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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Gegenstand der Ausschreibung sind die Gerüstbauarbeiten für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten (3 Obergeschosse, Untergeschoss/Zugangsgeschoss, Penthouse-Dachgeschoss) am Altentrebgastplatz, 95448 Bayreuth-St. Johannis. Die auszuführenden Leistungen umfassen Lieferung, Aufbau, Vorhaltung, Umsetzung, Wartung sowie den fachgerechten Rückbau und Abtransport sämtlicher erforderlicher Gerüst- und Schutzeinrichtungen. Normative Grundlagen (aktuell gültige Fassungen): DIN EN 12811-1: Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – ArbeitsgerüsteDIN EN 12811-3: LastannahmenDIN 4420-1: Arbeits- und Schutzgerüste – Allgemeine RegelungenDIN 4420-3: Hängegerüste (soweit zutreffend)DGUV Vorschrift 38: BauarbeitenDGUV Regel 101-011: GerüstbauarbeitenTRBS 2121 Teil 1: Gefährdungen bei der Verwendung von GerüstenVOB/C DIN 18451: Gerüstarbeiten – AbrechnungsregelnTechnische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 (Schutz vor Absturz)Allgemeine technische Anforderungen: Sämtliche Gerüste sind als Systemgerüste anerkannter Hersteller auszuführen. Rahmen- und Modulgerüstsysteme sind zulässig, sofern die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. europäische technische Bewertung (ETA) vorliegt.Alle Gerüste sind nach Auf-, Um- und Abbau durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 38 zu prüfen und schriftlich freizugeben. Prüfprotokolle sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.Während der gesamten Vorhaltedauer sind regelmäßige Kontrollen (mind. wöchentlich und nach besonderen Ereignissen wie Sturm) durchzuführen und zu dokumentieren.Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) ist an allen begehbaren Belagsebenen vollständig herzustellen.Alle erforderlichen Verankerungen und Aussteifungen sind nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sowie nach statischen Erfordernissen auszuführen. Verankerungsnachweise sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.Windlastzone: Bayreuth liegt in Windlastzone 1 gemäß DIN EN 1991-1-4/NA, Geländekategorie III (städtische Bebauung mit überwiegend geschlossener Bauweise). Maßgeblicher Böengeschwindigkeitsdruck q_p = 0,50 kN/m² (Bezugshöhe 10 m, Zone 1, Kat. III); für größere Gebäudehöhen ist der q_p-Wert vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Abweichungen aufgrund örtlicher Topografie sind vom AN eigenverantwortlich zu prüfen.Sofern ein standsicherheitlicher Nachweis durch das Gerüstsystem nicht abgedeckt ist (z.B. Sonderkonstruktionen, erhöhte Nutzlasten, Vollverkleidungen), ist ein gesonderter statischer Nachweis durch den AN zu erbringen und der Bauleitung spätestens 5 Werktage vor Beginn der jeweiligen Montage in Papierform und digital vorzulegen.Für sämtliche Arbeitsgerüste gilt mindestens Gerüstgruppe 3 gemäß DIN EN 12811-1 (zulässige Belagslast 2,0 kN/m²), sofern bei der jeweiligen Position nicht höhere Anforderungen angegeben sind. Diese Mindestanforderung gilt für alle nutzenden Gewerke (Putz, WDVS, Holzfassade, Fenster, Maler).Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten, die Zugangssituation sowie alle Maße vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen und zu bestätigen.Grundannahmen Gebrauchsüberlassung / Vorhaltedauer:Den ausgeschriebenen Mengen liegt eine Gesamtbauzeit von ca. 15 Monaten zugrunde. Die tatsächlich abzurechnende Vorhaltedauer ergibt sich aus dem Baufortschritt und den Anweisungen der Bauleitung. Gemäß ATV DIN 18451:2023-09 wird die Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) ab dem ersten Kalendermonat nach Aufbau bzw. Montage als eigenständige Leistung abgerechnet; eine im Aufbaupreis enthaltene Grundeinsatzzeit ist nicht vorgesehen. Abrechnungseinheit ist der angefangene Kalendermonat; angefangene Monate gelten als volle Monate. Einheitliche Regelungen zu Einheitspreisen:In alle Einheitspreise sind einzurechnen: sämtliche Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18451, Befestigungs- und Verankerungsmittel, An- und Abtransport, Vorhaltung der Geräte und Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen für Dritte, Prüf- und Wartungsleistungen, Dokumentation sowie die ordnungsgemäße Räumung der Baustelle. Soweit nachfolgend nicht gesondert ausgeschrieben, sind diese Leistungen ohne gesonderte Vergütung zu erbringen. Abrechnungsgrundlage:ATV DIN 18451:2023-09 (VOB/C, Ergänzungsband 2023). Aufbau/Montage und Gebrauchsüberlassung werden gemäß dieser Fassung getrennt ausgeschrieben und abgerechnet. Gerüstflächen werden nach den tatsächlichen Außenmaßen der Gerüstkonstruktion (Länge × Höhe an den Außenseiten des Gerüsts) abgerechnet, sofern bei der jeweiligen Position nicht abweichend angegeben. Gerüstnutzung durch Dritte / Verkehrssicherungspflicht:Nach schriftlicher Gerüstfreigabe und Übertragung der Nutzerpflichten gemäß DGUV Regel 101-011 an die jeweiligen nutzenden Gewerke geht die Verkehrssicherungspflicht für das Gerüst auf den jeweiligen Nutzer über. Der Gerüstbauer bleibt für Konstruktion und Standsicherheit des Gerüsts verantwortlich. Beschädigungen durch nutzende Drittgewerke sind der Bauleitung unverzüglich zu melden; die Beseitigung erfolgt auf Kosten des Verursachers. Regelmäßige Sichtkontrollen nach Sturm gelten als Nebenleistung und sind ohne gesonderte Vergütung zu erbringen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen nach Sturmereignissen mit Windstärke >= 8 Beaufort (gemessen an der nächsten DWD-Wetterstation Bayreuth) werden nach Stundenlohn gemäß Position 06.__.0010 vergütet, sofern schriftlich durch die Bauleitung beauftragt. Hinweis für den Bieter:Das Gebäude verfügt über Balkone, Dachterrassen (Flachdach) und eine vorgehängte hinterlüftete Holzfassade im Obergeschoss-Bereich. Die Gerüstkonfiguration ist auf diese Besonderheiten abzustimmen. Sämtliche Gerüste müssen barrierefrei zugänglich und mit ausreichend dimensionierten Zugangsmöglichkeiten ausgestattet sein. Der Hauptzugang des Gebäudes erfolgt von Norden (UG); der Bereich vor dem Haupteingang ist während der gesamten Bauzeit zugänglich zu halten.
