Dachdeckungs u Dachabdichtungsarbeiten 3
LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG 1. Ortsbesichtigungen Dem Bieter wird empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Baustellenbesichtigung mit Prüfung der Zufahrtsmöglichkeiten durchzuführen. Da der Zutritt nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Staatlichen Bauamts München 2 möglich ist, muss hierzu mit einem Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts München 2 ein Termin vereinbart werden. Die Vergabestelle ist für eine Terminabsprache hierfür unter der E-Mailadresse „vergabestelle@stbam2.bayern.de" schriftlich zu erreichen. 2. Wartungsvertrag - ENTFÄLLT
ERGÄNZUNG DER ANGEBOTSANFORDERUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 11.1 - Baufristenplan Siehe gesonderte LV-Position "detaillierter Baufristenplan / Bauablaufplan / Ablaufanalyse" im LV-Kapitel "Allgemeine Leistungen". 11.2 Baustellenausweise Der Auftragnehmer hat alle zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte beim Bauamt mindestens 7 Arbeitstage vor Arbeitsaufnahme unter Angabe von Nachname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit anzumelden (per Mail). Eine Überprüfung erfolgt über eine Abfrage beim Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz. Die Beschäftigten sind über die Abfrage zu informieren. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Arbeitskräfte mit positivem Ergebnis der Überprüfung kommen auf die Einlassliste an der Pforte des Bayer. Landtags und erhalten arbeitstäglich einen Ausweis. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust des Ausweises anzuzeigen. Die Baustelle wird über die BE-Fläche "Westrondell (AAW)" und die westlichen Auffahrten zum Baubereich "Westfoyer (WFX)" im EG Südflügel Altbau erschlossen. Die BE-Fläche "Westrondell (AAW)" wird durch einen Sicherheitsdienst überwacht, Zufahrt / Zutritt nur mit Baustellenausweis. Die Ausgabe der Baustellenausweise erfolgt arbeitstäglich (keine Dauerausweise) an der Ostpforte des Bayer. Landtags, für den Empfang des Baustellenausweises ist die Hinterlegung eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. 11.3 Lager- und Arbeitsplätze Siehe Punkt 0.1 "ANGABEN ZUR BAUSTELLE" und Punkt 0.2 "ANGABEN ZUR AUSFÜHUNG". 11.4 Einrichten von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 11.5 Baubesprechungen / Jour Fixe Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigen Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. 11.6 Anweisungen der Bauleitung und des SiGe-Koordinators Damit den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Baustelle nur solche Poliere einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind. „ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN“
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
BAUBESCHREIBUNG / ANGABEN ZUR BAUSTELLE: Teil 1 BAUBESCHREIBUNG Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1.1 Lage der Baustelle Der Bauherr, der Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, plant auf dem Areal des Maximilianeums - Sitz des Bayerischen Landtages und der Stiftung Maximilianeum, die Generalsanierung des Kellergeschosses einschl. der haustechnischen Anlagen im Altbau. Das Gebäude liegt in 81675 München (Haidhausen), Max-Planck-Straße 1. Der Bauteil Altbau wurde in den Jahren 1857-1874 errichtet, steht unter Denkmalschutz und wird durch den Eigentümer Stiftung Maximilianeum und den Bayerischen Landtag genutzt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immission - ENTFÄLLT 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage - ENTFÄLLT 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Auf dem Gelände des Maximilianeums / Bayer. Landtag dürfen Fahrzeuge nur zum Zwecke von Lieferungen und Transporten abgestellt werden und zwar nur für deren Dauer, d.h. die Anlieferfahrzeuge müssen den Anfahrtsbereich und die BE-Flächen sofort nach Entladung wieder verlassen. Parken von Firmen- und Privatfahrzeugen auf dem Gelände Maximilianeums / Bayer. Landtag (auch im Bereich der BE-Flächen) ist nicht möglich und strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Baustellenverbot für den Fahrzeugführer. Bei der Ein-/Ausfahrt zu den westlichen Auffahrten und der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" kreuzt der Lieferverkehr des AN die Gleise bzw. die Stromoberleitungen der Straßenbahnlinie. Der Fußgängerverkehr im Bereich innerhalb und außerhalb des Maximilianeums und der benachbarte Straßenbahnverkehr dürfen durch den Baustellenverkehr nicht behindert werden. Wartezeiten auf der Straße/Radweg/Gehweg sind zu vermeiden, um den Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Feuerwehrdurchfahrt und deren Verkehrs- und Anleiterflächen und Löschwasseranschlüsse müssen zu jedem Zeitpunkt freigehalten werden. Auch kurzfristiges Parken zum Entladen o.