Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Roden,Baugrube,Sicherungen u.Wasserhaltu
03
Roden,Baugrube,Sicherungen u.Wasserhaltu
Roden,Baugrube,Sicherungen u.Wasserhaltung
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht and
ers angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe
folgende Regelungen:
1. Bodenklassen, Neigung:
Die Leistungen sind für die Bodenklassen 3 bis 5 und oh
ne Unterschied der Geländeneigung bis 20 Prozent beschr
ieben. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis
der Höhe zur projizierten Länge im Grundriss.
Vertragsbasis sind die durch den Auftraggeber beigestel
lten Unterlagen (z.B. Aufschlüsse, Bohrprofile oder Bod
engutachten, beschriebene Baugrundschichten (Bodenverhä
ltnisse) und die im Plan festgehaltenen Geländeformen).
Die Dokumentation wird gemäß NORM durchgeführt.
Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung der ve
rtragsgemäßen Geländeformen. Veränderungen der Gründung
stiefen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung d
es Auftraggebers ausgeführt werden.
2. Verwerten oder Deponieren:
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies
aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mö
glich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert
.
2.1 Unzulässige Belastungen durch Manipulationen im Bau
betrieb:
Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstof
fgesamtgehalte und Eluate des Aushub- und Abbruchmateri
als nicht unzulässiger Weise nachteilig verändert werde
n.
Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass das Aushubmaterial
durch den Baubetrieb mit nicht mehr als insgesamt 5 Pro
zent des Volumens mineralischer Baurestmassen verunrein
igt wird.
Allfällige Kosten aus derartigen Veränderungen (z. B. A
ltlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz) üb
ernimmt der Auftragnehmer.
2.2 Nachweise:
Eine Bestätigung, dass der Auftragnehmer (AN) die Baure
stmassen an berechtigte Abfallsammler übergeben hat, wi
rd dem Auftraggeber (AG) nach Aufforderung, spätestens
aber bei der Schlussrechnung ohne Aufforderung übergebe
n.
2.3 Trennung:
Die Trennung von Aushubmaterial und Baurestmassen erfol
gt gemäß Recycling-Baustoffverordnung.
2.4 Eigentumsübergang:
Das Aushubmaterial geht mit dem ersten Laden in das Eig
entum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwen
dung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist und unb
eschadet einer Vergütung für den Transport, das Verwert
en, Deponieren oder Entsorgen.
3. Kontamination, gefährlicher Abfall:
Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird
der Auftraggeber verständigt und eine gesonderte Regel
ung vereinbart.
Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisve
rordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährlic
he Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich
einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwa
ige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt
in eigenen Positionen erfasst).
In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt
, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer
zu vertreten hat (z.B. Altöl von seinen Geräten oder Tr
ansportmitteln).
4. Zwischenlagern:
Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baust
ellenbereiches bzw. des mit dem Auftraggeber gemeinsam
definierten Lagerortes zu verstehen. Es enthält somit a
uch den Transport zum Zwischenlager und das sachgemäße
Lagern.
Zwischenlager sind vorzuhalten und vor der Übernahme zu
räumen.
Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht ber
eits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber festgelegt.
5. Transport:
Das Transportieren erfolgt unter Berücksichtigung von e
twaigen erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften.
6. Weisung Aushubmaterial
Zur Auffüllung nicht brauchbares Material wird nur nach
Weisung der Bauleitung abgeführt. Soweit Zwischenlager
ungen vor dem Verführen unvermeidlich sind (hierfür gel
ten die Anordnungen der Bauaufsicht) müssen die einzeln
en Aushubmaterialien wie Humus, Mutterboden, Lehm, Torf
, Sand, Kies oder Felsabtrag so getrennt gelagert werde
n, dass eine Vermischung untereinander unbedingt vermie
den wird. Insbesondere Humus muss so gelagert werden, d
ass dieser seinen verkaufsfähigen Zustand beibehält (La
gerhöhen, ... beachten.
Der AN hat in diesem Fall für die vorschriftsmäßige Lag
erung zu seinen Lasten zu sorgen.
