Markierungsarbeiten TG
LRM - Am langen Rain, Müllheim
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser  Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen. Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet. Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen. Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden). Projektkennzahlen: Baufeld 1  Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen Baufeld 2  Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen Technische Daten: Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert. Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten. Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant. Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0. Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D. Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Markierungsarbeiten TG
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Markierungsarbeiten TG
01.01 Markierungsarbeiten
01.01
Markierungsarbeiten
02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten
02.02
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ZTV Markierungsarbeiten 01.   ALLGEMEIN 01.01.   Bei der Angebotsausarbeitung sind außer diesen TECHNISCHEN VORBEMERKUNGEN die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN und die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) zu beachten. 01.02.   Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Sie sind unter Hinweis auf den entsprechenden Titel ausführlich zu erläutern und die Minderkosten sind anzugeben. 02.   TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE Diesen Arbeiten liegt die VOB Teil B und Teil C, neueste Fassung, insbesondere deren technische Vorschriften, sowie alle DIN und sonstigen Vorschriften in der neuesten Fassun zu Grunde. Zu beachten sind weiterhin die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtlichen Genehmigungsbehörden. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie bauseits zu liefernde Teile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen der Hersteller einzubauen. Der AN versichert, alle Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst auszuführen. 03.   LEISTUNGSUMFANG 03.01 ALLGEMEIN Bei allen Positionen ist die Anbringung und die Materiallieferung mit eingeschlossen. Die Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien ist im Einheitspreis enthalten. Qualitätsanforderungen: Zur Sicherung von gleichbleibenden Qualitäten sind nur Lieferanten zugelassen, die ein Zertifikat gem. DIN ISO 9001 für das jeweilige Lieferwerk nachweisen. Alle Bestandteile eines Markierungssystems müssen vom gleichen Hersteller stammen und miteinander verträglich sein. Die in den Techn. Merkblättern genannten Mindestverarbeitungstemperaturen und der Taupunkt sind während der Ausführung täglich zu kontrollieren und in ein Protokoll einzutragen. Bei Unterschreitung der erforderlichen Temperaturen sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen: - Kosten für Lieferung, Transport und Montage, einschl. der erforderlichen Nebenleistungen wie Reinigungen, Nachbehandlungen etc. - Schutzmaßnahmen nach Erfordernis zur Verhinderung der Beschädigung oder Verschmutzung von angrenzenden Wänden und Bauteilen, insbesondere aus Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Zargen u.ä. Spritzer auf andere Bauteile sind vom AN eigenverantwortlich zu entfernen. - Anpassen und nachträgliches Anarbeiten an Bauteile wie Wandvorlagen, Einbauteile usw. - Vor Beginn der Markierungsarbeiten hat der AN die Oberfläche auf Haftzugfestigkeit, Rautiefe und Oberflächenfeuchtigkeit / Restfeuchte zu überprüfen. Die Protokolle sind dem AG zu übergeben. - Der erforderliche Mehraufwand für die Ausführung des angebotenen Markierungsystems im Gefälle ist in den Einheitspreisen enthalten. - Die erforderliche Rutschfestigkeit ist sicherzustellen. - Nachweise durch Prüfungen vor Ort für geforderte Rutschfestigkeiten und Ableitfähigkeit. - Absperren von frisch ausgeführten Beschichtungsflächen einschließlich liefern und entfernen des benötigten Absperrmaterials. - Anarbeiten an Einbauteile wie Anschlagschienen, Zargen, Fußbodenkanäle und Fußbodeneinläufe. 04.   SONSTIGES Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf  Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sämtliche Maße am Bau verantwortlich zu prüfen. Kleinere Abweichungen in den Ausführungsplänen gegenüber der Ausschreibung berechtigen nicht zu Preisänderungen. Der AN hat seine Arbeiten mit den sonstigen Subunternehmen in Abstimmung mit dem  AG so zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. Täglich ist der Arbeitsplatz sauber zu verlassen. Der AN hat seine Leistungen gegen Verschmutzung und Beschädigung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auf Verlangen des AG sind von allen einzubauenden Teilen kostenlos Muster zu liefern. Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/ Gebäudeteilen/ Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten.
ZTV Markierungsarbeiten
Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung