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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
- Weilerswist, Meisenweg 7
- 15 Wohneinheiten
- 16 Tiefgaragenstellplätze
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG Plus
- 2 Vollgeschosse + DG, das Gebäude ist unterkellert und hat eine Tiefgarage
- Krüppelwalmdach
- Gesamtwohnfläche: 1.022,64m²
- Kubatur: 5.660m³ (davon 1.440m³ Tiefgarage + Rampe und 640m³ Keller)
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
Beginn Rohbau ca. November 2025
Beginn Ihrer Leistung ca. Anfang April 2026
Projektbeschreibung
Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter auszufüllen oder per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de
Ausführungsdauern
______ Arbeitstage Rohinstallation Tiefgarage mit Kellergeschoss
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Schächte und Steigestränge bis Dachfläche
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Rohinstallation je Etage
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Montage Wärmeerzeugung
______ Arbeitstage Ausführungsdauer: Fußbodenheizung inkl. PE-Folie und Dämmung je Etage bis der Estrichleger beginnen kann
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Fertiginstallation Tiefgarage bzw. KG
______ Arbeitstage Ausführungsdauer Fertiginstallation je Etage
______ Arbeitstage Gesamtdauer
Vorgesehene Anzahl Mitarbeiter_____
Die Montage erfolgt mit _____ eigenen Mitarbeitern______ Subunternehmern
Samstagsarbeit ist_____ möglich______ nicht möglich
Umlagen
Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
Bauleistungsversicherung 0,70 %
Baustrom 0,15 %
Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen
Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1.Vertragsbestandteile
1.1.Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender Reihenfolge zugrunde:
-das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
-das Angebot des Auftragnehmers
-das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
-die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
-die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
-die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
-die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
-sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe und Bauteile
-die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen Richtlinien, für die jeweiligen Gewerk
-die jeweils gültige Baupreisverordnung
-die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung, Massenberechnung etc.
1.2.Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3.Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2.Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1.Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2.Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3.Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten. Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur Ausführung.
2.4.Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5.Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit) dar.
2.6.Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt.
2.7.Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen einzusehen.
2.8.Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9.Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen; weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3.Tagelohnarbeiten
3.1.Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die Bauleitung durchgeführt werden.
3.2.Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht erfolgen.
4.Baustelleneinrichtung
4.1.Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau, einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2.Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten beziehen.
4.3.Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4.Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5.Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt, Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des betreffenden Unternehmers.
4.6.Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7.Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5.Ausführungen
5.1.Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2.Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung verlangen.
5.3.Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4.Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers. Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5.Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6.Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6.Gewährleistung
6.1.Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen, die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB (Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2.Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7.Haftung
7.1.Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2.Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages verursachten Schadens.
7.3.Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4.Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert nachweisen.
7.5.Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8.Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den Auftraggeber treffen.
9.Ausführungsfristen
9.1.Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2.Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10.Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor, gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11.Rechnung und Zahlung
11.1.1.Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb von 14 Tagen.
11.1.2.Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.1.3.Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen, bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.1.4.Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden.
11.1.5.Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12.Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1.1.Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.1.2.Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen
Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.1.3.Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.
12.1.4.Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13.Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
OrtDatum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
Zusätzliche Vertragsbedingungen Vertragsbestandteile
Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender Reihenfolge zugrunde:
-das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
-das Angebot des Auftragnehmers
-das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
-die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
-die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
-die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
-die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
-sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe und Bauteile
-die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen Richtlinien, für die jeweiligen Gewerk
-die jeweils gültige Baupreisverordnung
-die zeichnerischen Unterlagen einschl. der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung, Massenberechnung etc.
Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber schriftliche anerkannt sind.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Allgemein
1.1 Die Errichtung sämtlicher technischer Anlagen unterliegt in allen Teilen den anerkannten Regeln der
Technik und den geltenden Bestimmungen, insbesondere Landesbauordnung, Wärme- und Schallschutz im
Hochbau, DIN/EN - Normen und VDI- Richtlinien, Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer,
Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Vorschriften der örtlichen Versorgungsunternehmen
(neueste Fassung).
1.2 Die technischen Anlagen sind in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Betriebssicherheit nach dem neuesten
Stand der Technik auszuführen. Besonders zu berücksichtigen sind die aktuellen brandschutztechnischen
Bestimmungen des DIBT seit dem 1. Januar 2013 sowie die neuen Abstandsregeln für die
Rohrleitungsinstallationen. Alle brandschutztechnischen Rohrleitungsdurchführungen sind von einem staatlich
anerkannten Brandschutzsachverständigen abnehmen zu lassen.
1.3 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Lieferungen und Leistungen und
die ihm überlassenen bzw. von ihm benutzten Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung, Verunreinigung,
Diebstahl, Witterungseinflüssen und dergleichen zu schützen.
1.4 Später verdeckt liegende Installationen sind offenzuhalten, bis die entsprechende technische Prüfung und
Freigabe erfolgt ist. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Fachbauleitung zulässig. Die Anlagenteile sind so
anzuordnen und zu montieren, daß Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten ungehindert und ohne
zusätzliche Hilfsmittel möglich sind.
1.5 Montage- und Abdrückarbeiten erfolgen unterteilt nach Geschossen und Steigesträngen.
Montageunterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen und sind einzukalkulieren.
1.6 Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind auch in Abstimmung mit
dem Auftraggeber und den Abnahmeorganisationen dauerhaft zu beschriften oder zu beschildern. Sie
kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern.
1.7 Der Abstand der Rohraufhängungen ist dem jeweiligen Rohrmaterial und der Dimension anzupassen und
darf 2,0 m nicht überschreiten. Ver- und Entsorgungstrassen in Installationsschächten sind nur an Wänden mit
einem flächenbezogenen Gewicht von mind. 220 kg/mÇ (Installationswände) zu befestigen. Stehen diese
Installationswände nicht zur Verfügung, sind Rohrleitungstraversen für die Rohrleitungsbefestigungen mittels
Profilformstahl zwischen Rohdecke und Rohfussboden zu erstellen.
