Elektroinstallation (BT2)
Little Loop Frankfurt - BT2 Neubau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation Allgemein + Kita Projekt:   Neubau Wohnbebauung + Kita WeLiveTower    Lyoner Str. 14, 60528 Frankfurt/M. Bauherr:   I Live MAG Frankfurt am Main GmbH Elektroplanung und Ausschreibung:   K. Dörflinger    Gesellschaft für Elektroplanung mbH & Co. KG    Bahnhofstraße 1, 56370 Allendorf    Telefon: 06486/778-0 * Fax: 06486 778-88 Angebotssumme   EUR ...................................................... netto + 19 % Mehrwertsteuer   EUR ......................................................  netto Angebotssumme   EUR ...................................................... brutto    =================================== ................................................, den ...................................................... Selbstauskunft Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie (z. B. Monteure)? ........................................................................ .......................................................... ........................................................................ ......................................................... ........................................................................ ......................................................... 2. Haben Sie schon technisch gleichwertige Bauvorhaben abgewickelt?     Wenn ja, bitte Referenzen! ........................................................................ ......................................................... ........................................................................ ......................................................... ........................................................................ ......................................................... 3. Sind Sie im Handelsregister eingetragen? ........................................................................ ......................................................... ........................................................................ ......................................................... 4. Sind Sie in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen? ........................................................................ .......................................................... 5. Nennen Sie uns bitte Ihre Mitgliedsnummer in der Berufsgenossenschaft! ........................................................................ .......................................................... ........................................................................ .......................................................... Firmenstempel: Elektroinstallation - DIN 18 382 - DIN 18 384 (VOB - Teil C) (Starkstrom, Schwachstrom und Blitzschutzanlagen) 1.   Projekt- und Ausführungsunterlagen 1.1   Der Auftragnehmer erhält einen Satz ingenieurmäßiger Ausführungszeichnungen zur Erstellung der Werk- und Montagepläne. 1.2   Für alle Verteilungsanlagen einschließlich Steuertableaus müssen von Auftragnehmer noch ergänzende, maßhaltige Montagezeichnungen erstellt werden. Diese Zeichnungen sind zur Prüfung und Freigabe der Ausführung rechtzeitig vorzulegen (siehe auch 3.3). 1.3   Genehmigungsverfahren und TÜV-Vorlagen sind mit dem planenden Ingenieur abzustimmen und soweit vollverantwortlich durchzuführen, wie sie zur termingerechten Ausführung und betriebsmäßigen Übergabe erforderlich sind. Dies betrifft auch ebenso die Anträge zur Stromversorgung des Gebäudes. 2.   Maßnahmen zur Ausführung 2.1   Der Auftragnehmer hat die Bauleitung rechtzeitig auf Vorarbeiten aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen Gesamtablauf notwendig sind. Hierzu gehört auch die vollständige Überprüfung der planmäßigen Aussparungen und der bestehenden Bauangaben. 2.2   Der Auftragnehmer hat die Bauleitung auf Fremdleistungen und Folgearbeiten frühzeitig hinzuweisen, z. B. die rechtzeitige Montage von Geräten aus anderen Gewerken, die in die Elektroinstallation einbezogen werden müssen. 2.3   Der Ablauf der Montage, die Leitungseinführungen und die Verwendung von Durchbrüchen und Aussparungen müssen an Hand der Planunterlagen mit den an der haustechnischen Installation beteiligten Firmen abgestimmt sowie der technische und terminliche Montageablauf exakt vereinbart werden. Notwendige Zugangsöffnungen für Revisions- und Messstellen müssen in die allgemeinen Ausbaupläne (Wand- und Deckenarbeiten und dergleichen) maßgerecht eingetragen werden. Die Bauleitung ist hier von der Notwendigkeit und den speziellen Anforderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. 3.   Besondere Hinweise 3.1   Die VDE-Vorschriften sowie die DIN-Normen und technische Richtlinien sind in der jeweiligen neuesten Fassung gültig. Weiter sind zu beachten: -   Sonderbestimmungen der örtlichen EVU's -   VDE 0185, Teil I + II -   FO (Fernsprechordnung mit Ausführungsbestimmungen in der neuesten    Fassung). -   Technischen Bestimmungen für Fernsprechnebenstellenanlagen Teil IV, 3 a    (ADA) -   DGUV-Vorschrift 3. Steht die Planung oder die Anordnung der Bauleitung hierzu im Gegensatz, so muss der Auftragnehmer eine Entscheidung vor Ausführung herbeiführen. 3.2   Beim Anschließen von beigestellten Geräten müssen vom Auftragnehmer die Anschlussbedingungen verantwortlich überprüft oder entsprechende Rückfragen gehalten werden. 3.3   Die Ausführung und Abmessungen der Verteileranlagen müssen mit der Planung abgestimmt werden. Die Anordnung der Bedienungs- und Kontrollelemente sowie die Texte der Beschilderung müssen über eine Frontansichtsskizze und eine entsprechende Textliste zur Genehmigung rechtzeitig vorgeplant werden. 3.4   Zum Einbau dürfen nur einwandfreie, fabrikneue Markenerzeugnisse verwendet werden, die vom VDE zugelassen und mit dessen Prüfzeichen versehen sind. Auf Anforderung sind kostenlose Maßskizzen, Ansichtsbilder oder Muster vorzulegen. 4.   Angaben zur Ausführung 4.1   Richtlinien und Vorschriften gemäß 3.1. 4.2   Vor Montagebeginn sind in einer Montagebesprechung an der Baustelle mit der Bauleitung und dem beauftragten Ingenieur der Ablauf und die Ausführung der Montage zu klären; Änderungen und Abweichungen von den in den Planunterlagen vorgesehenen Ausführungen dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung vorgenommen werden (siehe auch 2.3.). 4.3   Dem Montagepersonal sind die Ausführungsunterlagen komplett zu übergeben, ebenfalls die technischen Beschreibungen der Anlagen, sowie ein vollständiges Leistungsverzeichnis. 4.4   Der Bauleitung sind die Namen des bauleitenden Monteurs und des technischen Sachbearbeiters in schriftlicher Form mitzuteilen. 4.5   Sämtliche Stemmarbeiten müssen unentgeltlich ausgeführt werden. Hierfür sind geeignete Werkzeuge zu verwenden unter möglicher Schonung des Mauerwerks. Des Weiteren sind benötigte Bohrungen in die Einheitspreise mit einzurechnen. Müssen Stemmarbeiten in größerem Umfang durchgeführt werden, so bedürfen sie der Genehmigung der Bauleitung. Der Auftragnehmer darf selbstständig in keinem Fall Dritte beauftragen, die Veranlassung hierfür muss immer vom Bauleiter erfolgen. Für Arbeiten, die nicht vom Bauleiter angeordnet wurden, muss der Auftragnehmer die Kosten und bautechnischen Konsequenzen übernehmen. Bei Sichtmauerwerk oder Sichtbeton darf nicht gestemmt werden. Erforderliche Durchführungen oder Dübellöcher müssen gebohrt werden. Ebenso ist das "Anschießen" mit Schussbolzen nicht gestattet. Ferner hat eine Befestigung am Trapezblechdach nur mit Gewinden (Einschubgewinde) zu erfolgen. Bohren und Befestigen an Bindern, Stützen und Unterzügen darf nur mit Genehmigung der Bauleitung geschehen. 5.   Aufmaß In der Regel erfolgt Auftragserteilung zum Pauschalpreis. Hierzu siehe die Punkte der jeweiligen allgemeinen Vertragsbedingungen. 6.   Fertigstellung, Probebetrieb und Funktionsprüfung 6.1   In Übereinstimmung mit dem Terminplan und der differenzierten terminlichen Abstimmungen muss vom Unternehmer der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage im wesentlichen fertig gestellt ist. Dies bedeutet, dass die Anlage fertig montiert und in sauberem Zustand zur Funktion bereit gestellt ist. Hieraus ergibt sich die notwendige VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG, ob die ausgeführten Anlagen den Plänen bzw. dem LV entsprechen. Hierfür ist die Anwesenheit des bauleitenden Monteurs und des zuständigen Sachbearbeiters erforderlich. 6.2   Die INBETRIEBSETZUNG der Anlagen ist mit der Bauleitung und dem fachbauaufsichtsführenden Ingenieur abzustimmen. Die technischen und terminlichen Abhängigkeiten im Zusammenhang mit anderen Gewerken und laufender Ausbau- arbeiten sind umfassend zu vereinbaren. Die geordnete Inbetriebnahme wird separat vertraglich geregelt. 6.3   Die FERTIGSTELLUNG und ABNAHMEBEREITSCHAFT der Elektroanlagen ist vom Unternehmer schriftlich anzuzeigen. Dies bedeutet, dass alle zur Funktionserfüllung notwendigen Leistungen erbracht sind, somit -   alle Einstellarbeiten anlagentechnischer und funktioneller Art durchgeführt sind, -   der Probebetrieb erfolgt ist, -   beim Probebetrieb die vertraglich vereinbarten Einstellungen und Messwerte    eingehalten werden, -   die elektrotechnische Ausführung komplett ist, -   die gesamte Erdung überprüft ist, -   die Anlagen mangelfrei und betriebsbereit sind, -   evtl. notwendige Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind, -   Messprotokolle und Aufzeichnungen von Leistungs- und Einstellwerten gemäß    Vereinbarung vorliegen, -   die Bestandspläne und Betriebsunterlagen übergeben werden können, -   die Termine für    a. die ingenieurmäßige Funktionsprüfung und Funktionsmessungen und    b. die Einweisung des Bedienpersonals    vereinbart werden können -   Abnahme durch den TÜV oder einen vereidigten Sachverständigen erfolgt ist. 7.   Kalkulationshinweise 7.1   Die Preisangabe EP umfasst die Lieferung des Materials bzw. des Geräts oder der Geräteeinheiten frei Verwendungsstelle sowie die Montage und den Lohnanteil für den betriebsfertigen Einbau und der sich daraus noch anschließenden Leistungen. 7.2   In die Preise sind sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. 7.3   Insgemeinkosten werden im Leistungsverzeichnis nicht als Einzelpositionen aufgeführt; sie sind grundsätzlich über die Einheitspreise zu erfassen. Insgemeinkosten sind kostenmäßige Auslagen und Aufwendungen zur Ausführungsvorbereitung, Lieferung (Transport), Ausführung (Montage), Prüfung, Inbetriebnahme, Übergabe, Abrechnungen usw., soweit sie nicht in Kostenpositionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind. 7.4   Wegen der technischen Präzisierung und der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit sind die wichtigsten Anlagenteile nach Fabrikat und Ausführung benannt und müssen verbindlich im Rahmen des Leistungsverzeichnisses angeboten werden. 7.5   Rohmaterialpreise wie Kupfer, Gummi usw. müssen vom Auftragnehmer abgefangen werden. Nachforderungen oder Gutschriften erfolgen nicht. Gleichwertige Einrichtungen können jeweils in Form eines beigefügten, vom Leistungsverzeichnis getrennten Alternativangebots, vom Bieter vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muss eine vollständige dem Leistungsverzeichnis entsprechende Beschreibung und alle hier zum Vergleich anstehenden Daten enthalten. Das vorgeschlagene Fabrikat und die Ausführungsbezeichnungen müssen verbindlich genannt werden. Alternativvorschläge sind grundsätzlich erwünscht. 