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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt: Umbau und Sanierung
Leonrodstraße 11, München
Bauherr: Löwenland Verwaltungs GmbH,
Würmstr. 55, Gräfeling
über
PAMERA Real Estate,
Ottostr. 5, 80333 München
Architekt: hpp - Architekten
Sandstr. 33, 80335 München
Leistung(en): RR- Türen + Fenster
Anbieter:
Summe Angebot netto: ....................................
19 % MwSt.: ....................................
Brutto: ..............
Projekt: Umbau und Sanierung
Baubeschreibung
Lage
Das Bauvorhaben befindet sich in der Leonrodstrasse 11, Gemarkung München Neuhausen und besteht aus einem Vorder- und Hinterhaus sowie einer Tiefgarage. Das Projekt umfasst 37 Wohneinheiten auf ca. 4.000m² GF oberirdisch.
Hintergrund
Das Gebäude wurde ursprünglich im Jahre 1980 als Wohnheim der deutschen Post gebaut und im Jahr 2016 als Hotel umgenutzt. Die dazugehörige Tiefgarage liegt zum Großteil auf dem Nachbargrundstück der Telekom. Die Umnutzung sieht eine Wohnfunktion vor, es gibt keinen geförderten Wohnraum. Die Hauptfassade ist zur Leonrodstrasse ausgerichtet, dort werden aufgrund der dort befindlichen Trambahn Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Erdreichs notwendig.
Erschließung
Das Vorderhaus erstreckt sich im Süden entlang der Leonrodstrasse als geschlossene Bauweise und ermöglicht die Erschließung des Innenhofs mit seinem direkt anschließenden Rückgebäude über eine überbaute Feuerwehrdurchfahrt (Überbauung ab OG 1 – östliche Fassadenhälfte). Auch die Erschließung der Tiefgarage erfolgt von Süden (westliche Fassadenhälfte). Der erhöhte Haupteingang liegt in der Feuerwehrdurchfahrt und wird durch eine Rampenanlage zugänglich gemacht. Ein Foyer wird als Verteilerfläche zu der Fahrradwerkstatt sowie zu einem neuen Sicherheitstreppenraum dienen, welcher durch die Integration eines Aufzuges eine barrierefreie Erschließung gewährleistet.
Konstruktion
Das Vorderhaus besteht im Bestand aus 5 Geschossen inkl. Dachgeschoss, diese werden bis auf die Oberkante der Rohdecke oberhalb des 3.OGs rückgebaut und Kernsaniert. Auch das dort befindliche Treppenhaus wird bis auf seine Gründung rückgebaut, um die Tiefgarage sowie das Rückgebäude mit anzubinden und die Anforderungen an einen Sicherheitstreppenraum zu gewährleisten. Der Bestand bietet somit als Grundlage für die neuen Maßnahme eine massive Schottenstruktur mit ca. 3,40m Achsraster bis zum 3.Obergschoss. Es folgt eine zweigeschossige Aufstockung in Stahlbetonbauweise ink. eines Dachgeschoss sowie eine Neuerrichtung des Treppenhausbereichs (TG - OG 5). Im Bereich der Bestandsgeschosse wird eine neue Stahlbetonaußenwand mit additiven Erkern/ Gauben in Stahlbauweise hergestellt. Intern erfolgt eine neue Strukturierung durch spezifische horizontale und vertikale Zusammenschaltungen der Schotten.
Der Dachstuhl bildet die Bestandssituation in der Nachbarschaft in Form eines Mansarddachs nach, welches sich ab dem 5.Obergeschoss im Norden bis ins 4.Obergeschoss im Süden als Stahlbauweise erstreckt. Die tragenden Innenwände sowie Geschossdecken werden in Stahlbetonbauweise fortgeführt.
Das Rückgebäude besteht im Bestand aus 2 Geschossen ohne Unterkellerung, welches ebenfalls Kernsaniert wird und die Außenwände rückgebaut. Hier erfolgt eine Aufstockung von weiteren zwei Geschossen in Stahlbetonbauweise und eine Teilunterkellerung, welche über die Tiefgarage angeschlossen wird. Das Dach wird als begehbares Flachdach in Form von sich rückstufenden Dachterrassen ab dem 2.OG ausgebildet.
Nach Norden zum Innenhof orientiert ordnen sich leichte Balkonkonstruktionen an, welche als Schwelle zum gemeinschaftlich genutzten Gartenbereich mit Spielfläche fungieren.
Besondere Hinweise
Es handelt sich in Leonrodstr. 11 um eine innerstädtische Baumaßnahme (Sanierung/Umbau). Die Örtlichkeit der Baumaßnahme ist unbedingt vor Abgabe des Angebotes zu sichten.
Die BE-Flächen sind auf dem Hof und teilweise im öffentlichen Raum (Gehweg /Straße) vorgesehen. Die Einholung aller Genehmigungen/Erlaubnisse für die Einrichtung der BE im öffentlichen Raum, Sperrung-/Teilsperrung der Straße obliegt dem AN.
1.1 Baustelleneinrichtung:
Der in der Anlage beigefügte Baustelleneinrichtungsplan stellt die wichtigsten Bestandteile der Baustelleneinrichtung dar, u. a.:
- Verlauf des Bauzaunes mit Zugangstoren und -türen
- Verlauf der Baustraßen
- Mögliche Lagerflächen (Flächenbelegung in Abstimmung mit Bauleitung)
- Mögliche Standorte der Firmencontainer (Stellung in Abstimmung mit Bauleitung)
- Wasch-/ WC-/ Sanitätscontainer
- Übergabepunkt Baustrom/Bauwasser
- Umverlegung Fahrradweg und Fußgängerweg
Die Sanitärcontainer werden durch den AN Baustelleneinrichtung/Baumeister aufgestellt und für die Dauer der Gesamtbaumaßnahme vorgehalten, regelmäßig gereinigt und unterhalten.
Die Bauwasser- und Baustromanschlüsse (definierte Übergabepunkte laut Baustelleneinrichtungsplan) werden durch den Auftragnehmer (Rohbau) vorgehalten und unterhalten. Die für die eigene Baustelleneinrichtung erforderlichen Wasser-und Elektroleitungen bis zu den gewünschten Abnahmepunkten inkl. Leitungsverlegung und Leitungsgraben sind Sache des AN und einzukalkulieren.
Die Bauzauntore sind ständig geschlossen zu halten und dürfen nur für Transportzwecke geöffnet werden.
Aufenthaltsräume, Lagerräume oder leicht verschließbare Räume, werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt; sie sind im Gebäude nicht zulässig. Das Material ist grundsätzlich in Containern des AN zu lagern.
Es stehen nur im begrenzten Umfang Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN zur Verfügung.
Flächen für die eigene Baustelleneinrichtung werden auf der Baustelle nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG zur Verfügung gestellt. Diese Flächen befinden sich ausschließlich im eingezäunten Baufeld.
