Elektroinstallation
Mensa Schorndorf
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektidee Die geplante kleine Schulmensa dient als zentraler Treffpunkt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und unterstützt die ganztägige Nutzung des Schulstandortes. Ziel ist es, einen funktionalen, freundlichen und nachhaltigen Ort für die tägliche Essensversorgung zu schaffen, der zugleich Aufenthaltsqualität und Gemeinschaft fördert. Architektur und Gestaltung Der eingeschossige Neubau zeichnet sich durch eine klare, moderne Architektursprache aus. Großzügige Glasfassaden öffnen den Innenraum zum Außenbereich und sorgen für viel Tageslicht sowie eine helle, einladende Atmosphäre. Das auskragende Dach bietet Witterungsschutz und betont die horizontale Gliederung des Baukörpers. Die Kombination aus transparenten Fassadenflächen, warmen Materialtönen und einer ruhigen Formsprache fügt sich harmonisch in die bestehende Schulanlage ein. Raumkonzept und Nutzung Die Mensa ist für eine überschaubare Anzahl von Nutzern konzipiert und ermöglicht eine flexible Nutzung. Der Speiseraum bietet ausreichend Platz für gemeinsames Essen sowie für informelle Aufenthalte außerhalb der Essenszeiten. Durch die offene Gestaltung sind gute Übersicht, kurze Wege und eine angenehme Akustik gewährleistet. Die Ausgabeküche ist funktional angebunden und unterstützt einen effizienten Ablauf während der Essenszeiten. Außenraum und Einbindung Der Baukörper ist in eine begrünte Außenanlage eingebettet. Pflanzflächen und niedrige Sträucher strukturieren den Übergang zwischen Gebäude und Freiflächen und schaffen eine freundliche Umgebung. Die direkte visuelle Verbindung zwischen Innen- und Außenraum stärkt den Bezug zur Natur und trägt zu einem positiven Raumgefühl bei. Adresse Neubau einer Mensa für die Reinhold - Maier - Schule mit Ortsverwaltung in Schorndorf Weiler David-Wolleber-Straße 3 73614 Schorndorf- Weiler 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.  Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Projektidee
Allgemein technische Hinweise In den EPs ist zu berücksichtigen: 1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als geschuldet. Alle Positionen verstehen sich, so nicht anders beschrieben,  als liefern, transportieren, montieren und in Betrieb nehmen. 2. Der AG behält sich vor, Positionen des LVs, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu den angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu vergeben. 3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der Ausführung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, ausschließlich der behördlichen Gebühren. 4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichenfalls die vorliegende Ausführungsplanung für die Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen Beteiligten ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen kannmit der Montage begonnen werden. Die Montage darf ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen. 5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende Auflistungen des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr. und den Grundrissen mit Eintragungen vorzulegen. Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen sind vor Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es dürfen keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ nicht auf der Baustelle sind. 6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile sind zu bemustern. Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so frühzeitig anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren Vertretungen Zeit haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungsschilder, Pumpen, Armaturen usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden. 7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer zu liefernde Materialien müssen unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. 8. Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. 9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle muss ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf nur mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG die sofortige Ablösung verlangen. 10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind durchzuführen, einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle Anträge zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die Koordination zwischen und mit den privaten und öffentlichen Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen. 11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass der AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder Protokollen ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart. Alle daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende Baustellenbehinderungen und Anfahrten. 12. Einweisung in Anlagenbedienung Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage und der Anlagendokumentation einzuweisen. Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen. Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. 