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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. VORBEMERKUNGEN 1. Vorbemerkungen zur Ausschreibung
1.1 Allgemeine Projektbeschreibung
Auf dem Werksgelände der John Deere Werke Mannheim entsteht eine neue Logistikhalle zur Erweiterung der bestehenden Lager- und Materialbereitstellungsflächen. Das Gebäude wird zwischen den bestehenden Produktions- und Logistikgebäuden errichtet und dient als zentrale Schnittstelle für die Lagerung, Sequenzierung und Bereitstellung von Materialien innerhalb des Werks.Die Halle ist als eingeschossiger Logistikbau mit einer Nutzfläche von rund 2.500 m² konzipiert und orientiert sich hinsichtlich ihrer Gebäudehöhe und Gestaltung an der vorhandenen Werksbebauung. Das Raumprogramm umfasst großzügige Lager- und Umschlagsflächen, technische Betriebsräume sowie Sozial- und Sanitärbereiche für die Mitarbeitenden. Ergänzt wird das Gebäude durch mehrere Lade- und Andockstationen für den Warentransport sowie überdachte Anliefer- und Verbindungsbereiche zu angrenzenden Bestandsgebäuden.
1. VORBEMERKUNGEN
2. ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.1 Allgemein
2.1.1 Vertragsleistungen
Alle in dieser Ausschreibung enthaltenen Leistungen gelten als fix und fertige Arbeiten, die unter
Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen herzustellen, zu liefern und einzubauen sind, einschließlich aller Nebenleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
2.1.2 Angebotsabgabe
Das Angebot wird ohne Beisein des Bieters geöffnet.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist von 16 Wochen an sein Angebot gebunden
2.1.3 Rückgabe der Unterlagen
Falls eine Angebotsabgabe nicht möglich ist, wird darum gebeten, die ausschreibende Stelle darüber zu Informieren.
2.1.3 Originalfassung
Die ausgefüllten und unterschriebenen Ausschreibungsunterlagen sind in der Originalfassung
im pdf-Format abzugeben. Weiterhin sind der ausschreibenden Stelle die Angebote zur Auswertung in entsprechenden AVA-Systemen in einem der folgenden Formate zu übergeben: .d84, .p84, .x84.
2.1.4 Nachunternehmer
Sollte der AN Leistungen an Nachunternehmer übertragen, so wird darauf hingewiesen, dass die Nachunternehmer der Zustimmung des AG bedürfen und dass stets der AN für die übertragenen Leistungen voll verantwortlich ist, insbesondere bzgl. Ausführung, Haftung und Gewährleistung.
2.1.5 Rückfragen/Planeinsicht
Für Fragen stehen zur Verfügung:
Herr Thomas-Oefner
Tel: 06232-2981700
2.2. Allgemeine Vertragsbedingungen
2.2.1 Auftragserteilung
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.2 Angebot
Der Wortlaut des vom AG/Planer verfassten Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der AN, dass das Angebot, ebenso wie die Abgabe von Sondervorschlägen und Zeichnungen, kostenlos und unverbindlich für den AG erfolgt ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind vollständig auszufüllen. Änderungen, Zusätze oder Streichungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Sie führen zu Ausschluss des Angebotes.
Der Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn er vom AG schriftlich erteilt und vom AN bestätigt ist. Mündliche
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Sollte der Bieter einen Sondervorschlag zur Ausführung anbieten, hat er folgende ergänzende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
- Beschreibung, Details und Konstruktionszeichnungen, aus denen alle Einzelheiten des Sondervorschlags
eindeutig und prüfbar zu erkennen ist.
- Prüfbare Massenermittlungen
- Genaue Leistungsbeschreibung der veränderten Einzelpositionen mit Einheits- und Gesamtpreis
Der Bieter verpflichtet sich ferner, mit Vorlage eines Sondervorschlages alle Kosten zu übernehmen, die durch eine evtl. erforderlich werdende Überarbeitung der Entwurfs und der Ausführungsplanung, einschließlich der Fachingenieurplanung für alle Installationsgewerke entstehen. Dabei sind die vom AG bereits beauftragten Fachingenieure einzusetzen. Durch die für den Sondervorschlag evtl. erforderlichen Umplanungen darf der Baubeginn und der Fertigstellungstermin nicht verzögert werden.
Für die Beurteilung von Sondervorschlägen ist nicht allein ein evtl. Preisvorteil, sondern auch die Nutzbarkeit, Installierbarkeit, Flexibilität, Variabilität und insbesondere die Gestaltung des Bauwerks entscheidend.
Der AN ist verpflichtet, vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau zu überprüfen und sich
durch Einsicht in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen über die Durchführung der Leistungen Klarheit zu verschaffen Dabei ist die Einhaltung der technischen und baurechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Nachforderungen aus Unkenntnis dieser Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Der AN versichert ausdrücklich, das Leistungsverzeichnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft zu haben und bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass die zu Verfügung gestellten Unterlagen den Bauvorgang, die Bauausführung und die Termine so vollständig erläutern, wie dies zur Abgabe eines zweifelsfreien Angebotes erforderlich ist. Auf sich widersprechende Forderungen in den Ausschreibungsunterlagen hat der AN hinzuweisen.
2.2.3 Ausführung
Der AN hat die ihm für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen zu überprüfen und
Unstimmigkeiten unverzüglich, d.h. vor Beginn evtl. eigener Planungen bzw. vor der Ausführung der
Bauleistungen der Bauleitung des AG unter Nennung evtl. Mehr- bzw. Mindermassen schriftlich anzuzeigen. Der AN übernimmt die volle Verantwortung auch für die daraus ableitbaren Folgen in der Ausführung, wenn vorhandene Bedenken nicht rechtzeitig und schriftlich angemeldet und begründet wurden.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich mit dem Vermerk -"zur Ausführung freigegeben"- gekennzeichnet sind. Die vom AN zu erstellenden Ausführungsunterlagen und
Werkstattzeichnungen sind mind. in 2-facher Fertigung beim AG zur Prüfung einzureichen. Der AN erhält eine
Ausfertigung mit evtl. Korrektureintragungen zurück. Hat diese Ausfertigung noch keinen Genehmigungsvermerk, so sind nach Einarbeitung der Korrekturen die
Unterlagen erneut 2-fach beim AG zur Genehmigung einzureichen. Die Unterlagen sind dem AG so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser Zeit genug hat, die Prüfung vorzunehmen, ohne dass vereinbarte Termine gefährdet werden.