Auf dem Gelände sind ausschließlich stapelbare Container mit einheitlichem Format zu verwenden. Die Flächen sind nach einer vorgegebenen Ordnung parzelliert, so dass die Ausrichtung von Fenstern und Türen den Gegebenheiten anzupassen ist und die Zugänglichkeit vom AN ggf. durch entsprechende Treppen oder Laufgänge gewährleistet werden muss. Die Nutzung der Container des AN für Wohn- und Schlafzwecke ist grundsätzlich untersagt. Ort und Größe der Flächen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Nach der Fertigstellung der Vertragsleistung Abbruch/Demontage innen und außen ist die Baustelleneinrichtung zurückzubauen, in enger Absprache und Zustimmung der örtlichen Bauleitung
1.2. Baustellenzufahrten:
Siehe Baustelleneinrichtungsplan
1.3 Zufahrtswege:
Alle Verkehrswege innerhalb des Bauzaunes / Baustraßen werden durch den AN Baustelleneinrichtung hergestellt, unterhalten und nach Beendigung der Umbaumaßnahme rückgebaut und entsorgt.
Sämtliche Abstimmungen mit den zuständigen Behörden (insbesondere mit der Straßenverkehrsbehörde gem. StVO § 45 Abs. 6) haben eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen, z.B. für notwendige Genehmigungen für Arbeiten in öffentlichen Bereichen bzw. für die Nutzung von öffentlichen Flächen. Auflagen aus diesen Abstimmungen sind entsprechend zu berücksichtigen sowie sämtliche daraus resultierenden Kosten, wie anfallende Gebühren, Mietkosten, Nutzungsgebühren, Genehmigungskosten etc. übernimmt der AN und sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
1.4 Baustrom und Bauwasser:
Die Höhe der Umlage für Baustrom, Bauwasser, SiGeKo, Baustelleneinrichtung, Lagerplatz u.a. beträgt 1,5 % der Nettovergütung.
Die Heranführung der Leitungen von den Verteilern an den Arbeitsplatz ist Leistung des jeweiligen Unternehmers und hat eigenverantwortlich zu erfolgen.
1.5 Fernsprechanschluss:
Fernsprechanschlüsse werden nicht vom AG gestellt und sind bei Bedarf vom Auftragnehmer auf eigene Kosten selber bei der Telekom AG (oder andere Anbieter) zu beantragen.
1.6 Beweissicherung:
Es liegt keine Beweissicherung der angrenzenden Bebauung, Gehweg vor.
1.7 Hinweise zu Kampfmitteln:
Hinweise zu Kampfmittel liegen nicht vor.
1.8 Baustellenbesprechung:
Die Teilnahme des Auftragnehmers an den wöchentlichen Baubesprechungen sind verbindlich und werden dem AG nicht gesondert vergütet. Der AN hat einen geeigneten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, der befugt und verpflichtet ist, verbindliche Abstimmungen zu treffen, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Die Besprechungen finden im Baubüro vor Ort statt.
1.9 Baubetreuung, Firmenbauleitung:
Die Beschäftigten des AN sind von einem deutschsprachigen, geeigneten und bevollmächtigten Bauleiter des AN vor Ort anzuleiten. Der zuständige Bauleiter und sein Stellvertreter sind nach Auftragserteilung dem AG namentlich schriftlich zu benennen. Auf Anforderung ist seine Qualifikation für die Leitung der hier ausgeschriebenen Leistungen nachzuweisen. Während der Bauausführung muss grundsätzlich der Bauleiter bzw. sein Stellvertreter anwesend und erreichbar sein. Die Kosten dafür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Auftraggeber hat das Recht, in begründeten Fällen die Anerkennung für die Bauleitung zurückzuziehen und einen qualifizierten Ersatz zu verlangen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen vorgesehenen Austausch des bevollmächtigten Bauleiters und sonstiger Führungskräfte rechtzeitig mitzuteilen.
1.10 Nachunternehmer:
Alle eingesetzten Nachunternehmer sind dem AG vor Beauftragung mit allen notwendigen Unterlagen anzuzeigen und von diesem genehmigen zu lassen, sofern die Nachunternehmer nicht bereits im Angebotsverfahren benannt wurden.
1.11 Arbeitszeiten:
Als Arbeitszeiten gelten sämtliche Werktage einschließlich der Samstage. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig.
1.12 Rauch- und Alkoholverbot:
Auf dem gesamten Baustellengelände besteht striktes Rauchverbot, der Verzehr alkoholischer Getränke ist verboten.
1.13 Bauabfallentsorgung:
Bauabfälle sind fach- und umweltgerecht durch den AN zu entsorgen. Die Entgelte für Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Beseitigung von im Zuge der Rohbau/Abbrucharbeiten anfallendem Abfall und Verbrauchsmaterial sowie sonstiger Verunreinigungen ist Sache des AN und hat ständig, arbeitstäglich zu erfolgen, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung. Sollte der AN dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der AG berechtigt Dritte (im Auftrag der Bauleitung) mit der Reinigung und Abfallbeseitigung zu beauftragen. Sämtliche damit verbundene Kosten werden auf die beteiligten Firmen umgelegt.
1.14 Bauschild / Werbungsverbot:
Das Bauschild wird durch den AG gestellt. Es ist dem AN nicht gestattet, eigene Bauschilder, Hinweistafeln oder sonstige Werbung für seine Firma am Gerüst, am Gebäude, innerhalb der Baustelle, dem Bauzaun oder in der Umgebung usw. anzubringen oder aufzustellen. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den AG.
1.15 Rohbaufeuerversicherung, Bauwesenversicherung:
Der Bauherr schließt eine Rohbaufeuerversicherung und Bauwesenversicherung mit Beginn der Baustelleneinrichtung/Rohbauarbeiten ab. Die Kosten für die Rohbaufeuerversicherung und die Bauwesenversicherung werden nicht auf die AN umgelegt, dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Schadensbelastung für den AN pro gemeldeten Schadensfall: ....................... (mit BH abzustimmen)
1.16 Schäden:
Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch die Bauleitung des AG und den AG nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und der örtlichen Bauleitung des AG jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei einer durch ihn vorgenommenen Beseitigung von Schäden Dritter eine Kostenaufstellung mit ordnungsgemäß prüffähigen Belegen beizufügen.
1.17 Arbeits- und Gesundheitsschutz, SiGeKo:
Vertragsgrundlage sind die Baustellenordnung (auf Grundlage der Muster-Baustellenordnung der Bau-BGen Stand 1999) sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) nach Baustellenverordnung (RAB 31). Gemäß Baustellenordnung hat der Auftraggeber einen Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) bestimmt. Die hinsichtlich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorgesehenen Maßnahmen sowie die Vorgaben des SiGePlanes sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die Bestimmungen des aktuellen Arbeitsschutzgesetzes eigenverantwortlich einzuhalten hat. Während der Bauzeit wird der SiGePlan und die Baustellenordnung auf der Baustelle von der Bauleitung vorgehalten.