13. Sofern nicht anders angegeben sind Revisionsunterlagen nach VDI 6026 in 1-facher Ausfertigung in Ordner geordnet mit Inhaltsangabe dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen 1-fach auf CD (Textteil als PDF-Datei, Pläne als PDF- und DWG-Datei) zu übergeben. Die Bestandsunterlagen sind im wesentlichen 6 Wochen vor der Abnahme, als Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach einzureichen. INHALTSVERZEICHNIS 1. Ordner-Inhaltsverzeichnis, Raumnummernplan, Anlagenverwaltung 2. Planungsgrundlagen Anlagenbeschreibung, Anlagenschemata, Rohrnetzberechnung 3. Auflistung Revisionspläne, Bestandszeichnungen mit Schnitten, Detailzeichnungen, Strang- bzw. Schaltschemata. Die jeweiligen Brandschottungen sind entsprechend in den Plänen einzuzeichnen, zu nummerieren und auch bildlich zu katalogisieren. Die Dokumentation ist Bestandteil der vom AN einzureichenden Dokumentation. 4. Fabrikatslisten, Ersatzteilliste mit Typenangabe und Bezugsquelle, Gerätekarten, Herstellerunterlagen mit Kennzeichnung der eingesetzten Komponenten, Kennlinien der eingebauten Komponenten 5. Bedienungs- und Wartungsanweisung (ausführlich am Ende der Auflistung), Wartungsvorschriften, Wartungstermine, Störungsbeschreibung mit Beseitigungshinweise 6. Abnahmebescheinigungen, Einweisungsbescheinigung, Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, Bescheinigung über die Einhaltung der DVGW- und DIN Normen, Bescheinigung über die Einhaltung nach VBG, Bauartenzulassungen 7. Mess-, Spül- und Druckprobenprotokolle 8.  Errichterbescheinigung 9.  Für den Betrieb der Anlagen erforderliche Softwarestände 14. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen, welche ausschließlich in deutscher Sprache erstellt sind, sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen: 14.1 Anlagenbeschreibung - Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung - Garantiewerte - Betriebsdaten - Installationsdaten - anlagenspezifische Merkmale 14.2 Bedienungsanweisung - Funktion und Lage der Bedienungsorgane - Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der   Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-,   Schutz- und Regelgeräte - Erläuterung der Sicherheitseinrichtungen - Anweisungen für Betriebsunterbrechungen - wirtschaftlichste Betriebsart 14.3 Wartungsanweisung - Erläuterung der Störmeldung - Fehlersuchtabelle (Diagnosesystem) - Schmier- und Dichtungsarbeiten - Spezialwerkzeuge - Eigenschaften von Betriebsmitteln   (Bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter) - behördliche Kontrollen und Prüfungen - Art und Zeitfolge der Überwachung   (Inspektionstabelle) 14.4 Ersatzteilaufstellung - Reserveeinrichtungen - Verschleißteile - Ersatzteilliste mit Angaben des Herstellers,   Auslieferungslagers und des Kundendienststützpunktes   mit Anschrift und Telefon-Nr., Typ- bzw. Fabrikation- Nr.,   Größe, Leistung, Bestelldaten usw.
Allgemein technische Hinweise
1 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1. 1 KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
1. 1
KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
2 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
2
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
2. 1 KG 444.1 Unterverteiler
2. 1
KG 444.1 Unterverteiler
2. 2 KG 444.4 Kabel und Leitungen
2. 2
KG 444.4 Kabel und Leitungen
2. 3 KG 444.6 Verlegesysteme
2. 3
KG 444.6 Verlegesysteme
2. 4 KG 444.7 Installationsgeräte
2. 4
KG 444.7 Installationsgeräte
3 KG 445 Beleuchtungsanlagen
3
KG 445 Beleuchtungsanlagen
3. 1 KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
3. 1
KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
3. 2 KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
3. 2
KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
3. 3 KG 445.3 Außenbeleuchtung
3. 3
KG 445.3 Außenbeleuchtung
4 KG 446 Potentialausgleich
4
KG 446 Potentialausgleich
0015 Vorbemerkung
[0015]
Vorbemerkung
E
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen Kanälen, Steigetrassen, in Zwischendecken mit Kabelhalterung (Abstand max. 0,60 m) zu verlegen bzw. in Leerrohre einzuziehen. Erdungsleitungen (NYM, NYY) sind am Anfang und am Ende mit Markierungsband (grün/gelb) nach DIN 40705 zu umwickeln. Anschlussstellen im Erdreich sind mit Bitumenlack zu streichen und mit Densoband zu umwickeln.
Erdungsleitungen (NYM/NYY-grün/gelb) auf Kabelrinnen
4.__. 10 NYY 1 x 4 mm² NYY  1 x 4 mm² liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 10
NYY 1 x 4 mm²
100,00
m
4.__. 20 NYY 1 x 6 mm² NYY  1 x 6 mm² liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 20
NYY 1 x 6 mm²
120,00
m
4.__. 30 NYY 1 x 16 mm² NYY  1 x 16 mm² liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 30
NYY 1 x 16 mm²
80,00
m
4.__. 40 NYY 1 x 50 mm² NYY  1 x 50 mm² liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 40
NYY 1 x 50 mm²
20,00
m
4.__. 50 PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl. PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl. Potentialausgleichsschiene in schwerer Ausführung mit ca. 7 Anschlussmöglicheiten, komplett mit allem Zubehör einschl. Beschriftung liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 50
PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 7 Anschl.
2,00
St
4.__. 60 PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl. PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl. Potentialausgleichsschiene in schwerer Ausführung mit ca.15 Anschlussmöglicheiten, komplett mit allem Zubehör einschl. Beschriftung liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 60
PA-Schiene schwere Ausführung mit ca. 15 Anschl.
