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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme
Bürogebäude 1235
Leibnizuniversität Hannover
Wilhelm-Busch-Str. 6D
30167 Hannover
ATV 1.1 Planung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung
des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz
Universität Hannover.
Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig,
so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in
gleicher Bauweise ausgeführt.
Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle
mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die
Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden
Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus
Brettschichtholz.
Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen
Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant.
Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen
Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht.
Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den
Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem
Estrich bzw. in den Trockenbauwänden.
Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt.
Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m
Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m
Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m
ATV 1.2 Zufahrt
Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m
lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus.
Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind
Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich
der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle
Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle
örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in
Absprache mit dem AG möglich.
ATV 2 BAUSTELLENBETRIEB
ATV 2.1 Arbeitseinsatz
Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte,
Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und
termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist
so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem
Baufortschritt nicht behindert werden.
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit
auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen
beschränkt.
ATV 2.2 Baustellenordnung
Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in
allen seinen Teilen.
Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der
Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein
kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der
Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist.
Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in
mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen
sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
ATV 2.3 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die
im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s.
Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind
begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung
zugewiesen.
Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren.
Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen.
Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte
Flächen vorgesehen.
Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren,
damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird.
Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der
allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk
ausgeschrieben und vergeben.
ATV 2.4 Kran
Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht
für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind
von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.5 Gerüst
Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten
notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand
Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als
Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer
sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten.
Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der
Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch
min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen.
Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub,
Schmutz und Lärm zu schützen.
ATV 2.7 Schutz der Oberflächen
Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige
der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität.
Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität
Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu
schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt.
ATV 2.8 Mängelverfolgung
Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar
verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung
zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen
Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht.
ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION
ATV 3.1 Herstellerangaben
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten
verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten
und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des
Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Anlagen
1. Statik
Positionsplan
K 201 statisches Regeldetail A
K 202 statisches Regeldetail B
K 203 statisches Regeldetail C
K 204 statisches Regeldetail D
2. Pläne
Übersichtsplan
LV- 001 Lageplan
LV- 002 Baustelleneinrichtungsplan
LV- 004 Grundriss EG
LV- 005 Grundriss 1.OG
LV- 006 Grundriss 2.OG
LV- 007 Dachaufsicht
LV- 008 Schnitt B
LV- 009 Schnitt C
LV- 010 Schnitt D
LV- 011 Ansicht Süd
LV- 012 Ansicht Nord
LV- 013 Ansicht West
LV-D-01 Außenwandanschluss Sockel / Decke
LV-D-02 Attikaanschluss Hoch-/Tiefpunkt
LV-D-03 Fensteranschluss_Sockel
LV-D-04 Fensteranschluss_Decke
LV-D-05 Horizontalschnitte
LV-D-06 Treppenhauswand Anschluss Sockel / Podest
LV-D-07 Treppenhauswand Anschluss Attika
LV-D-08 Treppen Grundriss EG / 1.OG / Schnitt A-A
LV-D-09 Treppen Grundriss 2.OG / Schnitt B-B
LV-D-10 PR-Fassade Anschluss Sockel
LV-D-11 PR-Fassade Anschluss Decke / Dach
LV-D-12 PR-Fassade horizontal
LV-D-13 PR-Fassade Wandanschluss Sockel
LV-D-16 Deckendetails
LV-D-17 Dachaufbau
LV-D-18 Bestand Anschluss Dach
LV-D-19 Bestand Anschluss Decke
Der Ausführungszeitraum ist 38.KW 2026 bis 51.KW 2026.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
Auftragsumfang und -bedingungen Der Auftragsumfang umfasst:
09.07 Demontage Vorhangfassade Bestand
09.08 Kürzen Blechleibung
09.09 Demontage Bestandsdämmung
09.10 Demontage Attikaverkleidung
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
Auftragsumfang und -bedingungen
Einkaufsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Zahlung 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage netto
Im Fall einer Beauftragung schließt der AG einen Liefervertrag mit dem AN ab. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter daher ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern Anwendung finden, wie sie den hier formulierten Bedingungen des AG nicht widersprechen. Es gelten vorrangig die Bedingungen der Ausschreibung.
Einkaufsbedingungen
Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simon Röhr
Tel: 0 25 43/39 89 2-69
E-Mail: s.roehr @ueding.com
Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an:
Alexander Kohnke
Tel: 0 25 43/39 89 2-71
E-Mail: a.kohnke@ueding.com
Ansprechpartner
Vorbemerkungen Montageleistungen Allgemein
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Abbrucharbeiten einer Bestandsfassade. Zum Zeitpunkt der Ausführung ist steht dem AN kein Gerüst oder Kran auf der Baustelle zur Verfügung. Sämtliche Hilfsmittel müssen vom AN in der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Entsorgung der Abfälle ist Teil der Leistung des AN. Nach fertigstellung der Rückbauarbeiten muss die Fassade vom AN vor Witterung geschützt werden.
