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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 01 02 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen.
Vertragsgrundlage des Auftrags ist die VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzend hierzu vereinbaren die Parteien folgendes:
Mündliche Nebenabreden, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen sowie Zusatzaufträge und kostenauslösende Anordnungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses besonderen Schriftformerfordernisses.
Fachplaner und Architekten sind nicht zur Erteilung von Aufträgen/Zusatzaufträgen berechtigt, es sei denn, sie können ihre Vollmacht dazu schriftlich nachweisen.
Bedenkenanmeldungen sind nur bei schriftlicher Anzeige gegenüber dem Auftraggeber beachtlich.
Eine vollständige oder teilweise Übertragung vertraglicher Leistungen auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber gestattet. Der Auftraggeber darf seine Zustimmung aus besonderen Gründen verweigern. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung voll verantwortlich; Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Dritte sämtliche vertraglichen Pflichten, insbesondere Qualität, Arbeitsschutz-, Datenschutz-, Sicherheits- und Geheimhaltungspflichten, inhaltlich gleichwertig einhalten. Entsprechende Verpflichtungen sind schriftlich zu vereinbaren und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Auftragnehmer darf Forderungen gegen den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Ist der Auftragnehmer Unternehmer i. S. des § 14 BGB, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Hannover vereinbart.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Gewerke fach- und funktionsgerecht unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Die dafür ggfs. gültigen DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen und VDI-/VDE-Richtlinien sind einzuhalten. Die Vorgaben der Baugenehmigung und der Fachplaner sind zu beachten. Bei nicht fachgerechten oder widersprüchlichen Vorgaben sind diese dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses etwaige Änderungen an den anerkannten Regeln der Technik in der Zeit bis zur Schlussabnahme noch nicht bekannt waren, hat der Auftragnehmer unverzüglich bei Bekanntwerden der etwaigen Änderung, den Auftraggeber entsprechend schriftlich über die absehbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Auftragnehmers zu informieren.
Die vereinbarte Vergütung umfasst sämtliche zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und den bei Vertragsschluss erkennbaren Umständen. Zur Ausführung der Positionen des Leistungsverzeichnisses erforderliche Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einheitspreise gelten auch für die vorgezogene oder nachträgliche Ausführung von Einzelleistungen.
Sind in der Leistungsbeschreibung Unklarheiten enthalten, hat der Auftragnehmer spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Durch Abgabe eines Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er sich über Art und Umfang der Leistungen sowie über die Art der Abrechnung genau vergewissert hat und dass er bei Bauleistungen insbesondere die Beschaffenheit des Grundstücks, der Zufahrten und der sonstigen Umgebung kennt.
Sind im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate gefordert, so kann der Auftragnehmer auch gleichwertige anbieten. Sie sind in einem gesonderten Schreiben zu erläutern. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster auf eigene Kosten zu erbringen. Über die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate entscheidet der Auftraggeber.
Wird mit dem Auftragnehmer ein pauschaler Festpreis als Global-Pauschalvertrag vereinbart, beinhaltet dieser alles, was zur vollständigen Leistungserbringung ("fix-und-fertig") erforderlich ist. Es ist Sache des Auftragnehmers, das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.
Bei Neubaumaßnahmen wird vom Rohbauunternehmer auf der Außenseite der Außenwände ein Konsolgerüst gestellt, welches von den übrigen ausführenden Unternehmen unentgeltlich mitgenutzt werden kann. Entfernte Konsolen und Absturzsicherungen zur Beschickung sind während und nach Beendigung der Arbeiten einzuhängen, bzw. wiederherzustellen. Die Sicherheit muss in dieser Zeit weiterhin gewährleistet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Alle weiteren erforderlichen Montagegerüste (innen und außen) sind von jedem Auftragnehmer entsprechend der Erfordernisse seines Leistungsumfanges vorzuhalten; sofern die Kosten für die Gerüststellung nicht in gesonderter Position erfasst sind, müssen sie in den Einheitspreisen berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer hat zur Überwachung seiner Arbeiten einen fachkundigen deutschsprachigen Bauleiter als verantwortliche Fachbauleitung einzusetzen. Der Name ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Grundsätzlich kann sich der Auftragnehmer in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass die ihm für die Auftragsdurchführung vorgelegten Unterlagen von dem Auftraggeber, seinen Beauftragten oder sonstigen Personen geprüft oder genehmigt worden sind. Durch den Auftraggeber oder seine Beauftragten werden wöchentlich, bei Bedarf aber auch öfter, zu einem mit dem Auftragnehmer abzustimmenden regelmäßigen Termin ("Jour fixe") Baubesprechungen durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen Baubesprechungen durch seine ausreichend bevollmächtigte Fachbauleitung teilzunehmen.