1.18 Baufristen / Baufristenplanung:
Auf Grundlage der vom AG vorgegebenen Leistungsbeginns und Leistungsendes werden die Einzeltermine jeweils im Zuge der Baustellenbesprechung gemeinsam abgestimmt. Vorlauf für den Leistungsbeginn des AN sind mind. 10 Kalendertage.
Für die beauftragten Leistungen werden Termine als Vertragsfristen im Sinne des §5 Abs. 1 VOB/B vereinbart
1.19 Planverteilung:
Der Auftragnehmer erhält alle Ausführungsunterlagen und -pläne über dafür eingerichteten Planserver.
Für das Plotten der Pläne vom Planserver ist der AN verantwortlich. Der AN prüft auch eigenverantwortlich die Architekten - und die Schalpläne auf Übereinstimmung.
1. 20 Abrechnung / Aufmaß:
Die den Rechnungen beigefügten Aufmaßblätter und Aufmaßzeichnungen sind fortlaufend durchzunummerieren. Die in den Aufmaßblättern ausgewiesenen Werte müssen direkt aus den vom AN einschl. der zu erstellenden Aufmaßzeichnungen hervorgehen. Es sind nur Aufmaßblätter für den jeweiligen Mengenzuwachs einzureichen. Der Mengenzuwachs ist je Rechnung pro Position nachvollziehbar aufsummiert darzustellen. Jeder Rechnungsteil ist zu beschriften, so dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Rechnung und der / den Positionen sowie den Aufmaßzeichnungen gewährleistet ist. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen. Die Prüffrist beginnt erst mit der Vorlage der kompletten, prüffähigen Unterlagen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 -Baubesprechungen
Je nach Erfordernis wird die örtliche OÜ des Auftraggebers zu
festgesetzten Terminen regelmäßige Baubesprechungen anberaumen, um den
Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Arbeiten
erforderlichen Maßnahmen zu besprechen.
Der Auftragnehmer hat hierzu einen voll unterrichteten sowie
verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauleiter zu benennen.
Dieser ist zur Teilnahme an den anberaumten Besprechungen verpflichtet.
02 - Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich Bautagesberichte
anzufertigen und diese unaufgefordert täglich, in Ausnahmefällen
wöchentlich, dem Auftraggeber oder dessen Vertreter, zur Einsichtnahme,
zu übergeben.
Die Tagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung
und Abrechnung seiner Leistungen sowie deren Baufortschritt hinsichtlich
Termineinhaltung, von Bedeutung sind.
Die Tagesberichte müssen außerdem folgende Angaben enthalten :
- Beginn und Beendigung einzelner Arbeiten.
- Art und Umfang einzelner Arbeiten, unter Angabe des Bauteils nach
Übersichtsplan und der jeweiligen Arbeitsbereiche.
- Witterungsverhältnisse und Temperaturen.
- Anzahl und Einsatz von Maschinen und Großgeräten
- Zahl der am Bau Beschäftigten mit Angabe der Berufsbezeichnung und
deren geleistete Stunden.
03 - Leistungsaufmaß und Abrechnung
Bei sämtlichen Rechnungen sind die ausgeführten Leistungen unter Angabe
der jeweiligen Leistungsposition, zu belegen. Rechnungen die nicht mit
den Positionen bzw. der Nummerierung im LV übereinstimmen werden vom AG
nicht akzeptiert.
Die einzelnen Rechnungen müssen den bereits geprüften und in der jeweils
vorangegangenen Rechnung erfassten Leistungsstand beinhalten.
Die in Rechnung gestellten Leistungen sind kumulierend (aufaddiert)
aufzuführen.
04 - Angebotene Erzeugnisse und Produktnachweise
Sind im Leistungsverzeichnis Angaben über angebotene Erzeugnisse oder
Produkte gefordert, so ist der Bieter verpflichtet, diese detailliert in
seinem Angebot anzugeben.
Sind im Leistungsverzeichnis Erzeugnisse und Produkte als Richtqualität
mit dem Zusatz "oder gleichwertig (oder glw.)" vermerkt, und fehlt
hierfür die für das Angebot geforderte Bieterangabe, so wird davon
ausgegangen, dass das im Leistungsverzeichnis vermerkte Erzeugnis oder
Produkt der Kalkulation des Bieters zu Grunde liegt.
Sind für die Angebotswertung noch ergänzende Produktblätter oder
Nachweise erforderlich, so sind diese vom Bieter nach Aufforderung
unverzüglich, noch vor etwaigen Vergabegesprächen, nachzureichen.
05 - Normen und Richtlinien
Materialauswahl und Ausführung unterliegen den einschlägigen Normen
sowie den Richtlinien der Produkthersteller und Fachverbände.
Für nicht genormte Baustoffe und nicht allgemein bauaufsichtlich
zugelassene Ausführungen und Konstruktionen sind vom Auftragnehmer
amtliche Prüfzeugnisse vorzulegen bzw. Zustimmungen im Einzelfall zu
erwirken.
Anfallende Gebühren sind vom Auftragnehmer zu übernehmen und werden
nicht zusätzlich vergütet.
06 - Bauzeitenplan des Auftragnehmers
Zur Unterstützung des Auftraggebers ist vom Auftragnehmer für die von
ihm zu erbringenden Leistungen ein Bauzeitenplan zu erstellen. Der
Bauzeitenplan ist in Form eines "Balkendiagramms" aufzustellen.
Aus dem Bauzeitenplan müssen alle maßgeblichen Vorlaufzeiten und
Arbeitsabläufe sowie deren Zeitspannen ersichtlich sein.
Der Bauzeitenplan ist vom Auftragnehmer bei Angebotsabgabe in 3-facher
Ausfertigung sowie digital im Format vorzulegen. Bei Änderungen der
Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen
Festlegungen ist der Bauzeitenplan vom Auftragnehmer neu zu
überarbeiten.
07 - Bestandteile des Angebotes
Die Abgabe des Angebots erfolgt digital und wird über Datentransfer/Email als Datendateien GAEB-Datei .84 und .pdf zugestellt.
Neben dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis als .pdf und als GAEB-Datei sind folgende Unterlagen dem Angebot beizulegen:
Angebotsschreiben
Qualifikationsnachweis
Erklärung Arbeitsgemeinschaft
EFB – Preisblatt Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
EFB – Preisblatt Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
EFB – Preisblatt Aufgliederung wichtiger Einheitspreise
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Fachbauleitererklärung
Darstellung der vorgesehenen Projekt- und Ablauforganisation
Projektleiter/Oberbauleitung/Polier mit Lebenslauf und Referenzen
Baustelleneinrichtungspläne
Bauablaufplan als detaillierter Balkenterminplan für die einzelnen Abschnitte auf Grundlage der Ausführungsfristen
Fabrikats-/Produktangaben, sowie technische Parameter der angebotenen Fabrikate und Materialien
Referenzliste mit vergleichbaren Bauvorhaben inkl. Benennung der ausgeführten Leistung bei diesen Projekten und ggf. Benennung der ARGEn bei diesen Projekten.
