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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 KG 440 Starkstromtechnische Anlagen
1
KG 440 Starkstromtechnische Anlagen
1.0 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Teil 1
für Gebäudetechnische Anlagen (GTA) Allgemein
(02/99)
Inhalt ZTV 1
1 Allgemein
2 Stoffe, Bauteile
3 Ausführung
4 Nebenleistungen / Besondere Leistungen
5 Abrechnung
1 Allgemein
1.1 Abkürzungen
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer / Bieter
EP Einheitspreis
LV Leistungsverzeichnis/-beschreibung
1.2 Geltungsbereich
Die ZTV 1 gilt für alle Lieferungen und Leistungen des
AN, die
Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen des
Auftraggebers (einschl. Nachaufträge) sind. Spezielle
Bedingungen gelten grundsätzlich vorrangig vor
allgemeinen Bedingungen.
1.3 Titelvorbemerkungen
Die Titelvorbemerkungen sind ebenfalls "Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen" im Sinne § 1 VOB/B und
sind jeweils dem Titel bzw. der Positionsgruppe
vorangestellt, für die sie gelten sollen.
1.4 Begriffe
Die in den LV's verwandten Begriffe gelten stets in
Verbindung mit den dazugehörenden Normen wie z. B.:
"sendzimierverzinkt" mit DIN 17 162
"feuerverzinkt" mit DIN 50 975 bzw. 50 976
"(Brandschutz-) Widerstandsklasse" mit DIN 4102
1.5 Gebäudetechnische Anlagen
Als Gebäudetechnische Anlagen im Sinne dieser
Ausschreibungsunterlagen ist - soweit im Einzelfall
nichts anderes bestimmt ist - stets die gesamte
Gebäudetechnische Anlagen- Funktionseinheit =
Gebäudetechnisches Anlagen-System zu verstehen;
ergänzende Begriffsbestimmungen hierzu siehe ZTV, Teil
2.
1.6 Eintragungen in Ausschreibungsunterlagen durch AN
Bei einigen Positionen in den Ausschreibungsunterlagen
werden vom Bieter Eintragungen hinsichtlich Fabrikat,
Abmessungen, technische Daten und/oder sonstiger
Angaben verlangt.
Erreichen die Eintragungen des AN nicht die
betreffenden Vorgaben des AG im Hinblick auf
Abmessungen, Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit
etc., behalten die Vorgaben des AG Vorrang vor den
Eintragungen des AN, ohne daß der AN dafür eine
zusätzliche Vergütung fordern kann; der AN kann sich
insofern nicht auf seine Eintragungen berufen.
Nicht verlangte Eintragungen des Bieters werden für den
AG kein Vertragsbestandteil.
1.7 Hinweis auf ZTV 2
Diese ZTV 1 wird in gewerkspezifischer Hinsicht durch
die jeweilige ZTV 2 ergänzt.
2 Stoffe, Bauteile
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Anlagenteile haben der gebotenen Wirtschaftlichkeit
des
Nutzerbetriebes zu entsprechen. Der AN wird im
Zweifelsfall die Erfüllung dieser Bedingungen
nachweisen.
Bei der konstruktiven Bestimmung von Anlagenteilen, die
der Wartung unterliegen, ist bei der Anfertigung und
der Montage sicherzustellen, daß die betreffenden Teile
ohne besondere Maßnahmen zugänglich sind und ebenso im
Reparaturfall aus- bzw. eingebaut werden können.
Bei gleichen Anlagenteilen sind gleiche Fabrikate zu
wählen. Es sind grundsätzlich Anlagenteile nach
deutschen bzw. gleichgestellten Normen einzusetzen.
2.2 Einheitlichkeit der Leistung
Die Leistungen des AN bilden grundsätzlich eine
Einheit, und zwar unabhängig davon, wie viele Firmen an
der Vertragserfüllung des AN als ARGE-Partner,
Nach-/Subunternehmer oder Lieferant mitwirken.
Im Ergebnis ist es Sache des AN, eine einheitliche
Ausführung auf der Baustelle (Fabrikate,
Montageverfahren, Beschilderungen/Beschriftung,
Montageunterlagen, Wartungs- und Bestandsunterlagen
etc.) sicherzustellen.
Der AN kann sich in keinem Fall darauf berufen, daß ein
ARGE-Partner, Nach-/Subunternehmer oder Lieferant die
Einheitlichkeit seiner Leistungen im Einzelfall
behindert.
2.3 Korrosionsschutz
Ist ein Korrosionsschutzanstrich erforderlich, müssen
sich Grund- und Deckanstrich in unterschiedlicher Farbe
nachweisen lassen.
Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist,
darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung
erfolgen, die den Korrosionsschutz mi ndert.
2.4 Befestigungskonstruktionen
Die Materialien und Stoffe, die zum Befestigen der
Leistungen des AN mit dem Baukörper notwendig sind,
sind im Regelfall Bestandteil der jeweiligen
LV-Position. Soweit darüber hinaus zusätzlich
Profilleistenkonstruktionen benötigt werden, können
diese nach dem vereinbarten EP der
Ausschreibungsunterlagen abgerechnet werden, wenn zuvor
Art und Umfang mit der Bau-/Objektüberwachung
abgestimmt und beauftragt wurden.
Auf diese Weise können jedoch die
Befestigungskonstruktionen nur in dem Umfang
abgerechnet werden, wie sie dem statischen Erfordernis
entsprechen, im Zweifelsfall ist die Erfordernis durch
den AN nachzuweisen.
3 Ausführung
3.1 Montageunterlagen
Der AN hat die Montageunterlagen zu erstellen, die für
die
ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden.
Die Montagezeichnungen sind, soweit in den allgemeinen
Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen des AG nichts
anderes angegeben, dem AG in 6-facher Ausfertigung zu
übergeben. Grundlage für die Erstellung der
Montagepläne sind die letztgültigen Architekten- und
Einrichtungspläne sowie die fachtechnische
Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw.
Ausführungsplänen. Diese Pläne sind durch weitere für
das Gewerk spezifisch notwendige Pläne zu ergänzen.
Der AN hat dafür zu sorgen, daß der AG und dessen
Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne
sind. Er hat während der Montage seine Pläne
unaufgefordert und fortlaufend dem Stand der
tatsächlichen Ausführung anzupassen.
Außerdem sind vom AN die betreffenden Auflagen und
Bedingungen der rechtskräftigen Baugenehmigung zu
berücksichtigen.
3.2 Fortschreibung der Aufgabenstellung
Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten
Planungsunterlagen berücksichtigen den
Entscheidungsstand des AG zum darin genannten
Zeitpunkt. Vor Beginn seiner einzelnen Leistungen hat
sich der AN davon zu vergewissern, daß bzw. ob der
betreffende Entscheidungsstand
bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist;
diesbezügliche Änderungen wird der AN bei seiner
weiteren Bearbeitung entsprechend berücksichtigen.
