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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Trockenbauarbeiten Trockenbauarbeiten - Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln:
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
1. Allgemeine Hinweise
Werden die bei den Positionen abgefragten Bieterangaben nicht ausgefüllt, wird davon ausgegangen, dass das beschriebene Produkt verwendet wird.
2. Grundlagen
2.1 Planunterlagen
Aus formalen und technischen Vorstellungen und Forderungen werden Richtdetails benannt. Es ist dem Auftragnehmer freigestellt, seine eigenen Profile, Befestigungen und Bauteile anzubieten. Sie müssen aber in jedem Fall den statischen Vorschriften, den technischen Forderungen und den Herstellervorschriften entsprechen. Außerdem sind die formalen Definitionen in Wandstärken, Profilbreiten Fugengrößen und sonstigen sichtbaren ablesbaren Abmessungen zu beachten und müssen beibehalten werden. Abweichungen gegenüber den Zeichnungen des Architekten und der Fachingenieure und Sondervorschläge des Auftragnehmers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Architekten und der Fachingenieure.
2.2 Prüfzeugnisse, Gutachten
Dem Angebot beizufügen sind alle Prüfzeugnisse und Gutachten amtlich anerkannter inländischer Materialprüfungsanstalten oder vergleichbarer Einrichtungen, die für den Nachweis der Einhaltung der gestellten Forderungen im Hinblick auf Brandschutz, Schalldämmung und Schallabsorption etc. erforderlich sind. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen dieser Art auf Wunsch der Architekten oder des Auftraggebers nachzureichen. Aus den Zeichnungen und Prüfzeugnissen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um die angebotene Konstruktion handelt. Unterlagen über andere im Firmenprogramm mögliche Konstruktionen können nicht berücksichtigt werden.
2.3 Luftschallschutz und Brandschutz
Unter die Gewährleistungen entsprechend VOB/B DIN 1961 §13 sind der Luftschallschutz und der Brandschutz einbezogen.
2.4 Koordinationspflicht
Eine Koordination mit den Ausführenden anderer Gewerke hat der Auftragnehmer - soweit es seinen Leistungsumfang betrifft - eigenverantwortlich herbeizuführen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Koordinationspflicht, so gehen alle hierdurch entstandenen Schäden und Mehrkosten zu seinen Lasten.
2.5 Einmessen
Bauseits ist an gut zugänglicher Stelle pro Stockwerk ein Meterriss eingemessen. Alle Vermessungen ab diesen Fixpunkten sind durch den AN durchzuführen. Das Einmessen und Abstecken aller Konstruktionsteile bzw. die maßliche Prüfung der bauseits errichteten Bauteile ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen vergütet.
3. Stoffe und Bauteile
3.1 Kitte, Dichtungen und Versiegelungen
Die zur Verwendung kommenden Kitte, Dichtungen, Versiegelungen und Klebstoffe sind vom Auftragnehmer entsprechend den Anforderungen auszuwählen und vor Montagebeginn zu benennen. Die Festlegung der Farbe von Kittflächen, Dichtungen und Versiegelungen usw. hat im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Versiegelungen dürfen, soweit vom Bieter vorgesehen, nur mit Materialien auf der Basis von Polysulfiden und Silikonkautschuk ausgeführt werden. Sie müssen elastoplastisch sein. Bei der Ausführung von Spritzdichtungen, Spritzversiegelungen und Klebungen sind die angrenzenden Flächen vor Verschmutzung zu schützen. Dichtungs- und Versiegelungsmassen sowie Klebstoffe dürfen die angrenzenden Bauteile durch austretende Pigmente oder Lösungsmittel weder verunreinigen noch schädigen. Sie müssen frei von aggressiven Chemikalien und aufeinander abgestimmt sein. Die Vorbereitung der Haftflächen hat nach Vorschrift des Herstellers zu erfolgen. Bei erstmaliger Anwendung ist ein Anwendungstechniker herbeizuziehen.
3.3 Befestigungsmittel für Wände und Decken
Befestigungen jeglicher Art an Fußböden, Wänden und Decken dürfen nur mit zugelassenen Befestigungsmitteln ausgeführt werden. Prüfzeugnisse sind vorzulegen.
3.4 Stahlbauteile für Wände und Decken
Für Walzprofile, Bandstahl, Blech und dergleichen ist schweißbarer Stahl der Sorte S235JR / Werkstoff 1.0037 nach DIN EN 10027 zu verwenden, sofern im Leistungsverzeichnis nicht andere Stahlsorten verlangt werden.
3.5 Schallschutz
Das Schallschluckmaterial sowie der konstruktive Aufbau der Anschlussfugen an angrenzende Bauteile sind vom Bieter auf Grund der geforderten Eigenschaften in eigener Verantwortung zu wählen und zu bemessen und ggf. gutachterlich nachzuweisen.
