Rohbau-Lohnleistung
LBBW / 69 ETW Hafeninsel I / MZ
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlagen zum LV Anlagen zum LV: - A1_Ausführungsplanung - A2_Tragwerksunterlagen - A3_DGNB_Anlagen - A4_FLB
Anlagen zum LV
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen MiU Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Die LBBW Immobilien Development GmbH plant in Mainz, Neubaugebiet Zollhafen die Errichtung eines Wohngebäudes mit 69 Wohnungen und einer Tiefgarage. Das Gebäude besteht aus einem eingeschossigen Untergeschoss und vier aufgehenden Geschossen. Im UG befinden sich Keller- und Technikräume, sowie eine Tiefgarage. Die Tiefgarage besitzt eine unterirdische Verbindung zur Tiefgarage der benachbarten Baufelder Marina A+B. Die Obergeschosse sind zur reinen Wohnnutzung geplant. Vor der West-, Süd- und Ostfassade sind im Außenbereich Grachten, welche als Betontrog hergestellt werden, geplant. Die Gebäudeabmessungen belaufen sich auf ca. 62m x 62m. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 13m über Gelände. Das Gebäude wird auf einer durchgehenden Bodenplatte gegründet, die Tiefgarage wird vollständig in Stahlbeton errichtet, die Decke über TG wird in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die vier aufgehenden Gebäude werden größtenteils in Mauerwerk errichtet, das EG wird vollständig in Beton errichtet. Die Aufzugskerne sind zweischalig geplant, der innere Kern ist als Stahlbeton geplant, der äußerer in Stahlbeton oder Mauerwerk. Die Geschoßdecken ab Decke über EG werden als Filigrandecken ausgeführt. Es ist die Lohnleistung anzubieten.' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders beschrieben. Kran und Tagesunterkünfte werden seitens des AG gestellt. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne'siehe Anlagen' sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit  dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten (VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine  geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2023 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Lohnleistung'zu kalkulieren. 'Die gesamten Baustoffe werden bauseitig gestellt.' Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnurgerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht. Das Stellen eines Einweisers im Straßenverkehr bei Anlieferungen ist einzukalkulieren. Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten (siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehältnisse, Container und Maschinen. Das Instandsetzen von Absturzsicherungen ist im EP abgegolten. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Geräte mit Kabel werden seitens des AG gestellt. Die Übergabe der Geräte wird mit einem Protokoll festgehalten. Bei Verlust oder Beschädigungen, die auf falsche Handhabung zurückzuführen sind, haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen. Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf-, Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand und an der Decke über EG zum Arbeitsraum erstellt der AN (siehe 1.13) und sind mit den EPs abgegolten. Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. Betonreste auf den Gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Die für alle Rohbauarbeiten (auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden, etc.) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten (Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen (Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Ausgenommen hiervon sind die Aufzüge, Treppenhäuser und Balkone. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutschsprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeitsablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen  Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß (prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem verantwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen '(X)'siehe Technische Vorbemerkungen entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen, sind auskunfst- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen (siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche (Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung.  Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen MiU
