Dachabdichtung
Mayen_Tecnokarton_Pulpergebäude
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
21 Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
21
Dachabdichtungs- und Dachdeckerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp e folgende Regelungen: 1. Arbeitsdurchführung Die Arbeiten sind gemäß Terminplan bzw. in gemeinsamer Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Bei eine m Unterbruch der Arbeiten (Tagesleistung) ist die verle gte Wärmedämmung mit geeigneten Maßnahmen (Überkleben m it einer Lage Dachabdichtung, etc.) vor Durchnässung zu schützen. Die hierfür entstehenden Mehraufwendungen si nd im Einheitspreis einkalkuliert. 2. Standardausführung: Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardau sführung auf mineralischen und metallischen Untergründe n beschrieben. Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkst offen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspos itionen beschrieben. 3. Nutzungsdauer: Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben. K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn - und Bürogebäude) K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffe ntliche Gebäude) 4. Statisch relevante Informationen Für die Auslegung der Befestigung der Dachabdichtung si nd die jeweiligen Landesnormen zu berücksichtigen. Vom Auftraggeber werden zusätzlich zu berücksichtigende Nut zlasten angegeben. 5. Dachneigung: Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad. 6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun gen gemäß Norm) in die Einheitspreise einkalkuliert: Ausführung: Untergrund - Vorbehandlung, insbesondere das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezb lech) das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, ei nschließlich einseitiges Heften oder Verkleben beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahn en aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der S toß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger pun ktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftd ichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile Arbeitsdurchführung Vor Beginn der Isolierarbeiten sind Betongrate, Rippen und hervorstehende spitze Steinchen zu entfernen, Dacho berfläche besenrein abkehren, evtl. trocknen. Der zu isolierende Untergrund ist auf seine ausreichend e Erhärtung und Oberflächentrockenheit zu prüfen. Die h ierfür anfallenden Kosten sind im Einhaitspreis einkalk uliert. Dampfsperre Die Dampfsperre muss faltenfrei verlegt werden, die Stö ße sind gemäß Herstellervorschrift zu überlappen und mi t geeignetem Material zu verkleben. Wenn nicht anders a ngegeben ist die Dampfsperre am Dachrand und bei Dachdu rchdringungen bis mindestens zur Oberkante der Wärmedäm mung hochzuführen. Die Dampfsperre ist mit der Dachhaut zu verbinden, um e in abgeschlossenes dampfdichtes Dämmpaket zu erhalten. Die Dampfsperre muss als Notabdichtung funktionieren un d während der Bauphase bereits eine 1. Abdichtung des G ebäudes gewährleisten können. Die Notabdichtung ist ebe nso wie die Dachabdichtung bis auf die (Roh-)Attika hoc hzuführen, sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind entsprechend abzudichten. Während der Bauphase ist eine Ableitung der anfallenden Regenwässer von der Notabdichtung zu gewährleisten. Di e Regenwässer sind außerhalb des Gebäudes abzuleiten. E in Eintritt in das Gebäude ist zu vermeiden. Hierfür no twendige Ableitmaßnahmen sind in die einheitspreise ein zurechnen. Wärmedämmstoffe Für die Herstellung von Wärmedämmschichten können Faser dämmstoff, Dämmstoffe aus Holzwolle, organische oder an organische Stoffe zur Anwendung kommen. Der zur Anwendu ng gelangende Baustoff ist in der jeweiligen Position b eschrieben. Diese müssen in trockenem Zustand eingebaut werden. Bitumen-Dichtungsbahn Das zur Verwendung gelangende Produkt muss in allen Pun kten der DIN EN 13707 (ÖNORM EN 13707) entsprechen. Zur Anwendung dürfen nur mit Glasgewebe verfestigte Elasto merbitumen kommen. Die Bahnen müssen an der Oberseite m it feinem Sand bestreut und an der Unterseite mit einer Schnellschweißfolie versehen sein. Besonders erwähnt s ei die UV- und Hagelbeständigkeit, Schrumpffreiheit, so wie Wurzelfestigkeit. Weiters sind die Vorschriften bez üglich Funkenflug und Brandschutz zu beachten und einzu halten. Die Abdichtung hat den Anforderungen einer hart en Bedachung zu entsprechen. Längs- und Querstöße sind zu überlappen und thermisch z u verschweißen. Alle Schweißnähte sind mech. auf ihre D ichtheit zu prüfen. Die Abdichtung muss bei Außentemperaturen von 5°C bis 3 5° einwandfrei verarbeitbar (schweißbar) sein. Mechanische Befestigung Die mech. Befestigung hat mittels vorgelochten Befestig ungsprofilen zu erfolgen. Die geeigneten Befestiger und deren Anzahl per lfm schreibt der jeweilige Produkther steller vor, diese sind genau einzuhalten. Dies gilt fü r Feld-, Rand- und Eckbereiche. Grundsätzlich sind die Befestigungsprofile mit einer Abdichtungsbahn abzudecke n und mit der Dachhaut thermisch zu verschweißen. Die B reite der Streifen, die Verlegeart usw. schreibt der Pr odukthersteller vor und diese sind genau einzuhalten. A lle hierfür anfallenden Kosten sind im EP einkalkuliert . Rohreinfassungen Grundsätzlich sind Rohreinfassungen mit der Dachhaut th ermisch zu verschweißen. Eckausbildungen Das Ausbilden von Ecken und Kanten in der Dachabdichtun g mit entsprechenden Formteilen wird nicht gesondert ve rgütet und ist im Einheitspreis einkalkuliert. Zuschnitte Sämtliche erforderlichen Zuschnitte sind in die Einheit spreis einzurechnen. 7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abgerechnet wird die belegte oder abgedichtete Fläche o hne Übergriff. Auch beim Zusammenstoß von waagrechten und lotrechten A bdichtungen (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesonder t vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie z u messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlk ehlen hergestellt wird. Die Dachabdichtung wird auf Grund der Rohbaumaße, getre nnt nach den verschiedenen Arten und Stoffen berechnet. Öffnungen bis 2,50 m2 Einzelgröße werden überrechnet, ü ber 2,50 m2 abgezogen.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
21.01 Baustelleneinrichtung
21.01
Baustelleneinrichtung
21.10 Instandsetzungsarbeiten bei Dachabdichtu
21.10
Instandsetzungsarbeiten bei Dachabdichtu
21.22 Dampfsperre
21.22
Dampfsperre
21.30 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.30
Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsar
21.35 Dachabdichtungen
21.35
Dachabdichtungen
21.37 Abdichten von Dachdurchbrüchen und Rohrd
21.37
Abdichten von Dachdurchbrüchen und Rohrd
21.40 Zusätzliche Leistungen, Aufkantungen, An
21.40
Zusätzliche Leistungen, Aufkantungen, An
21.43 Dachbelag, Kies, Schutzbeton, Dachbegrün
21.43
Dachbelag, Kies, Schutzbeton, Dachbegrün
21.45 Dachentwässerung und Dacheinläufe
21.45
Dachentwässerung und Dacheinläufe
21.50 Absturzsicherungen
21.50
Absturzsicherungen
21.90 Regieleistungen Dachdeckerarbeiten
21.90
Regieleistungen Dachdeckerarbeiten
46 Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtb
46
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtb
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänd 1. Wärmedurchgangskoeffizient: Die jeweils angegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U -Werte) werden nicht überschritten. 2. Standardfarbe: Standardfarben nach Wahl des Auftraggebers beziehen sic h auf Farben, für die der Hersteller keinen Aufpreis ve rrechnet. Auf Anforderung des Auftraggebers werden Unterlagen übe r die zur Wahl stehenden Standardfarben vorgelegt. 3. Baustelleneinrichtung In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten für die ent sprechende Baustelleneinrichtung und den über die gesam te Baudauer notwendigen Baustellenbetrieb einzurechnen. Dies beinhaltet insbesondere auch das Einrichten, Vorha lten, Umsetzen und Räumen von geeigneten Geräten, Hebeg eräten und Hilfsgeräten sowie Gerüstungen zur Ausführun g über die Dauer der Arbeiten. Mehrmalige Anreise und Unterbrechungen werden nicht ges ondert vergütet. 4. Geltende Normen Für die Herstellung, Ausführung und Anwendung von geeig neten Produkten und Materialien, sowie Abrechnung, Abwi cklung der Arbeiten usw. sind die einschlägigen DIN in der jeweiligen Fassung maßgeblich. Außerdem sind die La ndesbauordnung und die feuerpolizeilichen Vorschriften genau zu beachten. 