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge
Bescheinigung der Krankenkasse, dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Betriebsangehörigen regelmäßig abgeführt werden
Eintragung in Handwerkskammer / Gewerbeanmeldung /Handelsregister
Nachweis SOKA-Bau
Nachweis Tariftreueerklärung
Für die Vorlage oben genannter Nachweise werden dem Leistungsverzeichnis entsprechende Formulare beigelegt.
08 - Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen wird nur in digitaler Form
versendet.
Die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis in Farbe und Originalgröße sind in
digitaler Form der Email-Anfrage beigefügt. Die Leistungsbeschreibung
als GEAB-Datei im Format .83 liegt den Unterlagen ebenfalls bei.
Das Angebot ist in Papierform mit Unterschrift sowie in digitaler Form
im Format .84 abzugeben.
Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen
Gültig für die Ausführung der Arbeiten sind die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB Teil C. Es liegen alle entsprechenden DIN-Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung zugrunde sowie die anerkannten Regeln der Technik (VOB / B 4.2), soweit diese weitgreifend sind.
Gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Die nachfolgend genannten Vorschriften, Anforderungen und Leistungshinweise gehören zu den Leistungen des Auftragnehmers und sind in der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen und, soweit nicht als gesonderte Position erfaßt, mit den Einzelpreisen abgegolten, d.h. in diese einzurechnen.
Auf folgende Vorschriften wird insbesondere hingewiesen:
DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten"
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau - erhöhte Anforderungen nach DIN 10202:2013-04, Tabelle 3, Zeile 7
DIN 16360 Metallbauarbeiten
DIN 18095-1 Türen- Rauchschutztüren
DIN18111-1 Türzargen - Stahlzargen
DIN EN 13241 Tore- Produktnorm
DIN EN 16034 Türen, Tore und Fenster - Produktnorm Leistungseigenschaften - Feuer und/oder Rauchschutzeigen schaften
EN 16034 in Kombination EN 14351-1 Anforderungen an Luftdichtigkeit, Schlagregendichtigkeit und Windlastwiderstand
Desweiteren wird unter anderem auch auf folgende Normen, Richtlinien usw., in Ihrer jeweils gültigen Fassung, hingewiesen:
- Landesbauordnung Bayern BayBo
- Auflagen der Bauaufsichtsbehörden
- Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ), allgemeinen bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse (AbP), Typenprüfungen usw.
- Die Montage- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller- und Zulieferfirmen.
- Zulassungsbestimmungen des Instituts für Bautechnik
- Richtlinien und Empfehlungen des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie e.V.
die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke,
- Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV)
- Gelbe Mappe der Bau BG
- Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung und Vorschriften der BauBG.
SIGE-PLAN ( Sicherheits/Gesundheitsschutz-Plan)
Diese Baumaßnahme unterliegt der Baustellenverordnung ( BAUSTELL V ) vom 10. Juni 1998. Somit sind die allgemeinen Grundsätze nach Paragraph 4 des Arbeitsschutzgesetzes Bestandteil jeder Leistung.
Der AG stellt den SIGE-Koordinator für die gesamte Baumaßnahme. Dem AN wird ein SIGE-Plan ausgehändigt. Dieser wird vor Baubeginn mit dem Bauablaufplan des AN abgestimmt.
Die Tätigkeit des SIGEKO' s befreit den Auftragnehmer nicht von der Abstimmungspflicht mit den anderen Unternehmen entsprechend § 8 ArbschG und § 6 UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1).
Während der Ausführungsphase informiert der AN den SIGEKO unverzüglich in Schriftform, wenn erhebliche Änderungen und/oder Gegebenheiten Auswirkungen auf den SIGE-Plan haben, damit dieser angepaßt werden kann. Dies gilt auch für besondere Gefährdungen gemäß Anhang II der BAUSTELL -V, die erst während der Bauausführung hinzukommen.
Die Ersteinweisung der ausführenden Firmen erfolgt direkt vor Baubeginn. Zu diesem Zeitpunkt muss der Ersthelfer gemäß UVV (Unfallverhütungsvorschrift) "Erste Hilfe" (VBG 109) namentlich benannt werden. Teilnehmer sind die ausführenden Firmen und der Sicherheitsbeauftragte. Vom SIGEKO werden ebenfalls Vertreter der Gewerbeaufsicht und der Bauberufsgenossenschaft eingeladen.
Für die Ausführung der Leistungen gilt die Baustellenverordnung in ihrer neusten Fassung. Die Vorankündigung wird sichtbar und wettergeschützt auf der Baustelle angebracht.
Die hier angeführten Regelwerke aus Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen usw. erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Sie stellen einen Auszug an die zu erfüllenden Anforderungen dar.
Weitere technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten:
Der Auftragnehmer schuldet sämtliche auf Basis der Pläne der Architekten, Ingenieure und Fachberater erforderlichen Stahlbauarbeiten gemäß DIN 18335 (VOB/C Stahlbauarbeiten) und DIN 18364 (VOB/C Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten), einschl. Nebenleistungen.
Sämtliche Stahlbauarbeiten sind nach den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere den einschlägigen DIN- Normen auszuführen, insbesondere:
Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
- DIN EN 1993-1-1:2010-12 - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau,
- DIN EN 1993-1-1/A1:2014-07 - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau; Änderung A1,
- DIN EN 1993-1-1/NA:2018-12 - Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau,
- DIN EN 1993-1-2:2010-12 - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall,
- DIN EN 1993-1-2/NA:2010-12 - Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall,
Ebenfalls gelten für die Bearbeitung und Ausführung alle Merkblätter und Richtlinien in der zurzeit gültigen Fassung, soweit im Folgenden und/oder in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist. Insbesondere einzuhalten sind die Anforderungen und Bedingungen der Normenreihe DIN EN 1090 Teil 1 und 2 - Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken.
Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die im Besitz der „Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN EN 1090 “ -Klasse „EXC2 “- sind. Hinsichtlich eventuell notwendiger Schweißarbeiten im Zuge der örtlichen Montage ist zwingend der Brandschutz zu beachten. Diese Arbeiten sind bei Erfordernis immer vorher der Bauleitung anzuzeigen.
Die in den Positionen errechneten Mengen (Massen) sind anhand der erstellen Konstruktionspläne ermittelt. Sämtliche Klein- und Anschweißteile, wie z.B: Stegbleche, Kopf-, Fußplatten, usw. sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Sämtliche zur Montage und zum Anschluss angrenzender Bauteile (z.B. Mauerwerk / Stahlbetonwände) erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel, sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Maßtoleranzen
Es gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der DIN 18202 sowie die DIN 18203-2 für Vorgefertigte Teile aus Stahl. Messpunktabstände immer zwischen 1 und 4 m. Die Spalte 5 und 6 der Tabelle 3 bleibt ausgeschlossen. Die Toleranzen der einzelnen Messabstände werden nicht aufaddiert.
Werkstoffe
siehe Weitere Technische Vertragsbedingungen Schlosserarbeiten.
