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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
07
07
07.14
07.14
68 Malerarbeiten
68
Malerarbeiten
Ständige Vorbemerkungen
1. Baustelleneinrichtung
In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten für die ent
sprechende Baustelleneinrichtung und den über die gesam
te Baudauer notwendigen Baustellenbetrieb einzurechnen.
Dies beinhaltet insbesondere auch das Einrichten, Vorha
lten, Umsetzen und Räumen von geeigneten Geräten, Hebeg
eräten und Hilfsgeräten sowie Gerüstungen zur Ausführun
g über die Dauer der Arbeiten.
Mehrmalige Anreise und Unterbrechungen werden nicht ges
ondert vergütet.
2. Anstriche
Innenanstriche werden auf Mauerwerk-, Putz-, Beton- und
Gipskartonflächen aufgebracht. Anstriche auf Fassadenf
lächen sind auf Putz- und Betonflächen.
3. Wand- und Deckenflächen
Wenn nicht anders angegeben, sind die Einheitspreise oh
ne Unterschied, ob die Leistungen auf Wänden oder Decke
nuntersichten erbracht werden, zu kalkulieren.
4. Höhen
Wenn keine Höhen angegeben werden, sind die Positionen
mit einer Höhe bis 3,20 m zu kalkulieren, wobei die Abg
eltung der Erschwernisse bei Höhen über 3,20 m mit eine
r Zulage geregelt ist, in die auch Gerüstmehrkosten ein
zukalkulieren sind.
5. Stoffaufbau - Verträglichkeit
Wenn nicht alle Stoffe eines Beschichtungsaufbaues Erze
ugnisse desselben Herstellers sind, ist deren Verträgli
chkeit vom Auftragnehmer nachzuweisen. Bei Instandsetzu
ngsarbeiten haftet der Auftragnehmer für die Verträglic
hkeit der neuen Beschichtungsstoffe mit den verbliebene
n alten Beschichtungen.
6. Imprägnierung - Grundierung
Soweit von anderen Professionisten Imprägnierungen und/
oder Grundierungen vorgenommen worden sind, hat der Au
ftragnehmer deren Verträglichkeit mit seinen angegebene
n Beschichtungsprogrammen zu überprüfen.
7. Beschichtungsstoffe
Die Stoffe müssen in Originalgebinden auf die Baustelle
geliefert werden und dürfen erst dort in Verbrauchsbeh
älter (Handgefäße) umgefüllt werden.
Die Verarbeitungsvorschriften des Erzeugers sind einzuh
alten.
8. Mehrschichtiger Beschichtungsaufbau
Der Auftragnehmer garantiert die Verträglichkeit der ve
rarbeiteten Materialien untereinander. Etwaige Verarbei
tungsrichtlinien des Erzeugers der verwendeten Produkte
werden eingehalten und gelten als Vertragsbestandteile
.
9. Anstriche auf Metall
Der Einheitspreis gilt ohne Unterschied ob die Leistung
in der Werkstatt des Auftragnehmers oder auf der Baust
elle erbracht wird. Gleiches gilt für allfällige Impräg
nierungs- und Grundierungsarbeiten in Werkstätten des S
chlossers.
10. Materialwahl für Anstriche auf Metall
Für Deckbeschichtungen an Außenflächen sind Farben mit
Bindemittel auf Polyurethan-Acrylbasis und für sonstige
Zwischen- und Deckbeschichtungen mit Bindemittel auf E
poxidharzbasis zu verwenden.
11. Beschichtungsdicken bei Metall
Bei Beschichtungen auf Metall hat die Sollschichtdicke
je Anstrich für Grund- und Zwischenbeschichtungen minde
stens 70 my und für Deckbeschichtungen mindestens 60 my
zu betragen.
12. Vorbereiten des Untergrundes
Das Überscheren, um Mörtelspritzer oder ähnliche Verunr
einigungen zu entfernen, sowie das Verspachteln, das is
t das Schließen von geringfügigen Schäden mit einer bis
zu 7 cm breiten Spachtel unter Verwendung eines auf de
n Untergrund abgestimmten Stoffes, sind im Einheitsprei
s einkalkuliert. Andere notwendigen Vorbereitungsarbeit
en zur Herstellung eines für den nachfolgenden Beschich
tungsaufbau geeigneten Untergrundes sind durch eigene P
ositionen geregelt.
13. Farbton
Wenn nicht anders angegeben, sind alle Anstriche ( Besc
hichtungen) in Farben nach Wahl des Auftraggebers zu ka
lkulieren.
14. Fungizidanstriche (Antischimmelanstrich)
Gesundheitsschädliche Fungizide (z.B. Quecksilberverbin
dungen) dürfen nicht verwendet werden. Für den zur Ausf
ührung gelangenden Stoff ist, auf Verlangen des Auftrag
gebers, ein entsprechendes Prüfattest vorzulegen.
15. Schutz von anderen Bauteilen
Bei den Anstricharbeiten ist darauf zu achten, dass all
e angrenzenden Flächen und Teile anderer Bauelemente so
rgfältig geschützt und fachtechnisch richtig abgeklebt
werden müssen, um etwaige Verunreinigungen bzw. Schäden
zu vermeiden.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und si
nd im EHP enthalten.
16. Anarbeiten (Beschneiden) an Bauteile
Anarbeiten (Beschneiden) an Bauteile, und zwar entweder
Anarbeiten an Materialgrenzen (z.B. bei Sockelleisten
oder Verkleidungen, die nicht entfernt oder abgedeckt w
erden) oder Herstellen geradliniger Farbstöße auf Fläch
en, in Raumecken oder entlang von Bauteil kanten bei Zw
ei- oder Mehrfarbigkeit wird nach dem Längenmaß in eige
nen Positionen erfasst.
Diese Positionen werden nur für die Erschwernis bei der
Beschichtung, nicht für Vorarbeiten und Spachteln verr
echnet.
Auf Wänden oder ebenen Untersichten (Decken) allein, be
i Kehrsockeln und Lambrien ist diese Leistung bereits i
n der beschriebenen Hauptleistung enthalten.
Abgerechnet wird die Länge der hergestellten Begrenzung
der jeweiligen Beschichtung (ohne Unterschied der erfo
rderlichen Anzahl der Arbeitsgänge des beschriebenen Be
schichtungsaufbaues) und ohne Unterschied, ob auf Stand
ardflächen oder im Stiegenhaus.
Ein etwaiges Anarbeiten an Flächen, für die Schutzabdec
kungen zur Ausführung kommen (z.B. Fußböden), ist im Ei
nheitspreis einkalkuliert und gilt nicht als Beschneide
arbeit.
17. Leibungen und Öffnungen
Alle zu streichenden Leibungen von Tür-, Fenster- und s
onstigen Öffnungen werden nach den entsprechenden Wandp
ositionen abgerechnet. Erschwernisse sind in die Einhei
tspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergüt
et.
Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, w
obei Leibungen einzurechnen sind. Öffnungen über 2,50 m
2 werden in Abzug gebracht, Leibungen werden dann hinzu
gerechnet.
Ständige Vorbemerkungen
68.10 Beschichtungen auf Metall
68.10
Beschichtungen auf Metall
68.15 Anstriche auf Innenflächen
68.15
Anstriche auf Innenflächen