Allgemeine Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
Baubeschreibung und Bauablauf BAUBESCHREIBUNG / BAUABLAUF Anschrift: Altentrebgastplatz 95448 Bayreuth Deutschland 1. Planer und fachlich Beteiligte Planung, Bauleitung: RK NEXT Architekten – Küfner Part GmbB Hohereuth 11 95448 Bayreuth 2. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Tiefgarage am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Die tragenden Außenwände ab EG sind primär als Ziegelmauerwerk (36,5 cm, z.B. Unipor/Porton WS08 Silvacor o.ä.) ausgeführt; alternativ ist eine Ausführung in Kalksandstein mit mineralischem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) vorgesehen. Innendecken werden als Filigrandecken mit Ortbetonschicht hergestellt. Das Untergeschoss wird in WU-Beton nach DIN errichtet. Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen (EG, 1. OG, 2. OG) sowie einem Penthouse-Dachgeschoss. Im Eingangsbereich werden Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertengerechtem Aufzug ausgebildet. Fassade und Dach: Fassade: Leichtputz auf Ziegelmauerwerk (oder gewebearmierten Grundputz auf WDVS bei KS-Variante), feinkörniger Oberputz als Abschluss. Obergeschoss-Bereich und Teilbereiche des Treppenhauses erhalten eine vorgehängte, hinterlüftete Holzfassade (Lärchen-/Fichtenholz, ca. 8 cm Bretterbreite, Vergrauungslasur). Flachdach über letztem Obergeschoss als Stahlbetondecke mit Gefälledämmung auf Dampfsperre, bituminöse Abdichtung oder Foliendach mit Kiesauflast. Dachterrassen analog abgedichtet. Außenelemente: Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunststofffenster, Hauseingangstürelement in Aluminiumkonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rolladen mit Kunststofflamellen. Hinweis für den Gerüstbauer: Das Gebäude verfügt über auskragende Balkone im OG, Dachterrassen auf Penthouse-Ebene und eine vorgehängte Holzfassade im OG-Bereich. Die Gerüstplanung ist auf diese Besonderheiten abzustimmen. Der Haupteingang liegt an der Nordseite auf Untergeschoss-Niveau und muss während der gesamten Bauzeit zugänglich bleiben. 3. Angaben zur Baustelle Zufahrten, Lagerfläche: Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf Anlieger, Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden und mit der Bauleitung abzustimmen. Gehwege sind zu schützen. 4. Angaben zur Ausführung Baustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen. Ausführungszeiten: Beginn der Baumaßnahme: März 2027 Fertigstellung Rohbau: ca. Ende Juni 2027 Fertigstellung komplett: ca. Juli 2028 Weitere Zwischenfristen gemäß Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulden entsprechend angelastet. 5. Ausführungsunterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen und dem LV beiliegen: Grundrisse Schnitt Ansichten
Baubeschreibung und Bauablauf
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)Technische BedingungenFür die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/BVOB/C, ATV DIN 18451 (Gerüstarbeiten)DIN EN 12811 (Temporäre Konstruktionen für Bauwerke)DIN 4420 (Arbeits- und Schutzgerüste)DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 101-011TRBS 2121 Teil 1Die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der BG BauDie geltenden UmweltschutzvorschriftenSämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Leistung, einschließlich Lieferung aller Gerüstbauteile, Hilfsmittel und aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18451. Alle eingesetzten Gerüstbauteile und -systeme müssen über eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. europäische technische Bewertung (ETA) verfügen. Der Auftragnehmer hat die entsprechenden Nachweise und Zulassungen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Bauteile ohne Zulassung oder Nachweise dürfen nicht verwendet werden. Baustrom, BauwasserFür den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser während der gesamten Bauzeit werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet. Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt- und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden die unten angegebenen Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen. Nr. Gewerk Baustrom + Bauwasser Bauschutt Insgesamt 25 Gerüst 0,10 % – 0,10 % Die vollständige Tabelle aller Gewerke ist in den Allgemeinen Hinweisen zum Gesamtprojekt hinterlegt. Kenntnis genommen ............................., den ............................... ....................................................................... Rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
