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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektadresse Kunde: Metro
Straße und Hausnummer: Donaustr. 135
PLZ und Ort: 90451 Nürnberg
Projektadresse
Objektbeschreibung Als Bestandteil des Umbaus der bestehenden Kälteanlage.
Dazu wird in den beiden Kältezentralen im 1. OG jeweils eine identische Maschinenraum Zu- und Abluftanlage benötigt.
Objektbeschreibung
Ansprechpartner für Rückfragen Projektleiter: Herr Rainer Merdas
0049 2236-3282-031
rainer.merdas@ccr.com
Ansprechpartner für Rückfragen
Termine 1. Montagetermin möglich zwischen KW19 und KW22
2. Montagetermin möglich ca. KW 37
Termine
Beschreibung des Lieferumfanges Ihre Angebotspreise enthalten folgende Positionen:
Festpreis für die genannten Tätigkeiten und Massen laut Position 01.
Detailierte Aufstellung der angeboten Bauteile.
Gesamte Arbeitszeiten sind in der Regelarbeitszeit anzubieten.
Die im Bauzeitenplan genannten Termine sind fristgerecht einzuhalten.
Gesamte Fahrtkosten aller Mitarbeiter zu den einzelnen Bauabschnitten.
Gesamte Übernachtungskosten und Auslösen aller Mitarbeiter.
Einsatz von den benötigten Werkzeugen und Leitern.
Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung.
Parkgebühren, wenn keine kostenlosen Parkplätze vorhanden sind.
Nicht in Ihrem Angebotspreis enthalten sind:
Material-, Müll- und ggf. Personalcontainer.
Elektrische Installation und Anklemmarbeiten.
Baustrom (wird vom Kunden zur Verfügung gestellt).
Angeordnete Überstundenzuschläge.
Mehrleistungen die nicht im Liefer- und Leistungsumfang enthalten sind, werden nur akzeptiert, wenn sie im Vorfeld angekündigt wurden und innerhalb einer Woche, mit der Unterschrift vom Kunden oder CCR Bauleiter, über einen CCR Leistungsnachweis bei der Firma CCR eingereicht werden.
Grundsätzliches:
Eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden.
Bitte beachten Sie das alle Arbeiten nur unter den erforderlichen Arbeitssicherheitschutzmaßnahmen und mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung durchgeführt werden dürfen.
Bitte beachten Sie grundsätzlich das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Grundsätzlich Ordnung halten und Baustelle besenrein hinterlassen.
Mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter ist auf der Baustelle einzusetzen.
Rechnungsstellung:
Die Abrechnung erfolgt zu dem verhandelten Festpreis für die ausgeschriebenen Positionen.
Es können Abschlagzahlungen entsprechend der beiden Installationen gestellt werden.
Mehrleistungen können nur abgerechnet werden, wenn diese mit dem CCR Bauleiter vorher besprochen wurde und auf einem CCR Baustellenleistungsnachweis dokumentiert, sowie vom Kunden oder CCR Bauleiter unterschrieben werden.
Zahlungsziele und Vereinbarungen laut CCR Rahmenvertrag.
Beschreibung des Lieferumfanges
01 Lüftungsanlagen für Kältezentralen
01
Lüftungsanlagen für Kältezentralen
Lüftungsanlagen für Kältezentralen liefern, erstellen und montieren. Es werden zwei identische Sturmlüftungen benötigt, für zwei Maschinenräume.
Die elektrischen Arbeiten werden von unserm Elektriker ausgeführt und müssen nicht berücksichtigt werden.
Beispielbilder:
Lüftungsanlagen für Kältezentralen liefern, erstellen und montieren.
01.__.0001 Lieferung und Montage Zuluft Der Luftkanal kann rund oder eckig ausgeführt werden.
Klappe in Zuluft vorsehen wegen Schall.
Die Decke ist eine isolierte Trapezdecke. Es werden bauseits entsprechende Wechsel unter dem Dach vorgesehen.
Die Wände sind Trockenbauwände. Deckenhöhe ca 4m.
01.__.0001
Lieferung und Montage Zuluft
2,00
Stk
01.__.0002 Lieferung und Montage Abluft Der Luftkanal kann rund oder eckig ausgeführt werden.
Lüftermotor 400V einstufig mind. 5000m3/h netto, mit Reparaturschalter.
Steuerung seitens CCR.
Zur Kältemittelabsaugung ca. 30 cm über dem Fußboden.
Es kann auch ein Dachlüfter eingesetzt werden, falls günstiger.
Die Decke ist eine isolierte Trapezdecke.
Es werden bauseits entsprechende Wechsel unter dem Dach vorgesehen.
Die Wände sind Trockenbauwände. Deckenhöhe ca 4m.
Nach Inbetriebnahme ist ein Luftmengenmeßprotokoll zu erstellen.
01.__.0002
Lieferung und Montage Abluft
2,00
Stk
01.__.0003 Dachdurchführungen liefern Anbieter:
Eigentliche Dachdurchführung wird vom Anbieter vorab geliefert.
Nach deren Einbau durch den bauseitigen Dachdecker wird vom Anbieter das Lüftungssystem Zu-/Abluft aufgebaut und mit den Dachdurchführungen verbunden.
