Beton- und Stahlbetonarbeiten / Rohbau
LOS 4 - - OLD Luz 7+8
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen: Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark. Anschrift der Baustelle:    Zum Olympischen Dorf    14641 Wustermark / OT Elstal Gesamtbauzeit:   Luz 1 und 2   Beginn II.  / 2023 - Ende VI. / 2025    Luz 3 und 4   Beginn II.  / 2024 - Ende III. / 2026    Luz 5 und 6   Beginn  I.  / 2025 - Ende  II. / 2027    Luz 7 und 8   Beginn IV. / 2026 - Ende  II. / 2028    Der Ausschreibende, die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben. Baubeschreibung Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8 vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt 235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz1 und Luz 2. Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei werden die 3. Obergeschosse zurück-, als Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt. Anfahrt Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca. 30 m rechts nach dem Kreisverkehr),  über die Straßen "Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist nicht zulässig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bauleistungen Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen. Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren. Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden. Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich; Ansprechpartner vor Ort: Projektleiter:    Herr St. Bliesner (BHK GF)) Handy:   0178 6000 651 Projektleiter:    Herr M. Voigt Handy:   0151 4140 6968 Mail:   marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln. 2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. 4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt. 5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich. 6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen. 7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden. 8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. 9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten. 10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich ( immer Freitags ) aufzuräumen. 11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen. 12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma. 13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt. 14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der terraplan/bauprojekt BHK statt. 15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. 16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. 17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen.  Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden,  werden nicht vergütet. 19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden. 20. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindenstens zwei Wochen einzuhalten. 21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden. 22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus- fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart. 23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind diese zu ersetzen. 24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. 25. In Räumen der  Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot. 26. Gerichtsstand ist Nürnberg. 27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ____________________________________________________ 1.ALLGEMEINE HINWEISE Sie sind als solche  Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Es gelten für alle Gewerke und Produkte die entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe und Bauteile. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Sämtliche Preise sind Nettopreise. 2. BESONDERE HINWEISE Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch  Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für Arbeiten im Treppenhaus), die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen: Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß den Bauaufsichts-, Verkehrs- und Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer der Bauarbeiten anzustreben. Die Ausführung sämtlicher Nebenarbeiten, die mit den genannten Leistungen unmittelbar zusammenhängen einschl. Sicherung und Schutz der im Baustellenbereich vorhandenen Grünflächen, Gehölze und Bäume. Die Baumschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten Das für die Baumaßnahme erforderliche Aufstellen, Vorhalten und Abbauen von Verkehrszeichen sowie das Absperren und Sichern. Für alle darüber hinaus erforderlichen verkehrstechnischen Maßnahmen (z. B.: für Verkehrsführungen in Zusammenhang mit der VLB, Ampelanlagen, Umgehungsstraßen usw.). Der Aus- und Einbau von vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrs- leittafeln, Sperr- bzw. Leiteinrichtungen jeder Art wie Schutzgeländer, Hinweisschilder usw. im Zusammenhang mit den Bauarbeiten einschl. der erforderlichen Straßenbau- und Erdarbeiten Bei der An- und Abfuhr und beim Einbau von sperrigen Bauteilen oder Materialien sind die örtlichen Bedingungen zu beachten Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der gegebenen Situation bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Die Aufwendungen für folgende Leistungen sind in die