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten B1) Normen Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches Beton- und Stahlbetonarbeiten, DIN 18331 und DIN 18299, falls nicht abweichend davon ausgeschrieben ist und soweit nicht andere Normen und Richtlinien mit beachtet werden müssen. Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/C, Ausgabe '2019', aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. B2) Gliederung LV Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungsbe- schreibungen werden getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung abgerechnet, falls nichts anderes in der jeweiligen Position erwähnt ist. B3) Nebenleistungen Mit den Einheitspreisen abgegolten ist das Herrichten und Anbringen von Schalkränzen, Drängbrettern und sonstigem Zubehör. Ferner ist das Einbauen und Ab- längen von Distanzhaltern und das Ein- und Ausbauen von Spannstäben, Nägeln und Konen berücksichtigt. Der Ausbau der Spannstäbe und das Verschließen der Spannlöcher mit zugelassenen Systemteilen ist zu berücksichtigen. Das Vermörteln der Spannlöcher ist ebenfalls mit Einheitspreisen der Schalung abgegolten. Ferner sind, bei flügelgeglätteten Bauteilen, die Dübellöcher für Einrichtstützen etc. unmittelbar nach dem Ausschalen fachgerecht zu schließen. Mit den Einheitspreisen abgegolten ist das Aufbringen von Trennmittel auf die Schalhaut vor jedem Einsatz und der zwingende Einbau von Dreikantleisten bzw. Trapezleisten usw. an allen Ecken, Kanten und Betonierabschnittenden. Das Montieren und Demontieren der Stützböcke ist mit dem Preis für einseitige Schalung abgegolten. Die einmalige Montage und Demontage von Fallköpfen etc. und die Spindelung von Rundschalungen auf die entsprechenden Radien ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Montieren und Demontieren von Deckentischen, wenn Deckentisch und Stützen nicht direkt einsetzbar angeliefert werden, ist mit dem Einheitspreis abgegolten. Das Verlegen von Betongegengewichten (s.g. Totmänner) zur Verankerung der Schalung oder Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Abschalen von Betonierabschnitten, ist in den jeweiligen Schalungspreisen enthalten. Ortbetonstreifen in Elementdeckenfeldern (Druckfugen, deckengleiche UZ oder Ortbetonstreifen an Balkonen etc.) müssen negativ zur Elemendecke eingeschalt werden mit einem Betoplanstreifen von 5 mm Dicke oder ählichen Maßnahmen. B4) Gerüste/ Absturzsicherungen Die Kosten für den Auf- und Abbau der Betoniergerüste und Absturzsicherungen an der Schalung und an allen Betonierabschnitten ist in den Einheitspreisen der Betonpositionen und Schalpositionen enthalten. B5) Sichtbeton Ab Sichtbetonklasse SB2 sind betonkosmetische Arbeiten zur Beseitigung von Versätzen, Kiesnestern, Farbunterschieden, übermässige Lunker oder ähnlichen Mängeln, die die Grenzwerte des DBV Merkblattes Sichtbeton (Hrsg: Deutscher Beton- und Bautechnik- Verein E.V.) überschreiten, zwingend durch einen vom AN zu beauftragenden, zugelassen Sichtbetonkosmetiker, auszuführen. Der Kosmetiker ist vom AG vor der Ausführung freizugeben. B6) Massenermittlung Aussparungsgrößen unter 0,5 m3 oder < 2,5 m2 Wand- bzw. Deckenflächen werden nicht gesondert vergütet und werden in der Beton und Schalposition übermessen, sofern sie nicht gesondert im Leitungsverzeichnis erwähnt werden. Für die übermessenen Aussparungen ist die Leibungs- schalung kostenneutral enthalten. Beim Aufmaß der Schalarbeiten