Blitzschutz
MFH mit 8 WE MG-Holt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bauherr Bauakzente Uhlig GmbH Matthias- Claudius- Strasse 17 41564 Kaarst Architekt Jakob Post Architekten St. - Eustachius - Platz 1 41564 Kaarst Tragwerksplanung, Bauphysik: Ingenieurbüro Benning, Bekendorfsweise 31a 46395 Bocholt Baugrundgutachter IBL Laermann und Freidhof Geo - Consulting GmbH Korschenbroicher Straße 173 41065 Mönchengladbach Vermesser ÖbVI Cüppers & Bommes Konstantinstraße 58, 41238 Mönchengladbach Lage der Baustelle: Die Baustelle wird über die Lindberghstraße erschlossen. Stadt Mönchengladbach, Stadtteil Holt, Bundesland NRW anbindend an die Autobahnen A 61 Allgemeines: Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Es wird in WU-Bauweise unterkellert und erhält ein Satteldach. Das Grundstück wurde nicht genutzt und liegt als Wiese brach. Für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind dadurch ausreichend Flächen vorhanden, die durch die örtliche Bauleitung angewiesen werden. Nähere Erläuterung der Nutzung: Sechs Reihenhäuser als Einfamilienhäuser Grundstücksbeschaffenheit, bisherige Nutzung, geschützter Baumbestand: Ebenes Gelände, an beiden Seitengrenzen Bestandsgebäude, Wiese mit Strauchwerk, kein Baumbestand, Grundstücksgröße ca. 1.080 qm
Allgemeine Baubeschreibung
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299 Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge: Lage: sh. amtlicher Lageplan Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen Lärmvermeidung Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Staubvermeidung Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc. bei Erfordernis ist der Einbau von Folientüren / -abhängungen Leistungsbestandteil zur Vermeidung von Staubentwicklung Bodenschutz Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen. Art und Lage baulicher Anlagen Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: sh. amtlicher Lageplan Freizuhaltende Flächen Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden. Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes einzurichten. Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume: nicht vorgesehen Bodenverhältnisse und Grundwasserstand: sh. Baugrundgutachten Besondere umweltrechtliche Vorschriften Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen. Es ist eine Zertifizierung des Gebäudes Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment vorgesehen. Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben Schutzgebiete / Schutzzeiten Wasserschutzgebiet: nein Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein Lärmschutzgebiet: nein Flugsicherungszone: nein Schutzmaßnahmen Bäume, etc.: keine Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden Flächen sind vom AN sauberzuhalten. Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen. im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/ Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben. Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung ist zwingen auszuführen. Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt. Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu beachten. Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des Architekten Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird.
Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Verbindlich und maßgebend für die Ausführung, Ausschreibung, gemeinsames Aufmaß und Abrechnung, sowie alle Lieferungen ist die VOB/C, sofern der Wortlaut des Ausschreibung nichts anderes besagt oder ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Der Bieter hat dem Bauherrn vor Arbeitsbeginn den verantwortlichen Baustellenleiter schriftlich anzuzeigen.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen und der Kosten im Lebenszyklus sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien sowie durch die Optimierung der Wohnflächen erreicht. Ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN WG) erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind entspricht dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55) darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen erfüllt Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten, die unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) nachzuweisen sind erfüllt Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind einzuhalten:
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Vorbemerkung / Vertragstext A.2. Terminplanung Zur Angebotsverhandlung ist ein Bauzeitenplan abzugeben, der die terminlichen Randbedingungen des Vertrages einhält und aus dem eindeutig die Bauabfolge und die Integration der verschiedenen im Leistungsumfang enthaltenen Gewerke zu erkennen ist. Der Bauzeitenplan ist in alle wesentlichen Bauteile zu untergliedern und nach Gewerken und den Einzelleistungen zu trennen. Weiterhin hat eine Untergliederung der Arbeiten mindestens geschossweise mit den geplanten Arbeitsabschnitten/-takten zu erfolgen. Eine Trennung nach Gewerken ist überall zu gewährleisten. A.3. Bautagesberichte Vom AN sind Bautagesberichte anzufertigen und dem AG wöchentlich gesammelt zu übergeben. In den Bautagesberichten sind die ausgeführten Tätigkeiten, getrennt nach Geschoss mit Angabe der Achsen, getrennt nach einzelnen Gewerken und Tätigkeiten (Schalen, Bewehren, Betonieren etc.), aufzuführen. Des Weiteren ist täglich aufzuführen: Angaben über Wetter/Witterungsbedingungen und Temperatur " die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräften nach Firmen und Gewerken getrennt " der wesentliche Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs) " Angaben über die Arbeitszeit (Art und Umfang der täglichen Arbeiten und Leistungen) " die eingesetzten Maschinen/Geräte " Der AG behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Informationen in den Bautagesberichten vom AN kostenfrei zu fordern. Die Vorlage der Bautagesberichte ist vor erster Erstellung mit dem AG abzustimmen und falls vorhanden gemäß der Vorlage des AG anzufertigen. A.4. Baubesprechungen Wöchentlich, ggf. nach Erfordernis und vorheriger Abstimmung zweiwöchentlich, finden Baubesprechungen der Bauleitung statt. Die Teilnahme des AN ist zwingend zu berücksichtigen. A.5. Änderungs-, Sondervorschläge oder Nebenangebote Der AN hat die in Änderungs-, Sondervorschlägen und Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Änderungs-, Sondervorschläge und Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Für den Fall, dass der AN vor oder nach der Beauftragung eigene Sondervorschläge bzw. Alternativen unterbreitet und diese vom AG freigegeben werden, sind die daraus resultierende Planungsleistungen inkl. möglicher Planungsfolgekosten anderer AN oder der vom AG beauftragten Planer grundsätzlich vom AN zu erbringen. Ggf. erforderliche Genehmigungen sind vom AN einzuholen (einschließlich z.B. der statischen Nachweise und Gebühren des Prüfingenieurs oder anderer Sonderfachleute und Gutachter). Die daraus resultierenden Gebühren sind durch den AN zu tragen. Alle Änderungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis müssen im Verhandlungsprotokoll eindeutig vereinbart werden. Eine bloße Benennung in Angebotsanschreiben oder Eintragungen im ausgefüllten LV reichen nicht aus. Der AN ist in der Pflicht, gewünschte Änderungen im Zuge der Angebotsverhandlung zu dokumentieren. Der AN stellt den AG von sämtlichen Kosten frei, die nicht entstanden wären, wenn die Leistung gem. Planung/ Ausschreibung ausgeführt worden wäre. A.6. Bedarfspositionen: Der AG behält sich das Recht vor, die vom AN angebotenen und zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht aktivierten Leistungen (NEP) erst zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen. Der AN wird bis zur Beauftragung dem AG den spätesten Abruftermin unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Vorlaufzeiten benennen, bei der die vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine noch sichergestellt werden können. Der AN sichert in diesem Fall zu, die Leistungen entsprechend des Angebotes zu erbringen, wenn Vorlaufzeiten für den Abruf der Planungs- und Ausführungsleistungen eingehalten werden. A.7.) Losweise Vergabe Der Bauherr behält sich die Vergabe von einzelnen Losen vor. B.1. Baubeschreibung Im Neubauprojekt entstehen zwei Einfamilienreihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen. Das Mehrfamilienhaus ist teilunterkellert, die beiden Reihenhäuser sind nicht unterkellert. Das Baugrundstück befindet sich an der Lindberghstrasse 152 in Mönchengladbach Holt. Die