Küchentechnik
Lorsch, Neubau Grundschule mit Turnhalle
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Allgemein In der nachfolgend aufgeführten Leistungsbeschreibung sind die Arbeiten für die Kücheninstallationen für den Neubau einer Grundschule mit Turnhalle in Lorsch, aufgeführt. Technische Ausführungsbestimmungen Für die Ausführung gelten die Vorschriften und Richtlinien, jeweils in der neuesten Fassung. Nach Fertigstellung der Anlage muss die einwandfreie Funktion der gesamten Anlage nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für eine technisch einwandfreie Funktion der gesamten Anlage. Er hat daher sämtliche Angaben auf den Plänen und im LV zu überprüfen. Bei eventuellen Unstimmigkeiten hat er sich unverzüglich mit der Bauüberwachung in Verbindung zu setzen und zwar vor Einbau der Installation. Werkplanung Auf Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung aller fachspezifischer und bauseitigen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung, unter Einschluss der Montage- und Werkstattzeichnungen, Schalt- und Regelpläne. (Grundlage letztgültiger Stand der Architektenpläne). Der Auftragnehmer hat die Montage-Zeichnungen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen, den Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen und dafür zu Sorge, dass alle an der Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen die zur einwandfreien Funktion der Anlage notwendigen Unterlagen und Angaben erhalten. Abweichend von der VOB sind alle Pläne zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlage benötigt werden; hierzu gehören auch Schalt- und Stromlaufpläne. Vor Montagebeginn stellt der Bieter dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu Verfügung: - Alle erforderlichen Berechnungsunterlagen - Ausführungszeichnungen M 1:50 - Fertigungszeichnungen für den gesamten Leistungsumfang   M 1:20 - Installations- und Montagepläne mit den genauen vermassten   Geräteanschlusspunkten und allen erforderlichen Angaben   über die Anschluss- und Verbrauchswerte für alle zum   Gerätebetrieb (Vorhandenen Geräte und Neugeräte)   notwendigen Medien, - Verteilerschaltpläne - Schaltschemata Örtliche Bauleitung Durch einen geeigneten Ingenieur. Einsatz eines Fachingenieurs für Besprechungen mit Bauherrn, Bauleitung, Behörden, einschl. An- und Abreise. Schallschutz Maßnahmen Bei allen Einrichtungsgegenständen, deren Unterkonstruktionen und bei der gesamten Befestigungstechnik ist ein Schallschutz durchzuführen. Sämtliche Aggregate sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw., muss geräusch- und wartungsarm sein. Koordination Vor Montagebeginn ist zwischen allen am Bauvorhaben beteiligten Firmen eine genaue Aufteilung der zur Verfügung stehenden Leitungswege und Räume vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer fügsamen Zusammenarbeit mit allen übrigen am Bau tätigen Unternehmen. Einheitlichkeit von Geräten Alle vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien, insbesondere Geräte, Motoren, Gegenstände und Armaturen sind vor der Bestellung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Vor Montagebeginn ist eine Bemusterung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Dies ist vom AN zu veranlassen und hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass Terminverschiebungen durch Lieferfristen auszuschließen sind. Armaturen und Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikats sein, unabhängig vom Gewerk. Geräteschutz