Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Art der Leistung: KGR 440+450 | Elektrotechnische Anlagen
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses
(5 WE + 10 WE + 6 WE)
mit 4-zügiger Kita und Tiefgarage
Von-Ketteler-Straße
51371 Leverkusen
Bauherr: Firma
Paeschke GmbH
Elisabeth-Selbert-Straße 9
40764 Langenfeld
Fachplanung: rapita Ingenieur GmbH & Co.KG
Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung
An der Eickesmühle 22
41238 Mönchengladbach
Fon +49 (0) 2166/940 399-0 · Fax 940 399-25
www.rapita.de · info@rapita.de
Firma, Anschrift und
Telefonnummer des Bieters: ________________________
________________________
________________________
(mit Firmenstempel)
(vom Bieter auszufüllen) (geprüfte Summe)
Angebotssumme netto: EURO ________________ EURO ________________
+ 19 % MwSt.: EURO ________________ EURO ________________
Angebotssumme Brutto: EURO ________________ EURO ________________
===================== =====================
1. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.1 Angebotsgrundlagen
Alle Angebote und Kostenanschläge sowie sonstige Vorarbeiten, wie z.B.
Muster / Materialproben, deren Größe und Menge im
Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sind für den Auftraggeber (AG)
kostenlos.
Mit der Abgabe des Angebotes hält sich der Anbieter für drei Monate,
beginnend am Tag des Angebotseinganges an sein Angebot
gebunden.
Der Bieter bekennt mit Abgabe des Angebotes, dass er sich über die
örtlichen und alle sonstigen Verhältnisse, die für die
Durchführung seiner Leistung maßgebend sind, informiert hat. Der Bieter
kann sich vor Angebotsabgabe über das Projekt und die
geplanten technischen Konzeptionen beim Fachplaner umfassend
informieren.
Mit seiner Unterschrift erkennt der AN an, dass die in den
Vorbemerkungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden,
und dass eigene Geschäfts-, Vertrags-, Zahlungs- oder Lieferbedingungen
des AN keine Gültigkeit haben und zwar dann nicht,
wenn in dem Angebot des AN oder sonstigen Schriftstücken des AN auf sie
Bezug genommen wird.
Fehlt im Angebot die Eintragung des vom Bieter gewählten Fabrikates, so
ist das in der Beschreibung angeführte Fabrikat für die
Ausführung bindend und wird zum Vertragsbestandteil.
1.2 Leistungsumfang
Alle Anlagen sind grundsätzlich komplett erstellt, montiert, verdrahtet
und betriebsbereit einreguliert. Sie sind nach dem neuesten
Stand der Technik mit allem erforderlichen Zubehör, welches für die
einwandfreie Funktion der Anlagen sowie zur Erreichung des
vorgesehenen Funktions- und Nutzeffektes notwendig ist zu errichten.
Auch wenn dieses Zubehör und notwendige Nebenleistungen
bzw. Ausstattungen in der Beschreibung nicht eigens aufgeführt sind.
Der Bieter hat sämtliche für Inhalt, Art, Umfang und Ausführung der
Leistungen und für die Bestimmungen des Preises
maßgeblichen Unterlagen, Daten und Umstände, soweit sie ihm übergeben
bzw. zugänglich gemacht werden, auf die Richtigkeit,
Übereinstimmung, Klarheit, Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu
überprüfen. Hierzu gehört auch, dass der Bieter die Lage,
Beschaffenheit, Zugänglichkeit und sonstige Gegebenheiten und
Verhältnisse der Baustelle einschließlich Baugrundverhältnisse,
Vorhandensein und Lage von Leitungen und Kabeln, Zustand des etwa
begonnen oder vorhandenen Baus, vorhandene Leistungen
anderer Unternehmer, die auf Inhalt, Art, Umfang und Ausführung der
Vertragsleistung und auf die Bestimmung des Preises
Einfluss haben können, in zumutbarer Weise überprüft.
Der Bieter hat insoweit bereits bei Angebotsabgabe etwaige
Unrichtigkeiten, Unstimmigkeiten, Lücken und sonstige
Mängel sowie Einwände und Bedenken zur Klärung bzw. Ergänzung
schriftlich mitzuteilen.
In den Preisen müssen neben allen stoff- und lohngebundenen Kosten auch
enthalten sein:
Einrichtung und Räumung der Baustelle,
Gestellung von Personal- und Materialcontainern,
Gestellung aller erforderlichen Geräte, Gerüste, Maschinen und
Hebewerkzeuge Transport und Verpackung,
Sicherung des Materials und der Werkzeuge gegen Diebstahl, Verlust und
Beschädigung
technische und kaufmännische Projektbearbeitung sowie
Unternehmer-Zuschläge für Wagnis und Gewinn
dieser technischen Vertragsbedingungen sowie aller anderen
Vertragsbestandteile
Fabrikatsänderungen nach Auftragserteilung dürfen während der gesamten
Bauzeit ohne wichtigen Grund vom Bieter nicht
vorgenommen werden. Werden Fabrikatsänderungen aus einem wichtigen Grund
wie z. B. der Konkurs des Herstellerwerkes
erforderlich, so ist die Bauleitung hierüber umgehend schriftlich zu
informieren, in Zusammenarbeit mit der Bauleitung und dem
Fachingenieur ein alternatives Fabrikat zu wählen und schriftlich zum
Vertragsbestandteil zu erklären.
1.3 Vergütung
Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke.
1.4 Ausführungsfristen
Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke.
1.5 Abschlagszahlungen
Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke.
1.6 Stundenlohnarbeiten
Soweit Arbeiten im Stundenlohn ausgeführt werden sollen, ist dies vor
Beginn der jeweiligen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Die
Vergütung der vereinbarten Stundenlohnarbeiten, die alle lohngebundenen
Kosten sowie Auslösungen, Fahrtkosten etc. enthalten,
erfolgt entsprechend § 15 (1) VOB/B gemäß den im LV aufgeführten
Stundensätzen, die bei Abschluss des Bauvertrages als
vereinbart gelten.
Die Stundenzettel über die vereinbarten Stundenlohnarbeiten sind
spätestens 3 Tage nach Ausführung der Arbeiten dem
beauftragten Veranlassers zur Anerkennung vorzulegen bzw. diesen per
Telefax zu übermitteln sind.
1.7 Vertragsstrafe
Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke.
1.8 Sicherheitsleistung
Siehe Vorbemerkungen der Fa. Paeschke.
