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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Metallbau-/Schlosserarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik.
Tore e. V.,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke,
DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau
e. V.,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband
Feuerverzinken e. V.,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren
e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade.
Die Vergabe der Leistung soll im
Pauschalierungsverfahren erfolgen.
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes
einzurechnen.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße
und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant und organisiert den baustelleninternen
Arbeitsablauf eigenverantwortlich. Dazu gehört auch die
Demontage der vorhandenen Notgeländer (Holzgeländer)
vor der Montage der Treppengeländer.
Alle hieraus gegebenenfalls resultierenden
bauablaufbedingten Aufwendungen, insbesondere für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Provisorien,
Unterstützungen, Traggerüste, Lehren etc., sind
integraler
Bestandteil der Leistung des AN und werden nicht
gesondert vergütet, sofern in den Leistungspositionen
nichts Abweichendes ausdrücklich beschrieben ist.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert
und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
statische Nachweise einschließlich Prüfstatik aller
Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel
einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen,
unter Berücksichtigung möglicher auftretender
Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen
Belastungen,
Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in
ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und
ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und
gegen den Baukörper gewährleistet ist,
Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige
Längenausdehnung,
statische Bemessung von Glasstärken, -arten und
-zwischenlagern,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
prüffähige statische Berechnungen für alle
Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen
Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen
Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch
Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit
entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN
stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen
Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu
vermeiden.
Soweit nicht anderweitig abweichend beschrieben, sind
für beheizte Bereiche Isolierverglasungen mit Ug <
1,10 w/m2K mit verbessertem Randverbund vorzusehen.
Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese
als gestalterischer Vorschlag oder als
Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN
nach Auftragserhalt prüffähig nachzuweisen. Sofern
die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen
ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG
vorsehen, ist der AG hierüber rechtzeitig vor
Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ist dem AN bekannt, dass von ihm zu erstellende
Konstruktionen nachfolgend bauseitig
brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er
unaufgefordert die von ihm eingesetzte
Korrosionsschutzbeschichtung/Grundierung auf das
nachfolgende bauseitige
Brandschutzbeschichtungssystem ab.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen
Mitarbeiter personenbezogene
Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an
tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb
für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein.
Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber
unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt
an den AG.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich
vor dem Verzinken auszuführen. Sind
Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile
nicht
unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen,
auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des
AN herzustellen, wie es übliche
LKW-Transportkapazitäten zulassen.
Baustellenschweißungen sind ebenso wie
Verbindungselemente
(Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche
Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für
feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche
Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum
zu reduzieren sind.
3.2 Geländer und Umwehrungen
Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind
nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände
einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei
Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten
verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen
Material wie die entsprechenden Geländer oder
Handläufe herzustellen und mit in die Platte
oberflächenbündig eingesenkten VA-Inbusschrauben zu
befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können
ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung
verwendet werden.
Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt
verdeckt, d. h. von unten, durch Bohrungen, zu
verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu
vermeiden. Die Materialstärke von Füllstäben soll 6 mm
bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht
unterschreiten, soweit nicht an anderer Stelle
abweichend beschrieben.
Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben
(Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur
Ausführung.
Auf Obergurte aufgesetzte Handläufe sollen mit
Rundstählen im Material des Handlaufs montiert werden.
Diese Rundstahl-Abstandhalter sind gleichfalls
unsichtbar von unten zu verschweißen.
Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit
Bögen und Schrägen, dem Treppenverlauf folgend,
und nicht mit Gehrungsschnitten hergestellt werden.
Bei der Konstruktion von Geländern ist die
Treppengeometrie zu beachten, sodass nur eine
möglichst geringe Zahl von Verkröpfungen am
Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt
werden.
Absturzsichernde Geländer in Bereichen, die
ausschließlich der Arbeit dienen (ohne Zugang von
Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern), müssen
als vereinfachte Konstruktion mindestens Handlauf,
Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die
Zustimmung des AG zu den vereinfachten
Konstruktionen ist vom AN einzuholen.
Geländer sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend
beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 0,90
m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit
einer Mindesthöhe von 1,10 m.