3.3 Abstimmung mit der Tragwerksplanung
Durch die zu errichtenden Anlagen werden
Gewichtsbelastungen und ggf. statische und dynamische
Kräfte in Bauteile (Decken, Wände,
Tragwerkskonstruktionen etc.) eingeleitet. Die
Ausführung von Auflage- und Befestigungspunkten sowie
von Maschinenfundamenten darf nur im Einvernehmen mit
dem Tragwerksplaner erfolgen.
3.4 Abstimmung mit Nebengewerken
Soweit für den bestimmungsgemäßen Funktionserfolg der
Leistungen des AN weitere Leistungen aus anderen am Bau
tätigen Gewerken unmittelbar oder mittelbar von Belang
sind, wird sich der AN im Rahmen der Ausführung mit den
betreffenden Gewerken in funktioneller, sachlicher
und terminlicher Hinsicht im einzelnen abstimmen.
Er wird diesen entsprechende Erläuterungen geben und
Auskünfte erteilen sowie auf Verlangen jeweils 1 Satz
notwendiger Montageunterlagen zur Verfügung stellen.
3.5 Brennbare Materialien
Unabhängig von der generellen Verpflichtung des AN,
Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Leistungen zu
entfernen, obliegt ihm in jedem Fall die besondere
Verpflichtung - unabhängig von der allgemeinen
Baureinigung - brennbare Verpackungsmaterialien vor dem
Entzünden zu schützen und unverzüglich selbst aus dem
Gebäude zu entfernen.
3.6 Schalltechnische Anforderungen
Bei der Auslegung der Anlagenteile sind in jedem Fall
die
schalltechnischen Anforderung der jeweiligen
Nutzungsbereiche zu berücksichtigen. Der AN wird sich
jeweils um die aktuelle Aufgabenstellung in dieser
Hinsicht kümmern, bis er darüber eine entsprechende
Entscheidung / Vorgabe vorliegen hat.
3.7 Wand- und Deckendurchführungen
Wand- und Deckendurchführungen sind
körperschallentkoppelt und dicht herzustellen. Soweit
an durchdringende Wände und Decken
brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden,
darf die Schutzfunktion des Bauteils nicht gemindert
werden.
3.8 Verwendung von Dübeln
Befestigungen am Baukörper (einschl. Rohren) sind Sache
des AN. Bei Lasten größer als 50 N pro Dübel sind
grundsätzlich Sicherheitsdübel einzusetzen. Die
Verwendung von Schußapparaten ist nicht gestattet.
3.9 Montagehöhen
Mit Vergütung der EP sind Montagehilfen (Gerüste,
Bühnen etc.) für Montagehöhen bis 4,60 m abgegolten;
bei Schachtmontagen bis 4,90 m ab jeweiligem
Etagenfußboden.
4 Nebenleistungen / Besondere Leistungen
4.1 Wartungs- und Bestandsunterlagen
Soweit in den allgemeinen Vorbemerkungen und
Vertragsbedingungen des AG nichts anderes angegeben
ist, hat der AN die vollständigen Unterlagen über seine
gesamten Leistungen und Lieferungen zu erstellen und
vor der Abnahme dem AG in 4-facher Ausfertigung in
Ordnern DIN A 4 (Zeichnungen, farbig angelegt) zu
liefern. Dem AG sind die Revisionsunterlagen 1-fach als
CAD-Zeichnung im DXF-Format digital zukommen zu lassen.
Vorzugsweise sollte das Dateiformat *.dgn verwendet
werden.
Alternative sind die Autocad-Formate *.dwg bzw. *.dxf
oder das Format *.igs zu verwenden. Das gewählte Format
ist vor Erstellung der Dokumentationslagen mit dem AG
abzustimmen.
Sämtliche Unterlagen sind so zu erstellen und zu
kennzeichnen, daß sie die betreffenden Anlagen bzw. das
betreffende Anlagenteil unverwechselbar und umfassend
bezeichnen und darstellen. Einzelheiten dieser
Unterlagen sind mit der Bau-/Objektüberwachung
abzustimmen.
Bestandteile der Wartungs- und Bestandsunterlagen sind:
a) Anlagenzeichnungen, die den letztgültigen
Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller
Hinsicht darstellen. Dazu gehören auch Funktions- und
Schaltschemata, von denen ein zusätzlicher Satz zu
liefern und in der jeweiligen Zentrale mit
Klarsichtfolienüberzug anzubringen ist. Stromlauf- und
Schalt- bzw. Klemmenpläne sind in den Zeichnungstaschen
der Schaltschränke zu hinterlegen.
Umfassen die Lieferungen und Leistungen des AN auch
spezielle angefertigte Geräte oder Anlagenteile ohne
Prospektunterlagen, dann sind dafür auch entsprechende
Einzelteilzeichnungen zu liefern.
Soweit es die Bauausführung zuläßt, können für die
Anlagenzeichnungen die letztgültigen Montagezeichnungen
des AN im Maßstab 1 : 50 zugrundegelegt werden, jedoch
mit Wiedergabe der tatsächlichen Ausführung und
Einrichtungssituation.
Die Darstellung und Eintragungen des AN haben in Tusche
zu erfolgen und den Normen für Mikroverfilmung zu
entsprechen.
b) Betriebsbeschreibung über den Aufbau und die
bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen.
Soweit diese Funktion oder der Stillstand der Anlagen
durch besondere Umstände beeinflußt wird, ist dieser
Sachverhalt
genau zu beschreiben.
Dazu gehören ferner die Zusammenstellung aller
wichtigen technischen Daten und bestimmungsgemäße
Einstellwerte.
c) Protokoll der im Zusammenhang der
Funktionsprüfungen,
Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführten
Messungen und Einstellungen.
d) Bestätigung, daß das Bedienungspersonal in die
bestimmungsgemäße Funktion und Betriebsweise
eingewiesen wurde und die Anlagen allein bedienen
und betreiben kann.
e) Bedienungs- und Wartungsanleitungen, aus denen jedes
regelmäßige Bedienen und Warten hervorgeht. Dabei sind
die Kriterien der Betriebssicherheit und der
wirtschaftlichen Betriebsführung besonders
hervorzuheben. Für Wartungsarbeiten ist in jedem
Einzelfall die Abhängigkeit
von der Zeit- bzw.Betriebsdauer anzugeben. Dort wo
unterlassene und/oder
unsachgemäße Wartung Schäden bewirken kann, ist der
Betreiber auf regelmäßige Kontrollen oder Prüfungen
detailliert hinzuweisen. Soweit für die
bestimmungsgemäße
Anlagenfunktion Leistungen bestimmter Mengen und
Qualität aus anderen Gewerken notwendig sind, hat der
AN diese genau zu benennen. Erstellung der
Wartungslisten gemäß VDMA.
f) Geräte- und Ersatzteilliste aus der die Bestelldaten
und
Bezugsquellen für sämtliche Verbrauchs- und
Verschleißteile zu entnehmen sind.
g) Bescheinigungen über erfolgreiche Prüfungen und
behördliche Abnahmen, die der AN zu veranlassen bzw.
durchzuführen hatte.
h) Weitere gewerkspezifische Unterlagen, die darüber
hinaus gefordert sind, sind in der jeweiligen ZTV 2
aufgeführt.