1.9 Abnahme
Die fertiggestellten Leistungen bedürfen in jedem Fall einer förmlichen
Abnahme, auch wenn vorher oder im laufe der Bauzeit Teile
der Gesamtleistung in Benutzung genommen worden sind.
Der AN hat die Beendigung der Gesamtleistung und die Fertigstellung von
Teilen der Gesamtleistung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und die
Abnahme oder Teilabnahme zu beantragen. Die bei der Abnahme ggfs.
festgestellten mangelhaften Leistungen sind nach Beseitigung der Mängel
ebenfalls förmlich abzunehmen.
1.10 Revisionsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig bei der Bauleitung die letztgültigen
Baubestandspläne zur Anfertigung seiner Revisionszeichnungen
anzufordern.
Nach erfolgter Installation sind vom AN Bestandsunterlagen anzufertigen
und zu übergeben. Diese sind in beschrifteten Ordnern
entsprechend dem jeweiligen Gewerk zu liefern.
1.11 Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre und 8 Monate
nach VOB/B. Die Frist beginnt
ausschließlich mit der förmlichen Abnahme der Gesamtleistung.
2. Technische Vorbemerkungen
2.1 Allgemeines
Für die zu erbringenden Leistungen der zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen erfolgt, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung in besonderen Positionen anders vereinbart, keine
gesonderte Vergütung.
2.1.1 Bauleiter
Es wird vereinbart, dass der AN während der Bauzeit einen ständigen
Bauleiter stellt. Dieser ist u. a. dafür verantwortlich, dass
dieAusführung der Bauarbeiten entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den
Bauvorlagen erfolgt. Des weiteren ist der Bauleiter für die
ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren bautechnischen Betrieb der
Baustelle sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
verantwortlich.
2.1.2 Gerüste, Bühnen und Kräne
In die Einheitspreise sind grundsätzlich alle zur Durchführung der
ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne,
Autokräne, Aufzüge etc. einzurechnen. Dies gilt auch, wenn hierauf nicht
jeweils extra in der Leistungsposition hinweisen wird.
2.1.3 Baureinigung
Dem Unternehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18
299 und den einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen (VOB/C). Kommt der Auftragnehmer dem innerhalb einer
angemessenen ihm gesetzten Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur
Teilkündigung und anschließenden Selbstbeteiligung auf Kosten des
Auftragnehmers berechtigt.
2.2 Besondere Vertragliche Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn mit allen infrage kommenden Ver-
und Entsorgungsbetrieben in Verbindung zu setzten und sich über die Lage
etwaiger Leitungstrassen usw. zu unterrichten.
Der AN hat, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt, sämtliche
erforderlichen und ihn betreffenden Prüfzeugnisse bzw.
Nachweise auf seine Kosten beizubringen; anfallende Kosten für
behördliche Abnahmen trägt der AG.
Der AN hat die normale Arbeitszeit ohne besondere Vergütung zu
verlängern, wenn es die Einhaltung der vereinbarten Termine erfordert,
wenn die Terminüberschreitung vom AN zu vertreten ist, einschließlich
evtl. hierfür notwendiger behördlichen Genehmigungen.
Vom AN sind unaufgefordert und arbeitstäglich Bautagesberichte an die
örtliche Bauleitung abzugeben, in denen der Arbeitseinsatz nach Art und
Zahl der Beschäftigten, sowie die am jeweiligen Tag erbrachten
Leistungen bezeichnet sein müssen.
Bei der Durchführung des Bauvorhabens und der Beseitigung von Schutt,
Abfall usw. sind die Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten.
2.3 Bemusterung von Anlagenteilen
Auf Aufforderung müssen Anlagenteile vor der Montage zur Bemusterung zur
Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden
vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Bemusterung wird in der Regel nur für technische Einbauteile
gefordert, über deren Ausführungsart (z.B. Farbgebung) bis zur
Auftragsvergabe Unklarheit bestand bzw. denen sich der Bauherr die
endgültige Entscheidung vorbehalten hat.
Darüber hinaus werden Bemusterungen von Anlagenkomponenten vorgenommen,
bei denen der Bieter von der Leistungsbeschreibung abweichende
Herstellerfabrikate angeboten hat bzw. Zum Einbau vorschlägt.
2.4 Ausführungsgrundlage
2.4.1 Ausführungsbestimmungen
Die Ausführung der heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlage
erfolgt nach den anerkannten Regelnder Technik unter
Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und
Vorschriften sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Insbesondere sind zu beachten:
DIN 18 299
DIN 18 300
DIN 18 306
DIN 18 379
DIN 18 380
DIN 18 381
DIN 18 382
TAB des zuständigen Versorgungsunternehmens
Landesbauordnung sowie die im Bauschein aufgeführten Auflagen
Auflagen der Gewerbeaufsicht
Brandverhütungsvorschriften und feuerpolizeiliche Auflagen
Arbeitsstätten-Richtlinien
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
2.4.2 Abstimmung mit anderen Gewerken
Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführung usw. ist auf
Grundlage der Planungsunterlagen mit den Gewerken aller AN (Sanitär,
Heizung, Lüftung, Elektro) in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage
einzelner Abschnitte hat der AN eine Abstimmung über Montageablauf und
Ausführungsdetails mit den beteiligten AN herbeizuführen.
Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und
bauliche Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Koordination
zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat sich
mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen.
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind in Kauf zu
nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
2.4.3 Schallschutz
Es wird besonders auf die Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109
hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen bzw. Einrichtungen (sofern sie in
der Beschreibung nicht extra erwähnt wurden) sind zu berücksichtigen und
in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei Schallschutzanforderungen sind Rohrleitungen im Bereich der
Durchführungen und vor der Durchführung mit mind. 1 m langer Dämmung
(Dicke mind. 30 mm) und Hartmantel zur Vermeidung von
Schallnebenwegübertragungen zu versehen.
2.5 Montagen
Angaben und Nachprüfung aller für den Einbau der Anlagen erforderlichen
Arbeiten auf fach- und maßgerechte Ausführung. Sämtliche Maße sind
eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind sofort
der Bauleitung mitzuteilen.
Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz
während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen.
Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Anlagenteile,
Farbanstriche etc. sind vom AN wieder herzurichten, gleich wer diesen
Mangel verursacht hat.
Der AN hat während der gesamten Bauzeit für einen ausreichenden Schutz
seiner montierten Geräte, Aggregate etc. zu sorgen. Beschädigungen, die
auf unzureichenden Schutz zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN,
wenn dem Verursacher nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann.