Die Prüfung erstreckt sich auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen und Erfüllung der funktionalen, technischen und gestalterischen Belange des AG. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Maßkontrolle, die bautechnische Richtigkeit und die Einhaltung der anerkannten Regeln der
Bautechnik. Die Haftung und Gewährleistung dafür bleibt beim AN.
Mit der Vorlage der Ausführungsunterlagen bestätigt der AN, dass er die baulichen Voraussetzungen überprüft, und bei der Festlegung aller Detailanschlüsse die Maßtoleranzen am Rohbau berücksichtigt hat.
Werden Leistungen verlangt oder erforderlich, die nicht im Auftrag bzw. im Umfang der Leistungsbeschreibung enthalten sind, so muss ein Vergütungsanspruch vor Begin der Arbeiten schriftlich gemeldet, angeboten undvom AG schriftlich beauftragt sein; andernfalls hat der
AN seinen Vergütungsanspruch verwirkt . Aus der Anmeldung von Nachtragsansprüchen allein kann
kein Vergütungsanspruch abgeleitet werden, d.h. das Widerspruchsrecht des AG bleibt bestehen. Außerdem hat der AN evtl. neue Termine, die sich aus einer beauftragten Zusatzleistung ergeben in ihren
Auswirkungen detailliert zu benennen. Der AN ist nicht berechtigt, die Durchführung von angemessenen Nachtrags- oder Zusatzarbeiten zu verweigern.
2.2.4 Preise
Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise. Vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe bis zu endgültigen Fertigstellung der Arbeiten eintretende Lohn- und Materialpreis-Erhöhungen werden in keinem Fall vergütet.
Bei nachträglich bestellten Leistungen gelten bei Positionsgleichheit die Preise des ursprünglichen Angebotes, andernfalls ist ein Nachtragsangebot nachweislich auf der Kalkulationsbasis des Hauptangebotes zu erstellen.
Der vereinbarte Nachlass umfaßt alle Nachträge und Regiearbeiten.
Die Einheitspreise enthalten Kosten für:
- Hygienebedingte Coronaschutzmaßnahmen
- Die gesamte Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Absperrungen mit Aufbau, Abbau und
Abtransport, sofern sie nicht im Titel "Baustelleneinrichtung" erfasst ist. Die einkalkulierten Kosten für die Baustelleneinrichtung ändern sich auch dann nicht, wenn durch Mehrmassen oder zusätzliche Leistungen die Auftragssumme sich erhöht und dadurch eine längere Bauzeit als ursprünglich vorgesehen eintritt.
- Die Vorhaltung sämtlicher, für die Ausführung benötigter Geräte, sofern sie nicht im Titel Baustelleneinrichtung erfasst sind.
- Der Geräteeinsatz ist vom AN bzgl. Der Art und Größe so zu wählen, dass eine wirtschaftliche, reibungslose
Durchführung des Bauvorhabens im Rahmen des geforderten Leistungsumfangs und der dafür vorgegebenen Arbeitszeit garantiert ist. Der AG kann den Einsatz bestimmter Einrichtungen und Spezialanlagen verlangen oder auch untersagen, sofern eine derartige Maßnahme im Rahmen
seines allgemeinen Werksbetriebes erforderlich erscheint.
- Das Aufstellen, Unterhalten und Abbauen aller benötigten Arbeits- und Schutzgerüste für die eigene Leistung, sofern sie nicht im Titel Baustelleneinrichtung erfasst sind. Für die Standsicherheit aller Hilfsbauwerke, wie Rüstungen, Leergerüste, etc. ist der statische Nachweis zu erbringen.
- Die Anschlüsse und Zuleitungen für Bauwasser und Baustrom von der Entnahme bis zur Verwendungsstelle. Aus möglichen Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten in der Versorgung können jedoch keine Schadenersatzansprüche erhoben werden.
- Die Ableitung des Oberflächen- und Tagwassers, sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Schäden einschl. solcher durch Naturgewalten.
- Die arbeitstägliche Reinigung der Baustelle. Sämtliches Verpackungsmaterial und Bauabfälle sind täglich abends von der Baustelle zu entfernen. Die Baustelle ist besenrein zu hinterlassen. Für staubverursachende Arbeiten ist ein Staubsauger mit Filter vorzuhalten und zu verwenden.
- Koordination und Abstimmung von Schweißarbeiten. Schweißarbeiten sind mit der örtlichen Bauleitungabzustimmen, bzw. 2 Tage vorher anzuzeigen. Empfindliche Oberflächen sind vor Beschädigungen zu schützen.
- Die Lieferung und sachgemäße Lagerung des für die Ausführung der Leistung benötigten Materials.
- Die fachgerechte Ausführung sämtlicher Arbeiten, die im LV ausgeschrieben sind.
- Die Herstellung der Unterlagen des AN die zur Erbringung und Durchführung seiner Leistung erforderlich sind.
- Sollten sich die ausgeführten Mengen einer Leistung, die unter einem Einheitspreis zusammengefasst sind, während der Bauzeit durch Änderungen oder aus sonstigen Gründen erhöhen oder vermindern, erfolgt hierdurch in Abänderung der VOB bei Abweichungen bis zu 50% keine Änderung des bei Auftragserteilung vereinbarten Einheitspreises.
Wird durch Massenminderung oder Massenmehrung in den Einzelpositionen die beauftragte Gesamtsumme um mehr oder weniger als 30% unter- bzw. überschritten kann hieraus keine Anpassung des kalkulierten
Gemeinkostendeckungsbeitrages abgeleitet werden.
Der AG behält sich außerdem vor, die Arbeiten in verschiedenen Losen zu vergeben, sowie einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen. Die berechtigt den AN in keiner Weise zu Ersatzforderungen.