1.8 Rohrverbindungen im Bereich von Wand- und Deckendurchbrüchen sind nicht zugelassen.
1.9 Stemmarbeiten und Kernbohrungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Statiker und der örtlichen
Bauleitung vorgenommen werden.
1.10 Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu
prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb
einschließlich Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Im Rahmen des Probebetriebes
hat der Auftragnehmer Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierungen bzw. Einstellungen der
Anlage und Anlagenteile durchzuführen. Diese Arbeiten umfassen auch die Steuer- und Regelanlage, soweit diese
Anlage im vertraglichen Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten ist. Die durchgeführten
Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Meß- und Einstellwerten zu belegen. Die
Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben und die Einstellwerte müssen den Sollwerten
entsprechen.
1.11 Von sämtlichen technischen Einbauteilen sind die entsprechenden Zulassungs / Verwendbarkeits- und
Übereinstimmungserklärungen bzw. Dokumentationen vorzulegen und zu übergeben. Der Nachweis der
Güteeigenschaften der eingesetzten Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Prüfzeugnisse einer amtlichen deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des/der Prüfzeichen vom Bieter zu erbringen.
1.12 Aufgebrachte Decken- Dämmplattenkonstruktionen im Bereich des KG sind bei den
Rohrbefestigungssystemen zu berücksichtigen (einschl. verzinkter Unterlegscheiben sowie Muttern und
Kontermuttern).
1.13 Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter an Ort und Stelle über alle örtlich bedingten Umstände zu
informieren und sich in allen Einzelheiten über die Beschaffenheit der herzustellenden Anlagen zu unterrichten und
ggfs. bedingte Erschwernisse bei der Preisberechnung zu beachten.
1.14 Sind Einzelheiten der Leistungen und Lieferungen nach Auffassung des Bieters in den Angebotsunterlagen
nicht eindeutig ausgewiesen, so hat er sich durch Rückfragen Klarheit zu verschaffen.
1.15 Widersprüche bei der Beschreibung der anzubietenden Anlagenteile, die sich später als kostenerhöhend
auswirken, müssen bei Angebotsabgabe / beim Vergabegespräch vom Bieter aufgezeigt werden.
1.16 Alle Kosten zur Erfüllung des Vertrages für vorgenannte Leistungen und alle Nebenleistungen nach VOB
sind in das Angebot einzukalkulieren, auch wenn diese bei den einzelnen Positionen nicht erwähnt sind oder wenn
hierfür keine besondere Position aufgeführt wurde.
1.18 Allgemeine Lieferungs- und Vertragsbedingungen der Bieter sind nicht verbindlich und werden nicht
Vertragsbestandteil.
1.19 Erforderliche Schutzmaßnahmen während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verschmutzungen
sowie Brandschutz sind einzukalkulieren. Eine Grundendreinigung ist vorzunehmen. Sämtliche Bauteile,
Rohrleitungen usw. sind von anhaftendem Montage- und Bauschmutz zu reinigen.
1.20 Sämtliche Vorgänge auf der Baustelle werden vom Auftragnehmer in Tagesberichten erfaßt, welche der
Bauleitung wöchentlich 1-fach vorzulegen sind.
1.21 Alle Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten sowie alle anderen brandauslösenden Arbeiten sind
ausdrücklich nur unter Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz auszuführen. Diese Arbeiten sind der
Bauleitung im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.
1.22 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer
eigenverantwortlich zu treffen.
1.23 Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Ausführung seiner Leistungen alle maßgeblichen
Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) seiner Berufsgenossenschaft sowie sämtliche einschlägigen behördlichen
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen,
- die Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter der Berufsgenossenschaften.
1.24 Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer:
Sollten im Zuge der Arbeiten von anderen Unternehmern angebrachte Schutzabdeckungen, Geländer etc.
vorübergehend entfernt werden müssen, sind sie durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß wieder herzustellen.
Für die Dauer der Entfernung müssen die Gefahrenstellen eigenverantwortlich durch andere geeignete
Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
1.25 Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführungen usw. sind auf Grundlage der Planungsunterlagen
mit den Gewerken aller AN in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage einzelner Abschnitte hat der AN eine
Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten AN herbeizuführen. Änderungenunterlassene Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen
Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind zu
berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
1.29 Vor Bestellung und / oder Montage sämtlicher Anlagenkomponenten sind die vorhandenen Rohbau- und
Installationsmaße vor Ort zu überprüfen; bei Unstimmigkeiten zu der vorgesehenen Ausführungsplanung /
Montageplanung ist die Fachbauleitung zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
1.30 Alle angebotenen Lieferungen und Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein.
1.31 Sollten im Laufe der Bauzeit erforderliche oder zusätzliche Leistungen notwendig oder angeordnet werden,
so ist innerhalb einer Woche nach deren Bekanntwerden ein Nachtragsangebot zur Prüfung und Genehmigung
einzureichen. Das Nachtragsangebot ist in Anlehnung an die EP-Liste aufzustellen und muß folgendes beinhalten:
- ausführliche Begründung für die Notwendigkeit der Leistungsänderung oder Zusatzleistung
- die zur Ausführung kommende Leistung mit Angabe der Spezifikation, Qualitätsstandard, Fabrikat- oder
Typenbezeichnung usw.
- die zur Ausführung kommenden Massen der Einzelleistungen mit Einheitspreisen und Endsummen
- eine Mehr- oder Minderkostenaufstellung der entfallenen und geänderten oder zusätzlichen Leistungen
Die Preise sind auf der Kalkulationsgrundlage der EP der hauptvertraglichen Arbeiten zu ermitteln. Der
Auftragnehmer darf mit den Arbeiten erst beginnen, wenn die entsprechende Nachbeauftragung vorliegt. Sollte der
AN trotz fehlender Freigabe die Installationen bereits ausgeführt haben, so hat der AG Anrecht auf kostenlose
Demontage der Leistungen.