Häuser sprechen eine gemeinsame Formensprache. Die Fassade erhält einen Oberputz, teilweise farblich abgesetzt. Die Mehrfamilienhäuser erhalten gartenseitig Systemfertigbalkone. Das Mehrfamilienhaus verfügt über einen Aufzug der alle Wohngeschosse und den Keller erreicht. Die Bewegungsflächen und Türen sind großzügig dimensioniert. Sämtliche Wohnungen sind barriere- und schwellenfrei erreichbar. Die Wohnungen sind so konzipiert, dass sie auch Bewohner mit körperlichen Einschränkungen selbständig nutzen können. Darüber hinaus sind bei mehr als 40% der Wohnungen Grundrisse möglich, die hinsichtlich der Bewegungsfläche in allen Räumen entsprechend der DIN 18040-2 barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Die Fahrradstellplätze sind in das Konzept der Außenanlagen eingebunden. Zwei Fertiggaragen in rückwärtigen Bereich und Stellplätze werden errichtet. Reihenhäuser und Mehrfamilienhaus erhalten die Zuwegung zum Hauseingang jeweils über den Fussweg. B.2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gem. DIN 18299: 1. Lage der Baustelle, Zufahrten, Zugänge: " Lage: sh. amtlicher Lageplan " Das Befahren auf dem Baustellen- / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen und für Transportvorgänge gestattet. Parken auf dem Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet. 2. Immissionen, besondere betriebliche Bedingungen " Lärmvermeidung Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen (Blauer Engel) auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen (z.B. Säge- und Schneidarbeiten) in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. " Staubvermeidung Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen, Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten und gewarteten Staubabsaugung, ggf. Einbau von Folientüren etc. Vermeidung von Staubentwicklung " Bodenschutz Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch Auffangwannnen, etc. einzuhalten. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen. 3. Art und Lage baulicher Anlagen " Anzahl der Untergeschosse: sh. beigefügte Planung " Anzahl der Obergeschosse: sh. beigefügte Planung " Höchste Höhe über +-0,00: sh. beigefügte Planung 4. Verkehrsverh. a.d. Baustelle: sh. amtlicher Lageplan 5. Freizuhaltende Flächen Zufahrten zu weiteren, bereits bezogenen bzw. in Nutzung befindlichen Grundstücken dürfen grundsätzlich nicht versperrt oder eingeschränkt werden. 6. Nutzbarkeit vorhandener Transporteinrichtungen AG-seitig werden keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt, sämtliche Transporteinrichtungen, die für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind in den Titeln Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 7. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Sämtliche erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die vom AN benötigt werden, sind von AN zu planen und einzukalkulieren. Dazu sind auf jeder Etage eine Baustromverteilung vorgesehen. Wasseranschlüsse sind im Umfeld des Gebäudes eingerichtet. 8. Zur Benutzung überlassene Fläche / Räume: nicht vorgesehen 9. Bodenverhältnisse und Grundwasserstand: sh. Baugrundgutachten 10. Besondere umweltrechtliche Vorschriften Etwaige baubehördliche Auflagen, die aus der erwartenden Baugenehmigung hervorgehen, sind vom AN zwingend zu berücksichtigen. eine Zertifizierung der Gebäude (z.B. DGNB) ist nicht vorgesehen 11. Vorgaben zur Entsorgung: keine besonderen Vorgaben 12. Schutzgebiete / Schutzzeiten Wasserschutzgebiet: nein Schutzzone von Bundesfernstraßen: nein Lärmschutzgebiet: nein Flugsicherungszone: nein 13. Schutzmaßnahmen Bäume, etc.: keine Schutz von Verkehrsflächen: Der öffentliche Straßeraum sowie die umgebenden Flächen sind vom AN sauberzuhalten. Schutzzeiten: Vor 8.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen. 14. im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser-/ Versorgungsleitungen: keine besonderen Angaben. 15. Hindernisse im Bereich der Baustelle: keine besonderen Vorgaben, Ortsbesichtigung ist zwingen auszuführen. 16. Kampfmittel: Erkundung wird AG-seitig vorab ausgeführt. 17. Baustellenordnung: wird AG-seitig durch den SiGeKo erstellt und ist vom AN zu beachten. 17. Schadstoffbelasungen: keine besonderen Angaben 18. Art und Zeit vom AG veranlasster Vorarbeiten: siehe Bauablaufplanung des Architekten 19. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: der AN hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich eng mit allen angrenzenden Gewerken räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass der schnellst mögliche Bauablauf sichergestellt wird. B.3. Angaben zur Ausführung der Leistungen nach DIN 18299 Sämtliche Angaben zur Ausführung der Leistung sind bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die nachfolgenden Angaben nach DIN 18299 gelten für Bauarbeiten jeder Art. B.3.1.Vorgesehene Arbeitsschritte / Arbeitsunterbrechungen Sämtliche Leistungen sind im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen mit der örtlichen Bauleitung und den anderen Gewerken auf der Baustelle abzustimmen. Dafür sind vom AN mit zweiwöchentlicher Vorrausschau (Formblatt) die vorgesehenen Leistungen zu jeder Baubesprechung einzureichen. Sofern nicht vorvertraglich vereinbart, sind daraus resultierende Kapazitätsanpassungen (Arbeitskräfte, Material, Geräte, etc.) Leistungsbestandteil und werden nicht besonders vergütet. Sofern davon abweichende kalkulationsrelevante Annahmen bestehen, ist dies vorvertraglich zu vereinbaren. Der AG behält sich vor, für Baustellenfeste (Grundsteinlegung, Richtfest, Eröffnung) Arbeitsunterbrechungen anzuordnen, die den AN zu keiner zusätzlichen Vergütung oder Bauzeitverlängerung berechtigen. B.3.2. Besondere Erschwernisse bzgl laufendem Betrieb / Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen: derzeit nicht vorgesehen B.3.3. Arbeiten in kontaminierten Bereichen: derzeit nicht vorgesehen B.3.4. Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtung / Entsorgung Die Baustelleneinrichtung und die Entsorgung sämtlicher Abfälle der eigenen Leistung erfolgt durch jeden AN eigenverantwortlich. B.3.5. Besonderheiten der Regelung des Verkehrs: derzeit nicht vorgesehen B.3.6.-3.8. Besonderheiten an Auf-/ Abbau / Mitbenutzung / Vorhaltung von Gerüsten, Hebezeugen: derzeit nicht vorgesehen B.3.9.-3.11 Mitverwendung / Anforderungen / Umweltverträglichkeit von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen / nicht genormten Stoffen und Bauteilen: derzeit nicht vorgesehen B.3.12. Art und Umfang vom AG verlangter Eignungs- und Gütenachweise: vollständige Dokumentation aller Leistungen ist vom AN gefordert. B.3.13.-3.14. Wiederverwendung / Entsorgung auf der Baustelle gewonnener Stoffe / Bauteile Sämtliche abzubrechenden, zu entfernenden und auszuhebenden Materialien gehen in das Eigentum des AN über, wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden und sind von ihm fachgerecht zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind zu sammeln und dem AG geordnet zu übergeben. Sämtliche Arbeiten sind entsprechend allgemein geltenden Vorschriften und besonderen Anforderungen, die sich aus den Vertragunterlagen ergeben, durchzuführen. B.3.15.-3.16. Beistellung / Lagern / Transport von Stoffen / Bauteilen / Arbeitskräften vom AG: nicht vorgesehen B.3.17. Leistungen für andere Unternehmer: nicht vorgesehen B.3.18. Mitwirkung bei der Inbetriebnahme: nicht vorgesehen B.3.19. Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme Dem AG ist jederzeit Zutritt zu gewähren. Die Nutzung durch den Mieter von Geschossen nach Zustandsfeststellung der Leistung des AN vor Gesamtabnahme insbesondere für Zwecke der Möblierung / Einrichtung ist zu gestatten, sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart. B.3.20. Übertragung der Wartung während der Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsansprüche: nicht vorgesehen B.3.21. Abrechung Es gelten die Regelungen der Vertragstextes Stundenlohnarbeiten müssen vor der Ausführung angekündigt werden bedürfen in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Stundenlohnnachweise müssen dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung spätesten 3 Tage nach Ausführung zur Anerkennung vorgelegt werden, anderenfalls entsteht kein Vergütungsanspruch. Polier- und Vorarbeiterstunden werden als Aufsichtsstunden nicht bezahlt; für Mitarbeit wird Facharbeiterlohn vergütet. An- und Abfahrten, Wegekosten und Fahrzeiten werden nicht vergütet. Die Tagelohnnachweise müssen übersichtlich und in leserlicher deutscher Schriftform