Sämtliche Ausschnitte in den Trockenbauwänden für die Leitungsführung
ist zu berücksichtigen und wird durch das jeweilige Gewerk eigenständig
hergestellt.
2.6 Montagezeichnungen
Der Auftragnehmer hat die Montagepläne umgehend nach Auftragserteilung
zu erstellen. Er hat dafür zu sorgen, daß alle an der Erstellung der
Gesamtanlagen beteiligten Firmen, die zur einwandfreien Funktion der
Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Das gilt besonders für Angaben
für Heiz- und Kühlleistungen, Druckverluste für Wärmetauscher und
Regelventile, elektrische Anschlußwerte, Lage der Anschlüsse usw..
Grundsätzlich dürfen Arbeiten nur mit freigegebenen Montageplänen
begonnen werden. Die Montagepläne sind 3-fach zu erstellen
Ein Freigabevermerk entbindet den AN jedoch nicht von seiner in vollem
Umfang geltenden Verantwortung für die sach- und fachgerechte Ausführung
sowie von seiner Koordinationspflicht mit den übrigen Gewerken.
Die Montagepläne sind nach Auftragserteilung zu erstellen und laufend zu
ergänzen, sofern Details erst später festgelegt oder verändert werden.
Kosten für Fehlmontagen, die durch Nichtbeachtung geänderter
Bauausführungszeichnungen entstehen, trägt der AN.
Bei der Anfertigung der Montagepläne sind die neusten Zeichnungen des
Architekten, des Nutzers zu berücksichtigen.
2.7 Bau- und Technik-Besprechungen
An den vom Auftraggeber angesetzten Besprechungen hat der für den
Bauablauf und die Leistungserfüllung zuständige Sachbearbeiter und bei
Bedarf auch der Fachbauführer des Auftragnehmers teilzunehmen. Ort und
Uhrzeit werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Eine schriftliche
Einladung erfolgt in der Regel nicht. Die Namen des Sachbearbeiters und
des Fachbauführers sind schriftlich der Oberbauleitung mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat entsprechend § 75 LBO der Oberbauleitung einen
erfahrenen Fachbauführer zu benennen, der für die Ausführung der
Arbeiten sowie Einhaltung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen zuständig,
verantwortlich und jederzeit auf der Baustelle erreichbar ist, außerdem
hat der Auftragnehmer einen Projektleiter zu benennen, der von seiner
Qualifikation her Ingenieur sein muss.
Werbung in Form von Firmenschildern an Gerüsten, Bauzäunen usw. ist
generell unzulässig.
2.8 Nach- und Subunternehmerregelung
Die Einschaltung von Nach- und Subunternehmern ist nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG zulässig. Bei Auftragserteilung sind etwaige
Subunternehmer zu benennen, da diese vom AG schriftlich genehmigt werden
müssen. Voraussetzung ist, dass den etwaigen Subunternehmern die voll
inhaltlichen Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen usw. zur
Kenntnis gebracht wurden.
2.9 Sicherungsmaßnahmen
Bei allen Ausführungen und Bauleistungen sind die einschlägigen
Richtlinien, Merkblätter und die Unfallverhütungsvorschriften
zu beachten und einzuhalten; sie werden Vertragsbestandteil und somit
nicht gesondert vergütet.
Der AN hat im Rahmen seiner Arbeiten alle zur Sicherung der Baustelle
sowie für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten erforderlichen
Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu treffen.
Der AN und dessen verantwortlicher Fachbauleiter bzw. Baustellenleiter
hat dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenbereiche , welche durch die
Ausführung der Arbeiten entstehen, nicht betreten werden; dieses gilt
insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
Gefahrenbereiche sind sorgfältig zu sichern und abzusperren, sowie als
solche zu kennzeichnen, auch innerhalb des Gebäudes. Bei eventueller
Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenbereiches sind zur Regelung des
Personen- und Straßenverkehrs ggfls. Posten einzusetzen.
2.10 Nachtragsangebote
Sollten im Laufe der Bauzeit erforderliche oder zusätzliche Leistungen
notwendig oder angeordnet werden, so ist innerhalb einer Woche nach
deren Bekanntwerden ein Nachtragsangebot zur Prüfung und Genehmigung
einzureichen.
Das Nachtragsangebot soll in Anlehnung an die EP-Liste aufgestellt
werden und muß folgendes beinhalten:
ausführliche Begründung für die Notwendigkeit der Leistungsänderung oder
Zusatzleistung
die zur Ausführung kommende Leistung mit Angabe der Spezifikation,
Qualitätsstandard, Fabrikat- oder Typenbezeichnung usw.
die zur Ausführung kommenden Massen der Einzelleistungen mit
Einheitspreisen und Endsummen
eine Mehr- oder Minderkostenaufstellung der entfallenen und geänderten
oder zusätzlichen Leistungen
Die Preise sind auf der Kalkulationsgrundlage der EP der
hauptvertraglichen Arbeiten zu ermitteln.
Der Auftragnehmer darf mit den Arbeiten erst beginnen, wenn die
entsprechende Nachbeauftragung vorliegt. Sollte der AN trotz fehlender
Freigabe die Installationen bereits ausgeführt haben, so hat der AG
anrecht auf kostenlose Demontage der Leistungen.
2.11 Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber
Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen
und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt
werden. Der hydraulische Abgleich ist so vorzunehmen, daß bei
bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung
oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend
ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.
Die Einstellung ist zur Abnahme vorzunehmen. Die endgültige Einstellung
ist in der ersten Heizperiode bei einer durch die Witterung vorgegebenen
Belastung von min. 50% der max. Belastung vorzunehmen. Voraussetzung für
die endgültige Einstellung ist, daß das Gebäude fertiggestellt.
Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlage ist durch den
Auftragnehmer einmal einzuweisen.
Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes
durchzuführen.
Sie umfaßt
die Sicherheitseinrichtungen
die Feuerungs- bzw. Beheizungseinrichtungen
die Regel- und Schalteinrichtungen
den hydraulischen Abgleich
Schmutzfänger und Filter sind nach dem Probebetrieb zu reinigen.
Eine Grundreinigung (besenrein) der Heizzentralen und Hausanschlußraums
ist vorzunehmen. Sämtliche Apparate, Kessel, Speicher, Rohrleitungen
usw. sind von leicht anhaftendem Montage- und Bauschmutz zu reinigen.
2.12 Abnahme
Die fertiggestellten Leistungen bedürfen in jedem Fall einer förmlichen
Abnahme, auch wenn vorher oder im laufe der Bauzeit Teile der
Gesamtleistung in Benutzung genommen worden sind.