Die Unterlagen werden vom AN projektbezogen
gekennzeichnet und außerdem die Bestandsunterlagen noch
mit folgenden Stempelaufdruck versehen
(und unterschrieben): "REVISIONSUNTERLAGEN stimmen mit
dem Vertrag und der Ausführung auf der Baustelle
überein.
4.2 Genehmigungsverfahren
Die Durchführung von Antragsverfahren, für die eine
Konzession / Zulassung erforderlich ist, ist Sache des
AN und hat vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen. Hierfür
entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet.
4.3 Abnahme
Eine Abnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Abnahme.
Sie besteht aus
1. Vollständigkeitsprüfung,
2. Funktionsprüfung.
Die Abnahmeprüfungen werden nach Eingang der
Fertigstellungserklärung
- siehe hierzu auch Zusätzliche Vertragbedingungen
"Voraussetzungen der Abnahme" - durchgeführt.
Alle erforderlichen handwerklichen Hilfsmittel (wie z.
B. Gewichte für Belastungsproben, Meßgeräte usw.) und
Leistungen für Kontrollmessungen und
Funktionskontrollen sowie qualifiziertes Fachpersonal
sind vom AN für die gesamte Prüf- und Abnahmezeit zur
Verfügung zu stellen. Eine gesonderte Vergütung für
diese Leistungen erfolgt nicht.
5 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der AGB des AG bzw. nach
VOB/B, § 14 entsprechend den jeweiligen Positionen des
LVs sowie den Grundsätzen der maßgebenden ATV (VOB/C),
insbesondere die des Abschnitts 5.
1.0 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Teil 1
2.0 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in
Gebäuden nach DIN 18382
2.1.0 DIN-Normen und Richtlinien
Folgende Vorschriften, Richtlinien und Normen in ihrer
neuesten Fassung gelten als Grundlage des Bauvertrages:
- VOB Teil B
- DIN-Normen, insbesondere DIN 18012, 18015, DIN 5035
- VDE-Vorschriften
- Auflagen der zuständigen Behörden
- Fernsprechordnung der Deutschen Bundespost
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV), VBG-4
- Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der
zuständigen Aufsichtsbehörde.
- VdS-Richtlinien, insbesondere im Bereich des
Brandschutzes.
- TAB des zuständigen EVU
Alle eingebauten Materialien müssen den
VDE-Vorschriften und den DIN- Normen entsprechen. Für
alle gleichen Materialien ist nur ein Fabrikat und ein
Typ zu verwenden und es muss gleichwertig gegenüber dem
im Leistungsverzeichnis sein.
2.2.0 Verteiler, Tableaus und Zähleranlagen
2.2.1 Allgemein
Die Verteiler sind als typgeprüfte oder partiell
typgeprüfte
Schaltgerätekombination (TSK, PTSK) gemäß VDE 0660 Teil
500 herzustellen.
Bei einer evtl. Größendimensionierung der Verteilungen
ist eine 30 % Ausbaureserve zu berücksichtigen. Für die
Ausbaureserve sind sämtliche Geräteträger und
Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausbaureserve muss sich
auch auf die zulässige Verlustleistung des
Verteilerschrankes beziehen.
Jede Schaltgerätekombination muss mindestens mit dem
- Namen des Hersteller oder Ursprungszeichen und der
- Typbezeichnung versehen sein.
Ein komplettes Schaltbild mit der Bezeichnung aller
Geräte, Klemmen, Schaltkreise bzw. Verbraucher,
Aufbaupläne mit Stücklisten und Hersteller- und
Typenbezeichnungen sind in einer Tasche (Einsteckrahmen
an der Innenseite der Tür) mitzuliefern.
Weitere Angaben müssen aus den zugehörigen Unterlagen
ersichtlich sein:
- Nummer dieser Norm
- Nennspannung/-strom
- Kurzschlussfestigkeit
- IP-Schutzart
- Schutzmaßnahmen
- Art der Netzform
- wirksame Verlustleistung
- zulässige Verlustleistung
Die Verteilung ist mit einem Resopalschild zu
beschriften (z.B. UV-1 usw.) Schrifthöhe 120 mm.
2.2.2 Mechanische Ausführung der Verteiler
Die Verteilungen sind in der Schutzart IP 31, IP 43
bzw. IP 54 in verwindungssteifer, selbsttragender
Konstruktion aus stabilen Profilen auszuführen.
Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder
mehreren Türen auszurüsten
Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede
Verteilung eine
Plantasche mitzuliefern und innen an der Verteilungstür
anzubringen.
Der Ein- und Ausbau sowohl von Normfeldgruppen wie von
herausnehmbaren Montageplatten für
Einzelgerätbestückung oder Geräteträgern muss
gewährleistet sein.
2.2.3 Elektrische Ausrüstung der Verteilungen
Vor Fertigung der Schaltgerätekombination sind die
Kurzschlussverhältnisse am Einbauort zu ermitteln und
mit dem Fachplaner abzustimmen.
Es sind nur Geräte mit abgedeckten Klemmen gemäß VDE
0106 Teil 100 (VGB 4) zu verwenden.
Berührungsgefährliche Teile müssen fingersicher
ausgeführt oder abgedeckt werden.
Alle Abgänge von Automaten, Sicherungen, Schützen und
sonstigen Geräten, die von der Verteilung zu
Verbraucher, Taster usw. vor Ort geführt werden, sind
auf Reihen-, N-Trenn- und PE-Klemmen zu führen. Die
einzelnen Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen
müssen eindeutig zu unterscheiden sein. Sämtliche
Steuerleitungen sind auf Klemmen
aufzulegen.
Die Sammelschienen sind mit speziellen
Sammelschienenträgern an separaten Traversen zu
montieren. Bei der Bemessung der Stützenweiten muß die
erforderliche Kurzschlussfestigkeit eingehalten werden.
2.2.4 Aufbau der Verteilungen
Alle Verteilungen erhalten im oberen bzw. unteren Teil
über die
gesamte Breite einen durchlaufenden Kabelraum zum
Rangieren der Kabeladern entsprechend dem
Kabelquerschnitt und der Anzahl der ankommenden und
abgehenden Kabel. Je nach Aufbau sind Befestigungseisen
zur Zugentlastung der ankommenden und abgehenden Kabel
vorzusehen.
Als Abgangsklemmen dürfen nur
Schaltanlagen-Reihenklemmen zur Befestigung auf
Tragschienen in kriechfester Ausführung verwendet
werden. Klemmen müssen einen Mindestquerschnitt von 2,5
mm² haben. Auf jeder Seite darf nur max. eine Ader je
Klemme aufgelegt werden.
Die Verdrahtung innerhalb der Verteilung ist mit
flexiblem
Leitungsmaterial auszuführen. Der Mindestquerschnitt
beträgt hierbei 2,5 mm². Bei Anschluss von
mehrdrahtigen Adern sind
Quetschkabelschuhe einzusetzen.
2.2.5 Kalkulation
In den Einheitspreisen für Verteilungsgehäuse ist zu
berücksichtigen:
Fabrikfertige Ausführung der Gehäuse einschließlich der
erforderlichen Flansche, Kabel- und
Leitungseinführungen, Rostschutz sowie Vor- und
Fertiganstrich.
Profileistenrahmen auf dem Boden bzw. an der Wand zur
Aufstellung der Verteilung sind, falls erforderlich,
einzusetzen.
Den Transport der einwandfrei verpackten, gegen
Transportschäden gesicherten, nach VDE-Vorschriften
geprüften und komplett bestückten Anlage, teilweise in
Transporteinheiten zerlegt, zur Baustelle.
Abladen, auspacken und transportieren der
Transporteinheiten an die entsprechenden
Montagestellen. Weiterhin den Zusammenbau der Einheiten
zur Gesamtanlage. Das Herstellen aller
Leitungsverbindungen innerhalb der Anlage, das
Aufstellen und Ausrichten der Anlage, das
ordnungsgemäße Befestigen der Anlagen.
Sämtliche Anschlüsse der zu- und abgehenden Kabel und
Leitungen sind einzukalkulieren, einschließlich Klein-
und Befestigungsmaterial.
In dem Einheitspreis der Einbauten ist zu
berücksichtigen:
Gerätebestückung einschließlich anteilmäßiger
Verdrahtung sowie Anschluss der ankommenden
Steigeleitung und abgehender Leitung, Klein-,
Isolier-Löt- und Befestigungsmaterial, Schaltanlagen-
Klemmen, Nulleiter-Trennklemmen, Schutzleiter-Klemmen,
Haupteingangs-
Klemmen. Die Beschriftung aller Klemmen (auch N und PE)
sowie der kompletten Anlage.
Die Beschriftung der Kabel, Sicherungen,
Sicherungsautomaten, Schütze und sonstige Schaltgeräte,
die dauerhaft haltbar anzubringen ist.
Zusätzlich muss die Beschriftung auch bei abgenommener
Abdeckung erkennbar sein.
Für die vorgenannten Anlagenteile ist vor der Fertigung
dem
Planungsbüro ein Plan vorzulegen.
2.3.0 Kabel und Leitungen
2.3.1 Verlegung
Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht und
senkrecht zu Baufluchten zu erfolgen. Deckenleitungen
sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des
jeweiligen Raumes zu verlegen.
Das lose Verlegen von Kabeln und Leitungen auf
Deckenkonstruktionen, sowie deren Befestigung an
vorhandenen Trageisen und Abhängevorrichtungen ist
nicht zulässig.
Die Befestigung u.P. installierter Leitungen und Kabel
mittels
Mauerhaken und ungeschützten Stahlnägeln ist verboten,
es ist nur geeignetes Installationsmaterial, z.B.
Nagelschellen, zu verwenden.
Alle in Kabelkanälen und Kabelbahnen oder im Hohlboden
verlegten Leitungen sind auszurichten und zu fixieren.
In Räumen mit a.P. Installation sind Leitungen und
Kabel sind mittels Montagerohr als offenes Rohrsystem
zu installieren.
Bei u.P. Brennstellen sind Stegendschellen zu
montieren.
2.4.Kalkulation:
In den Einheitspreisen für die Kabelverlegungssysteme
muss enthalten sein:
2.5 Allgemein:
Lieferung frei Verwendungsstelle, sowie Montage
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial
entsprechend der Verlegungsart.
2.6 Kabel und Leitungen auf Putz:
Die Montage mittels Abstandschellen bei mehr als drei
Leitungen mit Anreihschellen, oder auf C- Profilschiene
mit Bügelschellen bei großen Querschnitten. Sämtliche
Kunststoffleerrohre sind an den Schnittstellen mit
Endtüllen des entsprechenden Durchmessers zu versehen.
Weiterhin die Montage von einzelnen oder gebündelten
Leitungen in Zwischendecken mittels ISO-Nagelschellen,
Hilti- oder
Bettermann-Schellen (ein- oder zweiseitige Federbügel)
bzw. PVC- Schlaufen oder OBO-Halterungen wenn keine
gesonderten Kabelverlegungssysteme für diese Bereiche
ausgeschrieben sind.
2.7 Kabel und Leitungen unter Putz:
Die Verlegung in Mauerschlitzen, sowie in
Zwischenwänden in
Teillängen verlegen. Kabel und Leitungen "unter Putz"
einschließlich der erforderlichen Schlitzarbeiten in
Beton- oder Mauerwerkswänden.
2.8 Kabel und Leitungen auf Kabelbahnen oder Kanälen:
Die Verlegung auf Kabelbahnen oder in Kanälen
(Fensterbank- bzw. Fußbodenkanäle) in Teillängen
montieren und ausrichten, ohne besondere
Befestigungsmaterialien. In Leitungsführungskanälen
Fixierung durch Kanalklammern.
2.9 Kabel- und Leitungsanschlüsse
Kabelanschlüsse an Schaltschränken, Motoren,
Thermostaten, Fühlern etc. einschließlich Absetzen,
Einführen und Befestigen der Leitungen mit
Zugentlastung, sowie das Abisolieren der Adern, dem
Anbringen von Kabelschuhen oder Adernendhülsen.
Für die Verlegung der Kabel und Leitungen ist ein
Mischpreis der allgemein vorkommenden Verlegungsarten
Prozentsätzen zu bilden.
2.10 Kabel- und Leitungsverlegung auf öffentlichen
Grund
Vor der Verlegung des Kabels- bzw. der Leitung auf
öffentlichem Grund ist die schriftliche
Einverständniserklärung von der jeweiligen Behörde
einzuholen.
2.10 Hauptleitungen
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kabel,
insbesondere die Hauptleitungen zu Verteilungen (auch
die der technischen Gewerke) sind nach dem
letztgültigen Stand der Leistungsermittlung
-Höchstlast- zu bemessen. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, vor Bestellung der
Kabel die neuesten Leistungsdaten von der Bauleitung
einzuholen und zu vergleichen. Die Längenmaße und
Verlegungsarten sind am Bau zu prüfen.
Sollte die eine oder andere Angabe, bedingt durch
Leistungsänderung o. ä., nicht mehr dem neuesten Stand
entsprechen, so sind eventuelle Nachforschungen durch
Berechnungen zu belegen und rechtzeitig anzumelden.