Vorbemerkung Baustelleneinrichtung VORBEMERKUNG BAUSTELLENEINRICHTUNGFür Absicherungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen, Gehwege und Verkehrswege während der Auf-, Um- und Abbauarbeiten sowie des Transports hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Auftragnehmer. Alle Sondernutzungsgebühren, verkehrsregelnde Maßnahmen sowie deren Antragstellung durch den AN sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die einschlägigen Sicherheitsanweisungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 38 der BG Bau sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über. Bedingt durch die Bauzeit sind witterungsbedingte Maßnahmen (Winterbau, Sturmsicherung) einzukalkulieren. Die Befestigung von Stand- und Lagerflächen für die Gerüstbauteile ist Sache des AN und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Lagerflächen auf dem Grundstück sind begrenzt vorhanden und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Einrichtung der Baustelle ist kontinuierlich nach den Erfordernissen des Baufortschrittes bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme abzubauen und abzutransportieren. Die Oberflächen der nicht in die Baumaßnahme einbezogenen Flächen sind von Verunreinigungen freizuhalten. Nach Abschluss der Gerüstbauarbeiten ist eine ordnungsgemäße, gereinigte Oberfläche herzustellen. Die Kosten für eine etwaige Reinigung durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer. Sanitäranlagen (WC-Container) werden vom Auftraggeber bzw. dem koordinierenden Rohbauunternehmer für alle auf der Baustelle tätigen Firmen gestellt; dem Gerüstbauer entstehen hierfür keine gesonderten Kosten. Sofern der AN eigene Sanitäreinrichtungen vorsieht, sind die entsprechenden Vorkehrungen für den Winterbetrieb in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkung Baustelleneinrichtung
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNGDer Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt und erkennbare Fehler in der Ausschreibung aufgrund seiner Fachkunde spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt (Bedenkenanzeige gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B). er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat. über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht. er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt. er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat. er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Etwaige Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann, wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen. die Schlussabnahme gemeinsam auf schriftliche Beantragung des AN durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen. die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von …… Vorarbeitern, …… Facharbeitern, …… Helfern und …… Lehrlingen ausgeführt werden; für die Ausführung werden nicht mehr als …… Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschließlich Anfertigen aller ggf. erforderlichen Werkzeichnungen) sowie nicht mehr als …… Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt. bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden. die Richtlinien für den Infektionsschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten sind. Berufsgenossenschaft / Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort / Datum: ................................................................... Anschrift: ................................................................... Stempel und Unterschrift: ...................................................................
Bietererklärung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN10.1Siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen. 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“. 10.3.2Sanitäranlagen (Toiletten, Waschgelegenheiten) werden vom Auftraggeber bzw. dem koordinierenden Rohbauunternehmer für alle auf der Baustelle tätigen Firmen bereitgestellt und vorgehalten. Die anteiligen Betriebs- und Reinigungskosten werden entsprechend der in der AHZL aufgeführten Kostentabelle bei allen beteiligten Firmen anteilig zum Abzug gebracht. Eigene Sanitäreinrichtungen des Auftragnehmers bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und sind auf eigene Kosten des AN zu betreiben, zu reinigen und nach Abschluss der Arbeiten vollständig zu beseitigen. 10.3.3Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Zusätzlich ist vereinbart, dass Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen auszuführen sind. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung beauftragten Arbeiten sind gemäß § 15 Nr. 3 VOB/B wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen (Jour-fixe-Terminen), die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme des AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SiGe-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SiGe-Plan zu informieren. Der SiGe-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Bautagebuch – als Anlage zur Schlussrechnung Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Das Bautagebuch hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Datum, Witterung, eingesetzte Arbeitskräfte, ausgeführte Leistungen, besondere Vorkommnisse. 10.11 Baudokumentation – als Anlage zur Schlussrechnung Nach Abschluss der Gerüstbauarbeiten ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein: Standsicherheitsnachweis, sofern für Sonderkonstruktionen erstelltAufbau- und Verwendungsanleitungen (AUV) der eingesetzten GerüstsystemePrüfprotokolle aller Gerüste nach Auf-, Um- und AbbauBauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. europäische technische Bewertungen (ETA) aller eingesetzten Gerüstsysteme und BauteileNachweise über durchgeführte regelmäßige Kontrollen während der Vorhaltedauer (Kontrollprotokolle)Fachunternehmereerklärung10.12 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben. 10.13 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.14 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 10.15 Gewährleistung Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank unbegrenzter Laufzeit über 5 % der Auftragssumme einschließlich genehmigter Nachtragssummen zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Andernfalls kann der Einbehalt nicht ausgezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich. 10.16 Bauwesensversicherung Für diese Baumaßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht. 10.17 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu entsorgen. 10.18 Radiogeräte Radiogeräte im Außenbereich sind generell untersagt. 10.19 Rauchverbot Ab Beginn der Innenausbauarbeiten ist im Gebäude generelles Rauchverbot. 