Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTSERKLÄRUNG
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von
mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum
____________
gebunden.
Meinem/unserem Angebot liegen folgende Regelungen/Vorschriften in
nachstehender Reihenfolge zugrunde:
Diese Angebotserklärung.
Bau- und Leistungsbeschreibung mit Zusätzlichen Vertragsbedingungen
-ZVB- und Zusätzlichen Technischen Vorschriften.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Vorschriften des BGB, insbesondere über den Werkvertrag, soweit nicht
Vorschriften der VOB vereinbart werden.
VOB/B und VOB/C sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften in der bei
Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Bestimmungen und Vorschriften der Landesbauordnung sowie aller sonstigen
Gesetze, Verordnungen und Ortsbestimmungen, die das Bauvorhaben
betreffen.
Richtlinien und Empfehlungen der Handwerkskammer, der
Berufsgenossenschaft und der Bayerischen Versicherungskammer für
Brandschutz.
TÜV-Vorschriften, die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer,
VDE- und VDI-Vorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften.
Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
in
........................................................................
(Mitgliedsland in der EU)
unter
Nr.................................................seit.................
...............................
........................................................................
............................................
Erklärung über Arbeitskräfteeinsatz
Es ist anzugeben, daß zur Erbringung der angebotenen Leistungen
erforderlich und ausreichend sind:
ca. ........................... Arbeitstage/
............................ Kalenderwochen und
nachfolgend aufgeführte Arbeitskräfte täglich auf der Baustelle sind:
.......... Ingenieure .......... Techniker ..........
Poliere/Meister
.......... Obermonteure .......... Facharbeiter ..........
Monteure
.......... Helfer bzw. Lehrlinge.
Ich/wir erkläre(n), daß ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Pflichten
zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuer- z.B. Grund- und
Gewerbesteuer sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung z.
B. Kranken-Unfall, Renten- und Arbeitslosenversicherung nachgekommen
bin/sind.
6 Ich/wir erkläre(n), daß ich/wir mich/uns an Preisabreden und/oder an
einem Baumarktbeobachtungsverfahren nicht beteiligt haben.
Ich bin/wir sind uns bewußt, daß eine wissentlich falsche Angabe der
Erklärungen zu Nr. 5 und 6 meinen/unseren Ausschluß von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
............................. ........................
.....................................................................
Ort Datum Stempel und
rechtsverbindliche Unterschrift
ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN (AAB)
Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgt nach folgenden
Bestimmungen, die der Bieter mit Abgabe seines Angebotes als verbindlich
anerkennt.
A A.1 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung. Der Bauherr
ist nicht verpflichtet, den Bieter über das Ergebnis der Ausschreibung
zu unterrichten.
A A.2 Für die Bearbeitung und Abgabe des Angebots, für besondere
Aufwendungen, Sondervorschläge, Nebenangebot, Sachverständigen-Gutachten
usw. wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter verpflichtet sich, das
Angebot kostenlos zu erstellen.
A A.3 Das Angebot muß alle im Leistungsverzeichnis verlangten Preise
einschließlich aller sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen
enthalten. Es muß mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
A A.4 Änderungen und Streichungen oder Zusätze durch den Bieter
sowohl im Leistungsverzeichnis als auch in den sonstigen Unterlagen der
Ausschreibung sind unzulässig.
A A.5 Liefer-, Vertrags-, Geschäfts- oder Zahlungsbedingungen des
Bieters gelten nicht für sein Angebot und werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn der Bauherr nicht widerspricht oder der
Bieter erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen.
A A.6 Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom
Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich
zu begründen. Sie können nur berücksichtigt werden, wenn das
Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird; eine Verpflichtung des
Bauherrn zur Berücksichtigung besteht nicht.
A A.7 Beabsichtigt der Bieter, Teile der ausgeschriebenen Leistung
durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so hat der Bieter im Angebot
diese Teilleistung und die dafür entfallende Teilsumme unter Nennung von
Name und Anschrift des Subunternehmers anzugeben.
Subunternehmer Teilleistung
..................................................
....................................................
..................................................
....................................................
..................................................
....................................................
..................................................
....................................................
