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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand der Leistung:
Bau Anlagenerweiterung SiWa RA
- Anlieferung und betriebsbereite Herstellung von verbinden-
den Rohrleitungen und Kabeln zwischen dem bestehenden
Vorlagebehälter/ -becken und den neuen Verfahrens-
komponenten und dem Einleitpunkt in das öffentliche
Kanalnetz
- Anlieferung und betriebsbereite Einrichtung einer Einhausung
für die Erweiterungskomponenten der SiWA RA (inkl. Boden-
platte / Fundament, Haustechnik, Anbindung an Medien-
leitungen, etc.)
- Anlieferung und betriebsbereite Installation der
Erweiterungskomponenten der SiWA RA (inkl. allen
zugehörigen Nebeneinrichtungen wie Anlagen- und
Behältertechnik, E/MSR-Technik, etc.)
- Inbetriebnahme und Probetrieb der Erweiterungs-
komponenten der SiWA RA (Rohr- und Kabelleitungen,
Verfahrens-/ Behälter-/ E/MSR-Technik etc.) inkl.
Erstbefüllung mit Betriebsmitteln
- Austausch von Betriebsmitteln im Regelbetrieb
Alle o.g. technischen Einrichtungen (inkl. Softwarebestände, Steuerungsprojekt, Konfgurationsdaten, Dokumentationen, etc.) gehen in das Eigentum des Bauherrn über.
Umfang der Leistungen und Lieferungen:
Das Angebot enthält alle Leistungen und Lieferungen, die zu einer vollständigen, sachgerechten, ordnungsgemäßen und funktionsgerechten Ausführung gehören, auch wenn sie im Detail nicht näher beschrieben sind. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Voll-
ständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den einzelnen Positionen zwangsläufig ergeben sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Abstimmung und Zusammenarbeit:
Der AG erwartet einen reibungslosen Ablauf der gesamten Baumaßnahme und eine kooperative Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Durchführung der Arbeiten.
Eingesetzte Materialien:
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, die durch Güteüberwachung als normgerecht festgestellt sind und sich nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des aufbereiteten Sickerwassers auswirken, eingebaut werden. Zudem dürfen nur Baustoffe eingesetzt werden, die den inneren und äußeren physikalischen und chemischen Angriffen des Wassers, der Luft und des Bodens standhalten.
Verkehrssicherung:
Der AN sorgt bei sämtlichen Baumaßnahmen sowie im Rahmen von Betriebsmittelwechseln für eine ausreichende Verkehrssicherung (Absperrung, Beschilderung, Beleuchtung) der Baustelle in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG. Sämtliche Kosten und Leistungen zur Verkehrssicherung sind in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Anmerkungen:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff, Abmessungen u. ä. gelten im Rahmen der Anlagenorientierung auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der annerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. Die Anforderungen der entsprechenden DIN-Vorschriften und die DWA-Arbeitsblätter in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Im Falle der Bezugnahme auf technische Anforderungen wie Normen, techn. Spezifikationen oder technische Zulassungen (z.B. DIN oder RAL), gilt jeweils der Zusatz „oder gleichwertig“.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferleistung der zuge- hörigen Materialien und Bauteile, einschließlich Abladen
und Lagern auf der Baustelle. Das Leistungsverzeichnis entbindet den ausführenden Unternehmer nicht von seinen
eigenen Sorgfaltspflichten und seiner Haftung.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Neben- leistungen, die sich bei den einzelnen Positionen ggf. ergeben sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis sind anzuzeigen.
Es wird darauf verwiesen, dass Verkehrssicherung, Frostschutz, Vandalismusschutz, Indstandsetzung zur Betriebsaufrechterhaltung und Blitzschutz im Rahmen der Baumaßnahmen und dem Probebetrieb dem AN obliegen, und dass die notwendigen Aufwendungen hierfür mit dem EP der Positionen für Baustellenneinrichtung abgegolten sind.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Vorlaufende Tätigkeiten
01
Vorlaufende Tätigkeiten
01.01 Bauantrag und Ausführungsunterlagen
01.01
Bauantrag und Ausführungsunterlagen
01.04 Allgemeiner Arbeitsschutz
01.04
Allgemeiner Arbeitsschutz
01.05 Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
01.05
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen Der AN kann sich in Abstimmung mit dem AG im Nahbereich der geplanten Anlagenstellfläche eine temporäre Bereit- stellungs- und Lagerfläche (BE-Flächen) einrichten. Die vorgesehenen Flächen sind bei Bedarf durch feste Zäune zu
sichern und über ein Zufahrtstor zu befahren. Für sonstige benötigte Bereitstellungs- und Lagerflächen hat der Bieter selbst und ohne gesonderte Vergütung zu sorgen.
Die Baustelle und Arbeitswege sind täglich vom AN zu säubern.