10.20 Einweisung und vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen Einweisung:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-LV, vor Ort vorhanden sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen. Planunterlagen:Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,00 €/m² netto in Rechnung gestellt. 10.21 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: 1. Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist: 0,25 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme. 10.22 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen (§ 14 VOB/B) Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen, um die Prüfbarkeit seitens des AG zu gewährleisten: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung einschließlich Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise etc. Die Schlussrechnung sowie alle Abschlagsrechnungen müssen die Positionsnummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft. Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen. Ende Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
01 Fassadengerüst
01
Fassadengerüst
01.__.0010 Fassadengerüst, Aufbau Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst, Systemgerüst (Rahmen- oder Modulgerüst), Gerüstgruppe 3 gemäß DIN EN 12811-1, für alle Fassadenseiten des Neubaus (Putzfassade, vorgehängte Holzfassade im OG-Bereich und Treppenhaus-Teilfassade). Leistungsumfang: Lieferung und AufbauGerüsthöhe bis Oberkante Attika bzw. Brüstungsabschluss Flachdach (Gebäude mit Flachdach, kein Traufdach), alle erforderlichen BelagsebenenBerücksichtigung der auskragenden Balkone und Dachterrassen-Bereiche als gerüstungstechnische BesonderheitSeitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) an allen BelagsebenenErforderliche Verankerungen, Aussteifungen; Verankerungsraster gemäß Herstellerfreigabe und statischem NachweisGerüstaufmaß nach VOB/C DIN 18451, Abrechnung der gerüsteten Fassadenfläche (Länge × Höhe)Aufbau- und Verwendungsanleitung (AUV) des Herstellers ist einzuhaltenSchriftliche Freigabe durch befähigte Person; Prüfprotokoll der Bauleitung vorlegenHinweis:Nebenleistungen und Transportleistungen sind gemäß Vorbemerkung einzurechnen. Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Gebrauchsüberlassungsposition abgerechnet.
01.__.0010
Fassadengerüst, Aufbau
860,00
01.__.0020 Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des vollständig aufgebauten Fassadengerüsts je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Aufbau, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des vollständig aufgebauten FassadengerüstsEinschluss aller wöchentlichen Sichtkontrollen, Dokumentation und Wartungsleistungen gemäß DGUV Regel 101-011Abrechnung je angefangenem Kalendermonat und gerüsteter Fassadenfläche (m²) gemäß VOB/C ATV DIN 18451:2023-09Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Aufbau abgerechnet; ein im Aufbaupreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehenHinweis:Die tatsächlich abzurechnende Vorhaltedauer ergibt sich aus dem Baufortschritt und den Anweisungen der Bauleitung. Angefangene Monate gelten als volle Monate.
01.__.0020
Fassadengerüst, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
860,00
01.__.0030 Gerüsttreppenturm, Aufbau Gerüsttreppenturm als Systemtreppenturm (Innen- oder Außentreppenturm) zur sicheren Erschließung aller Gerüstbelagsebenen, gemäß DGUV Vorschrift 38 und DGUV Regel 101-011. Leistungsumfang: Lieferung und MontageSystemtreppenturm, lichte Durchgangsbreite >= 0,60 m, Stufenbreite >= 0,50 mVollständiger Seitenschutz an Treppenläufen und Podesten (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett)Zugangstüren/-öffnungen zu allen Belagsebenen des FassadengerüstsStandsichere Verankerung und Aussteifung gemäß AUV des HerstellersSchriftliche Freigabe durch befähigte PersonAbrechnung je Treppenturm (Stk)
01.__.0030
Gerüsttreppenturm, Aufbau
1,00
Stk
01.__.0040 Gerüsttreppenturm, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des vollständig aufgebauten Gerüsttreppenturms je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Aufbau, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des vollständig montierten TreppenturmsEinschluss aller Kontroll- und Wartungsleistungen gemäß DGUV Regel 101-011Abrechnung je angefangenem Kalendermonat und Stück (Stk)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Aufbau abgerechnet; ein im Aufbaupreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehen
01.__.0040
Gerüsttreppenturm, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
1,00
Stk
02 Dachrand- und Sondergerüst
02
Dachrand- und Sondergerüst
02.__.0010 Dachrandgerüst / Fanggerüst am Flachdach, Aufbau Dachrandgerüst als Fang- oder Schutzgerüst am Rand des Flachdachs (Attika) und der Dachterrassen des Mehrfamilienhauses, gemäß DIN EN 12811-1 und DGUV Vorschrift 38, zum Schutz von Personen bei Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Installationsarbeiten auf dem Flachdach. Leistungsumfang: Lieferung und AufbauAusführung als Konsolgerüst, Auslegergerüst oder selbsttragendes Gerüst am Dachrand; Ausführungsform nach örtlichen Gegebenheiten (Attikahöhe, Verankerungsmöglichkeit)Vollständiger Seitenschutz (Geländerholm H >= 1,00 m, Zwischenholm, Bordbrett H >= 0,15 m)Gesonderter standsicherheitlicher Nachweis sofern nicht durch Systemzulassung abgedeckt; Nachweis der Bauleitung vorlegenSchriftliche Freigabe durch befähigte PersonAbrechnung nach Lauflänge (m) gemäß VOB/C DIN 18451Hinweis:Das Gebäude verfügt über ein Flachdach sowie mehrere Dachterrassen (Penthouse-Ebene); die Lauflänge ist entsprechend aller zu sichernden Dachrandbereiche anzusetzen. Mengenansatz bedarf manueller Prüfung anhand der Ausführungspläne. Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnet.