2.11 Kabelbahnen und Rohre
Kabelbahnen und Kabelrinnen sind untereinander
elektrisch gut leitend zu verbinden und in den
Potentialausgleich einzubeziehen. Metallische Kabel-
bzw. Leitungsträger sind in feuerverzinkter Ausführung
nach DIN 17162, in Räumen mit erhöhter
Korrosionsbeanspruchung in feuerverzinkter Ausführung
nach DIN 50976 zu verwenden.
Schrauben, Muttern, Scheiben, Federringe feuerverzinkt
Schichtdicke 40 my.
Schnittstellen oder Bohrungen müssen nachverzinkt bzw.
entsprechend korrosionsgeschützt werden.
Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante
Kunststoffschutzkappen zur Unfallverhütung. Die
notwendigen Stellen sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
2.12 Schalter, Steckdosen und Geräte
2.12.1 Montage
Sämtliche Schalter und Steckdosen sowie Sondergeräte
wie
Schlüsseltaster, Jalousienschalter etc. müssen einem
Fabrikat
entsprechen.
Die Montageorte der Abzweigdosen sind im Zuge der
Revision mit Angabe der Stromkreise, in die
Installationspläne einzutragen.
Erfolgt die Montage in schlecht zugängigen Bereichen,
z.B.
abgehängten Decken, sind Revisionsöffnungen
vorzusehen.
In Nassräumen bzw. Außenbereichen darf kein Gips als
Befestigungsmaterial verwendet werden.
Es sind grundsätzlich Schalterdosen mit
Befestigungsschrauben für die einzubauenden Geräte zu
verwenden. Die Montagehöhe für Schalter und Steckdosen
beträgt, sofern nicht anders angegeben, in allen
Räumen:
Schalter: 1.05 m OKFF
Steckdosen: 0.30 m OKFF (sofern nicht im Kanal
montiert)
Schalter und Steckdosen sowie sonstige
Installationsgeräte sind in Aufputz- bzw.
Unterputz-Ausführung mit Schraubbefestigung zu liefern
und so zu montieren.
Abzweigdosen innerhalb des Handbereiches < 2,5, sind
schraubbare Abzweigdosen einzusetzen.
Schalter sind in der Ausführung 10 A, 250 V / 50 Hz,
Steckdosen in der Ausführung 16 A, 250 V / 50 Hz zu
liefern.
Klemmen sind in kriechstromfester Ausführung zu
liefern. Abzweigdosen sind mit
Stromkreisbeschriftungen auf der Innenseite des
Dosendeckels dauerhaft zu beschriften.
Sollten Geräte an Bauteilen mit Fliesen-, Holz- oder
sonstiger
Verblendung angeordnet werden, so hat sich der
Installateur mit dem zuständigen Gewerk abzustimmen.
Werden mehrere Schalter und Steckdosen neben- bzw.
untereinander angeordnet, so sind bei
Unterputz-Installationen Kombirahmen zu verwenden. Bei
Aufputz-Installationen sind Geräte soweit möglich zu
Kombistationen zusammenzubauen. Unterputz-Steckdosen
dürfen nur unter Verwendung von Schalterklemmdosen
geschleift werden. Installationen
in Montagewänden mit Ständerwerk sind Hohlwanddosen
gemäß VDE 0100 Teil 730/6.80 zu verwenden, insbesondere
ist auf die Zugentlastung zu achten.
Einführungen in a.P. Geräte- und Abzweigdosen oder
Abzweigkästen sind mittels Verschraubungen oder
selbstdichtenden Würgeeinführungen mit und ohne Stutzen
zu schließen.
2.12.2 Kalkulation
In den nachstehenden Einheitspreisen muss enthalten
sein:
2.12.3 Unter-Putz-Installation
Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allem
Zubehör wie Abdeckung oder Zentralscheibe und
Abdeckrahmen, Klemm- , Klein- und Befestigungsmaterial,
Bohr- und Stemmarbeiten, Lieferung der Gerätedose,
Einsetzen der Gerätedose, vorhandene Leitungen absetzen
und am Gerät betriebsfertig anschließen, Gerät mit zwei
Gewindeschrauben (keine Krallen !) in Gerätedose
montieren, Zentralscheibe und Abdeckrahmen montieren.
2.12.4 Auf-Putz-Installation
Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allen
Zubehörs wie Klemm-, Klein- und Befestigungsmaterial,
Bohrungen für die Befestigungsdübel, einsetzen der
Dübel, Befestigen des Gerätes, Einführen
und Absetzen der vorhandenen Leitungen sowie das
betriebsfertige Anschließen.
2.12.5 Kanal-Installation
Lieferung des kompletten Gerätes einschließlich allem
Zubehör wie Abdeckung oder Zentralscheibe und
Abdeckrahmen, Klemm- , Klein- und Befestigungsmaterial,
erstellen des Geräteausschnittes in der Kanalabdeckung
oder Lieferung geeigneter Geräteblenden, die
Geräteeinbaudose mit Zugentlastung, Einsetzen der
Geräteeinbaudose,
vorhandene Leitungen absetzen und am Gerät
betriebsfertig anschließen, Gerät mit zwei
Gewindeschrauben in Geräteeinbaudose montieren,
Zentralscheibe und Abdeckrahmen montieren.
2.12.6 Sonstiges
Der betriebsfertige Anschluss bauseitig gelieferter und
vorhandener Geräte, versteht sich grundsätzlich
einschließlich Zulieferung der eventuell erforderlichen
Kabelverschraubung und sonstigen benötigtem Klemm- und
Kleinmaterial.
Brennstellen ohne Leuchtenmontage verstehen sich mit
Leuchtenauslassdose und montierter Verbindungsklemme.
2.13 Leuchten und Lampen
Die Beleuchtungsstärken für die Ausleuchtung durch
künstliches Licht sind entsprechend den allgemeinen
Richtlinien DIN EN 12464-1.
Vor der endgültigen Werkbestellung sind der Bauleitung
alle Leuchten durch Abbildung oder Prospekte zu
erläutern oder auf besonderen Wunsch kostenlos zu
bemustern.
Die endgültigen Massen sind erst aufgrund von zur
Ausführung
freigegebenen Montageplänen festzustellen.
Alle Leuchten sind mit 3-poligen, oder bei
Drehstromverdrahtung, mit 5-poligen festmontierten
Anschlussklemmen zu versehen. Mit zum Leistungsumfang
gehört das Montieren von Leuchten, Absetzen und
Anschließen der Leitungen, Einsetzen der Leuchtmittel
sowie das Auf-
bzw. Einsetzen von Abdeckungen und Blendrastern. Von
der Bauleitung kann gefordert werden, dass das
Einsetzen von Abdeckungen und Blendrastern in einem
zweiten Arbeitschritt erfolgt.