2. Hinweise
2.1 Folgende Leistungen sind über die in VOB Teil C erfaßten Nebenleistungen hinaus Bestandteil der
vertraglichen Leistung und sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
- Teilnahme an wöchentlichen Projekt-, Abstimmungs- und Baubesprechungen.
- Koordination der Montageplanung (u.a. technisch, terminlich) mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken.
- Anfertigen und Vervielfältigen der Montage- und Revisionsunterlagen sowie sonstiger in den Vertragsbedingungen
genannter Unterlagen.
- .berprüfen und Anzeichnen von Schlitzen, Durchbrüchen und Kernbohrungen sowie von erforderlichen
Nacharbeiten
- Vorhalten der kompl. Werkzeuge, Geräte und Leitern, das Einrichten und Abräumen der Baustelle.
- Auf- und Abbau sowie Vorhalten von sämtlichen Gerüsten und Arbeitsbühnen, unabhängig von der Höhe.
- Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind.
- Lieferung der für die Inbetriebnahme, Druckprobe und den Probebetrieb notwendigen Stoffe.
- Antragsformulare mit allen technischen Daten und zugehörigen Zeichnungsunterlagen für die Lüftungstechnik.
- Funktionsschemen in Technikzentralen und Unterstationen
- Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile.
- Protokolle mit Meß- und Einstellwerten über Funktionsprüfungen und Einstellungen.
- Die nach VDE 0100 vorgeschriebene Prüfung der Schutzmaßnahmen und der Isolationswiderstände ist vor
Inbetriebnahme gemeinsam mit dem Fachunternehmer für das Gewerk Elektro durchzuführen und zu protokollieren.
- Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen einschl. erforderlicher Wiederholungsprüfungen des
Auftraggebers und der Abnahmeorganisationen.
- Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und
Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstigen Abnahmeprüfungen, sowie Einstellung und Betrieb
der Anlage bis zur mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber.
- Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals. Über die Einweisung ist eine schriftliche Bestätigung
(Protokoll) vorzulegen.
3. CAD-BEARBEITUNG
3.1 Die Montage-, Bestands- und Revisionsunterlagen sind grundsätzlich auf CAD (Auto- CAD / DWG-Format)
unter Berücksichtigung der projektspezifischen Standards bzw. Festlegungen zu bearbeiten.
3.2 Der Datenaustausch mit den Beteiligten erfolgt grundsätzlich über elektronische Medien. Für den Stand der
Daten ist jeder Beteiligte selbst verantwortlich.
3.3 Die Freigabe von Plänen kann aus rechtlichen Gründen nur in Papierform erfolgen.
3.4 Für den Virenschutz und die Datensicherung ist jeder Projektbeteiligte grundsätzlich selbst verantwortlich.
3.5 Ein Plan ist nur innerhalb der Grenzen seines bezeichneten Geltungsbereichs gültig, auch wenn weitere
Informationen als CAD-Daten mit zur Verfügung gestellt werden (z.B. benachbartes Bauteile).
4. MONTAGEUNTERLAGEN
4.1 Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montageunterlagen folgende Grundlagen zur Verfügung
gestellt:
- Grundrißpläne des Architekten (Werkpläne des Architekten)
- Schnittzeichnungen und Detailpläne des Architekten
- Lageplan
- Schlitz- und Durchbruchspläne (in Werkplänen des Architekten)
- Schalpläne
- Baugenehmigung
- Brandschutzgutachten
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- genehmigter Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
4.2 Auf der Grundlage vorgenannter Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die Montageunterlagen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der
Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau
beteiligten Gewerken verpflichtet.
Für die Erstellung der und Montageplanung hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen:
- die letztgültige Geb.udeausführung;
- die letztgültigen Werkpläne des Architekten für die zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und
Anlagenteile;
- die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionssicherheit.
4.3 Folgende Montageunterlagen sind der Bauleitung mind. vier Wochen vor Montagebeginn als Farbplot
(Genehmigungs- und Freigabeexemplar dreifach) sowie als dwg- und pdf-Datei zu übergeben:
- Grundrisspläne/Schnitte mit Eintragung der beauftragten Leistung, Aussparungen, Fundamente, Fabrikate/Typen,
Leistungswerte, Medien, Dämmung, Material, Schnittstellen mit Fremdgewerken. - Werkstatt- und Detailpläne über Konstruktion und den Aufbau von Anlagenteilen wie z.B. Ventilstationen,
Zentralenabwicklung, besondere Einbausituationen, Rohrbefestigungen, Dehnungsausgleichern mit Eintragungen
aller technischen Werte und Konstruktionsmerkmale, Schachtdetails.
- Rohrnetzberechnung (einschl. sämtl. Armatureneinstellwerte mit Bezeichnung der Berechnungsknoten.) Die
Berechnung kann als Computerausdruck vorgelegt werden.
- Funktionsschemen
- Strangschemen
- Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht
werden. (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist).
- Regel,- und steuertechnische Pläne, bestehend aus Stromlaufplänen, Regelschemen (Übersichtsschaltbilder),
Grundrißplänen, Kabel- und Verrohrungsplänen, Bauschaltplänen, Ger.testücklisten und Aufbauplänen der
Schaltschränke.
- Kabelpläne
In Grundrißzeichnungen und, soweit erforderlich, in Schnitte, sind die untereinander durch den Auftragnehmer zu
verkabelnden Anlagenteile darzustellen. Die darzustellenden Anlagenteile erhalten eindeutige Kennziffern, die
identisch mit allen vorgesehenen Gerätelisten und sonstigen Unterlagen sind. Weiterhin sind die zu übertragenden
Leistungen, die Betriebsströme, die Querschnitte, Kabeltypen, Start- und Zielortkennzeichnungen anzugeben.
