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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Blitzschutz- und Erdungsanlage
01
Blitzschutz- und Erdungsanlage
01.__.0010 Erdungsanlage KG 446 Das Gebäude ist mit einer Erdungsanlage nach DIN 18014 und VDE 0185-305 (alle Teile) auszustatten, bestehend aus:
Fundamenterder (Maschenweite < 20 x 20 m)
Ringerder (Maschenweite < 10 x 10 m)
Verbindungen untereinander und mit der Bewehrung
Anschlussfahnen für Potentialausgleich und äußeres Blitzschutzsystem.
Die Erdungsanlage des Neubaus ist mit der des Bestandsgebäudes zu verbinden.
Messung und Kontrolle der erstellten Erdungsanlage:
Durchgangsmessung aller Anschlussteile untereinander mit Auflistung aller gemessenen Widerstandswerte und Erstellen eines Prüfprotokolls.
Die Durchgangsmessung zwischen dem Anschlussteil für die Haupterdungsschiene und allen anderen Anschlussteilen muss einen Widerstandswert von ≤ 1 Ω aufweisen. Die Durchgangsmessung hat vor dem Einbringen des Betons zu erfolgen.
Nach Fertigstellung der Leistungen ist ein gemeinsamer Abnahmetermin mit dem Planungsbüro zu vereinbaren. Die Abnahme muss vor den Betonierarbeiten erfolgen. Der Termin ist spätestens eine Woche vorher bekannt zu geben.
In die Dokumentationsunterlagen ist aufzunehmen:
Formblatt nach DIN 18014 Anhang C
Prüfprotokoll mit Auflistung der Ergebnisse der Durchgangsmessung
aussagekräftige Fotografien der Gesamterdungsanlage (durchnummeriert)
eindeutig zuordnungsbare Detailaufnahmen von Verbindungsstellen z. B. zu Haupterdungsschienen, Anschlussteilen der Blitzschutzanlage (durchnummeriert)
Grundriss inkl. Eintragung der vorgenannten Fotonummern
01.__.0010
Erdungsanlage KG 446
1,00
Stk
01.__.0020 Äußere Blitzschutzanlage (KG 446) Das Gebäude ist mit einem äußeren Blitzschutzsystem der Blitzschutzklasse III nach VDE 0185-305 (alle Teile) auszustatten.
Die Trennstellen werden oberirdisch in 0,8m üOKG angeordnet und mir Nummernschildern versehen.
Die Ableiter sind auf der Fassadenoberfläche, bevorzugt an den Fallrohren zu installieren. Im Griffbereich (bis zu einer Höhe von 3m üOKG) sind diese mit einem reduzierten Befestigungs-abstand von max. 30cm zu befestigen. Für die Ableiter sind 8mm Rundleiter Werkstoff Aluminium zu verwenden.
Alle Metallbauteile der Fassade sowie im Griffbereich um den Ableiter (z.B. Zäune, Fahrradständer etc.) sind in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubeziehen.
Auf dem Dach ist ein Maschennetz von < 15 x 15 m aus 8 mm Rundleiter Werkstoff Aluminium als Fangeinrichtung aufzubauen. Die Leitungen sind mit Dachleitungshaltern aus frostbeständigem Beton, Gewicht mind. 1kg zu befestigen.
Sämtliche Dachaufbauten wie Photovoltaikanlagen, Lüftungsgeräte, -hauben, Attika usw. sind mit Fangstangen oder -spitzen gegen Direkteinschläge zu schützen.
Die Fangeinrichtung des Neubaus ist mit der Anlage auf dem Bestandsgebäude zu verbinden.
Alle Betonsockel (von Fangstangen und Dachleitungshaltern) sind zum Schutz der Dachhaut mit wetter- und UV-beständigem Kunststoffunterteil auszuführen.
Sämtliche Elektroinstallationen sind in ausreichendem Abstand zu den Fangeinrichtungen zu platzieren. Der notwendige Trennungsabstand ist zu berechnen und vor Installationsbeginn nachzuweisen. Berechnungsgrundlagen:
Blitzschutzklasse: III
Stromstärke I: 100 kA
Werkstofffaktor km: 0,5 (feste Baustoffe)
Nichtelektrische metallene Dachaufbauten sind in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubeziehen und auf kürzestem Weg anzuschließen.
Erstprüfung und Messung nach DIN EN 62305-3 bestehend aus Messung (Durchgängigkeit der Verbindungen und Übergangswiderstand zur Erdungsanlage an allen Messstellen), Protokollierung im Prüfbericht sowie Erstellung der Bestandsdokumentation bestehend aus Prüfprotokoll, Wartungshinweise, Grundrisse.
Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Schritt- und Berührungsspannung sind nicht vorgesehen.
01.__.0020
Äußere Blitzschutzanlage (KG 446)
1,00
Stk