Es wird empfohlen, die Isolationsmessung nach
Herstellung der
Anschlüsse stromkreisweise durchzuprüfen, um eventuelle
Doppelarbeit zu vermeiden.
Es dürfen nur Leuchten in VDE-mäßiger Ausführung
verwendet werden mit eingetragenem VDE Kennzeichen.
Leuchten für direkte Montage auf brennbaren Flächen
müssen das Zeichen " F " tragen.
Beleuchtungskörper mit NL-Lampen sind gemäß den
einschlägigen VDE- Vorschriften mit brummfreien,
gekapselten und vergossenen Vorschaltgeräten
auszurüsten.
Leuchten sind in grundsätzlich mit EVG's auszustatten.
Über die Art der Befestigung am Mauerwerk,
Betondecken, Zwischendecken und sonstigen
Konstruktionen ist in jedem Fall vor der Montage der
Leuchten Rücksprache mit der Bauleitung zu halten.
Soweit für die Befestigung der Leuchten zusätzliche
Hilfskonstruktionen wie Schwenk- oder
Befestigungsbügel, Ketten, Ringösen und dergleichen
notwendig sind, gehören sie zu den Leistungen des
Auftragnehmers.
Leuchten in den Technikräumen sollen erst nach
vollzogenem Ausbau der Räume installiert werden. Die
genaue Platzierung ist mit der Bauleitung abzusprechen.
Als Leuchtmittel sind nur anerkannte Markenfabrikate
vorzusehen.
2.13 Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung ist entsprechend ASR 7/4,
VDE 108 sowie der Landesbauordnung zu erstellen und vor
Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden
abzustimmen.
Es sollen zwei Varianten der Zentralanlagen angeboten
werden.
Variante 1: Zentralbatterieanlage im UG mit je zwei
Unterstationen im 2. sowie 5. OG gemäß beiliegenden
Planunterlagen
Variante 2: Zentralbatterieanlage im UG ohne
Unterstationen
2.14 Brandschutz
Die Hauptleitungen und Durchbrüche in Brandschutzwänden
sind mit entsprechenden Brandschutzsystemen gemäß DIN
4102 zu schützen.
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Auflagen und
amtliche Bekanntmachungen wie z.B. "Richtlinien über
brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen"
zu beachten.
Der Bauleitung ist umgehend mitzuteilen, wenn zulässige
Brandlasten durch Leitungsanlagen überschritten werden.
Leistungen die durch nachträgliche Ausführung von
Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, können nicht
geltend gemacht werden.
Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. Bilder und
Verortung hierfür zu erstellen.
Für Brandmeldeanlagen werden nur VDS-zugelassene
Errichter bei der Vergabe berücksichtigt.
2.0 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Niederspannungsinstallationen, allgemein:
Dieser Titel umfaßt die Lieferung, Verlegung,
Befestigung, Montage und das betriebsfertige
Anschließen aller Geräte, Leitungsträger, Leitungen
sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten wie
Stemmarbeiten, Bohrungen, Schlitzen u.ä.
Auf Putz verlegte Kabel und Leitungen sind durch Rohr
zu schützen.
Wird in diesen Bereichen eine Vielzahl von Leitungen
und Kabeln nebeneinander verlegt, sind vorgenannte
Schutzrohre durch einen zweckentsprechenden gemeinsamen
Stahlblech- oder Kunststoffkanal zu ersetzen. Vor
Beginn der Arbeiten muß die jeweilige Art der
Ausführung mit der Fachbauleitung vereinbart sein.
Bei Nichtbeachtung entscheidet die Bauleitung über die
Ausführung. Nachbesserungen gehen in diesem Fall zu
Lasten des Auftragnehmers. Bei Wand- und
Deckendurchführungen ist in gleicher Weise zu
verfahren, soweit nicht Kabelrinnen als gemeinsame
Leitungsführung Verwendung finden.
Alle übrigen auf Putz verlegten Leitungen und Kabel
sind mittels offenen Rohrsystems (Kunststoffpanzerrohr)
zu installieren In Hohldecken und Hohlwänden
installierte Leitungen sind, falls vom Auftraggeber
nicht anders angegeben, wie auf Putz montierte
Leitungen in Bahnen zusammenzufassen und wie vor
beschrieben zu verlegen. Die Abzweigung zu den
Trennstellen, Schaltern, Steckdosen usw. hat
rechtwinkelig zur Leitungsbahn zu erfolgen.
Loses Verlegen von Kabeln und Leitungen auf
Deckenkonstruktionen sowie deren Befestigung an
vorhandenen Trageisen und Abhängevorrichtungen ist
nicht zulässig.
Alle in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen verlegten
Leitungen sind einwandfrei fachgerecht auszurichten zu
fixieren und nach Spannungsebenen zu trennen.
Die Leitungsführung hat ausschließlich waagrecht und
senkrecht zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets
parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes
zu verlegen.
Kreuzungen sind, insbesondere bei auf Putz verlegten
Leitungen, nicht zulässig.
Alle Einführungen in Abzweigdosen oder -kästen sind
fachgerecht zu verschließen oder zu verschrauben.
Bei der Kalkulation der Preise für Schalter und Dosen
sind die Leitungseinführungen und das Verklemmen
einzurechnen.
In jede Gerätedose und Abzweigdose ist ein
selbstklebendes Schild mit der Beschriftung des
Stromkreises anzubringen.
Es sind grundsätzlich Schalterdosen mit
Befestigungsschrauben für die einzubauenden Geräte zu
verwenden.
Vor der Abnahme durch die Bauleitung hat der
Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf
Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen
und die Messung zu protokollieren.
Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen zu hohe
Berührungsspannung sind grundsätzlich anzuwenden.
Alle der Berührungsgefahr ausgesetzten Teile der
Anlagen sind betriebssicher und VDEmäßig zu schützen.
Es darf nur Erdungsmaterial mit ausreichend
dimensionierten Querschnitten verwendet werden. Dazu
ist der jeweils größte mögliche Kurzschlussstrom zu
berücksichtigen.
Die Stromkreise sind entsprechend der tatsächlichen
Belastung gleichmäßig auf alle Leiter (L1, L2, L3)
aufzuteilen. Die gesamte Elektroinstallation soll,
(falls in den einzelnen Positionen nicht anders
beschrieben) in Unterputzausführung erfolgen. Rohre,
Kabel und Leitungen müssen eingeschlitzt
werden. Schlitze dürfen nach DIN 1053 nur durch Fräsen
hergestellt werden.
Die Leitungsführung ist grundsätzlich in waagrechter
oder senkrechter Anordnung auszuführen Unter
Berücksichtigung aller Umstände sind die für den
Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen.
Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen
verlegt, werden die Mehrlängen beim Aufmaß N I C H T
berücksichtigt.
Wenn Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu
verlegen sind, müssen die Leitungswege mit der
Bauleitung abgestimmt werden.
Verschnittlängen sind einzukalkulieren und werden N I C
H T besonders vergütet.
Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abwicklung der
Installationsarbeiten und zur Vermeidung von
Schwierigkeiten bei der Leitungsverlegung ist vor
Beginn der Arbeiten eine Besprechung zwischen allen am
Bau beteiligten Installationsfirmen durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat sich insbesondere über die
Leitungsführung und Stranganordnung der Heizung -
Klima- und Sanitär- Anlagen zu unterrichten.
Für die Geräteinstallation gilt, wenn in den Plänen
nicht anders angegeben:
Montagehöhe:
der Schalter 1,05 m ü.O.K.F.F.B.
der Steckdosen: 0,30 m ü.O.K.F.F.B.
der Herdanschlussdosen 0,20 m ü.O.K.F.F.B.
der Arbeitssteckdosen (Küche) 1,10 m ü.O.K.F.F.B.
Steckd. Dunstabzugshaube 2,20 m ü.O.K.F.F.B.
ü.O.K.F.F.B. = über Oberkante Fertigfußboden.
Unter-Putz-Installationsgeräte wie Taster und Schalter
sind als geräuscharme Flächenschalter eines Fabrikates
auszuführen, Steckdosen ebenso als Flächenprogramm.
Falls mehrere Schalter oder Steckdosen neben- oder
untereinander angeordnet sind, müssen Kombinationen
montiert werden.
Alle Abdeckplatten sind in den Gerätepreis mit
einzukalkulieren. Ebenso sind die anteiligen Rahmen
(1-, 2-, 3-, 4- fach) in den Gerätepreis mit
einzukalkulieren.
Sämtliche Installationsgeräte sind mit
Schraubbefestigung auszuführen. Ausschließlich mit
Krallen befestigte Geräte werden nicht abgenommen.
UP-Abzweigdosen sind mit Isolierstoffdeckel vorzusehen
und müssen ordnungsgemäß mit der fertig geputzten Wand
bündig gesetzt werden. Diese Dosen sind nur bei
absoluter Notwendigkeit einzusetzen.
Alle Wandauslässe sind mit entsprechenden
Wandauslassdosen zu versehen.
Die Installation ist grundsätzlich mit
Schalterklemmdosen und in winddichter Ausführung
auszuführen, bei Hohlwänden Hohlwandklemmdosen mit
Zugentlastung. Die Einbaudosen sind in den jeweiligen
Gerätepreis mit einzukalkulieren. In Räumen mit
Wandfliesen wie Bäder, Küchen, Nassräume etc. müssen
die Schalterdosen auf das Fugenkreuz gesetzt werden,
bei Sichtmauerwerk ist darauf zu achten, daß die
Schalterdosen auf Steinmitte zu setzten sind. Die zur
Feuchtrauminstallation gehörenden Schalter und
Steckdosen sind in rechteckiger Ausführung und ebenso
wie Abzweigdosen in Farbe Hellgrau zu liefern.
Bei Geräteanschlüssen schließen die Einheitspreise die
Lieferung der erforderlichen Einbau- und Abzweigdosen,
Befestigungs-, Klemm-, und sonstigem systembedingtem
Zubehör mit ein, ebenso das Anbringen von Deckenhaken
und Anschlußklemmen. Schleifen von Steckdosen und
Leuchten ohne Schalterklemmdosen oder Klemmabzweigdosen
ist nicht erlaubt.
Erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche in Mauerwerk
sind vom Errichter der Elektroanlage nach Rücksprache
mit der örtlichen Bauleitung auszuführen, ebenso die
benötigten Bohrungen.
Die Kosten sind anteilig in die Einheitspreise der
Leitungsverlegung einzurechnen.
Die Anlage ist so zu installieren, daß ein
einheitliches Drehfeld (Rechtsdrehfeld) für die
Gesamtanlage vorhanden ist und die Belastung
gleichmäßig auf alle Leiter (L1, L2, L3) verteilt ist.
Für das Bauobjekt dürfen nur einheitliche Materialien
(Schütze, Relais, Sicherungsautomaten etc.) d.h.
gleichen Fabrikats, Farbe etc. verwendet werden.
Die Beschaffung der Materialien muß unter
Berücksichtigung der baulichen Erfordernisse
rechtzeitig erfolgen.
Alle Massen, insbesondere Längen der Zu- und
Steigeleitungen sind V O R Bestellung am Bau zu prüfen
und evtl. Berichtigungen zu berücksichtigen.
Kabeltrassen:
Stark- und Schwachstromleitungen sind durch
serienmäßige Stege zu trennen.
Auf einen Füllfaktor von max. 70 % ist zu achten.
Kabelbühnen, Rinnen, Kabelleiter- und
Steigeleitersysteme sind, wenn nicht ausdrücklich
anders verlangt, in gelochter Ausführung zu liefern, um
eine ausreichende Luftumspülung der verlegten Kabel und
Leitungen zu gewährleisten.
Blechdicke mind. 1,0 mm, wenn erforderlich, mit
eingeprägten Sicken. Die aufgekanteten Seiten müssen
Kantenschutz besitzen, dasselbe gilt für die Bühnen-
und Hängestielenden.
Alle metallenen Bauteile der Verlegungssysteme sind in
feuerverzinkter Ausführung zu liefern, Schnittstellen
müssen gegen Korrosion mit Kaltverzinker nachbehandelt
werden.
Hilfskonstruktionen aus Profilstahl sind allseitig
ausreichend zu grundieren und, wenn erforderlich, zu
lackieren. Die Auflageflächen sind vor der Montage zu
streichen.
Sämtliche Befestigungsschrauben müssen gegen Korrosion
geschützt sein. Die Befestigungen sind für die voll
belegten Kabelbahnen auszulegen, es sind nur gebohrte
Stahlspreizdübel zu verwenden. Befestigungsabstände für
Kabelbahnen max. 1,5 m. Ausfädelungen aus Kabelbahnen
sind mit Gummitüllen oder gleichwertigem Schutz
vorzunehmen.
Hängestiele sind an der unteren Schnittkante mit
Kunststoff-Schutzkappen mit Farbton Signalgelb zur
Unfallverhütung auszustatten.
Bei horizontal verlegten Bühnen sind bei
Deckenbefestigung die Aufhängungen so anzubringen, daß
ein seitliches Einlegen möglich ist.
Die Belegung ist maximal bis zur Kantenhöhe zulässig.
Die Koordination mit den Firmen der anderen Gewerke
obliegt dem AN.
Alle metallischen Kabelträger sind untereinander
elektrisch leitend zu verbinden.
Die Kabelbahnen müssen mit Verbindungslaschen,
Schrauben M 6 x 12 und Kunststoffabdecklaschen
ausgeführt werden. Bei gleichzeitiger Verwendung von
Zahnscheiben gilt diese Ausführung als leitende
Verbindung (gem. Prüfung TÜV vom 11.06.1984).