02.__.0010
Dachrandgerüst / Fanggerüst am Flachdach, Aufbau
155,00
m
02.__.0020 Dachrandgerüst am Flachdach, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des Dachrandgerüsts je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Aufbau, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des vollständig aufgebauten DachrandgerüstsEinschluss aller Kontroll- und WartungsleistungenAbrechnung je angefangenem Kalendermonat und Laufmeter (m)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Aufbau abgerechnet; ein im Aufbaupreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehen
02.__.0020
Dachrandgerüst am Flachdach, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
155,00
m
02.__.0030 Seitenschutz an Rohbauöffnungen / Deckendurchbrüchen, Montage Seitenschutz als temporäre Absturzsicherung an Öffnungen, Wanddurchbrüchen, Treppenlauföffnungen, Deckendurchbrüchen oder vergleichbaren Absturzstellen im Rohbau, gemäß TRBS 2121 Teil 1 und ASR A2.1. Leistungsumfang: Lieferung und MontageSystemgeländer mit Geländerholm (H >= 1,00 m), Zwischenholm und Bordbrett (H >= 0,15 m)Standsichere Befestigung am Bauwerk, keine Beschädigung der RohbausubstanzEntfernung und Wiederherstellung nach Beendigung der GefährdungssituationGebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnetAbrechnung nach Laufmeter (m) gemäß VOB/C DIN 18451
02.__.0030
Seitenschutz an Rohbauöffnungen / Deckendurchbrüchen, Montage
50,00
m
02.__.0040 Seitenschutz an Rohbauöffnungen, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des Seitenschutzes an Rohbauöffnungen, Wanddurchbrüchen, Treppenlauföffnungen und Deckendurchbrüchen je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Montage, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des vollständig montierten SeitenschutzesEinschluss aller Sichtkontrollen und Wartungsleistungen gemäß TRBS 2121 Teil 1 und ASR A2.1Abrechnung je angefangenem Kalendermonat und Laufmeter (m)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Montage abgerechnet; ein im Montagepreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehenHinweis:Die tatsächlich abzurechnende Vorhaltedauer richtet sich nach dem Innenausbaufortschritt und der Anweisung der Bauleitung.
02.__.0040
Seitenschutz an Rohbauöffnungen, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
50,00
m
03 Schutzeinrichtungen und Sonderkonstruktionen
03
Schutzeinrichtungen und Sonderkonstruktionen
03.__.0010 Schutzdach mit Überstand, Aufbau Schutzdach über dem Haupteingangsbereich (Zugang von Norden, Untergeschoss-Ebene) sowie über weiteren gefährdeten Bereichen und Verkehrswegen als Schutz gegen herabfallende Gegenstände, gemäß DIN 4420-1 und DGUV Vorschrift 38. Leistungsumfang: Lieferung und AufbauTragfähigkeit mindestens 600 kg/m² gemäß DIN 4420-1 (Schutzgerüste Klasse S)Böschung des Schutzdaches >= 45° zu allen Seiten (Ableitschutz für herabfallende Teile)Abdichtung gegen Niederschlag; Entwässerung des Schutzdaches sicherstellenZugänglichkeit des Haupteingangs während der gesamten Vorhaltedauer gewährleisten (lichte Höhe >= 2,20 m)Schriftliche Freigabe durch befähigte Person; Prüfprotokoll der Bauleitung vorlegenAbrechnung nach Grundfläche (m²) gemäß VOB/C DIN 18451Hinweis:Tragfähigkeitsklasse S gemäß DIN 4420-1 (Mindest-Tragfähigkeit 600 kg/m²; nicht Klasse SB). Der Überstand ist auf der Seite des Eingangsbereichs mit mindestens 1,50 m auszubilden. Der Mengenansatz (20 m²) ist anhand der Ausführungspläne zu verifizieren. Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnet.