ä. ist strengstens untersagt. Die Fluchtwege und -türen müssen aufgrund des laufenden Betriebes während der gesamten Bauzeit nutzbar sein. Bei jeder Anlieferung/Abfahrt ist sicherzustellen, dass angrenzende Gebäudeteile des Maximilianeums, sowie die westlichen Auffahrten auf keinen Fall beschädigt werden. 0.1.6 Nutzbarkeit von Transportwegen Im Zusammenhang mit den weiteren Ausführungen beachten Sie bitte die LV-Anlagen: - PA_00XXX_A_BAE_U4_3.599 - Baustelleneinrichtungsplan Ebene U4 Allgemein für alle Baubereiche: Vor dem Antransport der Geräte, Baustoffe usw. sind vom Auftragnehmer sämtliche Transportwege für die Anlieferung eigenverantwortlich zu prüfen. Hinsichtlich der möglichen Belastung der Transportwege sind die Hinweise zu den maximal möglichen Belastungen unter 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE, Punkt 0.1.8 „Lagerflächen“ zu beachten! Auf Grund der engen Radien können keine Sattelschlepper bzw. Hänger-Fahrzeuge über die südliche und nördliche Westauffahrt (Rampen) zu den Baubereichen des AN-Dachabdichtung 3 zufahren, wobei die südliche und nördliche Westauffahrt nur als Sackgasse nutzbar sind, jeglicher Baustellenverkehr (LKW und PKW) muss daher durch ein zusätzliches Einweisungspersonal abgesichert werden. Die Zufahrt zur BE-Fläche "Westrondell (AAW)" und die südliche und nördliche Westauffahrt darf daher nur mit "Solo-Fahrzeugen" (Maximal Drei-Achser-LKWs) erfolgen. Somit ist auch ein Wenden mit Sattelschlepper bzw. Hänger-Fahrzeuge und auch "Solo-Fahrzeugen" (Maximal Drei-Achser-LKWs) innerhalb der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" und im Bereich der südlichen und nördlichen Westauffahrt nicht möglich. KFZ-Stellflächen für Anhänger bzw. Umladevorgänge stehen nicht zur Verfügung! Baubereich "Rampe Süd Teil 1, Achse 0-S8" und Baubereich "Rampe Süd Teil 2, Achse S8-S16": Zum Zeitpunkt der Ausführung ist keine direkte Zufahrt zum Baubereich „Rampe Süd Teil 1, Achse 0-S8" möglich, daher müssen alle Materialien / Geräte des AN-Dachabdichtung 3 mit dem bauseitigen Hochbaukran von der BE-Fläche „Westrondell (AAW)“ in den Baubereich „Rampe Süd Teil 1, Achse 0-S8" transportiert werden. Der bauseitige Hochbaukran wird dem AN-Dachabdichtung 3 kostenlos durch den AG zur Verfügung gestellt, damit die Anlieferungen bzw. Abtransporte (z.B. Müll, Verpackung, Restmaterial) des AN-Dachabdichtung 3 jedoch mit dem Gesamtbauablauf und den Anlieferungen / Krankapazitäten der anderen vor Ort tätigen Firmen koordiniert werden kann, sind die Anlieferungen bzw. Abtransporte des AN-Dachabdichtung 3 mit einem Vorlauf von 7 AT bei der Objektüberwachung des AG anzumelden. Der AN-Dachabdichtung 3 hat alle seine Materialien (Ver- und Entsorgung) / Geräte so zu verpacken, dass diese im Sinne der UVV kranbar sind. Der AG stellt hier lediglich den Hochbaukran bis zum Kranhaken, alle Anschlag-/Sicherungsmittel zum Transport mit dem bauseitigen Hochbaukran sind Sache des AN-Dachabdichtung 3. Bei unterschiedlichen Auffassungen zur Qualität der Maßnahmen, um das Material / Geräte des AN-Dachabdichtung 3 kranbar zu machen, entscheidet abschließend der bauseitige Kranfahrer, ob der Transport mit dem Hochbaukran im Sinne der UVV durchgeführt werden kann. Baubereich "Fernwärmeschacht U4" und Baubereich "Zugangsbauwerk U3": Die Ausführung der beiden Baubereiche "Fernwärmeschacht U4" und "Zugangsbauwerk U3" erfolgt zeitlich getrennt, jedoch liegen beide Baubereiche in einem Baugrubenbereich. Eine direkte Zufahrt zu den Baubereichen "Fernwärmeschacht U4" und "Zugangsbauwerk U3" ist somit nicht möglich, es kann jedoch über die südliche Westauffahrt (Rampe) bis an den Rand der Baugrube herangefahren werden, von dort aus muss der Transport / Abtransport von Materialien / Geräten durch den AN-Dachabdichtung 3 händisch (Transportweg bis zu 50 m) erfolgen. Der bauseitige Hochbaukran steht zu diesem Zeitpunkt dem AN-Dachabdichtung 3 nicht mehr zur Verfügung. Baubereich "Rampe Nord, Achse 0-N16": Zum Zeitpunkt der Ausführung ist eine direkte Zufahrt zum Baubereich „Rampe Nord, Achse 0-N16" möglich, der bauseitige Hochbaukran steht zu diesem Zeitpunkt dem AN-Dachabdichtung 3 nicht mehr zur Verfügung. 