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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
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1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des
Auftragnehmers.
1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der
Baustelle und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen der
Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur
Erstellung der Leistung notwendig sind.
1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennahmen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend, Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat.
1.5 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der
Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt.
Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils
einschlägigen Tarifbestimmungen.
Besteht die Gefahr, daß der Auftragsnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug
gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, daß er über die zur einwandfreien und fristgemäßen
Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke
und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, daß er die Angebotsunterlagenals vollständig und ausreichend ansieht.
1.7 Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich
rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, daß
mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen
Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist.
Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen
fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen.
1.8 Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn auch die nachfolgenden Stundenlohnsätze,
Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
1.9 Sämtliche Preise sind Nettopreise.
1.10 Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos.
1.11 Der AG erteilt den Zuschlag schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der Zuschlag ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet.
2. BESONDERE HINWEISE
Es gelten die VOB, Teil B und C in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Insbesondere wird auf folgende Normen verwiesen:
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
- DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke
- DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten
- DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18340 Trockenbauarbeiten
- DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
- DIN 18360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
- DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen.
Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen zu lassen.
Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung seiner Leistung eventuelle Vorleistungen anderer eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle Bedenken sind noch vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig schriftlich vorzubringen.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert.
Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muß kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in dem bauseits aufgestellten Schuttcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet.
3. ABRECHNUNGS-HINWEISE
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Aussagen gemacht sind, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB, Teil C, in der jeweils neuesten gültigen Fassung.
4. STUNDENLOHNSÄTZE
Meister €/Std. ..........
Techniker €/Std. ..........
Lehrling im 3. Lehrjahr €/Std. ..........
Lehrling im 2. Lehrjahr €/Std. ..........
Lehrling im 1. Lehrjahr €/Std. ..........
Vorarbeiter €/Std. ..........
Facharbeiter €/Std. ..........
Fachwerker €/Std. ..........
Helfer €/Std. ..........
5. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme.
Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme.
Auszahlung der Abschlagszahlung nach Darstellung des Leistungsstandes zu 90% der IST-Leistungssumme.
Schlußzahlungen erfolgen erst nach mängelfreier Schlußabnahme zu 95% der IST-Leistungssumme. Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Abrechnungssumme. Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft möglich.
Die Gewährleistung richtet sich nach VOB/B § 13; die Gewährleistungsfrist beträgt jedoch 5 Jahre.
Vertragsstrafe 0,1% je Werktag, auch auf Zwischentermine, max. 5% der Gesamt-Auftragssumme.
6. SONSTIGES
Der Auftragnehmer versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicher-
ungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft stets eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird. Er weist seine Mitarbeiter auf die Verpflichtung zum Mitführen eines amtlichen Ausweisdokomentes hin (Personalausweis oder Reisepaß).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber erstmals innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss diese Vertrages und danach zusammen mit jeder Abschlagsrechnung sowie mit der Schlussrechnung jeweils
-eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG;
-eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts über die Erfüllung der Steuerpflicht nach dem
Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe;
-eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherung über die
Erfüllung der Zahlungspflichten zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag;
-einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur
Unfallversicherung einzureichen.
Reicht der Auftragnehmer die vorgenannten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Steuerbehörden entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kammerbezirks, in dem die Werkleistung erbracht wird, festgelegt werden.
Der Auftragnehmer sichert zu, seinerseits nur Subunternehmer einzusetzen, die sich ihm gegenüber zu rechtskonformem Verhalten verpflichtet haben.
Diese allgemeinen Vorbemerkungen sind vom Bieter zu unterschreiben. Bei Auftragserteilung werden sie Vertragsbestandteil. Bei fehlender Unterschrift wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Ort, Datum Stempel, Unterschrift
ZTV
Kalkulations- und Abrechungshinweise Kalkulations- und Abrechungshinweise
Kalkulations- und Abrechungshinweise
Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten und Räumen) sind in die Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.Die Kosten für alle Arten von Gerüsten, unabhängig der Raumhöhen, die für die Hohlraum-/Doppelbodenarbeiten benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Geschosshöhen betragen im Erdgeschoss 4,17 m und in allen weiteren, oberen Geschossen 3,45 m, gemessen von Oberkante Rohfußboden bis Unterkante Rohdecke Notwendige Abstimmungen mit den TGA-Gewerken, in Zusammenarbeit mit der Bauleitung des AG (z. B. zur Festlegung von Ausparungen, Bohrungen, Durchführungen, Einbau von UP-Ständern u. dgl.) sind jederzeit auf Anfrage zu führen. Der damit verbundene Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht extra vergütet.Die LV-Positionen gelten auch für alle Kleinmengen. Für Kleinmengen wird ausdrücklich keine Zusatzvergütung geleistet.Bemusterungen auf Wunsch des AG (Fotos von Referenzobjekten, Technische Herstellerdokumente und kleine Handmuster) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und vor Beginn der Ausführung vorzulegen.Eine Technische Dokumentation ist mit der Fertigstellung in elektronischer Form im PDF-Format durch den AN zu übergeben. Die Kosten für diese Dokumentation sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Folgende Inhalte/Struktur sind zwingend: Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung aller verwendeten Stoffe
Nachweisdokumente zur erfolgreichen LEED-Zertifizierung
Nachweis CE-Kennzeichnung
Leistungserklärungen
Konformitätserklärungen
Fachunternehmererklärung
Datenblätter aller verwendeten Stoffe und Materialien
Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen
Kalkulations- und Abrechungshinweise
LEED-Zertifizierung Die Vorgaben und Anforderungen an die angestrebte Zertifizierung LEED Green Building Core und Shell Platin sind zwingend zu berücksichtigen und entsprechend zu dokumentieren. Die Kosten hierfür sind in die Leistungspositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die vom AN dafür aufzubringenden Nachweise sind dem AG in ausreichender Anzahl, mindestens 1 x digital und 2 x in Druckform, zu übergeben.
Alle dafür notwendigen Kriterien, Nachweisoptionen und Anforderungen können aus den nachfolgend genannten Vertragsunterlagen entnommen werden, die dieser Ausschreibung beigefügt sind:
LEED PflichtheftLEED LV-Vorbemerkungen
LEED-Zertifizierung
01 Untergrundvorbereitungen
01
Untergrundvorbereitungen
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
02 Hohlbodensystem
02
Hohlbodensystem
02.01 Lindner Nasshohlboden CAVOPEX (3 kN)
02.01
Lindner Nasshohlboden CAVOPEX (3 kN)
03 Doppelbodensystem
03
Doppelbodensystem
03.01 Lindner NORTEC U 36 ST (5 kN)
03.01
Lindner NORTEC U 36 ST (5 kN)