2.2.5 entfällt
2.2.6 Gewährleistung und Haftung
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.7 Ausführungsfristen
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.8 Vertragserfüllungsbürgschaft
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.9 Zahlungsziel
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.10 Zahlungsbedingungen
gemäß Verhandlungsprotkoll
2.2.11 Berufsgenossenschaft
Der AN ist Mitglied der Berufsgenossenschaft:
'.................................................'
Mitgliedsnummer:
'.................................................'
Während der Vertragsdauer hat der AN jede Änderung in der Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem AG unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen des AG hat der AN jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft und die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber vorzulegen, dass der AN der Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist.
2.2.12 Zusammenarbeit mit anderen am Bau Beteiligten
Der AN verpflichtet sich zu einer terminlich und arbeitstechnisch abgestimmten Zusammenarbeit mit allen beteiligten Firmen, damit Nacharbeiten Dritter keine Beeinträchtigung der Termine, Preise, Lagerhaltung,
Personaldisposition usw. hervorrufen. Koten, Messpunkte usw. sind zu sichern, andernfalls muss bei Beseitigung und Beschädigung zu Lasten des AN neu eingemessen werden.
2.2.13 Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet tägliche Bautagebuch zu führen. Die Berichte sind wöchentlich, spätestens am Montag der Folgewoche beim AG einzureichen
2.2.14 Stundenlohnarbeiten
gem. Verhandlungsprotkoll
2.2.15 Stoffprüfung
Auf Aufforderung des AG sind besondere Gütenachweise und Prüfberichte kostenlos für das zur Verwendung
vorgesehene Material vorzulegen.
Alle Materialien müssen bauaufsichtlich zugelassen sein. Proben und Muster müssen auf Verlangen kostenlos vorgelegt werden.
2.2.16 Geheimhaltung
Ausführungsunterlagen und Fotos von der Ausführung, sowie deren Weitergabe an Dritte bzw deren Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.
2.2.17 Abnahme
gem. Verhandlungsprotkoll
2.2.18 Ungültigkeit von Vertragsbedingungen
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.19 Gerichtsstand
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.20 Erklärung des Bieters
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.21 Abrechnung
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.22 Vollmachtstellung der Bauleitung
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.23 Lieferbedingungen
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
2.2.24 Nebenkosten
Festlegung erfolgt bei Vertragsabschluss Peter Gross und NU
Datum: '..........................................'
Unterschrift: '...................................'
2. ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3.1 Baustelleneinrichtung
Die auf der Baustelle vorhandenen Flächen für die Baustelleneinrichtung sind beschränkt und können nur
mit Genehmigung des AG zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb des Gebäudes werden keine Flächen für
Materiallager oder den Aufenthalt von Arbeitskräften zur Verfügung gestellt. Baustelleneinrichtungsflächen
außerhalb des Gebäudes sind mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Lagerbedingungen und Diebstahlsicherung hat der AN selbst zu sorgen. Aus einer evtl. entfernteren Lage der Lagerplätze können keine Nachforderungen abgeleitet werden. Die zugeteilten Flächen hat der AN auf seine Kosten herzurichten.
3.2 Zwischenreinigung, Baustellensauberhaltung
Grundsätzlich ist der AG verpflichtet Bauschutt eigenverantwortlich, ohne Kosten für den AG, zu entsorgen.
Zwischenreinigungen der Baustelle müssen in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Gewerketeile von Dritten sind gegen Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen bzw. sauber zu halten oder zu reinigen, so dass die Gewerketeile keinen wertmindernden Schaden erleiden.
Kommt der AN dieser Verpflichtung nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung und angemessener Frist nicht nach, wird die Bauereinigung von einem Reinigungsunternehmen durchgeführt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
3.3 Baustellenräumung
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle zu räumen und die beanspruchten Lager-, Arbeits- und Randflächen sind gereinigt der Bauleitung zu übergeben.
3.4 Erstreinigung
Die Erstreinigung der eigenen Leistung vor Übergabe an den Bauherren ist eine Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung und ist im Angebot zu berücksichtigen,
3.5 Bauüberwachung
Die örtliche Bauüberwachung obliegt dem AG bzw. seinem Beauftragten. Anordnung Dritter dürfen nicht befolgt werden.
3.6 AN - Bauleitung
Der AN ist dazu verpflichtet, einen eigenen deutschsprachigen Fachbauleiter zu stellen und diesen vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Ein Wechsel des Bauleiters bedarf der Zustimmung des AG.
3.7 Schutzeinrichtungen
Der AN stellt und unterhält alle für seine Arbeiten erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3.5m.
3.8 Baustellenversorgung
Baustrom und Bauwasser werden an zentraler Stelle vom Bauherren zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zum Arbeitsplatz auf der Baustelle muss vom AN verlegt werden. Für die Stromversorgung werden vom
Rohbauunternehmer Baustellenverteiler in den einzelnen Stockwerken aufgestellt, die dem AG zur Verfügung stehen. Besondere Stromanschlüsse für Großgeräte sind dem AG vor Auftragserteilung mitzuteilen. Aus evtl. Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten in der Versorgung können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
3.9 Beleuchtung der Baustelle
Die Arbeitsplatzbeleuchtung außerhalb der allgemeinen Baustellenbeleuchtung als Sicherheitsbeleuchtung hat der AN zu erstellen.
3.10 Baustellensicherung
Zur Sicherung der Baustelle und der Bauarbeiten hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung dieser Maßnahme dem AG erwachsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen in diesem Zusammenhang erhobenen Ansprüchen in vollem Umfang freizustellen. Eine eigene Sicherungspflicht des AG besteht nicht. Die Bewachung der Baustelle ist Sache des AN. Für abhanden gekommene Materialien und Geräte übernimmt der AG keine Haftung.
3.11 Öffnungen
Das Schließen von Brandschutztechnischen Durchführungen ist eine Nebenleistung der Brandschutzarbeiten und wird nicht zusätzlich vergütet.
3.12 Schadenshaftung
gem. Verhandlungsprotkoll
3.13 Emissionsbegrenzung
Bei der Durchführung von Leistungen sind geeignete Schutzmaßnahmen gegen Staub-, Lärm- und Geruchsbelästigungen für die angrenzenden Bereiche zu treffen.
