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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung BIETERERKLÄRUNG
Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass
er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen, sowie die Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt, und erkennbare Fehler in den Ausschreibungen, aufgrund seiner Fachkunde, spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt. Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt können nicht entstehen.
er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt, bzw. unterrichtet hat.
über die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten Positionen Klarheit besteht.
er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeiten und über Sozialabgabeleistungen beibringt.
er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.
er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat, bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Evtl. auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
die Schlussabnahme gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des AN, durchzuführen ist. Eine fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.
die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für Vorbereitungszeit im Betrieb (einschl. Anfertigen aller evtl. erforderlichen Werkzeichnungen), sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Montage bzw. Fertigung auf der Baustelle benötigt werden.
bei Auftragserteilung die Arbeiten laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.
Die Richtlinien für den Infektionsschutz sind gemäß den aktuellen gesetzlichen und Arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.
Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ...................................................................
Ort/Datum: ..................................................................
Anschrift: ..................................................................
Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
10.1siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen –
10.2 Besichtigung von Baustellen
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B
10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“.
10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen.
10.4 Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein.
10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten § 15 VOB/B
Zusätzlich ist vereinbart, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sind und ausschließlich nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers auszuführen sind, mit Festlegung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen. Die Stundenlohnzettel der vor Ausführung der Leistung beauftragten Arbeiten sind nach § 15 Nr. 3 wöchentlich einzureichen.
10.6 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, Jour-fix-Terminen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme durch den AN an den Besprechungen erfolgt unentgeltlich.
10.7 Nachabnahmen
Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet.
10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen.
10.9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Vorgaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne in digitaler Form als pdf-Datei zur Verfügung.
10.11 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung folgende Unterlagen zu erstellen:
– Pläne und Detailzeichnungen nach Vorgabe AG
10.12 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Formerfordernisse
Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN-A-Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A0. Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anweisung anzuwenden.
10.13 Bautagebuch – als Anlage zur Schlussrechnung
Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter „Technische Angaben“.
10.14 Baudokumentation – als Anlage zur Schlussrechnung
Nach Abschluss der Baumalßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache, in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein:
Standsicherheitsnachweis sofern erstelltDetail- und AnschlusszeichnungenBauaufsichtliche Zulassungen aller eingebauten Bauteile und BaustoffeProduktdatenblätter der eingesetzten BaustoffeReinigungs- und Pflegeanleitungen der HerstellerFachunternehmer-ErklärungFachunternehmerer klärung KfW10.15 Übergabe-, Betriebsunterlagen TGA-Gewerke – als Anlage zur Schlussrechnung
Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG 3-fach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerk-spezifischen DIN-Normen gem. VOB/C zu entnehmen. Insbesondere wird auf folgende, für den Betrieb der technischen Einrichtungen erforderliche Unterlagen hingewiesen:
Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, PrüfprotokollePrüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Inbetriebnahme durchgeführten PrüfungenBetriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der AnlagenherstellerListe der Anlagen, die einer Überwachungspflicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen PrüftermineAuflistung der technischen AnlagenFristenpläne für Wartungs- und InstandhaltungsarbeitenAufbau (Plan) der Anlage mit Darstellung der Rohre, Ventile und SteuereinrichtungenVollständige Kabelverlauf- und Steuerpläne10.16 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben.
10.17 Unterkünfte
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsرäume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.18 Subunternehmer
Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
10.19 Gewährleistung
Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft, einer in Deutschland ansässigen Bank, unbegrenzter Laufzeit, über 5 % der Auftragssumme, einschl. genehmigter Nachtragssummen, zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist möglich.
10.20 Bauwesensversicherung
Für diese Baumalßnahme wird von der Bauherrschaft eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zur Deckung der Beiträge werden dem jeweiligen Auftragnehmer 0,35 % der Schlussabrechnungssumme mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 € pro Schadensfall in Abzug gebracht.
10.21 Baustellenreinigung
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu entsorgen.
10.22 Radiog eräte
Radiog eräte im Außenbereich sind generell untersagt.
10.23 Rauchverbot
Ab Anbringen des Innenputzes ist im Gebäude generelles Rauchverbot.