Der Auftragnehmer muss sich über Lage und Verlauf unterirdisch oder verdeckt verlegter Versorgungs- und sonstiger Leitungen vor Ausführungsbeginn vergewissern, sofern diese für die Ausführung seiner Arbeiten von Bedeutung sind.
Alle Ausführungsmaße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Werden dabei Abweichungen von den planmäßigen Abmessungen festgestellt, hat der Auftragnehmer diese örtlich zu kennzeichnen und den Auftraggeber in Textform zu unterrichten.
Der Auftragnehmer steht für Güte und Verwendbarkeit von ihm verbauter Produkte, Materialien und Hilfsstoffe ein. Ausschließlich zugelassene Baustoffe dürfen verwendet werden. Alle Baustoffe müssen neben einer Zulassung zur Inverkehrbringung, auch alle Anforderungen für den betreffenden Einsatzzweck erfüllen. Die entsprechende Verwendbarkeit ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch zu führen und dieses dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die aus seinen Leistungen anfallenden Rückstände und sonstige Abfälle sowie Schutt unverzüglich wöchentlich auf eigene Kosten zu beseitigen und abzufahren, hierbei wird besonders auf die Reinigung zu Vertriebsbesichtigungsterminen - in der Regel an Wochenenden - Wert gelegt.
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen technischen Prüfungen und Abnahmen für seine Leistungen herbeizuführen, und hierfür die erforderlichen Gutachten, Testate, Konformitätserklärungen und Prüfungen auf seine Kosten zu beschaffen. Die entsprechenden Abnahme- und Prüfbescheide sind dem Auftraggeber vor der dortigen Abnahme vorzulegen. Diese Regelungen gelten bei im Fortgang der Bauarbeiten verdeckten Leistungen, auch zu dem dortigen Zeitpunkt der Zustandsfeststellung oder Zwischen-, bzw. Teilabnahmen.
Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangen. Die erbrachten Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht (Aufmaße, unterschriebene Stundennachweise, Abnahmeprotokolle etc.). Änderungen/Nachträge sind kenntlich zu machen; auf Verlangen gesondert abzurechnen. Für verdeckte oder später nicht mehr feststellbare Leistungen beantragt der Auftragnehmer rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung; unterbleibt diese trotz Einladung, hat der Auftragnehmer ein einseitiges Aufmaß zu erstellen und zu dokumentieren.
Rechnungen sind an die im "Protokoll Vergabeverhandlung" genannten Vertreter des Auftraggebers (und den Architekten/Bauleiter per E-Mail in cc.) zu adressieren und elektronisch zu übermitteln.
Stand 25.09.2025
01 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
02 Allgemeine technische Leistungsbeschreibung WDVS-Arbeiten 02 Allgemeine Leistungsbeschreibung WDVS-Arbeiten
02.1 Allgemeines
Es gelten die einschlägigen aktuellen Gesetze, Verordnungen, DIN-EN-Normen einschl. aller Beiblätter und Ergänzungen, Richtlinien und die anerkannten Regeln der Technik, sowie die Hersteller- und der Verarbeitungsrichtlinien in neuester Fassung. Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn für
sie ein gültiger Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt und sie dem aktuellen Stand der
Technik entsprechen.
Die angebotene Leistung und die verwendeten Produkte müssen sämtliche technische und qualitative, statische und brandschutztechnische Anforderungen erfüllen.
Eine Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers (Fachunternehmererklärung) und eine Fachbauleitererklärung nach LBO ist vorzulegen.