werden Wandscheiben bis zu einer Länge von: Länge < 3xBreite als Stütze abgerechnet. Sauberkeitsschichten unter Fundamenten werden max. mit einem seitlichen Überstand von 25 cm über den Fundamentrand hinaus abgerechnet falls nicht anders im Positionstext angegeben. Die Ausführung ist vorab jedoch mit der Bauleitung ab- zustimmen, damit eine korrekte Abrechnung möglich ist. Sollte der AN diesbezüglich keine Abstimmung mit der Bauleitung getroffen haben, ist die  Abrechnungsgrund- lage ohne seitlichen Überstand. B7) Nachbehandlung Auf die durchzuführenden Nachbehandlungsarbeiten bei den Betonarbeiten wird hingewiesen. Diese Arbeiten sind mit dem Preis für den Betoneinbau abgegolten. Dazu gehört auch das Vornässen von Schalung und Halbfertigteilen ( bei 3K Wänden innen)  vor dem Betoneinbau. Dazu gehört auch das Auflegen von Wärmedämmmatten oder Luftpolsterfolien nach dem Erreichen der maximalen Abbindetemperatur des Betons bei WU-Bauteilen. B8) Winterbaustelle Alle Vorsichtsmassnahmen und zusätzlichen Massnahmen für das Betonieren bei Temperaturen unter +5 bis -3° C sind vom Unternehmer zu beachten und ohne besondere Vergütung durchzuführen. Siehe auch B7) letzter Absatz. B9) Vergütung Teilleistung Werden Schalarbeiten nicht komplett ausgeführt, z B. nur eingeschalt und nicht wieder ausgeschalt, so werden nachfolgende Prozentsätze für die Vergütung der Teilleistungen in Ansatz gebracht: Fundamente, Stützen, Wände, Balken einschalen 80% ausschalen 20 % Decken, Randschalungen einschalen 70 % ausschalen 30 % Deckenjoche für Elementdecken aufstellen 70 % ausschalen 30 % B10) Schachtschalung Werden auf der Baustelle Spezial-Schacht-Ecken einge- setzt, so dass die Schachtinnenschalung in einem Kran- hub versetzt werden kann, wird für die Schachtschalung keine Zulage bezahlt. D.h. sie wird mit dem Verrech- nungssatz der entsprechenden Wandschalung vergütet. Eine evtl. Behinderung durch den Kranturm, falls der Kran im Schacht montiert wird, ist in dieser Position zu berücksichtigen. Die Schalung der Außenschachtschalung wir mit der normalen Wandschalungsposition vergütet. B11) Schalungseinsatz Wand-, Fundament- und Stützenschalungen: Die Bauteile sind in der Taktung so einzuschalen, dass ein Umsetzen der Schalungen spätestens jeden '4.' Tag erfolgt. Die Schalungen müssen mindestens 5-mal pro Monat eingesetzt werden. Die Taktung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der Einsatz von HBT-Anschlüssen ist mit der Bauleitung vor Ausführung abzustimmen. Alle Bauteile sind unmittelbar am Folgetag der Betonage auszuschalen und nachzubehandeln. Deckenschalungen: Flexschalungen müssen mindestens alle 3 Wochen umgesetzt werden. Modulschalungen müssen mindestens alle 2 Wochen umgesetzt werden. Die Takte sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Notunterstützung und deren Entfernung ist mit dem EP abgegolten. Alle Bauteile sind unmittelbar nach Freigabe durch die Bauleitung auszuschalen. Die Reinigung und das transportfertige Verpacken  freigewordener Schalung muss innerhalb von '5 'Arbeitstagen ausgeführt werden. B12) Elementwände Alle Aussparungen in Elementwänden werden übermessen. Das Herstellen von zusätzlichen Abstützungen und Ausbau der vom Werk eingebauten Laibungsschalungen und zusätzlichen Versteifungen werden nicht gesondert vergütet und sind eine Nebenleistung. Die Reinigung und der Fugenglattstrich der Fuge (fachgerecht zurückliegend) ist im Einheitspreis enthalten. B13) Überwachungsklasse Ist laut DIN oder AG die Herstellung von Prüfkörpern für den Nachweis der Druckfestigkeit und die Wasserundurchlässigkeit des Betons gefordert, so ist das Herstellen der Prüfkörper im Preis des Betoneinbaus enthalten. Hierunter fällt auch das Reinigen der Würfelformen. Stand 01/2025
ZTV Beton- und Stahlbetonarbeiten
