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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
28 Gerüste
28
Gerüste
Die Richtlinien für Gerüstarbeiten sind einzuhalten.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht and
ers angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe
folgende Regelungen:
1. Herstellen (Leistungsumfang):
Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines ge
brauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportiere
n, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontie
ren und Abtransportieren.
Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen
Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abb
auens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet.
2. Auf- und Abbauen (Herstellen):
Das Herstellen umfasst auch das Schließen der Verankeru
ngsstellen gemäß NORM (wenn der Auftraggeber den Verble
ib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet)
.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
3.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung:
Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen
des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauer i
n die Einheitspreise einkalkuliert.
3.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenlei
stungen gemäß NORM) in die Einheitspreise einkalkuliert
:
- das Beistellen statischer Nachweise (z.B. Typenstatik
) und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste
- die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung
- Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des G
erüstes
- Leiteraufstiege
- alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren)
bei Giebelwänden
- wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten be
i einer Gebrauchsüberlassung
- die An- und Abfahrt bei einem vom Auftraggeber angeor
dneten Teilauf- oder Teilabbau und beim Umsetzen von Ge
rüsten.
- An jedem Gerüst muss der Gerüst-Prüfbericht in einfac
her Form in einem wetterfesten Umschlag sichtbar angebr
acht werden.
4. Gebrauchsüberlassung:
Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jen
e Tage vergütet, die zwischen dem Tag der positiven Auf
stellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und d
em ersten Tag des Abbaus liegen, unabhängig ob das Gerü
st für die eigene Leistung (dem eigenen Bedarf) oder de
m Gebrauch Dritter (anderer Auftragnehmer des Auftragge
bers) hergestellt ist.
Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vom jeweiligen V
ertragspartner eine Woche vorher angekündigt. Erfolgt d
er Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständi
gungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegte Tag.
Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten,
ermittelt aus dem Ausmaß mal der Anzahl der Wochen, ab
gerechnet. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag glei
ch 1/7 Woche ist.
5. Umsetzen
Ein etwaiges Umsetzen von Gerüsten im Ganzen oder in Te
ilen, d. h. das Abbauen an einem Ort der Baustelle und
das Aufbauen an einem anderen Ort der Baustelle (darunt
er ist kein Teilauf- und Teilabbau zu verstehen) wird m
it den Gerüst-Positionen (Addition der Abrechnungseinhe
iten) verrechnet.
Die Richtlinien für Gerüstarbeiten sind einzuhalten.
28.18 System-Gerüste
28.18
System-Gerüste