7. Nachbargrundstücke
Die anliegenden Grundstücke dürfen nicht in Mitleidensc
haft gezogen werden. Sollte aber doch die Inanspruchnah
me eines Nachbargrundes notwendig werden (öffentliches
oder privates Eigentum), kann dies nur auf Kosten des A
N für Pacht oder Miete mit Zustimmung des Grundstücksei
gentümers, der Bauaufsicht bzw. unter Beachtung behördl
icher Weisungen und einschlägiger rechtlicher Bestimmun
gen erfolgen.
8. Böschungssicherung
Das Sichern der sich im Fundament- und Baugrubenaushub
ergebenden Böschungen ist Sache des Unternehmers und wi
rd nicht gesondert vergütet.
Böschungsneigungen sind entsprechend dem Bodengutachten
herzustellen bzw. mit dem Baugrundgutachter einvernehm
lich festzulegen.
Ausnahmslos jede Böschung ist zumindest mit einer trans
parenten Folie gegen Regen und Witterunseinflüsse zu sc
hützen, auch wenn sie sonst keine Sicherungsmaßnahmen b
enötigt.
9. Bauplatzbesichtigung
Baugruben- und Grabenaushub darf erst nach Zustimmung u
nd Freigabe der zuständigen Bauleitung des Auftraggeber
s begonnen werden. Im Bereich der Baustelle liegende Ka
bel und Rohrleitungen werden, soweit erforderlich und n
icht anders ausgeschrieben, bauseits entfernt bzw. verl
egt. Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte S
chäden an Kabel bzw. Leitungen aller Art und hat alle V
orsorgemaßnahmen zur betriebssicheren Erhaltung auf sei
ne Kosten zu treffen.
10. Öffentliche Verkehrsflächen
Bei notwendigen Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsfl
ächen bzw. öffentlichem Gut hat der AN die hiezu erford
erlichen Bewilligungen bei den zuständigen Stellen einz
uholen und für die damit verbundenen Kosten und eventue
ll vorgeschrieben Kautionen aufzukommen.
11. Baufixpunkt
Der gewählte Baufixpunkt wird dem AN oder seinem Bevoll
mächtigten an Ort und Stelle bekanntgegeben und ist zu
markieren. Gleichfalls sind alle Grundsteine und Vermes
sungspunkte zu fixieren. Wird ein nachträgliches Einmes
sen erforderlich, so geschieht dies zu Lasten des AN.
12. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun
gen gemäß NORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- das Laden und der Transport des Aushub- oder Abbruchm
aterials- ein etwaiges Zwischenlagern
- das Herstellen und Verdichten des Sohlenplanums (+/-
2cm);
- das Nachverdichten der Aushub- und/oder Gründungssohl
en;
- Feinplanie bei Hinterfüllungen und Schüttungen;
- das Abtragen von Holzeinlagen (z.B. Holzstammeinlagen
bis 30cm Umfang);
- Schalungen bei Betonarbeiten, die infolge nicht plang
emäßen Aushubs erforderlich sind;
- behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz,
Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotsl
egung erkundet)- die Wiederinstandsetzung der vom Auftr
aggeber für die Zwischenlagerung von Abbruch- oder Aush
ubmaterial beigestellten Flächen nach Beendigung der Ba
uarbeiten- sämtliche Gebühren und Abgaben (z. B. Altlas
tenbeitrag)- Organisation (Förderart und Förderweg)- da
s Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschr
änkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind;
- Mehraufwendungen für Aushub vom klebrigem Aushubmater
ial
- Schützen von zur Wiederverwendung gelagertem Aushub v
or Witterungseinflüssen (Verschlammung durch Regen).
13. Roden
Das Roden von Hecken, Sträuchern, Stauden sowie Gehölz
und Bäumen hat inklusive Wurzelstöcke zu erfolgen. Baum
stämme sind zu entästen. Das Astwerk von Sträuchern, He
cken, Stauden, Bäumen usw. geht in das Eigentum des AN
über und ist von der Baustelle zu beseitigen. Baumstämm
e sind nach Weisung der Bauaufsicht abzulängen und im B
austellenbereich zu lagern oder auf beigestellte Fahrze
uge zu verladen.
14. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (
z.B. händisch oder maschinell).