8.   Bestandspläne und Betriebsunterlagen Die Bestandsunterlagen sind vierfach zu erstellen. Dieses wird separat im Vertrag geregelt. Hierzu gehören folgende Unterlagen: a.   Bestandszeichnungen: Die Bearbeitung kann auf CD-ROM der übergebenen Ausführungszeichnungen erfolgen. Der Zeichnungsumfang ist damit bestimmt. b.   Ein zusätzlicher Satz Stromlauf- und Bauschaltpläne (Klemmpläne) zur Unterbringung in den Verteilungen. c.   Anlagen- und Funktionsbeschreibung in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieur. d.   Bedienungs- und Wartungsanleitungen mit eindeutigen Angaben und Hinweisen über die Durchführung von Arbeiten, die für die Erhaltung der Gewährleistung notwendig sind. e.   Die Datenträger sind wie folgt zu erstellen:    .dxf-Datei oder .dwg-Datei, AutoCAD Version 2010 oder höher. f.    Montagepläne im Maßstab 1:50 nach HOAI, gemäß VOB, DIN 18382. g.   Installationspläne, Montagepläne mit Angabe der Querschnitte und der Leistungsart einschließlich erforderlicher Berechnung. h.   Werkstattzeichnungen alle Schalt- und Verteileranlagen nach DIN. i.   Werkschaltpläne in allpoliger Darstellung nach DIN 40 719. j.   Stromlaufpläne für alle Schalt- und Steueranlagen nach DIN 4071. k.   Beleuchtungsberechnung nach DIN EN 13032-3 und -4, DIN EN 1838. l.   Messprotokoll und VDE 0100 Teil 600. m.   Dokumentation Blitzschutz und DIN VDE 0185-3 n.   Messprotokolle der Sicherheitsbeleuchtung-Messung und DIN VDE 5035-6. o.   Vorlage der Kurzschluss- und Selektivitätsberechnung inkl. der Einstellwerte bzw. Sicherungsgrößen. p.   Vorlage der Dokumentation Schottschutz    -   Vorlage einer Fotodokumentation mit Vorher- /Nachher-Foto.    -   Schottbezeichnung inkl. Zulassung (Schottbuch) inkl. Grundriss mit Ortsangabe    der Schott`s. Diese Unterlagen sind in prüffähiger Ausführung in 3-facher Ausfertigung einzureichen und werden vom AG bzw. dessen Beauftragten zur Ausführung binnen 15 Tagen freigegeben. Ferner: Gerätespezifische Unterlagen oder Gerätekarten, aus denen eindeutig Funktion und Einstellungsbedingungen entnommen werden können (Schaltuhren, Überstromrelais, Beleuchtungskörper, Fabrikat, Bestellnummer). Sämtliche Unterlagen sind in Mappen geordnet - spätestens bei der Abnahme zu übergeben. 9.   Abnahme Gemäß Abnahmebedingungen des Bauherrn. 10.   Besondere Hinweise 10.1   Bestandspläne und Betriebsunterlagen: Es wird dem Unternehmer freigestellt, mit dem Ingenieur eine Vereinbarung zu treffen, für die Überarbeitung der Ausführungspläne zu ausführungsgerechten Bestandszeichnungen und Ergänzungen der Systemzeichnungen. Die Überarbeitung muss auf der Grundlage der vom bauleitenden Monteur jeweils mitgeführten und mit Änderungsvermerken versehenen Montageplänen erfolgen. Die Verbindlichkeit dieser Unterlagen muss dann bei den regelmäßigen Baustellenterminen und bei den Vollständigkeits- und Funktionsprüfungen gemein- sam festgestellt werden. 10.2   Nach der Auftragserteilung wird in der Regel ein EINWEISUNGSGESPRÄCH an Hand der Entwurfspläne und der Leistungsverzeichnisse stattfinden. Hier sollen alle Fragen der Dispositionen für die Ausführung der Anlage und auch die organisatorischen Bedingungen des Bauablaufs unter den Beteiligten erörtert werden. Die Planung soll dabei erläutert und auf Detailprobleme hingewiesen werden. Als wesentlicher Bestandteil werden aber die Fragen des beauftragten Unternehmens in das Gespräch aufgenommen. Hierzu ist es notwendig, dass über den verantwortlichen Sachbearbeiter die Durchsicht der Auftragsunterlagen und der Pläne erfolgt ist und dieser an der Besprechung teilnimmt. Der Projekt- und Bauleiter wird den Terminplan und die sich daraus ergebenden Abhängigkeiten den Beteiligten erläutern. 10.3   Ausführungsunterlagen und Dokumentation: Für die Ausführung der Arbeiten sind alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Ausführungspläne) zu prüfen und die Berechnungen 3-fach einzureichen. Fehlleistungen, die durch mangelhafte Prüfung entstehen, gehen allein zu Lasten des Auftragnehmers. Für ein sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten, einwandfreie Funktion, Eignung und Güte der Werkstoffe, ist allein die ausführende Firma verantwortlich und haftbar. Der Auftragnehmer erklärt durch die Auftragsannahme, dass er keine Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart und Materialien hat, andernfalls hat er seine Bedenken unverzüglich anzumelden unter Angabe von Gründen, damit der Vertrag entsprechende Ergänzungen erhalten kann. Nach der Auftragsvergabe sind alle Einzelheiten, die im Zusammenhang mit vorzusehenden Durchbrüche, Einbringungsmöglichkeiten, Transportwegen usw. zu klären und mit den Planungsbeteiligten abzusprechen. Die erforderliche Koordination mit den anderen Gewerken hat vorher in gemeinsamen Besprechungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Detailfragen bezüglich der Ausführungsart rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber und den Fachingenieuren durchzusprechen und ggf. durch Detailzeichnungen zu belegen. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung und Kontrolle durch den Auftraggeber und die Prüfungsbehörden in ausreichender Anzahl vorzulegen. Die Dokumentation der Ausführungsplanung ist einschließlich der Betriebsanleitungen, der Bestands- und Revisionspläne, Maschinenkarten usw. 4-fach in deutscher Sprache vorzulegen 1 x pausfähig und 3 x Papierpausen. Aufbau und Systematik der Dokumentation ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.     