3.3 Befestigungen
Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so
sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene
Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen
Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus
WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von
20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten
werden darf.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 MFH + Kita
01
MFH + Kita
01.__. 1 Stahlgeländer mit Handläufen entlang der Treppenaugen, MFH
Innenbereich Lieferung und Montage der Stahlgeländer für die
2-läufigen
Stahlbetontreppen in den Treppenhäusern, entlang der
Treppenaugen, waagerecht geführt sowie gebogen und
geneigt
entsprechend den Treppenverläufen, mit senkrechten
Füllstäben und umlaufenden Edelstahlhandläufen.
Die Befestigung erfolgt mittels Kopfplatten an den
Podesten
sowie an den Treppenläufen der jeweiligen
Treppenhäuser.
Ausführung:
Pfosten: Flachstahl 40 x 10 mm, Regelabstand ca. 800
mm.
Unter- und Obergurte: Flachstahl 40 x 10 mm.
Füllstäbe: Flachstahl 40 x 10 mm, lichter Abstand max.
120
mm.
Handläufe: Edelstahl - Rundrohr (VA), D = 42,4 mm, mit
Abstandhaltern zu den Obergurten.
Oberfläche: Stahlteile grundiert; Endbeschichtung
bauseits
in RAL 7012 (Basaltgrau).
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF.
Einbauort:
Treppenhäuser TRH 1 - TRH 3, von KG bis 3.OG
Geländerführung entlang der Treppenaugen.
Maße und Positionen siehe Grundrisse und Detail
D03_Aufzug-Treppe
01.__. 1
Stahlgeländer mit Handläufen entlang der Treppenaugen, MFH
Innenbereich
66,66
m
01.__. 2 Geländer entlang der Treppenaugen: Eckausbildung / Verkröpfung, MFH
Innenbereich Herstellung sämtlicher Eckausbildungen, Verkröpfungen
und
Verzüge an den zuvor beschriebenen umlaufenden
Stahl-Treppengeländern, einschließlich der Handläufe,
in den
Bereichen der Treppenaugen.
Die Stahl-Treppengeländer einschließlich Handläufen
sind
durchgängig, geschlossen und ohne Unterbrechung
auszuführen, einschließlich aller erforderlichen
Übergänge,
Radien und Anpassungen an die Geometrie der
Treppenverläufe.
Einbauort:
Treppenhäuser TRH 1 - TRH 3, von KG bis 3.OG, jeweils
entlang der Treppenaugen.
Positionen siehe Grundrisse und Detail
D03_Aufzug-Treppe
01.__. 2
Geländer entlang der Treppenaugen: Eckausbildung / Verkröpfung, MFH
Innenbereich
61,00
St
01.__. 3 Handläufe beideseitig entlang der Wände, Kita Innenbereich Lieferung und Montage von Handläufen aus
Edelstahl-Rundrohr entlang der Wände, mit
Wandhalterungen,
gebürstet, einschließlich aller erforderlichen
Befestigungen und
Abstandhalter.
EG bis 1. OG:
Vom EG bis zum 1. OG sind beidseitig doppelte Handläufe
entlang der Wände (Trockenbau- und Massivbauwände)
anzubringen.
Obere Handläufe (für Kinder und Erwachsene):
Achshöhe: +0,87 m, gemessen von OKF VK Stufe.
Untere Handläufe (für Kleinkinder unter 3 Jahren):
Achshöhe: +0,63 m, gemessen von OKF VK Stufe.
Durchmesser der Handläufe:
obere Handläufe: D = 35 mm.
untere Handläufe (für Kleinkinder): D = 25 mm.
Gesamtlänge der Handläufe (EG - 1. OG): 7,70 m.
KG bis EG:
Vom KG bis zum EG sind die Handläufe einseitig entlang
der
Trockbauwände auszuführen.
Achshöhe der Handläufe: +0,87 m, gemessen von OKF VK
Stufe.
Durchmesser der Handläufe: D = 35 mm.
Gesamtlänge der Handläufe (KG - EG): ca. 6,35 m.
Einbauort:
Treppenhaus Kita, von KG bis 1.OG.