Alle Gegenstände, Armaturen, Apparate und sonstige Geräte müssen vor der Montage geschützt gelagert werden. Für eventuelle Zerstörung oder Bruch oben genannter Geräte übernimmt der Auftraggeber keine Haftung. Weiterhin sind alle genannten Geräte nach der Montage durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzung, Beschädigung und Witterungseinflüssen wirkungsvoll zu schützen. Eine besondere Vergütung für diese Schutzmaßnahmen erfolgt nicht. Geräteaufbau Alle Maschinen und Geräte, sowie alle Zubehörteile sind entsprechend den angewandten Regeln des Maschinenbaugewerbes, bzw. der Maschinenbauindustrie zu fertigen. Alle maschinenseitigen Installationen, Teile, Einrichtungen usw. müssen in Art und Ausführung den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Bestimmungen und Vorschriften der Fachorgane, der Bau- und ortspolizeilichen Aufsichtsbehörden, des VDE, des TÜV, der DVGW, des Wasserwirtschaftsamtes usw., sowie denen der DIN entsprechen und müssen das GS-Zeichen tragen. Elektrische Bauteile sind generell mit Berührungsschutz und Zugentlastung, geeignet für Feuchträume auszuführen. Schutzart für alle Bauteile wie Schaltkästen, Steckdosen (inkl. Hohlraumdosen). Unterverteilungen etc. IP 65. Alle elektrisch betriebenen Geräte sind mit Anschluss für Potentialausgleich vorzusehen. Bei Schaltschützen sind deutsche Fabrikate z. B. Siemens zu verwenden. Alle Maschinen sind entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Forderungen und Bestimmungen der Gewerbeaufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaften auszustatten, insbesondere bezüglich von Personal-, Sach- und Maschinenschaden. Alle Maße am Bau sind im Hinblick auf die Geräteausführung und den Geräteeinbau eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen. Ausführungsmuster wie z. B.: Oberflächen, Schweißungen, Artikelvorschläge usw. sind vor der Ausführung kostenlos dem Bauherrn vorzulegen. Die Einbringtransportwege- und Öffnungen zum Aufstellen und der Montageort sind vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Die Geräte sind auf spezielle, bauseitige Einbringtransportmöglichkeiten ggf. vorzubereiten (anzupassen). Hinweise zu besonderen, notwendigen Einbringtransportabmessungen sind rechtzeitig vor Auftragsvergabe dem Bauherrn bzw. Fachplaner mitzuteilen. Vom Unternehmer sind alle Verpackungsmaterialien und Abfälle unaufgefordert auf seine Kosten zu entsorgen. Montageschmutz wie Bohrstaub, Holzspäne usw. sind laufend und nach Beendigung der Montage unaufgefordert vom Unternehmer auf seine Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Elektroarbeiten Die Elektroarbeiten dürfen nur von einer konzessionierten Elektrofirma nach einschlägigen VDE-Vorschriften ausgeführt werden. Die erforderlichen Schaltpläne sind der Elektrofirma nach Anlieferung des Schaltschrankes sofort zu übergeben. Kabelpläne mit Zielortangabe der Regelteile sind sofort nach Anforderung dem Bauelektriker zu übergeben. Die Elektroverbindung erfolgt bauseits. Die elektrisch Anschluss Arbeiten der Geräte und des Schaltschrankes sind von dem Auftragnehmer auszuführen. Körperschall und Geräuschstärke: Es wird auf eine einwandfreie Isolierung der Aggregate und Rohrleitungen gegen Übertragung von Körperschall bzw. Schwingungen gem. DIN 4104 hingewiesen. Das von jedem Gerät verursachte Geräusch (Dauergeräusch im Betrieb) darf die Stärke von 80 dB (A) nicht überschreiten. Konstruktionsbedingte Überschreitungen sind im Begleitbrief zu nennen