Zusätzliche Technische Vorschriften Elektroanlagen 1.   Vorschriften Als Grundlage zur Erfüllung der Leistung der Elektroanlage dienen folgende Vorschriften: a.   VDE-Vorschriften insbesondere 0100, 0107, 0108, 0190 der jeweils neuesten Fassung b.   DIN-Normen, DIN 18 382 bis 18 384 c.   Technischen Anschlussbedingungen d.   Richtlinien bzw. Bestimmungen der Deutschen Bundespost e.   Unfallverhütungsvorschriften f.   VOB g.   Baupolizeilichen und behördlichen Vorschriften h.   Auflagen der POA, der örtlichen Feuerwehr, des Gewerbeaufsichtsamtes, sofern diese nicht in der Bauauflage enthalten sind. Weitere Bestimmungen sind bei den verschiedenen Einzelanlagen noch aufgeführt. i.   DGUV-Vorschrift 3 Alle einschlägigen zur Zeit gültigen behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind gewissenhaft zu beachten und zu befolgen. Die sich hieraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen und sonstigen Aufwendungen, besonders hinsichtlich des Unfallschutzes, sind in den einzusetzenden Preisen zu berücksichtigen, auch wenn in der Ausschreibung nicht besonders vermerkt. Nach Fertigstellung bzw. vor der Übergabe soll die Anlage durch den TÜV oder eine gleichwertige Institution abgenommen werden. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit dem betreffenden Sachbearbeitern des TÜV in Verbindung zu setzen. Wiederholungsprüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.   Allgemein Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung, Verlegung und Montage des gesamten Leitungs- und Verteilungsnetzes sowie Materialien. Für alle nachfolgenden beschriebenen Anlagen und Geräte nach Leistungsverzeichnis. Zur Erläuterung sind die Grundlagen der Ausschreibung beim Ingenieurbüro einzusehen. Gewünschte Änderungen der im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungen hat der Bieter in einem Begleitschreiben oder in den dafür vorgesehenen Zeilen im Leistungsverzeichnis anzubieten. Eine Unterlassung rechtfertigt nicht daraus später erwachsende Mehrkosten. Alle eingebauten Materialien müssen den VDE-Vorschriften und den DIN-Normen entsprechen. Für gleiche Materialien ist nur ein Fabrikat und ein Typ zu verwenden. Die Bauleitung beabsichtigt, nach Fertigstellung der Anlage eine Abnahme auf Vollständigkeit, sachlicher und technischer Richtigkeit sowie Sauberkeit der Ausführung vorzunehmen. Eventuelle Beanstandungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Architekten und Bauherrn bei allen Fachgesprächen oder Umgang mit den Behörden bzw. EVU zu unterstützen. Die Aussparungen sind weitestgehend vorgeplant, sie sind jedoch vom Auftragnehmer zu überprüfen. Die Angebote sind ggf. zu ergänzen. Wenn nicht im Leistungsverzeichnis anders festgelegt, sind die Leistungen aller Positionen im Leistungsverzeichnis einschließlich Lieferung der Materialien und Montage sowie der erforderlichen Stemmarbeiten, der Befestigung durch Anker, das Einsetzen usw. auszuführen. In den Mauerwerks- und Leichtbauwänden sind die notwendigen Stemmarbeiten vom Anbieter auszuführen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Beiputzarbeiten werden bauseits vorgenommen. Bei Unter-Putz Montage sind Dosen und sonstige erforderlichen Materialien im Einheitspreis mit einzurechnen. Aussparungen für Schalter und Steckdosen sind zu fräsen. Befestigungen aller Art werden mit gebohrten Dübeln ausgeführt. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der Ankerschienen zu erkundigen. Eventuell auftretende Schäden gehen zu Lasten des AN. 3.   Allgemeiner Hinweis Es ist die Stark- und Schwachstrominstallation für den Neubau von    Gewerbeflächen vorgesehen In den Zählerverteilungen sind die Verbindungskabel von Seiten Elektro einzuplanen und zu verlegen. Unter dem Bauvorhaben befindet sich eine Tiefgarage mit einem öffentlichen Teil und einem Bereich für die Mieter. Aus den Zeichnungen sind Lage, Größe und Raumaufteilung der Gebäude zu entnehmen. Sie können beim planenden Büro eingesehen werden. Der Leistungsbeschreibung liegen die geltenden VDE-Bestimmungen VDE 0100, 0105, 0101, 0108 sowie die TAB des Energieversorgungsunternehmens zu Grunde. Der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Arbeiten beginnt an den Abgangs- klemmen des Niederspannungshauptverteilung. Die Versorgungsspannung beträgt 230/400 V, DS, 50 Hz. 4.   Zuleitung und Energieerfassung Vom Niederspannungsgerüst erfolgt die Weiterleitung der elektrischen Energie zu den Zählerplätzen und zu den Unterverteilungen der einzelnen Abschnitte, sowie zu den technischen Anlagen in Kunststoffkabeln 5-adrig mit NYY bzw. NYCWY vorgenommen. Sämtliche Kabel müssen VDE 0271 entsprechen und gemäß den VDE 0293/ 0.77 farblich gekennzeichnet und zugelassen sein. Die Energieerfassung erfolgt niederspannungsseitig. Die Zählerplätze sind im Elektroraum der einzelnen Gebäude vorgesehen. 5.   