10.24 Einweisung, vom AG zur Verfügung gestellte Planunterlagen
Einweisung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-LV, vor Ort sind. Der Unternehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme mit dem Bauherrn zu prüfen.
Planunterlagen: Ausführungspläne werden vom AG nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt und übermittelt. Für die Baustelle wird maximal ein Satz Werkpläne in Papierform zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus angeforderte zusätzliche Plankopien werden dem AN mit 10,– €/m² netto in Rechnung gestellt.
10.25 Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen:
1. bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,25 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.
10.26 Schlussrechnung, Abschlagsrechnungen § 14 VOB/B
Bei Stellung der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich vorzulegen: Bautagebuch, Dokumentation, Abnahmeprotokoll, Rechnung inkl. Aufmaß, Massenzusammenstellung, Regiezettel, Lieferscheine, Entsorgungsnachweise etc.
Die Schlussrechnung sowie alle Abschlagsrechnungen müssen die Positionsnummerierung in der Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses einhalten. Bei Änderung der Positionsnummern durch den AN wird die Rechnung als nicht prüfbar eingestuft.
Alle Rechnungen (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) sind in kumulierter Form aufzustellen.
Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung, Bauablauf BAUBESCHREIBUNG, BAUABLAUF
Anschrift:
Altentrebgastplatz
95448 Bayreuth
– Deutschland –
1. Planer und fachlich BeteiligtePlanung, Bauleitung:
RK NEXT Architekten – Küfner Part GmbB
Hohereuth 11
95448 Bayreuth
2. Allgemeine Beschreibung der LeistungErrichtung eines Mehrfamilienhauses mit Kellergeschoss und Tiefgarage am Altentrebgastplatz in Bayreuth. Das Haus wird in Massivbauweise errichtet. Die tragende Konstruktion besteht aus Kalksandstein-Außenwänden (24 cm) mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und HLZ/KS-Innenwänden sowie Stahlbetondecken. Die Gründung wird in Stahlbetonbauweise mit einem WU-Beton-Keller als tragende Bodenplatte hergestellt.
Es entstehen 7 Wohnungen auf 3 Etagen (EG, 1. OG, 2. OG). Im Eingangsbereich EG, OG, 2. OG werden als Erschließungszonen mit Treppenhaus und behindertengerechtem Aufzug ausgebildet. In den Erschließungsflächen sind die Kellerersatzräume der Wohnungen untergebracht.
In den Wohnräumen wird bauseits eine Fußbodenheizung eingebaut. Die Grunddämmung, die Randstreifenverlegung sowie der Estricheinbau ist Leistung der Estrichfirma. Die Tackerplatten, ca. 3 cm stark mit TS-Kaschierung, sowie die Rohrleitungen werden bauseits durch die Installationsfirma geliefert und verlegt.
Fassade und Dach:
Außenputz als Mineralputz, Holzfassadenbekleidung, Massivdach, Ausbildung der Abdichtung als Foliendachbahn mit Gefälledämmung und extensive Begrünung der Flachdachflächen.
Außenelemente:
Fassadenelemente (Fenster, Fenstertüren) als Kunststofffenster, Hauseingangstürelement in Alukonstruktion, Sonnenschutzsystem als Rolladen mit Kunststofflamellen, elektrische, motorische Bedienung.
Estriche, Bodenbeläge:
In den Wohnungen werden auf Heizestrichen Fliesen- und Vinylbeläge eingebaut.
Innenputze als Leichtputze, z. B. Gipsputz, Kalkputz bzw. Kalkzementputz.
Nichttragende Wände:
Leichte Trennwände, Vorsatzschalen und Installationswände werden in Trockenbauweise hergestellt.
Aufzugsanlage:
Im Treppenhaus wird ein behindertengerechter Aufzug eingebaut.
Beschreibung der Baumeisterarbeiten:
Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Aufzugsarbeiten, die für die Maßnahme erforderlich sind.