Bauseitige Leistungen:
Entsprechende Dachausschnitte werden laut Vorgabe bauseits erstellt.
Dachabdichtungen zur Dachdurchführung werden bauseits erstellt.
01.__.0003
Dachdurchführungen liefern
4,00
Stk
Allgemeine Geschäftsbedingungen von CCR Kältetechnik Deutschland GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN UND
VERKAUFSBEZOGENEN LEISTUNGEN
CCR Kältetechnik Deutschland GmbH
Sürther Hauptstraße 173, 50999 Köln
Registergericht Köln HRB 56371
I. DEFINITIONEN
Diese Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und für verkaufsbezogene Services, sofern Services
vom Käufer bestellt wurden („AGB“), gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
In diesen AGB:
bezieht sich „Käufer“ auf jede Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder
beruflichen Tätigkeit handelt und daher als Unternehmer gilt, mit der der Verkäufer einen Vertrag über
einen Kauf- und/oder Service eingeht.
bezieht sich „Vertrag“ oder „Vereinbarung“ auf eine vom Verkäufer bestätigte Bestellung.
bezieht sich „Produkte“ auf alle Produkte, einschließlich Kühlmöbel, Ausrüstungsgegenständen oder
andere Komponenten für eine Kühlanlage, wie dies im Vertrag näher beschrieben.
bezieht sich „Bestellung“ oder „Auftrag“ auf das Dokument, das die Geschäftsbedingungen wie Preis,
Menge und Produkt enthält.
bezieht sich „Verkauf“ auf den Verkauf von Produkten.
bezieht sich „Verkäufer“ auf Carrier Kältetechnik Deutschland GmbH, Sürther Hauptstraße 173, 50999
Köln bezieht sich „Service“ je nach Vertragsinhalte auf Transport- oder Installationsdienste oder
Leistungen maximal bis zur Inbetriebnahme der Produkte, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft
werden.
II. ANWENDBARKEIT
Alle Verkäufe und verkaufsbezogenen Services des Verkäufers an den Käufer unterliegen
diesen AGB. Der Käufer bezahlt den Verkäufer gemäß den Preisen und Zahlungsbedingungen,
die in einer entsprechenden Auftragsannahme durch den Verkäufer bestätigt werden. Diese
AGB machen alle Verkaufs- und Servicebedingungen, die zuvor vom Verkäufer oder einem
Rechtsvorgänger herausgegeben und verteilt worden sind, sei es durch Fusion, Übertragung
oder anderweitig, ungültig und ersetzen sie. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder
weitere vom Käufer vorgeschlagene Bedingungen, die diese AGB ergänzen oder ihnen
widersprechen, finden keine Anwendung. Die Bedingungen dieser AGB stellen die vollständige
und ausschließliche Erklärung der allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen den Parteien
dar, und die Bestimmungen dieser AGB können durch schriftliche Urkunde, die von den
bevollmächtigten Vertretern beider Parteien oder durch einseitige Änderung dieser AGB durch
den Verkäufer modifiziert, annulliert, geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. Der
Verkäufer informiert den Käufer über die durchgeführten Änderungen dieser AGB und über
den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen der AGB innerhalb von 30 Tagen. Nach
einer solchen Mitteilung kann der Käufer den Vertrag kündigen, bevor eine Änderung dieser
AGB wirksam wird.
III. BESTELLUNGEN
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1. Die Verkäufe und Services der Produkte basieren auf Bestellungen. Die Bestellung muss dem
Verkäufer in einer zwischen den Parteien vereinbarten Form und Inhalt übermittelt werden,
um als offizieller Auftrag qualifiziert zu werden. Bei Verkäufen müssen die folgenden Daten
unbedingt in einen Auftrag gedruckt werden: (i) das Wort „Auftrag“ oder „Bestellung“, (ii)
Name und Adresse des Käufers, (iii) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (EULänder)
und/oder Firmenregistrierungsnummer (Nicht-EU-Länder), (iv) Bezeichnung des
bestellten Produkts, (v) bestellte Menge, (vi) vereinbarte Lieferbedingungen, falls andere als
EXW (Incoterms 2020), (vii) erforderliche Lieferadresse, falls eine solche notwendig ist, (viii)
Name und Adresse des Verkäufers.
2. Mit Aufgeben der Bestellung erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer die notwendigen
Informationen zur Verfügung gestellt hat, um die Eignung der Produkte zu beurteilen und alle
Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen und Auswirkungen einer Fehlfunktion der
Produkte oder eines schlecht erbrachten Service zu begrenzen.
3. Bestellungen werden erst verbindlich, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden.
Auftragsbestätigungen werden dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der
Bestellung zugestellt. Die Anfrage des Käufers gilt erst dann als Bestellung, wenn es eine
Übereinkunft über alle kommerziellen und technischen Spezifikationen in Bezug auf die
Anfrage gibt und die fabrikseitige Lösung vom Verkäufer gegenüber dem Käufer bestätigt
worden ist.
IV. ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND ABLEHNUNG DER BESTELLUNG
1. Zusätzlich den anderen Rechten behält sich der Verkäufer das Recht vor, ohne weitere Kosten
oder Haftung gegenüber dem Käufer vom Vertrag oder Teilen davon zurückzutreten, wenn der
Käufer gegen eine der Bestimmungen dieser AGB oder Bestimmungen eines Vertrags verstößt.