Verteilungen und Zählerschränke Alle Verteilungen und Unterverteilungen sind erst nach Begutachtung der Angebotszeichnungen bzw. Montagezeichnungen und Freigabe durch den Auftraggeber oder des zuständigen Ingenieurs zu fertigen. Schaltschränke sind in allseitig geschlossener (geschotteten) Ausführung aus Stahlblech bzw. Isolierstoff zu liefern. Der Platz für die einzubauenden Geräte ist anzulegen und zu bemessen, dass Bedienung, Überwachung und evtl. Reparaturarbeiten übersichtlich und gefahrlos vorgenommen werden können. Der vorhandene Schaltzustand muss jederzeit zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit nötig, sind die Schaltgeräte mit zusätzlichen Schalterstellungsanzeigen zu versehen. Alle Verteilungen sind mit einem Einheitssicherungsschloss zu versehen. Zählerschränke und sonstige für den Einbau EVU-seitig beigestellter Geräte in vorgesehenen Verteilungen erhalten bei Bedarf die von dort genormten Zylinderschlösser. Einbaugehäuse und -kästen, Frontplatten, Zwischenwände, Abdeckrahmen, Türen, Hauben, Montagegerüste, Verbindungsschienen oder ähnliches sind, sofern sie nicht aus Isolierstoff bestehen, rostschutzgrundiert und mit 3-fach schlag- und kratzfester Spritzlackierung versehen zu liefern. Sämtliche Bedienorgange sind in die Tür einzubauen. Der Auftragnehmer übergibt der Bauleitung bei Montagebeginn eine Zeichnung der Anlagen mit der Draufsicht, der Anordnung der Geräte, sowie Angaben über die genauen Abmessungen der gesamten Anlagen. Im Abgangsteil der Verteilung muss genügend Rangierraum für alle Abgänge vorhanden sein. Für jede anzuschließende Leitung muss eine Zugentlastung geschaffen werden. Ferner soll die Anlage für eine Erweiterungsmöglichkeit von 20 % ausgelegt werden. Der Reserveplatz ist in oben genannte Zeichnung ebenfalls auszuweisen. Es sind für jeden Ein- und Abgang Anschlussklemmen vorzusehen. Alle lösbaren Verbindungsstellen müssen zugänglich bleiben und gekennzeichnet werden. Alle Anschlüsse an N und PE müssen einzeln lösbar sein. Die Zugehörigkeit zum Stromkreis muss erkennbar sein (Bezeichnung). Die N-Schienen sind mit Trennklemmen, die PE-Schienen mit SL-Klemmen zu bestücken. Die N-Klemmen sind in einem Zug mit den Phasenklemmen so anzuordnen, dass die Zugehörigkeit erkennbar ist oder sie sind ebenfalls zu beschriften. Für die Steuerleitung sind Klemmen im Zählerschrank sowie in der UV vorzusehen. Sämtliche spannungsführenden Anlagenteile sind gegen unbeabsichtigtes Berühren durch geeignete Maßnahmen (zusätzlich verwendete Abdeckungen aus mind. 3 mm starkem Pertinax bzw. 1,5 mm starkem Blech) zu schützen und dürfen nur unter Zuhilfenahme von Werkzeugen zugänglich sein. Sicherungen, Signallampen uns sonstige handbetätigte Schaltgeräte sind so anzuordnen, dass ihre Bedienung gefahrlose und ohne Entfernen vorgenannter Schutzabdeckungen möglich ist. Das Abnehmen von Abdeckungen muss ohne Herausschrauben von Schraubkappen möglich sein. Großflächige, spannungsführende Teile wie Schienen und Anschlusspunkte sind mit einer schwer entflammbaren Sichtabdeckung gegen zufälliges Berühren zu schützen. Die Stromkreisbelastung darf 80% der Nennleistung des Sicherungsautomaten nicht überschreiten. Es ist für Abgänge und Ausbau eine Reserve von 20% zu schaffen und einzubauen. Im angebotenen Leistungsumfang müssen die folgenden Einzelheiten enthalten sein und nach Auftragsvergabe auf Anforderung der Bauleitung abgegeben werden für die gesamt beschriebene Anlage: -   Übersichtspläne mit Geräten -   Wirkschaltgeräte bzw. Stromlaufpläne für Steuerung -   Stromkreis-Nummer -   Klemmpläne für alle Klemmleisten -   Einstellisten sämtlicher Relais- und Schutzeinrichtungen mit Einstellbereich    und Wert -   Bedienungsanleitung und Beschreibung aller eingesetzten Geräte -   Betriebsmittelverzeichnis mit Fabrikat und Typ -   Bezeichnungsschilder an allen Schalt- und Messgeräten sowie an allen    Abgängen. Alle Einbauteile, wie Taster und Schalter, sind in Lumitas Baureihe 03 auszuführen und in die Türen einzubauen. Ferner sind alle Einbauten in Starkstrom, Netzersatz, Schwachstrom zu trennen. Die Vorschriften des EVU sind zu beachten. Einspeisung Die Einspeisung in das Gebäude durch das Energieversorgungsunternehmen erfolgt bis zum Niederspannungsgerüst. Spannungsabfälle sind nach der TAB des zutreffenden EVU's einzuhalten. Vorgesehene Zähler- und Allgemeinverteilung Aufbau nach Vorschrift des EVU's mit Zählerschränken mit Tür. -   Geplant sind Zählerräume für jedes Gebäudeteil (siehe Grundrissplan). Auf die Zählerräume werden die Zählerplätze entsprechend den Wohnungen "hauseingangsweise" zugeteilt. -   Folgende geeichte Zwischenzähler sind vorzusehen: *    gemäß Zählerkonzept 6.   Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation Die Anordnung der Decken- und Wandauslässe sowie der Schalter, Steckdosen usw. ist den Entwurfsinstallationsplänen zu entnehmen. Ausgehend von den vorerwähnten Verteilern sind die Stromkreiszuleitungen für die Installation, wie Beleuchtungskörper, Steckdosen und Kraftsteckdosen zum Teil in abgehängten Decken, unter Putz einzulegen in Beton, bzw. in den Kellerräumen auf Putz zu verlegen. Stromkreiszuleitungen, ob Wechsel- oder Drehstrom, sind grundsätzlich ununterbrochen bis zur ersten erforderlichen Klemmstelle zu verlegen. Verbindungsdosen oder Verbindungsmuffen in einer Kabelstrecke werden grundsätzlich nicht abgenommen. Das gilt in gleicher Weise auch für die Installation von Drehstromkreisen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für Zuleitungen zu einzelnen Drehstromverbrauchern nur 5-adrige Kabel verwendet werden dürfen. Die Hauptzuleitungen sind alle 10 m durch Kabelschilder zu beschriften. Sämtliche Leitungen die auf Putz im Fahrbereich der Autos verlegt werden,sind durch Stahlpanzerrohr zu schützen (bis 2 m OKFF). Ferner sind die Kabel in der Zwischendecke unter Berücksichtigung der Brandlast zu verlegen (DIN 4102). Die Kabel sind so zu verlegen, dass 7 kWm²/h nicht überschritten werden. Die Kabelzuführung zu den Installationsgeräten hat grundsätzlich von der Decke her zu erfolgen. Für den Einbau der Installationsgeräte in Trennwandelemente sind spezielle Einbaudosen, sog. Hohlwanddosen, erforderlich. Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bohrungen für den Einbau dieser Hohlwanddosen sind sehr sorgfältig entweder von Auftragnehmer der Elektroinstallation selbst herzustellen oder nach Angaben des Auftragnehmers über die Elektroinstallation vom Hersteller der Trennwandelemente herstellen zu lassen. Die Kabelverlegung versteht sich einschl. der erforderlichen Anschlüsse an Geräte, Maschinen und Verteilungen. Von den erwähnten Kabelpritschen abzweigende Kabel und Leitungen sind grundsätzlich senkrecht zur Fensterachse auszurichten. Einzelne aus der Haupttrasse abzweigende Kabel sind auf Putz auf Abstandschellen zu montieren. Dabei dürfen diese Abstandsschellen wegen der beschränkten Haltbarkeit keineswegs geklebt, sondern müssen mittels Dübel und Schrauben befestigt werden. Da es sich hier um eine Installation innerhalb der abgehängten Decke handelt, dürfen weitere Befestigungsgegenstände (bis zu 0,5 m) gewählt werden, als sie bei der normal sichtbaren auf-Putz-Installation üblich sind. Zweigen mehrere Kabel an einem Punkt von der Kabelpritsche ab, sind diese in Kunststoffpanzerrohr einzubeziehen und an der Rohdecke zu befestigen, da durch die Verlegung in Rohr mit Rücksicht auf die Härte des Betons weitere Befestigungsabstände möglich sind. Dabei können ohne weiteres mehrere Kabel in einem Rohr grösseren Querschnitts eingezogen werden. An Stellen, an denen in einem Rohr verlegten Leitungsbündel ein Kabel herausgeführt werden muss, ist das Stahlpanzerrohr abzusetzen. Auf der weiterführenden Strecke kann das Rohr sodann im Querschnitt verringert werden. Geräte und Montagehöhen Montagehöhen über OKFF: Schalter   1,10 m (Türklinkenhöhe) Taster   1,10 m Steckdosen   0,30 m Steckdosen an Arbeitstischen   1,10 m Herdanschlussdosen   0,30 m Barrierefreies Wohnen/Schalterhöhe   0,85 m Wandauslässe für Spiegelleuchten   1,80 m Oberkante Verteilung   1,80 m Feuermelder   1,50 m Für die Einhaltung der VDE-Bezeichnungen bei den kabelähnlichen Leitungen, speziell bei den Kabeltypen NYM-O bzw. NYM-J (Farbkennzeichnung VDE 0293) ist der Bieter verantwortlich. Es dürfen nur Kabel mit CU-Leiter und Normtypen nach VDE eingesetzt werden. Bei Verwendung von Kabeln ausländischer Hersteller ist ein VDE-Prüfattest auf eine Kosten vorzulegen. Alle Leitungen und Kabel müssen den Prüfanforderungen auf Flammwidrigkeit nach VDE 0472/9.71 § 804 und nach VDE 0472d/75 entsprechen. Eine Prüfbestätigung des Herstellers ist vorzulegen. Bei Kabeln des Typs NYY-O ist VDE 0271 zu berücksichtigen es gilt das gleiche in der Unterscheidung der Farbkennzeichnungen NYY-J und NYY-O wie vor. Anschlüsse an Geräte werden nicht ausgeschrieben, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren (Motoren etc.) Alle Leitungen, die auf Kabelpritschen geführt werden, sind ordentlich ausgerichtet parallel nebeneinander bzw. in Lagen übereinander zu verlegen. Kreuz- und querverlegte Leitungen sowie verdrillte Kabel und Leitungen werden nicht abgenommen. Das Gleiche gilt für die Verlegung von Unterputzleitungen. Auf schräg anfallenden Pritschenstrecken sind die Leitungen mittels Kunststoffbändern zu befestigen. Diese sind im Einheitspreis einzukalkulieren. Die Kabelpritschen sind in einem getrennten Leistungsbeschrieb gesondert erfasst. Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen in Rohre und Treppenwandprofilen ist besonders darauf zu achten, dass der Außenmantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Leitungen mit beschädigtem Außenmantel bzw. Isolierung müssen ausgewechselt werden. In Kabelpritschen ist auf die Trennung Stark- / Schwachstrom (Trennsteg in der Kabelpritsche) zu achten. Die Kabeltrasse darf nur zu 80 % belegt sein. Die gleiche fachgerechte Ausführung gilt auch für eine Verlegung mit Ankerschienen und Ankerschellen. Bei der Preisbildung ist zu beachten, dass ca. 50% der ausgeschriebenen Kabelpritschen mit Deckel anzubieten sind. Bei mehreren Kabeln in einem Rohr ist der maximal zulässige Füllfaktor zu berücksichtigen. Sämtliche zur Verwendung kommenden Teile müssen Originalteile der festgelegten Fabrikate sein. Für den Zusammenbau ist sämtliches Originalzubehör, Klein-, Dichtungs- sowie Befestigungsmaterial einzukalkulieren. Bei Einbauten in Fertigwandelemente sind die erforderlichen Spezial-Hohlwanddosen vorzusehen. Es ist bei der Kalkulation grundsätzlich zu rechnen und einzukalkulieren, dass quadratische Abdeckplatten bzw. quadratische Kombinationsabdeckplatten eingebaut werden müssen. Die Rohre sind für die Stark- und Schwachstromanlagen bemessen. Die Koordination hat der Auftragnehmer zu erbringen. Die nachstehend aufgeführten Rohrtypen sind einschließlich sämtlichen Zubehörs, wie Muffen, Bogen- und Verbindungsstücken, mit eingezogenem verzinktem Schleppdraht mit genügend Stärke anzubieten. Anstelle von Normalrohrbögen können Panzerschläuche oder flexible Rohrteile Verwendung finden. Mehrpreise beim Einsatz dieser Materialien werden nicht vergütet. Werden warm geformte Bögen- oder Teilstücke erforderlich, so sind diese ebenfalls im Einheitspreis enthalten und einzukalkulieren. Bei Schutz- oder Durchzugsrohren aus Stahl ist zu berücksichtigen, dass an jedem Ende des Rohres eine Endhülle vorzusehen ist. Der besondere Mehraufwand wird nicht berücksichtigt und ist im Einheitspreis abgegolten. Die Leitungen sind mit sämtlichem Zubehör anzubieten. Wenn die Rohrverlegung auf Putz vorgesehen werden muss, ist die Installation wie folgt durchzuführen. Die Montage der Rohre auf Putz und auf Abstandsschellen ist ordentlich senk- oder waagrecht vorzunehmen. Bei mehr als zwei Rohren nebeneinander sind diese auf Registerschienen mit Reihenschellen oder bei grösseren Querschnitten auf Zieglerschellen mit Zieglerschienen oder KSV-Schellen zu