Montage
Im Zuge der Montagearbeiten sind alle dafür notwendigen Maßnahmen (Absteifungen/ Verbände etc.) zur Sicherung der Bauzustände zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Die Lasteintragungspunkte oder Lasteintragungslinien sind zwingend vor Beginn der Montagearbeiten mit der Bauleitung und mit dem Statiker abzustimmen.
Werkstattzeichnungen
Alle erforderlichen Werkstattzeichnungen für die Metallbauarbeiten sind vom AN anzufertigen bzw. beizubringen. Die Werkstattzeichnungen sind vor der Ausführung der Arbeiten dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung und als pdf zur Prüfung vorzulegen. Die Ausführung darf nur nach Planunterlagen erfolgen, die den Sichtvermerk des Auftraggebers tragen. Die Werkstattzeichnungen werden nicht gesondert vergütet.
Baulärm:
Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) dafür Sorge zu tragen, dass
1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken,
soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen.
Die Bundesregierung hat Immissionsrichtwerte festgesetzt, bei deren Überschreitungen erhebliche Belästigungen durch Baumaschinen zu besorgen
sind (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen - vom 19. August 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160).
Als Immissionsrichtwerte sind festgesetzt worden für
a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal untergebracht sind (Industriegebiet) 70 dB(A)
b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind (Gewerbegebiet) tagsüber nachts
65 dB(A)
50 dB(A)
c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (Mischgebiet) tagsüber nachts
60 dB(A)
45 dB(A)
d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (Allgemeines Wohngebiet) tagsüber nachts
55 dB(A)
40 dB(A)
e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (Reines Wohngebiet) tagsüber nachts
50 dB(A)
35 dB(A)
f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten tagsüber und nachts
45 dB(A)
35 dB(A)
Nachtzeit ist nach dieser Vorschrift die Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Die Bauherren, Bauunternehmer und Bauleiter haben die Pflicht, beim Betrieb von Baumaschinen auf die Einhaltung der Richtwerte zu achten.
Unabhängig davon haben sie ferner die Pflicht, zu jeder Zeit vermeidbare Geräusche von Bauarbeiten zu vermeiden.
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Nach Art. 9 BayBO sind Baustellen so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert, beseitigt oder instand gehalten werden können und dass keine Gefahren, vermeidbaren Nachteile oder vermeidbaren Belästigungen entstehen.
Gesetzesverstöße können zu behördlichen und polizeilichen Anordnungen, falls nötig auch zu einer Stilllegung der Baustelle führen sowie als Ordnungswidrigkeit wegen Ruhestörung mit Bußgeld belegt bzw. In besonders schwerwiegenden Fällen wegen Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden.
Um die Gefahr von Gesetzesverstößen auszuschließen, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln, lärmintensive Bauarbeiten dürfen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung nur tagsüber durchgeführt Werden. Nach Möglichkeit sind lärmarme Baumaschinen einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen. Beim Kauf von Baumaschinen und bei der Vergabe von Bauarbeiten sollte daher auf den Einsatz als besonders emissionsarm gekennzeichneter Geräte und Maschinen geachtet werden.
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung- 32. BlmSchV
Unabhängig von der Einhaltung der o.g. Immissionsrichtwerte dürfen zum Schutz von Wohngebieten nach § 7 der 32. BlmSchV die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten, besonders lärmintensiven Geräte und Baumaschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an den Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
Dieses Verbot gilt dann nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.
Nachtarbeit
Soweit im Einzelfall aufgrund technischer Notwendigkeiten oder im überwiegenden öffentlichen Interesse nächtliche ruhestörende Bauarbeiten unabwendbar sind, sind diese dem Umweltamt mit einer Begründung sowie nach Art und Umfang der Arbeiten vorab anzuzeigen und ein Nachweis über die Verwendung besonders lärmarmer Baumaschinen zu erbringen. Ferner ist die zuständige Polizeidienststelle und die betroffene Wohnnachbarschaft zu informieren. Wirtschaftliche Interessenlagen sind somit kein hinreichen der Rechtfertigungsgrund für die Durchführung nächtlicher ruhestörender Bauarbeiten. Eine Haftungsfreistellung für den Fall berechtigter Nachbarschaftsbeschwerden wegen nächtlicher Lärmbelästigung ist mit der Anzeige der Nachtarbeit nicht verbunden.
Ansprechpartner / Kontakt
Für die evtl. Fragen zum LV bzw. zum Projekt ist das Büro "phase68" als Ansprechpartner unter der Mailadresse "Leo11@phase68.de" erreichbar.
Termine
Beginn der Ausführung: 3./4. Quartal 2025
Ende der Ausführung: 3./ 4. Quartal 2025
Dauer der Ausführung: bis 4 Wochen
Planvorlagen:
- BE-Plan
Grundrisse:
- Leo11_HPP_5_GR_BN_UG_P_f
- Leo11_HPP_5_GR_BN_EG_P_k
- Leo11_HPP_5_GR_BN_01_P_k
- Leo11_HPP_5_GR_BN_02_P_j
- Leo11_HPP_5_GR_BN_03_V_b
- Leo11_HPP_5_GR_BN_04_P_k
- Leo11_HPP_5_GR_BN_05_P_k
Ansichten:
- LEO11_HPP_5_AN_BN_NO_P
- LEO11_HPP_5_AN_BN_SU_P
- LEO11_HPP_5_AN_BN_WE_P
Schnitte:
- LEO11_HPP_5_SC_BN_aa_P
- LEO11_HPP_5_SC_BN_bb_P
- LEO11_HPP_5_SC_BN_dd_P
Details:
- LEO11_HPP_5_DE_7041_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_DE_7042_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_DE_7043_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_DE_7045_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_DE_7046_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_DE_7047_XX_V_a
Baubeschreibung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Komplette Baustelleneinrichtung für die Ausführung der Leistungen inkl. aller notwendigen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsgerüste usw. liefen und nach Fertigstellung der Arbeiten abfahren.
1.1
Baustelleneinrichtung
1,00
Stk
1.2 Verlängerung der Baustelleneinrichtung Verlängerung der Baustelleneinrichtung
Verlängerung der Baustelleneinrichtung über die nicht selbst verschuldete Ausführungszeit hinaus
1.2
Verlängerung der Baustelleneinrichtung
E
1,00
Wo
2 Hauseingangs- und Wohnungseingangstüren
2
Hauseingangs- und Wohnungseingangstüren
2.1 Hauseingangstür, Typ RR 3.1, T30, 200 x 226 cm Hauseingangstür, Typ RR 3.1, T30, 200 x 226 cm
Türnr.: 00.00.01 - RR3.1 / T30, geprüft und zugelassen
Hauseingangstür (DIN l/r) bestehend aus Gehflügel mit seitlichem Standflügel, 200 x 226 cm
Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion mit Glas- und . Paneel -Füllung Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR 30-CE, 90 mm gedämmte Außentür,inkl. Schwellenrofil ( 0 mm Schwelle) sowie Bodenprofile und Befestigung(en) und Abdichtung gem. Herstellervorschriften
Brandschutz: T30
Ausstattung:
DIN l/r
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- außen - Griffstange, Fabr. SFB 66661, Bronze, dunkel patiniert matt, d:150 mm, l: 150 cm (Stützen 4), gebürstet, Griffstange von Rosette in Richtung Türmitte versetzt
Innen - Türdrücker, gekröpft Bronze matt o. glw.
- sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl-Bänder nach Erfordernis, 3D- Verstellbar
- Schloss mit Aufbohrschutz, PZ vorgerichtet, Schlüsselrosette oval, Bronze dunkel patiniert matt
- Gangflügel mit Paneel Füllung
- Standflügel mit Glasfüllung (F30), 3x Fach- Verglasung
- Ansteuerung : Elt.- Türöffner (integriert in HausAdapte MIN ECO - bauseits), Verkabelung der Tür bzw. Einbau der Verkabelung für die Elt.-Türöffnung ist Bestandteil der Leistung
Zarge:
- Blockzarge, thermisch gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche: Außen Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen pulverbeschichtet RAL 7002, nach Bemusterung
Türblatt:
- 1 flügelig, Alutür, stumpf einschlagend mit Laibungsfalz, Türblattdicke: 90 mm
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- Füllung: wärmegedämmte Glasfüllung,
- 2x Bodendichtungen
- Oberfläche, Außen Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002, Innen Lackierung weiß, nach Bemusterung
- Gangflügel - Durchgangsmaß 118,5 cm
- Standflügel/Seitenflügel. ca. 52 cm
Verglasung/Aufbau:
- von Außen nach Innen - 1. Scheibe 6,0m Float + 14 mm Argonfüllung + 2. Scheibe 4,0 mm Float + 14 mm Argonfüllung + 3. Scheibe 4 mm Float inkl. PVB 0,76 mm (Schallschutz)
Abmessungen:
- Türöffnung: 200 x 226 cm
- Lichtedurchgangsbreite :
- Gangflügel: ca. 118,5 cm
- Standflügel/Seitenflügel: ca 52 cm
Untergrund: Stb.-Wand, d: 20 cm
Liefern und in fertiger Arbeit inkl. der Abdichtungsbahn am Fußpunkt einbauen.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7043_XX_V
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_V
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.1
Hauseingangstür, Typ RR 3.1, T30, 200 x 226 cm
1,00
Stk
2.2 Fahrradraum, Typ RR2.1 T30, 151 x 226 cm Fahrradraum, Typ RR2.1 T30, 151 x 226 cm
Türnr.: 00.00.06 - T01, RR2.1 / T30, geprüft und zugelassen
EG, Fahrradraum (DIN l), einflügelig
Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion mit Glas- bzw. Paneelfüllung Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR 30-CE, 90 mm gedämmte Außentür inkl. Schwellenprofi (12 mm Schwelle), Bodenprofil(e) und Abdichtung usw. wie folgt;
Brandschutz: T30
- Luftwiderstandfähigkeit bis Klasse 3
- Windlastwiderstand bis Klasse C2/32
- Schlagregendichtigkeit bis Klasse 2A
Ausstattung:
DIN l
- Schlüsselschalter
- elektrischer Türöffner
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- außen Griffstange rund, 40 mm, von Rosette Richtung Türmitte versetzt, FSB 66 6681,40 cm lang (Stützen 2), Bronze dunkel patiniert matt, Drücker gekröpft FSB 1228 Bronze dunkel patiniert matt
- Innen Drücker, Bronze gebürstet o. glw.
- sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl-Bänder nach Erfordernis, 3D- Verstellbar
- PZ vorgerichtet,
- Schloss mit Aufbohrschutz,
- Schlüsselrosette :Rosette oval, Bronze dunkel patiniert matt
- Einflügelig
- Griffstange - Außen Bronze
- Türöffnung : ELT.-Türöffner mit Lesergerät, Verkabelung wie vor.
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche: außen Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen Edelstahlblech (aufgrund der starken Abnutzung)
Türblatt:
- 1 flügelig, Alutür, stumpf einschlagend mit Laibungsfalz, Türblattdicke: 90 mm
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- Glasfüllung
- 2x Bodendichtungen
- Oberfläche, Außen Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002, Innen Lackierung, weiß, nach Bemusterung
Verglasung/Aufbau:
- von Außen nach Innen -
1. Scheibe 6,0m + 6,0 mm (Float) inkl. PVB - Schallschutz 0,76 mm
+ 14 mm Argonfüllung
2. Scheibe 4,0 mm (Float )
+ 14 mm Argonfüllung
3. Scheibe 4 mm+ 4.0 mm (Float) inkl. PVB- Schallschutz 0,76 mm
Abmessungen:
- Türöffnung:151 x 226 cm
- Lichtedurchgangsbreite : 168 cm
Untergrund: Stb.-Wand, d: 20 cm
Liefern und in fertiger Arbeit einbauen.
sonst wie vor.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7042_XX_V
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_V
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.2
Fahrradraum, Typ RR2.1 T30, 151 x 226 cm
1,00
Stk
2.3 Fahrradwerkstatt / KiWä, Typ RR1.1 T30, Fahrradwerkstatt / KiWä, Typ RR1.1 T30,
Türnr.: 00.00.07 - T01, RR1.1 / T30, geprüft und zugelassen
EG - Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion, zweiflügelig (Gang- und Standflügel) mit Glas-Füllung, Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR30-CE, 90 gedämmte Tür, Farbe gem. Materialkonzept / Bemusterung
inkl. Bodenprofil(e), Promat-Verkleidung, Befestigung wie vor.
Brandschutz - T30 mit Glasfüllung
zweiflügelig; 168 x 226 cm
- Gehflügel : 117x 226
- Standflügel :51,5 x 226 cm
Ausstattung:
DIN l/r
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- Türdrücker, Bronze, gebürstet o.glw.
- sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl-Bänder nach Erfordernis, 3D - verstellbar
- Schloss mit Aufbohrschutz
- zwei flügelig (Gang - und Seitenflügel): 168 x 226 cm
- 3x fach Verglasung, (F30)
- Gehflügel : 117x 226
- Standflügel :51,5 x 226 cm
- Griffstange aus Bronze
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende, dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche: außen Aluminium, Pulverbeschichtung RAL 7002, innen Pulverbeschichtung RAL 7002, nach Bemusterung
Türblatt:
- zwei flügelig, stumpf einschlagend mit Laibungsfalz, Türblattdicke 74 cm,
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- zwei Bodendichtungen
- wärmeisolierte Glasfüllung
UK: GK-Wand, d:15 cm
liefern und einbauen, sonst wie vor.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7041_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_V
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.3
Fahrradwerkstatt / KiWä, Typ RR1.1 T30,
1,00
Stk
2.4 Fahrradwerkstatt/KiWä, Typ RR1.1 T30, 200 x 226 cm Fahrradwerkstatt/KiWä, Typ RR1.1 T30, 200 x 226 cm
Türnr.: 00.00.07 - T01, RR1.1 / T30, geprüft und zugelassen
EG - Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion, zweiflügelig (Gang- und Standflügel) mit Glas-Füllung, Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR30-CE, 90 gedämmte Tür, Farbe gem. Materialkonzept / Bemusterung
inkl. Bodenprofil(e), Promat-Verkleidung, Befestigung wie vor.
