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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit: Luz 1 und 2 Beginn II. / 2023 -
Ende VI. / 2025
Luz 3 und 4 Beginn II. / 2024 - Ende III. / 2026
Luz 5 und 6 Beginn I. / 2025 - Ende II. / 2027
Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2026 - Ende II. / 2028
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz1 und
Luz 2.
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr St. Bliesner (BHK GF))
Handy: 0178 6000 651
Projektleiter: Herr M. Voigt
Handy: 0151 4140 6968
Mail: marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der
Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich (
immer Freitags ) aufzuräumen.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
terraplan/bauprojekt BHK statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind diese zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Nürnberg.
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
____________________________________________________
1.ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden
Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und
Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für
Arbeiten im Treppenhaus), die zur Durchführung der
Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften
notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die
Einheitspreise einzurechnen:
Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern
sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und
Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern
und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß
den Bauaufsichts-, Verkehrs- und
Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe
Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer
der Bauarbeiten anzustreben.
Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den
genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen
einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich
vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die
Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung
ist zu beachten
Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen,
Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das
Absperren und Sichern.
Für alle darüber hinaus erforderlichen
verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B.: für
Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB,
Ampelanlagen, Umgehungsstraßen usw.).
Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und
Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen
jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im
Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der
erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten
Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen
Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen
Bedingungen zu beachten
Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um
auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der
gegebenen Situation bei der Preisbildung zu
berücksichtigen.
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung
stehenden Flächen werden vom Auftraggeber (AG)
ausgewiesen. Der Auftragnehmer (AN) hat den AG
innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen
Baustelleneinrichtungsplan zur Bestätigung vorzulegen.
Die Baustelleneinrichtung sowie die Baustelle, inkl.
aller Lager- und Arbeitsplätze sind ordnungsgemäß und
unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift
Bauarbeiten (VBG 37) abzu- sperren, zu beleuchten und
zu beschildern. Die Genehmigung zur Sperrung bzw. zur
Überfahrt von öffentlichen Verkehrswegen ist
rechtzeitig durch den AN zu beantragen.
Auf Anweisung der Bau- und Projektleitung sind aufgrund
der
Erschließungsmaßnahmen Materialumsetzungen unverzüglich
nach Aufforderung umzusetzen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den
Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und
oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an
dem AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist
eine Festlegung zu treffen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der
Baustellen- einrichtung oder von wesentlichen Teilen zu
informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür be-
nötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen oder geplanten
Zustand zu versetzen.
Alle erforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen,
Transport- mittel, Hebezeuge, Arbeits- und
Schutzgerüste, etc. sind in den Einzelpreisen des
jeweiligen Gewerkes mit einzukalku- lieren;
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind bauseits vor-
handen;
Besondere Hinweise Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Rohbauarbeiten Anbauten NO,SW
2
Rohbauarbeiten Anbauten NO,SW
Besondere Hinweise Beton- und Stahlbetonarbeiten
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und -technik, der gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen
nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als
beschrieben.
Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während
der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht
vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und
Nachweise für die geforderten Materialgüten
einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
Auf die wird im Leistungsverzeichnis gesondert Bezug
genommen. Fehlt diese LV-Aussage, hat der Bieter sich
bei Angebotskalkulation mit dem Planungsbüro in
Verbindung zu setzen.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl
besteht kein Einwand, sofern keine Schäden,
Verfärbungen und dergleichen entstehen. Entstandene
Schäden sind umgehend und vollständig auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen.
Die Kanten von sichtbaren Stützen, Unterzügen etc. sind
zu brechen (Kantenlänge ca. 1,5 - 2,0 cm); die Kosten
hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Wenn Betonwände und Decken unter Putz bleiben, sind
alle eventuell beim Betonieren entstehenden Grate
sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind umgehend zu
schließen und der übrigen Sichtbetonfläche anzupassen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- und
sachkundig zu schließen.
Alle Decken, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der
Bauordnung feuerbeständig sein. Alle unverputzt
bleibenden Decken oder gespachtelten Decken sind
deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102 auszuführen.
Mehrkosten hierfür sind in den Angebotspreisen
enthalten; der Stahl wird vergütet.
Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich
bei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges.
Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen
Rechnung zu tragen.
Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkungen und
dergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehmen.
Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugender
Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit
gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend
frei sein von Flecken und Verunreinigungen und mit
weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und
Verteilung). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden,
anderenfalls großflächig beizu- spachteln.
Beim Einbau sind die Vorschriften und
Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten;
des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten
Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt
des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, der
Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und
dergleichen.
Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in
Abschrift oder Kopie vorliegen.
SONSTIGES ZU BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das
Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
witterungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalmaterial,
Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc.
hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des
Auftraggebers zu erfolgen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,
damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen
und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
ABRECHNUNGS-HINWEISE
Für Abrechnungsregelung im einzelnen gelten die ATV -
VOB-Teil C, Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331.
Arbeits- und Schutzgerüste sind in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren!
Besondere Hinweise Beton- und Stahlbetonarbeiten
2. 0 Unterfangung Giebel Anbau Süd Luz 8
2. 0
Unterfangung Giebel Anbau Süd Luz 8
2. 1 Fundamente
2. 1
Fundamente
2. 2 Bodenplatten
2. 2
Bodenplatten
2. 3 Wände
2. 3
Wände
2. 4 Stützen
2. 4
Stützen
2. 5 Decken/Loggien
2. 5
Decken/Loggien
2. 6 Dämmung
2. 6
Dämmung
2. 7 Einbauten Aufzugschächte
2. 7
Einbauten Aufzugschächte
2. 8 Anschlüsse Neuteile an Bestand
2. 8
Anschlüsse Neuteile an Bestand
3 Rohbauarbeiten Bestandsgebäude KG - 2.OG
3
Rohbauarbeiten Bestandsgebäude KG - 2.OG
3. 0 Statischer Rückbau
3. 0
Statischer Rückbau
3. 1 Maurerarbeiten - Bestandswände
3. 1
Maurerarbeiten - Bestandswände
3. 2 Beton-/Stahlbetonarbeiten -
Bestandsgebäude
3. 2
Beton-/Stahlbetonarbeiten -
Bestandsgebäude
3. 3 Maurerarbeiten - Neue Wände
3. 3
Maurerarbeiten - Neue Wände
3. 4 Bestandsbetonrahmen Innentüren Luz 7 und
8
3. 4
Bestandsbetonrahmen Innentüren Luz 7 und
8
3. 5 Ortbetonbalken Sohle Keller für
Treppenhausnetz
3. 5
Ortbetonbalken Sohle Keller für
Treppenhausnetz
4 Rohbauarbeiten neues 3.OG auf
Bestandsbau
4
Rohbauarbeiten neues 3.OG auf
Bestandsbau
Ytong Systemwandelement (Ytong PPSW)
Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen
Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind,
werden die Ytong Systemwandelemente ohne Nut- und
Federausbildung als Mauerwerk mit Stoßfugenvermörtelung
nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z-17.1-28
ausgeführt. Eventuelle größere Abplatzungen sind mit
Ytong-Füllmörtel zu schließen kleinere mit Ytong fix P.
Das Bausystem umfasst Elemente der Höhen von 3000 mm
abgestuft bis 2100 mm und Längen von 748 mm abgestuft
bis 298 mm. Die Anwendung und Bemessung erfolgt über
die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-17.1-28.
Zubehör, Werkzeug, etc. kann vom Ytong Porenbetonwerk,
bzw. online über den Ytong-Werkzeugshop bezogen,
Versetzgeräte über Baumaschinenverleiher gemietet
werden.
Lieferumfang und bauseitige Verarbeitung:
Ytong Systemwandelemente kommen als konfektionierte
Elemente zur Baustelle. Die Anwendung und Bemessung
erfolgt über eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung. Verlegepläne werden als Serviceleistung
durch das technische Büro des Xella Service Centers auf
Grundlage der Ausführungspläne im Maßstab 1 : 50 und
der Statik erstellt. Die Ausführungspläne und die
statischen Unterlagen sind dem technischen Büro
rechtzeitig durch den Auftraggeber zur Verfügung zu
stellen. Die Prüfung und Freigabe der Verlegepläne
erfolgt durch den Auftraggeber mindestens 15
Arbeitstage (saisonal kann dieses Zeitfenster
variieren) vor der ersten Materiallieferung. Änderungen
der Ausführungspläne, z. B. zur Optimierung des
Arbeitsablaufes bzw. der Reduzierung des Sägeaufwandes,
bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die
endgültigen Verlegepläne kommen in der Regel vor der
ersten Lieferung der Ytong Systemwandelemente zum
Auftraggeber, bzw. zur Baustelle. Das Angebot umfasst
die Lieferung aller Standard- und Passelemente
einschließlich der Elemente für Dachschrägen und
Ausgleichssteine für die erste Schicht. Die
Verarbeitung erfolgt mit Ytong Dünnbettmörtel fix P,
der in einer kalkulatorischen Menge mitgeliefert wird.