verlegen. Auf die notwendigen End- und Haltestücke wird hier nicht hingewiesen. Die Rohre unter der Decke müssen vorwiegend mit Abstandhaltern oder Schellenkonstruktionen befestigt werden. Auf Putz verlegte Rohre müssen wenigstens alle 50 bis 100 cm, je nach Dimension und mechanischer Haltbarkeit und Festigkeit der Rohre befestigt werden. Die Befestigungslöcher dürfen nur gebohrt werden. Wenn eine Rohrverlegung auf dem Rohboden erfolgen muss, ist die Installation wie folgt durchzuführen: Werden Stahl- oder Kunststoffpanzerrohre auf dem Rohboden verlegt, so sind diese mittels doppellappiger Schellen zu befestigen. Liegen mehrere Rohre parallel nebeneinander, so können sie mit einer gemeinsamen Schelle aus feuerverzinktem Bandstahl befestigt werden. Die Befestigung für die Schellen dürfen nur gebohrt werden. Stahlrohre auf dem Fußboden sind mindestens einmal pro Meter zu befestigen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Rohre auf ihre ganze Länge satt auf dem Boden liegen. Ist das nicht der Fall, sind die Befestigungsabstände enger zu wählen. In dem ihnen vorliegenden Leistungsverzeichnis ist lediglich die Verkabelung sowie tiefe Schalterklemmdosen als Vorkehrungen für das Bus-System die UP-Installation zu verwenden. Alle UP-Dosen sind als winddichte Dosen (tiefe Dosen) auszuführen. Alle Elektroleitungen nach außen sind mit einer winddichten Abdeckung zu verschließen. Alle auf dem Rohfußboden verlegten Elektroleitungen sind mit Schutzrohr zu versehen. Bei Kreuzungspunkten von Elektro mit H/L/S muss Elektro unterstemmen. 7.   Potentialausgleich Als Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung wird die Nullung mit einem neben dem Mittel- und Sternpunktleiter besonders geführten Schutzleiter nach VDE 0100 angewandt. In den Unterverteilungen dürfen Mittelpunkt- oder Nullleiter (N) und Schutzleiter (PE) nicht mehr zusammen geschaltet werden. Die Potentialausgleichsschiene der gesamten Elektroanlage wird neben den Gebäudehauptverteilungen montiert. An die Potentialausgleichsschiene sind Verbindungsleitungen zum SL der Hauptverteilungen, zu den Hauptwasseranschlüssen, zu den Abflussrohren (wenn aus Metall), zur Gashauptleitung, zu Kanälen der Lüftungsanlage und Rohren der Warmwasserzentralheizung mit entsprechendem Querschnitt zu verlegen. Ebenfalls sind die Kabeltrassen zu erden. Der Ausführung ist die VDE 0190/5.73 zu Grunde gelegt. Sämtliche Anschlüsse sind entsprechend ihrer Art dauerhaft zu beschriften. Die Wasserleitung ist als Erder nicht zugelassen. Alle erfassten Anschlüsse sind daher zu den nächst gelegenen Potentialausgleichsschienen zu verkabeln. In Dusch- und Waschräumen ist nach VDE 0100/5.73 § 701 zu installieren. 8.   Kabel- und Leitungsnetz Die Installation in den Wohnungen, Treppenhäusern erfolgt grundsätzlich unter Putz, Installation im Keller, Allgemein-Räumen erfolgt auf Putz mit Kunststoffpanzerrohr in offener Verlegung. Die Installation von Tiefgarage bis Treppenhaus erfolgt ebenfalls in UP-Installation. Für die Installation in den Wohnungen ist grundsätzlich Kunststoffmantelleitung der Type NYM vorzusehen. Bäder, Treppenhäuser sowie die Allgemeinbereiche und Räumlichkeiten im KG werden grundsätzlich mit Leitungen der Type NYM installiert. Werden Leitungen (mit Leerrohr) in Beton verlegt, so sind diese Leitungen sofort nach der Verlegung messtechnisch zu überprüfen. Die Verkabelung der Deckenauslässe erfolgt im Rahmen der Betonierarbeiten mit Leitungen der Type NYY in den Decken oder mit Leerrohre M20 bis M25 in betonfester Ausführung Type ACSF mit Mantelleitung NYM. Es ist anzustreben, alle Elektroleitungen, also auch Telefon und Antenne, mit in die Decke einzulegen. 9.   Geräteanschlüsse Sämtliche im Leistungsumfang der GU zu liefernden und zu montierenden Elektrogeräte, Schaltanlagen und Betriebseinrichtungen, sind betriebsfertig anzuschließen. Die gesamte Leitungsverlegung einschließlich der Zu- und Steuerleitungen sind im Angebot der Elektrofirma zu erfassen und von dieser auszuführen. Die entsprechenden Materialien und Anschlussarbeiten sind im Abschnitt 4 Verkabelung aufgeführt. Das Einschalten der Stromversorgung und die Inbetriebnahme der Anlage zur Feststellung, z. B. der Drehrichtung von Motoren bzw. Richtigkeit des Anschlusses von der Stromversorgung, darf nur im Beisein eines Verantwortlichen der Liefern- und Montagefirma erfolgen. Die Lieferung und Montage der Heizungs- und Sanitärschaltschränke ist Sache der jeweiligen Gewerke und nicht in diesem Leistungsverzeichnis enthalten. 10.   H / L / S-Verkabelung Die Verkabelung der Heizungs-/Lüftungs- und Sanitäranlagen erfolgt lediglich bis zu den Gewerkeschaltschränken. Die interne Verkabelung erfolgt durch die H/L/S-Firma. 11.   Brandschutzabschottung Nachstehend beschriebene Maßnahmen sind entsprechend den Auflagen der Brandschutzbehörde und des Bauscheins durchzuführen. Für Kabelabschottungen sind nur Systeme nach DIN 4102 zum Verschließen von Wand- und Deckendurchbrüchen für Kabel der Feuerwiderstandsklasse F 90 zugelassen. Für die Kabeltrassen, die entsprechend den Auflagen in der Form brandschutztechnisch behandelt werden müssen, sind nach DIN 4102 bzw. den Auflagen der Brandschutzbehörde durchzuführen (Garage - Flure). Für alle zur Verwendung kommenden Systeme sind die entsprechenden Prüfnachweise vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Kabeltrassen, die Fluchtwege kreuzen, in Treppenhäusern oder Schleusen verlegt werden, sind mit einem Brandschutzsystem F40 auszuführen (Verkleidung oder I-Kanal). Alle Brandschotts sind als Bilddoku im Ordner zu sammeln und vorzulegen (Kennzeichnung im Plan und auf Bild).
