Trockenbauarbeiten
MFH Singen-Bohlingen - Zur Kapelle 2
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 05.12.2025 ABGABETERMIN: 22.12.2025 BETREFF: Trockenbauarbeiten Mehrfamilienhaus Zur Kapelle 2 78224 Singen-Bohlingen AUSFÜHRUNG: KW 42 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Armin Parschau E-Mail: aparschau@hausbau-huber.de Mobil: 0171/1742240 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Zur Kapelle 2 78224 Singen-Bohlingen Projektbeschreibung: In der Straße - Zur Kapelle 2 - in Singen-Bohlingen entsteht ein Ersatzneubau in Form eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und mit einer Tiefgarage. Grundlage der Projektierung bildet die Planung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Markus Tress, bearbeitet durch Lothar Pallaske welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 3-geschossigen Baukörpern mit Laubengangerschließung inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Tiefgarage vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Dämmziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, das Untergeschoss als Stahlbeton-Konstruktion mit außenseitiger Schwarzabdichtung. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betonziegeln. Die Balkone werden als schlüsselfertige Module aus einer Aluminiumkonstruktion geliefert und erhalten einen Plattenbelag und eine Absturzsicherung aus VSG-Glas. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Die Geschosse sind mit 1-läufigen Treppen, Laubengänge und einer Aufzugsanlage erschlossen. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliese, Vinyl oder Beschichtung. Der Laubengang und die Treppen werden aus hydrophobierten Fertigteilen ohne Belag ausgeführt. Die Absturzsicherung wird aus einem verzinkten Flachstahl Staketengeländer ausgeführt. Jedes Treppenhaus wird mit einem Aufzug über alle Geschosse erschlossen. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, im UG bleiben die Wände schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die TG erhält eine OS11-BEschichtung. Eckdaten: 11 Wohneinheiten 9 Tiefgaragenplätze (NF: 221,59 m²), 8 Außenstellplätze Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: KW 46 2026 Geplante Dauer der Arbeiten: 4 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  20 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Armin Parschau Tel. 0171/1742240 aparschau@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Dipl-Ing. (FH) Markus Tress
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung) Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Gewährleistungsbürgschaften müssen nach VOB unbefristet ausgestellt werden. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 6 Jahre Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereiche der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft  durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. 16.2 Gerüst Das Fassadengerüst für Rohbauarbeiten wird vom AG gestellt. Eventuelle Änderungswünsche am Fassadengerüst seitens des AN sind dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am Fassadengerüst übernimmt der AN. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV): zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV): Mitgeltende Normen und Regeln: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634-1 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren DIN 55634-2 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2: Überwachung und Zertifizierungsanforderungen DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden BEB-Hinweisblatt 4.9.2 Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen – Holzspan- und OSB-Platten – Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen - Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 3 Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt 4 Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog- Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau  – Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 8 Wandhöhen leichter Trennwände – Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt 10 Korrosionsschutz im Trockenbau - Grundlagen, Anforderungen, Empfehlungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. ________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV):
1 GK-Wand
1
GK-Wand
1.1 Metallständerwand, d=100mm Metallständerwand, d=100mm Trockenbauwand mit folgenden Anforderungen/Eigenschaften: Wanddicke: 100 mm Wandhöhe: bis 3 m Profile: CW/UW 50mm Beplankung: je Seite 2x 12,5mm, je Lage m'>8,5kg/m² Dämmung: 40 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Schalldämmung: Rw, R = 47 dB Oberflächen: Qualitätsstufe Q2, mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. System nach Wahl des AN, z.B. „Knauf Metallständerwand W112“, o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________________________ (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Wohnungen
1.1
Metallständerwand, d=100mm
250,433
m2