Der AN hat die Beendigung der Gesamtleistung und die Fertigstellung von
Teilen der Gesamtleistung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und die
Abnahme oder Teilabnahme zu beantragen. Die bei der Abnahme ggfs.
festgestellten mangelhaften Leistungen sind nach Beseitigung der Mängel
ebenfalls förmlich abzunehmen.
2.13 Revisionsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig bei der Bauleitung die letztgültigen
Baubestandspläne zur Anfertigung seiner Revisionszeichnungen
anzufordern.
Nach erfolgter Installation sind vom AN Bestandsunterlagen anzufertigen
und zu übergeben. Diese sind in beschrifteten Ordnern entsprechend dem
jeweiligen Gewerk zu liefern.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
1 Kita Stark- und Schwachstromanlagen
1
Kita Stark- und Schwachstromanlagen
1. 1 Niederspannungsverteilungen
1. 1
Niederspannungsverteilungen
1. 2 Steigeleitungen
1. 2
Steigeleitungen
1. 3 Verlegesysteme
1. 3
Verlegesysteme
1. 4 Kabel und Leitungen Starkstrom
1. 4
Kabel und Leitungen Starkstrom
1. 5 Installationsgeräte
1. 5
Installationsgeräte
1. 6 Sonnenschutzanlage
1. 6
Sonnenschutzanlage
1. 7 Beleuchtungsanlage
1. 7
Beleuchtungsanlage
1. 8 Sicherheitsbeleuchtung
1. 8
Sicherheitsbeleuchtung
1. 9 Potentialausgleich / Erdung
1. 9
Potentialausgleich / Erdung
2 Kita-Schwachstromanlagen
2
Kita-Schwachstromanlagen
2. 1 Telekommunikationstechnik
2. 1
Telekommunikationstechnik
2. 2 Beh. - Rufanlage
2. 2
Beh. - Rufanlage
2. 3 Gegensprechanlage
2. 3
Gegensprechanlage
3 Kita-Brandwarnanlage Kita
3
Kita-Brandwarnanlage Kita
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
Instandhaltung der Brandwarnanlage muss entsprechend
der allgemeinen technischen Vorbemerkungen und der
objektspezifischen Leistungsbeschreibung erfolgen. Jede
Abweichung ist als Alternativangebot anzugeben.
Bei den im Titel genannten Leistungen sind die
jeweils jetzigen gültigen Normen zu beachten. Das ist
verbindlich für die allgemeinen technischen Normen der
Elektrotechnik und für die speziellen Normen und
Richtlinien aus dem Bereich der Brandmeldetechnik.
Nachfolgend einige Normen und Richtlinien aus dem
Bereich der Brandmeldetechnik.
DIN 14675
DIN VDE 0833
DIN VDE 0815
EN 54
DIN 14661
DIN 14662
VdS 2095
TAB der Feuerwehr und/oder der zuständigen Behörde
LAR des Bundeslandes
DIBt
Die Baugenehmigung einschließlich der gesamten Auflage
und das Brandschutzgutachten sind zu beachten.
Vor Abnahme durch den Auftraggeber sind die Abnahmen
eines Sachverständigen erforderlich.
Die schriftlichen Bestätigungen der mängelfreien
Brandwarnanlage sind dabei vorzulegen. Alle für die
Abnahmen erforderlichen Leistungen sind in den
Einheitspreisen enthalten und werden nicht besonders
vergütet.
Einsatz von Kleinmaschinen, sämtliche Dübel, Schrauben,
Befestigungsmaterialien, sowie alles Kleinmaterial,
welches
zur betriebsfertigen Montage der o.g. Komponenten
gehört ist mit dem Einzheitspreis abgegolten.
Alle Geräte benötigen eine Prüfbescheinigung des VdS
oder einer gleichwertigen Prüfstelle. Jedes Gerät muss
in der Systemanerkennung des angebotenen
Brandmeldesystems gelistet sein. Das im Angebot
aufgeführte System hat die VdS-Systemanerkennung mit
der Nummer:
-------------------------------------------------------
------------------
Die eingesetzten Geräte benötigen die Gleichwertigkeit
zum europäischen Bauprodukt. Eine Übergangsfrist für
schon verabschiedete EN-Normen ist für die Auswahl der
Geräte nicht zulässig. Die Konformität der im System
verwendeten Bestandteile und die angewendeten Optionen
müssen nach EN 54 geprüft und bestätigt werden.
Die Umsetzung der Brandwarnanlage entsprechend eines
Brandschutzkonzeptes nach DIN VDE V 0826-2 ist
entsprechend der DIN 14675 zu dokumentieren und zur
Freigabe vorzulegen.
Die Erstellung aller Dokumente zur Ausführungsplanung
sowie für die Abnahme und die Funktionsprüfungen sind
entsprechend DIN 14675 vorzunehmen und den Unterlagen
beizufügen. Nach Erstellung sind diese dem Auftraggebe
oder seinem Stellvertreter zur Freigabe vorzulegen.
Eine besondere Vergütung für die zusätzliche Erstellun
auf einen Datenträger - z.B. CD - erfolgt nicht.
Der Anbieter ist nach DIN VDE V 0826-2 als Fachfirma
zertifiziert unter der
-------------------------------------------------------
------------------
(Bitte die Zertifizierungsanerkennung angeben)
Leitfabrikat: Esser by Honeywell
Alle nachfolgenden Bauteile sind von einem Hersteller
und einem Anlagensystem anzubieten.
Angebotenes Fabrikat:
Angebotener Typ:
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
3.__. 10 Brandwarnrzentrale mit Bedienfeld Brandmelderzentrale in teilmodularer Einschubtechnik
zum
Einsatz als Einzelzentrale oder in Zentralennetzwerken.
Ausführung im geschlossenen Wandgehäuse mit
eingebautem Anzeige- und Bedienfeld.
Ausbau für max. 2
Modulsteckplätze.