0.1.7 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Bauwasseranschluss: Die für den Baubetrieb notwendigen Bauwasseranschlüsse werden im Auftrag des Auftraggebers aufgebaut, vorgehalten und unterhalten und dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wobei je Baubereich nur ein Bauwasseranschluss zur Verfügung steht. Bauwasser-Unterverteiler sind durch den AN eigenverantwortlich einzusetzen. Die Kosten für den Verbrauch übernimmt der Auftraggeber. Es ist sicherzustellen, dass das Gebäude nicht durch Wasser (z.B. undichter Schlauch/Eimer etc.) beschädigt bzw. verschmutzt wird. Abwasser muss ggf. ordnungsgemäß eingeleitet werden, es darf keine größere Verunreinigung aufweisen, als es die Entwässerungssatzung der Stadt München vorschreibt. Baustromanschluss: Die für den Baubetrieb notwendigen Baustromanschlüsse werden im Auftrag des Auftraggebers aufgebaut, vorgehalten und unterhalten und dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wobei je Baubereich nur ein Baustromanschluss zur Verfügung steht. Unterverteiler sind durch den Unternehmer eigenverantwortlich einzusetzen. Die v.g. Baustromanschlüsse werden auch von anderen beteiligten Firmen genutzt. Die Kosten für den Verbrauch übernimmt der Auftraggeber. Baubeleuchtung: Vom Auftraggeber wird keine Arbeitsplatzbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Die Vehrkehrs-/Fluchtwege sind jedoch bauseits beleuchtet. Soweit durch die Bautätigkeit des AN neue Verkehrs-/Fluchtwege entstehen, die einer bauseitigen Baubeleuchtung bedürfen, hat der AN hier proaktiv auf den Fachplaner ELT des AG zuzugehen und auf diese neu geschaffenen Verkehrs-/Fluchtwege hinzuweisen. Damit die erforderliche Baubeleuchtung auch zielgerichtet und rechtzeitig durch den AN-Baustrom/Baubeleuchtung ausgeführt werden kann, ist hier seitens des AN ein Vorlauf von 14 KT erforderlich.
BAUBESCHREIBUNG / ANGABEN ZUR BAUSTELLE: Teil 1
BAUBESCHREIBUNG / ANGABEN ZUR BAUSTELLE: Teil 2 0.1.8 Lagerflächen Im Zusammenhang mit den weiteren Ausführungen beachten Sie bitte die LV-Anlagen: - PA_00XXX_A_BAE_U4_3.599 - Baustelleneinrichtungsplan Ebene Allgemein für alle Baubereiche: Auf Grund der sehr beengten Platzverhältnisse im Bereich des Baufelds / der BE-Flächen, können dem AN-Dachabdichtung 3 außerhalb seiner direkten Arbeits-/Baubereiche keine Lagerplätze im Außenbereich zur Verfügung gestellt werden. Flächen / Räumlichkeiten außerhalb der im LV ausdrücklich definierten BE-Flächen und der Lager-/Arbeitsbereiche des AN dürfen durch den AN, auch kurzzeitig, nicht genutzt werden. Jegliche Lagertätigkeit im Bereich des Baufelds und der BE-Flächen ist, auch wenn nur kurzfristig, bei der Objektüberwachung des AG anzumelden und mit ihr abzustimmen. Die vorstehenden Rahmenbedingungen auf Grund der begrenzten Platzverhältnisse sind durch den AN bei seiner Materialdisposition ("Just in Time", max. Tagesmenge) zu berücksichtigen. Die Zufahrt zur BE-Fläche "Westrondell (AAW)" (=4.UG), sowie der südlichen und nördlichen Westauffahrt zu den Baubereichen des AN-Dachabdichtung 3 erfolgt zwischen den Einfahrts- und Ausfahrtsrampen der Tiefgarage des Maximilianeums / Bayer. Landtags. Es ist hier seitens des AN sicherzustellen, dass seine Baustellen-/Lieferfahrzeuge immer direkt auf die BE-Fläche "Westrondell (AAW)" bzw. auf die südliche und nördliche Westauffahrt auffahren und nicht (auch nicht kurzfristig) die Einfahrts- und Ausfahrtsrampen der Tiefgarage des Maximilianeums / Bayer. Landtags blockieren. Die Anlieferungen / Transporte sind durch den AN insbesondere so zu organisieren, dass sich vor Öffnung des Tors zur BE-Fläche "Westrondell (AAW), täglich um 7:00 Uhr, keine wartenden Fahrzeuge im Bereich vor dem v.g. Tors und somit zwischen der Einfahrts- und Ausfahrtsrampen der Tiefgarage des Maximilianeums / Bayer. Landtags einstellen. BE-Fläche "Westrondell (AAW)": Die Stellung von Abfall- und Wertstoffcontainern, ist bedingt durch die sehr beengten Platzverhältnisse, nur im Bereich der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" (=4.UG) möglich, wobei diese nicht dauerhaft aufgestellt werden können und die Größe der Absetzcontainer (keine