Landschaftspark_GaLaBau_BA2 2025_BF_Landschaftspark_GaLaBau 2.BA
2019 - Neubauvorhaben Buckower Felder Erschließung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben 05147 Neubaugebiet Wohnen an den Buckower Feldern - Gestaltung einer naturnahen Parkanlage mit Retentionsflächen und Spielbereichen Hier: 2. Bauabschnitt Parkanlage Garten- und Landschaftsbauarbeiten Ort: im Bezirk Neukölln von Berlin, Ortsteil Buckow zwischen Gerlinger Straße und Mauerweg I. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vertragsgrundlage für die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten ist die VOB in der neuesten Fassung in allen Teilen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Angebote gewertet werden können. Die geforderten Nachweise, Zertifikate, Prüfberichte u.ä. sind der Bauüberwachung (BÜ) unverzüglich, jedoch auf jeden Fall vor der Ausführung zur Anerkennung vorzulegen. Ohne Vorlage vor Ausführung werden verbaute Materialien und Lieferungen nicht anerkannt. Der AN hat sich während der Ausführung zu vergewissern und dem AG nachzuweisen, dass die Baustoffe, Baugemische und die ausgeführten Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Sämtliche Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind vom AN in geeigneter übersichtlicher Form aufzutragen und dem AG mit der Schlussrechnung, spätestens jedoch 6 Tage vor dem Abnahmetermin zu übergeben. Die Prüfungen sind für alle Schichten des Ober- und Unterbaus auszuführen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz - oder gleichwertig - und wird vom Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten, ist mit dem Angebot der Nachweis der Gleichwertigkeit vorzulegen und - auf Verlangen - ein Muster. Dies gilt insbesondere für Beläge und Einbauten. Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund, Tragschichten) sind der Bauüberwachung rechtzeitig zur Zwischenabnahme anzuzeigen! Weiterführende Leistungen ohne erfolgte Zwischenabnahme werden nicht anerkannt bzw. müssen vom AN prüfbar nachgewiesen werden. Lieferscheine, Entsorgungsnachweise u.a.m. sind der Bauüberwachung unverzüglich zur Anerkennung vorzulegen, und freigeben zu lassen. Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen sind Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung auszuhändigen. Nachtragsangebote müssen vor Ausführung schriftlich beauftragt sein. Zu jeder Rechnung ist eine aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beizulegen. Die Abtretung des Werklohnanspruches ist ausgeschlossen. Vor Abgabe der Angebote sollte eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Es wird dringend empfohlen, sich Kenntnis von den örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. II. Vorbemerkungen zum Bauvorhaben Die nachfolgenden Erläuterungen zum Bauvorhaben gliedern sich in folgende Punkte: II_a) Kurzbeschreibung neues Stadtquartier "Buckower Felder" sowie Zuständigkeiten II_b) Erläuterung Gesamtmaßnahme öffentliche Parkanlage 1.+2. BA II_c) Teilabschnitte und Bauzeiten des 2.BA Gala Bau, Beachtung Schnittstellen II_a) Kurzbeschreibung neues Stadtquartier "Buckower Felder" sowie Zuständigkeiten Auf einer zuvor vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche wird im Zeitraum von ca. 2021 bis 2026 ein neues Stadtquartier mit ca. 900 Wohnungen, Straßen und einer öffentlichen Parkanlage errichtet. Bauherrin ist die STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH. Das neue Stadtquartier gilt als Pilotprojekt für eine Regenwasserbewirtschaftung vor Ort. - Bauherrin der Gesamtmaßnahme ist die STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH (SuL) - Projektsteuerung für Planung und Bau der öffentlichen Erschließung inkl. der öffentlichen Parkanlage ist die WISTA.Plan GmbH - das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Neukölln übernimmt die öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen nach deren Fertigstellung II_b) Erläuterung Gesamtmaßnahme öffentliche Parkanlage 1.+2. BA Die künftige öffentliche Parkanlage besteht aus einem Landschaftspark inklusive Spielplatz (Gesamtgröße 17.540 qm) und dem Grünstreifen am Mauerweg. Die Parkanlage soll der Erholung der Bewohner des neuen Quartiers und auch der Anwohner nördlich der Gerlinger Straße dienen. Der Landschaftspark verbindet in seiner Gestaltung und Wegeführung die neue städtische Struktur im Osten mit den verbliebenen landschaftlichen Elementen im Westen und Süden. Drei große Retentionsflächen nehmen überschüssiges Regenwasser aus dem Stadtquartier auf. Sie werden durch zwei Stege überbrückt. Entlang der westlich angrenzenden Weidefläche befindet sich ein Asphaltweg, der an die Stege und den geplanten Kinderspielplatz im Norden anschließt. Entlang des neuen Quartiers im Osten schließt der Park mit einer Promenade aus Natursteinpflaster und zwei sogenannten Parkeingangsplätzen