01 Elektroakustische Anlagen (KG 454)
Elektroakustische Anlagen (KG 454)
01.__.0010 Elektroakustische Anlagen (KG 454) Für den Neubau ist eine Alarmierungsanlage nach Punkt 7 der Schulbaurichtlinie erforderlich.
Durch den Auftragnehmer sind die Anschlusssituation an die vorhandene elektroakustische Anlage (ELA) sowie die Erweiterbarkeit der Anlage vor Ort und ggf. mit der zuständigen War-tungsfirma zu prüfen. Dabei ist insbesondere zu beurteilen, ob die ELA in einem technisch einwandfreien Zustand ist und hinsichtlich Leistung um die Neubaumaßnahme erweitert werden kann.
Die vorhandene Zentrale steht in einem allgemeinen Lagerraum (siehe Abbildung 1) und erfüllt zum derzeitigen Kenntnisstand nicht die relevante technische Anforderung.
Die beschriebene Anlage dient der Evakuierung im Brandfall, für Durchsagen sowie den Pausengong.
Die Räumlichkeiten des Neubaus sind mit Deckeneinbaulautsprechern und zugehörigen Laut-sprecheranschlussdosen auszustatten und zu verkabeln. Die Deckeneinbaulautsprecher sind für eine ausreichende Sprachverständlichkeit entsprechend der räumlichen Gegebenheiten auszuwählen und zu dimensionieren.
Elektroakustische Anlagen (KG 454)