A A.8 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen
und preisbildenden Verhältnisse für sein Angebot Kenntnis zu
verschaffen. Spätere Nachforderungen infolge Unkenntnis sind
ausgeschlossen.
Stellt der Bieter in den Ausschreibungsunterlagen Fehler oder
Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung
beeinflussen, so hat er den Bauherrn vor Angebotsabgabe schriftlich
darauf hinzuweisen.
A A.9 Der Bauherr behält sich grundsätzlich das Recht zu einer
Pauschalierung des Vertrags vor.
A A.10 Durch seine Unterschrift unter das Leistungsverzeichnis
bestätigt der Bieter den Erhalt der Vertragsbedingungen für
Bauleistungen vom AG und erkennt diese vollinhaltlich an.
A A.11 Bei Auftragserteilung für die konkreten Objekte wird ein
gesondertes Auftragsschreiben ausgefertigt. Diese Unterlagen sind vom
Auftragnehmer rechtsgültig zu unterzeichnen.
A A.12 Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen und
Vereinbarungen unter den Bietern.
A A.13 Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung
der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen
Räumen verlangen.
A A.14 Der AN ist verpflichtet, während und nach Durchführung des
Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm
anläßlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten
vertraulich zu behandeln. Diese entsprechenden Verpflichtungen wird er
seinen, zur Durchführung eines evtl. Vertrages eingesetzten Mitarbeitern
oder dritten Erfüllungsgehilfen, auferlegen.
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
A L L G E M E I N
00.01 Datenaustausch
Das Leistungsverzeichnis kann auch auf einer CD mit der
GAEB-Schnittstelle D 83, Ausgabe 90 übergeben werden.
Die Preise sind dann neben dem Papierausdruck auch auf CD GAEB D 84,
Ausgabe 90 beschriftet zur Angebotswertung mit abzugeben.
00.02 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Bei den Bauvorhaben handelt es sich um den Ausbau / Umbau von
Elektronikfachmärkten in Einkaufscentern oder Solitärgebäuden.
00.03 Abstimmungspflicht
Ferner besteht Abstimmungs- und Koordinationspflicht mit allen am Bau
beteiligten Firmen, insbesondere mit den direkten Vorgewerken, bzw.
Nachfolgegewerken.
Die Koordinationsverpflichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen
und wird nicht gesondert vergütet.
00.04 Rauchverbot
Auf das absolute Rauchverbot, im Baustellenbereich sowie im gesamten
Gebäude, außer in den ausgewiesenen Räumen wird ausdrücklich
hingewiesen.
Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverweis geahndet.
00.05 Mitteilung von Bauunfällen
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden
entstanden sind, dem Auftraggeber, bzw. der Bauleitung unverzüglich
mitzuteilen.
00.06 Hausdetektiv
Beim Betreten und Verlassen des Marktes muss sich bei dem Hausdetektiv
ordnungsgemäß an- und abgemeldet werden ( Anwesenheitsliste ).
Mitgebrachte nicht registrierte Geräte betrachtet Media Saturn als ihr
Eigentum.
Durch den Hausdetektiv erfolgt beim Verlassen des Marktes eine
Taschenkontrolle.
Für die Montage mitgebrachtes notwendiges Material und Werkzeug kann das
Haus nur nach Kontrolle durch den Hausdetektiv verlassen.
Bei Zuwiderhandlungen werden die Mitarbeiter, bzw. die Firma
unverzüglich von der Baustelle verwiesen.
00.07 Arbeitszeiten
Bei Umbaumaßnahmen müssen die Arbeitszeiten, nach vorheriger
Voranmeldung, individuell mit dem Geschäftsführer, bzw. der Bauleitung
abgestimmt werden.
00.08 Bautoleranzen
Für die Bautoleranzen gelten die DIN 18 201, 18 202 und 18 203.
Zulässige Toleranzen innerhalb der DIN-Normen der Vorgewerke, müssen
ohne besondere Vergütung ausgeglichen werden, darüber hinausgehende
Toleranzen müssen so rechtzeitig dem Auftraggeber benannt werden, dass
eine Nachbesserung des Vorgewerkes ohne Gefährdung der eigenen
Ausführungstermine erfolgen kann.
00.09 Kalkulationshinweis
Das Leistungsverzeichnis umfasst die anfallenden Arbeiten eines zu
optimierendes Marktes.