ab. Der Höhenunterschied zu den Retentionsflächen wird durch Betonfertigteile verschiedener Höhen, z.T. mit aufgesetztem Geländer, abgefangen. Der 1. BA wurde von 2022 bis 2023 hergestellt und befindet sich in der Entwicklungspflege. Gegenstand vorliegender Ausschreibung sind die Landschaftsbauarbeiten des 2.BA mit einer Fläche von ca. 5.595 m2. Diese haben Schnittstellen zu zwei Folgegewerken und auch zum 1.BA. Bereits im 1.BA hergestellt wurden u.a. folgende Elemente: Grünstreifen am Mauerweg drei großen Retentionsmulden (Wiesen mit Pflanzflächen), weitere Wiesenflächen mit Bäumen und Sträuchern Betonfertigteilwand entlang der künftigen Promenade Unterkonstruktion von zwei Steganlagen über die Retentionsmulden Asphaltweg an der westlichen Seite des Parks Wesentliche Elemente des 2.BA Gala Bau (Ausschreibungsgegenstand) sind: Kinderspielplatz (Flächen, Standardspielgeräte, Wasserspiel) Östliche Promenade aus Natursteinpflaster Fortführung der Betonfertigteilelemente entlang des nördlichen Promenadenabschnitts (Promenade + Kante aus Betonfertigteilen benannt als "Stadtkante") Holzlattung auf den Stegen und Dammwegen, inkl. weiterer Metallarbeiten Sämtliche Ausstattungselemente in den Flächen des 1. und 2. BA Pflanzungen Folgegewerke (mit Eintaktung in den Bauablauf 2.BA Gala Bau): Sonderspielelemente für den Kinderspielplatz Metall- und Zimmermannsarbeiten für die Schattendächer (Pergolen, Aussichtspunkte) sowie Geländer II_c) Teilabschnitte und Bauzeiten des 2.BA Gala Bau, Beachtung Schnittstellen Im beigefügten Teilabschnitts- und Bauablaufplan (buc_5_BA-01) ist die geplante Abfolge der Landschaftsbauarbeiten des 2.BA - in Teilabschnitte (TA) untergliedert - mit ihren Schnittstellen zu den zwei Folgewerken dargestellt. Folgende Teilabschnitte/ Leistungen sind durch das Gewerk 2.BA Gala Bau auszuführen: Herstellung Bauzaun (um den gesamten Landschaftspark) und BE Wege und Einfassungen Spielplatzfläche mit Wasserspiel und Standardspielgeräten Bohlenbelag für die Stege und Dammwege Ausstattungselemente inkl. Sonderanfertigungen Pflanzarbeiten Folgende Teilabschnitte/ Leistungen sollen parallel zum Gewerk Gala Bau 2.BA durch Folgegewerke ausgeführt werden: Einbau Geländer an den Steganlagen und an Teilbereichen der Betonfertigteile der "Stadtkante" (Gewerk Holz+ Metallbau) Einbau Pergolen und Aussichtspunkte (Gewerk Holz+ Metallbau) Einbau themenbezogene Sonderspielgeräte (Gewerk Spielgerätebau) Die Vorbereitung bzw. Herstellung der Spielflächen inkl. Einfassungen ist Leistungsbestandteil des Gewerks Gala Bau 2.BA. Der Einbau der Sonderspielgeräte, Geländer sowie Pergolen und Aussichtspunkte erfolgt durch die o.g. Folgegewerke parallel zum Landschaftsbau. Zur termingerechten Fertigstellung des 2.BA insgesamt wird vom AN des 2.BA Gala Bau Termintreue, Koordinationsfähigkeit und die termingerechte Abnahmefähigkeit der einzelnen Teilabschnitte seines Fachgewerkes erwartet. Sobald sich Verschiebungen im Bauablauf und den Schnittstellen zu den anderen Gewerken abzeichnen, ist dies der Bauüberwachung und dem AG mitzuteilen und ein Lösungsvorschlag abzustimmen. Baubeginn (Ausführungsbeginn): 16.03.2026 Bauende (Baufertigstellung):  29.01.2027 Schnittstellen zur Gesamtmaßnahme des Stadtquartiers und dem 1.BA Landschaftspark: Die hier ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten stehen im engen räumlichen und terminlichen Zusammenhang mit weiteren Beteiligten der Gesamtbaumaßnahme des Stadtquartiers. Die Baulogistik der Gesamtbaumaßnahme wird im Auftrag der STADT UND LAND zentral koordiniert. Die für die östlich angrenzenden Baufelder VII bis IX derzeit noch vorhandenen Baustraßen werden vor Ausführungsbeginn von den Generalunternehmern der Baufelder vollständig zurückgebaut. Der AN hat seine Baustraßen selbst zu errichten und ggf. zurückzubauen. Der Einsatz von RC- Baustoffen ist möglich. Hinweis zur Baustraße: Die westliche Einfassung der in Nord-Südrichtung verlaufenden Promenade aus Kleinsteinpflaster besteht aus Betonfertigteilen (im südlichen Bereich vom Gewerk des 1.BA hergestellt). Die Baustraße muss hierzu mind. 1,00m Abstand einhalten. Die fertiggestellten Flächen und Anschlussbereiche des 1.BA sind vor Schädigungen zu schützen und dürfen nicht bzw. nur nach Freigabe durch die BÜ befahren werden. Die Anarbeitung an diese Flächen ist Bestandteil der hier beschriebenen Landschaftsbauarbeiten 2.BA. Schnittstelle Parkeingangsplätze zu den Baufeldern VIII und IX: Die direkt an die Baufelder VIII und IX angrenzenden Einfassungen an den Grundstücksgrenzen werden bereits vorab durch die Baufirma der beiden Baufelder hergestellt. Schnittstelle Wasserzählschacht/ Hausanschluss: Für die Trinkwasserversorgung des geplanten Wasserspielplatzes ist durch den AN am nordöstlichen Baufeldrand ein Wasserzählschacht nach Vorgaben der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu errichten und eine Leitung an den Wasserspielbereich zu führen. Hierbei ist das Normblatt Wasserzählschacht WN225:2022-4 der BWB zu beachten. Die Herstellung der Verbrauchseinrichtung ist durch ein im Verzeichnis der BWB eingetragenes Installationsunternehmen vorzunehmen, das auch evtl. erforderliche Abstimmungen mit den BWB für den Anschluss vornimmt bzw. unterstützt. Die Herstellung des Hausanschlusses selbst erfolgt durch die BWB. III. Baubeschreibung III.1. Angaben zur Baustelle nach DIN 18299 III.