Spenglerarbeiten
MFH Bodman - Untere Schlosshalde - Grimm
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 12.08.2026 ABGABETERMIN: 17.09.2026 BETREFF: Sprenglerarbeiten Neubau von 2-DHH mit Garage Untere Schlosshalde 78351 Bodman-Ludwigshafen AUSFÜHRUNG: ca. KW 52/02 Herbst 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: cmaehring@hausbau-huber.de Mobil: 0170/8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 78351 Bodman-Ludwigshafen Projektbeschreibung: Neubau von 2-DHH mit Garage im KFW 55 Standard Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 in Bodman Das Gebäude wird im Rahmen des KFW 55 Programms gefördert. Grundlage der Projektierung bildet die Planung des Architekten Thomas Krämer und das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Martin Jordan, welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 2-geschossigen Baukörpern als DHH mit inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Garagen vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Füllziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, die Betonwände gegen Erdreiche werden aus  Stahlbeton (WU) hergestellt Dickbeschichtung entsprechend abgedichtet. Wohnungstrennwand zwischen den Haushälften zweischalig. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Tonziegeln. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Es befindet sich je Haushälfte eine Wohnung im Untergeschoss und je eine Wohnung im Erdgeschoss mit einer 1-läufigen Treppe zum Dachgeschoss  mit Wohn und Essbereich sowie deren Küche. Je Wohnung befindet sich hier auch je ein Loggiabalkon. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliesen in  Bädern, WC, Flur. Im Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen und Abstellräumen und Küche aus Vinyl. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, die Betonwände im Technikraum, Fahrradraum und Garagen bleiben unverputzt, die Wände bleiben schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die Garage erhält eine 2 K Beschichtung, Sockel 35 cm Eckdaten: 2 Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten 2 Doppelgarage im Erd- und Untergeschoss Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: ca. KW 49 Geplante Dauer der Arbeiten: 4 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  14 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Thomas Krämer - Freier Architekt amtl. Lageplan Statik Martin Jordan - Tragwerksplanung
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbestimmungen Auftragsführung Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden. Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 4.1. Inbetriebnahme, Leistungsmessung Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn obliegt dem AN. Die Wahl der Schutzmittel steht ihm frei. Reichen diese offensichtlich nicht aus oder wird dadurch der Bauablauf behindert, kann die Bauleitung weitergehende oder andere Maßnahmen zu Lasten des AN anordnen. 5. Leistungsmessung 5.1. Leistungsmessung Die Leistungsmessung hat der Auftragnehmer gemäß VOB/C durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und Sollwerten festzuhalten. 5.2. Vorbehalte / Zweifel Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 6. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 7. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustelleneinrichtung und Baukran: In die Einheitspreise ist die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 8. Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert organisiert. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbedingungen:
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) 1. Regelwerke Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen gemäß DIN, insbesondere: DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten DIN 18338 - Dachdeckungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18531 - Dachabdichtungsnorm 1.2 Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Merkblätter, Hinweise von Fachverbänden, Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnungen und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Die folgenden - unter 2. bis 5. - aufgeführten Punkte sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren: 2. Allgemeine Angaben zur Ausführung 2.1 Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. 2.2 Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absprerrungen u. dgl.). 2.3 Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Wasser geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. 2.4 Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. 2.5 Abdeckungen und Ortgangausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. 3. Dachabdichtung 3.1 Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. 3.2 Weitere Schichten, wie Bekiesung oder Begrünung von Dachflächen dürfen erst nach einer technischen Abnahme der fertiggestellten Abdichtung (einschl. aller Anschlüsse) durch die Bauleitung erfolgen. 3.3 Metallanschlüssen, die in wasserführenden Ebenen liegen, müssen wegen Bitumenkorrosion oder als Schutz vor Weißrost eine Schutzbeschichtung erhalten, die min. 2cm über Oberfläche Dachabdichtung, Kiesschüttung oder Plattenbelag zu führen ist. 4. Dampfsperre / Dämmschicht 4.1 Bei der Verlegung von Dämmplatten dürfen Reststücke nicht zur Verwendung kommen. 4.2 Polystyrolschaumplatten dürfen nur im abgelagerten Zustand (ca. 6 Wochen nach Herstellung) eingebaut werden. 4.3 Etwaige zweilagige Dämmungen sind im Verband, kreuzfugenfrei anzuordnen. 4.4 Bei Arbeitsunterbrechungen sind die Dämmstoffschichten gegen eindringende Feuchtigkeit zu schützen. 5. Spenglerarbeiten 5.1 Je nach Erfordernis müssen unter Beachtung der allgemein gültigen und anerkannten Ausführungsregeln Dehnungsfugen ausgeführt werden. 5.2 Blechstöße sind gut überlappt, genietet und gelötet herzustellen. 5.3 Blechverbindungen, Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher auszuführen, Nagel- und Schraubstellen sind mit Lötkappen zu versehen. 5.4 Wandanschluss- und Überhangstreifen sind mindestens 2cm einzulassen und mit dauerelastischem Kitt auszuspritzen. Alle zur Ausführung seiner Arbeiten notwendigen dauerelastischen Spritzarbeiten zur Andichtung hat der Auftragnehmer ohne besonders Entgelt mit auszuführen. __________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
Detail
Detail
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 Spenglerarbeiten
2
Spenglerarbeiten
2.1 Spenglerarbeiten
2.1
Spenglerarbeiten
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundensätze
3.1
Stundensätze