Typenbeschreibung Brandmelderzentrale:
Kombinierbare Ring-/Stichleitungstechnik mitdezentraler
Intelligenz
Frei konfigurierbare Funktionalität der
eingesetztenModule
Erhöhte Verfügbarkeit durch Notredundanzfunktion der
Ringmodule
Integrale Notredundanz für Überwachungsflächen bis
48.000 m² oder mehr als 512 Brandmelder
Schnittstellen: essernet®, USB, Ethernet, 2 x RS485,
TTY
Betrieb von ringbusversorgten Alarmgebern (optisch /
akustisch / Sprache) in verschiedenen
Alarmierungsbereichen via esserbus®-PLus
Kaskadierbare Energieversorgung bis 450 W gemäß EN 54-4
Länge der Ringleitung (esserbus®) bis zu 3,5 km
Betrieb von verschiedenen Eingangs-/ Ausgangs-
Buskopplern
Integrierte Schnittstellen zum Betrieb der
erforderlichen Feuerwehrperipherie, z.B.
Feuerwehranzeigetableau, Feuerwehrbedienfeld
Ereignisspeicher mit 10.000 Einträgen
Betrieb von VdS-anerkannten Funkkomponenten mit
komfortabler Feldstärkemessung
Parametrierung, Kalibrierung und Programmierung direkt
via USB
Galvanische Trennung der Ringe möglich
Moduleinbau im laufenden Betrieb möglich
Anzeige- und Bedienfeld mit farbfähigem 5,7"-TFT-
Display
Kapazitive Tastatur zur berührungssensitivenBedienung
Programmgesteuertes Nachtdesign mit interaktivem
Tastaturmenü
Nennspannung:230 V AC
Nennfrequenz:50 Hz bis 60 Hz
Nennstrom:0,8 A
Ausgangsspannung:24 V DC
Ruhestrom ca. 192 mA (Grundausbau ohne Bedienteil)
Strom für ext. Verbraucher 3 A
Akkukapazität 2 x 12 V / 12 Ah (max. 4 x 12 V / 24 Ah)
Umgebungstemperatur:-5 °C bis 45 °C
Schutzart:IP 30
Gehäuse ABS, 10% glasfaserverstärkt, V - 0
Farbe grau, ähnlich Pantone 538
Gewicht ca. 6,5 kg
Abmessungen B: 450 mm H: 320 mm T: 185 mm
3.__. 10
Brandwarnrzentrale mit Bedienfeld
1,00
St
3.__. 20 Ringleitungsmodul Baugruppe zum Einbau in den zusätzlichen Steckplatz der
Zentrale.Anschluss von einer Ringleitung, max. 127
Elemente
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 20
Ringleitungsmodul
2,00
St
3.__. 30 Ausgangsmodul im Gehäuse Zum Einsatz in Ringleitungssystemen zur Anschaltung von
Brandschutzeinrichtungen.
Ein Rückmeldeeingang
Ein potenzialfreier Relaisausgang
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 30
Ausgangsmodul im Gehäuse
2,00
St
3.__. 40 Erweiterungsgehäuse für Akkus 12V/24Ah Gehäuse zur Aufnahme von 2 Akkumulatoren 12 V /24 Ah.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 40
Erweiterungsgehäuse für Akkus 12V/24Ah
1,00
St
3.__. 50 Batterie (12 V, 24 Ah, VdS) Notstromakku zur Notstromversorgung der
Zentrale oder einer externen Stromversorgung.
Aufladbare, gasdichte säurefreie Bleibatterie für die
Notstromversorgung.
Die Akkumulatoren entsprechen der Norm DIN VDE 0833-1
für Gefahrenmeldeanlagen und sind VdS-zugelassen.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 50
Batterie (12 V, 24 Ah, VdS)
2,00
St
3.__. 60 FW-Info- und Bediensystem, Format A3, sep. Schließung Touchscreen Anzeige- und Bedienteil (uP) für
vorgenannten BWA
abgesetzte Feuerwehr-Anlaufstelle zum Einbau von
Feuerwehrperipherie und zur Aufbewahrung von
Feuerwehr-Laufkarten.
Typenbeschreibung:
Einbauplatz für Feuerwehr-Bedienfeld
Einbauvorrichtung für Übertragungseinrichtung
Für bis 100 Feuerwehr-Laufkarten DIN A4 getseckt
LED Leuchtanzeige je Laufkarte
Gehäuse mit zentraler Türöffnung
Kastenschloss für Profil-Halbzylinder
Separate Türöffnung rechts über CL1-Schließung,
Tür mit Beschriftung "Feuerwehr-Laufkarten"
Kabelkanal zur sauberen Leitungsverlegung
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 60
FW-Info- und Bediensystem, Format A3, sep. Schließung
1,00
St
3.__. 70 Feuerwehrlaufkarte A3 / A4 Feuerwehrlaufkarte in Ausführung nach DIN 14675
und/oder Vorgaben der örtlichen Feuerwehr.
Typenbeschreibung:
Papierformat DIN A3 quer
Für jede Meldergruppe
Ausgelegt als schwerer weißer Zeichenkarton
Eingeschweißt in reißfeste PVC-Hülle, laminiert
Reiter als Ordnungssystem nach Vorgabe
Zeichnungssymbole und Ausführung nach Vorgabe
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 70
Feuerwehrlaufkarte A3 / A4
25,00
St
3.__. 80 Hinweisschild BMZ Hinweisschild nach DIN 4066 als Klebefolie mit
Beschriftung "Brandmelderzentrale" oder "BMZ"
oder DIN-gerechtem Symbol.
3.__. 80
Hinweisschild BMZ
1,00
St
3.__. 90 Meldersockel Zur Aufputzmontage in trockenen Räumen, inkl eines
Beschriftungsfelds zur Melderkennzeichnung.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 90
Meldersockel
52,00
St
3.__. 100 Mehrfachsensormelder O²T in ZWD Mehrfachsensormelder zur Detektion der Brandkenngrößen
Rauch und Wärme zum Einsatz in Ringleitungssystemen
Montage in der Zwischendecke
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 100
Mehrfachsensormelder O²T in ZWD
35,00
St
3.__. 110 Mehrfachsensormelder O²T mit akkustischem Siganl Mehrfachsensormelder zur Detektion der Brandkenngrößen
Rauch und Wärme zum Einsatz in Ringleitungssystemen
mit Sockelsirene
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 110
Mehrfachsensormelder O²T mit akkustischem Siganl
40,00
St
3.__. 120 Druckknopfmelder im Gehäuse, rot mit Glasscheiobe Druckknopfmelder in kompakten Ausführung mit
Meldergehäuse,
mit Softadresskodierung, Alarmspeicherung und
Alarmanzeigen. Anschlussmöglichkeit für Standardmelder.
Ohne Busanbindung arbeitet der Melder wie ein
Standard-Handmelder.