und zu begründen. Das gilt auch für regelmäßige kurzfristige Überschreitungen. Wärmedämmung: Die in den technischen Daten zu machenden Angaben über Wärmeabstrahlung (fühlbare Abstrahlung) und die maximale Gehäusetemperatur sind für den laufenden Betrieb zu garantieren. An zugänglichen Stellen darf keine Temperatur über den in der DIN geforderten Werten liegen. Ggf. ist dies durch zusätzliche Isolierungen sicherzustellen. Dämmungen müssen in schlag- und kratzfester Ausführung erfolgen. Das gilt auch für Rohrleitungen bis zum bauseitigen Anschlusspunkt. Mehrpreise für diese Maßnahmen werden nicht akzeptiert. Nachträglich erforderliche Maßnahmen gehen zu Lasten des Lieferanten. Montage- und Lieferbedingungen: Montageunterlagen: Nach Auftragserteilung hat der AN für alle Geräte umgehend Einzelpläne vorzulegen. Ggf. sind für kritische Punkte Schnitte und Ansichten anzufertigen. Nacharbeiten, die aufgrund falscher Montageangaben entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Montagedurchführungen: Der AN hat sich vor Beginn der Montage davon zu überzeugen, dass die bauseitigen Leistungen auf Basis seiner Montagepläne ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden. Das schließt die eigenverantwortliche Prüfung aller Anlagenteile ein, auf die er seine Leistungen aufbaut, anschließt oder die bereitgestellt werden. Für nicht sichtbare Anlagenteile ist die genaue Abstimmung mit der zuständigen Bauleitung in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Montage ist zügig - ohne Unterbrechungen - durchzuführen. Soweit während oder am Ende der Montage bauseitige Arbeiten erforderlich sind, müssen diese vor Montagebeginn mit der Bauleitung so abgestimmt werden, dass keine Verzögerung zu erwarten ist. Nachweisbare Folgekosten, die durch Verzögerungen bzw. durch fehlende Abstimmung entstehen, gehen zu Lasten des AN. Die örtlichen bauaufsichtlichen Vorschriften, sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamtes sowie des Amtes für Arbeitsschutz sind bei der Geräteausführung und den Installationsanschlüssen zugrunde zu legen. Insbesondere müssen die Geräte einwandfrei gereinigt werden können. Stöße und Fugen zwischen den Teilen sind so auszuführen, dass keine Feuchtigkeit oder Schmutz eindringen kann. Alle Zubehörmaschinen und sonstige Geräte müssen im Maschinenschutzgesetz von Deutschland und den jeweiligen Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und unfallsicher ausgeführt werden. Technische Ausführung der Blockgruppe: a) Es sind nur Geräte anzubieten, die das VE-VDE-GS bzw. CE-DIN-DVGW-Zeichen besitzen. Geräte ohne Prüfzeichen sind nicht zugelassen. (Dies gilt für elektrisch bzw. gasbeheizte Blockgeräte). Prüfzertifikate sind dem Angebot beizufügen. Geräte aus einer nach IS09001 geprüften Produktion b) Die Deckplatten sind plan auszuführen. Kittfugen sind nicht zugelassen. Blockgruppenzusammenbau mittels Spezialklemmstegen: Die Oberplatten der einzelnen Geräte müssen mittels aufgesteckten Spezialklemmstegen fett und wasserdicht miteinander verbunden werden. Seitlich sind die Geräteabdeckungen jeweils mit dicht verschweißten Ablaufrinnen ausgestattet Die Hochkantungen sind mit Aufschraubzargen auszustatten. Die Aufschraubzargen sind 49 mm hoch, oben 12,5 mm, unten 8 mm nach hinten gekantet. Die obere Rückkantung an der hinteren Längskante mit einem Gummi-Dichtungsprofil versehen, Farbe hellgrau, zum Anschluss an bauseitige, geflieste Wand. Die Zarge ist mittels Linsensenkkopfschrauben 