Dokumentation und Kommunikation
Die Dokumentation zwischen AN und AG erfolgt über die Software Capmo. Baufortschrittsdokumentation und Mängel werden mithilfe der Software erfasst und dokumentiert (Ticketzuweisung). Unmittelbar nach der Vergabe erfolgt eine umfangreiche Einweisung der Software durch den AG.
Tagesberichte vom AN sollen ebenfalls über Capmo eingereicht werden.
Kommunikation und Bauleitung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen einen qualifizierten, deutschsprachigen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle präsent bzw. jederzeit erreichbar sein und die Kommunikation mit der Bauleitung sicherstellen.
Der Ansprechpartner muss befugt sein, technische, organisatorische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie anderen am Bau Beteiligten eigenständig zu führen und verbindliche Entscheidungen innerhalb seines Verantwortungsbereiches treffen zu können.
Sämtliche Anweisungen, Abstimmungen, Besprechungen sowie die Dokumentation der Leistungserbringung sind in deutscher Sprache durchzuführen. Eventuell erforderliche Übersetzungsleistungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen.
Die Benennung des Ansprechpartners einschließlich Kontaktdaten hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten zu erfolgen. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vorbemerkungen Montageleistungen
Zeitraum der Ausführung Die Leistung soll bis zur KW 41 ausgeführt werden.
Zeitraum der Ausführung
03 Demontage Innenwände / Stützen
03
Demontage Innenwände / Stützen
03.19 Bestandswand aufarbeiten BSP-Wand nach Demontage der Dämmung schleifen, größere
Fehlstellen ausbessern.
03.19
Bestandswand aufarbeiten
E
74,00
m²
03.20 Bestandswand ausfräsen Bestandswand BSP Stirnseitig ca 1,5-2cm abfräsen
b=16cm, (nichtsicht), anschließende Wände schützen.
03.20
Bestandswand ausfräsen
E
9,00
lfdm
09 Demontage Fassadenbekleidung Holzfassade
09
Demontage Fassadenbekleidung Holzfassade
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
ZTV 09.01 Außenwandbekleidungen
Es gibt zwei Außenwandbekleidungen:
- am Sockel und an der Attika eine Bekleidung aus
Faserzementplatten
- an der übrigen Fassade eine Bekleidung aus
horizontalen und vertikalen vorvergrauten
Nadelholzbrettern, rhombusförmig, die mit
trapezförmiger Schattennut in unterschiedlicher
Aufbaustärke eingebaut werden (s. Zeichnungen).
Die Unterkonstruktion wird je nach den geplanten
Fassadenversprüngen in drei verschiedenen Stärken
horizontal und vertikal ausgeführt mit einer
Konterlattung von 60, 100 bzw. 140 mm.
Der Bieter hat im Rahmen seiner Ausführungsplanung die
statische Dimensionierung der Lattung inkl. Bekleidung
durch einen anerkannten Tragwerksplaner nachzuweisen
und die Unterlagen zur Prüfung durch den Prüfstatiker
vorzubereiten. Die Prüfstatik bezahlt der AG, die
Erstellung der Prüfunterlagen soll vom AN in die EP
eingerechnet werden.
Die gesamte Außenwandbekleidung ist allseitig mit
Kleintierschutzgitter in Alu-Lochblech mit
Blechdicke <= 0,8mm auszuführen.
ZTV 09.02 Faserzementplatten
Die am Sockel und umlaufend eingesetzten
Fassadenplatten sollen farbig durchgefärbte
Faserzementplatten (DIN EN 12467 mit CE-Kennzeichnung)
eingesetzt werden, mit folgenden Eigenschaften
- matt lasierte Oberfläche, unbeschichtet
- nichtbrennbar A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1)
- d= 8mm
Farbe grau aus Standardkollektion des Herstellers nach
Wahl AG.
Die Sockelplatten sind zur Farbentscheidung mit einem
Muster in aussagekräftiger Größe zu bemustern.
Das Fugen- und Schraubbild ist mit den Architekten
abzustimmen. Bei der Verlegung sind alle
Herstellerhinweise und -detailangaben zu beachten.
Im Sockelbereich sind vom AN Faserzementplatten (DIN EN
12467 mit CE-Kennzeichnung) in h ca. 50 cm auf eine
bauseitige XPS Dämmung zu kleben mit wasserbeständiger
lösemittelfreier Bitumendickbeschichtung.