Der Leitungstrenner ist im Handmelder integriert.
flache Bauform
Steckbare Anschlussklemmen
Optionale Stützpunktklemmen
Dreifache Schlüsselfunktion (Testen, Öffnen,
Rücksetzen)
liefern und betriebsfertig montieren.
3.__. 120
Druckknopfmelder im Gehäuse, rot mit Glasscheiobe
20,00
St
3.__. 130 Ersatzglasscheibe rot Handmeldergehäuse 7047XX/7048XX, große
Bauform,VPE=10STK Glasscheibe DIN 14655 - G 80 x 80 mm,
Dünnglas 0,9 mm dick.
Mit aufgedruckten Kreisringvierteln
rot RAL 3000.
Für alle ESSER Druckknopfmelder und
Springknopfmelder.
Hinweis: VPE = 10 Stk.
3.__. 130
Ersatzglasscheibe rot Handmeldergehäuse 7047XX/7048XX, große
Bauform,VPE=10STK
E
1,00
St
3.__. 140 Wärmedifferentialmelder Zur Detektion der Brandkenngröße Wärme zum Einsatz in
Ringleitungssystemen.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 140
Wärmedifferentialmelder
E
1,00
St
3.__. 150 Montageadapter für Zwischendecken Der Montageadapter wird zur schnellen und sicheren
Befestigung von Sockeln, Signalgebern,
Melderparallelanzeigen etc. an abgehängten
Deckensystemen verwendet.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 150
Montageadapter für Zwischendecken
E
1,00
St
3.__. 160 Melderkennzeichnung Deckenhöhe bis 3,40m Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß
AB FW.Resopal, gefräst, bis zu einer Raumhöhe von
3,40m.
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 160
Melderkennzeichnung Deckenhöhe bis 3,40m
1,00
St
3.__. 170 Melderkennzeichnung in Zwischendecken Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß
AB FW.Resopal, gefräst, zur Zwischendeckenmarkierung
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 170
Melderkennzeichnung in Zwischendecken
1,00
St
3.__. 180 Melderkennzeichnung Handfeuermelder Schild zur dauerhaften Kennzeichnung des Melders gemäß
AB FW.Resopal, gefräst, rund 40mm, Schriftgröße 15mm
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 180
Melderkennzeichnung Handfeuermelder
E
1,00
St
3.__. 190 Dokumentation Ausführungsunterlagen nach VDE 0833 und DIN 14675.
Die Dokumentation ist in Form einer Bedienungsanweisung
zusammenzustellen (DIN A4).
Installationsplan mit eingezeichneten Grenzen des
Sicherungsbereiches, Alarmierungsbereiche, Nutzungsart
der Melderbereiche, Bezeichnung der zugeordneten
Meldergruppen.
Meldergruppenverzeichnis
Liste der Anlagenteile
Blockdiagramm das eine Zuordnung für Benennung und
Numerierung der Melderbereiche, Meldergruppen und
Melder enthält
Anlagenbeschreibung bestehend aus:
Meldergruppenverzeichnis
Liste der Anlagenteile
Hinweise für besondere Melder
Verknüpfung zwischen den Alarmzuständen der
Meldergruppen
3.__. 190
Dokumentation
1,00
psch
3.__. 200 Erstellung Werk- und Montageplanung Ausführungsunterlagen nach VDE 0833 und DIN 14675.
Die Werk- und Montageplanung sind in Papierform farbig
anzufertigen und zu übergeben.
Neben der Papierform sind alle Unterlagen als Dateien
in einem
Austauschformat dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der
Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
Bis spätestens 14 Werktage vor Beginn der
Ausführungsarbeiten der Bauleistung ist die geprüfte,
freigegebene Dokumentation komplett vom Auftragnehmer
an den Auftraggeber zu übergeben.
Die Dokumentation beinhaltet:
- Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 und 1:50
- Schemata der gesamten Anlage
- Bemusterungskatalog der Bauteile
- Melder- und Meldergruppenverzeichnis
Die Unterlagen zur Abnahme gemäß den
gewerkespezifischen Anhängen Hochbau sind spätestens am
Tag der Abnahme zu übergeben.
3.__. 200
Erstellung Werk- und Montageplanung
1,00
psch
3.__. 210 Beistellen von Personal für Abnahme Beistellen von Fachpersonal für die
Sachverständigenabnahme aller nachrichtentechnischen
Anlagen, Vergütung des Sachverständigen durch den AG.
3.__. 210
Beistellen von Personal für Abnahme
1,00
psch
3.__. 220 Inbetriebnahme Inbetriebnahme der kompletten Brandmeldeanlage mit
folgenden Leistungen:
Prüfung der Anlage
Einspielen der Software und Hochfahren der Anlage
Überprüfen der angeschlossenen Geräte
Einweisung des Betriebspersonals
Erstellen eines Prüfprotokolls
Erstellen eines Übergabeprotokolls
3.__. 220
Inbetriebnahme
32,00
psch
3.__. 230 Betreiberabnahme Abnahme der Brandmeldeanlage mit dem Betreiber.
Erstellung und Klärung aller benötigten Dokumente
und die Zurverfügungstellung eines sach- und
ortskundigen Technikers für die Zeit der Abnahme.
Übergabe der erforderlichen technischen Dokumentation.
3.__. 230
Betreiberabnahme
1,00
St
3.__. 240 Feuerwehrabnahme Abnahme der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr.
Erstellung und Klärung aller benötigten Dokumente
und die Zurverfügungstellung eines sach- und
ortskundigen Technikers für die Zeit der Abnahme.
Übergabe der erforderlichen technischen Dokumentation.
3.__. 240
Feuerwehrabnahme
1,00
St
3.__. 250 Schlüsseldepot Schlüsseldepot zum schnellen und gewaltfreien
Objektzugang durch die Feuerwehr im Brandfall.
