Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung
Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland
Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen.
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet.
Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen.
Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden).
Projektkennzahlen:
Baufeld 1 Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen
Baufeld 2 Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen
Technische Daten:
Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert.
Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant.
Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0.
Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D.
Die Baugenehmigung liegt vor.
01 Malerarbeiten und Lackierarbeiten (Baufeld 1) C - D - E (48 WE)
Malerarbeiten und Lackierarbeiten (Baufeld 1) C - D - E (48 WE)
01.01 Spachtelarbeiten
01.02 Maler-, und Tapezierarbeiten
Maler-, und Tapezierarbeiten
01.03 Lackierarbeiten
02 Malerarbeiten und Lackierarbeiten (Baufeld 2) F - G - H (36 WE)
Malerarbeiten und Lackierarbeiten (Baufeld 2) F - G - H (36 WE)
02.01 Spachtelarbeiten
02.02 Maler-, und Tapezierarbeiten
Maler-, und Tapezierarbeiten
02.03 Lackierarbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
ZTV Malerarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Es gelten alle einschlägigen DIN- / EN-Normen und Vorschriften in der jeweiligen letztgültigen Fassung, insbesondere: VOB/C DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten und alle darin aufgeführten Regelwerke. Ebenso gelten die Werksvorschriften der Material- und Zubehörlieferanten.
Allgemeine Hinweise
Es wir darauf hingewiesen dass in die Einheitspreise
nachfolgende Leistungen einzukalkulieren sind und diese nicht
gesondert vergütet werden:
- Anbringen von Mustern
- generell haben Anstriche 2-fach zu erfolgen.
- Anstriche im Wohnbereich generell schadstoffarm.
- Abkleben und Schutz der zu schützenden Oberflächen sowie
entfernen und entsorgen nach der Arbeit.
- Der Teppichbelag der Mietbereiche wird nach den
Malerarbeiten eingebracht, der Ausbesserungsanstrich ist mit
erforderlicher Abdeckung auszuführen.
- Entfernen der Randdämmstreifen 1 cm über Estrich.
- Grundierung und Voranstriche, wo erforderlich.
- Erstellen einer Farbliste zur Dokumentation.
- Schließen der Schlitze der haustechnischen
Installationen, wie Elektro, Heizung, etc. in Außen- und
Betonwänden.
- Übergeben von Restgebinden.
- Anstriche und Tapete auf Leibungen werden zum Flächenpreis
vergütet, Zulagen für Leibungen sind in diese Einheitspreise
einzupreisen.
- Vor Beginn der Beschichtungsarbeiten hat der AN die
Oberfläche auf Haftzugfestigkeit, Rautiefe und
Oberflächenfeuchtigkeit / Restfeuchte zu überprüfen. Die
Protokolle sind dem AG zu übergeben
- Überprüfung der geforderten, systemspezifischen
Mindestschichtdicken (Trockenschichtstärken) der
Tiefgaragenbeschichtung durch die Entnahme von
Bohrkernen im Beisein der Bauleitung des AG und nach
deren Festlegung inkl. Schichtdickenbestimmung,
Protokollierung und fachgerechtem Schliessen der
überprüften Stellen.
- Absperren von frisch ausgeführten Beschichtungsflächen
einschließlich liefern und entfernen des benötigten
Absperrmaterials.
- Anarbeiten an Einbauteile wie Anschlagschienen, Zargen,
Fußbodenkanäle und Fußbodeneinläufe.
Zulassungsbescheide
Die Ausführung aller Gewerke hat ausschließlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Materialien, Befestigungsmitteln, Bausystemen usw. zu erfolgen. Bei Bestehen von Zulassungsbescheiden des Instituts für Bautechnik in Berlin sind die dort aufgeführten Vorgaben (Bauart, Materialien, Anordnungen usw.) einzuhalten. Der AN hat für alle ausgeführten Systeme / Anschlüsse bei Auffforderung durch die Bauleitung
die entsprechenden Zulassungsnachweise des Herstellers zu übergeben.