03.__.0010
Schutzdach mit Überstand, Aufbau
20,00
03.__.0020 Schutznetze, engmaschig, Montage Engmaschige Schutznetze als Auffang- oder Fassadenschutznetze gemäß DIN EN 1263-1 (Sicherheitsnetze) zum Schutz gegen herabfallende Kleinteile und Staub. Leistungsumfang: Lieferung und Montage am FassadengerüstMaschenweite <= 10 mm; Ausführung ausschließlich als Schutznetz gemäß DIN EN 1263-1 (keine Fassadenschutzplane – Wetterschutzplane wird gesondert nach Position 03.__.0040 ausgeschrieben)Vollflächige, lückenlose Abdeckung der ausgeschriebenen FassadenflächeBefestigung an allen Gerüstebenen und -feldern; Überlappung an Stoßkanten >= 0,20 mRegelmäßige Sichtkontrollen auf Beschädigungen, Austausch beschädigter Netze ohne gesonderte VergütungGebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnetAbrechnung nach gerüsteter Nettofläche (m²) gemäß VOB/C DIN 18451
03.__.0020
Schutznetze, engmaschig, Montage
860,00
03.__.0030 Schutznetze, engmaschig, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) der engmaschigen Schutznetze am Fassadengerüst je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Montage, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung der vollständig montierten Schutznetze einschließlich aller Befestigungen und ÜberlappungenEinschluss aller Sichtkontrollen auf Beschädigungen, Löcher und Befestigungsmängel; Dokumentation gemäß DGUV Regel 101-011Austausch einzelner beschädigter Netzabschnitte ohne gesonderte Vergütung; Austausch vollständiger Netze nach schriftlicher Beauftragung durch die BauleitungAbrechnung je angefangenem Kalendermonat und gerüsteter Nettofläche (m²) gemäß VOB/C ATV DIN 18451:2023-09Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Montage abgerechnet; ein im Montagepreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehen
03.__.0030
Schutznetze, engmaschig, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
860,00
03.__.0040 Schutzdach mit Überstand, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des Schutzdachs über dem Haupteingangsbereich und weiteren gefährdeten Verkehrswegen je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Aufbau, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des vollständig aufgebauten Schutzdachs einschließlich ÜberstandEinschluss aller Sichtkontrollen und Wartungsleistungen (mind. wöchentlich und nach Sturmereignissen)Sicherstellung der Zugänglichkeit des Haupteingangs während der gesamten Vorhaltedauer (lichte Höhe >= 2,20 m)Abrechnung je angefangenem Kalendermonat und Grundfläche (m²)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Aufbau abgerechnet; ein im Aufbaupreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehenHinweis:Das Schutzdach ist erfahrungsgemäß für die gesamte Bauzeit (ca. 15 Monate) vorzuhalten, da der Haupteingang dauerhaft zugänglich gehalten werden muss. Die tatsächlich abzurechnende Vorhaltedauer richtet sich nach der Anweisung der Bauleitung.
03.__.0040
Schutzdach mit Überstand, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
20,00
03.__.0050 Wetterschutzplane / Einhausung, Montage Wetterschutzplane oder Einhausung zur Abdeckung des Fassadengerüsts gegen Witterungseinflüsse (Wind, Regen, Frost, UV) für witterungsempfindliche Gewerke (z.B. Putz, Holzfassade). Leistungsumfang: Lieferung und Montage der WetterschutzplaneAusführung in schwerentflammbarer Qualität mind. Klasse B1 nach DIN 4102 oder Euroklasse C-s2,d0 nach EN 13501-1Winddurchlässigkeitsklasse gemäß statischem Nachweis des Gerüstherstellers; bei Vollverkleidung ist eine Windlastberechnung durch den AN vorzulegenLückenlose Befestigung an allen Gerüstfeldern; Überlappungen an Stößen >= 0,20 mFür die Planflächen ist eine gesonderte Windlastberechnung zu erbringen und der Bauleitung vorzulegen, da Vollverkleidungen die Gerüststandsicherheit erheblich beeinflussenGebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnetAbrechnung nach abgedeckter Fläche (m²)Hinweis Vergaberisiko:Diese Position ist nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung auszuführen. Die Windlasterhöhung durch Vollverkleidung erfordert zwingend einen aktualisierten Standsicherheitsnachweis.
03.__.0050
Wetterschutzplane / Einhausung, Montage
400,00
03.__.0060 Wetterschutzplane / Einhausung, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) der Wetterschutzplane / Einhausung am Fassadengerüst je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Montage, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung der vollständig montierten Wetterschutzplane einschließlich aller Befestigungen und ÜberlappungenEinschluss aller Sichtkontrollen auf Beschädigungen, Sturmschäden und Dichtheit; Dokumentation gemäß DGUV Regel 101-011Kleinreparaturen und Nachjustierungen ohne gesonderte Vergütung; Austausch großflächig beschädigter Planabschnitte nach schriftlicher Beauftragung durch die BauleitungBei Sturmschäden (Windstärke >= 8 Beaufort) sind unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen; weitergehende Wiederherstellungsmaßnahmen gesondert nach schriftlicher Beauftragung durch die BauleitungAbrechnung je angefangenem Kalendermonat und abgedeckter Fläche (m²)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Montage abgerechnet; ein im Montagepreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehen
03.__.0060
Wetterschutzplane / Einhausung, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
400,00
03.__.0070 Durchfahrtsöffnung im Gerüst, Herstellung und Vorhaltung Herstellung einer Durchfahrts- oder Durchgangsöffnung im Fassadengerüst für Fahrzeuge (z.B. Feuerwehr, Lieferverkehr) oder Fußgänger im Bereich des Haupteingangs oder der Zufahrt. Leistungsumfang: Konstruktive Ausbildung der Öffnung mit Lastumleitungssturz und vollständigem SeitenschutzGesonderter standsicherheitlicher Nachweis für den Öffnungsbereich, sofern nicht durch Systemzulassung abgedeckt; Nachweis der Bauleitung vorlegenLichte Breite und Höhe nach Angabe der Bauleitung (Mindest-lichte Höhe für Feuerwehrzufahrt: 3,50 m gemäß § 5 BayBO)Dauerkennzeichnung und Absicherung der Öffnung (Hinweisschilder, Reflexionselemente)Abrechnung je fertiggestellter Öffnung (Stk)Hinweis:Lichte Breite und Höhe sind vor Ausführung mit der Bauleitung und dem Brandschutzkonzept abzustimmen.