Maße sowie genaue Positionen siehe Detail
D03_Aufzug-Treppe und D06_Treppe-Kita_Detailschnitt.
Hinweise:
Die Handläufe sollten 30 cm vor der ersten Stufe
beginnen
und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden
(gemäß "Sichere-Kita").
Die Enden aller Handläufe für Kinder müssen abgerundet
und geschlossen sein; scharfe Kanten oder spitze
Übergänge sind nicht zulässig, um Verletzungen zu
vermeiden.
01.__. 3
Handläufe beideseitig entlang der Wände, Kita Innenbereich
14,05
m
01.__. 4 Handläufe, Eckausbildung / Verkröpfung, Kita Innenbereich Herstellung sämtlicher Eckausbildungen, Verkröpfungen
und
Verzüge an den zuvor beschriebenen umlaufenden
Handläufen
entlang der Wände.
Die Handläufe sind durchgängig, geschlossen und ohne
Unterbrechung auszuführen, einschließlich aller
erforderlichen
Übergänge, Radien und Anpassungen an die Geometrie der
Treppenverläufe.
Einbauort:
Treppenhaus Kita, von KG bis 1.OG, jeweils entlang der
Wände
von KG bis EG: Ausführung mit einfachen Handläufen
von EG bis 1. OG: Ausführung mit doppelten Handläufen
(Kleinkinder- und Erwachsenenhandläufe)
Positionen siehe Detail D03_Aufzug-Treppe und
D06_Treppe-Kita_Detailschnitt.
01.__. 4
Handläufe, Eckausbildung / Verkröpfung, Kita Innenbereich
24,00
St
01.__. 5 Rücklaufgeländer an den Hauptpodesten, MFH Innenbereich Lieferung und Montage von Rücklaufgeländern aus Stahl
in den
Bereichen der Hauptpodeste, passend zu den
Hauptgeländern
entlang der Treppenaugen.
Die Ausführung erfolgt waagerecht bzw. entsprechend der
Podestgeometrie, mit senkrechten Füllstäben und
umlaufenden
Edelstahlhandläufen.
Befestigung mittels Kopfplatten an den Hauptpodesten.
Ausführung:
Pfosten: Flachstahl 40 x 10 mm, Regelabstand ca. 800
mm.
Unter- und Obergurte: Flachstahl 40 x 10 mm.
Füllstäbe: Flachstahl 40 x 10 mm, lichter Abstand
max.120
mm.
Handläufe: Edelstahl-Rundrohr (VA), D = 42,4 mm, mit
Abstandhaltern zu den Obergurten.
Oberfläche: Stahlteile grundiert; Endbeschichtung
bauseits
in RAL 7012 (Basaltgrau).
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF.
Einbauort:
Treppenhäuser TRH 1 und TRH 3: Hauptpodeste, 3.OG
Treppenhaus TRH 2: Hauptpodeste, 2.OG und 3.OG
Maße und Positionen siehe Grundriss DG und Detail
D03_Aufzug-Treppe
01.__. 5
Rücklaufgeländer an den Hauptpodesten, MFH Innenbereich
10,72
m
01.__. 6 Balkongeländer, 1.OG - 2.OG, MFH Lieferung und fachgerechte Montage von Balkongeländern
aus
Stahl mit Brüstungsverglasung in den Längen von ca.
1,50 m x
2,82 m x 1,50 m, einschließlich aller erforderlichen
Befestigungs-, Verbindungs- und Montagemittel.
Geländerkonstruktion aus Stahlprofilen, verzinkt und
pulverbeschichtet in RAL 7012 (Basaltgrau), bestehend
aus
Geländerpfosten, Ober- und Untergurten sowie einer
Rahmenkonstruktion zur Aufnahme der Verglasung.
Ausführung:
Obergurt: Rechteckrohr 50 x 30 x 3 mm, einschließlich
Klemmleiste aus Aluminium 20 x 11 mm zur Aufnahme der
Verglasung.
Untergurt: Rechteckrohr 50 x 30 x 3 mm, einschließlich
Klemmleiste aus Aluminium 20 x 11 mm zur Aufnahme der
Verglasung.