- Stromlaufpläne
Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN 40700 bis DIN 40719 auszuführen. Entsprechend dem
Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u.a.
folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Geräte
- Abwicklung der Befehlsorgane
- Klemm- und Kontaktbezeichnungen
- Leistungsangaben der Verbraucher
- Einstellwerte von Bimetallrelais, Zeitrelais etc. sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen
Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon Innenschaltungen der
Blockschaltbilder mitzuliefern. Die Stromlaufpläne sind auf DIN-Format dargestellt, in der Höhe DIN A4 (297 mm).
- Bauschaltplan
Im Bauschaltplan (Klemmenanschlußplan) müssen die Anordnung und Bezeichnung der Klemmen in den
Schaltschränken, Steuertableau, Klemmenkästen und den Geräten ersichtlich sein. Die abgehenden Kabel sind zu
numerieren und mit Zielbezeichnung zu versehen.
- Aufbauzeichnungen der Schaltschränke
Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf
der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen. Die Geräte müssen Ihre Bezeichnung und Kennziffern
entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten.
- Regelschemen (Übersichtschaltbilder)
In diese Zeichnungen werden sämtliche Anlagenteile, Elektro-, Meß-, Regel- und Steuergeräte in ihren
zusammenwirkenden Funktionen eindeutig dargestellt.
- Ger.testücklisten
In der Ger.testückliste sind sämtliche Elektro-, und Regelgeräte einschließlich Montagematerial mit vollständiger
Typenangabe des Geräteherstellers, geordnet nach Schaltschränken, fortlaufender Nummerierung und
zugehörigem Grobzeichen aufzuführen.
- Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen und Verwendungsnachweise für die eingebauten Materialien.
4.4 Alle Anlagenteile sind maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen. Es
sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
4.5 Änderungen in den Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen.
4.6 Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das
Genehmigungsverfahren für die Abstimmung legt die Bauleitung fest.
4.7 Die Eintragungen in Prüfexemplaren hat der Auftragnehmer bei Anfertigen der endgültigen
Montageunterlagen zu berücksichtigen.
4.8 Die zu erstellenden Montageunterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und von
der Bauleitung zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.
4.9 Bei der Ausführung von gleichwertigen Fabrikaten in Abänderung zur Leistungsbeschreibung / zu den
Zeichnungsunterlagen hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachzuweisen und die notwendigen
Berechnungsunterlagen anzufertigen.
5. REVISIONSUNTERLAGEN
5.1 Von den ausgeführten Leistungen sind folgende Revisionsunterlagen herzustellen und der Bauleitung mind.
vier Wochen vor dem Abnahme-/ Übergabetermin zur Prüfung zu übergeben:
- Grundrißzeichnungen
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
-Stromlaufpläne
- Meß-, Spül-, Analyse- und Druckprotokolle sowie sämtliche erforderlichen Abnahme- und Prüfbescheinigungen
- Hersteller - Haftungserklärung für das Trinkwasserrohrleitungssystem
- Einweisungsprotokolle des Bedienungspersonals
- Fachunternehmerbescheinigungen
- Schaltschemata in den Technikzentralen und Unterstationen
- CAD - Daten auf CD ROM im Dateiformat dwg, pdf.
Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen, mit Firmenstempel zu versehen und in
Aktenordnern übersichtlich sortiert mit Inhaltsverzeichnis und Planlisten 3-fach anzufertigen.
5.2 Die Bestands- und Revisionsunterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen
und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Fertigstellung und nach mängelfreier Abnahme.
Im einzelnen gehören dazu:
- Inhaltsübersicht;
- Grundrißzeichnungen, Maßstab 1 : 50 mit Kabel- und Rohrleitungsführung;
- Zentralenzeichnungen, Maßstab 1 : 50 , 1 : 20;
- Detailzeichnungen, Maßstab 1 : 20;
- System- und Schemazeichnungen; Übersichtsschema; Schalttafelansichten mit Beschriftung;
- Kabel- und Verrohrungspläne, Stromlaufpläne, Bauschaltpläne, Stücklisten, Aufbauzeichnungen, Kabellisten,
Klemmpläne;
5.3 Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen werden nach folgender Gliederung aufgebaut:
Anlagenbeschreibung
- Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung; Garantiewerte;
- Betriebsdaten;
- Installationsdaten, Spezialmerkmale;
Bedienungsanweisung
- Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane; Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise; Anzeige-,Steuer- und Regelgeräte;
- Schalt-, Schutz- und Steuergeräte; Sicherheitseinrichtungen; Verriegelungen; Entriegelungen;
Betriebsunterbrechung;.
Alle Bedienungsvorgänge sind je nach Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den
dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Wartungsanweisungen
- Erläuterung der Störmeldungen; Fehlersuchtabelle; Schmier- und Dichtungsarbeiten; Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen;
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten
Inspektionstabelle aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
- Reserveeinrichtungen
- Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen.
Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach
Zweckmäßigkeit angibt.
Die Ersatzteilliste erhält für jedes Teil:
- Hersteller (Hauptwerk);
- Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefon- und Faxnummer; e-mail-Adresse
- Typ/Fabrikat-Nummer;
- Größe / Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leistungsliste über Messungen
- Tabellarische Aufstellung aller Messungen; Protokolle über alle durchgeführten Messungen
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
- Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen, TÜV, VdS etc. sowie Werksatteste.
Funktionsschema
- Alle Zentralen und Unterstationen sind mit farbig angelegten Anlagenschemata auszustatten, die Funktion,
technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Meßstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die
Schemazeichnungen sind auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen
Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung).iese sind zu bemustern und mit der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen
Vergabe und Projektankündigung in Bergheim-Paffendorf Vergabe und Projektankündigung
In den nächsten 2 Wochen wird das Projekt Bergheim-Paffendorf, Heckenstraße 24-28, ausgeschrieben. Die Ausstattung und Bauweise des Projekts Bergheim-Paffendorf ist nahezu identisch zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu dem Projekt Bergheim-Paffendorf finden Sie unten.
Es wird eine Doppelvergabe beider Projekte angestrebt!