Für die Ausführung und Abrechnung der Erdarbeiten sind
die Planmaße bindend. Lockerungszuschläge werden nicht
separat verrechnet und sind auf die EHP umzulegen. Dies
gilt auch für Erdarbeiten von Rohrgräben und Schächten
.
Die max. zulässigen Toleranzen gegenüber den angegebene
n Maßen bei den Aushub- bzw. Verfüllarbeiten betragen +
/- 2 cm. Bei Überschreitungen der Toleranzen gehen dies
e zu Lasten des Auftragnehmers. Somit sind die Kosten f
ür die Erstellung einer Feinplanie in die Einheitspreis
e einzurechnen
Durch ungenauen Aushub bedingte Auffüllungen unter trag
enden Konstruktionsgliedern haben ohne besondere Vergüt
ung mit Magerbeton durch den AN zu erfolgen.
Für die äußere Begrenzung des Aufmasses der Erdarbeiten
(Aushub, Hinterfüllen, Verfuhr und Deponie) wird festg
elegt: max. 60 cm ab äußerster Betonkante (Fundamente,
Bodenplatte, Wände), vertikal gemessen.
Die sich im Aushub ergebenen Böschungen bzw. das Herste
llen von Rampen werden nicht gesondert aufgemessen bzw.
vergütet (auch wenn diese in einem "Aushubplan" darges
tellt sein sollten) und sind mit dem Einheitspreis der
jeweiligen Position abgegolten.
Hinterfüllungen, Verfuhr und sonstige Erdarbeiten werde
n sinngemäß wie der Aushub vergütet, abzüglich aller Ei
nbauten ohne Unterschied der Einzelgrösse. Baugruben mi
t technischem Verbau werden nach tatsächlich hergestell
ter Größe abgerechnet.
In Anbetracht moderner Aushubmaschinen werden Findlinge
oder andere Einschlüsse wie Mauerwerk, Beton o.ä. erst
ab einer Größe über 0,3m3 als Erschwernisposition aner
kannt.
Roden,Baugrube,Sicherungen u.Wasserhaltung
03.02 Aushub Baugrube (Grube)
03.02
Aushub Baugrube (Grube)
03.03 Aushub Fundamente
03.03
Aushub Fundamente
03.04 Erschwernispositionen
03.04
Erschwernispositionen
03.51 Einbau (flächig) von Schüttungen
03.51
Einbau (flächig) von Schüttungen
03.61 Hinterfüllen von Gruben
03.61
Hinterfüllen von Gruben
03.92 Transportieren,Verwerten,Deponieren Deut
03.92
Transportieren,Verwerten,Deponieren Deut
06 Aufschließung, Infrastruktur
06
Aufschließung, Infrastruktur
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp
e folgende Regelungen:
1. Bodenklassen, Neigung:
Die Leistungen sind für die Bodenklassen 3 bis 5 und oh
ne Unterschied der Geländeneigung bis 20 Prozent beschr
ieben. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis
der Höhe zur projizierten Länge im Grundriss.
Vertragsbasis sind die durch den Auftraggeber beigestel
lten Unterlagen (z.B. Aufschlüsse, Bohrprofile oder Bod
engutachten, beschriebene Baugrundschichten (Bodenverhä
ltnisse) und die im Plan festgehaltenen Geländeformen).
Die Dokumentation wird gemäß NORM durchgeführt.
Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung der ve
rtragsgemäßen Geländeformen. Veränderungen der Gründung
stiefen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung d
es Auftraggebers ausgeführt werden.
2. Verwerten oder Deponieren:
Das Deponieren und Verwerten wird in der Leistungsgrupp
e der "Erdarbeiten" abgerechnet.
Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies
aus wirtschaftlichen
oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baur
estmassen ordnungsgemäß deponiert.
2.1 Unzulässige Belastungen durch Manipulationen im Bau
betrieb:
Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstof
fgesamtgehalte und Eluate des Aushub- und Abbruchmateri
als nicht unzulässiger Weise nachteilig verändert werde
n.
Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass das Aushubmaterial
durch den Baubetrieb mit nicht mehr als insgesamt 5 Pro
zent des Volumens mineralischer Baurestmassen verunrein
igt wird.
Allfällige Kosten aus derartigen Veränderungen (z. B. A
ltlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz) üb
ernimmt der Auftragnehmer.
