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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B
'
MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) ,
Baseler Platz, 55120 Mainz
Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m.
Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m².
Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby.
Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant.
Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant. '
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschafts- tiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
TV Parkett- und Holzpflasterarbeiten Technische Vorbemerkungen Parkett- und Holzpflaster- arbeiten
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus:
ATV DIN 18356 - Parkettarbeiten
ATV DIN 18367 - Holzpflasterarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten die neusten Fassungen der:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 13501 - Europäische Baustoffklassen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 68365 - Basuholz fürZimmerarbeiten;Gütebedingunen
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämm-stoffen, Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen
- Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung durch Parketthölzer
DIN EN 13442 - Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz - Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
DIN EN 13647 - Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz - Bestimmung geometrischer Eigenschaften
DIN EN 13696 - Holzfußböden - Prüfverfahren zur Bestimmung der Elastizität und der Beständigkeit gegen Verschleiß und der Beständigkeit gegen Stoßbeanspruchung
DIN EN 13990 - Holzfußböden - Massive Nadelholz-Fußbodendielen
DIN EN 14293 - Klebstoffe - Klebstoffe für das Kleben von Parkett auf einen Untergrund - Prüfverfahren und Mindestanforderungen
DIN EN 14342 - Parkett und Holzfußböden - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN 14762 - Holzfußböden - Probenahme und Bewertung der Konformität
DIN 68125-1 - Fußleisten aus europäischen (außer nordischen) Hölzern
DIN 68125-2 - Fußleisten aus nordischem Nadelholz
DIN 68702 - Holzpflaster
Zu beachtende Technische Regeln:
TRGS 553 - Holzstaub
TRGS 610 - Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
TRGS 617 - TRG- Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
Richtlinien des Industrieverbands Klebstoffe e.V.:
IVK TKB-1 - Kleben von Parkett
IVK TKB-6 - Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
IVK TKB-8 - Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten
IVK TKB-9 - Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtel- massen
Arbeitsgemeinschaft Holz e.V.:
Holzbau-Handbuch Reihe 6 Teil 4 Folge 2 - Parkett - Planungs- grundlagen
IVD-Merkblätter des Industrieverbands Dichtstoffe e.V., inbesondere:
Merkblatt Nr. 8 - Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich
VdS-Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
VdS 2021- Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur Schadenverhütung
BEB - Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB):
BEB - Hinweisblatt - Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
BVF - Richtlinien des Bundesverbandes Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF - Fachinformation Flächenheizung
Merkblätter der Industriegruppe Estrichstoffe (IGE) und des Industrieverbands Werk-Mörtel (IWM):
Nr. 4 - Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Die Klebstoffe sollen nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller verarbeitet werden.
Die Klebstoffe dürfen den Belag und den Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und keine bleibende Geruchsbelästigung hervorrufen. Sie dürfen kein gesundheitsschädliches oder als allergieauslösend bekanntes Lösungsmittel enthalten.
Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden.
3. Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Unebenheiten im Untergrund, durch die sich Mehrstärken bei der Spachtelung des Bodens über die zugelassene Toleranz hinaus ergeben, hat der Auftragnehmer durch ein Höhennivellement nachzuweisen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, Absauggeräte sind zu verwenden. Die Forderungen der TRGS 553 - Holzstaub sind einzuhalten.
Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt.
Bei schwimmend verlegten Parkettfußböden ist entsprechend der Raumgröße auf ausreichendenAbstand zur Wand zu achten.
Beim Verkleben von Nutverbindungen ist der Kleber nur auf die Oberseite der Feder aufzutragen. Bei Verbindung durch Stahlklammern sollen diese versetzt angeordnet werden. Es sind mindestens 13 Klammern pro m² einzubauen. Die Klammern müssen auf einer provisorischen, harten Unterlage vollständig in die Klammernut eingedrückt werden.
Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Längsfugen sollen senkrecht zur Hauptfensterfront verlaufen, falls Längsstab- oder Schiffsbodenverlegung vorgesehen ist.
Bei der Befestigung an massiven Wänden sind die Sockelleisten grundsätzlich mit Dübel und Schraube zu befestigen. Die Befestigung am Boden erfolgt mit Drahtstiften. An den Stößen dürfen keine Farbab- weichungen auftreten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig.
Sind geringe Struktur- und Farbunterschiede aus Produkt- technischen Gründen unvermeidbar, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
4. Preisinhalte
Als Nebenleistung gelten zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18356:
Das Beseitigen der Überstände beim Verlegen von Stabparkett.
Das Lüften der Räume.
Das Übergeben einer Pflegeanweisung.
Als Besondere Leistungen gelten zusätzlich zu Nr. 4.2 DIN 18356:
Einlagen von Friesen, Intarsien, Adern.
Anpassen an runde Bauteile, wie Wände, Aussparungen, Podeste.