5. Naturmaße Die Kosten für die Naturmaßnahmen, die zur Herstellung der Konstruktionen, sowie deren Auflagerpunkte notwendi g sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hilfes tellung durch die Bauherrschaft bzw. durch andere am Ba u beschäftigte Professionisten kann nicht erwartet werd en. Der AN hat zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten anläßlic h einer Rohbauabnahme der ÖBA sämtliche Abweichungen de r Rohbaumaße von den Planmaßen schriftlich mitzuteilen, da sonst alle Korrekturarbeiten zu seinen Lasten gehen . Für die Bestimmung der genauen Höhenlage der Konstruk tionen sind ausschließlich die vom Auftraggeber hergest ellten Höhenfixpunkte zu verwenden. Das Herstellen der für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten notwen digen Waagrisse ist vom AN ohne gesonderte Vergütung du rchzuführen, und zwar auch dann, wenn diese Arbeiten oh ne Verschulden des AN mehrmals durchzuführen sind. 6. Abweichungen in der Ausführung Diese sind nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ges tattet. Konstruktionszeichnungen, die der Auftraggeber selbst b eistellt sind zu überprüfen, solche die der AN selbst a nfertigt sind dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzuleg en. 7. Grundsätzliche Ausführung Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Re geln und dem derzeitigen Stand der Technik zu erfolgen. Es gelten die entsprechenden Normen, die Arbeitsrichtl inien und Regeln der Berufsfachverbände sowie die anwen dungstechnischen Bestimmungen der Hersteller- und Liefe rwerke von Profilen, Befestigungsmitteln, Dichtungen et c. Es wird darauf hingewiesen, dass bei textlichen Untersc hieden zwischen dem Leistungsverzeichnis und den Normen der Wortlaut des LV maßgebend ist. 8. Montage Die Montage der Lichtkuppeln erfolgt auf einer bauseits vorhandenen oder in diesem Leistungsverzeichnis ausges chriebenen Unterkonstruktion und ist korrosions- und st urmsicher auszuführen. Gegen Abheben und Beschädigungen durch Sturm sind entsprechende Maßnahmen zu treffen; d ies gilt insbesonders auch während der Montage. 9. Materialien Sämtliche Bauteile, Lichtkuppeln, Aufsatzkränze, Lüftun gsrahmen, RWA-Kuppeln, Beschläge, Befestigungsmittel, D ichtungen usw. sind aus geeigneten, den einschlägigen V orschriften entsprechenden Materialien herzustellen und den Erfordernissen entsprechend zu dimensionieren, sod ass Schäden durch Sturm, Witterungseinflüsse, Korrosion , Verwitterung und dgl. langfristig ausgeschlossen sind . 10. Arbeitsdurchführung Der Auftragnehmer hat auf Grund der Polierpläne des Arc hitekten Verlege- und Montagepläne herzustellen (Steuer leitungen, Tasterventile etc.). Diese sind vom Auftragg eber zur Freigabe vorzulegen. Eventuelle Änderungen und Korrekturen sind bis zur Freigabe durch den Auftraggeb er ohne gesonderte Vergütung durchzuführen. Die Kosten für eventuell von der ÖBA geforderte Materia lprüfungen durch anerkannte Prüfanstalten werden nicht gesondert vergütet. Der Ablauf der Montagearbeiten erfolgt entsprechend dem Terminplan, der spätestens zwei Wochen ab Auftragserte ilung vorzulegen ist. Die Einhaltung der Einzeltermine, die in diesem Plan aufscheinen, ist unumgänglich. Z.B. Maßfestlegung, Materialanlieferung, Beginn der Montage n, Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftragnehmer ist allein für die plangemäße Erfüllu ng aller Einzeltermine verantwortlich und hat engsten K ontakt mit der ÖBA zu halten. Verzögerungen aus mangeln der Koordination hat der Auftragnehmer zu verantworten. Die Abwicklung der Arbeiten hat in enger Abstimmung mit den Herstellern der Trapezblech- und Spenglerarbeiten zu erfolgen. Direkte Terminvereinbarungen mit anderen auf der Bauste lle tätigen Professionisten unter Umgehung der ÖBA sind nicht zulässig. Daraus resultierende Schwierigkeiten m üssen von den Betroffenen direkt verantwortet werden. 11. Gliederung Die Plazierung der Lichtkuppeln ist aus den Plänen zu e ntnehmen. 12. Wärmedämmung Aufsetzkranz Der Sockel hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten von m ax. 0,94 W/m2K aufzuweisen, wobei nur nicht brennbares Material zum Einsatz kommen darf. 13. Wärmedämmung der Lichtkuppel Das Kuppelglas hat einen Wärmedurchgangskoeffizienten v on max. 1,80 W/m2K aufzuweisen. Die Forderung bezieht s ich grundsätzlich auf den mittleren U-Wert. Es dürfen a ber auch lokal keine eigentlichen Wärmbrücken vorkommen . Der Wärmedurchgangskoeffizient ist durch eine Berechnun g oder ein Attest nachzuweisen. 