abgefasst werden, sie sind fortlaufend zu nummerieren und müssen erschöpfend die Art und Dauer der ausgeführten Leistungen beschreiben sowie die angefallenen Materialien auflisten. Die Unterzeichnung durch die örtliche Bauleitung des Bauherren stellt keinen automatischen Vergütungsanspruch dar, sondern ist die Festhaltung eines "Aufmaßes" angefallener Stunden. Die Bewertung des Vergütungsanspruches "dem Grunde nach" sowie die Berechtigung der Verrechnung nach Tagelohnsätzen erfolgt wie auch die Anerkenntnis des Vergütungsanspruches ausschließlich durch den Bauherren. Im Zuge einer möglichen Beauftragung hat der Auftragnehmer seine Kalkulation (Urkalkulation) in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag beim AG zu hinterlegen. Das Öffnen des Umschlages erfolgt nur im Beisein beider Vertragsparteien. B.3.22 Winterbau / Maßnahmen bzgl. nachteiliger Witterungsverhältnisse Sämtliche erforderlichen Winterbaumaßnahmen für einen kontinuierlichen Bauablauf gemäß den Vertragsterminen, auch bei Witterungsverhältnissen an Frosttagen (gem. nachfolgender Definition) oder bei sonstigen ungünstigen Witterungsbedingungen (Wind, Regen etc.), bei denen einzelne Bauleistungen gemäß der VOB / C nicht ausgeführt wer den dürfen. Insbesondere auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Arbeiten bei Lufttemperaturen unter +5°C sowie bei über einen Zeitraum von 48 Stunden anhaltenden Lufttemperaturen von durchschnittliche über 30° vor dem Betonieren. Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen auf Grund von Witterungsverhältnissen, z. B. zu geringen Temperaturen, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost, Sonneneinwirkung. B.3.22.1. Vereinbarung zu "Frost-/Eistagen" Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abschluss dieses Vertrages normalerweise zu rechnen war, gelten nicht als Behinderung. Frosttage gemäß der Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gelten nicht als Behinderung, d.h., etwaige durch Frosttage hervorgerufene Einwirkungen auf den Bauablauf hat der AN entschädigungslos zu kompensieren. Sie berechtigen den AN nicht zu Bauzeitverlängerungs-, Mehrvergütungs- und Schadensersatzforderungen. Ein Frosttag ist vom DWD wie folgt definiert: „Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (0,0°C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums).“ Eistage gemäß der Definition des DWD, mit denen bei Abschluss dieses Vertrages nicht zu rechnen war, d.h.Eistage über das übliche Maß eines durchschnittlichen Winters für diese Region bzw. über die unten definierte maximale Anzahl der Tage hinaus, werden vom AG als Behinderung anerkannt. Ein Eistag ist vom DWD wie folgt definiert: „Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (unter 0,0°C) liegt, d. h. es herrscht durchgehend Frost.“ Bei Abschluss dieses Vertrages hat der AN pro meteorologischen Winter (Dezember, Januar, Februar) an insgesamt 10 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) mit Eistagen zu rechnen. d.h., eine Behinderung aufgrund von Eistagen kann der AN vorbehaltlich der Regelungen im Vetrag nur geltend machen, soweit pro meteorologischen Winter (Dezember, Januar, Februar) an mehr als 10 Arbeitstagen ein Eistag gegeben war. Im Übrigen hat der AN etwaige durch Eistage hervorgerufenen Einwirkungen auf den Bauablauf entschädigungslos zu kompensieren. Der AN ist verpflichtet, Eistage unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt schriftlich über ein Formblatt oder durch Eintragung im Bautagebuch. Der Nachweis eines Eistages erfolgt anhand der Wetterdaten des DWD. Die Daten des DWD sind für beide Parteien verbindlich. Unterlässt der AN die Anzeige, werden diese Eistage bei der Bewertung einer Behinderung nicht berücksichtigt. Treten die vereinbarten Eistage nicht oder nicht vollständig ein, so verbleiben die überschüssigen Eistage als "Karenztage" gem. nachfolgender Vereinbarung. B.3.22.2. Vereinbarung zu "Karenztagen" Behinderungen, die nicht aus der Sphäre des AN stammen, die die Arbeiten um nicht mehr als 15 Arbeitstage für die Gesamtbaumaßnahme beeinträchtigen (Karenzfrist) begründen keine Verlängerung der Ausführungszeit, Mehrvergütungs- oder Schadensersatzansprüche; insoweit hat der AG ein Karenztage-Guthaben. Dieses Karenztage-Guthaben