Brandschutz - T30 mit Glasfüllung
zweiflügelig; 168 x 226 cm, Lichtes Öffnungsmaß 168 x 226 cm
- Gehflügel : 117x 226
- Standflügel :51,5 x 226 cm
Ausstattung:
DIN l/r
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- Türdrücker, Bronze, gekröpft, dunkel patiniert matt
- sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl-Bänder nach Erfordernis, 3D - verstellbar
- Schloss mit Aufbohrschutz, Rosette oval Bronze dunkel patiniert matt, PZ vorgerüstet
- zwei flügelig (Gang - und Seitenflügel): 168 x 226 cm
- 3x fach Verglasung, (F30)
- Gehflügel : 117x 226
- Standflügel :51,5 x 226 cm
- Griffstange im Hausflur, von rosette Richtung Türmitte versetzt, FSB 66 6681, 40 cm lang (Stützen 2), Bronze dunkel patiniert matt
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende, dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche: außen Aluminium, Pulverbeschichtung RAL 7002, innen Pulverbeschichtung RAL 7002, nach Bemusterung
Türblatt:
- zwei flügelig, stumpf einschlagend mit Laibungsfalz, Türblattdicke 76 cm,
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- zwei Bodendichtungen
- wärmeisolierte Glasfüllung
- Lichte Türöffnung: 168 cm
UK: GK-Wand, d:15 cm
liefern und einbauen, sonst wie vor.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7041_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_V
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.4
Fahrradwerkstatt/KiWä, Typ RR1.1 T30, 200 x 226 cm
1,00
Stk
2.5 Wohnungseingangstüren, Typ RR4.1, 150 x 280 cm Wohnungseingangstüren, Typ RR4.1, 150 x 280 cm
Türnr 00.04.01 - T01, RR4.1
Türnr.: 00.05.01 - T01, RR4.1
Rückseite/Nordseite - Wohnungseingangstüren, Wohnung 4 und Wohnung 5, Drehflügeltür mit seitlicher Festverglasung und Oberlicht wie folgt;
Aluminium-Rohrahmenkonstruktion mit Glasfüllung, Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR30_CE, 90 mm gedämmte Außentür, Farbe gem. Materialkonzept /Bemusterung o.glw.
- Luftwiderstandfähigkeit bis Klasse 3
- Windlastwiderstand bis Klasse C2/32
- Schlagregendichtigkeit bis Klasse 2A
Ausstattung:
- DIN R
- PZ vorgerichtet
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- Außen Griffstange,rund, 50 mm, Richtungsänderungen mit Gehrungsschnitt,unsichtbare Naht, am Türrahmen befestigt von Rosette Richtung Türmitte versetzt, FSB 66 6681, 150 cm lang (Stützen 4); Bronze dunkel patiniert matt ,
- Innen Drücker, gekröpft, FSB 1268, Edelstahl gebürstet
- Sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl - Bänder nach Erfordernis, 3-D verstellbar
- Schloss mit Aufbohrschutz
- einflügelig, mit einer seitlichen Festverglasung und Oberlicht
- Griffe aus Bronze
- Obertürschließer, innenliegend, nicht sichtbar, OTS integriert
- Glasfüllung: Klargalss
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche, Außen: Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen : Lackierung weiß nach Bemusterung
Türblatt:
- 1x flügelig, Alutür, Türblattdicke 90 mm
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- Füllung: wärmegedämmte Paneel -Füllung
- Oberfläche, Außen: Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen : Lackierung bzw. HPL-Beschichtung, weiß, nach Bemusterung
Festverglasung;
b: ca. 45 cm
Verglasung/Aufbau:
- von Außen nach Innen - 1. Scheibe 6,0m Float + 14 mm Argonfüllung + 2. Scheibe 4,0 mm Float + 14 mm Argonfüllung + 3. Scheibe 4 mm Float inkl. PVB 0,76 mm (Schallschutz)
Untergrund: Stb,-Wand 20 cm
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7045_XX_V
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_V
- LEO11_Veglasungsarten
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.5
Wohnungseingangstüren, Typ RR4.1, 150 x 280 cm
2,00
Stk
2.6 Wohnungseingangstür, Typ RR4.1, 110 x 226 cm Wohnungseingangstür, Typ RR4.1, 110 x 226 cm
Türnr.: 00.03.01 - T02 / RR 4.1
Rückgebäude - Wohnungseingangstür, Wohnung 3 Drehflügeltür
Aluminium-Rohrahmenkonstruktion mit Paneelfüllung , Fabr. Schüco Türssysteme AD UP 90 BL Resdental-, 90 mm, gedämmte Außentür,inkl. Schwellenprofil (0 mm Schwelle), Abdichtung, Farbe gem. Materialkonzept /Bemusterung o.glw.
- Luftwiderstandfähigkeit bis Klasse 3
- Windlastwiderstand bis Klasse C2/32
- Schlagregendichtigkeit bis Klasse 2A
Ausstattung:
DIN l
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- Außen Griffstange, von Rosette Richtung Türmitte versetzt, FSB 66 6681, 150 cm lang (Stützen 4), Bronze dunkel patiniert matt
- Innen Drücker,gekröpft FSB 1268, Edelstahl gebürstet o.glw.
- Sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl - Bänder nach Erfordernis, 3-D verstellbar
- Schloss mit Aufbohrschutz, PZ vorgerichtet, Rosette oval, Außen Bronze dunkel patiniert matt, Innen Edelstahl wie Drücker.
- einflügelig,
- Obertürschließer, innenliegend, nicht sichtbar, wie vor.