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten, Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkung ihrer Benutzung Das Bauvorhaben des neuen Wohnquartiers "Buckower Felder" befindet sich im Berliner Bezirk Neukölln, im Ortsteil Buckow. Es grenzt im Norden an die Gerlinger Straße, im Osten an den Buckower Damm, im Süden an den Mauerweg und die Landesgrenze zu Brandenburg und im Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen einer Reitanlage. Das neue Wohnquartier umfasst eine Gesamtfläche von ca. 16,2 ha. Die zukünftige Parkanlage bestehend aus 1.+ 2.BA inklusive Streifen am Mauerweg umfasst eine Fläche von knapp 2,0 ha. Sie befindet sich westlich des neuen Wohnquartiers und bildet den Übergang zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Parkanlage erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung über ca. 230 m von der Gerlinger Straße bis zum Mauerweg. Dabei variiert ihre Ost-West- Ausdehnung zwischen 36 m an der Gerlinger Straße bis ca. 110 m am Mauerweg. Das Bearbeitungsgebiet des 2. BA kann von Norden direkt von der Gerlinger Straße über eine provisorische Baustellenzufahrt (Hauptzufahrt) erreicht werden. Diese wird im Zeitraum bis zum 30.06.2026 auch von einem Parallelgewerk (Straßenbau) genutzt. Auf der südlichen Seite der Gerlinger Straße befindet sich kein Gehweg. Eine Erschließung des 2. BA aus östlicher Richtung über die Planstraßen der Baufelder ist nicht geplant. Eine Nutzung der Baustraßen des AN durch den Bauverkehr des Parallelgewerkes Straßenbau ist bis zum 30.06.2026 möglich. Innerhalb der Parkanlage ist mit Tätigkeiten der die Entwicklungspflege im 1. BA durchführenden Firmen zu rechnen. Die Baustraßenhauptzufahrt des AN ist baubedingt sukzessive von Süden nach Norden zurückzubauen und als Promenade / befahrbarer Weg entlang der Stadtkante herzustellen. Die Unterhaltung der Hauptzufahrt von der Gerlinger Straße obliegt dem AN. Während der gesamten Bauzeit ist die Befahrbarkeit des Mauerwegs für Fahrräder und Pflegefahrzeuge zu gewährleisten. III.1.2 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Das Grundstück ist grundsätzlich mit Baufahrzeugen befahrbar. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist jedoch ein Befahren der freigelegten Oberflächen bei feuchten und nassen Bodenverhältnissen nicht möglich, siehe Baugrundgutachten. Dies ist im Bauablauf- und Terminplan zu beachten. Für die Lagerung und den Abtransport der Bodenmassen und Schüttgüter ist im südlichen Bereich des künftigen Spielplatzes des 2. BA ein Lagerplatz herzustellen. Diese Fläche ist eigenständig herzurichten und wird aber bereits als planierte Fläche übergeben. Der nördliche Bereich des künftigen Spielplatzes wird bis zum 30.06.2026 einem Parallelgewerk (Straßenbau) als BE-Fläche zur Verfügung gestellt, das dafür auch die Zufahrt von der Gerlinger Straße nutzt. Die aus logistischen Gründen zu bewegende Bodenmassen innerhalb des 2.BA sind vor der Entsorgung zwischenzulagern. Die Zwischenlagerplätze sind abschließend mit der BÜ abzustimmen. Im direkten Baubereich / Anlagebereich befindet sich kein nach Baumschutzverordnung schützenswerter Baumbestand. Die im Rahmen des 1.BA angelegten Baum- und Strauchpflanzungen im (direkten) Anschlussbereich sind unbedingt zu schützen und dürfen sowohl oberirdisch als auch unterirdisch keinesfalls beschädigt werden. Das Befahren mit Fahrzeugen darf nur wenn zwingend erforderlich und nur in Abstimmung mit der BÜ außerhalb der vorhandenen bzw. neu anzulegenden Wegebereiche erfolgen, um ein Verdichten der Vegetationsflächen zu vermeiden. III.1.3 Bauseitige Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Abwasser-, Bauwasser-, oder Baustromanschlüsse werden nicht durch den AG zur Verfügung gestellt. Ein im Rahmen des 2.BA herzustellender TW-Anschluss kann ggf. und auf Antrag als Bauwasseranschluss mit Zähler genutzt werden. Anfallende Kosten für die Anschlüsse und Lieferung werden nicht durch den AG übernommen. Der AN hat eigenständig die Einrichtung, Unterhaltung, Rückbau und Abrechnung der benötigten Anschlüsse durchzuführen. Dies ist in der Preiskalkulation der EPs zu berücksichtigen. III.1.4 Baustelleneinrichtung, BE-Flächen und Lagerflächen Die Kosten der Baustelleneinrichtung (BE) sind in die EPs der Einzelpositionen einzukalkulieren sofern hierfür