Maler- und Lackierarbeiten
Leben am Sonnenpark - Nicht technischer Ausbau
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02
Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02.01 Schutzmaßnahmen
02.01
Schutzmaßnahmen
02.02 Lackierung Metallflächen
02.02
Lackierung Metallflächen
03 POHA Bereiche
03
POHA Bereiche
03.01 Schutzmaßnahmen
03.01
Schutzmaßnahmen
03.02 Vorbereitung der Untergründe
03.02
Vorbereitung der Untergründe
03.03 Spachtelarbeiten
03.03
Spachtelarbeiten
03.04 Malerarbeiten Decken und Wände
03.04
Malerarbeiten Decken und Wände
03.05 Lackierung Metallflächen
03.05
Lackierung Metallflächen
03.06 Akustischer Spritzputz
03.06
Akustischer Spritzputz
04 Geföhrderter Wohnraum
04
Geföhrderter Wohnraum
04.01 Schutzmaßnahmen
04.01
Schutzmaßnahmen
04.02 Vorbereitung der Untergründe
04.02
Vorbereitung der Untergründe
04.03 Spachtelarbeiten
04.03
Spachtelarbeiten
04.04 Malerarbeiten Decken und Wände
04.04
Malerarbeiten Decken und Wände
04.05 Lackierung Metallflächen
04.05
Lackierung Metallflächen
05 LIDL
05
LIDL
05.01 Schutzmaßnahmen
05.01
Schutzmaßnahmen
05.02 Vorbereitung der Untergründe
05.02
Vorbereitung der Untergründe
05.03 Malerarbeiten Decken Wände
05.03
Malerarbeiten Decken Wände
05.04 Lackierung Metallflächen
05.04
Lackierung Metallflächen
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten: Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten:
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten