Raffstore
MFW - Klingengraben Eislingen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung MFW - Wohnquartier "Klingengraben" 4 Mehrfamilienhäuser Haus A, Flst. 568/33 Haus B, Flst. 568/32 Haus C, Flst. 561/4 Haus D, Flst. 568/34 + 568/41 Im Klingengraben / In den Krummäckern 73054 Eislingen/ Fils Beim geplanten BV handelt es sich um eine Wohnbebauung mit Tiefgarage. Das Projekt besteht aus 4 Häusern: Drei Mehrfamilienhäuser (Haus A, C und D) jeweils bestehend aus vier oberirdischen Geschossen, in monolithischer Bauweise, mit Tiefgarage/Unterkellerung aus Stahlbeton. Flachdachkonstruktion mit extensiver Dachbegrünung/Bekiesung. Ein Mehrfamilienhaus (Haus B) bestehend aus vier oberirdischen Geschossen in Holzbauweise mit einer Bodenplatte aus Stahlbeton. Insgesamt werden 73 Wohneinheiten, ein Quartiersraum und 80 Stellplätze erstellt, davon 44 innerhalb der Tiefgaragen in Haus A und D. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 1,5-Zimmer- und 4,5-Zimmer-Wohnungen. Alle Häuser sind oberirdisch barrierefrei zu erreichen. Die Wohneinheiten der Erd. und Regelschosse sind barrierefrei gemäß § 35 LBO Abs. 1 / DIN 18040-2 herzustellen (siehe Planeintrag Grundrisse). Die Wohngebäude werden als Komplettleistung inklusive aller Haupt- und Nebenleistungen unter Einhaltung aller Normen voll funktionsfähig erstellt.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen, die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen. Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
ZTV ZTV Für die Leistungen dieses Gewerkes gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen. Werk- und Montageplanung Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: alle Ausführungsdetails, aus denen Größe und Lage von Blenden, Kanäle, Schienen, Spannseilhalter, etc. ersichtlich sind Festlegung der Einbauorte und der Größen von Befestigungspunkten, Durchführungen, etc. Erstellung von Ansichten und Abwicklungen aller Fassaden mit Sonnenschutz samt Darstellung von Schaltgruppen und Teilungen der Behänge unter Berücksichtigung von Notausgängen und Fluchtwergen, sofern erforderlich Festlegung der Einbauorte von Steuergeräten, Übergabepunkten, Steuerungszentralen und sonstiger erforderlicher Einbauteile in den Grundrissen. Prüfung der Windsicherheit der Anlage Eine Zusammenarbeit mit dem Gewerk Kunststofffenster wird vorrausgesetzt. Vorleistungsprüfung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Lieferung und Montage Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind. Gerüste Für die Montage der Anlagen wird durch den AG ein Fassadengerüst vorgehalten. Arbeitsreihenfolge Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden / Gebäudeteilen / Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht. Objektdokumentation Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen. Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Wartungsangebot Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Inbetriebnahme und Einweisung Bestandteil der Leistung AN ist die Erstinbetriebnahme der Sonnenschutzanlage. Hierzu zählt die Überprüfung der Funktion gemeinsam mit dem Gewerk ELT. Weiterhin hat eine Einweisung des vom AG zu benennenden Systemverantwortlichen in die Systemkonfiguration und Bedienung der Anlage zu erfolgen. Der AN lässt sich die Einweisung und die Übergabe des Handbuchs schriftlich bestätigen. Ausführung und Konstruktion Die Herstellung aller erforderlichen Unterkonstruktionen und Befestigungspunkte für Raffstore-Behänge, so auch vorbauende oder auskragende Konstruktionen, ist Sache des AN. Sofern umschließende Konstruktionen (Abdeckkassetten) erforderlich werden, sind diese gleichfalls vom AN zu liefern. Abdeckungen und Aufnahmekästen, die unmittelbar an dahinterliegende Fensterelemente oder Wände anschließen, sind von oben elastisch und dauerelastisch zu verfugen, um ein Eindringen von Wasser in die Anschlussfuge zu vermeiden. Soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, ist die Lieferung der Steuerung bei elektrisch angetriebenen Sonnenschutzvorrichtungen Sache des AN. Im Zuge der Werkplanung sind mit dem AG Abstimmungen über mögliche Gruppensteuerungen (Schaltgruppen) zu treffen, z. B. raumweise Gruppierung, Gruppierung nach Himmelsrichtungen.
ZTV
01 Basis-Raffstore (ohne Kasten)
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Basis-Raffstore (ohne Kasten)
01.01 Seilführung
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Seilführung
01.02 Schienenführung
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Schienenführung
01.03 Ergänzende Ausführungen
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Ergänzende Ausführungen
02 Kasten / Blende
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Kasten / Blende
02.01 Metallkasten / -blende
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Metallkasten / -blende
03 Wartungsvertrag
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Wartungsvertrag
03.01 Wartungsvertrag
03.01
Wartungsvertrag
04 Sonstiges
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Sonstiges
04.01 Sonstiges
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Sonstiges