1.2 Metallständerwand, d=150mm Trockenbauwand mit folgenden Anforderungen/Eigenschaften: Wanddicke: 150 mm Wandhöhe: bis 3 m Profile: CW/UW 100 mm Beplankung: je Seite 2x 12,5 mm, je Lage m'>8,5kg/m² Dämmung: 80 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Oberflächen: Qualitatsstufe Q2,mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. System nach Wahl des AN, z.B. „Knauf Metallständerwand W112“, o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________________________ (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Wohnungen
1.2
Metallständerwand, d=150mm
448,653
m2
1.3 Zulage Feuchtraumplatten, 1-seitig Zulage Feuchtraumplatten, 1-seitig Zulage zu vorherigen Positionen bzgl. Metallständerwänden für 1-seitiges Beplanken mit Feuchtraumplatten. imprägnierte Platten GKBI/GKFI DIN 18180, Plattendicke je 12,5 mm, zweilagig. Oberflächen: Qualitätsstufe Q3, mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Einbauort: Wohnungen (z.B. Badezimmer)
1.3
Zulage Feuchtraumplatten, 1-seitig
230,208
m2
1.4 Türöffnung herstellen Türöffnung herstellen Türöffnung in Gipskarton-Montagewänden der Vorpositionen mit Türpfosten aus mind. 2 mm starken Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen Verstärkungsprofile sowie Kopfstück und Fußplatte anlegen. Bauöffnungsmaße B x H: bis 110 cm x 240 cm Trockenwanddicke: 125 bis 200 mm Position inkl. aller Nebenleistungen, Eckausbildungen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. Einbauort: Wohneinheiten
1.4
Türöffnung herstellen
41,00
St
1.5 Freies Wandende, B=bis 150mm Freies Wandende, Wandstärke bis 150 mm bei freistehenden Montagewänden aus vorherigen Positionen. Ausführung gem. Wandeigenschaft entspr. der betreffenden Grundposition der GK-Wand, Stirnseite mit 1 x 12,5 mm dicken Plattenstreifen beplanken inkl. Eckschutzprofil. Wanddicke: 150 mm Wandhöhe: bis 3 m
1.5
Freies Wandende, B=bis 150mm
36,75
m
2 Vorsatzschalen, Brüstung
2
Vorsatzschalen, Brüstung
2.1 Vorsatzschale h= bis 140cm, t=bis 22,5cm Vorsatzschale h= bis 140cm, t=bis 22,5cm Trockenbau-Vorsatzschale mit horizontaler Ablage, mit folgenden Anforderungen/Eigenschaften: Als Installationswand mit Fliesenbelag Wanddicke: bis 22,5 cm Wandhöhe: bis 140cm Profile: 1x CW/UW 100mm Beplankung: 2x 12,5mm, je Lage m'>8,5kg/m² Dämmung: 40 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Oberflächen: Qualitätsstufe Q2, gespachtelt und geschliffen Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. System nach Wahl des AN, z.B. „Knauf Vorsatzschale mit Ablage“, o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________________________ (vom Bieter anzugeben)
2.1
Vorsatzschale h= bis 140cm, t=bis 22,5cm
18,382
m2
2.2 Vorsatzschale h= bis 3,00cm, t=bis 22,5cm Vorsatzschale h= bis 3,00cm, t=bis 22,5cm Trockenbau-Vorsatzschale mit horizontaler Ablage, mit folgenden Anforderungen/Eigenschaften: Als Installationswand mit Fliesenbelag Wanddicke: bis 22,5 cm Wandhöhe: bis 120cm Profile: 1x CW/UW 100mm Beplankung: 2x 12,5mm, je Lage m'>8,5kg/m² Dämmung: 40 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Oberflächen: Qualitätsstufe Q2, gespachtelt und geschliffen Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. System nach Wahl des AN, z.B. „Knauf Vorsatzschale mit Ablage“, o. glw. Angebotenes Fabrikat: ____________________________________ (vom Bieter anzugeben)
2.2
Vorsatzschale h= bis 3,00cm, t=bis 22,5cm
57,953
m2
2.3 Installationswand, raumhoch Installationswand, raumhoch Raumhohe,  Trockenbau-Vorsatzschale als Installationswand mit Eckausbildung bzw. Seitenfläche mit  folgenden Anforderungen/Eigenschaften: Als Installationswand mit Filzputz und biegeweiche Vorsatzschale Wandfläche: nach Abwicklung vertikaler Fläche Wandhöhe: bis 3,30m Profile: 1x CW/UW 125mm Beplankung: 2x 12,5mm, je Lage m'>8,5kg/m² Dämmung: 40 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Oberflächen: Qualitatsstufe Q2, gespachtalt und geschliffen Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör. Der gesamte Hohlraum, ist nach der Leitungsbelegung (HLS), dicht mit Mineralwolle auszustopfen. System nach Wahl des AN, z.B. „Knauf Vorsatzschale W626“, o. glw. Gesamtwandstärke: ca. 27,5 cm Angebotenes Fabrikat: ____________________________________ (vom Bieter anzugeben)
2.3
Installationswand, raumhoch
50,61
m2
3 Sonstiges
3
Sonstiges
3.1 Ausschnitte für Dusche/Wasserzähler/WM Ausschnitte für Dusche/Wasserzähler/WM Ausschnitte herstellen für den Einbau von Duscharmaturen, Wasserzählern, Waschmaschine, Trockner. Durchmesser bis ca. 120 mm
3.1
Ausschnitte für Dusche/Wasserzähler/WM
131,00
St
3.2 Ausschnitte für Waschtisch Ausschnitte für Waschtisch Ausschnitte herstellen für den Einbau von Waschtischen für -Waschtischbefestigung -Eckventile -Ablauf Abrechnung pro Objekt
3.2
Ausschnitte für Waschtisch
E
11,00
St
3.3 Ausschnitte für WC-Sitze Ausschnitte für WC Ausschnitte herstellen für den Einbau von WC für -WC-Befestigung -Zulauf -Ablauf -Spülkasten-Drückerplatte Abrechnung pro Objekt
3.3
Ausschnitte für WC-Sitze
E
11,00
St
3.4 Ausschnitte Heizkreisverteiler, Unterverteilung, o.ä. Ausschnitte Heizkreisverteiler, Unterverteilung, o.ä. Ausschnitte herstellen für den Einbau von Heizkreisverteilern, Unterverteiler, Feuerwehrschrank oder ähnlichem. Abrechnung pro Objekt.