5,5 x 65 mm an der Wand zu befestigen. Der Lochmittenabstand muss in gleich-mäßiger Aufteilung erfolgen. Die Medienleitungen innerhalb der Geräte enden im Unterbau. Der weitere Anschluss von dort ist Leistung des Auftragnehmers. Die Ver- und Entsorgungsleitungen müssen bauseits durch die einschlägigen Fachfirmen entsprechend der einzelnen Geräteanschlusspunkte ausgeführt werden. Material und Schliffbild: Wird in der Leistungsbeschreibung der Ausdruck CNS (=Chromnickelstahl) verwandt, so ist hiermit immer der Werkstoff Nr. 1.4301 gemeint. Es sind mindestens folgende Materialstärken zu verwenden: Koch-/ Bratgeräte Abdeckungen:2,0 mm Verkleidungen:                 1,0 mm Innenkessel:                    2,0-3,0 mm Außenkessel:                  2,0-3,0 mm Deckel:                                              1,0-2,0 mm Für alle sichtbaren Flächen und Kanten aus CNS wird einheitlich für alle Anlagenteile ein gleichmäßiges Schliffbild gefordert. z.B. Körnung 320. Arbeitstische, Schränke, Spülen etc. Arbeitstischplatten: 2,0 mm Schrankgehäuse:             1,0 mm Spülbecken:                    1,25 mm Hängeschränke:               1,0 mm Rahmengestell:                40x40x1,25 mm Normung: Grundsätzlich sind alle nachstehend aufgeführten Geräte entsprechend der einheitlichen Gastro-Norm auszuführen, wenn es im LV-Text nicht ausdrücklich abweichend gefordert wird. Brat- und Backöfen, Heißluft-Gargeräte, Speisenausgabebecken (Bain-Marie), Horden Wagen, Norm-Unterschränke, Kühlschränke. Arbeitshöhe: Für die gesamte Großküchenanlage ist eine einheitliche Arbeitshöhe von 850 mm vorzusehen. Tischplatten aus CNS für Spül- und Arbeitstische Materialstärke 2,0 mm, sofern nicht anders angegeben. Alle Flächen, soweit sichtbar, geschliffen. Die Tischplatte ist vollkommen glatt bzw. mit Verkröpfung nach Angabe ausgeführt, matt geschliffen und schalldämmend isoliert. Alle Ecken durchgehend verschweißt und sauber verschliffen. Die Unterseite mit CNS Profilen verstärkt, die Profile mit der Abdeckung verschraubt und abgedichtet. Zwischen den Profilen sind Antidröhnplatten aufgeklebt. Die Unterseite vollflächig mit CNS-Blech geschlossen. Tischplatten wandseitig und geräteseitig (Geräte höher als Arbeitshöhe) mit 50 mm Aufkantung. Tischplatten wenn nicht anders beschrieben vorne abgekantet. Unterseite mit Einkantung bis zum Korpus bzw. Rahmen mit Tropfnase. Der Übergang zwischen Tischplatten und anderen Geräten ist höhengleich und stufenlos auszuführen, sauber zu bearbeiten und abzudichten. Die Befestigungen der Unterbauten dürfen nicht mittels Nieten, Schrauben, Bolzen etc. erfolgen, die durch die Tischplatte geführt werden. Es sind soweit erforderlich Gewindebolzen oder ähnliches aus CNS anzuschweißen. Die Schweißnähte bzw. die Punktschweißnähte dürfen auf den Sichtseiten der Tischplatten nicht sichtbar sein. Diese Forderung gilt für sämtliche CNS-Einbauteile wie Tablett Rutschen, Wandborde etc.. Rohrbeine und Rahmen: Alle Rohrbeine für Tische und Spülen mit offenen Unterbauten sollen aus CNS-Quadratrohr (ca. 40 x 40 mm) hergestellt sein und höhenverstellbare Fußstollen aus Kunststoff erhalten. Sofern konstruktiv erforderlich, sind zwischen den Beinen Querverstrebungen aus gleichem Material und gleichem Querschnitt und bei Tischplatten, die einer extremen Beanspruchung unterliegen, Rahmenverstärkungen vorzusehen. Der AN gewährleistet grundsätzlich eine durable Ausführung, die auf robuste Behandlung in einem Großküchenbetrieb abgestimmt