Projektdaten Paffendorf:
Baubeginn ca. März 2025
Anzahl Wohneinheiten 16
Wohnfläche ca. 1.126 m²
Keller / Tiefgarage Keller und TG mit 20
Stellplätzen
Anzahl Vollgeschosse 2
Dachgeschoss Krüppelwalmdach über 2 Etagen
Energiestandard BEG 40 KFN (klimafreundlicher
Neubau)
Vergabe und Projektankündigung in Bergheim-Paffendorf
0001 Heizungsanlage (WP)- Leitungen, Armaturen, Heizflächen
0001
Heizungsanlage (WP)- Leitungen, Armaturen, Heizflächen
Vorbemerkungen ANLAGENKURZBESCHRE
IBUNG HEIZUNGSSTECHNIK
1. Wärmeversorgung
Die Wärmeversorgung für die Raumbeheizung und Trinkwassererwärmung erfolgt über eine Luft/Wasserwärmepumpe.Die Montage der
Wärmeerzeuger einschl. aller notwendigen, sicherheitstechnischen Ausrüstungen und den erforderlichen
Regelungen, Umwälzpumpen und Armaturen etc. erfolgt in der Technikzentrale.
Trinkwassererwärmung erfolgt über einen Warmwasser-Standspeicher mit 2 innenliegenden Trinkwasser-Wärmetauschersystem.
Die gesamte Heizungsanlage wird gemäß VDI-Richtlinie mit aufbereitetem Wasser gefüllt und mit einer
Dosiereinrichtung zur Nachfüllung des Heizungswasser ausgestattet.
2. Fussbodenheizungen / Heizkörper
Von der Technikzentrale wird über einen witterungsgeführten Regelkreis und Hocheffiizienz-Umwälzpumpen das
Fußbodenheizungssystem in allen Geschossen versorgt. Die Systemtemperaturen für die Fußbodenheizung sind
mit einer Vorlauftemperatur von 35°C und einer Rücklauftemperatur von 28°C vorzusehen. Die zugehörigen
Flächendämmungen mit allen Nebenarbeiten wie z.B. Verfüllen von Hohlräumen mit Perlite zwischen und oberhalb
von Installationen erfolgt durch den AN.
3. Im Untergeschoss wird ein Elektroheizkörper mit Direktanschluss montiert.
Die Wärmversorgungsanlage ist für das Funktions- und Belegreifheizen funktionsfähig herzustellen, so daß keine zusätzlichen, elektrischen Heizgeräte erforderlich werden. Die
Berechnung der Heizlast erfolgt nach DIN EN 12831 (ausführliches Verfahren) und der Definition von vollbeheizten
Gebäuden. Nachfolgende Raumtemperaturen sind zu gewährleisten:
Wohnungen:
Wohnen / Küche: 20°C
Schlafen: 20°C
Kind / Gast: 20°C
Küche: 20°C
Diele: 20°C
Bad: 24°C
WC/Dusche: 24°C
3. Rohrsysteme / Dämmungen
Das Rohrleitungssystem der Heizungsanlage besteht aus Edelstahl. Alle Strangabsperr- und regulierventile
werden gemäß GEG gedämmt. Die Wärmedämmung der Rohrleitungen erfolgt wie ausge nachfoglend ausgeschrieben.
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Der Umfang der MSR-Technik einschließlich sämtlicher gewerkespezifischer Einrichtungen wie Schalt- und
Steuerschränke, Regelungen und Verdrahtungen sind Bestandteil der Gewerkeleistung Heizungstechnik. Die
Elektroverkabelungen und - verdrahtungen mit allen Nebenleistungen (Elektroleitungen einschl. Leer /
Installationsrohr betriebsfertig verlegen) sowie Auflegen der Elektroleitungen werden durch das Gewerk
Heizungstechnik als komplette Leistung ausgeführt. Elektrozuleitungen zu den Schalt- und Steuerschränken
erfolgen durch das Gewerk Elektrotechnik. Die komplette Verkabelung und Verdrahtung der Einheiten der zentralen
Warmwasserversorgung erfolgt ebenfalls durch das Gewerk Heizungstechnik. Die für die Einzelraumregelung der
Fußbodenheizung erforderlichen Leerdosen, Leerrohre einschl. der zugehörigen Elektroverkabelungen werden
durch das Gewerk Elektrotechnik ausgeführt; Lieferung und Verdrahtung der Raumthermostate sowie der
Basiseinheiten erfolgt durch das Gewerk Heizungstechnik; Funktionskontrolle und Inbetriebnahme werden
gemeinsam durch die Gewerke Heizungs- und Elektrotechnik durchgeführt.
Vorbemerkungen
0001.01 Wärmepumpenanlage
0001.01
Wärmepumpenanlage
0001.02 Rohrleitungen und Zubehör
0001.02
Rohrleitungen und Zubehör
0001.03 Wärmedämmung und Zubehör
0001.03
Wärmedämmung und Zubehör
0001.04 Heizkörper und Zubehör
0001.04
Heizkörper und Zubehör
0001.05 Fußbodenheizung
0001.05
Fußbodenheizung
0002 Sanitätechnik
0002
Sanitätechnik
Vorbemerkungen 1. Erschliessungsgrundlagen
Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem Versorgungsnetz der zuständigen Stadtwärke. Die
Übergabestation für die Wasserversorgung ist im Hausanschlussraum im KG vorgesehen. Die
Entsorgung des Schmutzwassers und Regenwassers der Dachflächen, Tiefgaragendecke, Zuwegungen, Terrassen
und Balkone erfolgt über einen Anschluss an einen vorhandenen Mischwasserkanal.
2. Entwässerungssysteme
Die Schmutzwassersammelleitungen im Kellergeschoss, Fallleitungen sowie Anschlußleitungen in den einzelnen
Geschossen werden in schallgedämmten, mineralverstärktem Polypropylenrohr nach den Verlegerichtlinien des
Herstellers ausgeführt. Alle Rohrleitungen sind mit schallentkoppelten Rohrleitungsbefestigungen einschl.