3.4
Ausschnitte Heizkreisverteiler, Unterverteilung, o.ä.
15,00
St
3.5 Wandverstärkung, Holz-Traverse Wandverstärkung, Holz-Traverse Traverse im Wandhohlraum, aus Mehrschichtholzplatte mind. 18mm stark, mit seitlichen Profilanschlüssen, einschließlich Montagezubehör, für wandhängende Lasten (z.B. Küchen Hängeschrank, Bäder Haltegriffe etc.). Einbauort: Wohnungen (z.B. Bäder, Küchen) in Rücksprache mit Bauleitung
3.5
Wandverstärkung, Holz-Traverse
50,00
m2
3.6 Verstärkter Ständer 50 mm, t = 2 mm Verstärkter Ständer 50 mm, t = 2 mm Verstärkte Ständer bei Traggerüst für Installationsgegenstände einbauen, Profiltiefe 50 mm, Blechstärke 2,0 mm Montageelemente vor Betonwandscheiben werden direkt an dieser befestigt. Verstärkte Profile nur bei Montageelement in Trockenbauwand notwendig.
3.6
Verstärkter Ständer 50 mm, t = 2 mm
15,00
m
3.7 Verstärkter Ständer 75 mm, t = 2 mm Verstärkter Ständer 75 mm, t = 2 mm Verstärkte Ständer bei Traggerüst für Installationsgegenstände einbauen, Profiltiefe 75 mm, Blechstärke 2,0 mm Montageelemente vor Betonwandscheiben werden direkt an dieser befestigt. Verstärkte Profile nur bei Montageelement in Trockenbauwand notwendig.
3.7
Verstärkter Ständer 75 mm, t = 2 mm
15,00
m
3.8 Verstärkter Ständer 100 mm, t = 2 mm Verstärkter Ständer 100 mm, t = 2 mm Verstärkte Ständer bei Traggerüst für Installationsgegenstände einbauen, Profiltiefe 100 mm, Blechstärke 2,0 mm
3.8
Verstärkter Ständer 100 mm, t = 2 mm
15,00
m
4 Decken-Wände/Dachgeschosssystem
4
Decken-Wände/Dachgeschosssystem
4.1 Deckenbekleidung, Direktbekleidung, GKB 12,5 mm Deckenbekleidung, Direktbekleidung, GKB 12,5 mm Dachschrägen-/ Deckenbekleidung DIN 18168-1 direkt befestigt. Beplankung aus Massivbauplatte GKB 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Deckenbekleidung DIN 18168-1, Einbauhöhe: bis 3,0 m. Befestigungsuntergrund Holzlatten als Traglatten, Achsmaß: 50 cm. Ausführung mit Unterkonstruktion. Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKB DIN 18180 einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung mit Schnellbauschrauben. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör.
4.1
Deckenbekleidung, Direktbekleidung, GKB 12,5 mm
416,193
m2
4.2 Kniestockbekleidung inkl. Unterkonstruktion und Dämmung, GKB 12,5 mm Kniestockbekleidung 1-fache Beplankung aus Massivbauplatte GKB 12,5 mm Oberflächenqualität Q2, mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Befestigungsuntergrund Holzlatten als Traglatten, Achsmaß: 50 cm. Ausführung mit Unterkonstruktion, inkl. Dämmung. Dämmung: 60 mm, Faserdämmstoff, 5>r>35 in kPa.s/m², einlagig, dicht gestoßen Decklage/Bekleidung aus Gipsplatten GKB DIN 18180 einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung mit Schnellbauschrauben. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Position inkl. aller Nebenleistungen, Trennstreifen, Eckausbildungen mit Eckschutzschienen, Abschlussprofilen, erforderlicher Materialien, Anschlüsse, Anarbeitungen und Zubehör.
4.2
Kniestockbekleidung inkl. Unterkonstruktion und Dämmung, GKB 12,5 mm
18,594
m2
4.3 Zulage Feuchtraumplatten, Zulage Feuchtraumplatten, Zulage zu Position 4.1  Beplanken mit Feuchtraumplatten. imprägnierte Platten GKBI/GKFI DIN 18180, Plattendicke je 12,5 mm, Oberflächen: Qualitätsstufe Q3, mit geeignetem Fugenspachtelmaterial gespachtelt und geschliffen Einbauort: . Badezimmer,
4.3
Zulage Feuchtraumplatten,
49,14
m2
4.4 Gerüst für Überhöhe Gerüst für Überhöhe Gerüst für Überhöhe
4.4
Gerüst für Überhöhe
120,00
m2
5 Regiearbeiten
5
Regiearbeiten
5.1 Vorarbeiter Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
5.1
Vorarbeiter
10,00
Std
5.2 Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
5.2
Facharbeiter
10,00
Std
5.3 Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Nur bei ausdrücklicher Anweisung durch Bauleitung!
5.3
Helfer
10,00
Std