- Türspion
- Paneelfüllung oberflächenbündig mit dr Rahmenkonstrukttion
- Ansteuerung: ELT.-Türöffner integriert in HausAdapte MIN ECO
- Glashalteleistenn: Alu, Eckig
- Dichtung: farbe Schwarz
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche, Außen: Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen : Lackierung bzw. HPL-Beschichtung, weiß nach Bemusterung
Türblatt:
- 1x flügelig, Alutür, Türblattdicke 90 mm mit
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- Oberfläche, Außen: Aluminium, pulverbeschichtet RAL 7002
Innen : Lackierung weiß, nach Bemusterung
Untergrund: MW 17,5 cm
liefern und einbauen, sonst wie vor.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7044_XX_V
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.6
Wohnungseingangstür, Typ RR4.1, 110 x 226 cm
1,00
Stk
2.7 TRH - Fluchttür, Typ RR4.1, 113,5 x 226 cm, T30 TRH - Fluchttür, Typ RR4.1, 113,5 x 226 cm, T30
Aluminium- Rohrrahmenkonstruktion mit Glas-Füllung, Fabr. Schüco Türsystem FireStop ADS 90 FR30-CE, 90 mm, gedämmte Tür, Farbe gem. Materialkonzept / Bemusterung
Brandschutz - T30, geprüft und zugelassen
inkl. der Verkabelung für den Anschluss am bauseits geliefertem Flucht -Türterminal
- Luftwiderstandfähigkeit bis Klasse 3
- Windlastwiderstand bis Klasse C2/32
- Schlagregendichtigkeit bis Klasse 2A
Ausstattung:
- DIN l
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2 (gem. Bauphysik)
- Außen Griffstange, vor Rosette in Richtung Türmitte versetzt, fsb 66 6681, 40 cm lang (Stützen 2), Bronze dunkel patiniert matt
- Innen Drücker mit Panikfunktion, gekröpft, FSB 1268, Bronze dunkel patiniert matt
- sichtbare Bänder aus Edelstahl, Anzahl-Bänder nach Erfordernis, 3D - verstellbar
- vorgerichtet, Blindzylinder, Schloss mit Aufbohrschutz, und mit Panikfunktion
- Schlüsselrosette : oval Bronze, dunkel patiniert matt
- einflügelig
- Griffstange aus Bronze, rund d: 50 mm, oben und unten am Türrahmen befestigt, Richtungsänderung mit Gehrungsschnitt, fein geschliffen und gebürstet
- Obentürschließer - innenliegend, nicht sichtbar, wie vor.
- Panikschloss /Panikfunktion
Zarge:
- Blockzarge, gedämmt
- verdeckt liegende Beschläge
- umlaufende, dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Türzarge
- Schraubbefestigung
- Oberfläche: außen Aluminium, Pulverbeschichtung RAL 7002, nach Bemusterung, Innen : weiß lackiert
Türblatt:
- einflügelig, stumpf einschlagend mit Laibungsfalz, Türblattdicke 90 mm,
- 3 seitig umlaufende Dichtung
- zwei Bodendichtungen
- Füllung: wärmeisolierte Glasfüllung
- Oberfläche: Außen pulverbeschichtet RAL 7002, Innen weiß lackiertnach Bemusterung
Türöffnung: Stb.- Außenwand, d: 30 cm
sonst wie vor.
Hinweis:
die Fluchttürterminal wird bauseits geliefert, der Anschluss der Tür am Terminal erfolgt ebenso bauseits.
Die Anschlussleitungen am Türrahmen sind mit der Tür zu liefern.
Planvorlage:
- LEO11_HPP_5_DE_7044_XX_V_a
- LEO11_HPP_5_NN_7000_XX_
- LEO11_HPP_5_GR_BN_EG_P_r
2.7
TRH - Fluchttür, Typ RR4.1, 113,5 x 226 cm, T30
1,00
Stk
2.8 Dokumentation Dokumentation
komplette Dokumentation der gelieferten und eingebauten Materialien, Zulassungen, Datenblätter, Prüfbescheinigungen, Ausführungszeichnungen usw. 1x in Papierform und 3 fach auf einem Datenträger liefern und der OÜ übergeben.
2.8
Dokumentation
1,00
Stk
3 Fenster
3
Fenster
3.1 EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, F90 Fenster 126 x 226 cm EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, F90 Fenster 126 x 226 cm
F90 Fenster mit Festverglasung , geprüft und zugelassen
Alu-Rohrrahmenkonstruktion mit Glasfüllung, Fabr. Schüco Türsysteme Firestop ADS 90 FR 90, Bautiefe 90 mm, gedämmte Festverglasung inkl. und Fensterbank - Außen
Ausstattung:
- Einbruchschutz RC2
- U-Wert 1,2
Rahmen:
- Rahmenprofi, gedämmt
- umlaufende dauerelastische Versiegelung, Farbe wie Rahmenkonstruktion
- Schraubbefestigung, Untergrund: Stb.- Wand, d: 20 cm
- Oberfläche - Außen und Innen Alu- Pulverbeschichtung, RAL 7002, bzw.
nach Bemusterung.
- Glashalteleisten: Alu, eckig
- Dichtungsfarbe : Schwarz
Füllung:
- Einbautiefe: 90 mm
- Glasstärke: 37 mm
- Glastyp: Klarglas
- wärme isolierte Glasfüllung
Fensterbank:
- aus Alu, 3x fach gekantet, mit einem 10 mm Überstand
- Gesamtbreite: 267 mm
- Oberfläche: beschichtet, wie Fensterrahmen RAL 7002
Untergrund:
Stb,-Wand, inkl. Bodenprofile, Promatect-H (Innen 15 mm/Außen 20 mm), rechteckiges Stahlrohr 80 x 50 x 3 mm, verzinkt, Befestugung
Liefern und gem. Herstellervorschriften in fertiger Arbeit einbauen.
Planangabe:
- LEO11_HPP_5_DE_7047_XX_V
3.1
EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, F90 Fenster 126 x 226 cm
2,00
Stk
3.2 EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, Innenfenster 100 x 226 cm, F 30 EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, Innenfenster 100 x 226 cm, F 30
F30 - Festverglasung als Aluminium-Rohrahmenkonstruktion mit Glasfüllung, fabr. Schüco System_FireStop ADS 90 FR 30, 90 mm, gedämmt, Farbe gem. Farbkonzept /Bemusterung o.glw-
Brandschutz: F30, geprüft und zugelassen
Ausstattung:
- Einbruchschutz: RC2
- U-Wert 1,2
Wärmeschutz- Kuofffizent, Wert einschließlich Rahmen
Zarge:
- Blech-/Rahmenzarge, gedämmt
- umlaufende daueralstische Versiegelung, Farbe wie Rahmen/Zarge
- Schraubbefsetigung
- Oberfläche (außen/innen) : pulverbeschichtet RAL 7002, o.glw.
- Glashalteleisten, eckig, Dichtungsfarbe: schwarz
- Glas: Klarglas
- Einbautiefe: 90 mm
- Glasfüllung: 48 mm, wärme isoliert
Inkl. Bodenprofile, Promat-Streifen,mit Promatec-H- Platte 15 mm sowie rechteckiges Stahlrohr-Profil70 x 40 x 3 mm, verzinkt, Befestigung.
Untergrund: GK-Wand
Liefern und gem. Herstellervorschriften in fertiger Arbeit einbauen.
Planvorgabe:
- LEO11_HPP_5_DE_7046_XX_V
3.2
EG - Fahrradwerkstatt/KiWä, Innenfenster 100 x 226 cm, F 30
1,00
Stk
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4.1 Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter
Facharbeiter-Stundenlohn für nicht vorgesehene Leistungen auf schriftliche Aufforderung der OÜ
4.1
Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter
10,00
h
4.2 Stundenlohnarbeiten für Hilfsarbeiter Stundenlohnarbeiten für Hilfsarbeiter
Hilfsarbeiter-Stundenlohn für nicht vorgesehene Leistungen auf schriftliche Aufforderung der OÜ
4.2
Stundenlohnarbeiten für Hilfsarbeiter
10,00
h
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