Das Wärmedämm-Verbundsystems soll als komplettes System von einem Hersteller angeboten werden. Die Verträglichkeit der Materialien und Materialeignung für die vorgesehene Maßnahme, sowie eine systemkonforme Ausführung gem. Herstellerrichtlinien ist zu gewährleisten.
Verträglichkeit der vorhandenen Materialien mit dem nachfolgend aufzubringenden WDVS prüfen (z. B. Kleber auf Fenster-Dichtfolien oder Bestandswand) und nachweisen.
Nachbehandlungsfristen mineralischer Instandsetzungsmaterialien sind unbedingt einzuhalten. Bei Überarbeitung sind die angegebenen Trocknungszeiten einzuhalten.
Es sind nur Materialien mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertig zu verwenden.
Bemusterungsvorschläge hat der Auftragnehmer bei Bedarf so frühzeitig vorzulegen, dass eine Klärung erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu gefährden. Eine Entscheidungsfrist von 14 Tagen ist zu berücksichtigen.
Grobe Verschmutzungen und Dämmreste sind vom Gerüst arbeitstäglich zu entfernen.
Vor Abgabe des Angebotes hat der Auftragnehmer sämtliche Situationen der Arbeitsabläufe und einzurüstenden Bereiche anhand der beiliegenden Pläne zu prüfen. Der Unternehmer hat sich durch Inaugenscheinnahme vor Ort ein genaues Bild zu machen.
Zusätzliche Forderungen aus Grund von Unkenntnis der Situation werden keine Berücksichtigung finden.
02.2 Ausführung
Allgemein
Die Positionen sind als Komplettleistung anzubieten. Alle Nebenarbeiten einschl. Grundierung sind in die
EP´s einzukalkulieren
Gerüst und Hebezeuge
Fassadengerüst wird bauseits aufgestellt und müssen nicht einkalkuliert werden.
Diesbezügliche Abstimmung hat frühzeitig mit dem AG zu erfolgen. Arbeitsgerüste bis 3,50m Höhe und Treppenhausgerüste sind vorzusehen und einzukalkulieren.
Hebezeuge stehen nicht zur Verfügung und müssen in die EP´s einkalkuliert werden.
Maße
Bei den Maßen handelt es sich um ca. Maße. Diese müssen vom AN vor Ort geprüft werden.
Fenster, Fensterbänke und Türen
Diese sind bereits eingesetzt. Das WDVS ist an diese gem. Herstellervorgaben mit zugelassenen Systemkomponenten anzuarbeiten.
Gebäudedehnfugen
Gebäudedehnfugen, die im Baukörper vorhanden sind, müssen auch in der Wärmedämmung als Dehnfugen fachgerecht nach Herstellervorgaben ausgebildet werden.
Anschlüsse
Rahmen, Fensterbänke u.ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben.
Bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich ist eine thermische Trennung auszubilden.
Herstellen einer schlagregendichten Fugendichtung für Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil.
Dämmstoffe
Die Dämmstoffe müssen ein förderfähiges Gütesiegel (Blauer Engel, RAL-UZ 132 bzw. 140, Natureplus) vorweisen
Brandriegel
Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
- Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162,
- Faserrichtung senkrecht zur Oberfläche, zweiseitig beschichtet,
- erhöhte Abreißfestigkeit > 80 kN/m², Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,041 W/m*K
- Brandschutzklasse A1
- mit einem systemzugehörigen Klebemörtel vollflächig auf tragfähigen Untergrund kleben.
Verdübelung
Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
- Bohrloch- und Verankerungstiefen gem. Herstellerrichtlinien und Windlastberechnung
- Untergrund Klinker, Beton oder Mauerwerk ist zu berücksichtigen
- Anzahl Dübel/m² gem. Windlastberechnung
- Verdübelungsbild gem. technischem Merkblatt
Oberputz/Beschichtung - WDVS
Das angebotene WDVS, bestehen aus den mineralischen Systemkomponenten Armierungsmörtel, Oberputz und Anstrich.
- Armierungsmörtel: mineralischer Armierungsmörtel 4-10mm, Wasseraufnahme-Klasse w2
- mineralischer Oberputz: Wasseraufnahme-Klasse w2
- Zweimaliger Anstrich: Grundanstrich mit einkomponentiger Silikat-Fassaden- und Egalisierungsfarbe mit Filmschutz gegen Algen und Pilze, Schlussanstrich mit einkomponentiger Silikat-Fassaden- und Egalisierungsfarbe mit Filmschutz gegen Algen und Pilze, diffusionsoffen, Wasseraufnahme- Klasse w1 bis w3 gemäß Herstellervorgaben.
Bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.
Es sind Produkte mit einem förderfähigen Ökosiegel wie "Blauer Engel" o. glw. zu verwenden und nachzuweisen.
02.3 Schlechtwettertage
Als Schlechtwetter-Tage als Grundlage einer Unterbrechung der Arbeiten gelten nur folgende Bedingungen:
- Windstärke >= 6 Beaufort
- Lufttemperatur < 0 Grad Celsius gemessen um 9:00 Uhr
- Die Verarbeitungsrichtlinien sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim Auftragageber schriftlich anmelden.
02.4 Abrechnung
Stundenlohnarbeiten und Nachträge müssen vorab schriftlich bei dem AG angemeldet und durch diesen freigegeben werden.
Die angegebenen LV-Mengen sind Circa-Mengen. Eine Über- oder Unterschreitung der Mengen von mehr als 10 % führt nicht zur Änderung der EP's.
Öffnungen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² werden übermessen.
Wenn nicht anders angegeben sind folgende Leistung in die EP´s einzukalkulieren:
- Revisionsunterlagen (Bedienungs - und Pflegeanleitungen, Übereinstimmungsnachweise, Prüfzeugnisse, Sicherheitsdatenblätter, Herstellerbescheinigungen, Fachbauleiter- und Fachunternehmererklärung etc.)
- Aufwendungen für Koordination mit anderen Gewerken, Bewohner und Hausverwaltung
- Lagerung und Umsetzen von Material und erforderliche Materialtransporte
- Entsorgung/Abtransport von verursachtem Müll (z. B. Behälter, Farbreste, Verpackungs - und Abdeckmaterial, Restmaterial etc.)
- Statischer Nachweis (ggf. Berücksichtigung von Riemchen) und Windlastberechnung
- Vorherige Überprüfung des Untergrundes auf Eignung (Ebenheit, Festigkeit, Trockenheit etc.)
- Reinigen von Zementschlämme, Sinterhaut, losen Teilen, Staub, Öl, Fett oder sonstigen als Trennmittel wirkende Substanzen
- Vorbehandeln des Untergrundes einschl. Grundierung
- Systemgerechte Grundierung, Kleber, tiefversenkbare Dübel, Mehraufwendungen durch Nachverdübeln, Ausgleichskleber, Armierung, Anputzprofile, Fugendichtbänder, Dehnungsfugen, Gewebeanschlussleisten, etc.)
- Sämtliche Zuschnitte und Anarbeiten an vorhandene Türen, Montagesysteme von Außenbeleuchtung und - schalter, Blitzableiter, Durchdringungen bis DN 100, durchdringende Strom- und Rohrleitungen
- Sämtliche zusätzliche Arbeiten im Bereich von Kanten und Anschlüsse bei Armierungs - und Anstricharbeiten in die jeweiligen Positionen einkalkulieren
- Farbe mit leichter Tönung
- Kellenschnitte in flankierende Bauteile
- Ausschneiden der Dämmplattenrückseite für auf der Fassade verlegte Elektroleitungen
- Nachträgliches Schliessen von Gerüstankerlöchern (zeitversetze Ausführung)
- Arbeitsgerüste bis 3,50m Höhe
- Ausgleich von Toleranzen
- Sämtliche An - und Abfahrten
02 Allgemeine technische Leistungsbeschreibung WDVS-Arbeiten
03 Angebotene Fabrikate 04 Angebotene Systemkomponenten:
Silikatfarbe:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Silikat-Putz in Kratzputzstruktur, Struktur K3:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Armierungsputz:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Wärmedämmung:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Kleber:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
versenkte Dübel:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Sockelabdichtung:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
Klinkerriemchen:
'.................................'
