Erdarbeiten
MG, Rheinbahnstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
00
Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15.  Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ....................................................... .........
01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
Es handelt sich um die Errichtung eines teilunterkellerten, 5-geschossigen  44-WE-Wohngebäudes mit  einerMittelgara Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer. Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber. OKE FFB: 59,65 m ü.NN = -0,20 OK Gelände/ Strasse: siehe amtlichen Lageplan M 1: 250 ÖbVI,m, 59,15 m NN (mittlere Höhe vor dem Gebäude) OK Sohle EG, Mittelgarage: 59,20 m ü NN = -0,65 OK Sohle EG, Wohnungen 58,90 m ü NN = -0,95 OK Sohle Baugrube UG ca.  56,14 m ü NN = -3,51 (Tiefe = 3,01 m) Verbauhöhe: bis ~4,00 m Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Anliegend sind beigefügt: ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 vom 12.06.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach ANLAGE 2.1  Geotechnische Stellungnahme 243/04 vom 01.09.2004_IB Laermann GmbH Niersstraße 26 41189 Mönchengladbach ANLAGE 2.2 Statik Spundwand,inkl. Plan_Karl Hoffmann vom  28.01.2005 inkl. Prüfbericht Hackenbroch vom 22.04.2005 ANLAGE 2.3 Geotechnische Kurzstellungnahme in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12 GC  250260  vom 05.09.2025 IBL geo-consulting GmbH Korschenboicherstraße 173 41065 Mönchengladbach ANLAGE 3 Baugenehmigungspläne M 1:100, Fa. Jakob Durst GmbH & Cie ANLAGE 4   Positionspläne P1-P8 IB Westrup vom 16.09.2025 ANLAGE 5 Schreiben Stadt Mönchengladbach vom 03.07.2025, "Überprüfung von Baugrundstücken auf das Vorhandensein von Kampfmitteln" AZ 22.5-3-5116000-129/25 ANLAGE 6 Übersichtsplan Baugrube und Verbau M 1:;50 vom 11/.2025
Es handelt sich um die Errichtung eines
Allgemeiner Hinweis: Das bestehende Gebäude (Parkhaus) wird vor Baugeginn inkl. der Gründung (Fundamente usw.) bis OK Strassennieveau 59,15 NN zurückgebaut und ist hier nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Allgemeiner Hinweis:
10 Erdarbeiten (Gründung Neubau)
10
Erdarbeiten (Gründung Neubau)
HINWEIS: OKE FFB =  59,65 NN = -0,20 OK Gelände Straße, ca. (59,08+59,22)/ 2=  59,15 NN = -0,70 OK Sohle EG, Mittelgarage Haus 1+ 2,  59,20 NN = -0,65 OK Sohe EG, Wohnungen Haus 1+2,  58,90 NN = -0,95 OK Sohle UG, Haus 1 =  56,14 NN = -3,71 OK Berme vorh. Spundwand, lt. Statik Hoffmann  59,10 NN Aushubtiefe: T= 3,01 m ~ 3,00 m Die notwendige und erforderliche Einbindetiefe der vorhandenen Spundwand ist zwingend von den Frmen zu beachten (Grundbruchgefahr). Erforderliche Eingriffe in die Berme der Spundwand sind nur nach vorheriger Absprache und Klärung mit dem Bodengutachter und Statiker zulässig.
HINWEIS:
10.010 Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm Oberboden (Mutterboden) nach DIN 18300, Abtragdicke: 30 cm abtragen, aufladen und abfahren.
10.010
Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm
E
219,00
m2
10.020 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z0 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m bezogen auf - 0,20 OKE: -3,81 m (Sohle/ Planum) Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
10.020
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden
1.750,00
m3
10.030 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.1 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum) Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0030
10.030
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage
899,00
m3
10.040 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage Erdaushub für die Baugrube, LAGA Z1.1 - Bauschutt Aushubtiefe: bis ca. 4,00 m bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum) Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0020
10.040
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage
388,001
m3
10.050 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.2 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 3,50 m bezogen auf -0,20 OKE: -3,71 m (Sohle/ Planum) Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0020
10.050
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage
E
1,00
m3
10.060 Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage Boden für Baugruben als Zulage zu den Vorpositionen Bodenklasse: BK 3-5, jedoch in Handschach- tung profilgerecht lösen, aufladen und abfahren, inkl. Kippgebühren.
10.060
Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage
E
4,00
m3
10.070 Kiessande, Bodenaustausch Kiessande als Bodenaustausch Zonal gering tragfähige Schluffe und/ oder organische Böden sind vollständig auszukoffern und durch gut tragfähige inerte Erdstoffe (z.B. bei Baugrubenaushub gewonnene Kiessande) nach Angabe durch den Bodengutachter zu ersetzen. Inkl. Abfuhr des auszukoffernden Bodens. liefern, einbauen und lagenweise verdichten. Verdichtungsgrad Dpr > 100%
10.070
Kiessande, Bodenaustausch
E
1,00
m3
10.080 Baugrubensicherung, Baufolie Baugrubensicherung, Baufolie liefern und fachgerecht anbringen inkl. späterer Entsorgung.
10.080
Baugrubensicherung, Baufolie
142,00
m2
10.090 Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm Füllkies 0/ 32 mm, als Arbeitsraumverfüllung bis ca 3,70 m unter Oberkante Gelände nach Angabe durch die örtliche Bauleitung liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
10.090
Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm
531,00
m3
10.100 Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 45 cm Naturschotter 0/45 mm als kapillarbrechende Ausgleichsschicht aus gebrochenem Material Einbauort: Erdgeschoss Schichtdicke: 45 cm unterhalb der Bodenplatte nach Vorbabe des Bodengutachters einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
10.100
Naturschotter 0/45 mm als Ausgleichsschicht, d= 45 cm
E
379,00
m3
10.110.a Alternativ: Recyceltes zugelassenes Material Wie Position zuvor, aber recyceltes zugelassenes Material
10.110.a
Alternativ: Recyceltes zugelassenes Material
379,00
10.120 Feinplanum Sohle herstellen Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
10.120
Feinplanum Sohle herstellen
1.320,00
m2
10.130 Verdichtungskontrolle, dynamisch Verdichtungskontrolle als dynamischen Lastenplattenversuch gemäß Bodengutachter.
10.130
Verdichtungskontrolle, dynamisch
4,00
St
10.140 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der AN zu vertreten hat
10.140
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
E
1,00
Std
10.150 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
10.150
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
E
1,00
Std
10.160 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
10.160
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
Std
20 Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
20
Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
20.010 Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen für den Einsatz von Drehbohr-, Anker- und Ziehgeräten, Bagger- und LKW- Einsatz Naturschotter 0/45 mm in Abstimmung mit dem Bodengutachter einbauen und verdichten inkl. Grobplanum. Stärke: 40 cm
20.010
Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm
419,00
m2
20.020 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Hinsichtlich des zu verwendenden Geotextils/ Geogitters wird auf die Vorschriften "TL Geotex E-StB 95" und das "Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des Strassenbaus" sowie die Einbauhinweise des Herstellers hingewiesen. liefern und einbauen.
20.020
Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
100,00
m2