keine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis besteht. Der AN kann im südlichen Bereich des künftigen Spielplatzes des 2. BA eine 460 qm große Fläche zur Lagerung und zur Einrichtung der BE nutzen. Die Fläche hat eine durchschnittliche Neigung von 1% von Nordost nach Südwest. Sanitäreinrichtungen sind durch den AN aufzustellen. Die Einrichtung der Flächen muss mit der Bauüberwachung (BÜ) abgestimmt werden. Die BE- und Lagerflächen sind durch den AN eigenständig gegen Beschädigung, Diebstahl oder unbefugten Zugriff/Zutritt zu sichern. Außerhalb von Absperrungen darf kein Material gelagert werden. Sämtliche gelieferten bzw. zwischengelagerten Materialien sind bis zum Einbau so zu lagern, dass keine Qualitätsminderung eintreten kann und die Verschmutzung, bzw. eine Vermengung mit dem Untergrund nicht erfolgen kann. Die benötigten Flächen sind prinzipiell auf dem Grundstück des 2. BA vorzusehen. Die BE- und Lagerflächen sind mit der Beräumung wie in den Leitungspositionen beschrieben und im geplanten Vegetationsbereich aufgelockert wiederherzustellen. III.1.5 Bodenverhältnisse Es liegen folgende Untersuchungen der Büros BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH und KWS Geotechnik - Beratende Gesellschaft für Hydrogeologie und Umweltschutz mbH vor und zur Information als Anlage dieser Ausschreibung bei: 1. Geotechnischer- und Umweltanalytischer Bericht vom 07.09.2015 2. Baugrunduntersuchung Buckower Felder vom 15.09.2019 3. Versickerungsversuche im Landschaftspark vom 17.06.2020 Baugrund Das Baugrundgutachten aus dem Jahr 2019 endet in seiner Betrachtung unmittelbar an der östlichen Parkgrenze. Für die Parkfläche wurde 2020 ein weiteres Gutachten erstellt, was die Versickerungsfähigkeit im Bereich der zukünftigen Mulden untersucht. Zusammenfassend werden folgende Aussagen getroffen: Oberflächlich wurde eine Auffüllung (Mutterboden) angetroffen. Schichtstärke 0,30 - 0,60 m. Sie setzt sich im Wesentlichen aus Fein- bis Mittelsanden zusammen, die schwach schluffige bis schluffige, schwach grobsandige bis schwach kiesige Kornanteile enthalten. Die Auffüllung ist humos und wird nach DIN 18196 den Bodengruppen SU, SU* und OH zugeordnet. Sie ist frei von Fremdbestandteilen. Sehr vereinzelt können kleinere Inseln mit Bauschuttresten vorkommen. Der Mutterboden / Oberboden im Bereich des 2. BA ist anlagebedingt im Rahmen des 1. BA und dessen Baustelleneinrichtung größtenteils abgeschoben worden. Unterhalb der Auffüllung (Mutterboden) wurden bis 0,9 m unter GOK lehmige Geschiebedecksande angetroffen, die meist locker bis mitteldicht gelagert sind. Geschiebesande bestehen in der Regel aus Feinsanden mit schwach mittelsandigen, schwach schluffigen bis schluffigen sowie schwach grobsandigen und schwach kiesigen Kornanteilen. Nach DIN 18196 wird die Auffüllung den Bodengruppen SU und SU* zugeordnet. Unterhalb dieser Geschiebedecksande folgen weichselkaltzeitliche Grundmoränen, die aus Geschiebelehm und Geschiebemergel bestehen. Oberflächennah sind die Geschiebemergel zu Geschiebelehm entkalkt. Es handelt sich um schluffige, schwach tonige und z.T. schwach kiesige Sande (Bodengruppen SU*, ST*) bis sandige Tone und Schluffe (Bodengruppen UL, TL). Grundwasser steht gemäß Flurabstandskarte aus dem Jahr 2009 in gespanntem Zustand in 20 bis 30 m Tiefe an. Die Grundwasserfließrichtung verläuft von Südwest nach Nordost. Die Druckhöhe des Grundwassers liegt zwischen 36,5 - 37,5 m NHN. Die Druckhöhe des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beträgt im Bearbeitungsgebiet ca. 39,0 m NHN. Je nach Niederschlagsereignissen können im Geschiebemergel / -lehm eingeschaltete sandige Linsen bzw. überdeckende sandige Bodenschichten zeitweise Schichtenwasser führen. Zum Zeitpunkt der Untersuchungen wurde an den Bohrpunkten kein Schichtenwasser angetroffen. Grundsätzlich kann sich nach Regenereignissen Stauwasser auf den Schichten aus Geschiebelehm / -mergel bilden. Daher sind die Fahrflächen / Bauerschließungswege so anzulegen und zu benutzen, dass eine ausreichende Oberflächenentwässerung sowie Drainung ständig gewährleistet wird um Verschlammung und demzufolge Nicht-Nutzbarkeit und Bauunterbrechung vorzubeugen. Grundwasser MW = - 20 bis -30 m unter GOK zeMHGW = 36,5 - 37,5 m ü. NHN zeHGW = 39,0 m ü. NHN Das Planungsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Frostempfindlickeit Aufgrund der oberflächennah angetroffenen schwach schluffigen Sande und Geschiebelehme wird von einer Frostempfindlichkeit der Klasse F3 ausgegangen. Wegeaufbau Auf dem Planum (F3-Böden) ist ein Verformungsmodul von EV2: 45MN/m2 nachzuweisen. Sollte bereichsweise die Mindesttragfähigkeit nicht erreicht werden (z.B. durch aufgeweichte Böden) wird der Einbau von mind. 30 cm frostunempfindlichen (F1) und gut verdichtbarem Material (z.B. Frostschutzmaterial 0/32 mm) bis auf OK Planum empfohlen. Wiederverwendung des Aushubmaterials Die schluffigen Sande und bindigen Böden können als Hinterfüllungsmaterial wiederverwendet werden. Sie sind vor Wasserzutritt zu schützen bzw. nur im mindestens erdfeuchten bzw. mindestens steifplastischen Zustand wieder einzubauen, um die nötige Verdichtung erreichen zu können. Weichplastische bzw. breiige, bindige Böden bzw. Böden aus schluffigen Sanden in einem nassen Zustand sind nicht zum Wiedereinbau geeignet. Bodenbelastung Gemäß der orientierenden Voruntersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse liegt keine Überschreitung der Prüfwerte nach BBodSchV Wirkungspfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen in dem Planungsgebiet vor. Im Rahmen der Bautätigkeit wird eine Beprobung des vorhandenen auszukoffernden Bodens auf Bodenschadstoffe nach EBV ausgeführt (Haufwerksbeprobung). Haufwerke sind getrennt nach Abfallart, Entsorgungsweg und Anteil Bauschutt bis 500 m3 zu bilden und vor der Entsorgung zu deklarieren. Organoleptisch auffällige Bodenbereiche (Geruch, Farbe etc.) sind getrennt zu lagern und zu beproben. Die BÜ ist vorab zu informieren. III.1.7 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Das Bearbeitungsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Die Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetztes und der Gefahrenstoffverordnung sind bei der Lagerung und Verwendung der ausgeschriebenen Materialien zu beachten. Es gilt die DIN 52 900. Die Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen des Landes Berlins sind einzuhalten und bei Vergabe nachzuweisen III.1.8 Andere Vorschriften Lärmschutz: Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge zu beachten (Bundes-Immissionsschutzgesetz in der geltenden Fassung), sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen) vom 19.08.1980. Aus Lärmgründen ist das Arbeiten mit lauten Werkzeugen und Maschinen (>60 dB) nur von 7:00 bis 18:00 Uhr gestattet. III.1.9 Schutzgebiet und Schutzzeiten - III.1.10 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen u. ä. im Bereich der Baustelle. Im Eingriffsbereich / auf dem Baufeld des 2. BA befindet sich kein Baumbestand. Schutzmaßnahmen sind von Bestandsbäumen sind deshalb nicht notwendig. Benachbarte Gehölzpflanzungen, welche bereits im Rahmen des 1.BA angelegt wurden, sind im Wurzel- und Kronentraufbereich mit geeigneten Maßnahmen (Bauzaun) zu schützen. Die Arbeiten sind generell unter Schonung der zu erhaltenen Anlage, Baulichkeiten und Vegetation durchzuführen. Der angrenzende Mauerweg ist vor Schäden ebenso zu schützen wie die im im Bearbeitungsgebiet durch Dritte bereits hergestellte Einbauten und Bauwerke (Fundamente, Schächte, Vegetationsflächen). Alle durch den Bau entstandenen Schäden an den Anlagen und an der vorhandenen Vegetation sind vom Auftragnehmer auf dessen Kosten zu beseitigen. III.1.11 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Auf dem Grundstück sind Abwasser- und Versorgungsleitungen vorhanden. Die Versorgungsleitungen und Schächte des BWB im Bereich sind in den Lageplänen dargestellt und vom AN zu schützen. Die Bestandsrohrleitungen und Schächte befinden sich innerhalb des Bearbeitungsgebietes zwischen den Retentionsmulden und den Wohnbaufeldern im Ablaufbereich der Retentionsmulden und somit innerhalb der herzustellenden Promenade / Stadtkante. Die Rohrleitungen kreuzen somit zuerst die Baustraße und in der Folge die Kleinpflasterflächen. Der AN hat sich vor Baubeginn über die Lage der Leitungen und aller Schächte zu unterrichten. Die Gewährleistung und Wiederherstellung für ggf. auftretende Schäden übernimmt der Auftragnehmer. Gleiches gilt für den Bereich entlang des Mauerweges, wo vorab ein System aus Rigolen und Leitungen eingebaut wurde. Sofern Leitungen bei der Bauabwicklung gefunden oder beschädigt werden, ist die BÜ unverzüglich zu verständigen. III.1.12 Kampfmittel Eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über Kampfmittel für das Gesamtgebiet liegt vor. Für das Planungsgebiet gibt es keine Anhaltspunkte. Im Zuge der Versickerungsversuche durch KWS Geotechnik wurde eine Kampfmittelfreimessung der Ansatzpunkte durchgeführt. Diese erfolgte am 27.03.2020 durch die GEO TECH Servicegesellschaft mbH. Kampfmittel wurden nicht deklariert. Weitere Kampfmitteluntersuchungen sind bauherrenseitig nicht geplant. Sollten bei den Arbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die vorgenannten Arbeiten sofort zu unterbrechen und die zuständigen Behörden zu informieren. III.1.13 Lieferung des Materials Die Abrechnung der zu liefernden Bodenmengen und der übrigen Schüttgüter erfolgt wie in den Positionen beschrieben über m3 eingebaute (feste) Masse, sofern nicht anders beschrieben. Lieferscheine dienen zum Vergleich der eingebauten/ abgetragenen Mengen und können ggf. zur Abrechnung