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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Neubau Waschkaue
BAUORT: Aurubis AG
Kupferstraße 23
44532 Lünen
BAUHERR: Aurubis AG
Hovestraße 50
20539 Hamburg
GEWERK: Bauendreinigung
12449_40_397.51
ABGABETERMIN: bis Freitag, den 22.08.2025
um 10:00 Uhr
an: Bolle System- und Modulbau GmbH
über COSUNO an Thorsten Günther (Einkauf und Vergabe)
GENERAL-UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH
Hans-Geiger-Straße 21
48291 Telgte
VERGABEART: freihändige Vergabe
AUSFÜHRUNGSFRISTEN:
Baubeginn(Gewerk): KW 39/40 - 2025;
je nach Baufortschritt kann sich die Terminierung in KW 36/37
verschieben
Fertigstellung (Gewerk): KW 39/40 - 2025
je nach Baufortschritt kann sich die Terminierung in KW 36/37
verschieben
Gesamtabnahme
des Gebäudes: ca. Oktober 2025
Sollte der vorgesehene Baubeginn aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Auftraggeber trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der frühest mögliche Termin anzugeben.
Frühster Ausführungsbeginn: ...........................................
ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... €
Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... €
ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... €
........................................................................................
Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
- Technische Vorbemerkungen - Baureinigungsarbeiten
- Leistungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
- Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
- Planunterlagen:
▪ AUS_1510_Grundriss-E0.pdf
▪ AUS_2000_Ansichten.pdf
▪ AUS_3000_Schnitte.pdf
▪ AUS_5240_Bodenspiegel-E0_Fliesen.pdf
▪ AUS_5300_Übersicht Wandflächen.pdf
▪ AUS_5301_Übersicht Wandfliesen.pdf
- Baustelleneinrichtungsplan
- Anweisung Sicherheitsunterweisung / Ausweiserstellung
- Antrag auf Austellung eines Kontraktorenausweises
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Aurubis AG plant einen Neubau einer Fremdfirmenkaue auf dem Werksgelände am Standort in Lünen. Das Baugrundstück wird über die Kupferstraße erschlossen. Die Zufahrt auf das Werksgelände erfolgt über das Werkstor Nord (Kupferstraße 23). Der Zutritt ist für Nachunternehmer mit einem gültigen Fremdfirmenausweis nach Prüfung auf Notwendigkeit in Verbindung mit einem Lichtbildausweis möglich.
Die Bolle System- und Modulbau GmbH ist als Generalunternehmer mit der schlüsselfertigen, funktions- und betriebsbereiten Errichtung des neuen Gebäudes beauftragt. Bei dem Neubau handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit teilweiser Unterkellerung in Stahlbetonbauweise. Die Module für den Neubau werden von der Firma Bolle System- und Modulbau GmbH in Telgte vorgefertigt und zur Baustelle geliefert. Der Großteil der Arbeiten erfolgt bereits im Werk, sodass vor Ort hauptsächlich noch Ausbauarbeiten erledigt werden müssen. Besonders an den Modulstößen ist eine Nachbearbeitung erforderlich. Weitere Arbeiten wie das Verlegen von Estrichen, Fliesen und Bodenbelägen, Malerarbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten sowie die TGA werden vor Ort durchgeführt oder komplettiert. Das neue Gebäude erhält ein Sockelgeschoss mit Technikraum in Massivbauweise auf welches die Hybridmodule aufgestellt werden. Das Dach wird als gedämmtes Flachdach ausgeführt, mit der Möglichkeit zur Aufstellung einer Photovoltaik-Anlage. Die Fassade erhält eine Außendämmung und wird mit HPL-Fassadenplatten auf einer Aluminiumunterkonstruktion verkleidet.
Die Baustelleneinrichtung wird durch die Firma Bolle System- und Modulbau GmbH zur Verfügung gestellt.