Geländerpfosten: Rechteckrohr 50 x 30 x 3 mm, mit
Klemmleiste aus Aluminium 20 x 11 mm zur Aufnahme der
Verglasung.
Befestigung: Befestigung der Geländerpfosten über
angeschweißte Kopfplatten aus Flachstahl 180 x 100 x 10
mm, mit zugelassenen Befestigungsmitteln am
Betonfertigteilbalkon verschraubt.
Brüstungsfüllung: Brüstungsverglasung aus
Verbundsicherheitsglas (VSG) 10.2.2, nicht
transparent, mit
Mattfolie. Die Verglasung wird zwischen Ober- und
Untergurt eingesetzt und mittels Aluminium-Klemmleisten
befestigt. Die Montage der Gläser hat zwängungsfrei
unter
Verwendung geeigneter Dichtprofile zu erfolgen.
Geländerhöhe: 1,00 m über OKFF Balkonbelag
Gesamtlänge je Balkon: ca. 5,82 m (ca.1,50 m + ca.
2,82 m
+ ca.1,50 m).
Einbauort:
Balkone der Wohnungen, 1.OG - 2.OG
Maße und Positionen siehe Grundrisse, Schnitte und
Ansichten
01.__. 6
Balkongeländer, 1.OG - 2.OG, MFH
13,00
St
01.__. 7 Attika - Brüstungen, Dachgeschoss, MFH Diese Position entspricht Position 01.6, jedoch
erfolgt die
Befestigung an der Attika.
Einbauort:
Dachgeschoss MFH
Maße und Position siehe Grundrisse, Schnitte und
Ansichten
01.__. 7
Attika - Brüstungen, Dachgeschoss, MFH
53,72
m
01.__. 8 Gitterrostbelag, Kita Außenbereich Lieferung und Montage des Gitterrostbelags inkl.
Unterkonstruktion für den Fluchtbalkon (zweiter
Rettungsweg)
im Außenbereich der Kita.
Gitterrostbelag mit einer Maschenweite von 30 x 10 mm,
rutschhemmend nach R11, frostsicher und
wasserabweisend.
Verlegung auf Stelzlagern mit erforderlicher
Unterkonstruktion
auf dem Stahlbeton-Fertigteilbalkon. Stahlteile
verzinkt.
Die Ausführung hat unter Einhaltung der geltenden
Vorschriften
für Flucht- und Rettungswege sowie unter
Berücksichtigung der
Anforderungen an die Kindersicherheit zu erfolgen.
Einbauort:
Außenbereich Kita, Fluchtbalkon (1.OG)
Maße und Position siehe Grundrisse EG und 1.OG,
Ansichten
und Detail D07_FT-Fluchtbalkon+Stahltreppe.
01.__. 8
Gitterrostbelag, Kita Außenbereich
84,25
m²
01.__. 9 Stahlgeländer am Fluchtbalkon, Kita Außenbereich Lieferung und Montage von Stahlgeländern am freien
Rand des
Fluchtbalkons mit senkrechten Füllstäben.
Ausführung:
Materialien: Pfosten, Ober- und Untergurte sowie
Füllstäbe
aus Flachstahl.
Lichter Abstand zwischen den Füllstäben: max. 89 mm
(gemäß "Sichere Kita").
Oberfläche: Stahlteile verzinkt und pulverbeschichtet,
Farbton RAL 7012 Basaltgrau.
Geländerhöhe: 1,00 m über OKFF.
Alle Bauelemente, Verbindungen und Befestigungen sind
vom
ausführenden Schlosser statisch zu berechnen und
fachgerecht
auszuführen. Die Ausführung hat unter Einhaltung der
geltenden Vorschriften für Flucht- und Rettungswege
sowie
unter Berücksichtigung der Anforderungen an die
Kindersicherheit zu erfolgen.
Einbauort:
Kita Außenbereich, Fluchtbalkon (1.OG)
Maße und Position siehe Grundriss und Detail
D07_FT-Fluchtbalkon+Stahltreppe.