Zubehör, Werkzeug, etc. kann vom Ytong Porenbetonwerk
bezogen, bzw. online über den Ytong-Werkzeugshop
bezogen, Versetzgeräte über Baumaschinenverleiher
gemietet werden.
Das Versetzen der Ytong Systemwandelemente erfolgt
bauseits entsprechend den angefertigten und vom
Auftraggeber geprüften Verlegeplänen Auf Wunsch erfolgt
LKW-Selbstentladung neben dem LKW. Der Transport der
Ytong Systemwandelement-Pakete erfolgt mit einem
Abladebügel mit Niederhalter oder bei palettierten
Paketen mit Hebebändern. Das Ytong Systemwandelement
wird mit dem Lastaufnahmemittel aufgenommen. Es dürfen
nur augenscheinlich unversehrte Transportanker und
Ringkupplungen verwendet werden. Das Merkblatt der
Bau-Berufsgenossenschaft, für Seile und Ketten als
Anschlagmittel im Baubetrieb -D36- ist zu
berücksichtigen. Es empfiehlt sich das Unterlegen einer
Hartschaum- oder Gummimatte zur Vermeidung von
Abplatzungen beim Aufrichten des Wandelementes aus dem
Paket nachdem zur Herstellung von vollfugigem Mauerwerk
mit 2 mm dünnen Stoßfugen durch einer zur
Mauerwerksdicke passenden Plankelle bzw.
Mörtelschlitten aufgetragen wurde. Auftragsfläche zuvor
von Staubresten abkehren. Wandelemente so
gegeneinanderpressen, dass der Ytong
Dünnbettmörtel-fix-P flächig aus der Fuge quillt. Die
Lotrechtigkeit des Elementes mit einer langen
Wasserwaage zuerst an den Stoßfugen, dann an den
Innenwandflächen prüfen. Um die Elemente gegeneinander
zu fixieren werden 2 Stück wellenförmige
Justierplättchen an der Kopfseite eingeschlagen. Bei
Öffnungen werden die Justierplättchen unter 45 Grad
über die Ecke zwischen die Brüstung und Leibung
eingeschlagen. Nach der Montagesicherung mit z. B.
Holzsteifen kann das Lastaufnahmemittel ausgehängt
werden. Eine Abstützung für die Windlastabtragung kann
abweichend hiervon erforderlich sein, wobei Holzstützen
hierfür ungeeignet sind. Rationell und sicher lassen
sich diese Lasten mit z. B. Systemen der Firma MEVA
ableiten. Der Abtrag der Windlasten ist an den im
Bauzustand freistehenden Wänden objektbezogen
nachzuweisen.
Der ausquellende Ytong Dünnbettmörtel-fix P ist nach
dem Ansteifen und vor dem vollständigen Erhärten mit
dem Spachtel oder einem Schwammbrett, einer Stoßscharte
oder einer Glättkelle glatt zu streichen.
Beim Versetzen von Giebelelementen wird als
Lastaufnahmemittel der LSF C-Haken 0,5 verwendet. Alle
übrigen Verarbeitungsschritte sind identisch mit dem
Versetzen üblicher Ytong Systemwandelemente. Nach dem
Versetzen der Giebelelemente werden die
Montagebohrungen mit Verschlusspropfen verschlossen.
Die Verschlusspropfen sind im Lieferumfang enthalten.
Die Verschlußpropfen werden ca. 3 cm in Ytong
Dünnbettmörtel-fix P eingetaucht und in die
Montagebohrung geschoben. Der überschüssige
Dünnbettmörtel wird mit einer Glättkelle abgezogen. Das
Versetzen von Brüstungselementen bis 1 m Höhe im
bodennahen Bereich erfolgt mit geeignetem Greifer. Alle
weiteren Verarbeitungsschritte sind identisch mit dem
Versetzen üblicher Systemwandelemente. Die
Justierplättchen werden jedoch unter 45 Grad über die
Ecke zwischen Brüstung und Leibung eingeschlagen.