3. Angaben zur BaustelleZufahrten, Lagerfläche:
Die Zufahrt erfolgt über den Altentrebgastplatz. Auf die Anlieger inkl. Anlieferungsverkehr und umliegende Bebauung ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Lagerflächen sind auf dem Grundstück begrenzt vorhanden. Die Flächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Gehwege sind zu schützen.
4. Angaben zur AusführungBaustellenbesichtigung vor Angebotsabgabe wird unbedingt empfohlen.
Ausführungszeiten:
Beginn der Baumaßnahme: März 2027Fertigstellung komplett: ca. Dezember 2027Fertigstellung Rohbau: ca. Ende Juni 2027Weitere Zwischenfristen der einzelnen Gewerke gem. Bauzeitenplan nach Vereinbarung. Bei diesen und noch weiter zu vereinbarenden Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Ein Nichteinhalten der Fristen wird dem Verschulder entsprechend angelastet.
5. AusführungsunterlagenVom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, welche dem besseren Verständnis der Baumaßnahme dienen sollen und dem LV mit beiliegen:
GrundrisseSchnittAnsichtenEnde der Baubeschreibung
Baubeschreibung, Bauablauf
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LV (AHZL)
Technische BedingungenFür die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neusten Fassung bindend:
VOB/BVOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459DIN 4102 Brandverhalten von BaustoffenSämtliche weitere erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, Baustoffe oder Ausführungsarten bindend sindDie geltenden ArbeitsschutzvorschriftenDie geltenden UmweltschutzvorschriftenSchallschutz (DIN 4109) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)Sämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Arbeit, einschl. Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen.
Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat die Unbedenklichkeitsnachweise und bauaufsichtliche Zulassungen für alle Werkstoffe vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis oder bauaufsichtliche Zulassungen haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden.
Baustrom, BauwasserFür den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, während der gesamten Bauzeit, werden die tabellarisch erfassten Prozentsätze gewerksweise von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen.
Baustrom und Bauwasser werden vom Rohbauunternehmer allen anderen am Bau tätigen Firmen zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten lt. Tabelle werden über den Auftraggeber abgerechnet.
Für seine Schutt- und Abfallbeseitigung während der gesamten Bauzeit ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Die Entsorgung ist auch mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten. Ist die Schutt- und Abfallbeseitigung nicht gewährleistet, wird ein Unternehmen damit beauftragt und es werden unten angegebene Prozentsätze von der jeweiligen Schlussabrechnungssumme abgezogen.
Gewerk Baustrom + Bauwasser Bauschutt Insgesamt
1. Rohbau selbst 0,50 % 0,50 %
2. Tiefbau 0,30 % 0,50 % 0,80 %
3. Außenanlagen 0,60 % 0,40 % 1,00 %
4. Zimmerer 0,40 % 0,40 % 0,80 %
5. Dachdecker 0,35 % 0,50 % 0,85 %
6. Abdichtung (Flachdach) 0,30 % 0,50 % 0,80 %
7. Flaschner 0,35 % 0,50 % 0,85 %
8. Sanitär 0,70 % 0,60 % 1,30 %
9. Heizung 0,80 % 0,70 % 1,50 %
10. Elektro 0,50 % 0,70 % 1,20 %
11. Außenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 %
12. Innenputz 0,60 % 0,80 % 1,40 %
13. Thermohaut 0,60 % 0,70 % 1,30 %
14. Fliesen 0,60 % 0,60 % 1,20 %
15. Sonnenschutz 0,40 % 0,60 % 1,20 %
16. Estrich 0,80 % 0,50 % 1,30 %
17. Naturstein 0,70 % 0,60 % 1,30 %
18. Schreinerarbeiten 0,40 % 0,50 % 0,90 %
19. Türen 0,40 % 0,50 % 0,90 %
20. Schlosser + Metallbau 0,50 % 0,60 % 1,10 %
21. Maler 0,50 % 0,40 % 0,90 %
22. Bodenbelag 0,30 % 0,50 % 0,80 %
23. Trockenbauarbeiten 0,50 % 0,70 % 1,20 %
24. Einrichtung 0,40 % 0,50 % 0,90 %
25. Gerüst 0,10 % – 0,10 %
Kenntnis genommen ............................., den ...............................
