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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Art und Lage des Bauvorhabens Hafeninsel I
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MAINZ, ZOLLHAFEN , Hafeninsel I (WA-9) ,
An den Grachten, 55120 Mainz
Neubau eines 3-geschossigen Wohngebäudes mit 72 Wohneinheiten am Zollhafen Mainz mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit Bauteil Marina A und B. Die LBBW Immobilien Development GmbH beabsichtig auf dem Baufeld WA-9 (Hafeninsel I) im Mainzer Zollhafen insgesamt 72 Eigentumswohnungen verteilt auf 4 Vollgeschosse sowie ein eingeschossiges Untergeschoss (UG / TG) zu erstellen. Der geplante Wohnungsmix sieht Wohnungen von 2 Zimmer bis zu 5 Zimmer Wohnungen vor, sowie drei 3-geschossige Townhouses zum Hafenbecken hin.
Das Gebäude verfügt insgesamt über 72 Tiefgaragenstellplätze im Untergeschoss sowie 72 Abstellräume und gewährt im Untergeschoss den Übergang in die Tiefgarage für die Baufelder MI-12 und MI-13 (Marina B+A). Es soll die Anforderungen an ein KfW -Effizienzhaus 55, die EU-Taxonomie sowie ESG erfüllen, darüber hinaus soll es nach DNGB gold zertfiziert werden.
Vier Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen verbinden das Untergeschoss mit allen oberirdischen Geschossen. Besonderheiten stellen die 3 Townhäuser dar, die jeweils über das EG zugänglich sind.
Die tragende Konstruktion der Baukörper ist aus Stahlbeton bzw. ggf. Mauerwerk nach den statischen Erfordernissen erstellt.
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Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam zu besprechen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden abschließend bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische Vorbemerkungen
Leistungsverzeichnis mit Anlagen
VOB Teil B/C
Technische Vorschriften für Bauleistungen
Bauordnungsrechtliche Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften,
Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungs- vorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden.
Pflichten des AN
Die Pflichten des AN sind Zusammenfassend im Verhandlungsprotokoll geregelt, und werden hier nicht weiter beschrieben.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter/innen müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichend Fachkompetenz besitzen. Er/Sie muss mit dem Projekt so weit vertraut sein, dass er/sie kompetente Auskunft erteilen kann. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste zur Einhaltung der UVV und Baustellenordnung des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der AG das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losbene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse, Behinderungen und Müllentsorgung sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Alle Installationsarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Art und Lage des Bauvorhabens
Grundlagen des Angebots sind diese und die folgenden Vorbemerkungen, die Leistungs- beschreibung und die als Anlage beigefügten Ausführungspläne und Detailvorgaben
Der Bieter verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis be- schriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführ- barkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Soweit dem Leistungsverzeichnis Detailskizzen beigelegt sind, gelten diese verbindlich für das Angebot.
NEBENLEISTUNGEN,
Nebenleistungen gem. Abschnitt 4.1 aller ATV werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Notwendige statische-, hydraulische Berechnungen, Nachweise und Prüfzeugnisse für Materialien sowie Standsicherheit sind vom AN unaufgefordert beizubringen. Die auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erstellende Werkstatt- und Montageplanung für einzelne Bauteile ist dem Bauherrn rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Für alle Individualanfertigungen wie. z.B. Sonderteile aus Metall, Beton oder Naturstein sind grundsätzlich Werkstatt- oder Montagezeichnungen zu erstellen. Verlegepläne mit Fugenteilung sind für alle rastermäßig gegliederten Flächen und die Eck- und Kantenausbildungen zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. Alle oben benannten Nebenleistungen sind in die Beschreibung eingeschlossen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Grundlagen des Angebots
DGNB Zertifizierung Das Wohngebäude werden mit 3 Geschossen und einer Gemeinschaftstiefgarage wird als KFW-Effizienszhaus-55-Standard sowie DGNB-Zertifizierung in Gold und EU-Taxonomie Umweltziel 1 "Klimaschutz" umgesetzt.
DGNB ist ein Weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen. Es wird zertifiziert durch unabhängige Dritte, dass ein Gebäude auf umweltfreundliche Art gebaut und entworfen wurde.
Das vorbeschriebene Zertifizierungssystem ist Bestandteil aller Aufträge und wird im Rahmen der potentiellen Vergabegespräche näher erläutert.
DGNB Zertifizierung
1.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE Die nachstehenden Angaben befreien den Bieter nicht von der
Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung
maßgebenden Verhältnisse. Sie gelten für das gesamte Vertragswerk.
Im Leistungsverzeichnis verwendete Abkürzungen:
- AG: Auftraggeber
- AN: Auftragnehmer
- BA: Bauabschnitt
- BE: Baustelleneinrichtung
- BNatschG: Bundes Naturschutz Gesetz
- EBV: Ersatzbaustoffverordnung
- EP: Einheitspreis
- KrWG/AbfG: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
- LAGA: Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
- LV: Leistungsverzeichnis
- Pos.: Position
- R SBB: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
- ü. NN: über Normalnull
- ZTV allg.: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen allgemein
ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART gemäß DIN 18299
0.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Bei allen Arbeiten ist zum Schutz der Fassade auf eine vibrations- und staubarme Ausführung zu achten.
0.1.2. Art und Lage der baulichen Anlagen
Der AG beabsichtigt die Neuanlage einer, dem Gebäude Hafeninsel 1 zugeordneten, nutzbaren Außenanlagen in Form unterbauter Innenhof- und Terrassenflächen (EG-Ebene), Dachterrassen und Dachbegrünung (über dem 3. + 4. OG) sowie die Herstellung einer Gracht (Wasserbecken) mit entsprechender Betriebs- und Wasseraufbereitungstechnik mit physikalischer sowie biologischer Reinigung und Umwelztechnik. Die dafür notwendigen Landschaftsbau- und vegetationstechnischen Arbeiten sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
0.1.3. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Baumaßnahme ist ausschließlich auf die ausgewiesenen Baufelder begrenzt, weitere Flächen stehen nur nach schriftlicher Erlaubnis des Auftraggebers zur Verfügung. Der Bauablauf ist entsprechend zu organisieren. Die Nutzung und Befahrung weiterer Flächen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AG zulässig. Sämtliche Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu Lasten des AN unverzüglich zu beseitigen.
Sämtliche Zufahrten, Feuerwehrzufahrten, Ausgänge, Hydranten etc. sind von Fahrzeugen, Bauzaun und Lagermaterial freizuhalten. Für sämtliche Rettungswege und Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen gilt, dass diese wÿBa¤hrend der Baumaßnahme dauerhaft nutzbar sein müssen. Die bestehenden Verkehrsströme (PKW-, Rad- und Fußgängerverkehr) müssen während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden.
0.1.4. Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Abrechnung nach Original Wiegescheinen.
1.1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1. Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Arbeiten der anderen Gewerke und parallel laufenden Bauvorhaben bei engen Platzverhältnissen.
0.2.2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Der Bauherr setzt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) ein.
Der AN hat dem Bauherren in Form eines Bautagebuchs täglich über den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferung, die Arbeitsleistung, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse zu berichten.
In den Tagesberichten dürfen keine Angaben zu Behinderungen oder Tagelohnarbeiten aufgenommen werden. Eventuelle Eintragungen gelten als nicht geschrieben. Diese sind als gesonderte Tagelohnzettel der Bauleitung zu übergeben.
0.2.3. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Alle gelieferten Baustoffe und Materialien müssen vor Bestellung durch den AG freigegeben werden.
Für alle Materialien, sind auf Verlagen des AG, Handmuster vorzulegen und Musterflächen herzustellen.
Bei der Lieferung von Pflanzen sind die Gütebestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen (BDB) und die Regelungen der FLL "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" ausschlaggebend.
0.2.4. Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Eignungs- und Gütenachweise sind dem AG von allen zu liefernden Stoffen unaufgefordert mind. 14 Werktage vor Bestellung vorzulegen und entsprechend vom AG freigeben zu lassen. Sichtbare Bauteile sind vor Auslösung der Bestellung rechtzeitig zu Bemustern.
Für alle Erdarbeiten sind zur Eigenüberwachung je Arbeitsschritt mind. 3 Plattendruckversuche durchzuführen.
Darüber hinaus werden Verdichtungsnachweise für Erd- und Grabenarbeiten bei besonderer Anweisung des AG über die entsprechenden LV-Positionen vergütet.
0.2.5. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AG zu entsorgenden Böden
Eventuell überschüssiges Bodenmaterial ist vom AN rechtzeitig vor der Abfuhr gem. ErsatzbaustoffV bzw. gem. LAGA TR Boden 2004 / DepV zu beproben.
Abfälle und Wertstoffe müssen nach AbfVVBG und KrWG getrennt werden.
Für alle auf der Baustelle gewonnenen und vom AN zu entsorgenden Stoffe muss der AN gegenüber dem Verwerter, Entsorgungsunternehmen bzw. gegenüber der entsprechenden Abfallannahmestelle generell als Erzeuger auftreten und den ordnungsgemäßen Entsorgungsweg komplett eigenständig sicherstellen. Alle analogen und elektronischen Entsorgungsnachweise sind vom AN lückenlos zu dokumentieren und dem AG zu übergeben.
0.2.6. Abrechnung nach Abtrags- und Auftragsprofilen
Nicht vorgesehen.
0.2.7. Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
Es gelten die Bestimmungen gem. VOB Teil C DIN 18299 ff. Weitere Regelungen sind im Einzelfall in den gewerkespezifischen ZTV vereinbart.
0.2.8. Leistungen für andere Unternehmen
Die Koordinierung der Arbeiten anderer Unternehmer ist ggf. durch den AN zu gewährleisten und im Terminplan entsprechend einzupflegen.
0.2.9 Abrechnung nach Abtrags- und Auftragsprofilen
Es ist ein digitales Bestandsaufmaß zu erstellen. Die anfallenden Kosten sind in die entsprechenden LV-Positionen und EP's einzukalkulieren.
0.2.10. Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über vom AN zu erstellende, maßstäbliche Aufmaße im geeigneten Maßstab 1:50 bzw. 1:100. Die anfallenden Kosten sind in die entsprechenden LV-Positionen und EP's einzukalkulieren.
Die Vergütung der Entsorgung von Abbruch-, Grünschnitt und Bodenmaterial erfolgt auf Nachweis durch Original Wiegescheine eines zugelassenen Entsorgungsunternehmens. Die Belege sind umgehend zur Anerkennung vorzulegen. Nicht von der Bauüberwachung anerkannte Wiegescheine werden nicht vergütet.
1.2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
TV Bodenbeläge TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN – TERRASSENBELÄGE UND UNTERKONSTRUKTION
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich umfasst die Herstellung kompletter Terrassenaufbauten bestehend aus:
Unterkonstruktionen aus Aluminiumprofilen auf höhenverstellbaren Stelzlagern,diversen Terrassenbelägen allen für eine funktionsfähige, dauerhaft beständige und regelkonforme Nutzung erforderlichen Nebenleistungen.
Die technische Ausführung ergibt sich aus den in VOB Teil C genannten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) sowie den nachstehenden Regelwerken. Ergänzend zu den in den ATV aufgeführten Normen gelten insbesondere:
-ATV VOB/C (je nach Belagsart und Konstruktion einschlägig)
-ATV DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten (insb. für
Holz-/Dielenbeläge)
-ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten (Aluminium-
Unterkonstruktionen)
-ATV DIN 18352 – Fliesen- und Plattenarbeiten (für Plattenbeläge,
soweit einschlägig)
-ATV DIN 18318 – Pflaster- und Plattenbeläge (Freianlagen, soweit
einschlägig)
-ATV DIN 18336 / DIN 18338 – Abdichtungs- und
Dachdeckungsarbeiten (bei Verlegung auf
Dach-/Terrassenabdichtungen, soweit Berührungspunkte
bestehen)
Normen und technische Regeln (u. a.):
-DIN 18531 – Abdichtungen für Dächer, Balkone und Loggien
-DIN 1055 / DIN EN 1991 – Lastannahmen für Bauten /
Einwirkungen auf Tragwerke
-DIN EN 1990 – Grundlagen der Tragwerksplanung
-DIN EN 1999 (Eurocode 9) – Bemessung von
Aluminiumtragwerken
-DIN 68800 – Holzschutz
-DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
(Randbedingungen)
-DIN 4102 / DIN EN 13501 – Brandverhalten von Baustoffen
(soweit relevant)
-Hersteller- und Systemzulassungen (z. B. ETA) der verwendeten
Stelzlager- und Profilsysteme
-Verlege- und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller
(Unterkonstruktion, Dielen, Platten, Befestigungsmittel)
-einschließlich aller zugehörigen Beiblätter, Ergänzungen und
Aktualisierungen in der jeweils gültigen Fassung.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere zu:
-konstruktivem Holzschutz,
-Entwässerung und Gefälleausbildung,
-Hinterlüftung und Feuchteschutz,
korrosionsbeständigen Befestigungen,
-Lastabtragung über Punktlager (Stelzlager) und
Profilkonstruktionen.
2. Angaben zur Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten umfassend über folgende Punkte zu informieren:
-Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes (Betonplatte,
Estrich, Dachaufbau, Balkonplatte etc.),
-vorhandene Abdichtungssysteme und deren Schutzanforderungen,
-Gefälleverlauf und Lage der Entwässerungseinrichtungen (Abläufe,
Rinnen),
-Lage von Einbauten, Leitungen, Durchdringungen, Geländerfüßen,
Türschwellen etc.
Bedenken gegen Untergrund, Abdichtungen, vorgesehene Aufbauhöhen, Gefälleführung oder sonstige Randbedingungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterkonstruktion
Die Unterkonstruktion ist als Aluminium-Profilkonstruktion auf höhenverstellbaren Stelzlagern gemäß Produktdatenblättern und Montageanleitungen der Hersteller auszuführen. Die Anzahl, Lage und Abstände der Stelzlager sowie der Aluminiumprofile sind nach statischen und systembedingten Vorgaben zu ermitteln. Grundlage bilden insbesondere:
-zulässige Punktlasten und Verformungsgrenzen der Stelzlager,
-maximal zulässige Stützweiten und Durchbiegungen der
Aluminiumprofile,
-projektbezogene Lastannahmen (Eigengewichte, Nutz- und
Verkehrslasten, Schnee etc.),
-Vorgaben des Profil- und Belagsystems.
Stelzlager sind:
-lotrecht auf tragfähigem, eben vorbereitetem Untergrund zu
stellen,
-gegebenenfalls auf geeigneten Bautenschutzmatten oder
Lastverteilplatten aufzulegen,
-so zu positionieren, dass ein gleichmäßiger Lastabtrag
gewährleistet ist,
-gegen Verrutschen und Umkippen zu sichern.
-Aluminium-Unterkonstruktionsprofile sind:
-flucht- und höhengleich auszurichten,
-gemäß Gefällevorgabe bzw. Entwässerungsrichtung einzustellen,
-gegen Verschieben, Verdrehung und Aushebeln zu sichern,
-mit den Systemkomponenten (Verbinder, Clips, Schrauben)
dauerhaft zu befestigen.
Profilstöße, Übergänge und Eckausbildungen sind entsprechend der Zulassung und der Systemvorgaben auszuführen. Stoßpunkte auf einem einzigen Stelzlager sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vom Systemhersteller freigegeben ist; andernfalls sind Profilstöße beidseitig bzw. gemäß System statisch zu unterstützen.
Terrassenbeläge
Die Ausführung der Terrassenbeläge hat in Übereinstimmung mit den jeweiligen Herstellerangaben zu erfolgen. Dies umfasst insbesondere:
-Auswahl geeigneter Belagsqualitäten für den Außenbereich
(Bewitterung, Rutschhemmung, Maßhaltigkeit),
-Einhaltung der erforderlichen Belagsfugen (Quer- und
Längsfugen),
-Einhaltung von Randfugen zu aufgehenden Bauteilen (Wand,
Attika, Türschwelle, Geländerfüße etc.),
-konstruktive Berücksichtigung von Quellen und Schwinden bei
Holzprodukten,
-ausreichende Hinterlüftung des Belagsaufbaus.
Befestigungsmittel (Schrauben, Clips, Verbinder) sind korrosionsbeständig und systemkonform zu wählen. Vorbohren, Schraubabstände und Befestigungsart haben nach Systemvorgabe und geltenden Normen zu erfolgen.
Belagsränder, Übergänge, Aussparungen für Geländerstützen, Entwässerungseinrichtungen, Türöffnungen sowie Anschlüsse an andere Beläge sind maßgenau und funktionsgerecht auszuführen. Niveauunterschiede und Stolperstellen sind zu vermeiden.
Nicht fertiggestellte Bereiche sind durch den Auftragnehmer gegen Betreten zu sichern.
Nach Fertigstellung sind Unterkonstruktion und Belag durch eine fachkundige Person zu prüfen. Die Kontrolle umfasst u. a.:
-Ebenheit,
-Gefälle und Entwässerung,
-Befestigungssicherheit,
-Fugenbild,
-ausreichende Hinterlüftung,
-Schäden an angrenzenden Bauteilen (Fassade, Abdichtung,
Geländer etc.).
Das Prüfergebnis ist schriftlich zu dokumentieren und der Bauleitung zu übergeben.
3. Preisinhalte
Ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß den einschlägigen ATV VOB/C gelten insbesondere folgende Leistungen als im Einheitspreis enthalten:
-Einmessen und Abstecken des UK-Rasters und der
Belagsgeometrie,
-geringfügiges Ausgleichen von Untergrundunebenheiten im
Toleranzbereich der Stelzlager,
-Zuschneiden, Auslegen und Anpassen von Bautenschutz- bzw.
Trennlagen,
-Anpassarbeiten an Aluminiumprofilen (Kürzen, Entgraten,
Ausklinken im üblichen Umfang),
-Bereitstellen sämtlicher systemnotwendiger Befestigungsmittel
zwischen Stelzlager, Aluminiumprofil und Belag,
-Sortieren der Belagselemente (Sichtseiten, Aussortieren von
schadhaften Teilen im üblichen Rahmen),
-Erstellen von Maß- und Nivellierkontrollen, Nachjustieren
einzelner Stelzlager,
-Schutz angrenzender Bauteile (Abkleben, Abdecken) im
unmittelbaren Arbeitsbereich,
-innerbetrieblicher Transport der Materialien innerhalb der
Baustelle.
Beschädigungen an Abdichtungen, Fassaden, Geländern, Türprofilen oder sonstigen Bauteilen, die durch die Ausführung der Leistungen entstehen, sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
4. Abrechnungshinweise
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind als Zirka-Mengen zu verstehen. Mengenabweichungen – auch über 10 % hinaus – berechtigen nicht automatisch zu einer Preisänderung oder Nachforderung, sofern keine geänderte oder zusätzliche Leistung im Sinne der VOB/B vorliegt.
Die Abrechnung erfolgt:
-in der Regel nach m² fertiger Terrassenfläche
(Unterkonstruktion + Belag),
-ggf. getrennt nach Belagsart,
-sowie nach lfm oder Stück für besondere Bauteile,
Randabschlüsse oder Sonderdetails, sofern gesondert im LV
beschrieben.
In den Einheitspreisen sind sämtliche Leistungen enthalten, die für eine vollständige, funktionsfähige und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Fertigstellung der Terrassenaufbauten erforderlich sind, einschließlich sämtlicher Neben- und Hilfsleistungen, Transporte, Entsorgung von Verpackungen, Reste- und Verschnittmaterial im üblichen Rahmen.
Es gilt die VOB, Teile B und C, in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
5. Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass während der Ausführung seiner Leistungen stets mindestens ein fließend deutsch sprechender, fachkundiger Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend ist.
Auf der Baustelle sind folgende Ausführungsunterlagen mindestens in einer geprüften und freigegebenen Fassung vorzuhalten:
-Ausführungs- und Detailpläne (Terrassenaufbau, Anschlüsse,
Entwässerung),
-Systemunterlagen (Produktdatenblätter, Montageanleitungen,
Zulassungen) der Stelzlager, Alu-Unterkonstruktion und
Belagssysteme,
-Freigabevermerke des Auftraggebers bzw. Planers.
Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Pläne und Dokumente sind vom Auftragnehmer als „ungültig“ zu kennzeichnen und geordnet aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht zur Ausführung verwendet werden.
Die Abstimmung mit angrenzenden Gewerken (z. B. Dachabdichtung, Geländerbau, Metallbau, Fassadenbau, TGA) hinsichtlich Anschlusshöhen, Durchdringungen, Entwässerung und Randdetails ist Aufgabe des Auftragnehmers und im Einheitspreis enthalten.
TV Bodenbeläge
02 Holzdecks
02
Holzdecks
Allg. Beschreibung Hinweise und Grundbeschreibung zu den Holzdecks/Steganlagen:
Im Bereich der unterbauten Privatgärten sind oberhalb der TG-Decke mehrere Holzdeckkonstruktionen als fußläufig begehbare Steganlagen gemäß Ausführungsplanung und nach örtlichem Aufmaß herzustellen, zu liefern und einzubauen.
Die Holzdeckkonstruktionen bestehen aus den nachfolgend beschriebenen Einzelelementen und sind jeweils als Komplettwerk herzustellen, inkl. Auflager, Unterkonstruktion sowie inkl. aller Befestigungsmaterialien und Nebenarbeiten sowie dem Aufstellen, Vorhalten und Abbauen notwendiger Trag- und Arbeitsgerüste.
Einschließlich erforderlichem, örtlichem Aufmaß und Erstellung einer Werkstatt- und Montageplanung. Die W+M-Planung ist vor Ausführung bzw. Fertigung der Holzdecks vom AG freizugeben.
Allg. Beschreibung
02.0010 Holzterrassenbelag aus Terrassendielen, Holz, Lärche Natur, Oberseite geriffelt (100% FSC) , 27x143 mm Holzterrassenbelag aus Terrassendielen (gemäß Bemusterung) liefern und verdeckt (keine sichtbaren Edelstahlverschraubungen auf der Oberfläche) auf der Unterkonstruktion/ Aluminiumprofilen befestigen.
Holzdielen:
Holz, Lärche Natur, Oberseite geriffelt (100% FSC),
Abm.: 27 x 143 mm ;
Verlegung mit geradem Verlauf.
Geeignet für den Einsatz im Außenbereich
Verdeckte Befestigung mittels entsprechenden Clips.
Fugenabstand entspr. Clips ca. 4-5 mm;
Die Leistung versteht sich inkl. aller Hilfsmittel, Werkzeuge, Befestigungs- und Kleinmaterialien sowie aller Schnitt- und Nebenarbeiten.
Die Werk- und Montageplanung ist gemeinsam mit einem Holzmuster der Bauleitung rechtzeitig vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
Der Nachweis der FSC-Zertifizierung ist durch Vorlage eines gültigen FSC-Zertifikats bzw. eines entsprechenden Lieferantennachweises zu erbringen. Die eingesetzten Materialien müssen vollständig den Anforderungen der FSC-Zertifizierung entsprechen
02.0010
Holzterrassenbelag aus Terrassendielen, Holz, Lärche Natur, Oberseite geriffelt (100% FSC) , 27x143 mm
131,00
m2
02.0020 Randabschluss Terrassenbelag verschrauben Randabschluss des Dielenbelags herstellen, mit einer Reihe Dielen, Material der Vorposition. Dielen an der Front der Steganlage als vertikale Verblendung befestigen, mit Schrauben an vorh. Unterkonstruktion und den Dielen des angrenzenden Belags.
02.0020
Randabschluss Terrassenbelag verschrauben
72,00
m
02.0030 Unterkonstruktion für Terrassenbelag aus Aluminiumprofilen 60/20mm Unterkonstruktion für Terrassendielen der Vorposition,
bestehend aus Aluminiumprofilen,
B/H 60/20 mm,
Materialstärke 4 mm,
inkl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Verbindungs- und Befestigungsmitteln sowie etwaige zusätzliche Mittel zum Höhenausgleich liefern und herstellen. Unterkonstruktion auf Betondecke.
Abstände der Aluminiumprofile: max. 50 cm.
Notwendige Höhenausgleiche über Gummipads.
Die Leistung versteht sich inkl. aller Hilfsmittel, Werkzeuge, Befestigungs- und Kleinmaterialien sowie aller Schnitt- und Nebenarbeiten.
Die Werk- und Montageplanung ist der Bauleitung rechtzeitig vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen..
02.0030
Unterkonstruktion für Terrassenbelag aus Aluminiumprofilen 60/20mm
E
264,00
m
02.0035 Unterkonstruktion Lieferung und Montage einer Holz-Unterkonstruktion für den Außenbereich zur Aufnahme von Lärchen-Holzdielen, einschließlich höhenverstellbarer Auflager/Stelzlager, EPDM-Trenn- und Schutzlagen sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel.
Justieren, Ausrichten und Nivellieren der Unterkonstruktion, sodass die Belagsebene ohne Gefälle ausgebildet wird
Einstellen der Stelzlagerhöhen zur Aufnahme der vorhandenen Gefälleausbildung der Betonfertigteile
Höhenverstellbaren Auflagern (Stelzlagern) zur Verlegung auf schrägen Stahlbetonfertigteilbalkonen (Gefälle ca. 2 %).
Ausführung aus witterungsbeständigem, für den Außenbereich geeignetem Holz, Querschnitt und Abstände gemäß statischen Erfordernissen und den Vorgaben des Dielenherstellers. Unterkonstruktion höhen- und fluchtgerecht auf der vorhandenen Abdichtung herstellen.
Die Loggien befinden sich teilweise über beheizten Räumen. Der Untergrund wird daher als gedämmter und abgedichteter Flachdachaufbau mit entsprechendem Gefälle zur Entwässerung ausgeführt.
Die Unterkonstruktion ist auf diesem Aufbau oberhalb der Abdichtung und Wärmedämmung auszuführen. Die Auflagerung hat flächenschonend und ohne Beschädigung bzw. Durchdringung der Abdichtung zu erfolgen. Geeignete lastverteilende Auflager bzw. höhenverstellbare Stelzlager mit Schutz-/Trennlage sind vorzusehen.Die Abdichtung darf nicht durchdrungen oder beschädigt werden. Ausführung mit ausreichender Hinterlüftung und freier Entwässerung unterhalb der Unterkonstruktion.
Einschließlich aller Zuschnitte, Auflager, Befestigungsmittel, Anpassungen und Nebenarbeiten, vollständig funktionsfähig herstellen.
Die Leistung versteht sich inkl. aller Hilfsmittel, Werkzeuge, Befestigungs- und Kleinmaterialien sowie aller Schnitt- und Nebenarbeiten.
Die Werk- und Montageplanung ist der Bauleitung rechtzeitig vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
02.0035
Unterkonstruktion
131,00
m²
02.0040 Beton- Tiefbordsteine T 10x30x100 cm, senkrecht, als Auflager für Unterkonstruktion Beton- Tiefbordsteine DIN EN 1340 - T 10x30x100 cm, als Auflager der Aluminium-Unterkonstruktion auf ein Betonfundament, 40/30 (Br./H.) cm aus Beton C 20/25 versetzen; gerader Verlauf, Bordsteine mit beidseitiger Rückenstütze (jeweils ca. 20/15 cm) DIN 18 318 aus Beton C 20/25, Inkl. Schnittarbeiten. Abstand der Auflager untereinander (Mitte/ Mitte) ca.50 cm.
Ausführung in Teillängen. Fugenabstand an den Stößen 3mm.
02.0040
Beton- Tiefbordsteine T 10x30x100 cm, senkrecht, als Auflager für Unterkonstruktion
180,00
m
02.0050 Bettungsschicht Splitt 2/5 D 5cm für Auflager liefern einbauen verdichten Bettungsschicht für Auflager aus Betonsteinen der Vorpos. herstellen, Füllstoff, liefern, profilgerecht einbauen und verdichten, in Baugruben, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,97, Schichtdicke 5 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Splitt, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 2/5.
02.0050
Bettungsschicht Splitt 2/5 D 5cm für Auflager liefern einbauen verdichten
125,00
m2
03 Balkon/Loggia Dielen
03
Balkon/Loggia Dielen
03.0010 Bodendielen aus Holz Lärche Terrassendielen (gemäß Bemusterung) liefern und verdeckt (keine sichtbaren Edelstahlverschraubungen auf der Oberfläche) auf der Unterkonstruktion befestigen.
Holz, Lärche Natur, Oberseite geriffelt (100% FSC),
Abm.: 27 x 143 mm
Verlegung mit geradem Verlauf.
Geeignet für den Einsatz im Außenbereich
Holzfeuchte und Qualität gemäß geltenden Normen und den anerkannten Regeln der Technik für Terrassenbeläge
Kantenbearbeitung gemäß Systemvorgaben (z. B. seitliche Nuten für verdeckte Befestigung, falls vorgesehen)
inkl. aller erforderlichen Zubehörteile systemabhängig (z. B. Clips, Schrauben, Abdeckleisten), soweit nicht bereits in der Unterkonstruktion erfasst
Ausrichten und Verlegen der Dielen ohne Gefälle in der Belagsebene mit offenen Fugen zur Freigabe der Entwässerung
Einhaltung der Verlegerichtung, Dielenbreite und des Fugenbildes gemäß Ausführungsplanung des Architekten
Hinweise:
Dielen sind für eine Verlegung mit offenen Fugen ohne Gefälle in der Belagsebene geeignet auszuwählen.
Einbauort: Balkone und Loggien gesamt
Abrechnung: nach m² fertiger, sichtbarer Bodenfläche.
Einmalige Reinigung der Oberfläche nach Fertigstellung (besenrein)
Der Nachweis der FSC-Zertifizierung ist durch Vorlage eines gültigen FSC-Zertifikats bzw. eines entsprechenden Lieferantennachweises zu erbringen. Die eingesetzten Materialien müssen vollständig den Anforderungen der FSC-Zertifizierung entsprechen
03.0010
Bodendielen aus Holz Lärche
560,00
m2
03.0020 Unterkonstruktion Lieferung und Montage einer Holz-Unterkonstruktion für den Außenbereich zur Aufnahme von Lärchen-Holzdielen, einschließlich höhenverstellbarer Auflager/Stelzlager, EPDM-Trenn- und Schutzlagen sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel.
Justieren, Ausrichten und Nivellieren der Unterkonstruktion, sodass die Belagsebene ohne Gefälle ausgebildet wird
Einstellen der Stelzlagerhöhen zur Aufnahme der vorhandenen Gefälleausbildung der Betonfertigteile
Höhenverstellbaren Auflagern (Stelzlagern) zur Verlegung auf schrägen Stahlbetonfertigteilbalkonen (Gefälle ca. 2 %).
Ausführung aus witterungsbeständigem, für den Außenbereich geeignetem Holz, Querschnitt und Abstände gemäß statischen Erfordernissen und den Vorgaben des Dielenherstellers. Unterkonstruktion höhen- und fluchtgerecht auf der vorhandenen Abdichtung herstellen.
Die Loggien befinden sich teilweise über beheizten Räumen. Der Untergrund wird daher als gedämmter und abgedichteter Flachdachaufbau mit entsprechendem Gefälle zur Entwässerung ausgeführt.
Die Unterkonstruktion ist auf diesem Aufbau oberhalb der Abdichtung und Wärmedämmung auszuführen. Die Auflagerung hat flächenschonend und ohne Beschädigung bzw. Durchdringung der Abdichtung zu erfolgen. Geeignete lastverteilende Auflager bzw. höhenverstellbare Stelzlager mit Schutz-/Trennlage sind vorzusehen.Die Abdichtung darf nicht durchdrungen oder beschädigt werden. Ausführung mit ausreichender Hinterlüftung und freier Entwässerung unterhalb der Unterkonstruktion.
Einschließlich aller Zuschnitte, Auflager, Befestigungsmittel, Anpassungen und Nebenarbeiten, vollständig funktionsfähig herstellen.
Die Leistung versteht sich inkl. aller Hilfsmittel, Werkzeuge, Befestigungs- und Kleinmaterialien sowie aller Schnitt- und Nebenarbeiten.
Die Werk- und Montageplanung ist der Bauleitung rechtzeitig vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.
03.0020
Unterkonstruktion
560,00
m2