herangezogen werden. Bei der Materiallieferung nach Wiegekarte erfolgt die Umrechnung in Kubikmetern nach der einschlägigen Fachliteratur und Tabellen, bzw. nach Zertifikat bei Substraten. Für die Auflockerung, Verlustmasse im verdichteten Zustand, wird bei Lieferung ein Abzug von 15% vorgenommen. Als Abrechnungsfaktor, Feste Masse wird angesetzt: nicht gebundene Mineraltragschicht: 1,8 t/m3 Boden: 1,8 t/m3 Oberboden: 1,75 t/m3 Sand: 1,6 t/m3 Zu liefernder Oberboden muss nachweislich der Kategorie Oberboden nach Bundesbodenschutzverordnung Wirkungspfad Boden-Mensch und Wasser-Boden angehören. Die zu liefernden mineralischen Füllböden, Tragschichten / Frostschutzschichten unterliegen den aktuellen technischen Lieferbedingungen (TL). Der Einbau von RC-Tragschichten ist maßnahmenbedingt möglich. III.2 Angaben zur Ausführung nach DIN 18299 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN III.2.1 Auszuführende Arbeiten Im Zuge der Arbeiten sind u.a. folgende Leistungen in den genannten Mengen durchzuführen: - Abbrucharbeiten: aufgrund der landwirtschaftlichen Vornutzung der Fläche, sind keinen nennenswerten Abbruchmaßnahmen erforderlich. - Erdarbeiten: Bodenabtrag und -auftrag für Geländemodellierungen und Herstellung von Wegeflächen und den Einbau von Mauern - Herstellung befestigter Flächen: Promenade und Parkeingangsplätze Kleinsteinpflaster verschieden-farbig aus Granit: 1662m2, davon 832m2 gesägtes Pflaster 830m2 bruchraues Pflaster Schotterrasen in Randbereichen: 240m2 Asphaltwege: 555m2 (davon 200m2 farbbeschichtet / 355m2 gegrindet) Wasserspielplatz / Naturerlebnisspielbereich:133m2 (15 m2 Charlottenburger Platten, 10 m2 Fließgerinne aus WBSt 10/60, 18 m2 Randbereiche aus WBSt 60/300, 19 m2 Kleinsteinpflaster Granit "Sand"-Spielbereiche U5 sowie Ü5: 324 m2 Spielbereich 2-4 Jährige K.:  51m2 Spielsand /D40 Spielbereich 5-12 Jährige K.:  272m2 Fallschutzsand /D40 Holzhackschnitzel /D40 im Schaukel- / Fitnessbereich: 215 m2 - Einfassungen: Rundbord 10/30 165 m Tiefbord 8/20  338 m Stahlband 8mm  111 m - Mauern: "Stadtkante" an der Promenade: 86 m Betonelemente - Einfriedungen: Gitterstabmatte H = 1m inkl. 4 einflügelige Pendeltore: 186 m Ballfangzaun Gitterstabmatte H = 4m: 21 m - Stege: Bohlenbelag B= 2 m Dammwege einschl. UK, Ständer: 60 m2 Bohlenbelag B= 2 m Steganlagen einschl. UK: 145 m2 - Abwasseranlagen: RW- Leitung: 81 m RW- Straßenablauf: 1 Stk. Drainleitung inkl. Sickerpackung: 28 m Rinne NW420 einschl. Gussrost mit Gärungsschnitt: 3,90 m - Wasseranlagen: Schacht für Wasserzähleranlage TW: 1 Stk. TW Versorgungsleitung bis an Spielgeräte: 34 m TW Verteilschacht DN2000 inkl. Armaturen: 1 Stk. Spielplatzpumpe für Anschluss an Druckleitung: 2 Stk. - Allgemeine Einbauten: 2 Bänke Stahl m. Robinienbelattung tlw. m. Lehne, Gesamtlänge: 25 m Bank Betonsockel, Robinienbelattung tlw. Lehne: 13 Stk. Bank-Tisch Kombi 3m, Stahl m. Robinienbelattung: 1 Stk. Papierkörbe tlw. m. Ascher, RAL 7022 matt: 9 Stk. Radbügel m. Knieholm, Flachstahl RAL 7022 matt: 28 Stk. Poller, herausnehmbar, RAL 7022 matt:2 Stk. Wegesperre, herausnehmbar RAL 7022 matt: 14 Stk. Tulpenschild, Grünfläche: 6 Stk. Spielplatzschild: 4 Stk. Standortschild Calisthenics-Anlage: 1 Stk. Sitzstämme Robinie: 4 Stk. - Besondere Einbauten: Calisthenics Anlage / Parcours bestehend aus: - 1 Stk. Street Workout - Kombination mit 7 Trainingsstationen - 1 Stk. Stufen-Sprung-Kombination (3-teilig) Streetballanlage: 1 Stk. Tischtennisplatte: 2 Stk. Doppelschaukel, Gestell Edelstahl: 1 Stk. Nestschaukel, Gestell Edelstahl: 1 Stk. Holzpodeste / Sitzpodeste: 6 Stk. Baumpodest / Sitzpodest um Baumpflanzung: 1 Stk. Matschplatte, Edelstahl Ü3: 1 Stk. Wasserrinne, Edelstal Ü3: 2 Stk. Wasserverteiltisch, Edelstahl Ü3: 1 Stk. Wassertisch, Edelstahl Ü3, 1 Stk. Stauwehre; Edelstahl/HPL Ü3: 3 Stk. Findlinge für Wasserspielplatz: 18 Stk. - Vegetationsflächen Rasenfläche Oberboden /D10: 1371 m2 Pflanzfläche Stauden Oberboden /D30: 375 m2 Strauchpflanzungen Oberboden /D30: 470 m2 ergänzende Strauchpflanzungen zum 1.BA: 168 m2 Baumpflanzungen: 49 Stk. Pflegeleistungen: Fertigstellungspflege und 3 Jahre Entwicklungspflege III.2.2 Bauablauf- und Bauzeitenplan Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer den verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Dieser darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Die Zustimmung darf der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Bauleiters ist dieser nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich abzulösen. Der Auftragnehmer hat die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termine (Beginn-, Zwischen-, und Endtermine) zu berücksichtigen. Die in der Ausschreibung genannten Ausführungstermine werden vom AN mit der Angebotsabgabe akzeptiert. Auf dieser Grundlage erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung einen detaillierten Bauablaufplan, welcher die kapazitiven, technischen und/oder bau-betrieblichen Abhängigkeiten berücksichtigt. Der Bauzeitenplan ist regelmäßig mit der Bauüberwachung abzustimmen, zu koordinieren und bei Bedarf, jedoch mindestens im Abstand von 2 Wochen, fortzuschreiben. Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund, Tragschichten) sind der Bauleitung rechtzeitig zur Zwischenabnahme anzuzeigen. Weiterführende Leistungen ohne erfolgte Zwischenabnahme werden nicht anerkannt bzw. müssen vom AN prüfbar nachgewiesen werden. IV.1 Übergabe von Ausführungsunterlagen Der AG stellt dem AN einen Satz Papierpausen der Ausführungsunterlagen und die Dateien als PDF zur Verfügung. III.2.1 Zeichnungen/Unterlagen Den Ausschreibungsunterlagen liegen zum Verständnis der geplanten Maßnahmen ein Bauabschnitts- und Bauablaufplan des Gesamtgeländes, ein Lageplan und Detaillagepläne des 2.BA sowie Detailpläne und weitere Anlagen, zum Beispiel Baugrundgutachten, gem. anhängender Liste bei. Die bei Beauftragung zur Verfügung gestellten Ausführungs- bzw. Bauzeichnungen sind vor Beginn der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der Einzel- und Gesamtmaße zu überprüfen. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu nehmen. Er ist verantwortlich für deren Einhaltung. Der AN hat die in den Zeichnungen eingetragenen Maße auf deren Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten der Bauüberwachung vor der Ausführung mitzuteilen. Fluchtlinien gehen vor Maßketten. Nach Klärung hat ein erneutes Maßnehmen durch den AN zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat falls erforderlich weitergehende, zur Erbringung seiner Leistung zusätzlich erforderliche Unterlagen unverzüglich anzufordern. Legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Unterlagen zur Genehmigung vor und wird diese Genehmigung erteilt, so wird dadurch die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für seine Leistung nicht ausgeschlossen. Der Einwand des Mitverschuldens aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftraggebers (§ 254 BGB) bleibt unberührt. Das Erstellen von Werkstattzeichnungen insbesondere für Sonderanfertigungen wie Bänke oder die Belattung der Steganlagen und Dammwege wird vom Auftragnehmer kostenfrei übernommen (soweit diese Leistung nicht in einer gesonderten Position anzubieten ist). Liste der zur Ausschreibung gehörenden Unterlagen - Pläne gem. anliegender Planliste - Anlage gem. anliegender Liste Planung / Dokumentation Der Auftragnehmer hat Bestands- und Revisionspläne für die von ihm erbrachten Leistungen zu liefern. Die Planungen / Dokumentationen sind grundsätzlich zweifach in Papierform und einfach in digitaler Form zu übergeben. Zeichnungen werden dem AN digital in einem gängigen Format z.B. dwg/dxf oder pdf-Format übermittelt und alle Rückläufe werden ebenfalls in der digitalen Form gefordert. Dokumente des AN sind in .dwg, .doc, .pdf oder .xlsx Format gefordert. Die Dokumentation muss enthalten: -Digitale GRIS-Vermessung -Digitales Aufmaß -Zwischenaufmaße verdeckter Leistungen -notwendige Bestandsaufmaße -weitere notwendige Bestands- und Revisionspläne -Lieferscheine / Entsorgungsnachweise -Materialliste -Datenblätter der Hersteller mit Einbauhinweisen -Wartungsunterlagen -Pflegehinweise -Zertifikate / Gütenachweis wie gefordert -Prüfprotokolle (Boden usw.) -Bautagesberichte Die oben genannte vollumfängliche Dokumentation hat der AN nach Fertigstellung bzw. zwei Wochen vor der Abnahme der Gesamtleistung dem AG zu übergeben. Abrechnung Aufmaß und Abrechnung erfolgen gem. Ziff. 5 DIN 18300 (VOB/C) nach vom AN farbig anzulegenden Aufmaßzeichnungen (Grundrisse, Schnitte). Vor Beginn ist zw. dem AN und dem AG Einigkeit zu erzielen, wie die bestehenden Flächen zur Abrechnungsgrundlage erklärt werden. Bei Bedarf sind Bestandaufmaße vom AN zu erstellen. Der AG behält sich vor mit dem AN Kontrollmaße zu nehmen. Hierfür hat der AN entsprechende Gerätschaften zur Verfügung zu stellen.
Bauvorhaben 05147
Anlagen zum Leistungsverzeichnis Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Unterlagen als pdf-Datei bei: ANLAGE PLÄNE Planliste Ausführungsplanung: Plannummer Planbezeichnung Maßstab Größe Datum Übersichtspläne buc_5_BA-01-A Bauabschnitts- und Bauablaufplanung 2.BA M 1:1.000 A3 - 14.10.25 Technische Pläne buc_5_TP-05-04-2 Technischer Plan - Parkanlage gesamt mit 2.BA M 1:200 808 x 1215mm - 26.08.25 buc_5_TP-05-05-2 Technischer Plan - Parkanlage, Spielbereich 2.BA M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25 buc_5_TP-05-06-1 Technischer Plan - Parkanlage, Wasserspielbereich 2.BA M 1:50 A1 - 26.08.25 Pflanzpläne buc_5_PP-10-1 Pflanzplan Baumpflanzungen  - Parkanlage 2.BA M 1:100 470 x 550mm - 26.08.25 buc_5_PP-11-1 Pflanzplan - Parkanlage 2.BA M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25 