2.2 Nachweise:
Eine Bestätigung, dass der Auftragnehmer (AN) die Baure
stmassen an berechtigte Abfallsammler übergeben hat, wi
rd dem Auftraggeber (AG) nach Aufforderung übergeben.
2.3 Trennung:
Die Trennung von Aushubmaterial und Baurestmassen erfol
gt gemäß Recycling-Baustoffverordnung.
2.4 Eigentumsübergang:
Das Aushubmaterial geht mit dem ersten Laden in das Eig
entum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwen
dung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist und unb
eschadet einer Vergütung für den Transport, das Verwert
en, Deponieren oder Entsorgen.
3. Kontamination, gefährlicher Abfall
Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird
der Auftraggeber verständigt und eine gesonderte Regel
ung vereinbart.
Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisve
rordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährlic
he Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich
einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwa
ige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt
in eigenen Positionen erfasst).
In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt
, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer
zu vertreten hat (z.B. Altöl von seinen Geräten oder Tr
ansportmitteln).
4. Zwischenlagern:
Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baust
ellenbereiches bzw. des mit dem AG gemeinsam definierte
n Lagerortes zu verstehen. Es enthält somit auch den Tr
ansport zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern.
Zwischenlager sind vorzuhalten und vor der Übernahme zu
räumen.
Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht ber
eits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber festgelegt.
5. Transport:
Das Transportieren erfolgt unter Berücksichtigung von e
twaigen erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften.
6. Weisung Aushubmaterial
Zur Auffüllung nicht brauchbares Material wird nur nach
Weisung der Bauleitung abgeführt. Soweit Zwischenlager
ungen vor dem Verführen unvermeidlich sind (hierfür gel
ten die Anordnungen der Bauaufsicht) müssen die einzeln
en Aushubmaterialien wie Humus, Mutterboden, Lehm, Torf
, Sand, Kies oder Felsabtrag so getrennt gelagert werde
n, dass eine Vermischung untereinander unbedingt vermie
den wird. Insbesondere Humus muss so gelagert werden, d
ass dieser seinen verkaufsfähigen Zustand beibehält (La
gerhöhen, ... beachten.
Der AN hat in diesem Fall für die vorschriftsmäßige Lag
erung zu seinen Lasten zu sorgen.
7. Nachbargrundstücke
Die anliegenden Grundstücke dürfen nicht in Mitleidensc
haft gezogen werden. Sollte aber doch die Inanspruchnah
me eines Nachbargrundes notwendig werden (öffentliches
oder privates Eigentum), kann dies nur auf Kosten des A
N für Pacht oder Miete mit Zustimmung des Grundstücksei
gentümers, der Bauaufsicht bzw. unter Beachtung behördl
icher Weisungen und einschlägiger rechtlicher Bestimmun
gen erfolgen.
8. Böschungssicherung
Das Sichern der sich im Fundament- und Baugrubenaushub
ergebenden Böschungen ist Sache des Unternehmers und wi
rd nicht gesondert vergütet.
Böschungsneigungen sind entsprechend dem Bodengutachten
herzustellen bzw. mit dem Baugrundgutachter einvernehm
lich festzulegen.
Ausnahmslos jede Böschung ist zumindest mit einer trans
parenten Folie gegen Regen und Witterungseinflüsse zu s
chützen, auch wenn sie sonst keine Sicherungsmaßnahmen
benötigt.
9. Bauplatzbesichtigung
Baugruben- und Grabenaushub darf erst nach Zustimmung u
nd Freigabe der zuständigen Bauleitung des Auftraggeber
s begonnen werden. Im Bereich der Baustelle liegende Ka
bel und Rohrleitungen werden, soweit erforderlich und n
icht anders ausgeschrieben, bauseits entfernt bzw. verl
egt. Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte S
chäden an Kabel bzw. Leitungen aller Art und hat alle V
orsorgemaßnahmen zur betriebssicheren Erhaltung auf sei
ne Kosten zu treffen.
10. Öffentliche Verkehrsflächen
Bei notwendigen Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsfl
ächen bzw. öffentlichem Gut hat der AN die hiezu erford
erlichen Bewilligungen bei den zuständigen Stellen einz
uholen und für die damit verbundenen Kosten und eventue
ll vorgeschrieben Kautionen aufzukommen.
