Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen
LBBW / Bürogebäude Marina B / Mainz
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B ' MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) , Baseler Platz, 55120 Mainz Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude Marina B ist gemäß LBauO§2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m. Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m². Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby. Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant. Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant. Die tragende Konstruktion der Baukörper ist aus Stahlbeton bzw. ggf. Mauerwerk nach den statischen Erfodernissen erstellt. Die zulässige Nutzlast aller Geschoßdecken beträgt für Büroflächen 5,00 KN/m² ' Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: Technische Vorbemerkungen Leistungsverzeichnis mit Anlagen VOB Teil B/C Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Pflichten des AN Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
TV Fassaden Für die Ausführung von Vorhang Fassaden gelten insbesondere: ATV DIN 18299:Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV DIN 18345:Warmedämm-Verbundsysteme DIN 55699:                Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen DIN EN13499:Wärmedämmstoffe für Gebäude-Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol - Spezifikation DIN EN 13500:Wärmedämmstoffe für Gebäude-Außenseitige WärmedämmVerbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle - Spezifikation DIN V 18516-1:Außenwandbekleidungen – Vorgehängte hinterlüftete Fassaden DIN EN 191 / 1999Statische Berechnungen, Windlasten und +DIN 1055:                Eigengewicht der Fassade DIN 18515-1                Ausführung keramischer Beläge auf Außenwänden DIN EN 13914-1Ausführung und Eigenschaften von Fugen bei Außenmauerwerk DIN EN 14411Keramische Fliesen und Platten DIN EN 998-2:Anforderungen an Mauermörtel (Fugenmörtel) DIN 4102:                   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108:                   Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109-1:2018-1:Schallschutz im Hochbau DIN 18202:                 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke Eingeschlossen sind alle zu den Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller. Besondere Hinweise Abdeckungen: Fenster, Türen, Türfutter und Rahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbetonbauteile, etc. sind sorgfältig abzudecken. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, soweit in den Positionen nicht anders vermerkt. Die Verwendung von Klammern, Reißzwecken etc., die fertige Oberflächen beschädigen können, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen Folgeschäden zu Lasten des AN und werden auf seine Kosten beseitigt. Sämtliche Detailpunkte sind einwandfrei herzustellen und rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. Nach Aufforderung durch den AG hat der AN durch Prüfzeugnisse nachzuweisen, daß die angebotenen Systemaufbauten des Herstellers die technologischen Anforderungen erfüllen. Werden die Dämmplatten im Klebeverfahren befestigt, sind sie mit einem geeigneten Kleber im Verband dicht gestoßen, lot- und fluchtgerecht anzusetzen. Die Arbeiten verstehen sich einschl. evtl. notwendiger Untergrundvorbehandlung gemäß Hersteller-Richtlinien, dem Ausstopfen evtl. offener Fugen mit Dämmstoff. Plattenfugen dürfen nicht im Bereich von Öffnungsecken angeordnet sein. . Wird vom Systemhersteller eine Verdübelung der Dämmplatten bei den angegebenen Wandhöhen verlangt, so ist diese mit einzukalkulieren, auch wenn dies in den Positionen nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Verdübelung von Dämmplatten darf nur mit zugelassenen Dübeln und Befestigungsmitteln hergestellt werden. bzw. muß nach den Herstellervorschriften durchgeführt werden. Die angebotenen Profile, Dichtstoffe, etc. sind mit Fabrikat und Typ zu benennen und auf Anforderung in Form von Handmustern vorzulegen. Öffnungen für Schalter, Abzweigdosen oder dergleichen sind nach Angabe herzustellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen, Aussparungen etc. ist en mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausge- schrieben oder vereinbart wird. Das Einarbeiten von Befestigungspunkten für Regenfallrohre, etc. ist in den Einheitspreisen der Hauptpositionen enthalten und wird nicht gesondert vergütet.