Schalldämmeinlagen auszuführen. Im Bereich von Vor- und Abmauerungen, in Installationsschächten sowie in
Fußbodenschlitzen sind die Rohrleitungen mit entsprechender Körperschalldämmung auszuführen.
Rohrleitungsverzüge in Abhangdecken und Abkofferungen werden mit alukaschierten Mineralfaserschalen, nach
DIN 4102, Brandklasse A, versehen. Das unterhalb der Rückstauebene anfallende Schmutz- und Regenwasser
wird mit Hebeanlagen über die örtliche Rückstauebene gefördert und von dort in die im Kellergeschoß verlaufende
Schmutz- und Regenwassersammelleitung eingeleitet. Das gesamte Schmutz- und Regenwassersystem wird nach
DIN EN 12056 Teil 1-5 und DIN 1986 Teil 100 Ausgabe 2008 ausgeführt. Alle Grundleitungen und Schächte
innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind einer Wasserdichtigkeitsprüfung mit Protokoll nach DIN 1986/1230 zu
unterziehen. Bei der Montage aller Rohrleitungen ist besonders der Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 und VDI
4100 von LIN = max. 25 dB(A) zu berücksichtigen. Geplante Entwässerungsrinnen vor den Fassaden sowie die
außenliegenden Dachflächen, Balkon-, Terrassen-, Loggien- und Notentwässerungssysteme sind nicht Bestandteil
dieser Ausschreibung. Rohrdurchführungen durch die Außenwände des Kellereschosses einschl. Dichtelemente
gegen drückendes / nichtdrückendes Wasser und die Beschichtung der Bohrlochwandungen sind ebenfalls kein
Bestandteil dieser Ausschreibung.
Bei der Ausführung sind insbesondere zu berücksichtigen:
- DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 1986 Teil 100
- VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- MBO Musterbauordnung
- MLAR / LAR / RbALei Leitungsanlagenrichtlinen
- aktuelle brandschutztechnische Bestimmungen des DIBT
- Prüfzeugnisse und Zulassungen aller Komponenten
3. Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasseranlagen werden nach DIN 1988 2011-08 und TrinkwV 2012 ausgeführt. Als technische
Einrichtungen der Wasserübergabestation ist unter anderem eine Feinfilteranlage mit Rückspülung, Vor- und
Nachdruckmanometer sowie Rückflussverhinderer und Druckminderer vorgesehen. Die Trinkkaltwasserleitung wird
zum Anschluß an die zentrale Warmwasserbereitung in die Technikzentrale geführt. Von dort werden die
Trinkwasserleitungen kalt (TWK), warm (TWW) und die Zirkulationsrohrleitungen (TWZ) zu den
Installationsschächten geführt und in den einzelnen Geschossen an die jeweiligen sanitären
Einrichtungsgegenständen in den Bädern / WC und Küche angeschlossen. Sämtliche Steigestränge erhalten
Strangabsperrventile mit Entleerung und automatische Zirkulationsregulierventile. Die Nassbereiche und Küchen
erhalten Etagenabsperrventile mit Wasserz.hleranschlussstücken für die Verbrauchsmessung. Die Lieferung undMontage der Wasserzähler (ausgenommen des städtischen Wasserzählers) sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung. Alle Absperrventile und Armaturen im Untergeschoss erhalten zur Kennzeichnung
Bezeichnungsschilder. Die Kalt- und Warmwasserrohrleitungen werden von der Hausanschlussstation bzw.
Trinkwassererwärmungsanlage bis zu den Wasserzählern in Edelstahlrohr nach DIN 1988 / EN 806, aus nichtrostenden Cr-Mo-Ti Stahl, mit handelsüblichen Biegegeräten bis 28 mm biegbar, Werkstoff-Nr. 1.4521, nach
DIN EN 10088, PRE-Wert: 24,1 mit Sanpress-Inox-Verbinder aus Edelstahl ausgeführt. Die
Verteilungsrohrleitungen werden in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Die Rohrleitungsführungen der gesamten
Wasserleitungen sind unter Beachtung der Richtlinie VDI 6023 und DVGW-W551 entsprechend zu verlegen.
Zur Sicherung des Hygienestandards der gesamten Trinkwasseranlage sind nach erfolgter Rohrleitungsmontage oder Unterbrechung der Montagearbeiten alle Rohrenden mit den herstellerseitig vorgesehenen Stopfen zu
verschließen. Vor Übergabe der mängelfreien Werkleistung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung eine
Beprobung des Trinkwassers aus den Trinkwasserrohrleitungen kalt und warm. An mindestens 5 Entnahmestellen
werden hierzu Proben entnommen und durch ein zertifiziertes Labor nach TrinkwV 2012 untersucht sowie einer
ergänzenden Untersuchung auf Legionellen (mängelfreies Endergebnis für beide Untersuchungsergebnisse). Bei
der Montage aller Rohrleitungen ist besonders der Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 und VDI 4100 von LIN =
max. 25 dB(A) zu berücksichtigen. Dichtheitsprüfungen der Trinkwasserrohrleitungen kalt und warm sowie der
Zirkulationsleitungen sind nur entsprechend Arbeitsblatt ZVHKS Stand Januar 2011 mit Druckluft oder inerten
Gasen durchzuführen und zu protokollieren.