ZTV Maurerarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten M1) Normen Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten die Normen DIN 18202, DIN 1053-1, DIN 4102, DIN 4108 und DIN 4109, insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches Mauerarbeiten - DIN18330, soweit nicht abweichend davon ausgeschrieben ist und soweit nicht andere Normen und Richtlinien mit beach- tet werden müssen. Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/C, Ausgabe 2012, aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. M2) Richthölzer (Faulenzer) Mit den Einheitspreisen abgegolten ist das Herrichten und Aufstellen von sog. Faulenzern und das Aufmauern von Ecken. M3) Schutzmaßnahmen Mit den Einheitspreisen abgegolten ist das Aufbringen und spätere Entfernen von Schutzmitteln zum Schutz von empfindlichen Oberflächen. M4) Aussparungen Das Anlegen und Herstellen von Aussparungsgrößen < 0,5 m3 oder <2,5 m2 Wandfläche wird nicht ge- sondert vergütet und wird in der Mauerwerksposition übermessen, sofern sie nicht gesondert im Leistungsver- zeichnis erwähnt werden. Für das Vergüten der Leibungen siehe M13). M5) Nachbehandlung Auf die durchzuführenden Nachbehandlungsarbeiten bei den Mauerarbeiten wird hingewiesen. Diese Arbeiten sind mit dem Preis für die Mauerwerkserstellung abgegolten. M6) Fugen Alle Fugen sind steinbündig mit zugelassenen Mörtel zu schließen, d. h. auch die Fugen < 5 mm Breite sind mit zugelassenem Mörtel steinbündig zu schließen. Diese Arbeiten sind im  Einheitspreis enthalten. Ferner ist das saubere Abkratzen von Mauermörtel und Klebemörtel, um die Fugen flächig zu schließen im Preis enthalten. Dabei sind Fugen >5 mm mit zugelassenen Mörtel vollständig zu vermörteln. Bei Planelementen sind die Stoßfugen immer zu vermörteln. M7) Schneiden von Mauersteinen Das Schneiden der Mauerwerkssteine ist in den Mauer- werkspreisen zu berücksichtigen und muss bei Poroton-, Porenbeton-, Leichtbeton-, Betonsteinen und Mauerwerk mit Fugenglattstrich, sowie Sicht- und Verblendmauerwerk durchgeführt werden. M8) Schichteinteilung Bei Sichtmauerwerk- und Mauerwerk mit Fugenglatt- strich sind die Schichten ab Unterkante Fenster- oder Türsturz einzuteilen. M9) Stein Mischregel Bei Verblendarbeiten sind die Steine immer aus mehrer- en Paketen gleichzeitig zu nehmen. Schadhafte Steine (Eckausbrüche, Risse etc.) müssen aussortiert werden. M10) Musterflächen Für Verblendmauerwerk sind bis zu 3 Musterflächen bis zu 1,0 m2 Größe anzulegen. Diese Musterflächen werden nicht besonders vergütet. M11) Wetter Nach DIN 1053 darf Mauerwerk bei Frost nur unter be- sonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Zum Arbeiten bei Frost sind die Bestimmungen der DIN 1053-1 und der DIN 18330 zu beachten. Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tau- salze oder Frostschutzmittelverwendet werden, da diese Mittel das Mauerwerk schädigen können. Das Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Auf- traggebers. Bei entsprechenden sommerlichen Witterungsbedingungen (hohe sommerliche Temperaturen, Wind) sind die saugenden Steine vorzunässen. Das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem üblicherweise zu rechnen ist und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, sowie Bauteile sind daher z. B. durch Abdeck- en mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. M12) Mauerstein Beschädigung Das Beseitigen von Schadstellen an den Hintermauersteinen mit zugelassenem Mörtel ist in den Einheitspreisen  eingerechnet. M13) Leibungen Fenster- und Türleibungen werden nur vergütet, wenn die entsprechende Öffnung >2,5 m2 ist, d. h. wenn sie nach VOB-Abrechnungsregel abgezogen wird. Dies gilt bei Verblendarbeiten nur bis 11,5 cm (eine Steinbreite) Leibungstiefe. Stand: 05/2021
ZTV Maurerarbeiten