11. Baufixpunkt
Der gewählte Baufixpunkt wird dem AN oder seinem Bevoll
mächtigten an Ort und Stelle bekanntgegeben und ist zu
markieren. Gleichfalls sind alle Grundsteine und Vermes
sungspunkte zu fixieren. Wird ein nachträgliches Einmes
sen erforderlich, so geschieht dies zu Lasten des AN.
12. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen für Erdbe
wegungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun
gen gemäß NORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- das Laden des Aushub- oder Abbruchmaterials- ein etwa
iges Zwischenlagern
- das Herstellen und Verdichten des Sohlenplanums (+/-
2cm);
- das Nachverdichten der Aushub- und/oder Gründungssohl
en;
- Feinplanie bei Hinterfüllungen und Schüttungen;
- das Abtragen von Holzeinlagen (z.B. Holzstammeinlagen
bis 30cm Umfang);
- Schalungen bei Betonarbeiten, die infolge nicht plang
emäßen Aushubs erforderlich sind;- behördliche Vorschre
ibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vo
m Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet)- die W
iederinstandsetzung der vom Auftraggeber für die Zwisch
enlagerung von Abbruch- oder Aushubmaterial beigestellt
en Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten- sämtliche G
ebühren und Abgaben (z. B. Altlastenbeitrag)- Organisat
ion (Förderart und Förderweg)- das Trennen und Ausschei
den von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weitere
n Verwertung verwendbar sind
- Mehraufwendungen für Aushub vom klebrigem Aushubmater
ial
- Schützen von zur Wiederverwendung gelagertem Aushub v
or Witterungseinflüssen (Verschlammung durch Regen)
13. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen für Rohrv
erlegungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun
gen gemäß NORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- Die Vermessungsarbeiten für die Rohrstrangführung und
Schächte in Bezug auf
Richtung und Höhe;
- Das Verlegen der Rohre oder Formstücke im Freien oder
in geschlossenen Räumen, ohne Unterschied der Verlegun
gsart oder Grabentiefe;
- Rohrringdichtungen;
- Zuschnitte und das Entgraten;
- Das Liefern, Abladen, Deponieren und der Transport an
den Einbauort der für die
Kanalisation erforderlichen Rohre, Formstücke und Beton
fertigteile für die
Schachtherstellung;
- Die Sicherung sämtlicher Rohre und Rohrverbindungen i
n ihrer Lage durch
Mauerziegel bzw. entsprechend dichtes unteres und seitl
iches Hinterfüllen;
- Die Erlegung der Gebühren für eventuell vorgeschriebe
ne behördliche
Kommissionierungen, Kautionen im Zuge von Kanaleinmündu
ngen im Bereich
öffentlicher Straßen und die Vorlage eines Kanalbefunde
s;
- Die Schlußreinigung des gesamten Kanalsystems, einsch
ließlich der Schächte;
- Die Beseitigung bzw. Reparatur aller nicht sachgemäße
n Ausführungen bezüglich
Gefälleausbildung und Dichtigkeit;
- das Verlegen, ohne Unterschied der Verlegungsart oder
Grabentiefe
- Der Schutz der verlegten Rohre und Einbauteile bzw. S
chächte vor Beschädigungen jeder Art.
- Einebnen und Verdichten der Auflagersohle
14. Betonrohre
In den Einheitspreisen sind Rohrringdichtungen einkalku
liert. Zuschnitte bei Betonrohren werden nicht gesonder
t verrechnet.
15. Dichtungen
Wenn nicht anders angegeben, so ist die Dichtungsart vo
m Auftragnehmer zu wählen. Sie muss jedoch der Norm ent
sprechen und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Hers
tellers eingebaut werden.
16. Schachtfutter, Paßstücke
Schachtfutter und Paßstücke werden mit den jeweiligen P
ositionen der Rohrleitungen verrechnet, auch dann, wenn
eine wasserdichte Ausführung angeboten ist.
17 Ausmaß- und Abrechnungsregeln für Erdbewegungen:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung (
z.B. händisch oder maschinell).
