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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland
Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen.
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet.
Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen.
Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden).
Projektkennzahlen:
Baufeld 1 Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen
Baufeld 2 Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen
Technische Daten:
Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert.
Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant.
Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0.
Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D.
Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Schreinerarbeiten (Baufeld 1 & 2)
01
Schreinerarbeiten (Baufeld 1 & 2)
01.01 Geländer, Balkone, Terassen und Dachterassen
01.01
Geländer, Balkone, Terassen und Dachterassen
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten
Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
- Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten Fassung
- Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind.
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und Gemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und Sonderbau- richtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn. Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautechnischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ
hochwertigere Ausführung zu realisieren.
In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern.
Zur Leistung der AN gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung.
Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen.
Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren.
Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet.
Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere Alternativen angeboten werden.
Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen.
Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen.
Besondere Hinweise
Toleranzen:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Rohbau-Richtmaße und vor Fertigung und Ausführung der Leistung am Bau zu überprüfen.
Die im LV oder Planunterlagen vorgebenen lichten Durchgangsmaße (z.B. Fluchtwegbreite oder Barrierefreiheit) sind zu überprüfen und einzuhalten.
Material:
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheits- gefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Schutz:
Alle Bauteile, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigung geschützt werden.
ZTV