ZTV 09.03 Holzbekleidung
Feldrahmenbekleidung:
Profilholz Rhombusschalung mit Nut und Feder,
Sichtseiten gehobelt und Kanten gerundet, Dicke 22 mm,
Ansichtsbreite Rhombus ca 40 mm.
Befestigungsbild gleichmäßig mit Schrauben aus
nichtrostendem Stahl.
Feldinnenbekleidung (in fensterlosen Fassadenfeldern):
Standardbekleidung s.o.,bei hinter der
Fassadenbekleidung angeordneten Lüftungsöffnungen:
Profilholz Rhombusschalung als Einzelhölzer,
Sichtseiten gehobelt und Kanten gerundet, Dicke 27 mm,
Ansichtsbreite Rhombus ca 40 mm, diffusionsoffene
Unterspannbahn in schwarz
Befestigungsbild gleichmäßig mit Schrauben aus
nichtrostendem Stahl.
Holzart:
Nadelholz
Farbkernholz, Güteklasse 1 DIN 68365, Gebrauchsklasse
3.1 DIN 68800-1, ohne chemischen Holzschutz,
Holzfeuchte max. 15 %, Sichtseiten feingesägt.
Die Oberfläche soll mit einer Vorvergrauungslasur
behandelt werden:
Silikatische Vergrauungslasur, matt, ähnlich silbergrau
Auftrag 2-fach,
Hersteller/ Fabrikat: Keim, Lignosil, o.glw.
Die Lasur ist vor Ort mit einer Musterfläche in
aussagekräftiger Größe zu bemustern, um die Fassade
bestmöglich an den Bestand anzupassen.
Der Einbau erfolgt nach einem Verlegeplan des AN, der
mit den Architekten abgestimmt werden muss.
ZTV 09.04 Statische Nachweise
Für die Fassade ist eine prüffähige Statik zu
erstellen.
Kosten für eine Prüfung trägt der AG.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
09.07 Demontage Vorhangfassade Bestand Bestandsfassade Holzschalung hinterlüftet demontieren,
abtransportieren und entsorgen.
Fläche ca. 145 m²
Aufbau:
- 60 - 140 mm Konterlattung e~62,5cm mit Luftschicht
- 25 mm Traglattung für Bekleidung, e~62,5cm
- 27 mm Holzschalung, Nut und Feder
inkl. Demontage Kleintierschutz
inkl. Demontage Blechleibungen
09.07
Demontage Vorhangfassade Bestand
145,00
m²
09.08 Kürzen Blechleibung Leibungsbleche und Fensterbank an Fenster demontieren,
um ca 25cm kürzen und neu montieren.
Nord- und Südfassade
09.08
Kürzen Blechleibung
6,00
St
09.09 Demontage Bestandsdämmung Demontage, Abtransport und Entsorgung der
Bestandsdämmung d=10cm Mineralwolle, inkl Lattung,
inkl. Fassadenbahn.
Fläche ca. 145 m²
Untergrund: BSP-Wand.
09.09
Demontage Bestandsdämmung
145,00
m²
09.10 Demontage Attikaverkleidung Bestands - Attikaverkleidung demontieren und entsorgen.
Aufbau:
- 60mm Mineralwolldämmug mit UK e~62,5cm
- Fassadenbahn
- 25 mm Traglattung für Bekleidung, e~62,5cm
- 10 mm Faserzementplatten
inkl. Demontage Kleintierschutz
inkl. Demontage Attikablech
inkl. Demontage Tropfblech
Höhe Attika: 50cm
09.10
Demontage Attikaverkleidung
E
16,00
lfdm
09.11 Witterungsschutz Fassade montieren Nach der Demontage der Fassade hat der Auftragnehmer das Gebäude durch geeignete Maßnahmen und Materialien gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, Schutzmaßnahmen sowie die dazugehörigen Materialien sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen.
Das Witterungsschutzkonzept ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
09.11
Witterungsschutz Fassade montieren
145,00
m²
09.12 Witterungsschutz Attika montieren Nach der Demontage der Attika hat der Auftragnehmer das Gebäude durch geeignete Maßnahmen und Materialien gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, Schutzmaßnahmen sowie die dazugehörigen Materialien sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen.
Das Witterungsschutzkonzept ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.
09.12
Witterungsschutz Attika montieren
E
16,00
lfdm
12 Stunden
12
Stunden
12.01 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.01
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1,00
h
12.02 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.02
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1,00
h
12.03 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.03
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
1,00
h