Der Verkäufer kann die Lieferung/Übergabe von Produkten ohne Gegenleistung zurückhalten,
wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder Gegenstand eines Insolvenz- oder
Konkursverfahrens ist, bis der Käufer die Zahlung in voller Höhe geleistet hat. In solch einem
Fall behält sich der Verkäufer ferner das Recht vor, von jedem Vertrag oder Teilen davon
zurückzutreten. Wird ein solcher Widerruf geltend gemacht, werden alle angemessenen
Kosten erstattet, die dem Käufer bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstanden sind, sofern der
Käufer einen Anspruch darauf geltend machen kann.
2. Der Käufer kann nach der Bestätigung durch den Verkäufer fordern, den Vertrag zu ändern
oder zu modifizieren, unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer eine zusätzliche
Vergütung für den Änderungsauftrag zahlt. Der Änderungsauftragsprozess umfasst: Jegliche
zusätzliche Arbeit, die vom Käufer verlangt wird, erfolgt vorbehaltlich eines
Änderungsauftragsangebots des Verkäufers. Der Käufer muss den Änderungsauftrag
bestätigen und eine entsprechende Bestellung senden, um die Ausführung der zusätzlichen
Arbeiten verlangen zu können. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer ohne eine Bestellung
des Käufers nicht mit der Ausführung eines Änderungsauftrags beginnt und der Verkäufer
keiner Haftung unterliegt. Für den Verkäufer wird eine Gebühr von 3 % des Auftragsbetrags
fällig, falls der Käufer (i) zusätzliche Dokumente, die nicht in der ursprünglichen Bestellung
angefordert wurden, (ii) eine Änderung der angeforderten Dokumente nach
Auftragsbestätigung oder (iii) eine Änderung in der Spezifikation des Produktes verlangt. Ein
solches Änderungsverlangen muss dem Verkäufer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten
Liefertermin zugehen. Nach diesem Datum ist der Käufer nicht berechtigt, Änderungen an oder
Ergänzungen zu der Bestellung zu verlangen.
3. Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Lieferdatum hat der Käufer die Möglichkeit, die
Bestellung nach Bestätigung durch den Verkäufer unter der Bedingung zu kündigen, dass er
dem Verkäufer eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Nettokaufpreises der Bestellung zahlt
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und die die vorherige Zustimmung des Verkäufers vom Käufer eingeholt wurde. Nach diesem
Datum oder soweit die Produkte bereits produziert wurden, kann der Käufer immer noch die
Bestellung stornieren, muss aber eine Vergütung in Höhe des gesamten Nettokaufpreises der
Bestellung zahlen. Die Zahlung der Entschädigung berührt nicht das Recht des Verkäufers auf
Schadensersatz, insbesondere für die unvermeidbaren Kosten für einen bereits veranlassten
Versand oder Einbau.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Änderung eines Auftrags abzulehnen, die als
unsicher, technisch verfehlt oder als Verstoß gegen geltende Vorschriften, Normen, die
bewährte Praxis des Verkäufers, Qualitätsstandards oder als unvereinbar mit den
Konstruktions- oder Fertigungsmöglichkeiten des Verkäufers angesehen wird.
V. LIEFERUNG/ANNAHME
1. Der Verkäufer wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, damit das
Produkt innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist versandbereit ist. Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Versanddaten
um Schätzungen, und der Verkäufer garantiert kein bestimmtes Datum für den Versand oder
die Lieferung der Waren. Der Verkäufer gilt weder als in Verzug, noch haftet der Verkäufer für
Verluste, Schäden oder Strafen, die durch eine verspätete Leistung verursacht werden, noch
für Leistungsabweichungen aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Waren oder in
der Ausführung einer anderen Leistung, die vom Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung zu
erbringen ist, soweit sie sich der angemessenen Kontrolle des Verkäufers entzieht und nicht
durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde. Zu den Gründen für
Verzögerungen zählen unter anderem Lieferverzögerungen, Streiks, Aussperrungen,
Arbeitskämpfe, Feuer, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Vandalismus,
Sabotage, Invasion, Aufruhr, nationaler Notstand, Piraterie, Entführung, terroristische Akte,
Embargos oder Handelsbeschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen,
vorübergehende Sperrungen von Straßen, Pandemien, Epidemien, Gesetze, Vorschriften,
Anordnungen oder andere Erlasse einer Regierung oder Regierungsbehörde. Im Falle einer
solchen Verzögerung werden die Lieferungen wieder aufgenommen, sobald die Verzögerung
nicht mehr besteht.
2. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Käufer alle bestellten Produkte innerhalb von
zwei Wochen nach Benachrichtigung des Käufers gemäß Incoterms 2020 auf eigene Kosten
abholen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen hat der Verkäufer das Recht, bis zur Abholung eine
Lagergebühr von netto 5,00 Euro/Tag/Produkt zu erheben.
3. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass die Lieferung der Produkte an ihren endgültigen
Aufstellort im Rahmen des Auftrags enthalten ist, muss der Käufer eine ausreichende Fläche
zum Bedienen eines Gabelstaplers und einen angemessen ebenen und belastbaren Weg von
der vorgesehenen Lkw-Entladeposition zum endgültigen Aufstellort bereitstellen. Im
Zweifelsfall ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen (wie etwa für die
Baustatik) einzuholen, damit die Produkte eingebracht und installiert und die Anlage in Betrieb
genommen werden kann. Der Käufer hat auch dafür zu sorgen, dass die Öffnungen und
Durchwege ausreichend groß sind, um den Transport vom Lkw zum vorgesehenen endgültigen
Aufstellort mit einem Gabelstapler zu ermöglichen. Der Verkäufer ist berechtigt, alle Kosten,
die durch nicht ausreichende Bedingungen am Standort verursacht werden, d. h. Wartezeit
und zusätzliche Ausrüstung und Änderungen am Standort, in Rechnung zu stellen. Wenn der
Verkäufer dadurch weiteren Kosten ausgesetzt ist, die nicht in den Umfang der Bestellung
enthalten sind, inklusive Logistik-, Lager-, Verwaltungs-, Verzögerungs- und Standortkosten, ist
der Verkäufer berechtigt, dem Käufer diese Kosten in Rechnung zu stellen.
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4. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Installation der Produkte am endgültigen Aufstellort
Teil des Vertrages ist, erfolgt die Abnahme dieser Leistung spätestens eine Woche nach der
Mitteilung der Fertigstellung durch den Verkäufer an den Käufer. Die noch ausstehende
Fertigstellung der Konstruktion eines Dritten steht der Abnahme der Leistungen des
Verkäufers nicht entgegen, es sei denn, diese Konstruktion eines Dritten ist erforderlich, um
den Betrieb der vom Verkäufer gelieferten Produkte zu simulieren. Etwaige Transportschäden
oder Beschädigungen der Produktoberfläche sind dem Verkäufer jedoch vom Käufer
unverzüglich zu melden.
VI. GEFAHRÜBERGANG
1. Sofern nicht anders vereinbart, geht das Risiko, d. h. Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung
der Produkte, ab Werk auf den Käufer über, wenn der Verkäufer den Käufer benachrichtigt,
die Produkte im Werk des Verkäufers abzuholen.
2. Wenn der Transport zum Leistungsumfang des Verkäufers gehört, geht dieses Verlustrisiko für
die Produkte auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Produkte unabgeladen auf dem
Lkw anbietet. Wenn der Transport und die Übergabe der Produkte an einem spezifizierten Ort
auf der Baustelle zum Leistungsumfang des Verkäufers gehören, geht dieses Verlustrisiko für
die Produkte mit dem jeweiligen Transport des Verkäufers an den spezifizierten Ort auf der
Baustelle auf den Käufer über. Lehnt der Käufer die Produkte nicht innerhalb von 5 Tagen nach
Erhalt schriftlich ab, gelten sie unwiderruflich als ohne Beanstandung geprüft und erhalten.
Wenn der Transport und die Installation im Leistungsumfang des Verkäufers enthalten sind,
geht dieses Risiko zum frühesten der folgenden Ereignisse auf den Käufer über: (i) Abnahme
durch den Käufer, (ii) wenn der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist zur Abnahme
gesetzt hat und die Produkte daher als abgenommen gilt, (iii) oder wenn der Käufer die
Produkte betreibt. Der Verkäufer hat das Recht, jeden Anteil der in dieser Vereinbarung
enthaltenen Produkte als Teillieferung zu versenden.
3. Der Käufer muss die Versicherung gegen Diebstahl, Verlust oder Verschlechterung der
Produkte tragen, wenn Produkte auf dem Gelände des Käufers platziert und noch nicht
angenommen bzw. abgenommen worden sind.
4. Der Verkäufer übernimmt weder das Eigentum noch das Risiko, d. h. für Diebstahl, Verlust
oder Verschlechterung der Produkte, noch irgendeine andere Verantwortung für Produkte, die
von Dritten an den Aufstellungsort geliefert werden. Wenn diese Produkte von Dritten mit den
Produkten des Verkäufers verbunden werden, trägt der Verkäufer nur das Risiko, dass die
Produkte des Verkäufers die Produkte von Dritten nicht beschädigen, und auch nur soweit,
wie diese Produkte von Drittengemäß der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer
bereitgestellt worden sind.
VII. EIGENTUMSÜBERGANG
1. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die
vollständige Zahlung des Hauptpreises und der Nebenkosten erhalten hat, auch wenn eine
Zahlungsfristverlängerung gewährt wird. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die bloße
Übersendung eines Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, sei es ein Wechsel
oder ein anderes Dokument, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, und dass der
ursprüngliche Forderungsbetrag des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig bleibt,
einschließlich aller damit verbundenen Sicherheiten und einschließlich des
Eigentumsvorbehalts, bis der Wechsel vollständig bei der Bank des Verkäufers eingegangen
ist.
2. Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang des Risikos des Verlusts oder der
Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte sowie von Schäden zum
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Zeitpunkt der Lieferung gemäß Incoterms sowie von Schäden, die unter den Bedingungen
gemäß Artikel VI eintreten können, nicht entgegen.
3. Pfändungen jeder Art oder sonstige Eingriffe Dritter in die Ware sowie ein Konkurs- oder
Insolvenzverfahren hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, damit der
Verkäufer sich hiergegen verteidigen und seine Rechte wahren kann.
4. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die Produkte nicht als Garantie oder Sicherheit zu
verpfänden oder zu übereignen.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Auftrag dar und
schließt weitergehende Ansprüche des Verkäufers nicht aus.
VIII. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungen erfolgen auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und sind
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer darf die Zahlung von
Rechnungen oder anderen Beträgen, die dem Verkäufer zustehen, nicht aufgrund von
Aufrechnungslagen oder Gegenforderungen des Käufers zurückhalten, es sei denn sie sind
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt.
2. Wenn der Käufer dem Verkäufer einen gemäß den Zahlungsbedingungen fälligen Betrag nicht
zahlt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen.
Sofern nicht anders in der Auftragsannahme angegeben, verstehen sich alle Angebotspreise
ab Lager oder -Werk von Carrier, (Incoterms 2020). Das Schadensrisiko an Produkten geht mit
Übergabe der Produkte auf den Käufer über. Alle Preise sind in EUR (Euro-Währung)
angegeben und alle entsprechenden Zahlungen sind in EUR (Euro-Währung) zu leisten. In
Ländern mit einer anderen offiziellen Währung als dem Euro können die Parteien eine andere
Zahlungswährung vereinbaren. Im Falle einer Abweichung oder, wenn vom Verkäufer nicht
anders spezifiziert, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer.
3. Sollten sich die zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden wirtschaftlichen und
kommerziellen Bedingungen wesentlich zum Nachteil einer Partei ändern, kann die
geschädigte Partei (die „Geschädigte Partei“) die jeweilige andere Partei zu Gesprächen
auffordern und zu versuchen, diesen wesentlichen Nachteil mit dem Ziel zu beseitigen, das
ursprüngliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu erhalten, unter der Voraussetzung ,
dass dieser wesentliche Nachteil (i) zum Datum des Inkrafttretens des Vertrages
vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und (ii) nicht durch ausdrücklich vertragliche
Bedingungen festgelegt ist. Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine solche wesentliche
Nachteil innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum dieses Antrags zu beseitigen, ist die
geschädigte Partei berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens
drei (3) Monaten schriftlich zu kündigen. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird ein
wesentlicher Nachteil beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Kostensteigerung für Rohstoffe,
Transport und Güter, Lieferverzögerungen, staatliche Vorschriften und andere Ereignisse, die
nicht der Kontrolle der benachteiligten Partei unterliegen.
4. Bei einem Auftragswert von > 500.000 Euro oder einem Zeitraum zwischen Angebot und
Auslieferung/Annahme des Auftrages gilt folgende Abschlagszahlungsregelung: 30 % bei
Auftragserteilung, 30 % bei Produktionsbeginn, 30 % bei Lieferung am Standort, 10 % bei
Lieferung oder Abnahme (letztere, wenn die Installation im Leistungsumfang enthalten ist).
Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien im Falle einer unzureichenden
Kreditwürdigkeit des Käufers, dass der volle Preis für die Bestellung vor der
Auftragsbestätigung oder wie individuell zwischen den Parteien vereinbart, zu zahlen ist.
Anschließend bestätigt der Verkäufer die Bestellung in der Regel innerhalb von maximal
5 Werktagen nach dem Datum, an dem die entsprechende Zahlung seinem Konto
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gutgeschrieben wurde. Wenn die im Voraus bezahlte Bestellung nicht innerhalb von
10 Werktagen nach dem Datum der Gutschrift der entsprechenden Zahlung auf seinem Konto
bestätigt wird, gilt die Bestellung als abgelehnt.
5. Wenn die Installation im Bestellumfang enthalten ist, wird der Zugang zu elektrischem Strom
und zur Wasserversorgung kostenlos und innerhalb eines Radius von 50 Metern um den
endgültigen Aufstellungsort bereitgestellt.
6. Der Preis beinhaltet nicht die Abholung und Entsorgung der Produkte. Derartige Leistungen
müssen vom Käufer gesondert bestellt werden.
IX. GARANTIEN UND HAFTUNG DES VERKÄUFERS
1. Wenn eine Bestellung vorsieht, dass der Verkäufer für den Transport verantwortlich ist, muss
der Käufer den Verkäufer über Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 5 Werktagen nach dem Ausstellungsdatum des Frachtbriefs, welcher auf der Grundlage
der „Convention relative au Contrat de transport international de marchandises par route“
(CMR) ausgestellt worden ist oder dem Datum an dem Problemen bezüglich der Qualität der
Produkte sichtbar geworden sind, benachrichtigen, dies je nachdem was zuerst eintritt.
Unterlässt der Käufer dies, so gelten die Produkte als ohne Beanstandung angenommen. Der
Käufer ist verpflichtet, die Lieferung des Produkts am Tag des Erhalts zu bestätigen.
