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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeines und Geltungsbereich * Allgemeines und Geltungsbereich * - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18331 und DIN 18336 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Für die Ausführung sind insbesondere die Vorgaben der Abdichtungsnormen DIN 18195 (Begriffe) und DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535 sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungshinweise * Ausführungshinweise * - Unterlagen vom Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen: * Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, * weitere Unterlagen: Schal- und Bewehrungspläne. Diese Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen. - Hinweise zu Abbrucharbeiten Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge "Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden. Anfallender Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und -abfall sind einzuhalten. - Hinweise zu Schalungsarbeiten Auf Beton-Schalung und Beton-Oberfläche wird im Leistungsverzeichnis gesondert Bezug genommen. Die Anforderungen an Schalung bezüglich Schalmaterial, Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen etc. sind entspr. Beschreibung bzw. nach Angaben des Auftraggebers auszuführen. Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Die Kanten von sichtbaren Stützen und Unterzügen sind zu brechen (Kantenlänge ca. 1,5 bis 2,0 cm); die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Holzschalungen sind gleich bleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. - Frisch betonierte Decken Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc., bei witterungsbedingtem Frosteinfluss verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. - Betonfertigteile Für Betonfertigteile hat das liefernde Unternehmen ohne besondere Aufforderung den Güteschutznachweis, Prüfzeugnisse und Eignungsprüfungsnachweis zu stellen. Das Herstellen aller Aussparungen und Ausklinkungen (sofern im LV nicht gesondert erfasst) sowie der Einbau von Ankerschienen und Kleineisenteilen ist in die Einheitspreise aufzunehmen. Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu beachten, darüber hinaus die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen. - Hinweise zu Druckgasflaschen Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Grundsätzlich muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3-7 für Brandklasse C bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. - Lagerung der Dichtungsmaterialien Alle Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarbeitung trocken zu lagern bzw. durch geeignete Maßnahmen vor Nässe zu schützen. - Hinweise zur Verarbeitung Nach der Vorbehandlung muss die Oberfläche fest, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementschlämmen, Ölen, Fetten, Anstrichresten, losen und mürben Teilen sowie sonstigen, als Trennmittel wirkenden Substanzen. Bei der Abdichtung mit Beschichtungen ist die Anstrichfolge des Herstellers einzuhalten, mehrmalige Anstriche sind stets nacheinander durchzuführen. Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Grundsätzlich sind Abdichtungen nur bei Witterungsverhältnissen herzustellen, die sich nicht nachteilig auf die Abdichtungen auswirken. Schädliche Wirkungen sind durch besondere Vorkehrungen stets zu verhindern. Bei der Verarbeitung von Bitumendickbeschichtungen ist bis zum Erreichen der Regenfestigkeit eine Regeneinwirkung zu vermeiden. Bis zur vollständigen Durchtrocknung der Beschichtung sind Wasserbelastung und Frosteinwirkungen auszuschließen, die Beschichtung ist gegebenenfalls durch Planen zu schützen. Das Aussetzen der Dichtungen vor starker Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Sofern vom Hersteller nicht vorgeschrieben sind flüssige Abdichtmassen bei einer Bauteils- und Umgebungstemperatur von mindestens 5° C zu verarbeiten. - Hinweise zu Rohrdurchführungen Für Rohrdurchführungen und Einbauteile sind die über die Leistungsbeschreibung hinaus gehenden besonderen Einbauvorschriften der Hersteller zu beachten. - Ausführungshinweise Mauerwerk Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lagerund Außenfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. - Anbringen von Meterrissen In allen Geschossen sind in genügender Anzahl Meterrisse, auch für andere Handwerker, vom Bauhauptunternehmer (i.d.R. die Rohbaufirma) anzubringen (Tintenstifte etc. sind nicht erlaubt, Markierungen schlagen beim Putz durch). - Hinweise zum Holzschutz Die Normen der Reihe DIN 68800 sind verbindlich zu beachten. Gesundheitsgefährdungen durch Holzschutzmittel sind grundsätzlich auszuschließen. - Schleifarbeiten im Trockenverfahren Schleifarbeiten mit Schleifgeräten im Trockenverfahren sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen. - Hinweise zu Montagen in Außenbereichen Während der Montage sind die Konstruktionen und Bauteile im Außenbereich gegen Witterungseinflüsse, insbesondere bei Arbeitsunterbrechungen, zu schützen. - Hinweise zu Befestigungen Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen oder zu montieren und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen.