01.__. 9
Stahlgeländer am Fluchtbalkon, Kita Außenbereich
47,91
m
01.__. 10 Stahltreppe (Fluchttreppe), Kita Außenbereich Lieferung und Montage einer Stahlwangentreppe als
Fluchttreppe im Außenbereich, mit Zwischenpodest,
Fußpunkt
auf Rohdecke und Betonaufkantung.
Technische Daten:
Lichte Treppenbreite: 1,20 m.
Stufen: 22 Stück, Steigung/Auftritt 16,59 / 28 cm.
Zwischenpodest: nach 11 Stufen, lichte Länge 1,00 m.
Belag: Gitterrost, Maschenweite 30 x 10 mm,
rutschhemmend R11.
Ausführung der Stufen: ohne scharfe Kanten, Radien
zwischen 2-10 mm, kindersicher.
Öffnungsweite der Setzstufen: max. 89 mm (gemäß
"Sichere Kita").
Alle Bauelemente, Verbindungen und Befestigungen sind
vom
ausführenden Schlosser statisch zu berechnen und
fachgerecht
auszuführen. Die Ausführung hat unter Einhaltung der
geltenden Vorschriften für Flucht- und Rettungswege
sowie
unter Berücksichtigung der Anforderungen an die
Kindersicherheit zu erfolgen.
Einbauort:
Kita Außenbereich, Fluchttreppe
Maße und Position siehe Grundrisse und Detail
D07_FT-Fluchtbalkon+Stahltreppe
01.__. 10
Stahltreppe (Fluchttreppe), Kita Außenbereich
1,00
psch
01.__. 11 Stahlgeländer mit Handläufen (Fluchttreppe), Kita Außenbereich Lieferung und Montage von Stahlgeländern, beidseitig,
für eine
einläufige, außenliegende Fluchttreppe mit
Zwischenpodest
vom EG bis zum 1.OG.
Die Geländer sind waagerecht, gebogen und geneigt
entsprechend dem Treppenverlauf auszuführen, mit
senkrechten Füllstäben und Edelstahlhandläufen.
Ausführung:
Materialien: Pfosten, Ober- und Untergurte sowie
Füllstäbe
aus Flachstahl.
Lichter Abstand zwischen den Füllstäben: max. 89 mm
(gemäß "Sichere Kita").
Handläufe Edelstahl (VA, Rundrohr): beidseitig,
doppelt,
entlang der Treppenanlage:
Obere Handläufe (Kinder und Erwachsene): Achshöhe
+0,87 m von OKF VK Stufe, D = 35 mm,
Untere Handläufe (Kleinkinder unter 3 Jahren):
Achshöhe +0,63 m von OKF VK Stufe, D = 25 mm.
Beginn 30 cm vor der ersten Stufe, mindestens 30 cm
über die letzte Stufe hinausführend.
Oberfläche: Stahlteile verzinkt und pulverbeschichtet,
Farbton RAL 7012 Basaltgrau.
Geländerhöhe: 1,00 m über OKFF.
Alle Bauelemente, Verbindungen und Befestigungen sind
vom
ausführenden Schlosser statisch zu berechnen und
fachgerecht
auszuführen. Die Ausführung hat unter Einhaltung der
geltenden Vorschriften für Flucht- und Rettungswege
sowie
unter Berücksichtigung der Anforderungen an die
Kindersicherheit zu erfolgen.
Einbauort:
Kita Außenbereich, Fluchttreppe (EG - 1.OG)
01.__. 11
Stahlgeländer mit Handläufen (Fluchttreppe), Kita Außenbereich
16,38
m
01.__. 12 Geländer der Fluchttreppe: Eckausbildung / Verkröpfung,
Kita-Außenbereich Herstellung sämtlicher Eckausbildungen, Verkröpfungen
und
Verzüge an den zuvor beschriebenen Stahlgeländern der
Fluchttreppe, einschließlich der Handläufe.
Die Stahl-Treppengeländer einschließlich Handläufen
sind
durchgängig, geschlossen und ohne Unterbrechung
auszuführen, einschließlich aller erforderlichen
Übergänge,
Radien und Anpassungen an die Geometrie der
Treppenverläufe.
