Malerarbeiten
Max Dohrn Labs, Berlin - Ausbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektdaten Projektdaten Projekt: Max Dohrn Labs - Teilsanierung Gebäude A3 Bauteil: Flurbereiche (ausgenommen Treppenhäuser und Aufzugsvorräume) Ausführungsbereiche: Erdgeschoss sowie 1. bis 6. Obergeschoss Leistung: Rückbau vorhandener Abhangdecken einschließlich schadstoffbezogener Schutzmaßnahmen, Provisorien, Entsorgung, Reinigung und Übergabe Mengenansatz: ca. 3.303,38 m² Rückbaufläche Abhangdecken Grundlage sind die Rückbaupläne A3-GR-20 bis A3-GR-22 vom 22.06.2026 mit Kennzeichnung "Rückbauplan Flurdecken". Die Pläne enthalten die Geschosse EG sowie 1. bis 6. OG. Die vorliegende Kostenermittlung weist einen rechnerischen Mengenansatz von ca. 3.303,38 m² Rückbaufläche Abhangdecken aus. Sämtliche Maße und Mengen sind vor Ausführung am Bau zu prüfen. Abrechnung nach tatsächlich ausgeführtem Aufmaß
Projektdaten
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Die Arbeiten erfolgen in einem bestehenden und während der Bauzeit weiterhin genutzten Bürogebäude. Die angrenzenden Nutzungen, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Zugänge sowie Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Ausführungszeit soweit wie möglich funktionsfähig, sicher begehbar und verkehrssicher zu halten. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Gebäudebetriebs auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Die Ausführung hat abschnittsweise, geschossweise beziehungsweise bauabschnittsweise nach Vorgabe der Bauleitung zu erfolgen. Arbeitsbereiche sind rechtzeitig abzustimmen, eindeutig abzugrenzen, zu kennzeichnen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Materiallagerung, Zwischenlagerung von Rückbaumaterialien und Baustellenlogistik dürfen den Gebäudebetrieb, die Rettungswege, Aufzüge, Treppenhäuser und notwendigen Verkehrsflächen nicht unzulässig einschränken. Rückbaumaterialien sind unverzüglich aus den Arbeitsbereichen zu entfernen beziehungsweise in dafür vorgesehenen, gesicherten Bereichen zwischenzulagern. Staub-, Faser- und Schmutzverschleppungen in angrenzende Nutzungsbereiche sind durch geeignete Abschottungen, Schleusen, Abdeckungen, Reinigungsmaßnahmen und geschlossene Transportverpackungen zu verhindern. Türen, Öffnungen, Fugen, Spalten und sonstige Verbindungen zu angrenzenden Räumen sind vor Beginn staubdicht zu sichern und während der Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen, die zur sicheren Ausführung im laufenden Betrieb erforderlich sind, in seine Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Erforderliche kurzfristige Sperrungen, lärmintensive Arbeiten oder Arbeiten mit erhöhter Staub- beziehungsweise Faserfreisetzung sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen und dürfen nur nach Freigabe ausgeführt werden. Nach Abschluss eines Bauabschnitts sind die betroffenen Bereiche zu reinigen, auf Verkehrssicherheit zu prüfen und erst nach Freigabe durch die Bauleitung wieder zur Nutzung zu übergeben. Durch die Bodenbelagarbeiten verursachte Verschmutzungen in angrenzenden Verkehrsflächen, Treppenhäusern, Aufzügen, Zugängen und Transportwegen sind nach Fertigstellung zu beseitigen. Nicht umfasst ist die vollständige Gebäudereinigung von Büroräumen und nicht durch die Arbeiten betroffenen Bereichen. Die nachfolgenden Arbeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung: Neubau Abhangdecken, Neuinstallation von Leuchten, Neuinstallation von Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen, Schadstoffsanierung nicht erkannter oder nicht untersuchter Bauteile außerhalb des beschriebenen Rückbaubereichs, Asbestsanierung, sofern während der Ausführung zusätzliche asbesthaltige Bauteile festgestellt werden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Die nachfolgenden Arbeiten sind Bestandteil dieser Ausschreibung: Provisorische Beleuchtung Provisorische Abhängung von Piktogrammen, Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen Provisorische Abhängung der Elektroleitungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Nutzereigene Wandeinbauten, Bilder, Dekorationen, Pinnwände, Whiteboards und Aushänge, ausgenommen fest installierte Schilder des Wegeleitsystems, wie Raum- und Türschilder, sowie sonstige zur Gebäudeausstattung gehörende Elemente sind durch den Nutzer zu entfernen.