3.14 Umsetzen von Baustelleneinrichtung und
Materiallagern
Sollte aus betriebs- oder bauablauftechnischen Gründen ein Umsetzen von Materiallagern, Geräte- oder Mannschaftscontainern u.ä. notwendig sein, so hat dieses nach Aufforderung durch die Bauleitung unverzüglich und ohne Kosten für den AG zu erfolgen.
3.15 Baubesprechungen
Der AN ist verplfichtet während der Arbeitsvorbereitung und der Ausführung einmal Wöchentlich an den Baubesprechungen des AG teilzunhemen.
3.16 Baustellenabgrenzung
Die Baustellenabgrenzung (Bauzaun, etc.) wird durch den AG gestellt.
3.17 Behinderungen
Behindert der AN andere Unternehmen durch gelagerte Baumaterialien, Geräte oder sonstige Hilfsmittel, so hat er diese unverzüglich umzulagern. Kosten und Gefahr trägt der AN, sofern die betroffene Lagerfläche nicht in der vorgesehenen Zeit freigeräumt wird.
3.18 Meterrisse
Vom AG werden Meterrisse Innen und Außen am Gebäude angebracht, die als Bezugshöhen herangezogen werden müssen. Zusätzliche Vermessungsarbeiten für die eigene Leistung schuldet der AN.
3.19 Schutzpflichten
Eigene Materialien, lagernd oder eingebaut, sind bis zur Abnahme oder Inbetriebnahme durch den AN vor Beschmutzung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
Die vorhergehenden Besonderen Vertragsbedingungen wurden gelesen und anerkannt.
Datum: '..........................................'
Unterschrift: '...................................'
3. ZUSÄTZLICHE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 4.1 Vorschriften:
Die Leistungen werden entsprechend den DIN-Vorschriften, sowie den nachfolgenden technischen Regeln ausgeführt.
Bauteile Komponenten
DIN 24163-1 Ventilatoren mdash; Leistungsmessung, Normkennlinien
DIN EN 14986 Konstruktion von Ventilatoren für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
DIN 4794-3 Ortsfeste Warmlufterzeuger mdash; Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit Wärmeaustauscher, Anforderungen, Prüfung
DIN 4794-7 Ortsfeste Warmlufterzeuger mdash; Gasbefeuerte Warmlufterzeuger ohne Wärmeaustauscher, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung
DIN EN 13842 Ölbefeuerte Warmlufterzeuger mdash; Ortsfest und ortsbeweglich für die Raumheizung
DIN EN 779 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik mdash; Bestimmung der Filterleistung
DIN EN 1822 Schwebstofffilter (HEPA und ULPA)
DIN EN 1505 Lüftung von Gebäuden mdash; Luftleitungen und Formstücke aus Blech mit Rechteckquerschnitt mdash; Maße
DIN EN 1506 Lüftung von Gebäuden mdash; Luftleitungen und Formstücke aus Blech mit rundem Querschnitt mdash; Maße
DIN EN 12237 Lüftung von Gebäuden mdash; Luftleitungen mdash; Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen mit rundem Querschnitt aus Blech
DIN EN 13180 Lüftung von Gebäuden mdash; Luftleitungen mdash; Maße und mechanische Anforderungen für flexible Luftleitungen
DIN 4740-1 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) mdash; Berechnung der Mindestwanddicken
DIN 4740-2 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Lüftungsleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) mdash; Formstücke für Rohre, Bögen mdash; Mindestwanddicken
DIN 4740-5 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Lüftungsleitungen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) mdash; Kanäle unversteift mdash; Mindestwanddicken
DIN 4741-1 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Rohre aus Polypropylen (PP) mdash; Berechnung der Mindestwanddicken
DIN 4741-2 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Lüftungsleitungen aus Polypropylen (PP), Typ 1 mdash; Formstücke für Rohre, Bögen mdash; Mindestwanddicken
DIN 4741-5 Raumlufttechnische Anlagen mdash; Lüftungsleitungen aus Polypropylen (PP), Typ 1 mdash; Kanäle unversteift mdash; Mindestwanddicken
DIN EN 60051 Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und ihr Zubehör mdash; Messgeräte mit Skalenanzeige
DIN 8960 Kältemittel mdash; Anforderungen und Kurzzeichen
DIN EN 1736 Kälteanlagen und Wärmepumpen mdash; Flexible Rohrleitungsteile, Schwingungsabsorber, Kompensatoren und Nichtmetall-Schläuche mdash; Anforderungen, Konstruktion und Einbau
DIN EN 14705 Wärmeaustauscher mdash; Verfahren zur Messung und Bewertung der wärmetechnischen Leistungskenndaten von Nasskühltürmen
DIN 8901 Kälteanlangen und Wärmepumpen mdash; Schutz von Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser mdash; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und Prüfung
DIN EN 255-3 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern mdash; Heizen mdash; Teil 3: Prüfungen und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwasser
DIN EN 14511 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern für die Raumbeheizung und Kühlung
VDI 2071 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen
DIN 1946-4 Raumlufttechnik mdash; Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens
DIN 1946-6 Raumlufttechnik mdash; Teil 6: Lüftung von Wohnungen mdash; Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung
DIN 1946-7 Raumlufttechnik mdash; Teil 7: Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien
DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen mdash; Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
DIN V 4701-12 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand mdash; Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung
DIN 8960 Kältemittel mdash; Anforderungen und Kurzzeichen
DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mdash; Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren
DIN 18910-1 Wärmeschutz geschlossener Ställe mdash; Wärmedämmung und Lüftung mdash; Teil 1: Planungs- und Berechnungsgrundlagen für geschlossene zwangsbelüftete Ställe
DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden, Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung
DIN EN 255-3 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern mdash; Heizen mdash; Teil 3: Prüfungen und Anforderungen an die Kennzeichnung von Geräten zum Erwärmen von Brauchwasser
DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen mdash; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen mdash; Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien
DIN EN 378-2 Kälteanlagen und Wärmepumpen mdash; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen mdash; Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
DIN EN 378-3 Kälteanlagen und Wärmepumpen mdash; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen mdash; Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
DIN EN 378-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen mdash; Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen mdash; Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
DIN EN 12792 Lüftung von Gebäuden mdash; Symbole, Terminologie und graphische Symbole
DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden mdash; Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
DIN EN 12831 Heizsysteme in Gebäuden mdash; Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast mdash; Nationaler Anhang NA
DIN EN 16798 Energetische Bewertung von Gebäuden - Lüftung von Gebäuden
DIN EN 14511 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern für die Raumheizung und -kühlung
PAS 1027 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand mdash; Ergänzung zur DIN 4701-12 Blatt 1
DIN EN 16282 - 1 bis 8 Einrichtungen in gew. Küchen
VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen
VDI 2053 Raumlufttechnische Anlagen für Garagen
VDI 2071 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen
VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume (VDI-Kühllastregeln)
VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen
VDI 2082 Raumlufttechnik für Verkaufsstätten
VDI 2083 Blatt 1 Reinraumtechnik mdash; Partikelreinheitsklassen der Luft
VDI 2083 Blatt 4.1 Reinraumtechnik mdash; Planung, Bau und ErstInbetrieb-nahme von Reinräumen
VDI 2083 Blatt 5.1 Reinraumtechnik mdash; Betrieb von Reinräumen
VDI 2087 Luftleitungssysteme mdash; Bemessungsgrundlagen
VDI 3803 Blatt 1 Raumlufttechnik mdash; Zentrale Raumlufttechnische Anlagen mdash; Bauliche und technische Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln)
VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
DIN EN 14336 Heizungsanlagen in Gebäuden-Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN 4754 Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern-alle Teile
DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden-Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN EN 15316 Wärmeverteilungssysteme für die Raumheizung-alle Teile
DIN EN 60051 Direkt wirkende anzeigende elektrische Messgeräte und ihr Zubehör mdash; Messgeräte mit Skalenanzeige
DIN EN 14705 Wärmeaustauscher mdash; Verfahren zur Messung und Bewertung der wärmetechnischen Leistungskenndaten von Nasskühltürmen
DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen mdash; Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
DIN V 4701-12 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand mdash; Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung
VDI 2036 Technische Regeln Gebäudetechnische Anlagen mit Fernwärme
VDI 2050 Blatt 1 Anforderungen an Technikzentralen - Technische Grundlagen für Planung und Ausführung
VDI 2050 Blatt 2 Heizzentralen - Freistehende Heizzentralen - Technische Grundsätze für Planung und Ausführung
VDI 2050 Blatt 5 Raumlufttechnik, Geräteanforderungen - Wärmerückgewinnungssysteme (VDI-Lüftungsregeln)
VDI 3809 Blatt 1 Abnahme gebäudetechnischer Anlagen - Heizungstechnik
DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden, Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung
mdash; Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden mdash; Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
DIN EN 12831 Heizsysteme in Gebäuden mdash; Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast mdash; Nationaler Anhang NA
PAS 1027 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand mdash; Ergänzung zur DIN 4701-12 Blatt 1
GEG Gebäudeenergiegesetz 2020
Dämmarbeiten DIN 4140
Schallschutz im Hochbau, VDI 2566 und DIN 4109
Unfallverhütungsvorschriften
Landesbauordnung
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten
DIN 55928 Korrosionsschutz
4.2 Allg. technische Vorbemerkungen
4.2.1 KOMPLETTE AUFTRAGSABWICKLUNG
Dem AN obliegt die komplette Auftragsabwicklung für die Baumassnahme. Dies beinhaltet die Gestellung und Vorhaltung eines verantwortlichen und entscheidungsbefugten Projektleiters auf der Baustelle sowie einer Bauleitung, bestehend aus Ingenieur/Techniker für die Dauer des Bauvorhabens.
AUFGABE DER BAULEITUNG
Koordinierung der auszuführenden Arbeiten mit den anderen Ausführungsgewerken.
Bauüberwachung.
Detailausarbeitungen und Abstimmung von Problemlösungen während der Bauzeit.
Angaben für Bau und Statik.
Erstellung und Überwachung von Terminplänen.
Führung von Bautagebüchern.
Koordination des Bauablaufs mit dem Bauherrn und anderen Beteiligten.
Durchführen von Zwischenabnahmen während der Installationsphase.
Soweit erforderlich, Einholung von Genehmigungen bzw. Erstellen von Unterlagen zur Genehmigung.
Teilnahme an den wöchentlichen Bausitzungen, einschl. allen erforderlichen Nebenkosten sowie Reisekosten.
4.2.2 MONTAGEPLANUNG
Dem AN obliegt die komplette Montageplanung. Diese wird nicht gesondert vergütet.
Die Montageplanung und Revisionsplnaung ist in BIM Lot350 ASBuild vorzunehmen
4.2.3 KOORDINATION DER PLÄNE
Der AN hat seine Pläne mit allen anderen beteiligten Gewerken zu koordinieren, ggf. unter Mitarbeit des AG.
Der AN bestätigt schriftlich auf dem Montageplan, dass seine Montageplanung nicht von den koordinierten Ausführungsplänen abweicht. Bei Abweichungen jeglicher Art oder festgestellten Kollisionspunkten, ist der AG schriftlich zu informieren. Änderungen und Abweichungen sind auf dem Montageplan mit einer Änderungswolke durch den AN zu kennzeichnen.
4.2.4 DIE AUSFÜHRUNGSFREIGABE
durch einen Sichtvermerk des AG bzw. dessen Beauftragten berührt nicht die Verantwortlichkeit des AN.
Es dürfen nur Leistungen nach freigegebenen Plänen ausgeführt werden.
4.2.5 FUNKTIONSPRÜFUNG MSR-TECHNIK
Diese Leistung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat seine Anlagen mit der bauseitigen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR-Technik) abzustimmen (Pflichtenheft). Es ist hierzu eine Funktionsprüfung mit Protokoll durchzuführen, auch wenn er den MSR-Technikauftrag nicht ausgeführt hat bzw. nicht ausführt. Alle Datenpunkte sind 1:1 zu prüfen.