Entgegen VOB Teil B, 2 Nr. 3 behalten die vertraglichen Einheitspreise
auch dann Gültigkeit, wenn die ausgeführten Massen um mehr als 10 v.H.
von den ausgeschriebenen Massen abweichen.
Die Vergabe jeweils kompletter Leistungsumfänge eines Projektes erfolgt
dann im Rahmen des objektspezifischen Auftrags immer einzeln.
00.10 Gemeinkosten
Gemeinkosten wie Transport von Materialien, Werkzeuge für Baustelle,
Baustelleneinrichtung, Vorhalten, Rücktransport, Versand- und
Verladespesen, Entfernen sämtlichen Verpackungsmaterial von der
Baustelle werden nicht separat vergütet.
00.11 Nebenleistungen
Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende besondere
Leistungen nicht gesondert
vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht im
Leistungsverzeichnis besondere Positionen dafür vorgesehen sind:
- die Ausführung der Arbeiten in Teilabschnitten gemäß Bauzeitenplan
und Baufortschritt auf Anordnung des Auftraggebers
- Bereitstellung von Prüfzeugnissen und Messunterlagen
- der Aufwand für alle Bohrungen, die zur Auftragserfüllung notwendig
sind, sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Vergütung
vorgesehen ist.
- Teilnahme an turnusmäßigen Baubesprechungen (1 x pro Woche)
Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung,
einschl. Lieferung und Montage sämtlicher Materialien, soweit nicht
ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist.
00.12 Bauwesensversicherung
Sollte eine Bauwesensversicherung abgeschlossen werden, so erfolgt der
Abschluss auf Basis der ,Allgemeinen Bedingungen für die
Bauwesensversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber"
(ABN). Die anteiligen Kosten der Bauleistungsversicherung ( Prozentsatz
der Prämie multipliziert mit der Brutto- Abrechnungssumme ) werden von
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
00.13 Witterungseinflüsse
Der Bieter hat alle Einflüsse aus der Witterung in seinen
Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
00.14 Bauvermessung
Einmessung der lageabhängigen Leistungen:
Der Auftraggeber hat keine Bauvermessung beauftragt. Die Vermessung der
ausgeschriebenen Leistungen ist ohne besondere Vergütung vom
Auftragnehmer als Nebenleistung durchzuführen.
00.15 Schutzmaßnahmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden
Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme
nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
00.16 Verwendete Materialien
Alle verwendeten Materialien müssen schadstofffrei sein.
Alle Materialien müssen FCKW-, HFCKW, PCP-, lindan- und formaldehydfrei
hergestellt sein. Holzwerk-
stoffe müssen formaldehydfrei verleimt sein.
Die Entsorgungskosten sind vom Auftragnehmer mit einzukalkulieren.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Tropenhölzer.
- PVC- haltige Kunststoffbauteile mit Ausnahme Dachabdichtungen.
- cadmium-, asbest- und bleihaltige Baustoffe.
Mineralfasermatten dürfen nur foliert eingebaut werden, wenn nicht
vollständig durch die Konstruktion umschlossen.
Für alle eingesetzten Lösungsmittel sind die EU-Sicherheitsblätter zu
liefern.
00.17 Stromanschluss, Stromkosten
Der Auftragnehmer muss die Stromkosten direkt mit der Rohbaufirma ohne
Mitwirkung des Auftraggebers abrechnen.
00.18 Bauwasser, Wasserkosten
Der Auftragnehmer muss die Wasserkosten direkt mit der Rohbaufirma ohne
Mitwirkung des Auftraggebers abrechnen.
00.19 Sanitärcontainer
Sanitärcontainer stehen nicht zur Verfügung.
00.20 Hebezeuge und Zugang
Hebezeuge stehen nicht zur Verfügung.
00.21 Gerüste
Es stehen keine bauseitigen Gerüste zur Verfügung.
00.22 Baustellenverordnung- BaustellV
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung- BaustellV) gemäß Arbeitsschutzgesetz 19 ist zu
beachten.