Bei der Ausführung sind insbesondere zu berücksichtigen:
- TrinkwV 2012 Trinkwasserverordnung 2012
- DIN 1988: 2011 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
- DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen
- DVGW-W551 Verminderung des Legionellenwachstums
- DVGW-W553 Bemessung von zentralen
Trinkwassererwärmungsanlagen
- VDI 6023 Hygiene in Trinkwasserinstallationen
- VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- MBO Musterbauordnung
- MLAR / LAR / RbALei Leitungsanlagenrichtlinen
- aktuelle brandschutztechnische Bestimmungen des DIBT
- Prüfzeugnisse und Zulassungen aller Komponenten
4. Sanitäre Einrichtungsgegenstände
Die sanitären Einrichtungsgegenstände sind gemäß dieser Ausschreibung aus weißem Sanitärporzellan, die
Sanitärarmaturen sind aus Messing, verchromt, DIN-DVGW-geprüft und entsprechen der Armaturenklasse 1.
5. Anmerkung
Die Lieferung und Montage von nutzerspezifischen Einrichtungen wie z. B. Kücheneinrichtungen, etc. sowie die
zugehörigen Armaturen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Technischen Geb.udeausrüstung.
Vorbemerkungen
0002.01 Schmutz- und Regenwasserleitung
0002.01
Schmutz- und Regenwasserleitung
0002.02 Rinnen,Hebeanlage, Zubehör
0002.02
Rinnen,Hebeanlage, Zubehör
0002.03 Trinkwasserleitungen und Zubehör
0002.03
Trinkwasserleitungen und Zubehör
0002.04 Wärmedämmung und Zubehör
0002.04
Wärmedämmung und Zubehör
0002.05 Sanitäre Einrichtungsgegenstände und Zubehör
0002.05
Sanitäre Einrichtungsgegenstände und Zubehör
0002.06 Duschkabine
0002.06
Duschkabine
0002.07 Installationselemente
0002.07
Installationselemente
0002.08 Entlüftungseinrichtungen SW
0002.08
Entlüftungseinrichtungen SW
0002.09 Verbraucher und Zubehör HWR/HA
0002.09
Verbraucher und Zubehör HWR/HA
0003 Lüftung
0003
Lüftung
Vorbemerkungen Alle Nassräume (Bäder, Duschen und WCs) erhalten Einzelraumentlüfter in 1-stufiger Betriebsweise nach DIN
18017-3 mit einem Volumenstrom von 60 mÑ/h. Für die geplante 1-stufige Betriebsweise ist der Verdrahtungsplan
2a gemäß Montageanleitung der Fa. Limodor zu berücksichtigen.
Die geforderten 15 m3/h als Mittelwert über 24h werden durch die dezentrale Wohnraumlüftung mit
Wärmerückgewinnung gewährleistet bzw. übererfüllt.
Die Einzelraumlüfter werden bei innenliegenden Räumen nach Bedarf über den Schalter der Raumbeleuchtung inkl.
Nachlaufbetrieb nach DIN 18017-3 angesteuert. Bei Nassräumen mit Fenster erfolgt die Ansteuerung über einen
Feuchteregler.
Die Wohnräume erhalten dezentrale Lüftereinheiten in den Außenwänden mit W.rmerückgewinnung (WRG-Anteil
min. 85 %) und werden in der Lüftungsstufe nach DIN 1949-6 zwischen dem Feuchteschutz und der Nennlüftung
betrieben.
Um einen gleichzeitigen Betrieb der Einzelraumlüfter in den Nassräumen mit den dezentralen Lüftereinheiten
auszuschließen, ist in der Unterverteilung ein Unterbrecherrelais (Leistungsumfang Gewerk Elektro) geplant.
Der Anschluss der Einzelraumabluftventilatoren an das Abluftsystem erfolgt über flexible Rohre. Die Abluft wird mit
Sammelrohrleitungen aus verzinktem Wickelfalzrohr in das oberste Geschoss und dort mittels geeigneter
Fortlufthauben (Leistungsumfang Gewerk Dachdecker) über Dach geführt.
Die brand- und rauchschutztechnische Abschottung der Geschosse erfolgt über Absperrvorrichtungen gemäß DIN
18017-3 sowie im Lüftergeh.use integrierte Rückschlagklappen als Kaltrauchsperre.
Der Raumverbund erfolgt über Türunterschneidungen bzw. Regeldichtungen in den Innentüren.
Bei der Ausführung sind insbesondere zu berücksichtigen:
- DIN 18017/3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- MLAR / LAR / RbALei Leitungsanlagenrichtlinen
- aktuelle brandschutztechnische Bestimmungen des DIBT
- Prüfzeugnisse und Zulassungen aller Komponenten
Vorbemerkungen
0003.01 Be und Entlüftung nach DIN 1946-6 (Außenwandlüfter mit WRG)
0003.01
Be und Entlüftung nach DIN 1946-6 (Außenwandlüfter mit WRG)
0004 Insgemein
0004
Insgemein
Komplettleistung Komplettleistung
Ergänzung aller bisher NICHT abgefragten Leistungen,
die jedoch für die funktions- und bedarfsgerechte
Erstellung der Gesamtanlage erforderlich sind.
Einregulierung, Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme und der Probebetrieb hat rechtzeitig
vor der Abnahme zu erfolgen, einschl. aller notwendigen
Teilinbetriebnahmen.
Ein Protokoll ist anzufertigen.
Einweisung des Bedienpersonals
Voraussetzung für die Abnahme ist die Einweisung des
Bedienungspersonals (auch mehrfach). Der schriftliche
Nachweis ist zu dokumentieren.
Bestands- und Revisionsunterlagen
wie beschrieben
Baustelleneinrichtung
sowie An- und Abtransport sämtlicher für die
Ausführung
benötigter Geräte. Geräte vorhalten und nach
Fertigstellung räumen.
Auf- und Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten
mit Arbeitsbühnen über 2 m Höhe über Gelände oder
Fußboden die Arbeitsbühnen müssen auch anderen am
Bau
arbeitenden Firmen zur Mitbenutzung bei Arbeiten an
gleicher Stelle zur Verfügung stehen, sowie
mehrmaligen
Auf- und Abbau auf Anweisung der Bauleitung,
für die Dauer der vorbeschriebenen Leistungen.
Gerüststellung für die in der Beschreibung
beschriebenen Leistungen.
