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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
00.01 Allgemeine Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Marina B
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MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel (MI12) ,
Baseler Platz, 55120 Mainz
Neubau eines 4-geschossigen Bürogebäudes mit bis zu 8 Mietbereichen am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A. Das Gebäude ist gemäß LBauO §2(2) als Gebäudeklasse 4 definiert. Die Höhe OKRB liegt bei 19,10 m.
Die LBBW Projektgesellschaft Mainz Marina A+B GmbH Co. KG erstellt im Mainzer Zollhafen auf dem Baufeld MI-12 ein 4-geschossiges Bürogebäude mit bis zu 8 Mietbereichen mit insgesamt ca. 3.100 m² Mietfläche (MFG-1) (2 Mietbereiche pro Geschoß, die bei Bedarf zusammengeschaltet werden können). Die Größe der Mietbereiche liegt zwischen ca. 290 und 340 m².
Die vertikalen Erschließungselemente wie Aufzüge sowie das Treppenhaus zu den Mieteinheiten erlauben eine mieterspezifische Erschließung der Mietflächen über die ansprechend gestaltete Eingangslobby.
Das Gebäude verfügt über eine eingeschossige Tiefgarage, die gemeinsam mit den Bewohnern des Nachbargebäudes Marina A (Eigentumswohnungen, Baufeld MI-13) genutzt wird. Den Nutzern des Gebäudes Marina B stehen insgesamt 16 Stellplätze, davon 1 Barrierefrei, zur Verfügung. Die Tiefgarage wird über die Tiefgarage des Nachbargebäudes Hafeninsel 1 (Baufeld WA-9) erschlossen. Die Abmessungen der Stellplätze und Fahrgassen sind entsprechend der Vorgaben der gültigen Garagenverordnung geplant.
Die begehbaren Freiflächen und die Eingangshalle sind barrierefrei geplant, der Erschließungskern mit Personenaufzügen (1.UG bis 3.OG) ist nutzer- bzw. behindertenfreundlich geplant.
Die tragende Konstruktion der Baukörper ist aus Stahlbeton bzw. ggf. Mauerwerk nach den statischen Erfordernissen erstellt. Die zulässige Nutzlast aller Geschoßdecken beträgt für Büroflächen 5,00 KN/m².
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Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit AnlagenVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebotes sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs- beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführ- barkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
Grundlagen des Angebotes
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode Die Baustellenablaufordnung und Taktplanung der einzelnen Gewerke wird mittels der "Takt.Ing Methode" der Fa. Nesseler Bau GmbH terminlich gesteuert.
Die vorbeschriebene Methode zur baubegleitenden terminlichen Steuerung der erforderlichen Teilleistungen einzelner Gewerke ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
Baustellenablaufordnung - Takt.Ing Methode
DGNB Zertifizierung Das Bürogebäude Marina B mit 4 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert
DGNB Zertifizierung
00.02 Technische Vorbemerkungen
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Technische Vorbemerkungen
Trennwände Allgemein Ausführungs- und Gütebestimmungen:
DIN 18365Beschlagsarbeiten
DIN 18360Metallbauarbeiten
DIN 18363Anstricharbeiten
sowie weitere einschlägige Normen und Vorschriften, insbesondere die
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Vor Arbeitsbeginn hat der AN rechtzeitig die vorhandenen Höhenmaße (Meterrisse) in einzelnen Räumen mit dem AG zu prüfen.
Installationen, vor allem, soweit sie auf dem Untergrundverlegt sind, sind zu beachten.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbeton(fertig)teile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Beschlägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Die Trennwände werden überwiegend befestigt an gespachtelten Wand und Deckenoberflächen mit max. Durchbiegung. Es ist mit Untergründen aller Art zu rechnen und dementsprechende Sorgfalt bei der Montage wird gefordert. Behebung von Schäden gehen zu Lasten des AN.
Befestigungmittel müssen mind. korrosionsgeschützt sein, je nach Anforderung auch aus Edelstahl.
Örtliche Schweißungen sind zu vermeiden und falls erforderlich kalt nachzuverzinken.
Trennwände Allgemein
Trennwände Objektspezifisch Die Wände der Büros- sowie Besprechungs- und Konferenzräume erhalten flurseitig Systemglastrennwände doppeltverglast mit raumhohen, flurbündigen Türen und raumhoher Festverglasung (max. 2,50 m hoch gem. Höhe des Flurkoffers. Die Türen sind stumpfeingeschlagen auszuführen.
Das Schalldämmmaß gemäß der Planung ist einzuhalten. Trennwände müssen an der Fassade auf einen Betonpfeiler anschließen. An einzelnen Stellen der Belegungsplanung schließen Bürotrennwände an die Fensterprofile und nicht an Fassadenstützen an. Hier soll gemäß Belegungsplanung ein Schallschutzwert der Trennwände von bis zu 45 dB erreicht werden. Falls eine technische Umsetzung ohne die Fassadenkonstruktion maßgeblich zu ändern nicht möglich erscheint, können die Schallschutzwerte dieser Trennwände ggf. um bis zu -3 dB abweichen.