2. Der Umfang der Gewährleistung des Verkäufers hierunter beschränkt sich auf die Reparatur
oder den Ersatz des fehlerhaften neuen Produkts durch ein ähnliches fehlerfreies Produkt
oder, nach billigem Ermessen des Verkäufers, auf die Rückerstattung des Kaufpreises, wobei
alle Rohstoff-, Herstellungs- und Betriebsfehler für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab
Lieferung abgedeckt sind, oder für den Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Installation oder
Abschluss der jeweils erbrachten Services. Um die oben genannte Gewährleistung in Anspruch
nehmen zu können, muss der Käufer dem Verkäufer jeden Mangel oder Fehler unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach seiner Entdeckung, schriftlich
mitteilen. Diese Mitteilung muss einen klaren Bezug auf die entsprechende Kaufrechnung
enthalten. Für Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, haftet der Käufer. Durch
den Austausch oder die Reparatur von Produkten wird die Garantiezeit der ursprünglichen
Lieferung nicht verlängert.
3. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Verkäufers Eingriffe oder Instandsetzungen am Produkt vornehmen.
Nachdem der Käufereinen Mangel festgestellt hat, muss er unverzüglich (i) alle geeigneten
Maßnahmen zur Minderung des Schadens ergreifen, (ii) dem Verkäufer den Mangel anzeigen
und (iii) dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Defekt zu beheben. Die mangelhaften
Produkte oder Teile der Produkte müssen auf Verlangen des Verkäufers an den Verkäufer
zurückgegeben werden. Soweit der Verkäufer keine Rückgabe verlangt, sind sie vom Käufer zu
entsorgen.
4. Diese Gewährleistung wird vorbehaltlich einer Wartung der Produkte während des
Gewährleistungszeitraums gegeben. Diese ist vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer
zugelassenen Servicepartner gemäß der Bedienungsanleitung oder der Spezifikationen im
Angebot durchgeführt werden.
5. Für Schäden am Produkt haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei Übernahme von Garantien,
vollumfänglich und unbegrenzt. Für Folgeschäden, die der Verkäufer vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht, haftet er ebenfalls unbegrenzt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf
den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig
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verursachte Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden ist die Haftung ausgeschlossen.
Garantien sind ausgeschlossen, sofern nicht individualvertraglich vom Verkäufer bestätigt.
6. Zu den Folgeschäden gehören Umsatzverlust, Verlust von erwarteten Einkünften,
Kosteneinsparungen oder Gewinnen, Geschäfts- oder Rufschädigung. Die Parteien stimmen
darüber ein, in zulässigem Umfang von den Bestimmungen der gesetzlichen Regelungen
abzuweichen, um die vorliegenden Bestimmungen vollständig anwenden zu können.
7. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Übermittlung unrichtiger oder
unzureichender Informationen durch den Käufer resultieren. Der Verkäufer ist unter keinen
Umständen dafür verantwortlich, die Relevanz, Angemessenheit oder Genauigkeit dieser
Informationen zu überprüfen. Jegliche Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen,
Kostenvoranschlägen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen
vom Verkäufer herausgegebenen Dokumenten oder Informationen können vom Verkäufer
geändert werden, ohne dass dies eine Haftung seitens des Verkäufers begründet. Die Parteien
verpflichten sich eine einvernehmliche kommerzielle Einigung anzustreben, bevor der Käufer
die Geltendmachung von Ansprüchen durch eine Rechtshandlung einleitet, um eventuelle
Fehler oder Ungeeignetheit des Produkts zu beheben.
8. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Gewährleistungen übernimmt
der Verkäufer keine anderen mündlichen oder schriftlichen Garantien, insbesondere in Bezug
auf ausdrückliche oder stillschweigende Zusagen der Handelsfähigkeit und der
Gebrauchsfähigkeit für andere Zwecke als der im Vertrag bestimmten.
X. ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES KÄUFERS
1. Der Käufer muss sich in jeder Hinsicht an alle Bestimmungen halten und alle angemessenen
Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten und
Subunternehmer alle im „Ethikkodex“ des Konzerns des Verkäufers, der Carrier Corporation
(„Carrier“), festgelegten Grundsätze (der „Ethikkodex“) einhalten. Der Ethikkodex kann von
Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen des Verkäufers aktualisiert werden. Der Ethikkodex ist
unter https://www.corporate.carrier.com/corporate-responsibility/governance/ethicscompliance/
verfügbar und auf Anfrage beim Verkäufer in Papierform erhältlich. Er wird
hiermit durch Bezugnahme in diese AGB aufgenommen und stellt einen wesentlichen
Bestandteil dieser AGB dar. Darüber hinaus stimmen beide Parteien überein, keiner Person,
keinem Unternehmen, keiner Regierungsbehörde oder anderen Körperschaft direkt oder
indirekt etwas von Wert anzubieten oder zu geben, um diese oder dieses dazu zu bewegen, in
Bezug auf offizielle Pflichten in der Weise zu handeln oder eine Handlung zu unterlassen, dass
eine Partei auf unangemessene oder rechtswidrige Weise Geschäfte oder einen
unangemessenen Geschäftsvorteil erlangen oder erhalten kann.
2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, einen Aufstellort bereitzustellen, der den
Sicherheitsvorschriften des Landes, in das der Kauf erfolgt und dem EH&S-Regelwerk (Umwelt,
Gesundheit und Sicherheit) des Verkäufers entspricht, d. h. insbesondere sicheren Zugang zum
Aufstellort und sichere Arbeitsumgebungen auf Dächern. Der Verkäufer hat das Recht, alle
Arbeiten sofort einzustellen und seine zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der
Standort diesen Vorschriften nicht entspricht und/oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden müssen.