4. Ausführung
4.1 Anforderungen
Die Wände müssen grundsätzlich so standfest sein, dass ohne Verformung waagerechte Verkehrslasten von p = 1,0 kN/m entsprechend Einbaubereich 2, angreifend in 0,90 m Höhe, aufgenommen werden können. Die Unterkonstruktionen sind mit Stahlprofilen auszuführen, Wandstärke der Stahlprofile: d = 0,70 mm, sendzimirverzinkt. Die Wände müssen grundsätzlich so konstruiert und gebaut sein, dass Erschütterungen, die beispielsweise beim Schließen der Türen entstehen, den Wahrnehmungsgrad "gerade spürbar" der VDI-Richtlinien 2057 nicht überschreiten. Diese gilt auch für Auswechselungen und sonstige Zusatzprofile. Am Anschluss der Trennwände an die Flurwände ist die Schalllängsleitung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Unterbrechen der inneren Beplankung der Flurwand) zu unterbinden. Der Brandschutz der Wände muss gewährleistet bleiben.
4.2 Deckenanschluss
Die Deckenanschluss- und Fußprofile müssen, sofern es die Gesamtlängen erlauben, ohne Stoß über mindestens drei Einzelelemente durchgehen. Bei der Konstruktion der Deckenanschlussprofile ist zu berücksichtigen, dass eine evtl. Durchbiegung der Deckenkonstruktion kompensiert werden muss. Die Deckenanschlussprofile sind dementsprechend zu dimensionieren. Bei Wänden mit Feuerschutzanforderungen sind alle Anschlussfugen an angrenzende Bauteile (auch Leitungsrohre oder ähnliches) mit einem nach DIN 4102 zugelassenen Material zu verschließen. In die Gipskartontrennwände müssen bei Durchdringungen der Installation (z.B. Luftkanäle, Elt-Leitungen, Medien-Leitungen) kompressible Materialien eingebaut werden, so dass die nachträgliche Durchhängung der Rohdecke kompensiert wird. Der Konstruktionsaufbau dieser Fugen und die Wahl des Materials sind vom Bieter unter Berücksichtigung der technologischen Festlegungen in eigener Verantwortung festzulegen.
4.3 Wandanschlüsse
Sichtbare Anschlüsse an bauseitige Wände, Stützen u.a. sind dauerelastisch zu verfugen. Material: 2-Komponenten-Material auf der Basis von Acryl, überstreichbar. Farbe nach Wahl der Auftraggebers. Angrenzende Flächen sind mit geeigneten Klebestreifen zu schützen. Bei sämtlichen Anschlüssen an bauseitige Wände, Stützen und Decken müssen die C-Profile über Trennwandkitt, vorkomprimiertes Dichtungsband oder ähnliches Zubehör der Systemhersteller fachgerecht angeschlossen werden.
4.4 Verstärkungen
Besonders beanspruchte Wandteile, Wandteile mit Auswechslungen für Türen, Verglasungen u.ä., sind entsprechend der Anforderung zu verstärken.
4.5 Offene Kanten
Offene Kanten von Gipskartonplatten (Schattennuten oder ähnliches) sind mit Alu-Winkeln, ca. 13 x 30 x 0,5 mm, Wandecken mit Alu-Winkeln ca. 30 x 30 x 0,5 mm einzufassen.
4.6 Oberfläche
Die Fugen zwischen den Gipskartonplatten müssen oberflächeneben verspachtelt werden. Die Spachtelmasse muss (in sich und in der Adhäsionsphase) dauernd rissefrei bleiben. Schnittkanten-Fugen sind mit Papierfugendeckstreifen zu bewehren. Die fertigen Oberflächen müssen in jedem Fall glatt und planeben sein. Sie müssen ohne zusätzliche Maßnahmen für die Aufbringung eines Beschichtungssystems oder von keramischen Wandfliesen im Dünnbettverfahren geeignet sein. Oberflächengüte: Alle Trennwände, Vorsatzschalen und Decken sind in Oberflächenqualität Q2 (gem. Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie) zu verspachteln. (Standardverspachtelung) Es gelten die Mindestanforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6. Erhöhte Anforderungen: Für die Oberflächen mit Verspachtelung Q3 (gem. Merkblatt Nr. 2 der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gipsindustrie) gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gem. DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7. Dies ist gem. VOB / C, DIN 18340, Ziff 4.2.7 eine besondere Leistung und in einer separaten Position erfasst. Für die Ausführung sind die Materialübersichtspläne maßgebend.
4.7 Ausschnitte
Für Installationsleitungen ist eine große Anzahl von Ausschnitten herzustellen. Diese sind sowohl bei der Unterkonstruktion als auch bei den Beplankungen mit dem EP abgegolten. Das gleiche gilt auch für Wandausschnitte, die für Elektro- und Sanitärinstallationen oder ähnliches benötigt werden.