Bewertetes Schalldämm-Maß R’w ohne Tür | R’w,res mit Tür (Tür)
(1) Allgemein 53 dB,
(2) Büro /Büro 45 dB | 40 dB (Tür 32 dB)
(3) Büro /Flur für GK 45 dB | 38 dB (Tür 32 dB)
(4) Büro /Flur für Glas 44 dB | 37 dB (Tür 32 dB)
(5) Besprechungsraum / Büro 45 dB | 42 dB (Tür 37 dB)
(6) Besprechungsraum / Flur 45 dB | 38 dB (Tür 32 dB)
(7) Besprechungsraum / Flur Glas 44 dB | 37 dB (Tür 32 dB)
(8) Konferenzraum / Flur 52 dB | 43 dB (Tür 37 dB)
(9) Konferenzraum / Flur für Glas 42 dB | 38 dB (Tür 37 dB)
(10) Konferenz / Konferenz 52 dB | 43 dB (Tür 37 dB)
(11) WC Anlagen 40 dB | 33 dB (Tür 37 dB)
(12) Serverraum 45 dB | 38 dB (Tür 37 dB)
(13) Geschossdecken R'w 54 dB erf. L'n.w 50 dB;
Raumtypen:
Besprechungsräume:Think Tank, Phone Booth, Ignition Center
Büro: Single Office, Office Meet, Project Meet, Green Garden, Collaboration area
Die Farbe des Profils ist mit dem AG abzustimmen. In der Regel wird kein seitliches Schalterpaneel ausgeführt. Die Schalter werden stattdessen in der Trennwand neben der Tür untergebracht. Konferenzräume- und Besprechungsräume erhalten zur Aufnahme der Mediensteuerung jedoch ein seitl. Paneel. Ein Durchlaufschutz nach ASR in Abstimmung mit den Nutzern ist entsprechendaufzubringen.
Die Aufteilung der Glas- und Paneelelemete werden nach Vorlage der Werk- und Montageplanung durch den AG bzw. dessen Mieter geprüft und freigegeben.
Trennwände Objektspezifisch
Forderungen mit den Einheitspreisen Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
(1) Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport, Transporteinrichtungen sowie aller Geräte
(2)Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel und Verbrauchsstoffe, systemkonform und zugelassen.
(3)Kosten für diebstahlsichere Lagerung des Materials
(4) Anpassungen jeder Art sowie Verschnitt sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
(5)Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art
Folgende Leistungen sind als Nebenleistung enthalten bzw. sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren
(1)Anlegen der Türöffnungen (Abgerechnet wird die Länge der
Trennwände, Tür-Öffnungen werden übermessen). Die Abrechnung der Türen erfolgt als sep. Position. Ausklinkungen für einzelne Rohrdurchführungen bei Kellertrennwänden
Montage von Kellertrennwänden bei lichten Höhen bis 2,50 m in Kellerräumen
(2)Zur Beurteilung sind Zeichnungsauszüge beigefügt. Zeichnungen können bei derausschreibenden Stelle eingesehen werden.
Desweiteren ist zu beachten:
(1)Eventuelle Bedenken gegen die im Leistungsvezeichnis vorgesehene Ausführungsart sind schriftlich und mit einem gesonderten und geeigneten Alternativangebot spätestens vor Auftragserteilung vorzubringen.
(2)Mehraufwendungen bei zeitlich getrennter Ausführung.
(3)Die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe sind uneingeschränkt zu berücksichtigen
(4)Die erforderlichen Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee und Regen, die Transporteinrichtungen, Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber, evtl. Baustellenbeleuchtung
(5)Auf die Bereitstellung von Feuerlöschern bei Arbeit mit offener Flamme wird besonders hingewiesen.
(6)Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Mauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
(7)Mülltrennung für DGNB Zertifiziereung. Sämtliche Baureste und Bauabfälle sind im Rahmen der eigenen Leistungserbringung arbeitstäglich in die bereitgestellten Container zu verbringen. Die fachgerechte Entsorgung der Baureste und Bauabfälle hat gemäß dem DGNB-Zertifizierungssystem (sortenreine Trennung) zu erfolgen.
(8)Erstellung der Werk- und Montagepläne
(9)Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen durch die Bauleitung/Projektleitung des Bieters.
(10)Tägliche Dokumentation des gesamten Bauablaufs durch den Auftragnehmer z.B. in Form von Bautagesberichten und wöchentlicher Verteilung über die bereitgestellte Planplattform.
(11)Ausführung der Arbeiten in zeitlich getrennten Arbeitsabschnitten.
Forderungen mit den Einheitspreisen
01 Systemtrennwände
01
Systemtrennwände
01.01 Starre Trennwände
01.01
Starre Trennwände
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