Kennzeichnung von Rohrleitungen
nach DIN 2403 an Rohrleitungen der Gewerke Heizung
und
Kälte. Es sind an betriebswichtigen Punkten
(Anfang,Ende,
Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen)
farbige
Bezeichnungsschilder, in der Gruppenfarbe, an der
Dämmung oder am Rohr selbst anzubringen.
Füllschlauch, DN 15
aus Gummi mit Textilgewebeeinlage, max.
Betriebsüberdruck 6 bar, temperaturbeständig bis 110
Grad Celsius, DN 15
mit eingebundenen Verschraubungen, einschl.
Schlauchhalter,
aus Kunststoff. Schlauchlänge 20,00 m
Anlagen nach der Druckprobe entleeren,
zweimal durchspülen, entschlammen einschl. reinigen
der
Schmutzfänger, Austauschen der Blindflansche in den
Einbausätzen der Wärmemengenzähler gegen die
Meßkapseln
und füllen mit aufbereitetem Wasser aus der
vorhandenen
Aufbereitungsanlage, sowie Anlage entlüften.
Der Nachweis ist schriftlich der Bauleitung zu
übergeben.
Mehrmalige Dichtigkeits-Zwischenpruefung
von allen Rohrleitungen in Einzelabschnitten , als
Wasserdruckprobe, Prüfdruck mit 1,3fachem
Betriebsdruck, vor Fertigstellung der Anlage.
Einschl. der hierfür erforderlichen Verschlüsse und
Anschlüsse sowie deren Beseitigung nach der
Druckprobe. Der Nachweis ist schriftlich der
Bauleitung zu übergeben.
Komplettleistung
0004.__.0001 Bestands- und Revisionsunterlagen Bestands- und Revisionsunterlagen
Abnahme-/Bestandsunterlagen
Mit der Anmeldung zur Abnahme hat der AN
Bestandsunterlagen in 3-facher Ausführung zu
übergeben.
Die hierzu erforderlichen Dateien der Gebäudepläne
werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind in beschriftete Ordner einzuheften
und entsprechend Sachgebieten mit Trennblättern zu
gliedern.
Die Bestandunterlagen sind wie folgt aufzubauen:
A) Inhaltsübersicht
B) Ausführliche Anlagebeschreibung mit
Betriebsdaten
und Funktionsbeschreibungen
C) Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen, TÜVAbnahmen
u.ä.
D) Protokolle über Einregulierungsarbeiten,
Messungen und Einstellwerte
E) Wartungs- u. Bedienungsanleitungen
F) Ersatzteilliste mit Anschrift und Tel.-Nr. der
nächstgelegenen Kundendienststelle
G) Elektroschaltpläne d. Anlagenteile
H) Bestätigung entsprechend UVV zum Einbau
"Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
I) Erläuterung der Störmeldungen sowie
Fehlersuchtabelle
J) Bestandspläne farbig angelegt:
-Grundrisse
-Strangschemata
-Schaltschemata der Anlagen
-Regelschemata mit Datenpunktlisten
-Klemmpläne für alle Klemmleisten
Pläne mit einem CAD-System (z.B. Auto CAD).
- 1 x auf Datenträger (Diskette oder CD-ROM) im
DXF- und DWG-Format
- 1 Satz Transparent
- 3 Satz Lichtpausen, DIN gefaltet davon 1 mal
farbig angelegt oder als Farbplot
- 3 Satz Ordner weiß, mit Einschubleiste
- Übersichtsblatt
- Anlagenbeschreibung
- Ersatzteilliste mit Materialbestellnummer
und Herstellerbeschreibung
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen
(Checkliste)
Grundlage für die Bestands- und Revisionsunterlagen
ist
die VOB Teil C, DIN 18379.
Es sind die Vorgaben des Bauherrn zu beachten!
0004.__.0001
Bestands- und Revisionsunterlagen
1,00
Psch
0004.__.0002 Spülen der Rohrleitungen Spülen der Rohrleitungen
Spülen der Rohrleitungen für Brauchwasser und
behandeltes aufbereitetes Wasser
entsprechend DIN 1988 T2/11.2 und
DVGW W 291
Spülen der Anlage abschnittsweise, Erstellung von
Spülprotokollen und Vorlage bei der Bauleitung
spülen und protokollieren
0004.__.0002
Spülen der Rohrleitungen
1,00
Psch
0004.__.0003 Desinfizieren und Spülen der Leitungen Desinfizieren und Spülen der Leitungen
Desinfizieren (Keimfreiheitsprüfung) und Nachspülen
der fertiggestellten Trinkwasserleitungen nach DIN 1988
und VDI 6023 vor Inbetriebnahme nach erfolgter
Druckprobe, einschl. der dazu notwendigen Geräte,
Betriebsstoffe und Reinigungsmittel sowie deren
fachgerechte Entsorgung und Erstellen eines
entsprechenden Spülprotokolles
Nach der Keimfreiheitsspülung ist eine Wasserprobe zu
entnehmen und von der örtlichen Gesundheitsbehörde
auf Keimfreiheit untersuchen zulassen. Kosten für diese
Untersuchung sind in den Einheitspreis einzurechnen.
0004.__.0003
Desinfizieren und Spülen der Leitungen
1,00
Stk
0005 Stundenlohnarbeiten
0005
Stundenlohnarbeiten
0005.__.0001 Fachmonteurstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Auf- wendungen,
insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.
vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen
für
Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge,
Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten
und Zuschläge für Überstunden sind
einzurechnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Fachbauleiterstunden.
0005.__.0001
Fachmonteurstunden
E
1,00
Stk
0005.__.0002 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Auf- wendungen,
insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.
vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen
für
Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge,
Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und
Gehaltsnebenkosten
und Zuschläge für Überstunden sind
einzurechnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Fachbauleiterstunden.
0005.__.0002
Helferstunden
E
1,00
Stk
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