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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit: Luz 1 und 2 Beginn II. / 2023 -
Ende VI. / 2025
Luz 3 und 4 Beginn II. / 2024 - Ende III. / 2026
Luz 5 und 6 Beginn I. / 2025 - Ende II. / 2027
Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2026 - Ende II. / 2028
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz1 und
Luz 2.
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr St. Bliesner (BHK GF)
Handy: 0178 6000 651
Projektleiter: Herr M. Voigt
Handy: 0151 4140 6968
Mail: marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
terraplan/bauprojekt BHK statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind dies zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Nürnberg.
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
____________________________________________________
1.ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden
Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und
Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur
Durchführung der Arbeiten im Rahmen der
Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache
des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauleistungen
- DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) -
Trockenbauarbeiten
- Merkblätter ZDB (Fachverband Deutsches
Fliesengewerbe) "Putz und Trockenbau in
Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen
und Platten oder Natur-
steinen" sowie "Hinweise für die Ausführung von
Abdichtungen im Verbund mit
Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für
den Innen- und Außen-
bereich"
- Oberflächenausführung gemäß Merkblatt Nr. 2 -
Hinweise und Richtlinien
Trockenbauarbeiten mit Gipsplatten-Systemen,
Industriegruppe Gipskarton-
platten im Bundesverband der Gips- und
Gipsbauplatten e.V.
Hochbaunormen
- DIN 1055 - Lastannahmen für Bauten
- DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen
- DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und
Nachweise
Stoff- und Verarbeitungsnormen
- DIN 1052-2 - Holzbauwerke; mechanische Verbindungen
- DIN 4103 - Leichtbauwände
- DIN 4103-1 - Nichttragende innere Trennwände;
Anforderungen, Nachweise
- DIN 4103-2 - Nichttragende innere Trennwände;
Trennwände aus Gips-
Wandbauplatten
- DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und
Aluminium- Knetlegierungen
- DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus
Aluminium und Aluminium-
Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10
Mikrometern
- DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau
- DIN 18111 - Stahlumfassungszargen
- DIN 18164 - Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das
Bauwesen
- DIN 18165 - Faserdämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 18168 - Leichte Deckenbekleidungen und
Unterdecken
- DIN 18180 - Gipskarton-Bauplatten
- DIN 18181 - Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung
- DIN 18182 - Zubehör für die Verarbeitung von
Gipskartonplatten
- DIN 18182-1- Unterkonstruktionen aus verzinkten
Stahlblechprofilen
- DIN 18183 - Montagewände aus Gipskartonplatten
- DIN 18184 - Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyrol-
oder Polyurethan -
Hartschaum als Dämmstoff
- DIN 18203-3 - Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus
Holz und Holzwerkstoffen
- DIN 18334 - VOB/C Zimmer- u. Holzbauarbeiten,
Abschnitt 3.1.2 (Maßtoleranzen)
und 3.9 (Trockenbau)
- DIN 18350 - Putz und Stuckarbeiten
- DIN 18353 - VOB/C Estricharbeiten, Abschnitt 3.2.4
Trockenbau
- DIN 18355 - VOB/C Tischlerarbeiten, Abschnitt 3.11
Trockenbau
- DIN 18360 - VOB/C Metallbauarbeiten
- DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen
- DIN 55928-8 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungen und
Überzüge; Teil 8: Korrosionsschutz von tragenden
dünnwandigen Bauteilen
- DIN EN 485 - 1 - Aluminium und Aluminiumlegierungen
- DIN EN 520 - Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen
und Prüfverfahren
- DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen;
Bandbeschichtete Bleche und
Bänder für allgemeine Anforderungen
- DIN EN 13162 - Wärmedämmstoffe für Gebäude -
Werkmäßig hergestellte Produkte
aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
- DIN EN 13963 Materialen für das Verspachteln
- DIN EN 13964 - Unterdecken - Anforderungen und
Prüfverfahren
- DIN EN 14190 - Gipsplattenprodukte aus der
Weiterverarbeitung - Begriffe,
Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 14195 - Metallprofile für Unterkonstruktionen
von Gipsplattensystemen -
Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN
- ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge DIN EN
- ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
- zugehörige Normen und
Materialnormen
- Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften
Für alle Trockenbauarbeiten sind folgende Bemerkungen
zu beachten bzw. einzu- kalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf
sichtlich genehmigte und zugelas-
sene Materialien und Konstruktionen zu verwenden.
Die bauaufsichtlichen Zulas-
sungen sind bei Vergabe vorzulegen.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren, insbesondere sind
die Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten,
Hilfsmitteln etc. im Umfang, wie
es für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der
Preisbildung mit zu berück-
sichtigen
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in
der Leistungsbeschreibung auf-
geführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä.,
so sind diese mit der Angebots-
abgabe schriftlich mit genauer Begründung
anzumelden.