Einbauort:
Kita-Außenbereich, Fluchttreppe von EG bis 1.OG,
beidseitig
entlang des Treppenverlaufs.
Maße und Position siehe Grundrisse und Detail
D07_FT-Fluchtbalkon+Stahltreppe
01.__. 12
Geländer der Fluchttreppe: Eckausbildung / Verkröpfung,
Kita-Außenbereich
10,00
St
01.__. 13 Einbau eines Tores an der außenliegenden Fluchttreppe Lieferung und fachgerechte Montage eines kindersicheren
Tores an der außenliegenden Fluchttreppe.
Das Tor ist so auszuführen, dass:
die Fluchtfunktion jederzeit gewährleistet ist
(selbstschließend oder mit Panikverschluss),
Kinder die Treppe unbeaufsichtigt nicht betreten
können,
sicheres Stehen auf den Treppenpodesten beim Öffnen und
Schließen gewährleistet bleibt.
Abmessungen: ca.1,30 x1,00 m (Breite x Höhe)
Die Ausführung hat unter Einhaltung der geltenden
Vorschriften
für Flucht- und Rettungswege sowie unter
Berücksichtigung der
Anforderungen an die Kindersicherheit zu erfolgen.
01.__. 13
Einbau eines Tores an der außenliegenden Fluchttreppe
E
1,00
psch
01.__. 14 Gitter-Lamellen mit Winkelrahmen für Lüftungsschacht Lieferung und Montage von Gitter-Lamellen mit
Winkelrahmen
für Lüftungsschacht, ca. 1,00 x 2,50 m, inklusive aller
Befestigungen.
Ausführung:
Gitter-Lamellen aus verzinktem Aluminium
4-seitiger Winkelrahmen aus verzinktem Aluminium
Fabrikat: Renson-Lüftungsgitter oder gleichwertig
Oberfläche: Stahlteile verzinkt und pulverbeschichtet,
Farbton RAL 7012 Basaltgrau.
Abmessungen: ca. 1,00 x 2,50 m
Einbauort:
zwischen Achse 1-2 / B-C und Achse 3-4 / B-C
(siehe Grundrisse Tiefgarage und Erdgeschoss)
01.__. 14
Gitter-Lamellen mit Winkelrahmen für Lüftungsschacht
2,00
St
01.__. 15 Balkonschrank mit Türanlage aus Resoplan Lieferung und Montage von Balkonschränken mit den
Abmessungen 1,535 m x 1,00 m, mit Türanlage aus
Resoplan.
Ausführung:
Rahmen und Sprossen aus Vierkantrohr 40 x 40 x 3 mm
und 40 x 40 x 2 mm, mit festem Oberteil.
Einschiebekonsolen für Deckenbefestigung,
Flacheisen 40 x 5 mm im Bodenbereich für Abstand und
Befestigung.
Seitliche Befestigungslaschen, Schließblech aus VA.
Türflügel aus Vierkantrohr 40 x 40 x 2 mm Rahmen mit 2
Sprossen.
2 Bänder pro Türflügel, Schloßkasten mit Schloß,
Langschild-Rosetten und Türklinke aus VA.
Anschlagleiste 20 x 5 mm schlossseitig.
Dach aus Aluminiumblech ca. 1,535 x 1,00 m.
Türanlage mit Resoplan beidseitig A 21.7.0 Steel
Grey/St,
Stärke 8 mm, von der Außenseite mit Fassadennieten
befestigt.
Anlagen verzinkt und pulverbeschichtet, Farbton RAL
7012
Basaltgrau.
Einbauort:
Maße und Lage siehe Grundriss DG
01.__. 15
Balkonschrank mit Türanlage aus Resoplan
3,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur,
wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor
Arbeitsausführung von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt
wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich
nur die
Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage
wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und
AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
02.__. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
02.__. 1
Stundensatz: Fachwerker
E
1,00
h
02.__. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen
erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
02.__. 2
Stundensatz: Bauhelfer
E
1,00
h