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Besondere Hinweise  Baustelleneinrichtung Die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehenden Flächen werden vom Auftraggeber (AG) ausgewiesen. Der Auftragnehmer (AN) hat den AG innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Bestätigung vorzulegen. Die Baustelleneinrichtung sowie die Baustelle, inkl. aller Lager- und Arbeitsplätze sind ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (VBG 37) abzu- sperren, zu beleuchten und zu beschildern. Die Genehmigung zur Sperrung bzw. zur Überfahrt von öffentlichen Verkehrswegen ist rechtzeitig durch den AN zu beantragen. Auf Anweisung der Bau- und Projektleitung sind aufgrund der Erschließungsmaßnahmen Materialumsetzungen unverzüglich nach Aufforderung umzusetzen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und oberirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom AN an dem AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der Baustellen- einrichtung oder von wesentlichen Teilen zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür be- nötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen oder geplanten Zustand zu versetzen. Alle erforderlichen Maßnahmen, Einrichtungen, Transport- mittel, Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, etc. sind in den Einzelpreisen des jeweiligen Gewerkes mit einzukalku- lieren; Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sind bauseits vor- handen;
Besondere Hinweise  Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
2 Rohbauarbeiten Anbauten NO,SW
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Rohbauarbeiten Anbauten NO,SW
Besondere Hinweise  Beton- und Stahlbetonarbeiten Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als beschrieben. Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Auf die wird im Leistungsverzeichnis gesondert Bezug genommen. Fehlt diese LV-Aussage, hat der Bieter sich bei Angebotskalkulation mit dem Planungsbüro in Verbindung zu setzen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Entstandene Schäden sind umgehend und vollständig auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Kanten von sichtbaren Stützen, Unterzügen etc. sind zu brechen (Kantenlänge ca. 1,5 - 2,0 cm); die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Wenn Betonwände und Decken unter Putz bleiben, sind alle eventuell beim Betonieren entstehenden Grate sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind umgehend zu schließen und der übrigen Sichtbetonfläche anzupassen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- und sachkundig zu schließen. Alle Decken, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der Bauordnung feuerbeständig sein. Alle unverputzt bleibenden  Decken oder gespachtelten Decken sind deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102 auszuführen. Mehrkosten hierfür sind in den Angebotspreisen enthalten; der Stahl wird vergütet. Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC verformen sich bei  der Wärmeentwicklung des Betonabbindevorganges. Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fertigteilen Rechnung zu tragen. Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkungen und dergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehmen. Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugender Schalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mit gefasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehend frei sein von Flecken und Verunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizu- spachteln. Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, der Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und dergleichen. Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. SONSTIGES ZU BETON- UND STAHLBETONARBEITEN Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei witterungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalmaterial, Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc. hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des Auftraggebers zu erfolgen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. ABRECHNUNGS-HINWEISE Für Abrechnungsregelung im einzelnen gelten die ATV - VOB-Teil C, Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18331. Arbeits- und Schutzgerüste sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren!