ist. Schrankunterbauten: Alle Schrankunterbauten sollen aus CNS hergestellt werden und an den Schmal- und Längsseiten geschlossen sein. Gemäß Einzelspezifikation sind die Unterbauten an der Bedienungsseite offen bzw. mit Flügeltüren oder Schiebetüren zu versehen. Abhängig von den Forderungen oder Einzelspezifikation sollen diese Geräte mit ca. 150 mm hohen Beinen mit höhenverstellbaren Fußstollen aus Kunststoff ausgestattet sein. Zubehör: 1 Stück höhenverstellbares Zwischenbord, falls nicht anders beschrieben. Wenn im Einzelbeschrieb nicht anders beschrieben, sind Schrankräume in "Hygieneausführung - H1", gemäß DIN 18865-9 auszuführen. Schiebetüren: Die Schiebetüren aus CNS sind doppelwandig mit flächenbündiger senkrecht an gekanteter Griffleiste. Die Schiebetüren sollen oben aufgehängt, auf geräuscharmen Rollen laufen und an der Unterseite geführt werden. Untere Führungsschienen werden nicht akzeptiert. Das Bodenbord muss absolut glatt sein. Flügeltüren: Die Flügeltüren aus CNS sind doppelwandig mit flächenbündiger waagerecht an gekanteter Griffleiste und Magnetverschluss. Die Scharniere sind unsichtbar montiert und die Türen fluchtend und ohne Überlappung gefertigt. Zwischenborde: Alle Zwischenborde in Schrankunterbauten, Hängeschränken etc. sollen in den beschriebenen Materialstärken aus CNS gefertigt werden und über die gesamte Innenraumtiefe reichen. Die Borde an allen Seiten ab- und nach innen ein gekantet, so dass keine scharfen Kanten vorhanden sind. Die Zwischenborde von unten vollflächig mit CNS abgedeckt. Schubladen: Alle Schubladen sind grundsätzlich als Rahmenschubladen Kastenschubladen in Gastronorm-Größe vorzusehen. Für jede Schublade ist ein Gastronorm-Behälter Größe 1/1, 100/200 mm tief je nach Schubladenhöhe, aus CNS mitzuliefern. Alle Schubladen sind grundsätzlich mit Teleskop-Vollauszügen aus CNS auszuführen. Obere Borde / Wandborde: Alle Borde, die oberhalb von Arbeitsplätzen angebracht sind, sollen in den geforderten Materialstärken aus CNS hergestellt sein. Die Wandborde an den wandanliegenden bzw. geräteanliegenden Seiten auf-, sonst abgekantet. Die Unterseite der Wandborde mit CNS geschlossen. Wandkonsolen aus CNS-Vierkantprofil oder Wandschienen als Befestigungsmaterial sind mitzuliefern. Spülen: Alle Spülbecken nahtlos in die oberen Abkantungen eingeschweißt, wobei die durchgehenden Schweißnähte glattgeschliffen und sauber zu polieren sind. Alle Ecken der Spülbecken abgerundet, mit Bodengefälle zum Ablauf. Die Becken grundsätzlich von unten mit einem feuchtigkeits-unempfindlichen Dämmstoff (Antidröhn o. ähnlich) gespritzt. Bei Einzelbecken sollen diese auf der oberen Abdeckung einen umlaufenden Wulstrand erhalten. Sind Spülen mit Abtropffläche vorgesehen, so sind diese gerillten Abtropfflächen mit umlaufendem Wulstrand sowie Gefälle zum Becken hinzuversehen. Spülabdeckungen sind grundsätzlich aus einem Stück herzustellen bzw. an den Nahtstellen zu verschweißen. Lötstellen oder Stoßnähte werden auf keinen Fall akzeptiert. Alle Spülen bzw. Spülbecken sind mit schweren, messingverchromten Standbatterien mit Schwenkauslauf für Kalt- und Warmwasser auszurüsten. Bodenentwässerungsrinne: Die Bodenablaufrinne sind Bestandteil der Sanitärinstallation. Geräteaufstellung: Auf 150 mm hohen Füßen aus Quadratrohrprofil 40x40mm mit höhenverstellbaren Fußstollen aus Kunststoff. Rollen: Rollen für Horden Gestell Wagen, Arbeitstische und weiteres Zubehör sind in rostfreier Ausführung zu liefern