Abrollcontainer!) aus statischen Gründen (siehe nachfolgende Angaben) auf 7 m3 Volumen begrenzt ist. Der AN hat seine Abfall-/Schuttentsorgung mit den v.g. Absetzcontainern als "Direktbeladung" zu organisieren, dies bedeutet der Absetzcontainer darf nur für den Beladevorgang auf der BE-Fläche verbleiben und ist noch am selben Tag der Anlieferung wieder abzuholen. Die BE-Fläche "Westrondell (AAW)" liegt überhalb der Tiefgarage des Bayer. Landtags, des Weiteren liegen direkt unter der Asphaltfläche der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" großflächige Rigolenanlagen. Die BE-Fläche "Westrondell (AAW)" kann daher maximal mit Anforderung SLW 30 befahren werden. Die Vorgabe SLW 30 bedeutet eine Gesamtlast des Fahrzeugs von 300 kN = 30 to bzw. eine Radlast von 50 kN = 5 to bei einer Fläche von 6,0 x 3,0 m. Des Weiteren bedeutet SLW 30 eine generell auf der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" mögliche maximale Flächenlast von 5,0 kN/m2 = 500 kg/m2, sowie Punktlasten auf die TG-Decke z.B. beim Abstützen eines LKWs mit Ladekran oder Mobilkrans: - zulässige Einzellast - Aufstandsfläche ca. 20/20 cm - ohne lastverteilende Maßnahmen -> zul. Vk = 5 kN = 5,0 to - zulässige Einzellast - mit lastverteilenden Maßnahmen - biegesteife Matratze l/b = 1,0 x 1,0 m -> zul. Vk = 88 kN = 8,8 to - zulässige Einzellast - mit lastverteilenden Maßnahmen - biegesteife Matratze l/b = 2,0 x 2,0 m -> zul. Vk = 100 kN = 10,0 to Soweit diese v.g. lastverteilenden Maßnahmen als biegesteife Matratze l/b = 1,0 x 1,0 m oder 2,0 x 2,0 m zum Einsatz kommen sind diese Leistung des AN. Sollten durch den AN höhere Belastungen als die v.g. Maximalwerte ausgeführt werden, sind die auftretenden statischen Lasten mit dem Tragwerksplaner im Vorfeld mit ausreichend Vorlauf (mind. 14 KT) abzustimmen. Die Möglichkeit der Umsetzung der Einleitung einer höhere Belastungen, als die vorgenannten Belastungen, in die Bestandsgebäude- / Tiefgargenkonstruktion, kann jedoch durch den AN nicht generell vorausgesetzt werden. Westliche Auffahrten / Zufahrt zu den Baubereichen des AN-Dachabdichtung 3: Die westlichen Auffahrten und somit die Baubereichen des AN-Dachabdichtung 3 liegen überhalb der Stützgewölbe (Kavernen) der westlichen Auffahrten. Die westlichen Auffahrten und somit die Baubereichen des AN-Dachabdichtung 3 können daher maximal mit Anforderung SLW 30 belastet werden. Die Vorgabe SLW 30 bedeutet eine Gesamtlast des Fahrzeugs von 300 kN = 30 to bzw. eine Radlast von 50 kN = 5 to bei einer Fläche von 6,0 x 3,0 m. Des Weiteren bedeutet SLW 30 eine generell auf den westlichen Auffahrten und die Entladezone vor dem Haupteingang (=EG) mögliche maximale Flächenlast von 5,0 kN/m2 = 500 kg/m2. Die maximal mögliche Punktlasten z.B. beim Abstützen eines LKWs mit Ladekran oder Mobilkrans im Bereich der westlichen Auffahrten und der Entladezone vor dem Haupteingang (=EG): - zulässige Einzellast - Aufstandsfläche ca. 20/20 cm - ohne lastverteilende Maßnahmen -> zul. Vk = 5 kN = 5,0 to Höhere Belastungen als die vorgenannten, sind auch mit lastverteilenden Maßnahmen nicht möglich. 0.1.9 Bodenverhältnisse - ENTFÄLLT 0.1.10 Grundwasser - ENTFÄLLT 0.1.11 - Besondere Umweltrechtliche Vorschriften - ENTFÄLLT 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Einhaltung der folgenden Satzungen der LH München ist verbindlich - Allgemeine Abfallsatzung der LHM in der aktuell gültigen Fassung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung vom 24. Juni 2003 (in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung) Diese können im Staatlichen Bauamt München 2 oder unter http://www.awm.muenchen.de/gewerbe/m_recht.htm eingesehen werden. Die Entsorgungsnachweise, Deponienachweise, Liefer- und Wiegescheine sind dem AG unabhängig vom vereinbarten Abrechnungsmodus bei Abrechnung der jeweiligen Leistungsposition im Original auszuhändigen. 0.1.13 Schutzgebiete Der Bayer. Landtag, Maximilianeum befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen Im Bereich des Baufelds und der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" und entlang der westlichen Auffahrten zur Entladezone vor dem Haupteingang (=EG) stehen Bäume bzw. befinden sich Grünflächen. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung aller seiner Arbeiten und der dazugehörigen Transporte, sowie beim Auf-/Abbau und Betrieb der Baustelleneinrichtung darauf zu achten, dass der vorhandene Baumbestand nicht beschädigt wird. Die ausgewiesenen und abgezäunten Baumschutzbereiche dürfen nicht als BE-/Lagerfläche etc. genutzt werden. 