4.2.6 ZUSAMMENSTELLUNG DER ELEKTROANSCHLUSSWERTE
Diese Leistung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen zu erstellen und sie dem Gewerk Elektrotechnik spätestens 4 Wochen nach Beauftragung zu übergeben:
1.Grundrisspläne mit Eintragungen und Bezeichnungen der von ihm zu liefernden Stromverbraucher und Position des Anschlusses am Verbraucher
2.Zusammenstellung der elektrischen Daten der Geräte
3.Schaltpläne der Verbraucher
4.Empfehlungen zur Ausführung
Mit zu berücksichtigen ist auch die komplette Koordination mit den tangierenden Elektro- und MSR-Gewerken während der Bauzeit.
4.2.7 KOORDINATION DER REGELUNG
Diese Leistung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vom Anlagenersteller sind als Vorbereitung für die Planung der MSR-Anlagen, sofern diese nicht im vorliegenden Leistungsumfang enthalten sind, und deren Koordination, folgende Leistungen zu erbringen:
-Erstellung von Funktionsplänen (Schemata) mit allen Regelungskomponenten
-Angabe aller notwendigen Daten wie Volumenströme, Druckverluste, Widerstände, Leistungs-Spannungsund Stromwerte, Nennweiten usw.
-Übernahme Adressen und Bezeichnungen die vom MSR-Ersteller vorgegeben werden
-Erstellen von Funktionsdiagrammen, Kennlinien von Ventilatoren und Pumpen,
-Beschreibung der Betriebsweisen, Funktionen, Verknüpfungen
-Sicherheitsüberlegungen
-Gerätepläne mit allen technischen Daten
-Abstimmungsgespräche mit allen beteiligten Planern
-Bei genehmigungspflichtigen Anlagen Durchsprache und Abstimmung mit den zuständigen Prüforganisationen (TÜV, VdS, GAA,usw.) nach Absprache mit dem AG.
4.2.8 TECHNISCHE BERECHNUNGEN
Kopien aller technischen Berechnungen sind dem AG zur Verfügung zu stellen.
Für tragende Elemente (z.B. Befestigungen) ist der statische Nachweis zu erbringen.
4.2.9 MONTAGE
Die Montage erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und den am Bau beteiligten Firmen.
Bei der Bemessung der Anlagenteile sind die vorhandenen Bauöffnungen und Transportmöglichkeiten zu beachten.
4.2.10 BAUSTELLE
Der AN hat sich über alle Gegebenheiten der Baustelle, wie Befahrbarkeit, Transportmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten usw. zu informieren.
4.2.11 GERÜSTE
Vom AN sind alle Arbeits-, Schutz- und fahrbare Gerüste und Leitern im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen insbesondere Unfallverhütungs Vorschriften UVV zu stellen.
4.2.12 BEFESTIGUNGEN
Für Befestigungen in Decken und Wänden dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Metalldübel verwendet werden. Die Art der Befestigung ist mit dem Statiker abzustimmen. Die ingenieurmäßige Bearbeitung, worüber prüffähige Unterlagen vorzulegen sind, ist Sache des AN.
4.2.13 INBETRIEBNAHME, PROBEBETRIEB, ABNAHME
Der Termin der Inbetriebnahme ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Während des Probebetriebes ist das Bedienungspersonal des AG einzuweisen. Nach der Einregulierung und den Funktionsprüfungen mit Messungen, ist die Fertigstellung der Anlagen an die örtliche Bauleitung zu melden, hierbei sind die Messprotokolle vorzulegen und der Abnahmetermin zu vereinbaren. Die Inbetriebnahmen werden jeweils je Anlage gesondert vergütet. Betriebszustände, die witterungsbedingt am Abnahmetermin nicht zu prüfen sind, müssen zum gegebenen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies ist im Einheitspreis Inbetriebnahme einzukalkulieren.
4.2.14 INBETRIEBNAHME MSR
Ist in Zusammenarbeit mit dem Ersteller der MSR ein erhöhter Inbetriebnahmeaufwand erforderlich, wird dieser gesondert vergütet. Der Nachweis hat durch den AN zu erfolgen.
4.2.15 REVISIONSUNTERLAGEN
Der AN hat die Revisionsunterlagen entsprechend dem Ausführungsstand anzufertigen und spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Abnahme zu übergeben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen wird gesondert vergütet.
4.3.Technische Vorschriften Lärmschutz
4.3.1. KÖRPERSCHALL
Schwingungssysteme (Ventilatoren, Pumpen, Kältemaschinen, usw.) sind so aufzustellen, daß eine
Körperschallübertragung auf das Gebäude ausgeschlossen ist. Dazu sind in der Regel zwei Isolierstufen notwendig:
1. Stufe: unmittelbar unterhalb des Aggregates Schwingungsisolator, ausgelegt auf eine
Resonanzfrequenz < 1/3 der kleinsten Erregerfrequenz
2. Stufe: Sylomer- oder Mafund-Zwischenlage, ausgelegt für die von Stufe 1 nicht absorbierten hohen
Frequenzen. Größenfestlegung nach stat. Erfordernissen
4.3.2. KANÄLE UND ROHRE
Aufhängungen und Befestigungen sind schalldämmend entsprechend den Anforderungsklassen auszuführen. Anforderungsklassen:
<1> ohne Anforderungen
Beispiel: einfache Hallen, mech. Fertigung, Lager
<2> normale Anforderungen
Beispiel: Hallenanbau
<3> erhöhte Anforderungen
Beispiel: Bürogebäude, Sozialgebäude, besondere
Fertigungen, EDV-Räume
<4> besonders hohe Anforderungen
Beispiel: Arztstationen, Halbleiterfertigung,
besondere Labors und Fertigungen
Bei dem vorliegenden Arbeitsumfang ist die
Anforderungsklasse <3> zu berücksichtigen.
Befestigungen sind teilweise in Rippendecken, seitliches Dübeln in die Rippen, Bereich neutrale Faser, bzw. nach Angaben Statik.
4.4 Elektrotechnische Vorschriften
Potentialausgleich:
Die Sicherstellung und verantwortliche Ausführung des Potentialausgleichs für das vorliegende Gewerk liegt bei der ausführenden Firma (AN).