.......................................................................
rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters
Vorbemerkung BaustelleneinrichtungFür Absicherungsmaßnahmen öffentlicher Einrichtungen und Wege während der Bauzeit oder des Transportes hat der Auftragnehmer zu sorgen. Die Kosten hierfür obliegen dem Auftragnehmer.
Alle Sondernutzungsgebühren, Verkehr regelnde Maßnahmen, deren Antragstellung durch den AN und die Gebühren sind in den EP einzurechnen. Die einschlägigen Sicherheitsanweisungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 38 der BG Bau sind einzuhalten. Das Haftungsrisiko bei Zuwiderhandlung geht auf den Auftragnehmer über.
Bedingt durch die Bauzeit sind witterungsbedingte Maßnahmen (Winterbau) einzukalkulieren.
Die Absteckung des Gebäudes erfolgt nach den amtlichen Lagep länen des zuständigen Vermessungsamtes und den Unterlagen des Architekturbüros. Die Eckpunkte sind zu verwahren, Festpunkte außerhalb des Gebäudes sind eigenverantwortlich herzustellen und zu sichern.
Die Bef estigung von Stand- und Lagerflächen für die Zwecke der Baustelleneinrichtung ist Sache des AN und in den EP einzukalkulieren.
Die Höheneinmessung des Gebäudes wird von einem Vermessungsbüro vorgenommen. Der 0,00-Punkt ist zu übernehmen und an allen Säulen, Türen, Eingängen, Toren, Fenstern, Treppen und sonstigen erforderlichen Stellen sind Meterrisse anzutragen und so farbig zu markieren (Plaketten) und zu sichern, dass eine Verwechslung auszuschließen ist. Bei Verkleidung oder sonstiger Art der Überdeckung der Meterrisse sind diese in Absprache mit der Bauleitung auf die neuen Oberflächen zu übertragen. Gleiches gilt auch für vorgenannte Maßnahmen durch Nachfolgehandwerker.
Die Einrichtung der Baustelle ist kontinuierlich nach den Erfordernissen des Baufortschrittes bzw. nach Abschluss der Baumalßnahme abzubauen, abzutransportieren bzw. zu verschrotten.
Die Oberfläche der nicht in die Baumalßnahme einbezogenen Flächen ist von Verunreinigungen freizuhalten.
Provisorische Regenwasserableitung von Dachflächen im Zuge der Rohbauarbeiten, bis zum Beginn der Dachabdichtungsarbeiten, ist einzukalkulieren, inkl. KG-Rohre und ggf. Kernbohrungen.
Nach Abschluss der Baumalßnahme ist eine einwandfreie, gereinigte Oberfläche herzustellen. Die Kosten für eine etwaige Reinigung durch eine Reinigungsfirma oder andere am Bau beteiligte Unternehmen übernimmt der Auftragnehmer.
Für das Betreiben der WC-, Bürocontainer etc. sind entsprechende Vorkehrungen für Winterbetrieb in die EP einzukalkulieren.
Der Bauzaun ist je nach Bauablauf entsprechend zu versetzen, bei Bedarf zu ergänzen und über die Dauer der Gesamtmalßnahme zu unterhalten.
Die Lage des Kranstellplatzes im Baufeld steht dem Unternehmer frei.
Für die Baustelleneinrichtung und für die Erdarbeiten ist nur ein begrenzter Platz vorhanden. Es ist Sache des AN seine Baustellenlogistik, Teile der Baustelleneinrichtung sowie vorübergehende Lagerflächen für den vorhandenen wiederzuverwendenden Schotter zu organisieren.
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.01 Lieferung und Montage Aufzugsanlage
01.01
Lieferung und Montage Aufzugsanlage
01.02 Notruf- und Fernüberwachungssystem
01.02
Notruf- und Fernüberwachungssystem
01.03 Inbetriebnahme, Abnahme und Dokumentation
01.03
Inbetriebnahme, Abnahme und Dokumentation
01.04 Optionen / Mehrpreise
01.04
Optionen / Mehrpreise
01.05 Wartung
01.05
Wartung