0.1.15 Vorhandene Anlagen - ENTFÄLLT 0.1.16 Bekannte Hindernisse im Bereich der Baustelle - ENTFÄLLT 0.1.17 Kampfmittelbeseitigung - ENTFÄLLT 0.1.18 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung Der AG hat einen Sicherheitskoordinator beauftragt. Ein SiGe-Plan ist erarbeitet. Vorhandene Schutzeinrichtungen dürfen nicht eigenständig ohne Schaffung von Ersatzmaßnahmen beseitigt werden. 0.1.19 Besondere Anordnungen - ENTFÄLLT 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastung - ENTFÄLLT 0.1.21 Vorarbeiten Die für die Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen und die Schutzmaßnahmen für den zu erhaltenden Baumbestand wurden bereits bauseits ausgeführt. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer Während der Ausführung der Leistungen durch den AN, sind auch andere Gewerke vor Ort und führen parallel zu den Leistungen des AN, ihre Leistungen aus. Der AN hat seine Leistungserbringung inkl. der zugehörigen Anlieferungen / Abtransporte so umzusetzen, dass es zu keinen Behinderungen mit anderen Gewerken kommt. Jegliche seiner Tätigkeiten sind daher mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Ergänzenden Angaben siehe Allgemeine Ausführungsbeschreibungen und in den LV-Positionen.
BAUBESCHREIBUNG / ANGABEN ZUR BAUSTELLE: Teil 2
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsschritte, Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsbeschränkungen Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Dachabdichtungsarbeiten 3. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von sämtlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben. In sämtliche Einheitspreise ist einzukalkulieren, dass die Leistungen in Abschnitte unterteilt erbracht werden müssen. Es ist von einer geschoß- und abschnittsweisen unterteilten Leistungserbringung auszugehen, wenn nicht im Weiteren anders beschrieben. Vorgesehene Arbeitszeiten: Im Bereich der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" und Baubereichen auf den Westlichen Auffahrten kann Montag bis Freitag von 7:00 - 20:00 Uhr (Allgemeines Wohngebiet) gearbeitet werden. Samstagsarbeit ist ausgeschlossen. Geplante Unterbrechungen: Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb des Bayer. Landtags statt. Auf die besonderen Belange des parlamentarischen Betriebs, andere Veranstaltungen es Bayerischen Landtages und die Stiftung Maximilianeum ist Rücksicht zu nehmen. An den Sitzungstagen (Vollsitzungen, Plenarsitzung o.ä.) und Veranstaltungstagen sind nur lärm- und erschütterungsarme Arbeiten auszuführen. Lärm- und erschütterungsarme Arbeiten sind insbesondere: - Montage- und Demontagearbeiten ohne Stemm-, Bohr-, Schlitz- und Fräsarbeiten - Sonstige Arbeiten ohne Maschinen wie Sägen, Bohren, Fräsen etc. - Vermessungs- und Aufmaßleistungen In den bayerischen Schulferienzeiten finden keine Sitzungen statt. Der Sitzungskalender ist einsehbar unter http://www.landtag.bayern.de. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Baustellenordnung: Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Das Rauchen ist in den Gebäuden generell untersagt, selbst wenn es sich dabei um Gebäude unter Bauvertrag bzw. unbewohnte Gebäude handelt. Anforderungen an die Baustelle hinsichtlich Lärm: Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen und zwar nur in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr eingesetzt werden. Aufgrund der exponierten Lage der Baustelle legt der AG größten Wert auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der Baumaßnahme und erwartet vom AN, dass darüber hinaus alle zusätzlichen, machbaren Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden um den Nutzer und die Umwelt weitest möglich vor Belästigungen aus dem Baubetrieb zu schützen. Anforderungen an die Baustelle hinsichtlich Staubvermeidung: Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen werden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Soweit technisch möglich, muss eine Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindert werden. Ablagerungen müssen vermieden werden. 0.2.3 Schutz- und Sicherheitsbereiche - ENTFÄLLT 0.2.4 Baustelleneinrichtung Allgemein: Im Zusammenhang mit den weiteren Ausführungen beachten Sie bitte die LV-Anlagen: - PA_00XXX_A_BAE_U4_3.599 - Baustelleneinrichtungsplan Ebene Kranstellung: Der AN hat bei der Erstellung und Umsetzung seines Transport- und Logistikkonzepts, sowie bei der der Wahl der Werkzeuge, Geräte, etc., sowie seiner Arbeits- / Herstellungsverfahren zu berücksichtigen, dass auf Grund der örtlichen Gegebenheiten keine Stellung eines stationären Hochbaukrans möglich ist! Der bauseitig vorhandene Hochbaukran kann nur vom AN-Dachabdichtung 3 genutzt werden, wenn dies im LV ausdrücklich erwähnt ist, siehe 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE, Punkt 0.1.6 „Nutzbarkeit von Transportwegen“. Der Einsatz von mobilen Kranen, LKWs mit Ladekran o.ä. ist im Rahmen der Nutzung der im LV beschriebenen BE-Flächen / Transportwege / Lagerflächen möglich, solange die maximale Belastung SLW 30 nicht überschritten wird. Hinsichtlich der hierzu gültigen Lastangaben, siehe Punkt 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE, Punkt 0.1.8 „Lagerflächen“. Büros, Tagesunterkünfte und Materialcontainer: Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich, dass alle am Bauvorhaben beteiligten Firmen im Bereich der bauseitigen BE-Flächen ihre eigenen Büro- und Tagesunterkunftscontainer aufstellen können. Im Auftrag des AG wurde daher im Bereich der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" eine Containeranlage für Büros und Tagesunterkünfte erstellt, die auch durch den AN genutzt werden kann. Der AG stellt die Containeranlage dem AN kostenlos zur Verfügung, wobei die Anzahl der verfügbaren Container auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse sehr gering ausfällt. Der Container-/Platzbedarf des AN ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen und auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Bei geringen Personalstärken einzelner Firmen, müssen einzelne Büro-/Tagesunterkunftscontainer auch von mehreren Firmen gemeinsam genutzt werden (8 Beschäftigten je ein Container 6 x 2,5 m sind zulässig). Soweit es behördliche oder gesetzliche Auflagen zu Abstandsregelungen o.ä. gibt, hat sich der AN so zu organisieren (auch bei Nutzung eines Containers durch mehreren Firmen), dass z.B. durch eine zeitlich gestaffelte Nutzung der Container, die Einhaltung der Abstandsregelungen o.ä. umsetzbar ist. Die Überlassung der Tagesunterkunftscontainer erfolgt ohne Möblierung und Reinigung, jedoch mit Beleuchtung und Heizung. Die Nutzung der durch den AG zur Verfügung gestellten Container als Wohnlager bzw. Übernachtungsmöglichkeit ist nicht zulässig! Die Container werden durch die Objektüberwachung des AN verwaltet. Der Zustand der Container wird bei Übergabe an den AN durch die Objektüberwachung des AG dokumentiert und ist vom AN zu bestätigen. Gleiches Vorgehen erfolgt beim Auszug des AN. Die zur Verfügung gestellten Container sind vor Rückgabe an den AG durch den AN einer Feinreinigung ("besenrein" ist hier nicht ausreichend!) zu unterziehen. Im Falle von bei Auszug festgestellten Beschädigungen oder einer nicht erfolgten Feinreinigung seitens des AN, hat der AN die Kosten für die Reparatur / Reinigung durch den AN-Container zu tragen. Die Stellung von firmeneigenen Material-/Lager-/Werkstattcontainern im Bereich der bauseitigen BE-Flächen ist nicht möglich. Das Erstellen eines Wohnlagers auf der Baustelle bzw. das Nutzen der vom AG zur Verfügung gestellten Büros und Tagesunterkünfte für Übernachtungen ist nicht gestattet. Auch das lang-/kurzzeitige Aufstellen von Wohnwagen, Wohncontainern etc. ist nicht gestattet. Räume im Gebäude, die der AN ohne Zustimmung des Auftraggebers bzw. seiner Objektüberwachung als Büro- oder Aufenthalts- oder Lagerräume in Beschlag nimmt, werden auf Kosten des AN geräumt. Sanitäre Anlagen: Im Auftrag des AG wurden auf der BE-Fläche "Westrondell (AAW)" im südlichen Bereich und innerhalb der nördlichen Containeranlage mit den Büros und Tagesunterkünften sanitäre Anlagen erstellt, die auch durch den AN genutzt werden können. Die Benutzung anderer als der vorgenannten sanitären Anlagen innerhalb des Gebäudes ist strengstens untersagt. Diese v.g. sanitären Anlagen werden auch durch andere am Projekt beteiligte Firmen genutzt. Die Stellung von sanitärem Verbrauchsmaterial, wie z.B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife, Handwaschpaste etc. für sein eigenes Personal ist Sache des AN und ist durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein Personal anzuhalten mit den zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen pfleglich umzugehen und auf entsprechende Sauberkeit zu achten. Verunreinigungen oder Schäden durch Entsorgung von Baumaterial o.