In den Potentialausgleich einzubeziehen sind alle leitenden Rohrleitungen, Kanäle, Metallteile und Metallkonstruktionen, etc. Alle Verbindungen von Lüftungskanälen, Flanschverbindungen etc. sind dauerhaft elektr. leitend auszuführen z.B. mit Zahnscheiben und Federring.
Die erforderlichen Aufwendungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Nichtleitende Einbauten etc. werden durch geeignete Mittel, z.B. Überbrückungsbänder, überbrückt.
Die Ausführung von
- Überbrückungsbändern sowie der
- Anschluß des Gewerks an den Potentialausgleich
erfolgt bauseits und ist im Gewerk Elektroinstallationen
vorgesehen.
Antriebsmotoren:
Bei Drehstrom-Asynchron-Motoren mit Kurzschlußläufer ist nur die Ausführung nach DIN- und IEC-Vorschriften zugelassen.
Netzspannung: 3 x 400/230 V, 50 Hz
Energieeffizienzklasse: IE3
Schaltart: Motoren über 5,0 kW sind für Stern-Dreieck-Anlauf auszulegen.
Schutzart: IP 44 nach DIN 40 050, wenn nicht ausdrücklich in der Ausschreibung anders angegeben.
Motor-Schutz: Für Motoren über 1,5 kW sind grundsätzlich je Phase und je Wicklungssystem ein Kaltleiterfühler (Thermistor) nach DIN 44 081 einzubauen. Abweichungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
FU-Betrieb: alle Motoren müssen grundsätzlich für Betrieb mit Frequenzumformer (FU) geeignet sein. Bei Betrieb mit FU müssen die geforderten Leistungswerte bei einer Frequenz <= 50 Hz erreicht werden.
4.5. Technische Vorschriften Lüftungsanlagen
4.5.1. KANÄLE
Alle Kanäle sind strömungsgünstig zu gestalten, (z.B. durch Einbau von Leitblechen) um Druckverluste und Luftgeräusche zu minimieren. Kanalbogen sind mit Innenradius (min.100 mm) auszuführen. Kanäle und Formstücke sind so zu versteifen, daß beim Betrieb Schwingungen oder Verformungen vermieden werden.
4.5.2 DURCHFÜHRUNGEN
Bei normalen Wand- und Deckendurchführungen sind die Kanäle ohne Verbindung zum Mauerwerk oder Putz anzuordnen und mit unbrennbaren Dämmstoffen zu umkleiden. Durchführungen durch Brandabschnitte erhalten Feuerschutzklappen. Gewerkeübergreifende Arbeiten werden in einer Schnittstellenliste vereinbart.
4.5.3 OBERFLÄCHENSCHUTZ
Schnittstellen und Verbindungsstücke, sowie Befestigungsteile sind mit einem Oberflächenschutzanstrich zu vesehen, sofern sie nicht verzinkt sind.
4.5.4 BEFESTIGUNGEN
Bauseits werden in der Regel keine Ankerschienen oder andere Befestigungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Anlagenteile dürfen nur an tragenden Bauteilen befestigt werden An Stahlkonstruktionen darf nur mittels Klammern angeschlossen werden, andere Anschlußarten bedürfen einer besonderen Genehmigung. Vor der Montage ist die Befestigungsart mit dem zuständigen Statiker abzustimmen. Befestigungsstoffe müssen den Bestimmungen des Baulichen Brandschutzes entsprechen.
4.5.5 MONTAGEÖFFNUNGEN
Die in den Plänen vogesehenen Montageöffnungen sind sorgfältig zu überprüfen. Notwendige Korrekturen sind dem AG sofort mitzuteilen.
4.5.6 AUFMAß
entfällt -> Pauschale
4.5.7 VENTILATOREN
Es sind Ventilatoren mit einem Mindestwirkungsgrad von 75 % zu verwenden. Die Lager sind für eine Mindestlebensdauer von 50 000 Betriebsstunden auszulegen.
4.5.8 LUFTERHITZER/KÜHLER
Es dürfen nur (falls im LV nicht anders festgelegt) Wärmetauscher in Kupfer-/Alu-Ausführung, Lamellenabstand eingebaut werden.
Auslegungstemperatur für Kühler: 40 °C Außentemperatur
4.5.9 BEZEICHNUNGEN
Alle Geräte und Anlagenbestandteile sind mit Schildern mit Angabe der Funktion und Leistungsdaten gut sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. An Kanälen sind Richtungspfeile mit Angabe der Luftart (z.B. Außenluft) anzubringen.
4.5.10 JALOUSIEKLAPPEN
Es dürfen nur luftdicht schließende Jalousieklappen (nach DIN 1946) verwendet werden.
4.5.11 LEISTUNGSSCHILDER
an Aggregaten müssen mindestens folgende Daten enthalten:
Ventilatoren:
Volumenstrom (m3/h)
Pressung,stat.,dyn. (Pa)
Kraftbedarf (kW)
Drehzahl (1/min)
Temperatur des Med. (Grd C)
Lufterhitzer:
Wärmeleistung (kW)
Heizmedium
Vorlauf/Rücklauftemp (Grd C)
Heizfläche (m2)
Betriebsdruck (bar)
Wasserwiderstand (Pa)
Lufteintritt (Grd C)
Luftaustritt (Grd C)
Luftwiderstand (mbar)
Luftkühler:
Sinngemäß wie Lufterhitzer
Wärmerückgewinner:
Volumenstrom Zuluft (m3/h)
Volumenstrom Abluft (m3/h)
Luftwiderstand (Pa)
Wirkungsgrad (%)
Rückgewinn (kW)
4.5.12 GEWÄHRLEISTUNG
Gemäß Verhandlungsprotkoll
4.5.13 GARANTIEWERTE
Volumenstrom +/- 5 %
Wärmetauscherleistung +/- 5 %
Antriebsleistung +/- 5 %
Raumtemperaturen +/- 1 K
Relative Feuchte +/- 5 %
Max. Luftgeschwindigkeit gemäß Diagramm und Festlegung nach DIN 1946 Blatt 2.