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung Kurzbeschreibung Vorhandene Abhangdecken in den Fluren Gebäude A3, EG sowie 1. bis 6. OG, gemäß Rückbauplänen abschnittsweise zurückbauen. Rückbaufläche ca. 3.303,38 m². Aufgrund festgestellter KMF-Befunde Ausführung als KMF-sensibler Rückbau nach Schadstoffkonzept und TRGS 521. Einschließlich Baustelleneinrichtung, Containerstellung im Außenraum Nordfassade bei Treppenhaus 2 / Achse L-16, Schutz und Auskleidung Aufzug 2 / Raum 613, Aufrechterhaltung der Treppenhausnutzung, Schutz von Türblättern, Türzargen, Wand- und Deckeneinbauten, staubdichter Abklebung aller Türen, Öffnungen, Fugen und Spalten zu angrenzenden Räumen, Schleusen je Geschoss und zusätzlicher EG-Schleuse, Lüftung/Luftführung gemäß Schadstoffkonzept, Demontage vorhandener Leuchten, Demontage und provisorischer Wiedermontage von Brandmeldern und sicherheitsrelevanten Deckeneinbauteilen, mobiler bauabschnittsweiser Brandmeldeanlage, provisorischer Flurbeleuchtung mit 12 Montage-/Umsetzvorgängen, staubdichter Verpackung, Transport und Entsorgung KMF-haltiger Materialien mit Nachweis, Feinreinigung, Freimessung/Freigabe und nutzungsfähiger Übergabe. Bei der Umsetzung der provisorischen Maßnahmen in den Flurbereichen sind zwingend die Vorgabe gemäß dem Büro Gruner (siehe Pkt. Brandschutztechnische Anforderungen für die Ausausführung) zu beachten und einzuhalten.
Kurzbeschreibung
Brandschutztechnische Anforderungen für die Bauausführung 1. Allgemeine Hinweise Die Baustelle ist als Arbeitsstätte gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung sowie den einschlägigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzurichten und zu betreiben. Die brandschutztechnischen Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchabzugs- und Entrauchungseinrichtungen sowie Feuerlöscheinrichtungen) dürfen durch die Bauarbeiten in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Soweit Eingriffe erforderlich sind, sind diese vorab mit den zuständigen Fachplanern und dem Betreiber abzustimmen. Nach jeder Umsetzung der provisorischen Installation sind eine Funktionsprüfung sowie eine Dokumentation durchzuführen. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst nach Freigabe durch Betreiber bzw. verantwortliche BMA-Fachfirma. 2. Brandschutz während der Bauzeit Die Arbeiten erfolgen in einem während der gesamten Bauzeit genutzten Bürogebäude, abschnittsweise in zuvor geräumten Flurbereichen. Der Gebäudebetrieb außerhalb der jeweiligen Bauabschnitte ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Sämtliche Maßnahmen sind so auszuführen, dass der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz jederzeit aufrechterhalten bleibt. Vor Beginn der Arbeiten sind die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen mit dem Betreiber, der Bauleitung sowie den zuständigen Fachplanern abzustimmen. Flucht- und Rettungswege, Treppenräume, Ausgänge, Feuerlöscheinrichtungen sowie Wandhydranten sind jederzeit uneingeschränkt nutzbar und freizuhalten. Brandabschottungen, Brandschutzbekleidungen sowie sonstige brandschutztechnisch relevante Bauteile dürfen nur nach vorheriger Abstimmung geöffnet, entfernt oder verändert werden. Sämtliche Durchdringungen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten entsprechend den geltenden Zulassungen wieder fachgerecht zu verschließen. Feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweiß-, Trenn-, Schleif- oder Heißarbeiten) dürfen ausschließlich nach schriftlicher Freigabe durch den Bauleiter oder den Bandschutzbeauftragten für das Gebäude und unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Für die Dauer notwendiger Einschränkungen der Brandmeldeanlage sind die ausgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen, insbesondere die mobile Brandmeldeanlage, einzusetzen. Flucht- und Rettungswege, Treppenräume, Feuerlöscheinrichtungen sowie die sicherheitstechnischen Anlagen außerhalb der jeweiligen Bauabschnitte sind während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt funktionsfähig und jederzeit zugänglich zu halten. 3. Aufrechterhaltung der Brandabschnittsbildung Die Brandabschnittsbildung ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten. Gleichzeitige Öffnungen mehrerer Brandabschnitte sind nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung und des Brandschutzsachverständigen zulässig. 4. Tägliche Herstellung des brandschutztechnisch sicheren Zustands Nach Beendigung eines Arbeitstages ist der jeweilige Bauabschnitt brandschutztechnisch in einen sicheren Zustand zu versetzen. Hierzu gehören insbesondere die Wiederherstellung der Brandabschnittsbildung, das brandschutztechnisch wirksame Verschließen aller im Zuge der Bauarbeiten entstandenen Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken sowie der Verschluss geöffneter Bestandsabschottungen. Hierfür sind geeignete bauaufsichtlich zugelassene oder vom Brandschutzsachverständigen freigegebene Systeme (z. B. Brandschutzkissen oder Brandschutzstopfen) einzusetzen. Der erforderliche Feuerwiderstand ist bis zur endgültigen Herstellung jederzeit sicherzustellen. Weiterhin sind brennbare Abfälle zu entfernen, Flucht- und Rettungswege freizuhalten sowie sicherzustellen, dass alle von den Bauarbeiten betroffenen sicherheitstechnischen Einrichtungen entsprechend den Festlegungen der Bauleitung betriebsbereit sind. 5. Anforderungen an die Brandmeldeanlage Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage der Schutzkategorie K1 (Vollschutz gemäß DIN 14675) ausgestattet. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Brandmeldeanlage ist außerhalb der jeweils freigegebenen Arbeitsbereiche jederzeit sicherzustellen. Erforderliche Abschaltungen sind ausschließlich nach Abstimmung mit Betreiber, Bauleitung, Brandschutzsachverständigem und der zuständigen BMA-Fachfirma zulässig. Die Demontage, Außerbetriebnahme, Abschaltung, Abdeckung sowie Wiederinbetriebnahme von Brandmeldern und sonstigen Einrichtungen der Brandmeldeanlage dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber, der Bauleitung und der für die Brandmeldeanlage verantwortlichen Fachfirma erfolgen. Erforderliche Abschaltungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder aufzuheben. Der bestimmungsgemäße Betrieb der Brandmeldeanlage ist außerhalb der jeweils freigegebenen Arbeitsbereiche jederzeit sicherzustellen. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen (z. B. Brandsicherheitswachen oder organisatorische Maßnahmen) sind gemäß den Vorgaben des Betreibers umzusetzen. Nach jeder Umsetzung sind eine Funktionsprüfung sowie die Dokumentation der Betriebsbereitschaft durchzuführen. 6. Rettungsweg Rettungswege dürfen weder eingeengt noch in ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt werden. Erforderliche Umleitungen oder Einschränkungen sind vor Ausführung mit Betreiber und Bauleitung abzustimmen. 7. Sicherheitskennzeichnung Falls Schilder oder Rettungszeichen demontiert werden: Sicherheitskennzeichnungen sind während der Bauzeit jederzeit aufrechtzuerhalten. Werden bestehende Rettungszeichen entfernt oder verdeckt, sind provisorische Rettungszeichen nach ASR A1.3 vorzusehen. 8. Brandschutzordnung und Unterweisung Es gibt eine Brandschutzordnung für das Gebäude (Teil A, B und C). Diese sollte bei Bedarf fortgeschrieben bzw. um baustellenbezogene Regelungen ergänzt werden. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeiten über die objektspezifischen Brandschutz-, Alarmierungs- und Räumungsmaßnahmen zu unterweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
Brandschutztechnische Anforderungen für die Bauausführung
Bauabschnitte Bauabschnitte Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist etagenweise in drei großen Bauabschnitten vorgesehen. Bauabschnitt 1 : 6. OG ab 15.10.2026 Bauabschnitt 2 : 5 bis 4. OG ab 04.01.2027 Bauabschnitt 3 : 3.OG bis EG anschließend siehe Anlage Terminplan Die ausführenden Firmen müssen ihre Leistungen so kalkulieren und organisieren, dass die Arbeiten abschnittsweise im laufenden Gebäudebetrieb ausgeführt werden können. Die Ablaufreihenfolge ist verbindlich zu berücksichtigen: 1. Schutzmaßnahmen 2. Rückbau Bodenbelag 3. Rückbau Abhangdecke / KMF-Entsorgung 4. Freimessung 5. provisorische Beleuchtung 6. Malerarbeiten 7. Bodenbelagsarbeiten 8. Rückbau Schutzmaßnahmen 9. Abnahme Die vorgesehenen Zeitfenster für Schutzmaßnahmen, Rückbau Bodenbelag, Rückbau Metallabhangdecke einschließlich separater Entsorgung KMF-haltiger Dämmung, Freimessung, provisorische Beleuchtung, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Rückbau der Schutzmaßnahmen und Abnahme sind bei Angebotskalkulation, Personalplanung, Materialdisposition und Arbeitsvorbereitung verbindlich zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu planen, dass die nachfolgenden Gewerke termingerecht beginnen können. Behinderungen, Verzögerungen oder erkennbare Terminrisiken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Arbeiten erfolgen in einem in Betrieb befindlichen Bürogebäude; angrenzende Nutzungen, Rettungswege, Aufzüge und Treppenhäuser sind während der Bauzeit nach Vorgabe der Bauleitung funktionsfähig und verkehrssicher zu halten.
Bauabschnitte
Mengenansatz Mengenansatz Rückbaufläche Flurdecken 0. EG            ca. 386,59 m² 1. OG            ca. 480,57 m² 2. OG            ca. 480,57 m² 3. OG            ca. 488,10 m² 4. OG            ca. 505,34 m² 5. OG            ca. 486,61 m² 6. OG            ca. 475,60 m² Summe ca. 3.303,38 m² gerundeter Mengenansatz ca. 3.304 m² Rückbau Abhangdecken
Mengenansatz
09 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
09.01 Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung
09.01
Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung
09.02 Grundierung und Voranstrich
09.02
Grundierung und Voranstrich
09.03 Beschichtungsarbeiten Wandanstrich
09.03
Beschichtungsarbeiten Wandanstrich