Abdichtung
MFH-Neuendorfer Strasse,Brandenburg an der Havel
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
2 BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser 2 BESONDERER TEIL  -  Abdichtung gegen Wasser 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten und DIN 18195 -Bauwerksabdichtungen und den folgenden technischen Regeln. Für die Ausführung und für die Abgabe von Nebenangeboten wird DIN 18195 in ihren Teilen durch DIN 18336 nicht eingeschränkt. Zu beachtende Technische Regel: ZVDH KMB: Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) - erdberührteBauteile Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. : Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen Deutsche Bauchemie e.V.: Dichtungsschlämme - Richtlinie für die Planung und Ausführung von  Abdichtungen von Bauteilen mit mineralischen Dichtungsschlämmen Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitärräumen Nr: 4: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen Nr. 5: Butylbänder 2.2 Stoffe, Bauteile 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Abdichtung von Kelleraußenwänden mit Beschichtungssystemen sind die systemspezifischen Festlegungen entsprechend Ausführungsanweisung des Herstellers unter den gegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen. Ein mehrlagiges Beschichtungssystem darf in keinem Fall in einem Arbeitsgang erledigt werden. Kelleraußenwände mit Dichtungsschichten sind stets vor dem Einhängen von Fertigteilen (Lichtschächten etc.) bis zu den Fertigteilinnenkanten zu beschichten. Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile, z. B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben u. ä.. Der Anschluss Sohle zur Wand im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend der Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu untersuchen und ggf. von Mörtelresten u. dgl. mechanisch zu reinigen. Bitumendickbeschichtungen sind nur entsprechend der Zulassung einzusetzen. Sie dürfen während der Bauphase nicht durch auf der Rückseite angreifendes Wasser gefährdet werden. Ist das nicht auszuschließen, soll zuvor eine mineralische Dichtungsschlämme (starr oder flexibel) aufgetragen werden. Die Abdichtungen mit Bitumendickbeschichtung sind in jedem Fall zweilagig auszuführen. Die Regelausführung ist: 1-Beschichtung mit Zahnspachtel bis zur Sollschichtdicke; die 2-Beschichtung mit Egalisierung zum Erreichen der Schichtdicke. Die Mindesttrockenschichtdicke, die an keiner Stelle unterschritten werden darf, ist entsprechend DIN 18195 einzuhalten. Die systemspezifischen Angaben des Herstellers entsprechend der Zulassung mit seinen Auftragsmengen zur Erreichung der Trockenschichtdicke sind zu berücksichtigen. Arbeitsunterbrechungen sind grundsätzlich nicht zulässig und an Gebäudeecken oder -kanten untersagt. Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen nur Warmluftgebläse eingesetzt werden; offene Flammen und Infrarotstrahler sind verboten. Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten muss die Dichtung durchgetrocknet sein. 2.3.2 Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser Die Lage der Nahtstelle zwischen waagerechten und senkrechten Flächen ist gesondert mit dem Auftraggeber abzusprechen, falls diese nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich ist. Abdichtungen in Sanitärräumen sind unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich durchzuführen; der Anschluss mit elastischer Fuge ist keine Abdichtungsmaßnahme. 2.3.3 Abdichtung gegen drückendes Wasser Dieser Lastfall ist nicht nur bei Abdichtungen im Bereich unterhalb des möglichen Grundwasserspiegels, sondern auch bei bindigen Böden und/oder Hanglagen, wo keine Dränage vorgesehen ist, anzunehmen. Vor Ausführung ist die Bauleitung zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. Für Rohrdurchführungen und Einbauteile gelten besondere Einbauvorschriften der Hersteller, die der Auftragnehmer sorgfältig zu beachten hat und deren Ausführung vom Auftraggeber gesondert abgenommen wird. Werden Überdeckungen im Bereich der Flansche erforderlich, so kann eine Lage gestoßen werden. In diesem Fall ist die Dichtung durch Metallriffelband zu verstärken. Beim Verschrauben des Losflansches sind die Muttern über Kreuz anzuziehen. Das Erwärmen der Flansche ist unzulässig. Beim Kehlenstoß als Übergang von der Sohle zur Wand sind die Stoßüberdeckungen an der Wand anzuordnen. Beim Kantenstoß als Übergang von der Wand- zur Deckenfläche ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der Deckenfläche immer die entsprechenden Abdichtungslagen der Wandfläche überdecken, damit das Wasser nicht gegen den Stoß läuft. Kreuzstöße in den Dichtungsbahnen sind unzulässig, der Versatz der Lagen ist entsprechend vorzunehmen. Wandrücklagen müssen auf der Klebesohle stehen und von dieser durch nicht aufgeklebte Dichtungsbahn-Streifen getrennt sein. Die Rücklage muss geputzt, Ecken und Kehlen müssen gerundet sein. Das Einstellen der Wasserhaltung, um die Funktionsfähigkeit der Dichtung nachweisen zu können, sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von Bewehrungsstahl gefährdet werden können, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische Beschädigungen erkennen zu können. Auf gleiche Weise ist zu verfahren, wenn diese Dichtungen im vertikalen oder stark geneigten Bereich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Ersatzweise kann die Fläche mit Planen abgehängt werden, um ein Erwärmen und Abrutschen der Dichtung zu verhindern. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18336 gelten als Nebenleistung: - Das Zuarbeiten von Zwickel-, Rest- und Ergänzungsstücken. - Der nachträgliche Anschluss der Wannendichtung nach Abbruch der Vormauerung. - Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung. - Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum Anschluss anderer Bahnen.
2 BESONDERER TEIL - Abdichtung gegen Wasser
__.__.0002 Abdichtung in Wand, G200DD, Sohle, d=20 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenbahnen, einlagig, mit mind. 10 cm Stoßüberlappung. Bauteil : Wänd EG Abdichtungstyp : MSB Abdichtung : G 200 DD Wanddicke : 20 cm
__.__.0002
Abdichtung in Wand, G200DD, Sohle, d=20
52,00
m
__.__.0001 Abdichtung in Wand, G200DD, Mauerlage d=20 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenbahnen, einlagig, lose zwischen Mörtelschichten verlegt, mit mind. 10 cm Stoßüberlappung. Bauteil : Wänd EG Abdichtungstyp : MSB Abdichtung : G 200 DD Wanddicke : 20 cm
__.__.0001
Abdichtung in Wand, G200DD, Mauerlage d=20
52,00
__.__.0003 Abdichtung in Wand, Sohle, G200DD, d=24 Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenbahnen, einlagig, mit mind. 10 cm Stoßüberlappung. Bauteil : Wände EG Abdichtungstyp : MSB Abdichtung : G 200 DD Wanddicke : 24,0 cm
__.__.0003
Abdichtung in Wand, Sohle, G200DD, d=24
22,00
m
18 Abdichtungsarbeiten
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Abdichtungsarbeiten
18.01 Vorbereitende Arbeiten
18.01
Vorbereitende Arbeiten
18.02 Voranstriche, Abdichtungen
18.02
Voranstriche, Abdichtungen
18.03 Bahnenabdichtung, drückendes Wasser
18.03
Bahnenabdichtung, drückendes Wasser
18.04 Abdichtung, Dichtungsschlämme
18.04
Abdichtung, Dichtungsschlämme
18.05 Kehlen, Kanten, Ecken
18.05
Kehlen, Kanten, Ecken
18.06 Durchdring.,Übergänge,An-/abschlüsse
18.06
Durchdring.,Übergänge,An-/abschlüsse
18.07 Stundensätze
18.07
Stundensätze