Ausführungshinweise
Stoffe und Bauteile * Stoffe und Bauteile * - Material- und Prüfnormen Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Beton, Bindemittel, Betonzuschlag, Betonstahl, Wand-, Dach- und Deckenplatten, Zwischenbauteile) mindestens den in DIN 18331 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen. - Anzubietende Materialien/Güteklassen Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Bauschnitthölzer sind, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, mit einer Holzfeuchte von höchstens 20 % einzubauen. Nur bei Konstruktionen, bei denen das Holz ungehindert nachtrocknen kann und deren Bauteile gegenüber den hierbei auftretenden Verformungen nicht empfindlich sind, dürfen Bauschnitthölzer und Baurundhölzer halbtrocken eingebaut werden. - Befestigungen/Verbindungen Für mechanische Verbindungen gilt DIN 1995-1-1 und NA sowie DIN 1052-10. Abhängungen, Abstandshalter sowie Befestigungskonstruktionen inkl. der Befestigungsmittel müssen den statischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen. - Korrosionsschutz verwendeter Metall- Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Für sichtbare Nägel und Schrauben im Außenbereich dürfen nur verzinkte oder nichtrostende Werkstoffe eingesetzt werden. - Betonprüfungen und Nachweise Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Stoffe und Bauteile
Nebenleistungen * Nebenleistungen * Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18331 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: ........................................ Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung von Stützen, Unter- bzw. Überzügen bei Sichtbeton-Bauweise. ........................................ Bei Spannbetonfertigteilen die Spannarbeiten einschließlich Spannstähle, Spannglieder und Hilfsmaterialien bei sofortigem Verbund. ........................................ Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung. ........................................ Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraum durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen, sowie das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste. ........................................ Vorhalten von Abdeckungen und Umwehrungen bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus. ........................................ Schutz des Betons gegen zu schnelles Austrocknen (besonders bei kühler Witterung) sowie das Kühlen des Betons bei Gleitbauweisen. ........................................ Ausschalen, auch wenn im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt (Ausnahme: verlorene Schalung). ........................................ Bei Unterfangungen von Gründungsbauteilen oder beim Einbinden von Decken die nachträgliche kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel. ........................................ Entfernen der Hartschaumkerne von Ankerschienen nach dem Ausschalen incl. dem Reinigen der Schienen. ........................................ Herstellen von Arbeitsfugen, die sich aus dem Arbeitsablauf des Auftragnehmers ergeben; sowie das Reinigen und Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder. ........................................ Statische Nachweise für den Montagezustand und für die Lastaufnahmevorrichtungen bei Stahlbeton-Fertigteilen. ........................................ Zuarbeiten von Ergänzungs- und Reststücken. ........................................ Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung. ........................................ Mehrbreiten der horizontalen Mauerwerksabdichtung zum Anschluss anderer Bahnen. ........................................ Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen nach Herstellervorschrift bei der Montage von System- und Modulblöcken aus Porenbeton.