(Hersteller und genaue Produktbezeichnung)
03 Angebotene Fabrikate
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und
Abfuhr sowie Vorhalten der zur Durchführung der
nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen
Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Materialcontainer,
Hebezeuge und Bauwagen
für die Dauer der Arbeiten.
Die Baustelleneinrichtung wird nur einmal vergütet,
unabhängig von der Bauzeit
01.__.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__.__.0011 Gerüst stellen und vorhalten335 Gerüst stellen und vorhalten
Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811 sowie den gültigen Arbeits- und Arbeitsschutzvorschriften für die Ausführung von WDVS-Arbeiten an der Fassade.
Liefern, aufstellen, betriebsfertig vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht abbauen eines Fassadengerüstes bis zu einer Arbeitshöhe von ca. 12,50 m.
Leistungsumfang:
Das Gerüst beinhaltet:
ausreichende Lastklasse für WDVS-Arbeiten
Gerüstbeläge, Durchstiege, Geländer und Bordbretter
Wandverankerungen einschließlich Montage und Demontage
erforderliche Seitenschutzmaßnahmen
Gerüstzugänge (Leitern oder Treppentürme)
Anpassung an Gebäudekonturen, einschließlich Ecken und Rücksprünge
Vorhaltezeit: 3 Monate
Das Gerüst dient der Ausführung der ausgeschriebenen WDVS-Leistungen und steht auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung zur Verfügung.
Die Mitnutzung durch sonstige Gewerke ist uneingeschränkt zulässig.
Alle Kosten für Transport, Montage, Vorhaltung, Wartung, Sicherheitskontrollen sowie Abbau des Gerüstes sind vollständig in dieser Position enthalten.
Mehrkosten infolge der Mitnutzung durch andere Gewerke sind ausgeschlossen.
01.__.__.0011
Gerüst stellen und vorhalten335
1.080,00
m²
02 Vorbereitende Maßnahmen
02
Vorbereitende Maßnahmen
Hinweis Nachfolgende Positionen beinhalten immer
alle erforderlichen Nebenarbeiten, Materialien,
Lieferung und Montage und Müllentsorgung.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten
wie Abkleben oder Demontage/Montage von Griffen,
Beschlägen etc.
Anfallendes Schmutzwasser und
abgelöste Altbeschichtungen sind
aufzufangen und ordnungsgemäß
zu entsorgen und als Nebenleistungen
einzukalkulieren.
Schutzmaßnahmen an angrenzenden
Bauteilen wie Balkongeländern u. ä. sowie
das Abdecken von Böden mit Vlies sind
als Nebenleistungen einzukalkulieren.
Hinweis
02.__.__.0010 Fensterbänke demontieren Fensterbänke aus Betonwerkstein/Naturwerkstein/Aluminium demontieren, im Zuge der Fassadeninstandsetzung. Inkl. Entsorgung
02.__.__.0010
Fensterbänke demontieren
105,00
lfm
0,00
02.__.__.0040 Anbauteile demontieren Störende Anbauteile sind für die Dauer
der Arbeiten zu entfernen auf dem Grundstück
lagern und gegen Verschmutzung und Verunreinigung abdecken und schützen.
Einbauteil: Markisen, Schilder, Außenrollläden, Fallrohre usw.
02.__.__.0040
Anbauteile demontieren
1,00
psch
0,00
02.__.__.0200 Lüfterstein schließen Vorhandene Lüftersteine in der Fassade
ca. 100 mm tief ausstemmen und mit
Mineralfaserdämmung vollständig schließen,
einschl. Reinigung der Flächen von Staub
und Schmutz.
02.__.__.0200
Lüfterstein schließen
20,00
St
0,00
02.__.__.0240 Bodenaushub, Sockel, WDVS, per Hand Bodenaushub im Sockelbereich, zur Einbindung des
Wärmedämm-Verbundsystems, per Hand, einschl.
Wiederauffüllung nach Abschluss der Arbeiten,
Restmaterial entsorgen.