Ausfüllen von Abdeckrahmen.
Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von DIN 18356 sind Räume mit Spezialeinrichtungen, z.B. Schaltzentralen, Behand- lungsräume u.ä.; Räume mit üblicher Sanitär- und Heizungsinstallation gehören nicht dazu.
5. Abrechnungshinweise
Nischen werden unabhängig von ihrer Größe als Fläche erfasst.
Nachträglich eingearbeitete Teile im Sinne von DIN 18365, Abschnitt 5.1.4 sind nur solche Teile, die nicht im Zuge der Holzfußbodenverlegung sofort während des Verlegens mit eingearbeitet werden können, sondern erst nach der Verlegung der Fläche, z.B. durch Ausschneiden der erforderlichen Aussparungen.
6. Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
7. Verwendung von Kreis,- oder Kappsägen
Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten und der Nutzer muß eine Unterweisung anhand von der Betriebsanweisung vorweisen können.
Bei der Verwendung von den o.g. Maschinen sind nachfolgende Schutzmaßnahmen zwingend einzuhalten:
Es ist immer ein Gehörschutz zu verwenden.Es muss ein Spaltkeil, entsprechend der Sägablattedicke, verwendet werden.Das Sägeblatt muss mit einer Schutzhaube / Pendelschutzhaube versehen sein. Die Maschinen dürfen nur mit einer wirksamen und auf die Maschine abgestimmte Absaugung, mind. Staubklasse M, betrieben werden.Bei Arbeiten mit einem Parallelanschlag ist immer ein Schiebestock zu verwenden.
Die Bausteine B252, 254 und 265 sind hier zu beachten.
Bei Mißachtung einer der og. Maßnahmen hat der AG das Recht die Arbeiten des MiU einzustellen und die Maschine still zu legen. Eine Vergütung für Ausfall,- Stillstandanzeigen durch den AG erfolgt nicht
8. Pflegehinweise
Es sind schriftliche Pflegeanweisungen mit Hinweis auf das zweckmäßige Raumklima zu übergeben.
TV Parkett- und Holzpflasterarbeiten
VB zur Preisfindung Vorbemerkungen zur Preisfindung
1. Soweit Fabrikat und Format nicht vorgegeben sind, sind diese vom Bieter in der Position anzugeben. Mit Auftragserteilung sind verbindliche Muster zur Freigabe vorzulegen.
2 Im Angebotspreis sind Materialien wie Kleber, Lohn und andere Nebenkosten wie nachfolgend beschrieben anzugeben.
2.2 Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materalien einschl. Transport, Transporteinrichtung sowie aller Geräte,Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials,Reinigung und Prüfen des Untergrundes, Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen, Dämmungen und Einrichtungen jeder Art,Sicherung der Installation, Wiedereinbau von Abschrankungen,Mehraufwendungen bei zeitl. getrennten Arbeitsgängen
3. z.T. sind in den einzelnen Positionen bzw. Vorbemerkungen Abweichnungen von entspr. Normen und der VOB zu beachten.
3.1 Folgende Leistungen sind als Nebenleistung enthalten, bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren:
Vorbereitende Arbeiten einschl. evtl. notwendiger VoranstricheDas Anarbeiten an unterschiedliche Flächen, Schrägschnitte, Aussparungen, etc.Sicherung der frisch verlegten Bodenflächen durch geeignete Schutz- bzw. Absperrmaßnahmen vor einem Begehen einschl. entsprechender Hinweiseüber die Dauer der Sperrung.Das Abschneiden der Estrich-RanddämmstreifenSchutz der verlegten Parkettflächen mit diffusionsoffenem Abdeckmaterial
4. Für die Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Zeichnungen können bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden.
VB zur Preisfindung
V Angebotsgrundlage Pläne Grundlagen des Angebots
sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungsbeschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch für die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die dort zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
V Angebotsgrundlage Pläne
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.010 Untergrundvorbereitung
01.010
Untergrundvorbereitung
02 Mehrschichtparkettelemente 10 bis 12 mm
02
Mehrschichtparkettelemente 10 bis 12 mm
02.010 2-Schichtparkett
02.010
2-Schichtparkett
03 Oberflächenversiegelungen
03
Oberflächenversiegelungen
03.010 Oberflächenversiegelungen
03.010
Oberflächenversiegelungen
04 Sockelleisten, Abschlußleisten, Korkstreifen
04
Sockelleisten, Abschlußleisten, Korkstreifen
04.010 Sockelleisten
04.010
Sockelleisten
04.020 Abschlußleisten
04.020
Abschlußleisten
04.030 Anschlüsse
04.030
Anschlüsse
04.040 Bodentanks / Mattenrahmen
04.040
Bodentanks / Mattenrahmen