soll dem AG nicht bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin zustehen, weil es sonst dazu kommen könnte, dass kurz vor Fertigstellung eine erhebliche vom AG zu vertretende Behinderung eintritt, die der AN nicht mehr bis zur Fertigstellung kompensieren könnte und der AN wegen des Karenztage-Guthabens dennoch zur Einhaltung des Termins verpflichtet bliebe. Deshalb verringern sich ab Baubeginn die Karenztage automatisch je Monat um einen Tag, soweit im betreffenden Vormonat vom AG keine Karenztage zur Verhinderung einer Ausführungszeit-Verlängerung in Anspruch genommen werden mussten. B.3.23. Toleranzen Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen die DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau-Bauwerke" einzuhalten. B.3.24. Vermessung: sh. Positionen C. Umfang der zu erbringenden Leistungen In den nachfolgenden Leistungspositionen sind sämtliche Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben einzukalkulieren, die für die Ausführung der beschriebenen Baumaßnahme bis zur funktions- und betriebsgerechten Errichtung erforderlich sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich benannt sind. Grundlage der Leistungserbringung ist in Ergänzung zu nachfolgender positionierter Leistungsbeschreibung bzw. den in den Vertragsunterlagen vorgegebenen Leistungen die beschriebenen Schnittstellen und Gegebenheiten. Innerhalb der beschriebenen Schnittstellen sind im Rahmen der Angebotskalkulation alle Bauleistungen für die mängelfreie Fertigstellung der Leistungen einzukalkulieren
Vorbemerkung / Vertragstext
02 FUNDAMENTERDUNG
02
FUNDAMENTERDUNG
Allgemeiner Hinweis zur Fundamenterdungsanlage Im Zuge der Rohbauerstellung sind Fundamenterder in der Sauberkeitsschicht der Bodenplatte und in den Fundamenten zu installieren. Der Erder erfüllt gleichzeitig die Funktion des Blitzschutzerders, Potentialausgleich und Betriebs- und Schutzerde der elektrischen Anlage. Um eine möglichst gute Schirmwirkung des Gebäudes zu erreichen sind leitende Verbindungen zwischen der Bewehrung und dem Fundamenterder herzustellen. Die Armierungen des Gebäudes sind alle 2 m mit einer leitenden Verbindung zu versehen. Material: In der Bodenplatte: Flachstahl 30x3,5mm, verzinkt Ausführung aus dem Beton Runddraht,10mm, V4A Ausführung im Haus zur Potischiene: 30x3,5, verzinkt Verbindung mit der Bewehrung durch Klemmverbinder. In der Sauberkeitsschicht unterhalb der Bodenplatte ist eine Erdungsleitung in V4A einzubauen. In der Sauberkeitsschicht: Runddraht 10mm, V4A
Allgemeiner Hinweis zur Fundamenterdungsanlage
02.__.010 Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn Bänder nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen und beim Ringpotentialausgleich. Breite: 30 mm Dicke: 3,5 mm Werkstoff: St/tZn liefern, montieren und betriebsfertig anschließen einschließlich Verbindungsklemmen, Trennmuffen, Schutzummantelungen, für Fundamenterder zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament.
02.__.010
Stahlband 30 mm Breite / 105mm² St/tZn
110,00
m
02.__.020 Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A) Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen. Durchmesser Leiter: 10 mm Querschnitt: 78 mm² Werkstoff: NIRO (V4A) Werkstoff-Nr. : 1.4571 / 1.4404 Normenbezug: DIN EN 62561-2 Kurzschlussstrom (50 Hz): 2,9 kA Leitungslänge: 80 m Ringgewicht: ca. 50 kg liefern, montieren und betriebsfertig anschließen einschließlich Verbindungsklemmen, Trennmuffen, Schutzummantelungen, für Fundamenterder zum Verbinden von Rund- und Flachleitern im Betonfundament.
02.__.020
Runddraht Edelstahldraht 10mm / 78mm² NIRO (V4A)
110,00
m
02.__.030 Anschlußfahnen, mit PVC-Mantel Anschlußfahnen, 30 x 3,5 mm als verzinkter Flachbandstahl, DIN 48801, mit Korrosionschutz am Betonaustritt, für PA-Schienen mit dem Fundamenterder verbinden und nach innen herausführen. Position nach Angabe der Fachplanung.
02.__.030
Anschlußfahnen, mit PVC-Mantel
4,00
m
02.__.040 Inbetriebnahme incl. Messung der Fundamenterdungsanlage Inbetriebnahme der Fundamenterdungsanlage und Blitzschutzanlage incl. Messung aller Ableitungen und Anfertigen eines Messprotokolls.
02.__.040
Inbetriebnahme incl. Messung der Fundamenterdungsanlage
P
1,00
Psch

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