4.8 Elektro-Installationen
Die Wände müssen so ausgebildet sein, dass das Einlegen von Elektro-Installationen ohne besonderen Mehraufwand möglich ist. Grundsätzlich muss die Möglichkeit bestehen, elektrische Bedienungselemente wandbündig einzubauen. Falls Steckdosen, Schalter und andere elektrische Bedienungselemente gegenüberliegen, müssen zusätzliche GK-Kästen dazwischen eingebaut werden. Abrechnung erfolgt in gesonderter Position. Zu beachten ist DIN 4102 bei Wänden mit Brandschutzanforderung. Die C-Profile müssen horizontal und vertikal fluchtend hergestellte Regelstanzungen für Horizontaldurchführungen von Installationen beinhalten.
4.9 Schallschutz von Trennwänden
Der Nachweis der Schalldämm-Maße der Trenn- und Flurwände wird gemäß des "vereinfachten Nachweises" nach DIN 4109, Beiblatt 1 durchgeführt. Hiernach müssen alle an der Schallübertragung beteiligten Bauteile bewertete Schalldämm-Maße Rw,R bzw. RL,w,R aufweisen, die um 5 dB über der Anforderung an das bewertete Schalldämm-Maß erf. R'w liegt. Trennwandstöße sind so auszuführen, dass die Wand nicht stumpf an die flankierende Wand anschließt, sondern an der Stoßstelle ist die Beplankung wegzulassen, so dass beide Hohlräume ineinanderlaufen.
5. Schutzmaßnahmen, Nachweise und Prüfungen
5.1 Schutz anderer Bauteile und Einrichtungsgegenstände
Das vorliegende Projekt enthält im Innenausbau Bauelemente mit natürlich bleibender Oberfläche (zum Beispiel Sichtbeton, Alu-Fassade). Diese Bauteile sind vor Verunreinigung und Beschädigung zu schützen bzw. zu säubern. Die eingebauten sanitären Einrichtungsgegenstände und Abflussleitungen dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und dergleichen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich und hat die Kosten für die Beseitigung der Schäden in vollem Umfang zu tragen.
6. Preisinhalte und Abrechnungshinweise
6.1 Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen: Unterlagen, Nachweise Die Vorlage geforderter Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der gestellten Forderungen im Hinblick auf Feuerschutz, Schalldämmung und Schallabsorption etc., wie auch gegebenenfalls erforderliche Laborversuche, sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
6.2 Kalkulationshinweise GK-Wände
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass folgender Montageablauf notwendig ist:
- Stellen des Ständerwerkes, der Türzargen, Aussteifungsprofile u.a.
- Auswechselungen für Verglasungen usw.
- einseitiges Beplanken
- Montage der bauseitigen Installation
- Schallschluckeinlage nach Freigabe zum Wandschließen durch die Objektüberwachung
- Beplanken der 2. Seite
- Fertigstellen der Wand Ausführung der einzelnen Bauabschnitte gemäß Vorgaben im Terminplan.
Eine kontinuierliche Ausführung der Arbeiten kann nicht gewährleistet werden. Es ist von Unterbrechungen und terminlichen Verschiebungen aufgrund von tangierenden Gewerken und Ausführungen auszugehen. Dies ist in die EPs einzurechnen und führt nicht zu Preisänderungen oder Nachträgen. Die Decken-U-Schienen bzw. der Deckenanschluss bei den unterschiedlichen Wandarten, sind vorab als erste Leistung zu montieren. Diese Vorgaben dienen den Technikgewerken als Grundlage der Leitungsführung.
Zusätzliche Vergütung als Pauschale siehe Position.
7. Projektspezifische Angaben
7.1 Toleranzen Für die vorhandenen Vorleistungen (Rohbau, Fassade) ist von den Normalanforderungen auszugehen. Hier waren keine erhöhten Anforderungen vereinbart. Für die Genauigkeit der Ausführung der Trockenbau-Wände gilt DIN 18202, Tabelle 3 Ebenheitstoleranzen, Zeile 6 (normale Anforderungen).
7.2 Beigefügte Planunterlagen
Dem LV sind folgende Unterlagen und Pläne als Übersicht beigefügt:
1. Rahmenterminplan
2. Grundrisse UG, EG, OG
3. Schnitte A-A, B-B, 1-1; 2-2, 3-3, Fassadenschnitte
4. Deckenspiegel UG, EG, OG
5. Detailskizze Schächte
6. Detailskizzen Decken und Wände
Trockenbauarbeiten
11 Trockenbauarbeiten
11
Trockenbauarbeiten
11.01 Baustelleneinrichtung
11.01
Baustelleneinrichtung
11.02 Boden, Trockenestrich
11.02
Boden, Trockenestrich
11.03 Unterdecken
11.03
Unterdecken
11.04 Beplankungen, Vorsatzschalen, Montagewän
11.04
Beplankungen, Vorsatzschalen, Montagewän
11.05 Tischlerarbeiten
11.05
Tischlerarbeiten
11.06 Sonstiges zu Wänden und Vorsatzschalen
11.06
Sonstiges zu Wänden und Vorsatzschalen
11.07 Stundenlohnarbeiten
11.07
Stundenlohnarbeiten