17.1 Tiefenstufen:
Ausschreibung und Abrechnung für das Aushubmaterial, Si
cherungen und Gründungen erfolgen nach lotrechten (vert
ikalen) Abschnitten und nicht nach einzelnen Schichten.
Leistungen werden von Null bis zur angegebenen Tiefe (G
esamttiefe) beschrieben.
Für die Ausführung und Abrechnung der Erdarbeiten für d
ie Gräben und Schächte sind die Planmaße bindend. Locke
rungszuschläge werden nicht separat verrechnet und sind
auf die EHP umzulegen.
Die max. zulässigen Toleranzen gegenüber den angegebene
n Maßen bei den Aushub- bzw. Verfüllarbeiten betragen +
/- 2 cm. Bei Überschreitungen der Toleranzen gehen dies
e zu Lasten des Auftragnehmers. Somit sind die Kosten f
ür die Erstellung einer Feinplanie in die Einheitspreis
e einzurechnen.
Durch ungenauen Aushub bedingte Auffüllungen unter trag
enden Konstruktionsgliedern haben ohne besondere Vergüt
ung mit Magerbeton durch den AN zu erfolgen.
Für die äußere Begrenzung des Aufmasses der Erdarbeiten
(Aushub, Hinterfüllen, Verfuhr und Deponie) wird festg
elegt: max. 60 cm ab äußerster Betonkante bei z.B.: Sch
ächten oder Fundamenten, Bodenplatten, Sickerkörper, od
er anderen massigen Bauteilen, vertikal gemessen.
Die sich im Aushub ergebenen Böschungen bzw. das Herste
llen von Rampen werden nicht gesondert aufgemessen bzw.
vergütet (auch wenn diese in einem "Aushubplan" darges
tellt sein sollten) und sind mit dem Einheitspreis der
jeweiligen Position abgegolten.
Hinterfüllungen, Verfuhr und sonstige Erdarbeiten werde
n sinngemäß wie der Aushub vergütet, abzüglich aller Ei
nbauten ohne Unterschied der Einzelgrösse.
In Anbetracht moderner Aushubmaschinen werden Findlinge
oder andere Einschlüsse wie Mauerwerk, Beton o.ä. erst
ab einer Größe über 0,3m3 als Erschwernisposition aner
kannt.
Die Abrechnungsquerschnitte für Kanalrohre oder Leitung
spakete sind in den jeweiligen Grundpositionen beschrie
ben.
18. Ausmaß und Abrechnung von Kanal- und Rohrlegungsarb
eiten
Die Abrechnung erfolgt nach Längenmass in Meter nach ta
tsächlich verlegter Länge, inklusive Formstücke am Rohr
scheitelpunkt gemessen, wobei Pass- und Verbindungsstüc
ke nicht gesondert vergütet werden.
Formstücke werden als Aufzahlung nach Verrechnungseinhe
iten (VE) abgerechnet.
Bei Putzschächten wird die Tiefe ab Oberkante Rohr geme
ssen, bei offenem Gerinne ab Oberkante Gerinnesohle jew
eils bis Oberkante Schachtdeckel, sonstige Schächte ab
Unterkante der aufsteigenden Wände bis Oberkante Schach
tdeckel.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
06.01 Gräben für Leitungen und Schächte
06.01
Gräben für Leitungen und Schächte
06.05 Kanalrohre aus Stahlbeton
06.05
Kanalrohre aus Stahlbeton
06.07 Druckrohre aus PE
06.07
Druckrohre aus PE
06.10 Druckrohre aus duktilem Guß
06.10
Druckrohre aus duktilem Guß
06.14 PP Kunststoffkanalrohre
06.14
PP Kunststoffkanalrohre
06.18 Sonstige Leistungen Aufschließung
06.18
Sonstige Leistungen Aufschließung
06.19 Stilllegen von Bestandsleitungen
06.19
Stilllegen von Bestandsleitungen
06.21 Betonschächte und Beton-Punktentwässerun
06.21
Betonschächte und Beton-Punktentwässerun
06.22 Schachtabdeckungen
06.22
Schachtabdeckungen
06.30 Kanal- Dokumentation und Befahrung
06.30
Kanal- Dokumentation und Befahrung
06.61 Schüttmaterial für Gräben
06.61
Schüttmaterial für Gräben