14. Korrosion Kondensationserscheinungen infolge Taupunktunterschreit ung können nicht völlig ausgeschlossen werden. Es wird daher auf folgende Gefahren ausdrücklich hingew iesen: - Frisch gebildetes Schwitzwasser ist weich und sauerst offreich und somit aggressiv; - Bei Verwendung verschiedener Metalle muß Kontaktkorro sion durch Bildung galvanischer Elemente unbedingt vermieden werden; Die Garantie des Bieters umfaßt auch die Korrosionsbest ändigkeit aller Komponenten. Falls zur Erzielung eines höheren Schalldämm-Maßes Stahlblech zum Einsatz kommt, ist der Korrosionsschutz (Lackierung etc.) zu beschreib en. 15. UV-Beständigkeit Alle verwendeten Materialien müssen UV-beständig sein. 16. Aufsatzkränze / Stahlzargen Die Dimensionierung der selbsttragenden Aufsatzkränze ( Stahlzargen) laut statischen Erfordernissen. Inklusive allen notwendigen Versteifungselementen, wie Knotenble che und Zugstangen. Auftretender Seitenschub ist in die Konstruktion einzurechnen. Wind- und Schneelasten sind gemäß den gültigen DIN zu b erücksichtigen. 17. Brandrauchentlüftung Automatische Auslösung der Lüfter über Brandmeldeanlage , als 2-Melder-(Gruppen)- Abhängigkeit. Manuelle Auslös ung der Lüfter von Hand über Feuernotauslösekästen und/ oder Druckknopfmelder: 1x je Rauchabschnitt (vor Ort). Bei automatischer oder manueller Auslösung müssen gleic hzeitig auch alle erforderlichen Zuluftnachströmöffnung en automatisch angesteuert werden. Thermische Einzelauslösung der Lüfter. Pneumatikzylinder mit Endlagenverriegelung (in beiden R ichtungen). Nach einer Notauslösung müssen die Lüfter g eöffnet und verriegelt bleiben und können nur über das Quittierungsventil im Pneumatikschaltkasten bzw. über e ine zweite interne Auslösestation im Notschaltkasten zu rückgesetzt werden. 18. Tägliche Lüftung Steuerung der Lüfter erfolgt sowohl für die tägliche, n atürlichen Lüftung als auch für die Brandrauchentlüftun g über eine Pneumatiksteuerzentrale. Automatisches Schl ießen der Lüfter bei Regen. Schaltschrankausführung in Anlehnung an die DIN. 19. Systembeschreibung Steuerung Die Aufteilung der Steuergruppen sowie die detaillierte Spezifikation erfolgt gemäß den Positionstexten in die sen Ausschreibungsunterlagen. 20. Notschaltkasten / Bedienstellen Von den Behörden wird eine Beschriftung aller Notschalt kästen gefordert, aus der hervorgeht, welche Geräte mit diesem Notschaltkasten geöffnet werden können. Zusätzlich ist ein Übersichtsplan im Bereich der Hauptb edienstelle anzubringen, der die Lage des Gesamtgebäude s darstellt und gleichzeitig eine Symbolik aufzeigt, au s der hervorgeht, welche Lüfter wo platziert sind und w o sich die Bedienstellen befinden. 21. Leistungen des Auftragnehmers - Erstellung der detaillierten Ausführungspläne sowie K oordination und Abstimmung mit allen Beteiligten (Planer, örtliche Bauaufsicht, Pr ofessionisten); - Beistellen der Berechnungs- und Einreichunterlagen so wie von Ausführungs- und Einreichplänen für die Brandschutzbehörde; - Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Aufsatzkränz e; - Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Oberlichtbän der und Lichtkuppeln; - Anlieferung, Zusammenbau und Montage der Lüftungs-/Br andlüftungseinheiten; - Montage der Steuereinheiten; - Liefern und Verlegen der Druckluftleitungen; - Betriebsbereite Montage von elektrotechnischen Teilen aber ohne Anschluß an die Stromversorgung; - Beistellen der erforderlichen Arbeitsgerüste und/oder Arbeitsbühnen; - Inbetriebnahme, Einregulierung und Funktionskontrolle der gesamten Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA Anlage) und Lichtkuppeln; - Erwirken der Abnahme durch die zuständige Brandschutz behörde oder einer akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle inkl. Aufko mmen für die Begutachtungskosten. 22. Leistungen des Auftraggebers - Erstellen der Dachöffnungen, Unterkonstruktionen und/ oder Auswechslungen für die Aufsatzkränze / Stahlzargen ; - Einbinden (Isolierung, Verblechung und/oder Hochzug) der Aufsatzkränze in die Dachkonstruktion; - Elektrotechnische Installationsarbeiten, Verlegung un d Dimensionierung des Kabelnetzes. Lieferung, Montage und Anschluss notwendig er Abzweigdosen; - Anschließen und Anklemmen aller elektrischen Einbaute ile, Lüfterkomponenten, Schaltgeräte und Schaltkästen; - Einbinden der Steuerung der Rauch- und Wärmeabzugsanl age in die vorhandene Brandmeldeanlage; - Anschließen der Pneumatikschaltkästen an das bauseiti ge Druckluftnetz (6-8 bar). 23. Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt 10 Jahre, gerechnet ab der Abnahme, auf Arbeit und Material.
Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänd
46.06 Lichtkuppeln und RWA Einrichtungen
46.06
Lichtkuppeln und RWA Einrichtungen