3. Der Käufer garantiert, dass er die Produkte nicht in der Weise verkaufen, nutzen oder
anderweitig übertragen wird, dass sie mit einer Nuklearanlage oder einer Anlage, die an der
Herstellung oder Lagerung von nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen beteiligt ist,
in Verbindung gebracht werden.
4. Der Käufer hält den Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen
Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger
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für alle Klagen oder Ansprüche, Kosten und Ausgaben für Schäden oder Verluste, einschließlich
Folgeschäden oder -verluste an, Vermögen, Eigentum oder Umwelt, oder jegliche Haftung aus
Verträgen oder schriftlichen Garantien des Käufers schadlos, die sich aus dem Kauf, der
Verwendung, dem Verkauf oder der Installation durch den Käufer oder seine Partner ergeben.
5. Die Parteien sind sich einig, dass jeder Verstoß gegen den Ethikkodex, gegen
Ausfuhrbestimmungen, Nuklear- oder Waffenbeschränkungen oder nicht beseitigte Verstöße
gegen das EH&S-Regelwerk durch den Käufer dem Verkäufer das Recht gibt, den Vertrag aus
wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
6. Die Verpflichtungen des Käufers in diesen Bestimmungen bleiben ungeachtet der Kündigung
oder des Ablaufs des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
XI. WARENZEICHEN UND GEISTIGES EIGENTUM
1. Der Verkäufer ist Eigentümer bzw. Lizenzinhaber aller Warenzeichen, Dienstleistungsmarken,
Handelsnamen, Urheberrechte, Software, urheberrechtlich geschützten Informationen und
sonstigen gewerblichen Schutzrechte von Carrier, die mit den Produkten verwendet werden
oder mit ihnen verbunden sind (im Folgenden gemeinsam als „geistiges Eigentum“
bezeichnet).
2. Dem Käufer ist es gestattet, geistiges Eigentum nur in der vom Verkäufer festgelegten Form,
Art und Weise und nur in Übereinstimmung mit diesen AGB oder schriftlichen oder gedruckten
Dokumenten zu verwenden, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, und nur
während der Gültigkeitsdauer dieser AGB und für die vom Verkäufer an den Käufer gemäß
diesen AGB verkauften Produkte. Jegliche Nutzung des geistigen Eigentums durch den Käufer
erfolgt zugunsten des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, dieses geistige Eigentum zu
schützen und gegebenenfalls das gesamte geistige Eigentum an den Verkäufer zurückzugeben,
wenn diese AGB enden. Der Verkäufer kann das Recht des Käufers zur Nutzung des geistigen
Eigentums jederzeit widerrufen, wenn der Käufer die Anweisungen des Verkäufers zur
Nutzung des geistigen Eigentums nicht befolgt. Der Widerruf kann schriftlich oder in einer
anderen vereinbarten Form erfolgen. Der Käufer muss unverzüglich die Nutzung des gesamten
geistigen Eigentums nach Ablauf oder Kündigung dieser AGB oder anderer separater
Vereinbarungen oder Verträge einstellen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Kosten, Ausgaben
und Anwaltsgebühren zu zahlen, die dem Verkäufer entstehen, um die vom Käufer gemäß
dieser Klausel übernommenen Verpflichtungen durchzusetzen. Der Käufer muss den
Verkäufer unverzüglich über jede Verletzung oder mutmaßliche oder offensichtliche
Verletzung von geistigem Eigentum informieren, von der der Käufer glaubt, dass sie einen
wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Fähigkeit des Käufers hat, die Produkte zu verkaufen
oder den Service gemäß den Bestimmungen dieser AGB oder anderer separater
Vereinbarungen oder Verträge zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Verletzung von Marken oder Warenzeichen oder Verhaltensweisen, die als Weitergabe der
Produkte durch Dritte in Bezug auf die Produkte angesehen werden können, von denen der
Käufer Kenntnis hat oder erlangen könnte.
3. Die Verpflichtungen aus diesem Absatz bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen
und binden die Parteien für die Gültigkeitsdauer des geistigen Eigentumsrechts.
XII. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Der Käufer muss alle aktuellen Preislisten und Rabatttabellen, Teileverkaufs-, Service-,
Reparatur- und Installationsliteratur, Materialien und Veröffentlichungen sowie alle weiteren
Daten oder Informationen, die vom Verkäufer oder seinen verbundenen Unternehmen in
Verbindung mit den Produkten und/oder Services bereitgestellt werden, schützen und
vertraulich behandeln, insbesondere solche, die urheberrechtlich geschützt sein können oder
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vom Verkäufer als solche angesehen werden, unabhängig davon, ob sie mündlich, visuell,
schriftlich oder in anderer greifbarer Form erbracht worden sind. Geschützte Informationen
umfassen ferner alle technischen Informationen, die sich in der Entwicklung befinden und vom
Verkäufer noch nicht für den kommerziellen Verkauf freigegeben wurden, insbesondere
schriftliche Informationen und Informationen, die der Käufer durch Beobachtung oder Arbeit
mit der Entwicklungstechnologie des Verkäufers und/oder durch Beobachtung von oder
Arbeiten mit Fertigungsprozessen oder -maschinen in der Fertigungs- oder technischen
Entwicklungseinrichtung eines Verkäufers erhält.
