Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fach- und termingerechte, fix und fertige, Ausführung einer Komplettleistung:
Werk- und Montageplanung, Herstellung, Lieferung und Montage, Inbetriebnahme
und Dokumentation des Sonnenschutzes in Form von Raffstores und Rollos im FAGSI Modulgebäude.
Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer
betriebsfertigen Leistung nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und
nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und den Vorgaben aus
dieser Leistungsbeschreibung.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die DIN 13659 "Abschlüsse außen und Außenjalousien"
Die DIN 18358 "Rollladenarbeiten"
Die DIN 18073 "Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den
gesamten Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen
Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs-
und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom
Bieter zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist
entsprechend nachzuweisen!
Durch FAGSI wird ein Fassadengerüst beigestellt.
Bautagesberichte des AN
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
Arbeits- und Schutzgerüste
Alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, etc., auch mit Arbeitsbühnenhöhen
über 2,00 m, stellen Baubehelfe dar und sind Sache des AN. Diese Leistungen
sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
01
1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
Ausführungszeiträume der Bauabschnitt Der Sonnenschutz ist in Teilen, je nach Bauabschnitt, zu liefern und zu montieren:
1. Bauabschnitt
Baubeginn ab dem 18.05.2026
Fertigstellung bis zum 29.05.2026
2. Bauabschnitt
Baubeginn ab Frühjahr 2028
Fertigstellung bis Sommer 2028
Die Ausführungszeiträume, auch zukünftige, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen und dementsprechend zu bepreisen. Eine spätere Preisanpassung, speziell für den 2. Bauabschnitt, wird ausgeschlossen.
Die Leistung für den 2. Bauabschnitt wird von FAGSI mit einem angemessenen Vorlauf abgerufen: Den hierfür benötigten Vorlauf teilen Sie uns gerne mit.
Ausführungszeiträume der Bauabschnitt
Hinweis zum Fassadengerüst Ein Fassadengerüst wird dem Bieter durch FAGSI zur Verfügung gestellt.
Hinweis zum Fassadengerüst
01.01 BE, Planung, IBN & Doku
01.01
BE, Planung, IBN & Doku
01.02 Äußerer Sonnenschutz (Raffstore)
01.02
Äußerer Sonnenschutz (Raffstore)
01.03 Innerer Sonnenschutz (Rollos)
01.03
Innerer Sonnenschutz (Rollos)
02 2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
02
2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
Ausführungszeiträume der Bauabschnitt Der Sonnenschutz ist in Teilen, je nach Bauabschnitt, zu liefern und zu montieren:
1. Bauabschnitt
Baubeginn ab dem 18.05.2026
Fertigstellung bis zum 29.05.2026
2. Bauabschnitt
Baubeginn ab Frühjahr 2028
Fertigstellung bis Sommer 2028
Die Ausführungszeiträume, auch zukünftige, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen und dementsprechend zu bepreisen. Eine spätere Preisanpassung, speziell für den 2. Bauabschnitt, wird ausgeschlossen.
Die Leistung für den 2. Bauabschnitt wird von FAGSI mit einem angemessenen Vorlauf abgerufen: Den hierfür benötigten Vorlauf teilen Sie uns gerne mit.
Ausführungszeiträume der Bauabschnitt
Hinweis zum Fassadengerüst Ein Fassadengerüst wird dem Bieter durch FAGSI zur Verfügung gestellt.
Hinweis zum Fassadengerüst
02.01 BE, Planung, IBN & Doku
02.01
BE, Planung, IBN & Doku
02.02 Äußerer Sonnenschutz (Raffstore)
02.02
Äußerer Sonnenschutz (Raffstore)
02.03 Innerer Sonnenschutz (Rollos)
02.03
Innerer Sonnenschutz (Rollos)
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
04 Wartungsarbeiten
04
Wartungsarbeiten
04.01 Wartungsarbeiten Raffstores
04.01
Wartungsarbeiten Raffstores