Malerarbeiten
Mayen_Tecnokarton_Pulpergebäude
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07
07
07.14
07.14
68 Malerarbeiten
68
Malerarbeiten
Ständige Vorbemerkungen 1. Baustelleneinrichtung In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten für die ent sprechende Baustelleneinrichtung und den über die gesam te Baudauer notwendigen Baustellenbetrieb einzurechnen. Dies beinhaltet insbesondere auch das Einrichten, Vorha lten, Umsetzen und Räumen von geeigneten Geräten, Hebeg eräten und Hilfsgeräten sowie Gerüstungen zur Ausführun g über die Dauer der Arbeiten. Mehrmalige Anreise und Unterbrechungen werden nicht ges ondert vergütet. 2. Anstriche Innenanstriche werden auf Mauerwerk-, Putz-, Beton- und Gipskartonflächen aufgebracht. Anstriche auf Fassadenf lächen sind auf Putz- und Betonflächen. 3. Wand- und Deckenflächen Wenn nicht anders angegeben, sind die Einheitspreise oh ne Unterschied, ob die Leistungen auf Wänden oder Decke nuntersichten erbracht werden, zu kalkulieren. 4. Höhen Wenn keine Höhen angegeben werden, sind die Positionen mit einer Höhe bis 3,20 m zu kalkulieren, wobei die Abg eltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,20 m mit eine r Zulage geregelt ist, in die auch Gerüstmehrkosten ein zukalkulieren sind. 5. Stoffaufbau - Verträglichkeit Wenn nicht alle Stoffe eines Beschichtungsaufbaues Erze ugnisse desselben Herstellers sind, ist deren Verträgli chkeit vom Auftragnehmer nachzuweisen. Bei Instandsetzu ngsarbeiten haftet der Auftragnehmer für die Verträglic hkeit der neuen Beschichtungsstoffe mit den verbliebene n alten Beschichtungen. 6. Imprägnierung - Grundierung Soweit von anderen Professionisten Imprägnierungen und/ oder Grundierungen vorgenommen worden sind, hat der Au ftragnehmer deren Verträglichkeit mit seinen angegebene n Beschichtungsprogrammen zu überprüfen. 7. Beschichtungsstoffe Die Stoffe müssen in Originalgebinden auf die Baustelle geliefert werden und dürfen erst dort in Verbrauchsbeh älter (Handgefäße) umgefüllt werden. Die Verarbeitungsvorschriften des Erzeugers sind einzuh alten. 8. Mehrschichtiger Beschichtungsaufbau Der Auftragnehmer garantiert die Verträglichkeit der ve rarbeiteten Materialien untereinander. Etwaige Verarbei tungsrichtlinien des Erzeugers der verwendeten Produkte werden eingehalten und gelten als Vertragsbestandteile . 9. Anstriche auf Metall Der Einheitspreis gilt ohne Unterschied ob die Leistung in der Werkstatt des Auftragnehmers oder auf der Baust elle erbracht wird. Gleiches gilt für allfällige Impräg nierungs- und Grundierungsarbeiten in Werkstätten des S chlossers. 10. Materialwahl für Anstriche auf Metall Für Deckbeschichtungen an Außenflächen sind Farben mit Bindemittel auf Polyurethan-Acrylbasis und für sonstige Zwischen- und Deckbeschichtungen mit Bindemittel auf E poxidharzbasis zu verwenden. 11. Beschichtungsdicken bei Metall Bei Beschichtungen auf Metall hat die Sollschichtdicke je Anstrich für Grund- und Zwischenbeschichtungen minde stens 70 my und für Deckbeschichtungen mindestens 60 my zu betragen. 12. Vorbereiten des Untergrundes Das Überscheren, um Mörtelspritzer oder ähnliche Verunr einigungen zu entfernen, sowie das Verspachteln, das is t das Schließen von geringfügigen Schäden mit einer bis zu 7 cm breiten Spachtel unter Verwendung eines auf de n Untergrund abgestimmten Stoffes, sind im Einheitsprei s einkalkuliert. Andere notwendigen Vorbereitungsarbeit en zur Herstellung eines für den nachfolgenden Beschich tungsaufbau geeigneten Untergrundes sind durch eigene P ositionen geregelt. 13. Farbton Wenn nicht anders angegeben, sind alle Anstriche ( Besc hichtungen) in Farben nach Wahl des Auftraggebers zu ka lkulieren. 14. Fungizidanstriche (Antischimmelanstrich) Gesundheitsschädliche Fungizide (z.B. Quecksilberverbin dungen) dürfen nicht verwendet werden. Für den zur Ausf ührung gelangenden Stoff ist, auf Verlangen des Auftrag gebers, ein entsprechendes Prüfattest vorzulegen. 15. Schutz von anderen Bauteilen Bei den Anstricharbeiten ist darauf zu achten, dass all e angrenzenden Flächen und Teile anderer Bauelemente so rgfältig geschützt und fachtechnisch richtig abgeklebt werden müssen, um etwaige Verunreinigungen bzw. Schäden zu vermeiden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und si nd im EHP enthalten. 16. Anarbeiten (Beschneiden) an Bauteile Anarbeiten (Beschneiden) an Bauteile, und zwar entweder Anarbeiten an Materialgrenzen (z.B. bei Sockelleisten oder Verkleidungen, die nicht entfernt oder abgedeckt w erden) oder Herstellen geradliniger Farbstöße auf Fläch en, in Raumecken oder entlang von Bauteil kanten bei Zw ei- oder Mehrfarbigkeit wird nach dem Längenmaß in eige nen Positionen erfasst. Diese Positionen werden nur für die Erschwernis bei der Beschichtung, nicht für Vorarbeiten und Spachteln verr echnet. Auf Wänden oder ebenen Untersichten (Decken) allein, be i Kehrsockeln und Lambrien ist diese Leistung bereits i n der beschriebenen Hauptleistung enthalten. Abgerechnet wird die Länge der hergestellten Begrenzung der jeweiligen Beschichtung (ohne Unterschied der erfo rderlichen Anzahl der Arbeitsgänge des beschriebenen Be schichtungsaufbaues) und ohne Unterschied, ob auf Stand ardflächen oder im Stiegenhaus. Ein etwaiges Anarbeiten an Flächen, für die Schutzabdec kungen zur Ausführung kommen (z.B. Fußböden), ist im Ei nheitspreis einkalkuliert und gilt nicht als Beschneide arbeit. 17. Leibungen und Öffnungen Alle zu streichenden Leibungen von Tür-, Fenster- und s onstigen Öffnungen werden nach den entsprechenden Wandp ositionen abgerechnet. Erschwernisse sind in die Einhei tspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergüt et. Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, w obei Leibungen einzurechnen sind. Öffnungen über 2,50 m 2 werden in Abzug gebracht, Leibungen werden dann hinzu gerechnet.
Ständige Vorbemerkungen
68.10 Beschichtungen auf Metall
68.10
Beschichtungen auf Metall
68.15 Anstriche auf Innenflächen
68.15
Anstriche auf Innenflächen