Typenbeschreibung:
Entspricht VdS 2105
Wandtresor aus Edelstahl, Stärke 5 mm
Wand- oder Säulenmontage
Äußere Tür mit Durchbohrschutz und Heizung
Türöffner mit Rückmeldekontakt
Mikroschalter für Außentürüberwachung
Innere Tür mit VdS-Umstellschloss für Generalschlüssel
der Feuerwehr
Aufnahme für den Objektschlüssel mit
Objektschlüselüberwachung (OSÜ)
Überwachung von bis zu vier Objektschlüsseln
Inklusive Blendrahmen, Montageflansch, Hilfszylinder
Schlüsselplombe, Montagedübel und 10 m Anschlusskabe
Technische Daten:
Betriebsspannung: 24 V DC
Stromaufnahme Depot: 150 mA
Stromaufnahme Heizung: 150 mA
Schutzart: IP 44
Abmessungen: (H x B x T) 170 x 190 x 157 mm
Gehäuse: Edelstahl (1.4301)
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 250
Schlüsseldepot
1,00
St
3.__. 260 Freischaltelement für Profilzylinder Freischaltelement für Profilzylinder
Freischaltelement (VdS G103055) zur
Auslösung der BMA durch die
Feuerwehr mit einem bauseitig
einzubauenden Profilhalbzylinder;
VdS: G103055
Aufnahmevorrichtung für bauseitigen Profilhalbzylinders
mit Sicherheitsschrauben verschraubt und
Spezialschraubendreher
Regenschutzrosette mit 2 Höhenausgleichsscheiben
Abriebfeste Kennzeichnung mit "F"
VdS Anerkennungsnummer: G103055
Einbauabmessungen: D=65 mm, T= 100 mm
Frontabmessungen B/H/T: 80/80/16 mm
Gewicht: ca. 2kg
komplett inkl. allem notwendigen Zubehör liefern,
montieren und betriebsbereit anschließen.
3.__. 260
Freischaltelement für Profilzylinder
1,00
St
Vorbemerkungen:
------------------------
Absetzen, Einführen und Auflegen, d.h. die Preise
müssen die Verlegung und das betriebsfertige
Anschliessen beinhalten. Die Befestigung der Leitungen
hat grundsätzlich isoliert zu erfolgen.
Eventueller Mehraufwand beim Absetzen, Einführen und
Auflegen der Leitungen mit Schirm sind in den EP bei
Leitungen abgeschirmt zu berücksichtigen.
Bei Unterputzverlegung ist eine Putzüberdeckung von 15
mm einzuhalten.
Bei AP-Montage hat die Befestigung der Schellen mit
Kunststoffdübeln und Holzschrauben zu erfolgen (mind. 3
Stck/m).
Leitungsverlegung innerhalb der Ständerwände sind
grundsätzlich mit den Fachfirmen zeitlich abzusprechen
und zu koordinieren.
Fräsarbeiten in Beton/Mauerwerk sind mittels geeigneter
Werkzeuge als Montageschlitz zur Aufnahme von
Installationsleitungen oder Leerrohren zu erstellen.
Anfallender Schutt ist eigenständig zu beseitigen.
Sämtliche nachfolgend beschriebene Anlagen und
Einrichtungen verstehen sich (sofern nicht extra
erwähnt) liefern, montieren und betriebsbereit
anschließen einschl. allen notwendigen Nebenarbeiten
systemgebundenem Zubehör sowie
Kleinmaterialien.
Anteil der Fräsarbeiten:
- 70 % Ständerwerk
- 20 % Mauerwerk
- 10 % Beton
Ansonsten erfolgt die Befestigung der Leitungen
innerhalb der abgehängten Decke im EG / OG über
entsprechende Sammelhalter bzw. Kabelbügel zur Aufnahme
von 8 bzw. 40 Leitungen.
Alle Kabel / Leitungen sind an beiden Enden dauerhaft
zu beschriften.
Vor genannte Leistungen sind in die EP
einzukalkulieren.
Vorbemerkungen:
Alle Leitungen sind Mischverlegung
in den Verlegearten
in Zwischendeckemit Sammelhalter oder Kabelbügeln, auf
Putz in Abhang-/ Zwischendecken
auf Kabelträger wie Kabelrinne bzw. Kabeltrasse,
Gitterrine, Brüstungskanal, im offenen Fußbodenkanal,
in GK-Wänden und Holzkonstruktionen
zu verlegen und in die EP einzukalkulieren
Die nachfolgend genannten Installationskabel sind frei
Verwendungsstelle zu liefern, sowie sach- und
fachgerecht zu verlegen.
Die Kabel und Leitungen müssen zusammen mit dem
gewählten Hersteller des Kabelverlegesystemes ( z.B.
Kabelrinne ) ein positives Prüfzeugnis gemäß DIN 4102
aufweisen.
Es sind Mischpreise zu kalkulieren:
Alle Leitungen sind Mischverlegung
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
Instandhaltung der Brandmeldeanlage erfolgt bauseits.
Vom AN Elektroinstallation sind die Kabel / Leitungen
gemäß Vorgabe Kabelzugliste Gewerk Brandmeldeanlage zu
verlegen. Vor Beginn der Ausführungsarbeiten sind die
aktuellenen Kabelzuuglisten abzufragen und die
Leitungsverlkegung zu koordinieren.
Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und
3.__. 270 Metall-KabelklammerfEinzelverlegung BMA Kabel Kabelklammer, für Einzelverlegung bis 4 BMA Leitungen
bis 4x2x0,8 Metall inkl. Befestigungsmaterial zur
Montage an Betondecke / Unterzügen
3.__. 270
Metall-KabelklammerfEinzelverlegung BMA Kabel
1.000,00
St
3.__. 280 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30
Fernmelde-Sicherheitskabel nach DIN VDE 0815 mit
verbessertem Verhalten im Brandfall und integrietem
Funktionserhalt nach DIN 4102, Teil 12, liefern und
verlegen mit systemgebundener Einzelschelle an
Betonwänden bzw. Decken Steigeschächten oder Fluren
unter Verwendung geprüfter Metalldübel/Schrauben,
Schellenbefestigung max. 300incl. Klein- und
Befestigungszubehör liefern, verlegen und beidseitig
betriebsfertig anschließen. Erforderliches Klein- /
Befestigungsmaterial ( Schellen, Schrauben, Dübel,
Kabelbinder), Hilfskonstruktionen, Abdeckungen sind in
den Einheitspreisen einzukalkulieren.
3.__. 280
Brandmeldekabel JE-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 E30
864,00
m
3.__. 290 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30 Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30
Fernmelde-Sicherheitskabel nach DIN VDE 0815 mit
verbessertem Verhalten im Brandfall und integrietem
Funktionserhalt nach DIN 4102, Teil 12,
liefern und verlegen mit systemgebundener
Einzelschelle an Betonwänden bzw. Decken
Steigeschächten oder Fluren unter Verwendung geprüfter
Metalldübel/Schrauben, Schellenbefestigung
max. 300 incl. Klein- und Befestigungszubehör
liefern, verlegen und beidseitig betriebsfertig
anschließen. Erforderliches Klein- /
Befestigungsmaterial
(Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..),
Hilfskonstruktionen, Abdeckungen sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
3.__. 290
Brandmeldekabel JE-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 E30
100,00
m
3.__. 300 Brandmeldekabel J-H(ST)H 2 x 2 x 0,8 Brandmeldekabel halogenfrei
J-HST)H 2 x 2 x 0,8
incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen
und beidseitig betriebsfertig anschließen.
Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial
( Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..).
Auf Kabelpritschen, in Kabelrinne, in vorhandene
Schutzrohre und Installationskanale bzw.
Brüstungskanal.
Liefern einschließlich Kleinteile, beidseitig
anschließen und Klemmenmaterial betriebsfertig
montieren.
3.__. 300
Brandmeldekabel J-H(ST)H 2 x 2 x 0,8
864,00
m
3.__. 310 Brandmeldekabel J-H(ST)H 4 x 2 x 0,8 Brandmeldekabel halogenfrei
J-HST)H 4 x 2 x 0,8
incl. Klein- und Befes
incl. Klein- und Befestigungszubehör liefern, verlegen
und beidseitig betriebsfertig anschließen.
Erforderliches Klein- / Befestigungsmaterial
( Schellen, Schrauben, Dübel, Kabelbinder..).
Auf Kabelpritschen, in Kabelrinne, in vorhandene
Schutzrohre und Installationskanale bzw.
Brüstungskanal.
Liefern einschließlich Kleinteile, beidseitig
anschließen und Klemmenmaterial betriebsfertig
montieren.
3.__. 310
Brandmeldekabel J-H(ST)H 4 x 2 x 0,8
100,00
m
4 MFH-Stark- und Schwachstromanlagen
4
MFH-Stark- und Schwachstromanlagen
4. 1 Niederspannungsschaltanlagen
4. 1
Niederspannungsschaltanlagen
4. 2 Steigeleitungen
4. 2
Steigeleitungen
4. 3 Kabellverlegesysteme
4. 3
Kabellverlegesysteme
4. 4 Niederspannungsinstallationsgeräte
4. 4
Niederspannungsinstallationsgeräte
4. 5 Kabel und Leitungen Starkstrom
4. 5
Kabel und Leitungen Starkstrom
4. 6 Beleuchtungsanlage
4. 6
Beleuchtungsanlage
4. 7 Brandschutzarbeiten
4. 7
Brandschutzarbeiten
4. 8 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Potentialausgleich
4. 8
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Potentialausgleich
5 MFH-Schwachstromanlagen
5
MFH-Schwachstromanlagen
Anlagenbeschreibung
-----------------------------
Folgende Anlagenteile sind in diesem Titel beschrieben:
Klingel-/Sprechanlage Audio von der Haustür zur Wohnung
/ Mieteinheit
TV - Anlage bestehend aus Schalterdosen, Leerrohr
zum/vom Medienverteiler (Leitungsnetz wird durch einen
vom Bauherren beauftragten Provider eingezogen)
Daten-/Telefonnetz bestehend aus Schalterdosen,
Leerrohr zum/vom Medienverteiler (Leitungsnetz wird
durch einen vom Bauherren beauftragten Provider
eingezogen)
Die Kommunikationsversorgung für Daten/Telefon wie auch
TV-Empfang der einzelnen Gebäudeteile erfolgt durch
einen seitens des Bauherrn zu beauftragendem
Dienstleister (Fa. NetCologne). Dieser erstellt auf
seine Kosten die jeweiligen erforderlichen
Hausanschlüsse (je Treppenaufgang ein Anschluss im
ELT-Technikraum).
Für die Verteilung der durch den Dienstleister später
in den Gebäuden zu installierenden Leitungen wird
bauseits ein sternförmiges Leerrohrsystem vom
jeweiligen ELT-Technikraum im EG zu den einzelnen
Wohnungen vorgesehen. In jeder Wohnung wird ein
Medienverteilerschrank installiert. In jedem
ELT-Technikraum EG (HA-ELT & Medien) ist ein
entsprechender Freiraum für durch den Dienstleister zu
installierende Gebäudeverteiler für Daten und TV
vorgesehen. Für jeden Gebäudeverteiler wird ein
bauseitiger Stromanschluss installiert.
Innerhalb der Wohnungen wird wiederum eine sternförmige
Leerrohrinstallation einschließlich Unterputzdosen und
Rahmen/Abdeckungen passend zum gewählten
Schalterprogramm vorgesehen.
Das Einziehen der erforderlichen Daten- bzw.
Koaxialleitungen in das vom AN Elektro installierte
Leerrohrsystem, sowie die Montage der Daten- und
TV-Enddosen in den bauseitigen uP-Dosen in den
Wohnungen und die Inbetriebnahme des gesamten Systems
erfolgt später durch den beauftragten Dienstleister.
Das Mehrfamilienhaus erhält eine Audiosprechanlage. Im
Eingangsbereich ist ein Klingeltastenfeld
einschließlich Mikrofon- und Lautsprechermodulen
angeordnet. Jede Wohnung erhält im Eingangsbereich eine
Audiowohnungsstation, sowie im Treppenhaus einen
Klingeltaster. Die Anordnung der zentralen
Steuerkomponenten für die Audio-Sprechanlage erfolgt
jeweils in der UV-Allgemein.
Der Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) ist nicht
vorgesehen. Entsprechend den Vorgaben des
Brandschutzkonzeptes sind Heimrauchmelder in den
Wohnungen in allen Schlaf- und Wohnräumen, sowie Fluren
vorzusehen. Diese werden ausschließlich planerisch
berücksichtigt. Die Lieferung und Montage der
Heimrauchmelder erfolgt eigentümerseitig durch einen
externen Dienstleister.
Anlagenbeschreibung
5. 1 Such- und Signalanlagen
5. 1
Such- und Signalanlagen
5. 2 Medien- und Antennenanlagen
5. 2
Medien- und Antennenanlagen
5. 3 Datenübertragungsnetze
5. 3
Datenübertragungsnetze
6 Außenanlagen Elektroinstallation
6
Außenanlagen Elektroinstallation
6. 1 Niederspannungskabel und -leitungen
6. 1
Niederspannungskabel und -leitungen
6. 2 Beleuchtungsanlage
6. 2
Beleuchtungsanlage
7 Sonstiges für technische Anlagen
7
Sonstiges für technische Anlagen
7. 1 Stemmarbeiten
7. 1
Stemmarbeiten
7. 2 Tagelohnarbeiten
7. 2
Tagelohnarbeiten
7. 3 Sonstiges
7. 3
Sonstiges