buc_5_PP-12-1 Pflanzplan - Parkanlage 2.BA_Gehölzflächen A+B M 1:100 808 x 756mm - 26.08.25 Detailpläne buc_5_DP-01 Detailplan / Abwicklung Stadtkante Abschnitt A M 1:50/25 297 x 520mm - 02.07.25 buc_5_DP-02 Detailplan / Abwicklung Stadtkante Abschnitt B M 1:50/25 297 x 520mm - 02.07.25 buc_5_DP-03 Detailplan / Abwicklung Stadtkante Abschnitt C M 1:50/25 297 x 420mm - 02.07.25 buc_5_DP-04 Detailplan / Abwicklung Spielplatz Zugangsbereich M 1:50/25 297 x 800mm - 02.07.25 buc_5_DP-05 Ballfangzaun M 1:50 A2 - 02.07.25 buc_5_DP-06 Holzstege - Steganlage 1 M 1:50 297 x 640mm - 02.07.25 buc_5_DP-07 Holzstege - Steganlage 2 M 1:50 297 x 905mm - 02.07.25 buc_5_DP-08 Holzstege - Steganlage 3 M 1:50 297 x 885mm - 02.07.25 buc_5_DP-09 Dammweg 1 M 1:50 297 x 670mm - 02.07.25 buc_5_DP-10 Dammweg 2 M 1:50 297 x 980mm - 02.07.25 buc_5_DP-11 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer, Abschnitt A und B M 1:50 297 x 640mm - 02.07.25 buc_5_DP-12 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer, Abschnitt C und D M 1:50 297 x 580mm - 02.07.25 buc_5_DP-13 Detailplan / Abwicklung Geländer-Mauer, Abschnitt E M 1:50 297 x 570mm - 02.07.25 Schnitte / Detailschnitte buc_5_S-01-1 Detailschnitte  A-A' / B-B' Parkeingangsplatz B M 1:1000/50 A2 - 05.09.25 Regeldetails / Befestigte Flächen buc_5_RD_01-01 Kleinsteinpflaster Granit gespalten, befahrbar bk 0,3 M 1:10 A4 - 28.03.25 buc_5_RD_01-02 Kleinsteinpflaster Granit gesägt, befahrbar bk 0,3 M 1:10 A4 - 28.03.25 buc_5_RD_01-03 Charlottenburger Platte Wasserspie M 1:10 A4 - 28.03.25 buc_5_RD_01-04 Schotterrasen N2 M 1:10 A4 - 28.03.25 buc_5_RD_01-05 Asphalt begehbar, Geh- und Radwege M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-06 Asphalt begehbar, mit Beschichtung, Streetball M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-07 Spielflächen Holzhackschnitzel M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-08 Spielflächen Fallschutzsand M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-09 Spielflächen Spielsand M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-10 Ebener Steinsatz aus Wasserbausteinen, LMB60/300 n. TLW 2002, plattig, ungebunden M 1:10 A4 - 07.04.25 buc_5_RD_01-11 Modelliertes Fließgerrinne - Steinsatz aus Wasserbausteinen, LMB10/60 n. TLW 2002, ungebunden M 1:10 A4 - 07.04.25 Details buc_5_D-01.1 Bank Typ A.1 und Typ A.2 mit Längsbelattung M 1:25 A3 - 09.04.25 buc_5_D-01.2 Bank Typ B mit Längsbelattung M 1:25 A3 - 09.04.25 buc_5_D-02 Fitnessinsel M 1:50 297 x 830 - 09.04.25 buc_5_D-03 Tore und Zaun Spielplatz M 1:25 A3 - 09.04.25 buc_5_D-05 Sitzpodest, klein M 1:25 A3 - 09.04.25 buc_5_D-06 Sitzpodest mit Baumpflanzung M 1:50 A3 - 09.04.25 buc_5_D-08 Bank mit Lehne und Längslattung (Streetballbereich) M 1:50/20 A3 - 09.04.25 buc_5_D-09 Bank mit Lehne und Längslattung (Spielbereich) M 1:50/20 A3 - 09.04.25 buc_5_D-10 Positionsliste Betonwerkstücke M 1:20 297 x 792 - 14.04.25 buc_5_D-11 Geländer Stützwänden M 1:25/10 420 x 800 - 09.04.25 Produktblätter buc_5_PB-05-01 Produktblatt Tischtennisplatte o. M. A4 - 16.04.25 buc_5_PB-05-02 Produktblatt Streetball o. M. A4 - 16.04.25 buc_5_PB-05-03 Produktblatt, Detail Fahrradständer M 1:10 A3 - 16.04.25 buc_5_PB-05-04 Produktblatt Abfallbehälter o. M. A4 - 16.04.25 buc_5_PB-05-05 Produktblatt Wegesperre o. M. A3 - 16.04.25 buc_5_PB-05-06 Produktblatt Tulpenschild o. M. A3 - 16.04.25 ANLAGE GUTACHTEN: Titel des Gutachtens Ersteller Datum Geotechnischer und Umweltanalytischer Bericht Bolab Analytik Ingenieurgesellschaft mbH 07.09.2015 Geotechnischer Bericht - Baugrunduntersuchungen Buckower Felder KWS Geotechnik GmbH 15.11.2019 Versickerungsversuche im Landschaftspark - Baugrunduntersuchungen Buckower Felder KWS Geotechnik GmbH 17.06.2020
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
05 Außenanlagen
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Außenanlagen
05.11 Oberbodenarbeiten
05.11
Oberbodenarbeiten
05.12 Bodenarbeiten
05.12
Bodenarbeiten
05.21 Wege
05.21
Wege
05.22 Strassen
05.22
Strassen
05.26 Spielplatzflächen
05.26
Spielplatzflächen
05.29 Einfassungen / Sonstiges
05.29
Einfassungen / Sonstiges
05.31 Einfriedungen
05.31
Einfriedungen
05.33 Mauern, Wände
05.33
Mauern, Wände
05.36 Brücken, Stege
05.36
Brücken, Stege
05.41 Abwasseranlagen
05.41
Abwasseranlagen
05.42 Wasseranlagen
05.42
Wasseranlagen
05.51 Allgemeine Einbauten
05.51
Allgemeine Einbauten
05.52 Besondere Einbauten
05.52
Besondere Einbauten
05.71 Oberbodenarbeiten
05.71
Oberbodenarbeiten
05.74 Pflanzen
05.74
Pflanzen
05.75 Rasen und Ansaaten
05.75
Rasen und Ansaaten
05.91 Baustelleneinrichtung
05.91
Baustelleneinrichtung
05.92 Abbrucharbeiten
05.92
Abbrucharbeiten
05.93 Materialentsorgung
05.93
Materialentsorgung
05.94 sonstiges in Aussenanlagen
05.94
sonstiges in Aussenanlagen

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