Breite: bis max. 50 cm
Tiefe: bis max. 50 cm
Art des Bodens: nichtbindig, kein Fels
02.__.__.0240
Bodenaushub, Sockel, WDVS, per Hand
40,00
m
0,00
02.__.__.0250 Bodenaushub, Sockel, WDVS, maschinell Bodenaushub im Sockelbereich, zur Einbindung des
Wärmedämm-Verbundsystems, mit Maschinengerät
z. B. per Minibagger, einschl. Wiederauffüllung nach
Abschluss der Arbeiten, Restmaterial entsorgen.
Breite: bis max. 50 cm
Tiefe: bis max. 50 cm
Art des Bodens: nichtbindig, kein Fels
02.__.__.0250
Bodenaushub, Sockel, WDVS, maschinell
60,50
m
0,00
03 Schutzmaßnahmen
03
Schutzmaßnahmen
03.__.__.0010 Fenster- und Türflächen abkleben, PE-Folie Abkleben von Fenster- und Türflächen,
inkl. den jeweiligen Rahmen.
Klebebänder passend zu den
Rahmenmaterialien wählen.
Einschl. dem Entfernen und Entsorgen des
Abdeckmaterials inkl. Klebeband nach
Abschluss der Arbeiten.
Abdeckmaterial: Abdeckfolie (PE)
Verwendung: Abkleben Fenster- und Türflächen
03.__.__.0010
Fenster- und Türflächen abkleben, PE-Folie
177,00
m²
0,00
04 Wärmedämm-Verbundsysteme
04
Wärmedämm-Verbundsysteme
Hinweis Nachfolgende Positionen beinhalten immer
alle erforderlichen Nebenarbeiten, Materialien,
Lieferung und Montage und Entsorgung von
Putz- Farbresten, Abdeckmaterial, Restmaterial etc..
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten
wie Abkleben oder Demontage/Montage von Griffen,
Beschlägen etc.
Schutzmaßnahmen an angrenzenden
Bauteilen wie Balkongeländern u. ä. sowie
das Abdecken von Böden mit Vlies sind
als Nebenleistungen einzukalkulieren.
Hinweis
WDV-System und Oberputz Aufbau des WDVS:
- Dämmstoffplatten aus Mineralwolle mit Klebemörtel verklebt
- mechanische befestigt mit versenkten Dübel mit Dübelteller, und Verschlusss der Vertiefungen, Dübelanzahl nach Erfordernis
- Vollflächige Armierung mit Klebe- u. Armierungsmörtel mit
eingelegtem alkalibeständigem Armierungsgewebe
- Oberputz
Farbe nach Angabe des AG
Das Anbringen der Dämmplatten erfolgt im Verband.
Sämtliche Zuschnitte und Anpassungsarbeiten und
das Verschließen von offene Fugen in der Dämmschicht sind
einzukalkulieren.
WDV-System und Oberputz
04.01 Sockeldämmung
04.01
Sockeldämmung
04.02 Sockelabdichtung
04.02
Sockelabdichtung
04.03 Dämmplatten
04.03
Dämmplatten
04.05 Armierung
04.05
Armierung
04.06 Putz- und Beschichtungsarbeiten, Bekleidung mit Klinkerriemchen
04.06
Putz- und Beschichtungsarbeiten, Bekleidung mit Klinkerriemchen
04.07 Profile und Anschlüsse, WDVS
04.07
Profile und Anschlüsse, WDVS
04.08 Sonstiges
04.08
Sonstiges
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis In nachfolgenden Stundensätzen sind
sämtliche Aufwendungen, wie Lohn- und
Lohnnebenkosten, Zuschläge, Sozialkosten
und Gemeinkosten enthalten.
Hinweis
05.__.__.0010 Stundensatz Fachwerker, Putz- und Stuckarbeiten, WDVS Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen
Stundensatz:
Fachwerker
05.__.__.0010
Stundensatz Fachwerker, Putz- und Stuckarbeiten, WDVS
E
1,00
h
0,00
05.__.__.0020 Stundensatz Helfer, Putz- und Stuckarbeiten, WDVS Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
Stundensatz:
Helfer
05.__.__.0020
Stundensatz Helfer, Putz- und Stuckarbeiten, WDVS
E
1,00
h
0,00