Besondere Hinweise  Beton- und Stahlbetonarbeiten
2. 0 Unterfangung Giebel Anbau Süd Luz 8
2. 0
Unterfangung Giebel Anbau Süd Luz 8
2. 1 Fundamente
2. 1
Fundamente
2. 2 Bodenplatten
2. 2
Bodenplatten
2. 3 Wände
2. 3
Wände
2. 4 Stützen
2. 4
Stützen
2. 5 Decken/Loggien
2. 5
Decken/Loggien
2. 6 Dämmung
2. 6
Dämmung
2. 7 Einbauten Aufzugschächte
2. 7
Einbauten Aufzugschächte
2. 8 Anschlüsse Neuteile an Bestand
2. 8
Anschlüsse Neuteile an Bestand
3 Rohbauarbeiten Bestandsgebäude KG - 2.OG
3
Rohbauarbeiten Bestandsgebäude KG - 2.OG
3. 0 Statischer Rückbau
3. 0
Statischer Rückbau
3. 1 Maurerarbeiten - Bestandswände
3. 1
Maurerarbeiten - Bestandswände
3. 2 Beton-/Stahlbetonarbeiten - Bestandsgebäude
3. 2
Beton-/Stahlbetonarbeiten - Bestandsgebäude
3. 3 Maurerarbeiten - Neue Wände
3. 3
Maurerarbeiten - Neue Wände
3. 4 Bestandsbetonrahmen Innentüren Luz 7 und 8
3. 4
Bestandsbetonrahmen Innentüren Luz 7 und 8
3. 5 Ortbetonbalken Sohle Keller für Treppenhausnetz
3. 5
Ortbetonbalken Sohle Keller für Treppenhausnetz
4 Rohbauarbeiten neues 3.OG auf Bestandsbau
4
Rohbauarbeiten neues 3.OG auf Bestandsbau
Ytong Systemwandelement (Ytong PPSW) Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, werden die Ytong Systemwandelemente ohne Nut- und Federausbildung als Mauerwerk mit Stoßfugenvermörtelung nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z-17.1-28 ausgeführt. Eventuelle größere Abplatzungen sind mit Ytong-Füllmörtel zu schließen kleinere mit Ytong fix P. Das Bausystem umfasst Elemente der Höhen von 3000 mm abgestuft bis 2100 mm und Längen von 748 mm abgestuft bis 298 mm. Die Anwendung und Bemessung erfolgt über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-17.1-28. Zubehör, Werkzeug, etc. kann vom Ytong Porenbetonwerk, bzw. online über den Ytong-Werkzeugshop bezogen, Versetzgeräte über Baumaschinenverleiher gemietet werden. Lieferumfang und bauseitige Verarbeitung: Ytong Systemwandelemente kommen als konfektionierte Elemente zur Baustelle. Die Anwendung und Bemessung erfolgt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Verlegepläne werden als Serviceleistung durch das technische Büro des Xella Service Centers auf Grundlage der Ausführungspläne im Maßstab 1 : 50 und der Statik erstellt. Die Ausführungspläne und die statischen Unterlagen sind dem technischen Büro rechtzeitig durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung und Freigabe der Verlegepläne erfolgt durch den Auftraggeber mindestens 15 Arbeitstage (saisonal kann dieses Zeitfenster variieren) vor der ersten Materiallieferung. Änderungen der Ausführungspläne, z. B. zur Optimierung des Arbeitsablaufes bzw. der Reduzierung des Sägeaufwandes, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die endgültigen Verlegepläne kommen in der Regel vor der ersten Lieferung der Ytong Systemwandelemente zum Auftraggeber, bzw. zur Baustelle. Das Angebot umfasst die Lieferung aller Standard- und Passelemente einschließlich der Elemente für Dachschrägen und Ausgleichssteine für die erste Schicht. Die Verarbeitung erfolgt mit Ytong Dünnbettmörtel fix P, der in einer kalkulatorischen Menge mitgeliefert wird. Zubehör, Werkzeug, etc. kann vom Ytong Porenbetonwerk bezogen, bzw. online über den Ytong-Werkzeugshop bezogen, Versetzgeräte über Baumaschinenverleiher gemietet werden. Das Versetzen der Ytong Systemwandelemente erfolgt bauseits entsprechend den angefertigten und vom Auftraggeber geprüften Verlegeplänen Auf Wunsch erfolgt LKW-Selbstentladung neben dem LKW. Der Transport der Ytong Systemwandelement-Pakete erfolgt mit einem Abladebügel mit Niederhalter oder bei palettierten Paketen mit Hebebändern. Das Ytong Systemwandelement wird mit dem Lastaufnahmemittel aufgenommen. Es dürfen nur augenscheinlich unversehrte Transportanker und Ringkupplungen verwendet werden. Das Merkblatt der Bau-Berufsgenossenschaft, für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb -D36- ist zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich das Unterlegen einer Hartschaum- oder Gummimatte zur Vermeidung von Abplatzungen beim Aufrichten des Wandelementes aus dem Paket nachdem zur Herstellung von vollfugigem Mauerwerk mit 2 mm dünnen Stoßfugen durch einer zur Mauerwerksdicke passenden Plankelle bzw. Mörtelschlitten aufgetragen wurde. Auftragsfläche zuvor von Staubresten abkehren. Wandelemente so gegeneinanderpressen, dass der Ytong Dünnbettmörtel-fix-P flächig aus der Fuge quillt. Die Lotrechtigkeit des Elementes mit einer langen Wasserwaage zuerst an den Stoßfugen, dann an den Innenwandflächen prüfen. Um die Elemente gegeneinander zu fixieren werden 2 Stück wellenförmige Justierplättchen an der Kopfseite eingeschlagen. Bei Öffnungen werden die Justierplättchen unter 