03.__.0070
Durchfahrtsöffnung im Gerüst, Herstellung und Vorhaltung
E
1,00
Stk
03.__.0080 Gerüst für Balkone und Dachterrassen-Unterseiten, Aufbau Gerüst oder Schutzeinrichtung für Arbeiten an den Unterseiten und Stirnseiten der auskragenden Balkone sowie der Dachterrassen des Mehrfamilienhauses (z.B. für Putz-, Anstrich- und Abdichtungsarbeiten). Leistungsumfang: Lieferung und AufbauAusführung als Konsolgerüst, Hängegerüst oder Auslegergerüst je nach örtlichen Verhältnissen; Ausführungsform ist mit der Bauleitung abzustimmenVollständiger Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) an allen begehbaren EbenenGesonderter standsicherheitlicher Nachweis sofern nicht durch Systemzulassung abgedecktSchriftliche Freigabe durch befähigte PersonAbrechnung nach gerüsteter Fläche (m²) gemäß VOB/C DIN 18451Hinweis:Mengenansatz ist anhand der Ausführungspläne (Grundriss und Schnitt) vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu ermitteln. Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) wird ab dem ersten Kalendermonat gesondert nach der zugehörigen Position abgerechnet.
03.__.0080
Gerüst für Balkone und Dachterrassen-Unterseiten, Aufbau
95,00
03.__.0090 Gerüst für Balkone und Dachterrassen-Unterseiten, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) des Gerüsts für Balkon- und Dachterrassen-Unterseiten je angefangenem Kalendermonat, beginnend ab dem ersten Monat nach Aufbau, gemäß ATV DIN 18451:2023-09 und Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Monatliche Gebrauchsüberlassung des Balkongерüsts inkl. Kontroll- und WartungsleistungenAbrechnung je angefangenem Kalendermonat und gerüsteter Fläche (m²)Die Gebrauchsüberlassung wird ab dem ersten Monat nach Aufbau abgerechnet; ein im Aufbaupreis enthaltener Grundmonat ist nicht vorgesehen
03.__.0090
Gerüst für Balkone und Dachterrassen-Unterseiten, Gebrauchsüberlassung je angefangenem Kalendermonat
95,00
04 Gerüstumsetzungen
04
Gerüstumsetzungen
04.__.0010 Umsetzung Fassadengerüst, je Umsetzungsvorgang (Stk) Umsetzung des vorhandenen Fassadengerüsts entsprechend dem Baufortschritt gemäß Anweisung der Bauleitung. Nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung. Leistungsumfang: Teilweiser oder vollständiger Abbau und Wiederaufbau des Gerüsts an neuer PositionSicherung, Lagerung und Wiederverwendung aller GerüstbauteileHerstellung des vollständigen Seitenschutzes an der neuen PositionSchriftliche Freigabe durch befähigte Person nach jeder Umsetzung; Prüfprotokoll der Bauleitung vorlegenAbrechnung je vollständigem Umsetzungsvorgang (Stk)Hinweis:Als Umsetzung gilt der vollständige oder überwiegende Abbau und Neuaufbau an anderer Position. Teilumsetzungen werden nach Position Teilumsetzung abgerechnet.
04.__.0010
Umsetzung Fassadengerüst, je Umsetzungsvorgang (Stk)
2,00
Stk
04.__.0020 Teilumsetzung Fassadengerüst, je m² umgesetzte Gerüstfläche Teilumsetzung von Abschnitten des Fassadengerüsts nach Fläche, soweit kein vollständiger Umsetzungsvorgang vorliegt. Nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung. Leistungsumfang: Abbau und Wiederaufbau einzelner Gerüstfelder, -ständer oder -ebenenHerstellung des vollständigen Seitenschutzes nach der TeilumsetzungSchriftliche Freigabe durch befähigte Person nach der TeilumsetzungAbrechnung nach umgesetzter Gerüstfläche (m²) gemäß VOB/C DIN 18451
04.__.0020
Teilumsetzung Fassadengerüst, je m² umgesetzte Gerüstfläche
200,00
05 Rückbau und Abtransport
05
Rückbau und Abtransport
05.__.0010 Rückbau und Abtransport Fassadengerüst Fachgerechter Rückbau des gesamten Fassadengerüsts nach Abschluss aller Fassaden-, Putz- und Holzfassadenarbeiten gemäß Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Demontage aller Gerüstbauteile, Belagsebenen, Seitenschutzeinrichtungen und VerankerungenFachgerechte Lagerung und Verladung der GerüstbauteileAbtransport sämtlicher Gerüstbauteile und Materialien von der BaustelleOrdnungsgemäße Räumung der StandfestflächenSchließen aller Verankerungen; das fachgerechte Verschließen der Verankerdübel und Bohrungen sowie die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt gesondert nach Position 05.__.0030Abrechnung nach gerüsteter Fläche (m²) gemäß VOB/C DIN 18451
05.__.0010
Rückbau und Abtransport Fassadengerüst
860,00
05.__.0020 Rückbau sonstiger Gerüstkonstruktionen und Schutzeinrichtungen, pauschal Fachgerechter Rückbau und Abtransport aller sonstigen Gerüst- und Schutzeinrichtungen (Treppenturm, Dachrandgerüst, Schutzdach, Schutznetze, Wetterschutzplane, Seitenschutz) nach Abschluss der Bauarbeiten gemäß Anweisung der Bauleitung. Leistungsumfang: Demontage und Abtransport sämtlicher sonstiger Gerüst- und SchutzeinrichtungenFachgerechtes Schließen aller Befestigungs- und Verankerungspunkte am BauwerkOrdnungsgemäße Räumung aller Stell- und Lagerflächen auf der BaustelleAbrechnung pauschal (psch)Hinweis zur Abrechnungsabgrenzung:Der Rückbau der hier aufgelisteten Konstruktionen (Treppenturm, Dachrandgerüst, Schutzdach, Schutznetze, Wetterschutzplane, Seitenschutz) ist nichtBestandteil der Gebrauchsüberlassungspositionen (01.__.0040, 02.__.0020, 02.__.0040, 03.__.0030, 03.__.0040, 03.__.0060) und wird ausschließlich über diese Pauschalposition vergütet. Der Rückbau des Fassadengerüsts selbst wird gesondert nach Position 05.__.0010 abgerechnet.
05.__.0020
Rückbau sonstiger Gerüstkonstruktionen und Schutzeinrichtungen, pauschal
1,00
psch
05.__.0030 Verschließen von Ankerdübeln und Bohrungen nach Gerüstrückbau Fachgerechtes Verschließen aller Ankeröffnungen, Dübelbohrlöcher und Verankerungspunkte im Fassadenputz oder Mauerwerk nach dem Rückbau des Fassadengerüsts, soweit diese Leistung nicht im Einheitspreis der Rückbauposition enthalten ist und gesondert beauftragt wird. Leistungsumfang: Ausbauen der Ankerstäbe, Befestigungsschrauben und WandhalterReinigung der BohrlöcherVerschließen mit geeignetem Mörtel oder Dichtstoff (materialgerecht zum Untergrund: Putz, Ziegel, Beton)Glattstreicharbeiten, keine optische Beeinträchtigung der FassadenflächeAbrechnung je verschlossenem Ankerpunkt (Stk)Hinweis:Diese Position ist nur gesondert abzurechnen, wenn die Leistung nicht bereits im Einheitspreis der Rückbauposition enthalten ist. Koordination mit dem Putzgewerk ist sicherzustellen.
05.__.0030
Verschließen von Ankerdübeln und Bohrungen nach Gerüstrückbau
130,00
Stk
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.0010 Stundenlohnarbeiten Gerüstbauer Stundenlohnarbeiten durch qualifizierte Gerüstbauer (Facharbeiter gemäß Rahmentarifvertrag Gerüstbaugewerbe) für Leistungen, die nicht über Einheitspreispositionen abgerechnet werden können. Leistungsumfang: Ausführung von Gerüstbauarbeiten nach StundenAusschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung; mündliche Aufträge begründen keinen VergütungsanspruchNachweis durch täglich von der Bauleitung unterschriebene Stundenzettel; nicht abgezeichnete Stundenzettel werden nicht anerkanntIm Einheitspreis sind alle Lohnzusätze, Sozialleistungen, Kleinmaterial und Gerätevorhaltung einzurechnenAbrechnung je Arbeitsstunde eines qualifizierten Gerüstbauers (h)
06.__.0010
Stundenlohnarbeiten Gerüstbauer
15,00
h
06.__.0020 Stundenlohnarbeiten Gerüstbauvorarbeiter / Polier Stundenlohnarbeiten durch einen qualifizierten Gerüstbauvorarbeiter oder Polier (Aufsichtsfunktion mit Führungsaufgaben gemäß Rahmentarifvertrag Gerüstbaugewerbe) für Leistungen, die nicht über Einheitspreispositionen abgerechnet werden können. Leistungsumfang: Ausführung von Gerüstbauarbeiten mit Koordinations- und Aufsichtsfunktion nach StundenAusschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung; mündliche Aufträge begründen keinen VergütungsanspruchNachweis durch täglich von der Bauleitung unterschriebene Stundenzettel; nicht abgezeichnete Stundenzettel werden nicht anerkanntIm Einheitspreis sind alle Lohnzusätze, Sozialleistungen, tariflicher Aufsichtszuschlag, Kleinmaterial und Gerätevorhaltung einzurechnenAbrechnung je Arbeitsstunde eines qualifizierten Gerüstbauvorarbeiters / Poliers (h)
06.__.0020
Stundenlohnarbeiten Gerüstbauvorarbeiter / Polier
5,00
h