Die Kabelbahnen und Steigetrassen. Kabelleiter- und
Steigeleitersysteme sind in den Potentialausgleich mit
einzubeziehen.
Bei Gebäudedehnungsfugen sind entsprechende Maßnahmen
zu treffen.
Eine saubere und übersichtliche Verlegung der Kabel und
Leitungen auf den Kabelbahnen unter Einhaltung der
Biegeradien ist vorgeschrieben, wenn erforderlich, hat
eine Befestigung mit Kunststoffbändern zu erfolgen.
Befestigungen mit Draht sind unzulässig.
An Raumeinführungen, Abzweigungen und entlang der
Trasse sind an den Holmen in Abständen von nicht mehr
als 10,0 m gravierte, weiße Bezeichnungsschilder aus
Kunststoff, mit mindestens 6 mm großen schwarzen
Zeichen, mit nichtrostenden Schrauben, einschließlich
der erforderlichen Bohr- und Schneidarbeiten,
anzubringen. Die Kosten sind im Einheitspreis
einzukalkulieren.
Beschriftung für:
Starkstromanlage (geteilt nach Spannungsebenen)
Fernmeldeanlage
HSLK-Technik
Die Belastungsfähigkeiten müssen bei einem Regelabstand
von 1,5 m 2000 N/m betragen.
Vor Montagebeginn hat der Auftragnehmer den
Trassenverlauf mit sämtlichen Technik-Gewerken zu
koordinieren und Zwangspunkte abzuklären. Bei größeren
Abweichungen gegenüber den Ausführungsplänen ist die
Genehmigung der Bauleitung einzuholen.
Für die Montage der Kabelträgersysteme sind Hängestiele
mit Auslegern bzw. bei Massivwänden, Wandausleger zu
verwenden. Die genaue Länge der Hängestiele oder die
Länge der Wandausleger muß vom Auftragnehmer unter
Berücksichtigung des Trassenverlaufs anderer Gewerke
bestimmt werden. Die Kabelbahnen müssen mind. alle 1,5
m befestigt werden. Der Befestigungspunkt ist auf die
systembedingte Baukonstruktion in Bezug auf die
Deckenabhängung, Wandmontage und Binderkonstruktion
abzustimmen.
Waagerechte Trassen
Haupttrassen: Stahlblech-Kabelrinnen
Kantenhöhe 60 mm
Breite nach Erfordernis
als geschlossenes System mit Verbindungslaschen,
galvanisch verzinkt
Senkrechte Trassen:
Leichte und schwere Ausführung für Wandbefestigung an
Mauerwerkswände. Perforierter
Seitenholme L-förmig 45 mm oder 75 mm Höhe, 2 mm dick,
mit eingeschraubten, nicht genieteten
C-Sprossen 27,5 x 16. Befestigung mittels Ankerwinkel
oder direkt mit Dübel.
Alle Sprossen müssen für die Kabelbefestigung mit
handelsüblichen Bügelschellen geeignet sein.
Beleuchtungsanlage:
Innenbeleuchtung:
Bei dem Projekt kommen nur Leuchten von
Markenfabrikanten zum Einsatz.
Dieser Titel umfasst die Lieferung und Montage der
Leuchten komplett.
In die Preise sind alle Klein- und
Befestigungsmaterialien und sonstiges systembedingtes
Zubehör mit einzukalkulieren.
Alle Leuchten müssen neben dem VDE-Zeichen das
F-Zeichen tragen und zur Montage an oder auf leicht
oder normal entflammbaren Baustoffen geeignet sein.
Es dürfen nur elektronische Vorschaltgeräte EVG
verwendet werden.
Wenn Starter vervendet werden müssen, dann dürfen
generell nur Sicherheits-Schnellstarter (DEOS- Starter)
verwendet werden.
Die angegebenen Schutzarten sind Mindestanforderungen.
Lampen bzw. Leuchtmittel sind stets, wenn auch nicht
extra ausgewiesen in den Leuchtenpreis
einzukalkulieren.
Von jeder Leuchte ist auf Anforderung ein Muster zu
beschaffen und der Bauleitung vorzulegen.
Erst nach Freigabe des Musters durch die Bauleitung
kann die Bestellung erfolgen.
Die Einheitspreise beinhalten:
Die Lieferung frei Baustelle und Lagerung in einem von
der Bauleitung zu bestimmenden Raum, einschl. aller für
die Montage und die betriebsfertige Funktion
erforderlichen Zubehörteile,
den Transport vom Lagerraum zum Montageort, die
betriebsfertige Montage einschl. elektrischem
Anschluss. Einsetzen des Leuchtmittels und
Funktionsprüfung, sowie die Lieferung des
erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterials.
Außenbeleuchtung:
Die Schaltung erfolgt über Bewegungsmelder /
Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr aus den
Verteilungen Allgemein, Sonst wie Innenbeleuchtung
Niederspannungsinstallationen, allgemein:
Die nachfolgenden Positionsbeschreibungen sind als fix
und fertige Leistungen inkl. der der erforderlichen
Montagehilfsgeräte anzubieten.
Die nachfolgenden Positionsbeschreibungen sind als fix
1. 1 Erdung- und Potentialausgleich
1. 1
Erdung- und Potentialausgleich
1. 2 Besonderer Überspannungsschutz
1. 2
Besonderer Überspannungsschutz
1. 3 Netzersatzanlage
1. 3
Netzersatzanlage
1. 4 PV-Anlage
1. 4
PV-Anlage
1. 5 Niederspannungsschaltanlagen
1. 5
Niederspannungsschaltanlagen
1. 6 Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 6
Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 7 Beleuchtungsanlage
1. 7
Beleuchtungsanlage
1. 8 Sonnenschutz
1. 8
Sonnenschutz
1. 9 Rauchabzugsanlagen
1. 9
Rauchabzugsanlagen
1.10 Sonstiges
1.10
Sonstiges
2 KG 450 Informations- und
Kommunikationstechnische Anlagen
2
KG 450 Informations- und
Kommunikationstechnische Anlagen
2. 1 Telekommunikationsanlage
2. 1
Telekommunikationsanlage
2. 2 Sprechanlage
2. 2
Sprechanlage
2. 3 Fluchttüren
2. 3
Fluchttüren
2. 4 Zutrittskontrollsystem
2. 4
Zutrittskontrollsystem
2. 5 Such und Signalanlagen
2. 5
Such und Signalanlagen
2. 6 KG 457 Datenübertragungsnetze
2. 6
KG 457 Datenübertragungsnetze
2. 7 Brandmeldeanlage
2. 7
Brandmeldeanlage
2. 8 SAA-Anlage
2. 8
SAA-Anlage
2. 9 BOS - Gebäudefunkanlage
2. 9
BOS - Gebäudefunkanlage
2.10 Mobile Gebäudefunkanlage
2.10
Mobile Gebäudefunkanlage
2.11 Sonstiges
2.11
Sonstiges