Nebenleistungen
01 Beton- und Abdichtungsarbeiten
01
Beton- und Abdichtungsarbeiten
01.01 Beton- und Abdichtungsarbeiten EG
01.01
Beton- und Abdichtungsarbeiten EG
01.02 Bewehrung EG
01.02
Bewehrung EG
01.03 Betonarbeiten 1.OG
01.03
Betonarbeiten 1.OG
01.04 Bewehrung 1.OG
01.04
Bewehrung 1.OG
01.05 Betonarbeiten 2.OG
01.05
Betonarbeiten 2.OG
01.06 Bewehrung 2.OG
01.06
Bewehrung 2.OG
01.07 Betonarbeiten Dach
01.07
Betonarbeiten Dach
01.08 Bewehrung Dach
01.08
Bewehrung Dach
02 Mauerarbeiten
02
Mauerarbeiten
Vorbemerkungen Mauerwerk Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen EN / DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten. Die Verarbeitung erfolgt nach den Verarbeitungs- bzw. Montagerichtlinien des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Die Leistungen umfassen grundsätzlich die Herstellung des Mauerwerks einschließlich Lieferung aller benötigten Materialien und Geräte. Verarbeitung allgemein Sofern in den Ausführungsplänen, den statischen Berechnungen oder aus den brandschutztechnischen Anforderungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind, erfolgt die Ausführung wie folgt: - Steine oder Elemente mit Nut- und Federausbildung als Wand ohne Stoßfugenvermörtelung Die Verarbeitung erfolgt mit - Dünnbettmörtel, der in einer kalkulatorischen Menge für die Ausbildung der Lagerfuge mitgeliefert wird. Für die Fenstermontage nach RAL sind glatte Fensterlaibungen herzustellen. Dazu können bei Wanddicken ≤ 36,5 cm Eck- und Laibungssteine verwendet werden. Eventuelle größere Abplatzungen sind mit Füllmörtel zu schließen, kleinere mit Dünnbettmörtel. Höhenausgleich / Anlegen der 1. Schicht Die erste Steinschicht ist grundsätzlich mit Normalmauermörtel M 10 (Dicke max. 3 cm) anzulegen. Zum Höhenausgleich innerhalb der Wand können Ausgleichsteine oder Planblöcke verwendet werden. Wandanschlüsse Die Wände sind mittels Stumpfstoßtechnik zu verbinden, sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind. Dabei sind Edelstahl-Flachanker o. ä. in die Lagerfugen einzulegen (Anzahl nach Statik oder konstruktiv nach Ausführungsplanung) und die Anschlussfugen sind vollflächig zu vermörteln (Dünnbettmörtel bzw. schwindarmer Normalmauermörtel). Eine gesonderte Vergütung der Stumpfstöße erfolgt nicht. Sind aufgrund der Statik oder des Schallschutzes andere Ausführungen der Anschlussfuge erforderlich, wird dies gesondert auszuschreiben. Deckenanschlüsse bei nichttragenden Wänden Nichttragende Wände sind am Wandkopf i. d. R. zu entkoppeln. Die Ausführung des oberen Anschlusses inkl. evtl. benötigter Halterungen sowie eine Trennung der nicht tragenden Wände von der unteren Geschoßdecke wird in den Ausführungsplänen angegeben und gesondert beschrieben. Witterungsschutz Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser und die Ableitung des Wassers ist eine Nebenleistung nach DIN 18299-VOB/C und ist in die jeweilige Position mit einzukalkulieren. Baustoffe, Bauteile und Wände sind gegen diese Witterungseinflüsse zu schützen (z. B. durch Abdecken der Mauerkrone). Arbeiten bei Frost bzw. hohen sommerlichen Temperaturen Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN EN 1996 und der DIN 18330-VOB/C zu beachten. Bei hohen sommerlichen Temperaturen sind die Steine vorzunässen. Oberflächenbehandlung von Innenwänden: Übliche Anforderungen an die Oberfläche der Innenwände liegen vor, wenn die Wände mit Putzen bekleidet werden, die als Träger von Anstrichen und Tapeten dienen ("nichtflächenfertige Wand" nach DIN 18202). Erhöhte Anforderungen an die Rohbauwand oder den Innenputz werden gesondert beschrieben (z. B. bei der Ausführung von Dünnlagenputzen). Außenecken und Brüstungsmauerwerk 1) Ausführung von Außenecken - Herstellung einer glatten Außenecke durch die Verwendung des Eck- und Laibungssteins bis 365 mm Wanddicke bzw. Beginn der Außenecke mit einem halben Stein ab 400 mm Wanddicke - Stoßfugenvermörtelung mit dem Dünnbettmörtel im Eckbereich - Einlegen von Mauerverbindern (1 Stück bis 365 mm Wanddicke bzw. 2 Stück ab 400 mm Wanddicke) oder eines Armierungsgewebes (2 x 10 cm breite und 1m lange Bewehrungsstreifen) als Lagerfugenbewehrung 2) Ausführung von Brüstungsmauerwerk - Stoßfugenvermörtelung der letzten beiden Steinreihen mit Dünnbettmörtel im Brüstungsbereich - Einlegen eines Bewehrungsstahls (2 Ø 10 allseitig mit mind. 2 cm Dünnbettmörtel oder Normalmörtel M10 umschlossen) oder eines Armierungsgewebes (1 Streifen bis 175 mm Wanddicke bzw. 2 Streifen ab 200 mm Wanddicke) als Lagerfugenbewehrung in die letzte Lagerfuge unterhalb der Brüstung - Verankerung der Lagerfugenbewehrung beidseitig jeweils 50 cm Ergänzende Hinweise für zweischalige Außenwände: Die allgemein geltenden Regeln der Technik für die Ausführung von zweischaligem Mauerwerk sind zu beachten. Die damit verbundenen Zusatzarbeiten (z. B. Anordnung von Dehnungsfugen, Einlegen von Luftschichtankern, usw.) werden in den Ausführungsplänen angegeben und gesondert beschrieben.