45 Grad über die Ecke zwischen die Brüstung und Leibung eingeschlagen. Nach der Montagesicherung mit z. B. Holzsteifen kann das Lastaufnahmemittel ausgehängt werden. Eine Abstützung für die Windlastabtragung kann abweichend hiervon erforderlich sein, wobei Holzstützen hierfür ungeeignet sind. Rationell und sicher lassen sich diese Lasten mit z. B. Systemen der Firma MEVA ableiten. Der Abtrag der Windlasten ist an den im Bauzustand freistehenden Wänden objektbezogen nachzuweisen. Der ausquellende Ytong Dünnbettmörtel-fix P ist nach dem Ansteifen und vor dem vollständigen Erhärten mit dem Spachtel oder einem Schwammbrett, einer Stoßscharte oder einer Glättkelle glatt zu streichen. Beim Versetzen von Giebelelementen wird als Lastaufnahmemittel der LSF C-Haken 0,5 verwendet. Alle übrigen Verarbeitungsschritte sind identisch mit dem Versetzen üblicher Ytong Systemwandelemente. Nach dem Versetzen der Giebelelemente werden die Montagebohrungen mit Verschlusspropfen verschlossen. Die Verschlusspropfen sind im Lieferumfang enthalten. Die Verschlußpropfen werden ca. 3 cm in Ytong Dünnbettmörtel-fix P eingetaucht und in die Montagebohrung geschoben. Der überschüssige Dünnbettmörtel wird mit einer Glättkelle abgezogen. Das Versetzen von Brüstungselementen bis 1 m Höhe im bodennahen Bereich erfolgt mit geeignetem Greifer. Alle weiteren Verarbeitungsschritte sind identisch mit dem Versetzen üblicher Systemwandelemente. Die Justierplättchen werden jedoch unter 45 Grad über die Ecke zwischen Brüstung und Leibung eingeschlagen. Brüstungselemente über 1 m Höhe werden mit dem LSF C-Haken 0,5 versetzt. Bauteile zur Systemergänzung: Bei der Beschreibung von Wänden werden darin enthaltene Bauteile zur Systemergänzung übermessen - wie z.B. Ytong Stürze, Ytong U-Schalen, Ytong U-Steine, Ytong Rollladenkästen oder Ytong Rollladenstürze. Der Mehraufwand zum Einbau der Bauteile zur Systemergänzung (in der Regel andere Materialkosten) ist besonders zu beschreiben. Höhenausgleichsschichten: Das Aufmauern der Wände beginnt in der Regel mit einer Ausgleichsschicht aus Normalmörtel der Mörtelklasse NM III (M10 oder T III nach DIN EN 998-2), Dicke d = 1 bis 3 cm, oder mit Ausgleichssteinen (Ytong Ausgleichstein), die in Normalmörtel der Mörtelgruppe III versetzt werden. Die Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke. Zum Versetzen der Ytong Systemwandelemente auf Ytong-Decken gilt, dass hier die Elemente ohne Ausgleichssteine auf der Decke versetzt werden können, da diese die Anforderungen an die Ebenheit der Lagerfuge erfüllt. Es ist darauf zu achten, dass die Oberfläche des Ringankers genau geglättet wird. Damit sich die Ytong Ausgleichssteine beim unbeabsichtigten Anstoßen nicht lösen, ist es empfehlenswert auf der Unterseite der Ausgleichssteine Ytong Dünnbettmörtel-fix P aufzutragen und "frisch in frisch" in der Mörtelschicht zu versetzen. Die Herstellung von vollfugigem Mauerwerk mit 1 bis 2 mm dünnen Lagerfugen wird durch eine, zur Mauerwerksdicke passenden, Plankelle, bzw. Mörtelschlitten gewährleistet. Die einzelnen Schichten sind immer wieder auf Unebenheiten zu überprüfen und ggf. mit einem Porenbeton-Schleifbrett/-Hobel auszugleichen. Der Schleifstaub ist abzukehren. Ytong Deckenelement RF 2 AAC 4,5 - 550 - 0,14 W/mK - d = 200 mm Massivdecke mit Ytong Deckenelement RF 2 AAC 4,5 - 550, d = 200 mm, nach DIN EN 12604 in Verbindung mit DIN 4225 nach objektbezogener Elementierung und Verlegeplan. Profilierung Plattenlängsseite: - Vergussprofil Die Bemessung der Elemente mit Werkplanung und Statik. Folgende Leistungen sind in die Position mit einzukalkulieren: - Technische Bearbeitung inkl. Verlegeplan und Passelemente - Entladung und Verlegung der Deckenelemente - Einbau der Fugenbewehrung - Verfüllen des Vergussprofils mit Vergussmörtel M10; ggf.Aus-führung nach Verlegung der Elt-Leitungen(Rohinstallation) in die Fugen - Ringankerausbildung mit Beton C20/25 (bei Außenbauteilen C25/30) Folgende Leistungen werden nach gesonderter Position vergütet: - Fugenbewehrung - Ringankerbewehrung - Stahlbauteile Hersteller: Xella Deutschland GmbH
Ytong Systemwandelement (Ytong PPSW)
4. 1 Wandsystemelemente
4. 1
Wandsystemelemente
4. 2 Deckensystemelemente
4. 2
Deckensystemelemente
5 Sonstige Arbeiten
5
Sonstige Arbeiten
5. 1 Blitzschutz-Fundamenterder
5. 1
Blitzschutz-Fundamenterder
5. 2 Lichtschächte
5. 2
Lichtschächte
5. 3 Einbau Temporäre Stahlträger
5. 3
Einbau Temporäre Stahlträger
6 Bewehrung Luz 7,8
6
Bewehrung Luz 7,8
6. 1 Betonstahl und Matten
6. 1
Betonstahl und Matten
6. 2 Einbauteile
6. 2
Einbauteile
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
7. 1 Stundenlohnarbeiten
7. 1
Stundenlohnarbeiten

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