ZTV Kalksandsteinmauerwerk ZTV Kalksandsteinmauerwerk KS1) Entladestellen Die Entladestellen sind so vorzubereiten, dass die angelieferten Steinpakete auf sauberem, festem und ebenem Untergrund abgesetzt werden können(Nebenleistung). Die Steine sind zum Schutz vor Durchnässung abzudecken ( (Nebenleistung). KS2) Fugen Kleinformatige Steine mit Normalmörtel werden mit Stoßfugenvermörtelung nach DIN 1053-1 vermauert. Die Stoßfugenbreite soll 10 mm betragen. Bei Planelementen sind die Stoßfugen immer mit Klebemörtel zu vermörteln, siehe auch M6. Lagerfugen sind bei trockenen Steinen vorzunässen. KS3) Kimmschicht Im m2-Einheitspreis des Planelementemauerwerks ist das Vermauern der Kimmschicht mit enthalten. KS4) Keile Das Ausrichten der Planelemente mit Keilen ist verboten. KS5) Stumpfstoßtechnik Bei Stumpfstoßtechnik sind bei Wandanschlüssen Edel- stahl-Flachstahlanker im Höhenabstand von 50 cm ein- zulegen. Die Anschlussfuge ist aus statischen und schall- schutztechnischen Gründen zu vermörteln. Die Feder muss an den Wandenden abgeschnitten werden ( Nebenleistung). KS6) fachgerechte Verarbeitung Der Kleber muss mit Mörtelschlitten aufgebracht werden. Das Anklopfen der Steine muss mit Gummihammer erfolgen. Stand 05/2021
ZTV Kalksandsteinmauerwerk
ZTV Porotonmauerwerk Vorbemerkung Porotonmauerwerk: P1) Schutzmaßnahme Das Mauerwerk ist nach Arbeitsschluss mit Folie abzudecken, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Stand 12/2014
ZTV Porotonmauerwerk
ZTV Bewehrungsarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Bewehrungsarbeiten B1) Normen Für die nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten insbesondere die Bestimmungen des Leistungsbereiches Beton- und Stahlbetonarbeiten, DIN 18331 und DIN 18299, falls nicht abweichend davon ausgeschrieben ist und soweit nicht andere Normen und Richtlinien mit beachtet werden müssen. B2) Nebenleistungen Entfernung aller Montagenägel, Holz und Beton-reste und  geschnitter Bewehrungsreste aus der Schalung. Verlegung der Abstandhalter (Drunterleisten + Popel) Die Kosten für den Auf- und Abbau der Bewehrungs- gerüste (bei bauseitiger Gestellung) und das Umsetzen. Entsorgung von überzähliger Bewehrung bzw. Bewehr- ungsresten in bauseitige Container. Vom AG angegebene Zulagen sind mit den Stahllisten abgegolten. Bei Einbauteilen ist die Bewehrung auszuwechseln. Die Abnahmereife der Bewehrung ist vom Verleger der Bauleitung unmittelbar anzuzeigen. B3) Sichtflächen Bei Sichtbeton ist nur verzinkter Bindedraht zu verwenden. Bewehrungsreste auf der Schalung sind ausnahmlos zu entfernen. Eine längere Lagerung von Bewehrung auf der Schalung ist untersagt. B4) Massenermittlung Die Abrechnung erfolgt nach den Stahllisten des Statikers. Bei Matten wird die Bruttoliste vergütet. Dafür sind alle Mattenschnitte enthalten, ansonsten gilt hier die 10%-Klausel der DIN 18331 Abs. 5.3.1.3 nicht. Bei Dübelleisten wird nicht der einzelne Dübelstab sondern die einzelne Dübelleiste, wie in der entsprechenden Position angegeben, abgerechnet (z.B. eine Dübelleiste mit 5 Dübelstäben ist ein Stk Dübelleiste). B5) Abwicklung der Baustelle Bei den Bewehrungsabnahmen muss ein verantwortlicher Mitarbeiter der Bewehrungsfirma anwesend sein. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die Mängel sind der Bauleitung freizumelden. Die zur Verfügung gestellten Anschlagsmittel werden bei Anlieferung des Betonstahls sofort im Eintausch wieder zurückgegeben, so dass am Ende die Baustelle nicht mit Kosten für diese belastet wird. Auf eine mögliche Gegenbelastung von Fehlmengen wird hingewiesen. Die Lagerplätze sind vorher mit der Bauleitung abzu- stimmen. Schalungssystemträger dürfen nicht als Unterleghölzer benutzt werden. Die Lieferung wird vom Verleger geprüft. Die Liefer- scheine sind umgehend an die Bauleitung weiterzu- leiten. Betonierabschnitte sind mit der Bauleitung abzustimmen. Fertig geschalte Abschnitte sind unmittelbar zu bewehr- en, spätestens jedoch am Folgetag der Fertigstellung