Brüstungselemente über 1 m Höhe werden mit dem LSF
C-Haken 0,5 versetzt.
Bauteile zur Systemergänzung:
Bei der Beschreibung von Wänden werden darin enthaltene
Bauteile zur Systemergänzung übermessen - wie z.B.
Ytong Stürze, Ytong U-Schalen, Ytong U-Steine, Ytong
Rollladenkästen oder Ytong Rollladenstürze. Der
Mehraufwand zum Einbau der Bauteile zur Systemergänzung
(in der Regel andere Materialkosten) ist besonders zu
beschreiben.
Höhenausgleichsschichten:
Das Aufmauern der Wände beginnt in der Regel mit einer
Ausgleichsschicht aus Normalmörtel der Mörtelklasse NM
III (M10 oder T III nach DIN EN 998-2), Dicke d = 1 bis
3 cm, oder mit Ausgleichssteinen (Ytong
Ausgleichstein), die in Normalmörtel der Mörtelgruppe
III versetzt werden. Die Ausgleichsschicht dient dem
Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines
planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem
Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke.
Zum Versetzen der Ytong Systemwandelemente auf
Ytong-Decken gilt, dass hier die Elemente ohne
Ausgleichssteine auf der Decke versetzt werden können,
da diese die Anforderungen an die Ebenheit der
Lagerfuge erfüllt. Es ist darauf zu achten, dass die
Oberfläche des Ringankers genau geglättet wird. Damit
sich die Ytong Ausgleichssteine beim unbeabsichtigten
Anstoßen nicht lösen, ist es empfehlenswert auf der
Unterseite der Ausgleichssteine Ytong
Dünnbettmörtel-fix P aufzutragen und "frisch in frisch"
in der Mörtelschicht zu versetzen. Die Herstellung von
vollfugigem Mauerwerk mit 1 bis 2 mm dünnen Lagerfugen
wird durch eine, zur Mauerwerksdicke passenden,
Plankelle, bzw. Mörtelschlitten gewährleistet. Die
einzelnen Schichten sind immer wieder auf Unebenheiten
zu überprüfen und ggf. mit einem
Porenbeton-Schleifbrett/-Hobel auszugleichen. Der
Schleifstaub ist abzukehren.
Ytong Deckenelement RF 2 AAC 4,5 - 550 - 0,14 W/mK - d
= 200 mm
Massivdecke mit Ytong Deckenelement RF 2 AAC 4,5 - 550,
d = 200 mm, nach DIN EN 12604 in Verbindung mit DIN
4225 nach objektbezogener Elementierung und
Verlegeplan.
Profilierung Plattenlängsseite: - Vergussprofil
Die Bemessung der Elemente mit Werkplanung und Statik.
Folgende Leistungen sind in die Position mit
einzukalkulieren:
- Technische Bearbeitung inkl. Verlegeplan und
Passelemente
- Entladung und Verlegung der Deckenelemente
- Einbau der Fugenbewehrung
- Verfüllen des Vergussprofils mit Vergussmörtel M10;
ggf.Aus-führung nach Verlegung der
Elt-Leitungen(Rohinstallation) in die Fugen
- Ringankerausbildung mit Beton C20/25 (bei
Außenbauteilen C25/30)
Folgende Leistungen werden nach gesonderter Position
vergütet:
- Fugenbewehrung
- Ringankerbewehrung
- Stahlbauteile
Hersteller: Xella Deutschland GmbH
Ytong Systemwandelement (Ytong PPSW)
4. 1 Wandsystemelemente
4. 1
Wandsystemelemente
4. 2 Deckensystemelemente
4. 2
Deckensystemelemente
5 Sonstige Arbeiten
5
Sonstige Arbeiten
5. 1 Blitzschutz-Fundamenterder
5. 1
Blitzschutz-Fundamenterder
5. 2 Lichtschächte
5. 2
Lichtschächte
5. 3 Einbau Temporäre Stahlträger
5. 3
Einbau Temporäre Stahlträger
6 Bewehrung Luz 7,8
6
Bewehrung Luz 7,8
6. 1 Betonstahl und Matten
6. 1
Betonstahl und Matten
6. 2 Einbauteile
6. 2
Einbauteile
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
7. 1 Stundenlohnarbeiten
7. 1
Stundenlohnarbeiten
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