Grundkörper: ~ 19,00 m x 30,40 m
Attikahöhe: ~ 3,54 m über OKFF im Erdgeschoss
Modulabmessungen: ~ 4 Module á 18,00 m x 2,50 m x 3,50 m
~ 4 Module á 15,90 m x 2,50 m x 3,50 m
~ 3 Module á 9,40 m x 3,00 m x 3,50 m
~ 3 Module á 8,60 m x 3,00 m x 3,50 m
~ 1 Modul á 9,40 m x 2,50 m x 3,50 m
~ 1 Modul á 8,60 m x 2,50 m x 3,50 m
2. Energetisches Konzept
Das Gebäude wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gasbrennwert-Therme sowie über eine Wärmepumpe, während die Wärmeübergabe in den Räumen über Fußbodenheizungsrohre erfolgt. Die Lüftung der Umkleideräume kann über öffenbare Fenster erfolgen. Eine Durchströmung der Räume bei geschlossenen Fenstern wird durch eine Zu- und Abluftanalage mit Wärmerückgewinnung sichergestellt. Zudem wird eine PV-Anlage auf dem Dach errichtet, welche die Wärmepumpe mit Strom versorgt.
3. Angaben zur Ausführung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- und Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Arbeitssicherheit durch den AN zu jedem Zeitpunkt einzuhalten. Diesem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt erhalten die Bieter den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
4. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten ist die Anlage „Vergabe- und besondere Vertragsbedingungen“ der Bolle System- und Modulbau GmbH.
5. Wartungsleistungen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den AN mit der Instandhaltung, Inspektion und Wartung sowie Störungsbeseitigung nach DIN 31051 an den vom AN errichteten Anlagen und Einrichtungen zu beauftragen. Die Beauftragung des AN mit den Wartungsleistungen bleibt der Auftraggeberin allerdings vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des AN auf Beauftragung von Wartungsleistungen besteht nicht. Sofern Wartungsleistungen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert abgefragt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit Angebotsabgabe auch ein Wartungsangebot vorzulegen, sofern seine angebotene Leistung bzw. Teile seiner angebotenen Leistung im Rahmen der Gewährleistung verpflichtend gewartet werden müssen. Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist, sind die AMEV-Empfehlungen als Grundlage der Wartungsleistung zu berücksichtigen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Besonderen Vergabe- und Vertragsbedingungen der Auftraggeberin.
6. Besondere Hinweise:
Im Anhang der Ausschreibung liegen die Bauantragsplanungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen wie Statik und Wärmeschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine detaillierte Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 bereitgestellt.
7. Werksvorschriften Aurubis AG
Zu beachten ist die Anlage "Werksvorschrift Aurubis AG". Alle Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen vor Aufnahme der Arbeiten eine online Sicherheitsunterweisung der Aurubis AG absolvieren (Dauer ca. 30 Minuten) sowie bei der Bauleitung schriftlich per E-Mail angemeldet werden, um einen "Fremdfirmenausweis" zu erhalten. Ohne "Fremdfirmenausweis" ist der Zutritt auf das Werksgelände nicht gestattet.
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Baugrund
Bodenverhältnisse / Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Grundwasser liegt mehrere Meter unterhalb der Geländeoberfläche, daher ist während der Bauzeit nicht mit Grundwasserproblemen zu rechnen.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Meldebogen für die SiGeKo
Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen - Baureinigungsarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DGUV Information 201-009
Gebäudereinigungs
arbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
(bisher: BGI 659)
BGR 209
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
BIV-Richtlinie
Richtlinien für Vergabe und Abrechnung in der
Gebäudereinigung
Herausgeber: Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-H
andwerks (BIV).
Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4, 5.0 und 6 der Richtlinie. Bei Widersprüchen
zwischen dieser Richtlinie und den Angaben in den Vorbemerkungen oder der
Leistungsbeschrei
bung haben diese Angaben Vorrang vor der Richtlinie. RAL-
GZ 902
Gebäudereinigung - Gütesicherung
Gerüste
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,50 m (lichte
Geschosshöhen) sind in die Leistungen, für die diese
Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Beachten Sie, dass in allen 2015 und 2016 fachtechnisch bearbeiteten ATV Ge-
rüste nicht mehr bis zu einer Arbeitsbühnenhöhe bis 2 m, sondern bis zu einer
Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,5 m Nebenleistungen darstellen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müs-
sen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschi-
nen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deutlich lesbare
Prüfzeichen und Typschilder haben.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die
geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfekti-
ons- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und
Verordnungen zu beachten.
Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müs-
sen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu
übergeben.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausfüh-
rung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auf-
traggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind auch geltend zu
machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die
Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperatur- und
Luftverhältnissen und bei Hindernissen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auf-
tragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare
Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unver-
züglich zu benachrichtigen.
Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von
ihm zu beseitigen.
Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften,
des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denk-
mal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesund-
heitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und
unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern
und zu verarbeiten.
