Projektbeschreibung
Am Standort Ziegelstraße 111, 23556 Lübeck, ist der Um- und Ausbau eines bestehenden Leerstandsobjekts für zwei neue Mietnutzungen vorgesehen. Geplant sind die Nutzungseinheiten einer Bäckerei sowie eines Friseurbetriebs. Darüber hinaus sind zwei weitere Flächen für künftige Mietnutzungen zu berücksichtigen, dies betrifft das 1. Obergeschoss oberhalb der Bäckerei sowie die ehemalige Werkhalle. Für diese Bereiche sind geeignete Übergabepunkte für die Versorgung mit Strom und Wasser vorzusehen.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Bestandsimmobilie bestehend aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss (ME1) sowie einem kleineren Anbau (ME2). Der Anbau wurde gemäß vorliegender Planung bereits zurückgebaut. Zusätzlich befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich eine ehemalige Werkhalle, die in die weitere Betrachtung einzubeziehen ist.
Arbeitsbeschreibung
Die Hauptübergabepunkte für Wasser, Strom und Wärmeversorgung befinden sich derzeit im Erdgeschoss der künftigen Mieteinheit ME1. Im Zuge der geplanten Umnutzung sind diese Versorgungspunkte fachgerecht auf die neu entstehenden Mietbereiche aufzuteilen. Der bestehende Hausanschlussraum für Wasser und Elektro sowie der vorhandene Heizungsraum sind, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, weiterhin zu nutzen. Nicht mehr erforderliche Altanlagen und Bestandskomponenten sind zurückzubauen. Die für die zukünftige Nutzung erforderlichen technischen Anlagen sind neu zu errichten, sachgerecht zu verteilen und auf die vorgesehenen Mietbereiche abzustimmen. Die Abwasseranschlüsse sind im Rahmen der Planung neu zu konzipieren und anzuordnen.
Seitens der Eigentümerin ist vorgesehen, die Wärmeversorgung sämtlicher Mietbereiche künftig über Wärmepumpentechnik sicherzustellen. Für den Mietbereich der Bäckerei Junge liegen gemäß Baubeschreibung konkrete technische Vorgaben vor. Für die übrigen Mietbereiche ist eine geeignete anlagentechnische Lösung im Rahmen der weiteren Planung festzulegen und bedarfsgerecht zu dimensionieren.
Weiterhin ist der vorhandene APL auf die insgesamt vier vorgesehenen Mietbereiche aufzuteilen.
Der Ausbau der Elektro- und Sanitärinstallationen innerhalb der jeweiligen Mieteinheiten erfolgt ab den vorgesehenen Übergabepunkten durch die Mieter in eigener Verantwortung.