der Schalung. Das Bewehrungspersonal ist für jeden Bauabschnitt in ausreichender Mannstärke vorzuhalten, sodaß Bauab- schnitte zügig zugeschalt oder betoniert werden können. Die Anzahl der Bewehrer ist der Stahlmenge je Betonierabschnitt anzupassen, so dass die nachfolgend genannten Bewehrungsdauern eingehalten werden können: - für Wandabschnitte maximal 1 AT - für Deckenbewehrung in Ortbetondecken bis 400 m2 max 3 Tage bis 1000 m2 max 5 Tagen - bei Bodenplatten in Stärken bis 30 cm bis 400 m2   max 2 Tage; bis 1000 m2 max 4 Tage - bei Bodenplatten bis 1,00 m bis 400 m2 max 5 Tage - bei Bodenplatten bis 1,00 m bis 1000 m2 max 8 Tage Die Anschlussbewehrung für Filigranwände wird vom Bewehrer eingebaut. Die Ortbeton- und Zulagenbewehrung in den Filigranwänden ist vom Bewehrer einzubauen. Die Abrechnung erfolgt in der normalen Stabstahlposition. Die Bewehrung ist so zu verlegen, dass die Stabdurch- messer der Bewehrung und Mindestabstände eingehal- ten werden. Die Betonieröffnungen und Rüttelgassen müssen in Abstimmung mit der Bauleitung freigelassen werden. Die Bewehrung muss ausgesteift verlegt werden.  Das Verbiegen und Verschieben der Bewehrung ist auszu- schließen. Das Verlegemaß (nom C) ist auch bei ungeschalter Betonoberfläche einzuhalten. Flächen für das Vorflechten der Bewehrung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der Verleger erhält jeden Plan 1-fach in Papierform B6) Einheitspreise Die Einheitspreis der Verlegepositionen gelten für alle Durchmesser und Längen und alle Bauteile (Wände , Decken, Bodenplatten, Filigrandecken, Konsolen, Stützen . Unterzüge, Überzüge etc.) Das Verlegen von Lenton-/Gewindestahl für alle Durchmesser und Längen ist im Verlegepreis des Betonstahls enthalten. Der Mehraufwand für das Einfädeln von Bewehrung in Elementdecken und -wände ist im Preis enthalten. Der Mehraufwand für das Verlegen von Schubbewehrung ist mit dem normalen Stabstahlverlegepreis abgegolten Der Einbau von Stahlabstandhaltern wird mit dem Einheitspreis von Lagermatten vergütet. B7) bauseitige Leistungen Unterkünfte für das Personal werden bauseitig zur Verfügung gestellt. Bindedrähte und Abstandhalter werden bauseitig gestellt. Stand 03-2021
ZTV Bewehrungsarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1 Eignungsnachweis Kranfahrer
[1]
Eignungsnachweis Kranfahrer
E
01.02 Kranfahrer
01.02
Kranfahrer
02 Stahlbeton
02
Stahlbeton
02.01 Fundamente und Auffüllbeton
02.01
Fundamente und Auffüllbeton
02.02 Bodenplatte
02.02
Bodenplatte
02.03 Wand
02.03
Wand
02.04 Aufzugschacht / -unterfahrt / Pumpenschacht
02.04
Aufzugschacht / -unterfahrt / Pumpenschacht
02.05 Stütze
02.05
Stütze
02.06 Balken / Unterzug / Überzug / Konsolen
02.06
Balken / Unterzug / Überzug / Konsolen
02.07 Ortbetondecke
02.07
Ortbetondecke
02.08 Ortbetonbalkone
02.08
Ortbetonbalkone
02.09 Treppe / Podest/Treppen_Brüstungen
02.09
Treppe / Podest/Treppen_Brüstungen
02.10 Teilfertigteildecke
02.10
Teilfertigteildecke
03 Mauerwerk
03
Mauerwerk
03.01 KS-Mauerarbeiten
03.01
KS-Mauerarbeiten
03.02 Sonstiges RiBa,HL,ML,HorAbdich,FuGla,WD, Dämmung
03.02
Sonstiges RiBa,HL,ML,HorAbdich,FuGla,WD, Dämmung
07 Abdichtung / Dämmung
07
Abdichtung / Dämmung
07.01 Abdichtung nach WU-Richtlinie
07.01
Abdichtung nach WU-Richtlinie
07.02 Abdichtung/Dämmung erdberührte Bauteile
07.02
Abdichtung/Dämmung erdberührte Bauteile
09 Einbauteile Schallschutz Wärmeschutz
09
Einbauteile Schallschutz Wärmeschutz
09.01 Schöck Tronsole Typ Q
09.01
Schöck Tronsole Typ Q
11 Bewehrung
11
Bewehrung
11.01 Bewehrungsarbeiten
11.01
Bewehrungsarbeiten
13 Fertigteile
13
Fertigteile
13.01 Treppe
13.01
Treppe
13.02 Balkon
13.02
Balkon
13.03 FT Brüstungen Balkon
13.03
FT Brüstungen Balkon
16 SB 3 Gracht
16
SB 3 Gracht
16.01 Schalung und Betonage Gracht
16.01
Schalung und Betonage Gracht

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