ä. sind zu unterlassen. Die Beseitigung entstehender Schäden geht zu Lasten des Verursachers. Das Urinieren und Verrichten der Notdurft außerhalb der dem AN zur Verfügung gestellten sanitären Einrichtungen / Bautoiletten hat sofortiges Baustellenverbot für den betreffenden Mitarbeiter zur Folge. Materialanlieferung: Auf Grund der begrenzten Platzverhältnisse / Anlieferzonen sind Anlieferungen und Abtransporte des AN mit der Objektüberwachung des AG bzw. dem Baustellen-Sicherheitsdienst (Sitz im Pförtner-Container am Zufahrtstor der BE-Fläche "Westrondell (AAW)") zu koordinieren. Diese führt für die gesamte Baustelle einen Zeitplan für die Anlieferungen und Abtransporte, um einen funktionierenden logistischen Bauablauf umzusetzen. Der AN hat daher sicherzustellen, dass alle seine Anlieferungen / Abtransporte mit einem Vorlauf von 7 KT bei der Objektüberwachung des AG bzw. dem Baustellen-Sicherheitsdienst schriftlich (per e-mail) angemeldet werden. Anlieferungen außerhalb der durch die Objektüberwachung des AG bzw. dem Baustellen-Sicherheitsdienst zugewiesenen Zeitfenster sind generell nicht möglich. Unkoordinierte / unangemeldete Anlieferungen werden der Baustelle verwiesen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der AN. Die Anlieferungen über die BE-Fläche "Westrondell (AAW), sowie südliche und nördliche Westauffahrt können von 7:00 bis 18:00 Uhr erfolgen. Die Anlieferungen / Abtransporte haben koordiniert zu erfolgen, sodass nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig den Anfahrtsbereich in / um das Maximilianeum bzw. die BE-Flächen belegen und zusätzlicher Rangierbedarf entsteht. Rangiervorgänge müssen mit zusätzlichem Sicherungs- / Einweisungspersonal abgesichert werden. Die Anlieferungen haben zügig ohne Zwischenpausen mit ausreichend Personal zu erfolgen, Die Anlieferfahrzeuge müssen die BE-Fläche "Westrondell", sowie die südliche und nördliche Westauffahrt sind sofort nach Entladung wieder zu verlassen. Während des gesamten Be-/Entladevorgangs hat der Fahrzeugführer in bzw. an seinem Fahrzeug zu verweilen, damit dieses im Notfall (Feuerwehreinsatz) jederzeit umgehend entfernt werden kann. Wartezeiten auf der Straße/Radweg/Gehweg sind zu vermeiden, um den Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen. Die Objektüberwachung des AG ist nicht verpflichtet, Materialanlieferungen für den AN anzunehmen. Der AN hat sicherzustellen das sich sein Personal bei Anlieferungen zur Annahme auf der Baustelle befindet und die Lieferpapiere insbesondere bei Drittfirmen (z.B. Speditionen) Angaben über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus enthalten (Name Firma und Bauleiter / Obermonteur mit Handy Nr.). Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Lieferungen und deren Transporteure werden, um Anlieferungen für den restlichen Baustellenbetrieb und den Betrieb des Bayer. Landtags nicht zu behindern (begrenzte Anlieferzone) von der Baustelle bzw. vom Gelände des Maximilianeums verwiesen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des AN. BE-/Entladevorgänge außerhalb der offiziellen BE-Flächen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum sind strengstens untersagt. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im Münchner Stadtgebiet ist bezüglich der Verkehrsanbindung mit starken Einschränkungen zu rechnen. Der Fußgängerverkehr innerhalb und außerhalb des Maximilianeums und der benachbarte Straßenbahnverkehr dürfen durch den Baustellenverkehr nicht behindert werden. Auf die im unmittelbaren Umfeld befindlichen Hotels, Büros, Praxen, Einzelhandelsflächen, Restaurants und Wohnungen, die durch die Baumaßnahme betroffen werden, wird verwiesen. 0.2.6 Besondere Anforderungen an das auf-/abbauen, sowie vorhalten von Gerüsten - ENTFÄLLT 0.2.7 Mitbenutzung fremder Geräte Hebezeuge (z.B. Gabelstapler) zur Entladung von Lieferfahrzeugen stehen bauseits nicht zur Verfügung. Der AN ist bei Anlieferungen für die Stellung von entsprechenden Hebezeugen selbst verantwortlich. 0.2.8 bis 0.2.11 - ENTFÄLLT 0.2.12 Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise Der AN hat gemäß der Frist in der Anlage zum Formblatt 214.H, für jegliches verwendete Material, einen entsprechenden Nachweis der Gleichwertigkeit zu der im LV beschriebenen Leistung in Papierform (keine Übermittlung per Email, Fax etc.) vorzulegen. Bei Materialien mit einer Bauaufsichtlichen Zulassung, ist diese ebenfalls gemäß der vor genannten Frist gem. Anlage zum Formblatt 214.H in Papierform (keine Übermittlung per Email, Fax etc.) vorzulegen. Für die Koordination zwischen den Gewerken muss der AN mind. 4 Wochen vor Montagebeginn alle relevanten Zulassungsbescheide vorlegen. 0.2.13 bis 0.2.21 - ENTFÄLLT
ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 1. Allgemeine ergänzende Angaben zur Ausführung 1.1 Übergabe von Ausführungszeichnungen Dem Auftragnehmer wird vom Auftraggeber ein Zugang zum Projektserver (virtuellen Projektraum - VPR) zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung von Ausführungszeichnungen des Auftraggebers erfolgt ausschließlich über diesen Projektserver (virtuellen Projektraum - VPR). Auch die Übermittlung der Werk- und Montageplanung des Auftragnehmers hat verpflichtend über diese Plattform zu erfolgen. Das Herunterladen und arbeiten mit den Plänen gilt auch für alle Indices (ZZ). Für die Planverteilung über den Projektserver wird durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe eine Projekt-E-Mail-Adresse des Auftragnehmers auf dem Projektserver hinterlegt, welche für den gesamten Auftragszeitraum gültig sein muss. Benötigte Papierausfertigungen und Vervielfältigungen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen. 1.2 Nennung Produkte Entfällt 2. Ausführung / Leistungsumfang 2.1 Allgemeines Zur Feststellung der Rohbau-Toleranzen hat der Auftragnehmer rechtzeitig vor der Fertigung ein sorgfältiges Aufmaß zu machen. Festgestellte Abweichungen sind der Objektüberwachung so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass eine Behebung noch veranlasst werden kann. Im Zuge des örtlichen Aufmaßes hat der AN die im Leistungsverzeichnis und in den Planunterlagen angegebenen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen und gegebenenfalls bei Abweichungen nach Rücksprache mit dem Architekten abzuändern. Sämtliche Bauteile sind lot- / fluchtrecht / gerade herzustellen und zu montieren. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u.dgl.). Die Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften der angebotenen Fabrikate sind in vollem Umfang einzuhalten. Vom Hersteller angegebene bzw. geforderte Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden. Die angegebenen Mindesttemperaturen dürfen auf keinem Fall unterschritten werden. Bei der Untergrundvorbehandlung sind die in den Werksvorschriften angegebenen Nachbehandlungsfristen und Trockenzeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. 2.2 Güteüberwachung Für Baustoffe, die aufgrund bauaufsichtlicher Vorschriften einer Güteüberwachung bedürfen, sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. 2.3 Produktangaben / Vorlage Nachweise Für die angebotenen Grundierungen, Abdichtungsbahnen, Trenn- und Gleitschichten etc. sind für den Nachweis der Gleichwertigkeit zur Ausschreibung innerhalb 2 Wochen nach Auftragserteilung alle erforderlichen technischen Produktdatenblätter sowie Zulassungen vorzulegen.
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
01 ALLGEMEINE LEISTUNGEN
01
ALLGEMEINE LEISTUNGEN
01.01 Allgemeine Leistungen
01.01
Allgemeine Leistungen
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
02 ABDICHTUNGSARBEITEN
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ABDICHTUNGSARBEITEN
Allgemeiner Hinweis: Abdichtungsarbeiten Für die Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind zu beachten: Weitere Besondere Vertragsbedingungen, Pkt. 11.1 bis 11.6 Baubeschreibung / Angaben zur Baustelle, Pkt. 0.1 Angaben zur Ausführung, Pkt. 0.2
Allgemeiner Hinweis: Abdichtungsarbeiten
02.01 Rampe Süd, Achse 0-S8 / S8-S16
02.01
Rampe Süd, Achse 0-S8 / S8-S16
02.02 Rampe Nord, Achse 0-N16
02.02
Rampe Nord, Achse 0-N16
02.03 Zugangsbauwerk U3
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Zugangsbauwerk U3
02.04 Fernwärmeschacht U4
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Fernwärmeschacht U4
03 ARBEITEN AUF NACHWEIS
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ARBEITEN AUF NACHWEIS
03.01 Stundenlohnarbeiten
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