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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B
'
MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) ,
Baseler Platz, 55120 Mainz
Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäßLBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 und die Tiefgarage mit Gebäudeklasse 5 eingestuft. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m.
Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m².
Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby.
Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant.
Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer-bzw.behindertenfreundlich geplant. '
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausge- schriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische Vorbemerkungen
Leistungsverzeichnis mit Anlagen
VOB Teil B/C
Technische Vorschriften für Bauleistungen
Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs- beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis be- schriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführ- barkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebots
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode: Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode:
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
02 Technische Vorbemerkungen
02
Technische Vorbemerkungen
ZTV) Malerarbeiten ZTV Malerarbeiten
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
1. Ausführung und Gütebestimmungen:
DIN 18363 Anstricharbeiten;
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl;
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten;
DIN EN ISO 150:2007Rohleinöl, Lackleinöl und Leinölfirns für Beschichtungen;
DIN 55901 Trockenstoffe für Beschichtungsstoffe;
DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618
DIN 55900 Grundanstriche für Raumeizkörper;
DIN EN 13300Wasserhaltige Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich
2. Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichaufbaus müssen von einem Hersteller stammen, um die Verträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander zu gewährleisten. Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Arbeiten sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinden stammenden Werkstoffen und genau nach den Werksvorschriften der Herstellerfirmen auszuführen. Bei Nichtbeachtung der Verarbeitungsvorschriften ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einstellen zulassen.
3. Eine fachmännische Ausführung aller Vor- und Hauptarbeiten sowie Nachbehandlungen wird verlangt. Die Werksvorschriften bezügl. Vorbehandlungen, Verdünnungsgrade für die einzelnenArbeitsgänge, Anzahl der Arbeitsgänge, evtl. Mischungsverhältnis usw.sind sorgfältig zu erfüllen.
Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die Nitrozellulosebestandteile enthalten, behandelt werden.
Bei deckenden Lackierungen ist zu Erreichung eines guten, flächigen Verlaufs und ausreichender Schichtdicke flüssig zu lackieren, der Gesamtaufbau muß mindestens 1/10 mm (100 my) Trockenschichtdicke erreichen.
4. Hat der Auftragnehmer gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den vorgeschriebenen müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom Auftraggeber eingeholt werden.
5. Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrund schäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen und in die Einheitspreise einzurechnen, soweit nicht nicht in gesonderter Position beschrieben.
6. Die Holzfeuchte darf 15 %, bei tropischen Hölzern 12% nicht übersteigen. Putz- und Beton flächen sind ebenfalls auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Beton und Putze dürfen keinen Feuchtigkeitsgehalt über 3 Vol. % aufweisen.
7. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrich aufbauten abzustimmen. Alle Holzteile sind, wenn nicht ausdrücklich in den Positionen erwähnt, vom Schreiner bzw. Zimmerer farblos grundiert. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden.
8. Für die Prüfbarkeit der Arbeiten und für die fachgerechte Entsorgung müssen auf den Gebinden der Beschichtungsstoffe folgende Angaben angebracht sein:
Hersteller
Beschichtungsstoff, eigenschaftsbestimmendes Bindemittel und Pigment
Farbton und Verdünnungsmittel
Härter und Mischungsverhältnis bei Mehrkomponenten - Beschichtungsstoffen
Verwendungszweck
Nettogewicht
Chargen - Nummer
Jahr und Monat der Abfüllung, Herstelldatum, Verfalldatum
Abfallschlüssel
Kennzeichnung entsprechend der Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
ZTV) Malerarbeiten
ZTV) Korrosions- / Brandschutz ZTV Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten:
Die ZTV Malerarbeiten sind hier gleichermaßen anzuwenden.
Zusätzlich gelten hier folgende Ausführungen und Gütebestimmungen:
DIN 18634 Korrosionsschutz an Stahlbauten
DIN EN ISO 12944Korrosionsschutz von Stahlbauteilen
DIN 13507 Thermisches Spritzen - Vorbehandlung von Oberflächen metallischer Werkstücke und Bauteile für das thermische Spritzen
DIN EN 22063Thermisches Spritzen - Metallische und andere anorganische Schichten - Zink, Aluminium und ihre Legierungen
DIN EN 2284 Luft und Raumfahrt; Schwefelsäure-Anodisieren von Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen
DIN EN 2101 Luft und Raumfahrt; Chromsäure-Anodisieren von Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBT) auszuführen.
Die Beschichtungsstoffe hat der AN dem AG mit dem Angebot bekanntzugeben.
Die vorschriftsmäßige Herstellung der Beschichtung ist schriftlich zu bestätigen, über die durchgeführte Beschichtung ist eine Kennzeichnung anzubringen.
Ausführungs-Richtlinien:
Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrichaufbauten abzustimmen.
Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften Eigenüberwachung der Arbeitsausführung in allen Arbeitsgängen.
ZTV) Korrosions- / Brandschutz
V) Caparol oder gleichwertig Die nachstehenden Leistungsbeschreibungen sind z.T. nach der "CAPAROL"- Produktpalette aufgebaut.
Es steht dem Bieter frei, allgemein ein anderes, gleichwertiges Anstrichsystem anzubieten und nachstehend zu nennen:
angebotenes Fabrikat:
V) Caparol oder gleichwertig
V) zu Preisfindung Vorbemerkungen zur Preisfindung
Für die Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Bei Unklarheiten über die Konstruktion eines Bauteiles sind die entsprechenden Detailzeichnungen bei der ausschreibenden Stelle einzusehen oder anzufordern.
Abweichnungen von der VOB, DIN 18 363 oder Hervorhebungen sind nachstehend aufgeführt und mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden im LV nicht gesondert aufgeführt und sind als Nebenleistung ohne besondere Vergütung enthalten, bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Mit den Einheitspreisen sind die folgenden Forderungen abgegolten:
1. Allgemein
Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materalien einschl. Transport, Transporteinrichtung sowie aller Geräte und Löhne,
Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials,
Reinigung und Prüfen des Untergrundes,
Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen.
2. Ausführung
Ansetzen von Farbmustern in angemessener Anzahl und Größe sowie deren Entfernung nach der Bemusterung. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung über den Farbton bis zu dem Zeitpunkt vor, nach welchem Muster angesetzt wurden,
Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art,
Aus- und Einbauen von Dichtungsprofilen und Beschlagteilen, Abkleben von Fenstern, Türen sowie eloxiertenTeilen und Abdecken von Belägen,
Alle erforderlichen Vorarbeiten wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden,
Eine Vorbehandlung mit Grundbeschichtungen wie Fluatieren, Fixieren etc. bei Erstbeschichtungen auf Gipskartonplatten, Putze und Betonflächen ist grundsätzlich vorzusehen, wenn in den Positionen der Untergrund benannt wird.
Die Baustelle ist ständig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial usw. ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu legen. Jeder fertiggestellte Raum ist besenrein an den Folgehandwerker zu übergeben. Sollte der Auftragnehmer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, werden die Arbeiten von Dritten auf dessen Rechnung ausgeführt.
3. Termine
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anstricharbeiten genau nach dem vereinbartenTerminplan auszuführen. Abweichungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat. Bei nicht termingerechter Durchführung der Arbeiten ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Firmen einzuschalten. Entsprechende Mehrkosten gehen zu Lasten des Erstauftragnehmers.
4. Abrechnung
Zur Ermittlung der Leistung nach Zeichnungen sind zugrunde zu legen:
Ergänzend zu DIN 18 363 Pkt 5.1: begrenzendes Bauteil Fußboden ist OKFF (Fertigboden), bzw. es werden die tatsächlich zu behandelnden Flächen berechnet.
Brüstungen in Fensternischen von Skelettbauten bilden mit den Stützen keine Nischen, sondern gelten als zwischengespannte Wandabschnitte.
Eine Leistungszulage für Laibungen erfolgt grundsätzlich nicht.! Laibungen von Öffnungen über 2,5 m², die beim Aufmaß abgezogen werden, werden in die Flächenberechnung mit eingerechnet.
Der Anstrich von Geländern, Handläufen, etc. gilt einschl. Anstrich der Befestigungsteile, Handlaufstützen, etc.. Überstände werden nicht mit gerechnet.
Größere Mengenveränderungen bei einzelnen Positionen in beliebiger Menge bleiben ohne Einfluß auf die Gestaltung der Einheitspreise.
Wandfliesenflächen, die am Boden beginnend in die zu bearbeitende Wandfläche ragen, werden abgezogen, auch wenn diese eine Fläche unter 2,5m² haben.
V) zu Preisfindung
03 Spachtelarbeiten
03
Spachtelarbeiten
03.01 Mietbereich 1
03.01
Mietbereich 1
03.02 Treppenhaus
03.02
Treppenhaus
04 Innenflächen mineralisch
04
Innenflächen mineralisch
04.01 Anstrich auf geputzte / gespachtelte / GK / Decken
04.01
Anstrich auf geputzte / gespachtelte / GK / Decken
05 Innenflächen Metall
05
Innenflächen Metall
05.01 Technische Vorbemerkung
05.01
Technische Vorbemerkung
05.02 Stahltüren
05.02
Stahltüren
05.03 Treppengeländer
05.03
Treppengeländer
06 Zulagen
06
Zulagen
06.01 Anstrich
06.01
Anstrich
06.02 Spachtel streichfähig
06.02
Spachtel streichfähig
07 Mietbereich 2
07
Mietbereich 2
07.01 Mietbereich 2
07.01
Mietbereich 2
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