00.23 Unterlagen zur Angebotsabgabe
Unterlagen zur Angebotsabgabe:
- detaillierter Grobmontage- und Grobterminplan
- Sicherheits- und Gesundheitsplan
- aussagekräftige Personalliste mit Anzahl und Qualifikation des
einzusetzenden Personals
- Geräte- und Maschinenliste mit Anzahl, Bezeichnung und Typenangabe
- Verzeichnis mit eingesetzten Nachunternehmer mit Name und
Geschäftssitz
Des weiteren sind Angaben über benötigte Baustelleneinrichtungsfläche,
mit Montage-, Lager- und Zufahrtsfläche ( in m² ) zu machen.
00.24 Montagebeginn
Vor Montagebeginn müssen alle Montagezeichnungen dem Auftraggeber, bzw.
der Bauleitung vorgelegt werden.
00.25 Ausführungstermine
Gemäß Verhandlungsprotokoll und Auftrag.
00.26 Ausführung
Aufmaße vor Ort sind zwingend notwendig. Die angegebenen Maße sowohl im
Leistungsverzeichnis als auch in den Plänen sind ca.-Maße. Die im
Leistungsverzeichnis und in den beigefügten Zeichnungen angegebenen Maße
dienen lediglich der Kostenkalkulation.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungsmaße durch Aufmaß vor Ort
eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Fertigungs- und Montagegenauigkeit
muss so sein, dass die fertig montierten Bauteile zwängungsfrei nach
Plan eingebaut werden können, entsprechende Ausgleichsmöglichkeit sind
planmäßig vorzusehen und im Einheitspreis zu berücksichtigen.
00.27 Bestandsunterlagen
Bestandsunterlagen, 2- fach in Papierformat und 1- fach auf Datenträger
im dwg / dxf- Format, in beschrifteten Stehordnern, sind vom
Auftragnehmer zur Abnahme unaufgefordert an den Auftraggeber zu
übergeben.
Bestehend aus:
Typenblätter, Zulassungsbescheide, Beschreibungen, Bedienungsanleitung,
Wartungs- und Pflegeanlei-
tung, Ersatzteilliste.
00.28 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen M 1:50, bzw. 1:100.
Diese müssen für die Abrechnung alle notwendigen Positionen und
Maßangaben enthalten.
Die Abrechnung ist auch auf elektronischen Datenträger zu übergeben.
Grundlage ist die VOB, Teil C.
00.29 Rechnungsstellung
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnung zu
bezeichnen. Die Abschlagsrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren und
kumulativ zu erstellen.
Alle Rechnungen sind 2- fach beim Auftraggeber, bzw. seinem
Bevollmächtigten einzureichen.
Der jeweilige Projektname mit Nummer und die Bauvertragsnummer sind auf
der Rechnung auszuweisen.
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
B O D E N B E L A G S A R B E I T E N
Kalkulationshinweis:
Es ist bei der Kalkulation von bundesweiten Umbauten
bei verkaufsoffenen Media-Saturn Häusern
auszugehen, und das die Bodenbelagsarbeiten nur
in Teilbereichen ausgeführt werden.
Bei einem Kompletttausch ist der Ablauf und Aufwand
von mehreren Bauabschnitten zu berücksichtigen.
Hierfür werden keine Zuschläge gewährt.
Nachhaltigkeitspräambel:
Es dürfen nur schadstofffreie, rückbaufähige
und entsorgbare Materialien verwendet werden,
und die Datenblätter sind in einer
nachprüfbaren Dokumentation zu übergeben.
ANGEBOTSERKLÄRUNG
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
1. 1 Baustelleneinrichtung, Servicetour,
Objektbericht
1. 1
Baustelleneinrichtung, Servicetour,
Objektbericht
1. 2 Untergrundvorbereitung
1. 2
Untergrundvorbereitung
1. 5 PVC Verlegung im Verkauf Fabr. Schmid
Preise 03/2025kalk. Materialpreis inkl.
Fracht............................
(vom Bieter einzutragen)
1. 5
PVC Verlegung im Verkauf Fabr. Schmid
Preise 03/2025kalk. Materialpreis inkl.
Fracht............................
(vom Bieter einzutragen)
1. 9 Abdeckarbeiten
1. 9
Abdeckarbeiten
1.14 Bauabschnittsfugen
1.14
Bauabschnittsfugen
1.16 Regiearbeiten
1.16
Regiearbeiten
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