- Die Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind nach
Anforderung starr oder schall-
entkoppelt auszuführen und mit dauerelastischem
Material zu versiegeln, wenn nicht
gesondert aufgeführt.
- Einzurechnen ist das Herstellen von
Aussparungen/Öffnungen für Steckdosen,
Kabeldurchführungen Leuchten, Lüftungsöffnungen
u.s.w., wenn nicht gesondert
aufgeführt. Die Größen und die Lage sind vor Ausführung
mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
- Freistehende Ecken (rechtwinklig) sind mit
Eckschutzschienen aus verzinktem
Stahlblech zu versehen, wenn nicht gesondert
aufgeführt.
- Freistehenden Wandenden, T-Verbindungen und
Außenecken werden nicht
gesondert vergütet und sind in die jeweiligen
Positionen einzukalkulieren, wenn nicht
gesondert aufgeführt.
- Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend
Verlegplan. Die Unterdecke darf
nicht zusätzlich belastet werden.
- Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses
Einlegen von Querverbindern,
Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch
dann, wenn Winkelauflager oder
Sicken vorhanden sind.
- Anschlüsse von Gipskartonwänden an massive Wände,
Decke und Boden sowie an
Holzbauteile sind mit Trennstreifen und Spachtelmasse
herzustellen.
- Sichtbare Anschlussfugen zu anderen Materialien sind
elastisch zu versiegeln.
Außenecken sind mit eingespachtelten
Kantenschutzleisten herzustellen. Bei der
Ausbildung der Anschlüsse sind mögliche
Durchbiegungen bzw. Bewegungen
anderer Bauteile durch entsprechende
Anschlußausbildung zu berücksichtigen.
- Bei Wandkonstruktionen sind auf alle an die
flankierenden Bauteile angrenzenden
Profile Dichtungsbänder aufzubringen.
- Für die angegebenen Höhen sind Arbeits- und
Hilfsgerüste bzw. verschiebbare
Arbeitsplattformen sowieTransportmittel und Hebezeuge
vom Anbieter selbst zu
stellen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise
miteinzukalkulieren, auch wenn Ar-
beitsbühnen mehr als 2 m über dem Fußboden liegen.
- Für die Trockbauarbeiten an Wänden und Decken in den
Treppenhäusern sind notwendige Raumgerüste in den
entsprechenden Leistungspositionen mit
einzukalkulieren.
- Kabeldurchführungen sind bei allen abgehängten Decken
bzw. Montagewänden
einzukalkulieren, wenn nicht gesondert aufgeführt.
- Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle
auch in den Konstruktionen
vorzusehen. Geforderte Schall- und
Brandschutzklassen dürfen durch die
Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt
werden.
- Die brandschutztechnische Bewertung von
Anschlussdetails sowie Wandöffnungen
oder anderen Veränderungen im Wandaufbau ist nach DIN
4102 vorzunehmen oder
durch Prüfzeugnisse so nachzuweisen, daß jedes Detail
die entsprechenden Feuer-
widerstandsklassen erfüllt. Gleiches gilt für die
schallschutztechnische Bewertung
nach DIN 4109.
- Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden
Bauteile sowie der
Decke ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
- Sichtbare Anschlussfugen zu anderen Materialien sind
elas tisch zu versiegeln.
Außenecken sind mit eingespachtelten
Kantenschutzleisten herzustellen. Bei der
Ausbildung der Anschlüsse sind mögliche
Durchbiegungen bzw. Bewegungen
anderer Bauteile durch entsprechende
Anschlußausbildung zu berücksichtigen
Schalldämmmaße Qualitäten
Es gelten die Anforderungen für den erhöhten
Schallschutz gem. DIN 4109.
Oberflächen Wände
Alle Oberflächen in Qualitätsstufe Q2, wenn nichts
anderes beschrieben
Oberflächen Decken
Alle Oberflächen in Qualitätsstufe Q2, wenn nichts
anderes beschrieben
VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
1 Trockenbauarbeiten - Luz 5 und 6
1
Trockenbauarbeiten - Luz 5 und 6
1. 1 Trockenbauwände
1. 1
Trockenbauwände
1. 2 Trockenbaudecken
1. 2
Trockenbaudecken
1. 3 Stundenlohnarbeiten
1. 3
Stundenlohnarbeiten
2 Trockenbauarbeiten - ZB 3
2
Trockenbauarbeiten - ZB 3
2. 1 Trockenbauwände
2. 1
Trockenbauwände
2. 2 Trockenbaudecken
2. 2
Trockenbaudecken
2. 3 Stundenlohnarbeiten
2. 3
Stundenlohnarbeiten
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