1,00
St
4.__. 70 Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen an metallene Gegenstände, Serverschränke, Doppelboden, Türzargen, Bodeneinläufe, Geländer usw. einschl. des notwendigen Schellen- oder Schraubmaterials. liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 70
Anschlüsse der Potentialausgleichsleitungen
12,00
St
4.__. 80 Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung anschließen liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 80
Rohrleitungen bis DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung
2,00
St
4.__. 90 Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung anschließen liefern und betriebsfertig montieren
4.__. 90
Rohrleitungen über DN 50 mit Rohrschellen an Erdungsleitung
2,00
St
4.__. 100 Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 +2 Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 + 2 als anschlussfertige Kombi-Ableiter, für einphasige TNS-Systeme Nennspannung AC: 230V max. Ableitstoßstrom: 25kA, Anzahl der Ports: 1 Gehäusewerkstoff aus Thermoplast, Farbe Rot, Montage auf Hutschiene, Einbaumaße. 2TE Schutzart IP-20, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse mit integrierter Hutschiene, für den Schutz einer 230V-Anschlussleitung zur Versorgung von Komponenten im Außenbereich, Montage in Nähe der Kabeldurchführung in den Außenbereich, liefern und betriebsfertig montieren Fabrikat: Dehn Typ: DSH TN 255 + Kunststoffgehäuse Artikel-Nr.: 941 200 oder gleichwertig
4.__. 100
Kombi-Überspannungsableiter Typ 1 +2
2,00
St
4.__. 110 Kombi-Überspannungsableiter Überspannungsableiter als Kombi-Ableitermodul mit life-check zum Schutz für Fernmeldeleitung mit 2 Doppeladern. Life-check erkennt thermische und elektrische Überlastzustände nach denen der Ableiter auszutauschen ist. Nennspannung 180V Nennstrom: 0,75A Blitzstoßstrom: 10kA Blitzstoßstrom pro Ader 2,5kA Schutzart IP-20 als anschlussfertige Kompletteinheit, bestehend aus Basisteil und gesteckten Schutzmodulen, Gehäusewerkstoff aus Thermoplast, Farbe Gelb, Montage auf Hutschiene, Einbaumaße. 2TE, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse mit integrierter Hutschiene, für den Schutz von Informations- u. Fernmeldetechnischen/Sicherheitstechnischen Komponenten im Aussenbereich, Montage in Nähe der Kabeldurchführung in den Außenbereich, liefern und betriebsfertig montieren Fabrikat: Dehn Typ: BTX ML4 BD 180 + Kunststoffgehäuse Artikel-Nr.: 920 347 oder gleichwertig
4.__. 110
Kombi-Überspannungsableiter
2,00
St
4.__. 120 Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel zum Schutz für Fernmeldeleitung Kat 7 Nennspannung 48V Nennstrom: 1A Blitzstoßstrom: 10kA Schutzart IP-10 Gehäusewerkstoff aus Zinkgruckgusst, Farbe Blank Montage auf Hutschiene, Einbaumaße. 2TE, bErdung über Hutschiene, einschließlich Kuststoff-Schutzgehäuse mit integrierter Hutschiene, für den Schutz einer Kat-/ Anschlussleitung zur Versorgung von Komponenten, in der Außenanlage. Montage in Nähe der Kabeldurchführung in den Außenbereich, liefern und betriebsfertig montieren Fabrikat: Dehn Typ: DPA M CLE RJ45B 48 + Kunststoffgehäuse         Artikel-Nr.: 929 121 oder gleichwertig
4.__. 120
Kombi-Überspannungsableiter Cat-7-Kabel
E
2,00
St
5 KG 448 Sonstige Leistungen
5
KG 448 Sonstige Leistungen
5. 1 KG 448.1 Brandschutz
5. 1
KG 448.1 Brandschutz
5. 2 KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
5. 2
KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
5. 3 SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
5. 3
SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
6 KG 452 Such- und Signalanlagen
6
KG 452 Such- und Signalanlagen
6. 1 KG 452.1 Sprechanlage
6. 1
KG 452.1 Sprechanlage
6. 2 Notruf Behinderten-WC
6. 2
Notruf Behinderten-WC
7 Sonnenschutzanlagen
7
Sonnenschutzanlagen
Sonnenschutz (Allgemein) Die Sonnenschutzanlage wird über den EIB gesteuert. Die erforderlichen EIB-Komponenten (Motorsteuergeräte, Jalousieaktoren, Wetterstation etc.) sind im Titel Installationsgeräte ausgeschrieben.
Sonnenschutz (Allgemein)
7.__. 10 Kupplung Stak 3 Kupplung Stak 3 Als Gegenstück für den am Anschlusskabel des bauseits gelieferten Antriebsmotors befindlicher Stecker (genauer Typ nach Angabe der Sonnenschutzfirma). Fertig montiert und angeschlossen. Typ: Kupplung STAK3 Art.Nr.: 04726 oder gleichwertig
7.__. 10
Kupplung Stak 3
18,00
Stk
7.__. 20 Steckverbindung für Motoren herstellen Steckverbindung für Motoren herstellen Herstellen der Steckverbindungen für die Jalousie-Motoren, inkl. liefern der jeweils zugehörigen Kupplung und der beiden Stecker, sowie systembedingtem Zubehör. Steckverbindung betriebsfertig montieren und anschließen.
7.__. 20
Steckverbindung für Motoren herstellen
18,00
Stk
7.__. 30 Inbetriebnahme Inbetriebnahme der Anlage durch Fachpersonal zusammen mit der Installationsfirma. Einführung in die Bedienung der Sonnenschutzsteuerung.
7.__. 30
Inbetriebnahme
1,00
Stk
8 KG 457 Übertragungsnetze
8
KG 457 Übertragungsnetze
8. 1 KG 457.1 Passives Datennetz
8. 1
KG 457.1 Passives Datennetz