Schlosserarbeiten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - ZUSÄTZLICHE  VERTRAGSBEDINGUNGEN ------------------------------------------------------------------------ 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1   Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE  VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZVB.         Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher    Vertragsbestandteil. 1.2   Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des  Auftragnehmers. 1.3   Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der    Baustelle und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen         der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmitteln,         die zur Erstellung der Leistung notwendig sind. 1.4   Sind im Leistungsbeschrieb Markennahmen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat. 1.5   Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der         preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig         beinhalten.         Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der         Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt.    Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden,         jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Besteht die Gefahr, daß der Auftragsnehmer mit seiner         Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von         Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür         erfolgt nicht. 1.6   Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur einwandfreien und fristgemäßen         Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke         und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, daß er die Angebots- unterlagen  als vollständig und ausreichend ansieht. 1.7   Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich      rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen,         daß mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen         Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.         Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang  des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen      fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen. 1.8   Das Angebot wird ausschließlich dann geprüft, wenn auch Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. 1.9   Sämtliche Preise sind Nettopreise. 1.10  Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos. 1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen. Die Beauftragung ist nicht an das billigste  Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet. 2. BESONDERE HINWEISE Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen:       - DIN 1055  Lastannahmen für Bauten       - DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen       - DIN 4108  Wärmeschutz im Hochbau       - DIN 4109  Schallschutz im Hochbau       - DIN 4420  Arbeits- und Schutzgerüste       - DIN 18195 Bauwerksabdichtungen       - DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung       - DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke       - DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen. Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigenen Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet. 3. ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungsvorschriften der VOB, Teil C, in der jeweils bei Vertragsabschluß  gültigen Fassung. 4. STUNDENLOHNSÄTZE      Meister         /Std.  ..........      Techniker   /Std.  ..........         Lehrling im 3. Lehrjahr  /Std.  ..........         Lehrling im 2. Lehrjahr   /Std.  ..........      Lehrling im 1. Lehrjahr   /Std.  ..........      Vorarbeiter   /Std.  ..........         Facharbeiter   /Std.  ..........      Fachwerker   /Std.  ..........         Helfer   /Std.  .......... 5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme. Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme. Hat der AN die Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise hinsichtlich der Fertigstellung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung bzw. des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Der AG ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 10% der jeweils begründeten Abschlagszahlung und 5% der begründeten Schlusszahlung  als  Sicherheit einzubehalten. Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft ist möglich. Abweichend von § 13 Absatz 4 Nr.1 VOB/B  beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche 5 Jahre und 3 Monate. 6. SONSTIGES 6.1   Freistellungsbescheinigung         Der Bieter hat eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen.         Soweit dies nicht schon bei der Angebotsabgabe geschehen ist, hat der Bieter unverzüglich         nach Vertragsabschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen  Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung  unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der Bieter verpflichtet sich,         jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die Freistellungs-         bescheinigung dem AG unverzüglich anzuzeigen.         Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung         widerrufen oder zurückgenommen, ist der AG berechtigt, die zu entrichtende Steuer vom         Werklohn einzubehalten. 