gemäß DIN 18867 Teil 8. Raddurchmesser nach Vorgabe. Passblenden und Verfugung: Distanzen zwischen bauseitiger Wand/Boden und den Anlagenteilen bis zu 5 mm sind mit schimmelbeständigem und für lebensmittelverarbeitende Betriebe geeignetes Silikon auszufugen. Die Farbe ist mit dem AG abzustimmen. Distanzen zwischen bauseitiger Wand/Boden und den Anlagenteilen über 5 mm bis zu 100 mm sind mittels passgenau gefertigter CNS-Blenden zu schließen. Die Passblenden sind in die Geräteeinzelpositionen einzukalkulieren. Neu zu liefernde Arbeitstischplatten sind jedoch immer passgenau zu liefern, in diesem Zusammenhang werden keine Passblenden akzeptiert. Regalsystem: Modulares Regalsystem aus hochwertigem Edelstahl 1.4301 in hygienischer Bauweise gemäß DIN 18868-2, geeignet für den Dauereinsatz bei -40°C bis +60°C, zur Aufstellung in gerader Linie oder als Übereckbau mit Eckverbindungsklammern, in der Länge beliebig erweiterbar. Regalständer aus Vierkantrohren 25 x 25 mm, verbunden und stabilisiert durch fest verpresste quer laufende Ständersprossen 50 x 2 mm. Obere Abdeckkappen aus Kunststoff und höhenverstellbare Schraubfüße zum Ausgleich von Bodenunebenheiten bis zu 25 mm als hygienischer Abschluss des Regalständers. Fest verschweißte Auflagebolzen Ø 7 mm im Abstand 150 mm zum leichten Einhängen der Regalauflagen. Regalauflagen, in den Einzellängen 600 mm, 800 mm, 900 mm, 1000 mm, 1200 mm, 1400 mm, 1500 mm, in hygienischer und leicht zu reinigender Ausführung. Inbetriebnahme und Leistungsmessung Inbetriebnahme der Anlage hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragsnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Der Auftragnehmer hat die vom ihm zu garantierenden Werte durch Messungen nachzuweisen. Alle Messwerte sind in einem übersichtlichen Protokoll ergänzt durch Planunterlagen, in denen die einzelnen Messpunkte eingetragen sind - zusammenzufassen. Das Messprotokoll ist bei Abnahme der Anlage zu übergeben. Der Auftragnehmer hat hierfür alle Vorbereitungen zu treffen und die Messgeräte beizustellen. Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Abnahme erfolgt in diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass die zugesicherte Leistung vorhanden ist. Sie darf jedoch vom Auftraggeber zu gegebenem Zeitpunkt angezweifelt werden. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen. Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Messergebnisse mit den geforderten Daten übereinstimmen. Abnahme der Anlage: Die Anlage gilt als abgenommen, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Inbetriebnahme erfolgt ist und die Einweisung des Auftraggebers abgeschlossen ist. Die Anlage alle zugesicherten Eigenschaften hat und mängelfrei ist. Alle erforderlichen Abnahmen durch TÜV und Behörden abgeschlossen sind. Die geforderten Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Einweisungsbescheinigungen vorliegen. Die Gesamtheit der vertraglichen Lieferung und Leistungen erbracht ist. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel werden diese protokolliert und für deren Beseitigung eine angemessene Frist gesetzt. Muss die Abnahme aus Gründen wiederholt werden, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, so trägt dieser dem Auftraggeber entstehende Kosten.
Technische Vorbemerkungen
1 Kücheneinrichtung
1
Kücheneinrichtung
1.01 Kücheneinrichtung
1.01
Kücheneinrichtung
1.02 Sonstige Leistungen
1.02
Sonstige Leistungen

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