XIII. HÖHERE GEWALT
Die Parteien haben im Falle höherer Gewalt, die die Erfüllung der ihnen obliegenden
Verpflichtung verzögert, behindert oder unmöglich macht, keine Ansprüche gegen die andere
Partei. In jedem Fall gilt die nachstehende, nicht umfassende Liste von Ereignissen als Fälle
höherer Gewalt, die daher von der Haftung ausgeschlossen sind: Alle Ereignisse außerhalb der
Kontrolle der Parteien und insbesondere alle behördlichen oder gesetzlichen Maßnahmen, wie
Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe oder andere abgestimmte Mitarbeiterhandlungen,
Brände, Überschwemmungen, Naturereignisse, Maschinenversagen oder daraus resultierende
Nichtgebrauchsfähigkeit, Explosionen, Aufruhr, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Aufstände
und Sabotage, Unruhen, Vandalismus, Invasion, Ausschreitungen, nationale
Ausnahmezustände, Piraterie, Entführung, Terrorakte, Embargos oder
Handelsbeschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen, vorübergehende
Sperrungen von Straßen, Epidemien, Gesetzgebungen, Vorschriften, Anordnungen oder
andere Handlungen einer Regierung oder Regierungsbehörde, Transportstreiks, Import- oder
Exportbeschränkungen. Zu diesen Ereignissen gehören auch Verzögerungen des Verkäufers,
die durch weltweiten Mangel an Rohstoffen oder Komponenten verursacht werden (nur in
dem Umfang, in dem der Verkäufer wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen
hat, um solche Verzögerungen zu verhindern, wie etwa alle notwendigen Komponenten oder
Rohstoffe rechtzeitig zu bestellen und Versuche, Ersatzmaterialien zu sichern). Im Falle eines
solchen Vorfalls oder eines ähnlichen Ereignisses muss die andere Partei unverzüglich darüber
informiert werden. In solchen Fällen wird der Vertrag ausgesetzt und die Aussetzungsfrist auf
der ursprünglich festgelegten Frist hinzugerechnet.
XIV. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ
1. Der Verkauf von Produkten erfordert die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener
Daten. Die Parteien fungieren hiermit beide als Datenverantwortliche. Beide Parteien halten
sich an die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils
geltenden Fassung hinsichtlich der im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen und
verarbeiteten personenbezogenen Daten. Wenn der Käufer dem Verkäufer
personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, garantiert der Käufer, dass er dazu rechtlich
befugt ist. Die Datenschutzrichtlinie des Verkäufers für seine Kunden ist hier verfügbar:
https://www.carrier.com/carrier/en/worldwide/legal/privacy-notice/
2. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, Betriebsdaten (d. h. Standort-, Temperatur- und
Energiedaten) der Produkte durch Fernüberwachungssysteme und vor Ort beim Kunden zu
erheben, zu speichern und zu verarbeiten, um die Produkte und Services von Carrier zu
verbessern.
XV. NICHTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages (ganz oder teilweise) unwirksam, rechtswidrig,
unverbindlich oder nicht durchsetzbar sein, gelten die anderen Bestimmungen weiterhin und
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die Parteien werden alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um eine Einigung über eine neue
Bestimmung zu erzielen, die der Absicht der ungültigen, rechtswidrigen, unverbindlichen oder
nicht durchsetzbaren Bestimmung unter Berücksichtigung des Inhalts und Zwecks dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags möglichst nahe kommt.
XVI. ANWENDBARES RECHT
1. Der Vertrag, der diese AGB einschließt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Streitigkeiten, die nicht durch eine außergerichtliche Einigung gelöst werden können,
unterliegen dem Gerichtsstand Köln.
2. Sofern nicht anders schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, sind diese AGB
(einschließlich aller Ergänzungen oder Änderungen daran) von der Anwendung des
Übereinkommens über Verträge von Carrier über den internationalen Warenkauf
ausgeschlossen.
3. Der Verkäufer unterliegt den geltenden Ausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen, die von
der Europäischen Union, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Regierungen erlassen werden und Änderungen unterliegen können. Der Käufer wird den
Verkäufer nicht veranlassen, gegen diese Gesetze zu verstoßen, und muss alle erforderlichen
Konformitätserklärungen zur Einhaltung dieser Gesetze in dem Umfang geben, die vom
Verkäufer zur Einhaltung dieser Ausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen verlangt wird.
Die Parteien gehen davon aus, dass der Verkäufer nicht gegen diese AGB verstößt, wenn er
sich an Ausfuhrbeschränkungen oder -bestimmungen hält. Der Verkäufer kann sich weigern,
Verpflichtungen aus diesen AGB zu erfüllen oder eine im Rahmen der Vereinbarung erteilte
Bestellung ablehnen oder diese AGB mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen,
wenn dies für den Verkäufer einen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften darstellt,
insbesondere in Bezug auf internationale Handelsvorschriften, die den Verkauf von Waren und
Services an bestimmte Länder, bestimmte natürliche oder juristische Personen, die
internationalen wirtschaftlichen, finanziellen oder anderen Sanktionen unterliegen.
Gültig ab 1. April 2022.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von CCR Kältetechnik Deutschland GmbH