Vorbemerkungen Mauerwerk
02.01 Mauerarbeiten UG
02.01
Mauerarbeiten UG
02.02 Mauerarbeiten EG
02.02
Mauerarbeiten EG
02.03 Mauerarbeiten 1.OG
02.03
Mauerarbeiten 1.OG
02.04 Mauerarbeiten 2.OG
02.04
Mauerarbeiten 2.OG
03 Stahlarbeiten
03
Stahlarbeiten
03.01 Stahlarbeiten KG
03.01
Stahlarbeiten KG
03.02 Stahlarbeiten EG
03.02
Stahlarbeiten EG
03.03 Stahlarbeiten 1.OG
03.03
Stahlarbeiten 1.OG
04 Zimmer- und Holzbauarbeiten
04
Zimmer- und Holzbauarbeiten
04.01 Holzbalkendecke - Dach über Staffelgeschoss
04.01
Holzbalkendecke - Dach über Staffelgeschoss
05 Vebunddecken
05
Vebunddecken
05.01 Holzbalkendecke (Bestands + Ergänzungsbalken)
05.01
Holzbalkendecke (Bestands + Ergänzungsbalken)
05.02 Holz-Beton-Verbunddecken HBV-1, HBV-2
05.02
Holz-Beton-Verbunddecken HBV-1, HBV-2
05.03 Holz-Stahl-Verbunddecke (obere Ebene)
05.03
Holz-Stahl-Verbunddecke (obere Ebene)
06 Kaminfertigteil
06
Kaminfertigteil
06.__.0010 Systemschornst.20x20 cm, m.LS, 11,0 m trocken, m.Stülpkopf-Rauputz Schornstein bestehend aus Leichtbeton-Außenschale mit Hinterlüftungskanälen, Wärmedämmung und Keramik-Innenrohr, zweizügig mit separatem Luftzug, für trockenen Betrieb im Unterdruck, berechnet in Anlehnung an DIN 4705, mit 1 Feuerstättenanschluss und unterem Reinigungsverschluss für Zug und ggf. Schacht, mit oberem Reinigungsverschluss für Zug und ggf. Schacht, inkl. Reinigungstürblatt,  Innenrohr aus Keramik, Rohrquerschnitt 20,0 cm x 20,0 cm, mit Stülpkopf in Rauputzstruktur, einschl. Abdeckplatte, Gesamthöhe 11,00 m. Ausführung gemäß Herstelleranleitung mit Systemzubehör. CE-Kennzeichnung nach: EN 1856-1 = 002DOP902162013 sowie D 0036CPD90216002/2004 Monolithisch hergestellte, Blower-Door dichte Außenschalen (bis auf Geschossfugen, fugenlos) aus Leichtbeton (entsprechend DIN EN 1858:2011-09 / DIN EN 12446:2011-09), (wahlweise mit angeformtem Multifunktionsschacht LA90), in biegesteifer Ausführung.
06.__.0010
Systemschornst.20x20 cm, m.LS, 11,0 m trocken, m.Stülpkopf-Rauputz
1,00
St
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.__.0010 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeitrage, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Facharbeiterstunden.
07.__.0010
Facharbeiterstunden
50,00
h
07.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeitrage, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Helferstunden.
07.__.0020
Helferstunden
50,00
h

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