Zu diesem Zweck sind geeignete Reinigungsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten. Offene Schachtungen auf befahrbaren Wegen sind in Abstimmung mit dem AG mit für LKW befahrbaren Stahlplatten abzudecken.
Mit der Baustelleneinrichtung sind vom AN alle erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse für den Betrieb der Baustelle und den späteren Betrieb der Anlagenerweiterung der SiWa RA herzustellen (vgl. Kapitel 5.1.6 und Anlage 1.2). Die Strom- und Trinkwasserversorgung während der Bautätigkeiten erfolgt über einen bauseits bereitgestellten Strom- bzw. Trinwasser-anschluss. Erforderliche Baustromverteiler sowie Wasseruhren, etc. sind durch den AN zu stellen und einzusetzen. Die zugehörigen Kosten während der Bau- und Probebetriebsphase sind durch den AN zu tragen und werden diesem seitens des AG in Rechnung gestellt. Weiterhin steht dem AN im Nahbereich der Baustelle eine Einleitstelle in den öffentlichen Kanal (angrenzendes Gebäude) kostenfrei zur Verfügung.
Für den dauerhaften Betrieb sind die Erweiterungskompo- nenten der SiWa RA nach den Regeln der Technik mittels fliegender Leitungen und Wanddurchbrüchen an das Strom-, Wasser-, Abwassernetz sowie an das Telefon-/ Internetnetz (WLAN) der bestehenden SiWa RA bzw. des angrenzenden Bestandsgebäudes anzubinden.
Vorbemerkungen
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
04 Bau der Anlagenerweiterung der SiWa RA
04
Bau der Anlagenerweiterung der SiWa RA
Vorbemerkungen Die vom AN zum Kauf anzubietende Anlagenerweiterung der SiWa RA (bestehend aus Einhausung inkl. Fundamentierung, Anlagen- und Behältertechnik und E/MSR-Technik), muss sämtliche Bauteile und Komponenten beinhalten, die für einen ausschreibungskonformen und dauerhaft sicheren Reinigungs- betrieb erforderlich sind.
Dem AN wird hierbei die Möglichkeit gegeben, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine für die Abreinigung optimal geeignete Behandlungsanlage zu konzipieren und anzubieten. Hierbei bleibt die Wahl und Zusammenstellung der Anlagen- technik im Detail unter Beachtung der in der Ausschreibung genannten Anforderungen dem AN überlassen (vgl. insb. Kapitel 5.3 der Leistungsbeschreibung). Der AN übernimmt mit seinem Angebot die Garantie für das von ihm angebotene Verfahren und die einzelnen Anlagenbestandteile. Dies gilt insb. im Hinblick auf die hydraulische Auslegung der Anlagenerweiterung der SiWa RA und die Eignung im Hinblick auf die abzureinigen Wasserinhaltssoffe.
Die verfahrenstechnische Ausrüstung ist auf mögliche Betriebs- probleme durch Sickerwasserinhaltsstoffe, die z.B. zu Ausfäll- ungen im Zuge der Aufbereitung führen können, zu überprüfen. Alle zur Verhinderung störstoffbedingter Probleme anfallenden Material- und Personalkosten sind einzukalkulieren.
Für die Installation der Anlagen- und Verfahrenstechnik sind grundsätzlich neue Bauteile anzubieten und einzubauen. Insbesondere für alle zugehörigen Aggregate und Klein- elemente (Pumpen, Messwertaufnehmer etc.) sind ausschließlich Neuteile vorzusehen. Es sind ausschließlich CE-zertifizierte Bauteile und Maschinen einzusetzen. Sollten Bauteile nicht dem geforderten Qualitätsstandard entsprechen, behält sich der AG das Recht vor, die Annahme zu verweigern und die Lieferung ordnungsgemäßer Komponenten einzufordern. Dadurch entstehende Kosten gehen in vollen Umfang zu Lasten des AN.
Mit dem Ziel eine bestmögliche Anlagenverfügbarkeit gewährleisten zu können, ist die Anlagenerweiterung der SiWa RA in der Weise zu gestalten und auszuführen, dass die einzelnen Verfahrensstufen und ablaufenden Prozesse möglichst vollautomatisch ablaufen (vgl. Kapitel 5.3.2 der Leistungsbeschreibung).
Um die vom AN vorgesehene Ausführung der Anlagen- erweiterung der SiWa RA bewerten zu können, sind neben allgemeinen Informationen zu der fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot detaillierte Unterlagen zu der vom AN vorgesehenen technischen Aus- führung der Anlagen- und Aufbereitungstechnik zu liefern. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind in Unterlage A.3.1 (Zuschlagskriterien) zusammengestellt.
Vorbemerkungen
04.01 Stellfläche und Anlageneinhausung
04.01
Stellfläche und Anlageneinhausung
08 Arbeiten auf Nachweis
08
Arbeiten auf Nachweis
08.01 Arbeiten auf Nachweis
08.01
Arbeiten auf Nachweis