Nachbehandlungsmi
ttel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel
dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorge-
schrieben sind.
Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
schriftliche Pflegeanweisungen zu übergeben.
Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände
sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen.
Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungs-
melder, dürfen nicht verstellt werden.
Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen
dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelba-
ren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die
Türen sind sofort nach Abschluss der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder
zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfer-
nen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese
nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die
Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum
Offenhalten der Türen beschädigt werden.
Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und
vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bau-
leitung betreten werden.
Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzu-
sperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittswei-
se zu arbeiten.
Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselüberga-
be an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den
Auftragsbestimmun
gen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal
einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkei-
ten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu
überprüfen.
Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftrag-
nehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird.
Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige
berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer
alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch
für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende
eines Arbeitstages.
Angaben zur Abrechnung
Nebenleistungen
Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reini-
gungsgeräte. Herstellen von bis zu 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis 2 m²,
insgesamt je Reinigungsart jedoch maximal bis 1 % der zu bearbeitenden Flä-
che.
Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während
Pausen und am Ende eines Arbeitstages sowie nach Beendigung der Reinigung
und Rückgabe der Schlüssel.
Vorlegen von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-, Pflege-
und Behandlungsmittel sowie von Pflegeanweisungen und Sicherheitsdatenblät-
tern.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen für eine Höhe der
zu bearbeitenden Fläche von bis zu 3,5m über Gelände oder Fußboden ausreichen,
sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge.
Reinigen von Beschlägen bei der Reinigung von Fenstern, Türen und Einrich-
tungsgegenständen
, Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien ein-
zelner Bauteile.
Umstellen von leichten Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische,
Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung.
Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten
und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Auf-
stellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursach-
ter Rutschgefahr.
Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
entstanden sind. Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht
werden, sind von ihm zu beseitigen.
Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädi-
gung und Verlust bis zur Rückgabe.
Besondere Leistungen
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume,
die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen
hinausgehen.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenstän-
den, z. B. vollflächiges Abdecken oder Abkleben mit Folien oder Planen.
Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auf-
tragnehmer angebracht wurden.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeits-
bühnen für eine Höhe der zu bearbeitenden Fläche von mehr als 3,5m über Gelände
oder Fußboden ausreichen.
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr
als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen.
Herbeiführen der erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und Er-
laubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht.
Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von Ekel erregen-
den oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen.
Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten und
dergleichen, sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen
und deren Bedienung.
Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen
und Absturzsicherungen.
Abrechnungsregeln
Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach
Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zulegen für Flächen mit begrenzenden Bauteilen
die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw.
unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße.
Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittel-
achse ermittelt.
Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. für Öffnungen,
Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m² Einzelgröße übermessen.
Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und der-
gleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen.
Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den
Konstruktionsmaße
n (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind beidseitig
zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben
ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen werden übermessen.
Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zu-
grunde gelegt.
Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und derglei-
chen werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Ta-
bellen nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet.
Probeflächen, die als Nebenleistung ausgeführt wurden, werden übermessen.
Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den
tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers
müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens
B1 gemäß der CEF-Skala).
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben
den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Alle Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit einschl. aller Nebenleistungen und
notwendiger Materialien, auch wenn diese nicht im einzelnen beschrieben sind,
durchzuführen.
Die VOB / VOL (neueste Fassung) ist zugrunde zu legen. Gültige und nach den
Regeln der Baukunst einzuhaltende DIN, ATV, Richtlinien "Vergabe und Ab-
rechnung im Gebäudereinigerhandwerk", StLB 033 herstellerspezifische Anga-
ben und Einbaurichtlinien etc. sind ebenfalls zugrunde zu legen.
Im Gebäude sind alle Oberflächen, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände,
haustechnische Einbauten staubfrei, schlierenfrei, fleckenfrei ohne Schutzfolien,
Markierungen, Etiketten u. a. zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
01 Gewerk: 397.51
01
Gewerk: 397.51
01.01 01. Baustelleneinrichtung
01.01
01. Baustelleneinrichtung
01.02 02. Endreinigung
01.02
02. Endreinigung
01.03 03. Endreinigung Pauschal
01.03
03. Endreinigung Pauschal
01.04 04. Schutzmaßnahmen
01.04
04. Schutzmaßnahmen
01.05 05. Stundenlohnarbeiten
01.05
05. Stundenlohnarbeiten
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