6.2   Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die Berufsgenossenschaft         Der Bieter erklärt, dass er allen Verpflichtungen zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes uneingeschränkt nachkommt. Insbesondere versichert der Bieter, das Mindestentgelt an seine Mitarbeiter und die Beiträge an die Sozialkassen (SOKA-BAU usw.) nach den einschlägigen Tarifverträgen zu zahlen und darauf zu achten, dass diese Verpflichtungen auch die von ihm gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B zulässigerweise beauftragten Nachunternehmer erfüllen. Der Bieter stellt den AG von etwaigen Ansprüchen von Behörden, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften, berufsständigen Vereinigungen und Verbänden frei, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Bieters oder der von diesem beauftragten Nachunternehmer nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gegenüber dem AG geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 AÜG.         Der Bieter versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft in der Vergangenheit eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird.         Der Bieter ist verpflichtet, dem AG mit jeder Abschlagsrechnung, sowie mit der Schlussrechnung         jeweils         - eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherungen über die           Erfüllung der Zahlungspflichten zum gesamten Sozialversicherungsbeitrag und einen         - Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur           Unfallversicherung einzureichen.         Stellt der Bieter die vorgenannten Unterlagen dem AG nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist der AG berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn         in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des AG durch Sozialversicherungsträgern und / oder Berufsgenossenschaften entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgelegt werden.         Kommt der Bieter den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und dem Bieter nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.         Der Bieter erteilt dem AG nach Vertragsabschluß eine Vollmacht zur Einholung von Auskünften und insbesondere Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der SOKA-Bau und für den NU zuständigen Berufsgenossenschaft. 6.3   Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit         Der Bieter trägt sowohl bei dem Einsatz eigener Mitarbeiter, wie auch bei dem gemäß § 4 Abs.         8 VOB/B zulässigen Einsatz von Nachunternehmern die volle Verantwortung in rechtlicher und         wirtschaftlicher Hinsicht, dass bei der Baumaßnahme keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden         und keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen         Beschäftigung geleistet wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche Arbeitskräfte, auch         eventueller Nachunternehmer über sämtliche behördlichen Genehmigungen verfügen und         entsprechend versichert sind und keine Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der         Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorliegen. Der Bieter hat dies dem AG auf Verlangen         nachzuweisen. Sollte der Bieter gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstoßen, ist der AG         vorbehaltlich weitergehender Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der         betreffenden Verpflichtungen mit Kündigungsandrohung zu setzen und ihm nach fruchtlosem         Fristablauf den Vertrag zu kündigen.         Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden         sie Vertragsbestandteil. Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt. ..................................................         .................................................... Ort, Datum                                          Unterschrift/Stempel
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
Leistungsabgrenzung Schlosserarbeiten In den nachfolgenden Positionen sind folgende Leistungen zu berücksichtigen und einzurechnen, auch wenn diese dort nicht ausdrücklich beschrieben sind: -Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten und Räumen) sind in die Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - Die Kosten für alle Arten von Gerüsten, unabhängig der Raumhöhen, die für die Schlosserarbeiten benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Geschosshöhen betragen im Erdgeschoss 4,17 m und in allen weiteren, oberen Geschossen 3,45 m, gemessen von Oberkante Rohfußboden bis Unterkante Rohdecke - Alle Stahlteile sowie deren Unterkonstruktionen und Befestigungen sind vom Auftragnehmer statisch zu dimensionieren, die angegebenen Maße, Profildimensionen und dgl. sind nur circa Maße und geben lediglich die Größenordnung an. - Der Auftragnehmer hat die technische Bearbeitung (Montage,- Werkstatt- und Detailpläne) und ergänzende, prüffähige statische Nachweise zu erbringen - Die Statik und Werkplanung seitens des Auftragnehmers ist vor Beginn der Ausführung, mit genügend zeitlichem Vorlauf, an den Auftragnehmer zu übergeben und vor der Materialbestellung freigeben zu lassen. - Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Profilen oder Befestigungen erforderlich sein, so sind diese mit den Architekten detailliert abzustimmen. Der statische Nachweise ist in diesen Fällen an den Tragwerksplaner und Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe mit genügend zeitlichem Vorlauf einzureichen. - Einmessen und Nivellieren der Leistungen ab den vorgegebenen Messpunkten bzw. Achsen - Sämtliche Anschlussbleche, Bohrungen, Schweißungen, Kleinteile, Zwischenlagen und Befestigungsmittel, etc., die für die Verbindung, Montage und Befestigung der Stahlbauteile erforderlich sind. - Sämtliche Dübelbefestigungen entsprechend den statischen Anforderungen, es dürfen nur Dübelsysteme mit Zulassung verwendet werden - Sämtliche verdeckt liegenden, tragenden Bauteile müssen in Edelstahl ausgeführt werden - Ausführung der Schlosserarbeiten im Innenbereich aus grundiertem Stahl (Mindestdicke der Grundierung 40 mm, bzw. 20 mm bei anschließender Farbbeschichtung) bzw. Feuerverzinkung oder Edelstahl im Außenbereich (Mindestdicke der Verzinkung 80 mm) nach Angabe das AG - Übergänge zwischen feuerverzinkten und grundierten Konstruktionen sind nach der Montage mit einer geeigneten Korrosionsschutzbeschichtung zu versehen - alle Befestigungsmittel dauerhaft rostgeschützt - eventuelle Beschädigungen der Oberfläche und / oder Beschichtungen fachgerecht beseitigen - alle erforderlichen Vergussarbeiten hohlraumfrei mit schwundfreiem Material - Schweißarbeiten nur mit Befähigungsnachweis für Schweißarbeiten im Hochbau nach DIN EN 1090 (Schweißnachweis) - Alle Bauteile sind vorzufertigen und zu montieren. Baustellenschweißungen nur in unvermeidbaren Sonderfällen. Baustellenschweißungen einschließlich Schutz von umgebenden Konstruktionen vor Funkenflug, nach Erfordernis Brandwache. - Grundierung in einer Schichtstärke von mindestens 20 µm - Schweißnähte verschliffen in malerfertiger Ausführung - Bögen von Rohrkonstruktionen sind mit durchgehend eingeschweißten Bogenstücken herzustellen, die Schweißstellen sauber, malerfertig zu verschleifen und der benachbarten Oberfläche anzupassen - planmäßige Überhöhungen - Isolierung von Kontaktflächen bei möglicher Kontaktkorrosion - dauerelastische Versiegelung sämtlicher Anschlussfugen zu angrenzenden Bauteilen, inkl. Fugenhinterfüllung wo technisch notwendig - Bohrtiefenbegrenzung in Bodenplatten auf 10 cm - Eine Technische Dokumentation ist mit der Fertigstellung in elektronischer Form im PDF-Format durch den AN zu übergeben. Die Kosten für diese Dokumentation sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Folgende Inhalte/Struktur sind zwingend:                Inhaltsverzeichnis                Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung aller verwendeten Stoffe                Nachweisdokumente zur erfolgreichen LEED-Zertifizierung                Nachweis CE-Kennzeichnung                Leistungserklärungen                Konformitätserklärungen                Fachunternehmererklärung                Datenblätter aller verwendeten Stoffe und Materialien                Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
Leistungsabgrenzung Schlosserarbeiten
LEED-Zertifizierung Die Vorgaben und Anforderungen an die angestrebte Zertifizierung LEED Green Building Core und Shell Platin sind zwingend zu berücksichtigen und entsprechend zu dokumentieren. Die Kosten hierfür sind in die Leistungspositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die vom AN dafür aufzubringenden Nachweise sind dem AG in ausreichender Anzahl, mindestens 1 x digital und 2 x in Druckform, zu übergeben. Alle dafür notwendigen Kriterien, Nachweisoptionen und Anforderungen können aus den nachfolgend genannten Vertragsunterlagen entnommen werden, die dieser Ausschreibung beigefügt sind: LEED PflichtheftLEED LV-Vorbemerkungen
LEED-Zertifizierung
01 Schlosserarbeiten
01
Schlosserarbeiten
01.01 Treppenhaus - Treppengeländer und freier Edelstahlhandlauf
01.01
Treppenhaus - Treppengeländer und freier Edelstahlhandlauf
01.02 Stahltreppe mit Podest in RLT Zentrale 1.UG als Wangen-Systemtreppe
01.02
Stahltreppe mit Podest in RLT Zentrale 1.UG als Wangen-Systemtreppe
01.03 Leibungs-/Sturzanschlussprofile Aufzugstüren
01.03
Leibungs-/Sturzanschlussprofile Aufzugstüren
01.04 Absturzsicherung Doppelparker
01.04
Absturzsicherung Doppelparker
01.05 Wetterschutzgitter in Lüftungsschächte in Außenwandöffnungen
01.05
Wetterschutzgitter in Lüftungsschächte in Außenwandöffnungen
01.06 Edelstahlwinkel für Anschlag Pflasterbelag zu Doppelparker
01.06
Edelstahlwinkel für Anschlag Pflasterbelag zu Doppelparker
01.07 Edelstahlwinkel Abschluss Bodenplatte Fahrradraum zum TG Pflaster hin
01.07
Edelstahlwinkel Abschluss Bodenplatte Fahrradraum zum TG Pflaster hin
01.08 Geländer mit Streckmetallfüllung für Dachterrassen
01.08
Geländer mit Streckmetallfüllung für Dachterrassen
Hinweise nachfolgende Positionen Gitterroste Für Gitterrostkonstruktionen, die als Einzelmaß nicht zu fertigen sind, ist es dem Bieter vorbehalten, die Teilung und damit die Einzelgrößen der Roste, unter Berücksichtigung der Lage der Unterkonstruktion, festzulegen. Geänderte Gitterrostgrößen sind vor der Materialbestellung mit den Architekten und Tragwerksplanern abzustimmen und von diesen genehmigen zu lassen.
Hinweise nachfolgende Positionen Gitterroste
01.09 Gitterroste auf Lüftungsschächten - Außenbereich
01.09
Gitterroste auf Lüftungsschächten - Außenbereich
01.10 Gitterroste - Innenbereich
01.10
Gitterroste - Innenbereich
01.11 Fahrradständer in TG
01.11
Fahrradständer in TG

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