4.6 Hygienische Anforderungen an RLT Anlagen (VDI 6022)
Für alle Komponenten der lüftungstechnischen Anlagen sind die Forderungen der VDI 6022 einzuhalten. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Diese müssen vor der Ausführung freigegeben werden.
Die Einhaltung der Forderungen sowie die vereinbarten Abweichungen sind zu dokumentieren. Das entsprechende Formblatt ist dem Planer vorzulegen und in die Revisionsunterlagen einzufügen. Für die Einhaltung der Hygieneforderungen während Bau und Montage der Anlagen ist der Lieferant allein voll verantwortlich.
Vor der Inbetriebnahme ist die Hygiene-Erstinspektion durchzuführen. Diese ist vom AN (Lieferant) nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu veranlassen und wird durchgeführt von einer neutralen zugelassenen Stelle, oder vom AN, falls dieser über entsprechend ausgebildetes Personal verfügt.
An der Inspektion nimmt die Bauleitung und/oder der Hygienebeauftragte des Nutzers teil. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Diese Leistung wird gesondert vergütet.
4.7 Leistungs- und Garantiewertüberprüfung
Die im vorliegenden LV beschriebenen Anlagen werden nach Fertigstellung einer sorgfältigen Leistungs- und Garantiewertüberprüfung unterzogen. Als Sollwerte sind die in der nachfolgenden Auflistung vertraglich festgelegten Werte zugrunde zu legen, bzw. deren genehmigte Korrekturwerte, die sich aufgrund von Planungsänderungen ergeben haben. Es wird vorausgesetzt, daß die ausführende Firma (AN) alle vorgeschriebenen Einregulierungsmessungen bereits durchgeführt hat, bevor die Meldung der Fertigstellung an die Bauleitung erfolgt. Die Leistungs- und Garantiewert-Messungen mit Protokollierung werden vom AN und AG gemeinsam vorgenommen.
Dazu sind vom AN folgende Vorbereitungen zu treffen:
Lieferung der:
- Einmeßprotokolle
- Auflistung der Leistungsdaten und Sollwerte
- Arbeitsspezifische Kennlinien der eingebauten Aggregate
Bereitstellung von:
- sachkundigem Hilfspersonal
- Meßgeräte nach Absprache mit dem AG.
Durchführung der Messungen:
1. Be-und Entlüftungs,-Klimaanlagen
- DIN EN 12599 Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter lüftungstechnischer Anlagen
- VDI 2076 Leistungsmessung an Wärmetauschern
- VDI 2080 Messverfahren und Messgeräte für RLT-Anlagen
- Messung von Volumenstrom, Temperaturdifferenzen (Luft- und Medienseitig) und Druckverlusten an allen Gerätekomponenten
- Elektrische Leistungsaufnahme
- Volumentröme, Temperaturdifferenzen, Druckverluste im Kanalnetz und an den Auslässen
2. Kälteanlagen und Wärmepumpen
- Messung von Volumenströmen, Temperaturdifferenzen und Druckverlusten in allen Kreisläufen (Einbau von Meßtaschen durch den AN nach Absprache mit dem AG)
- Elektrische Leistungsaufnahme
3. Druckluftverdichter
- Messung von Volumenströmen, Temperaturdifferenzen und Druckverlusten in den Luft-und Wasserkreisläufen
- Elektrische Leistungsaufnahme
4. Wärmeerzeugungsanlagen
- Messung der abgegebenen Wärmemenge, Wassermenge, Temperaturdifferenz
- Messung der Brennstoffmenge
- Elektrische Leistungsaufnahme
5. Pumpenanlagen, Ventilatorenanlagen
- Messung von Volumenstrom und Druckdifferenz (Einbau von Meßtaschen durch den AN nach Absprache mit dem AG)
- Elektrische Leistungsaufnahme Die Kosten für die Vorbereitungen, die Messungen und die Bereitstellung des Personals werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die EP einzukalkulieren.
4.9 Technische Vorschriften Installationsarbeiten.
Aussparungen, Durchbrüche:
Mit dem Rohbau werden bereits die wichtigsten Aussparungen vorgesehen. Eventuell noch fehlende Durchbrüche werden bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers angefertigt. Aussparungen und Wandschlitze bei Unterputzinstallationen sind Sache des Auftragnehmers, sie sind in die entsprechenden Einheitspreise mit einzurechnen.
Befestigungen:
Sofern nicht Aufhängung am Tragwerk vorgesehen ist, dürfen an Decken oder Wänden nur bauaufsichtlich zugelassene Metalldübel verwendet werden. Vor der Montage ist die Befestigungsart mit dem zuständigen Statiker abzustimmen. Die ingenieurmäßige Bearbeitung der Befestigung ist Sache des Auftragnehmers. Befestigungsstoffe müssen den Bestimmungen des baulichen Brandschutzes entsprechen.
Durchführungen:
Durchführungen an Brandabschnitten sind mit der örtlichen Bauleitung zu klären.
Lüftungs- / Klimageräte
für die Lüftungs-/Klimageräte müssen Fabrikate mit der Qualität der folgenden Fabrikate angeboten werden.
- Trox
angebotenes Fabrikat: '....................'angebotener Typ: '....................'
4. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
5. ABRECHNUNSBEDINGUNGEN, LÖHNE UND ZUSCHLÄGE 5.1 Abrechnungsbedingungen
gem. Verhandlungsprotkoll
5. ABRECHNUNSBEDINGUNGEN, LÖHNE UND ZUSCHLÄGE
6. TERMINE Rahmentermine werden im Zuge der Verhandlung festgelegt.
Zwischentermine werden gemeinsam zwischen AN und AG erarbeitet und gelten als Verbindlich.
6. TERMINE
01 JDMA
01
JDMA
01.01 KGR 410 Abwasse-, Wasser-, Gasanlagen
01.01
KGR 410 Abwasse-, Wasser-, Gasanlagen
01.02 420_Wärmeversorgungsanlagen
01.02
420_Wärmeversorgungsanlagen
01.03 KG 431 Raumlufttechnische Anlagen
01.03
KG 431 Raumlufttechnische Anlagen
01.04 KG 400 Diverse
01.04
KG 400 Diverse