Leistungsverzeichnis
1 LOS 1 - Allgemein
1
LOS 1 - Allgemein
1. 1 Schutzmaßnahmen
1. 1
Schutzmaßnahmen
1. 2 Zuleitungen
1. 2
Zuleitungen
1. 3 Verlegesysteme
1. 3
Verlegesysteme
1. 4 Allgemeininstallation Abstellraum
1. 4
Allgemeininstallation Abstellraum
1. 5 Allgemeininstallation Haustechnik
1. 5
Allgemeininstallation Haustechnik
1. 6 Allgemeininstallation Schaltanlagen-, Elektro- und Technikräume
1. 6
Allgemeininstallation Schaltanlagen-, Elektro- und Technikräume
1. 7 Allgemeininstallation Tiefgarage
1. 7
Allgemeininstallation Tiefgarage
1. 8 Schaltanlagenraum, Elektroräume + Technikräume Beleuchtungskörper
1. 8
Schaltanlagenraum, Elektroräume + Technikräume Beleuchtungskörper
1. 9 Brandschutz und Bohrarbeiten
1. 9
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.10 Brandmeldeanlage
1.10
Brandmeldeanlage
1.11 Sicherheitsbeleuchtung Treppenhäuser
1.11
Sicherheitsbeleuchtung Treppenhäuser
1.12 Sicherheitsbeleuchtung Tiefgarage
1.12
Sicherheitsbeleuchtung Tiefgarage
1.13 Blitzschutzanlage
1.13
Blitzschutzanlage
1.14 Fluchttürsteuerung
1.14
Fluchttürsteuerung
1.15 Verteilungen
1.15
Verteilungen
1.16 Allgemeininstallation Mieterabstellräume inkl. Flure
1.16
Allgemeininstallation Mieterabstellräume inkl. Flure
1.17 Mieterabstellräume inkl. Flure - Beleuchtungskörper
1.17
Mieterabstellräume inkl. Flure - Beleuchtungskörper
1.18 Brandschutz und Bohrarbeiten
1.18
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.19 Allgemeininstallation Flure
1.19
Allgemeininstallation Flure
1.20 Allgemeininstallation Treppenhäuser
1.20
Allgemeininstallation Treppenhäuser
1.21 Wohungsinstallation
1.21
Wohungsinstallation
1.22 Zuleitungen
1.22
Zuleitungen
1.23 Verteilungen
1.23
Verteilungen
1.24 Kabelträgersystem
1.24
Kabelträgersystem
1.25 Beleuchtungskörper
1.25
Beleuchtungskörper
1.26 Sprechanlage
1.26
Sprechanlage
1.27 BK-Anlage - Konventionell und Telefon
1.27
BK-Anlage - Konventionell und Telefon
1.28 Telefonverkabelung (Grundversorgung)
1.28
Telefonverkabelung (Grundversorgung)
1.29 Brandschutz und Bohrarbeiten
1.29
Brandschutz und Bohrarbeiten
1.30 BK-Anlage - Option Homeway
1.30
BK-Anlage - Option Homeway
1.31 Stundenlohnarbeiten
1.31
Stundenlohnarbeiten
1.32 Stark- und Schwachstromanschlüsse an bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
1.32
Stark- und Schwachstromanschlüsse an bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
1.33 Planungsleistungen / Montageplanung
1.33
Planungsleistungen / Montageplanung
1.34 Dokumentation
1.34
Dokumentation
1.35 TÜV-Abnahme
1.35
TÜV-Abnahme
2 LOS 2 - Kita
2
LOS 2 - Kita
2. 1 Unterverteilungen
2. 1
Unterverteilungen
2. 2 Zuleitungen
2. 2
Zuleitungen
2. 3 Schutzmaßnahmen
2. 3
Schutzmaßnahmen
2. 4 Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation
2. 4
Licht-, Kraft- und Steckdoseninstallation
2. 5 Installation
2. 5
Installation
2. 6 Datentechnik
2. 6
Datentechnik
2. 7 Homeway
2. 7
Homeway
2. 8 Fluchttürsteuerung
2. 8
Fluchttürsteuerung
2. 9 Brandschutz
2. 9
Brandschutz
2.10 Außenanlage
2.10
Außenanlage
2.11 Kabel und Leitungen
2.11
Kabel und Leitungen
2.12 Beleuchtung
2.12
Beleuchtung
2.13 Sicherheitsbeleuchtung
2.13
Sicherheitsbeleuchtung
2.14 Sonnenschutz
2.14
Sonnenschutz
2.15 Bohr- und Stemmarbeiten
2.15
Bohr- und Stemmarbeiten
2.16 Sprechanlage
2.16
Sprechanlage
2.17 Stundenlohnarbeiten
2.17
Stundenlohnarbeiten
2.18 Stark- und Schwachstromanschlüsse an bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
2.18
Stark- und Schwachstromanschlüsse an bauseitigen Anlagen und Einrichtungen
2.19 Planungsleistungen/Montageplanung
2.19
Planungsleistungen/Montageplanung
2.20 Dokumentation
2.20
Dokumentation
2.21 TÜV-Abnahme
2.21
TÜV-Abnahme