TV Fassaden
V) Gerüste vom AG gestellt GERÜSTARBEITEN Die Fassadenflächen werden bauseits eingerüstet. Die notwendigen Gerüste werden vom AG im vertraglich vereinbarten Zeitraum gestellt. Grundsätzlich soll die Verankerung so gewählt werden, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Fassade geputzt, Fassade mit WDVS, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassade, Fassadenbekleidungen aller Art etc.) abgestimmt ist. Das schliessen der Ankerlöcher beim / nach Abbau des Gerüstes ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
V) Gerüste vom AG gestellt
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Systemanforderungen - Alle Systemkomponenten (Kleber, Dämmung, Dübel, Armierung) stammen vom gleichen Systemanbieter. - Ausführung durch geschultes Fachpersonal gemäß Herstellerangaben. - Montage gemäß den anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN 55699, DIN 4108-10, DIN 18550). - Nachweise der Eignung (ETA/abZ), Montageanleitungen sowie ein Verlegeplan sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der AG umfangreich Ansprüche geltend machen. Sie reichen von der Einbehaltung fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum Umstand, daß bei Systemmischungen jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Leistungsumfang Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zuberücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt. Verarbeitungsbedingungen Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungsund Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius bzw. den Herstellerangaben liegen. Es steht dem Bieter frei, ein gleichwertiges Produkt anzubieten, die Gleich- wertigkeit muss nachgewiesen werden. Der Gesamtaufbau muss die entsprechend Zulassung besitzen. Alternativen sind komplett mit allen erforderlichen Leistungsangaben (Fabrikat/Typ/Modell/Größe etc.) detailliert zu beschreiben. Artikel-, Modell- und Bestellnummern etc. gelten lediglich als Hinweise. Es gilt grundsätzlich der Text der jeweiligen LV-Position. Die angebotenen Preise sind als Festpreis für die vollendete Lieferung und Montage innerhalb der gesamten Ausführungszeitraum zu kalkulieren. Bei Ausführungspositionen mit dem Zusatz "Ausführung wie" mit einer folgenden Hersteller/Typenangabe, gilt dieser Absatz als Hinweis. Der hiermit vorgegebene Qualitätsstandard ist jedoch verbindlich, d.h. es dürfen nur gleichwertige Fabrikate verwendet werden. Der AN hat die Gleichwertigkeit nachzuweisen, sofern er die als Hinweis vorgegebenen Fabrikate nicht einsetzt. Die Bauleitung behält sich vor, Bauteile, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, zu Lasten des AN austauschen zu lassen. Etwaige Folgekosten, die sich aus einer Änderung gegenüber der vorgesehenen Ausführung infolge von Alternativen ergeben, sind mit einzukalkulieren. (z.B. Mehraufwand infolge von Maß- oder Gewichtsänderungen etc.). Eintragungen im Leistungsverzeichnis sind nur an den hierfür vorgesehenen Stellen zulässig. Änderungen der Leistungstexte sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Auf evtl. Unstimmigkeiten sind Planer und Bauleiter unverzüglich hinzuweisen. Sämtliche Maßangaben etc. sind am Bau örtlich zu prüfen. Die Werkstatt- und Detailplanung inkl. Koordination mit allen beteiligten Gewerken gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und ist frühzeitig, vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Erst nach Freigabe der Planung darf mit den Arbeiten begonnen werden. Entstehender Verschnitt, Dichtungs- und Befestigungsmaterial, Bohren von Befestigungen mit den entsprechenden Verankerungen (Dübel) sind in den entsprechenden Pos. mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. nesseler bau GmbH terminlich gesteuert. Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt. DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde. Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
02 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
02.01
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03 A: Profile
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A: Profile
03.01 Sturzverkleidung
03.01
Sturzverkleidung
04 Sockeldämmung
04
Sockeldämmung
04.01 Wärmedämmung Sockel, XPS 035
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Wärmedämmung Sockel, XPS 035
05 WDVS mit Klinkerriemchen
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WDVS mit Klinkerriemchen
05.01 WDVS
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WDVS
05.02 Regenschutzmaßnahme
05.02
Regenschutzmaßnahme

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